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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Dolmetschrichtlinie"


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Drucksache 816/12

... /EU nimmt in ihrem Erwägungsgrund 25 ausdrücklich Bezug auf die Dolmetschrichtlinie 2010/64/EU und leitet die Belehrungspflicht über Dolmetschleistungen aus dem Recht auf ein faires Verfahren ab. Ähnlich begründet auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. Januar 1996, 5 StR 756/94 = BGHSt 42, 15) die erweiterte Hilfestellung gegenüber sprachunkundigen Personen im Rahmen der Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation, der ein "ernsthaftes Bemühen" der Vernehmungspersonen fordert, dem Beschuldigten bei der Kontaktherstellung "in effektiver Weise" zu helfen. Daran anknüpfend soll in § 187 Absatz 1 Satz 2 GVG-E nunmehr ausdrücklich die Pflicht des Gerichts statuiert werden, die beschuldigte oder verurteilte Person, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig oder hör- oder sprachbehindert ist, auf ihr Recht hinzuweisen, Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen unentgeltlich für das gesamte Strafverfahren in Anspruch zu nehmen. Die Formulierung "beanspruchen" soll dabei verdeutlichen, dass ein förmlicher Antrag des Beschuldigten wegen der von Amts wegen zu beachtenden Vorschrift des § 187 Absatz 1 Satz 1 GVG-E gerade nicht notwendig ist. Der Beschuldigte soll jedoch - den Vorgaben der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 187

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

3 Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Im Einzelnen


 
 
 


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