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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dublin-III-Verordnung"


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Drucksache 179/19 (Beschluss)

... Auch im Anwendungsbereich des § 62b AufenthG kann sich die Notwendigkeit einer vorherigen behördlichen Ingewahrsamnahme ergeben. Allerdings fehlt es insoweit an einer Rechtsgrundlage. Diese soll durch die beantragte Ergänzung des § 62b Absatz 3 AufenthG geschaffen werden. Das AufenthG sieht ein entsprechendes behördliches Festnahmerecht bislang lediglich in § 62 Absatz 5 AufenthG für die Sicherungshaft vor. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beinhaltet nunmehr auch im Zusammenhang mit der Überstellungshaft nach der Dublin-III-Verordnung eine entsprechende Rechtsgrundlage (vgl. Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb) . Es ist darüber hinaus erforderlich, die bestehende Regelungslücke beim Ausreisegewahrsam zu schließen.

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Drucksache 179/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 11 Absatz 5a Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 54 Absatz 2 Nummer 1a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c - neu - § 56 Absatz 5 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 60b Absatz 5 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e Satz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 62 AufenthG , Nummer 22 § 62a AufenthG , Nummer 23 § 62b AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe e § 62 Absatz 6 Satz 4 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 3 Satz 2 - neu -, 3 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b - neu - § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 29a - neu - § 87 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 98 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

19. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 33 Absatz 5 Satz 8 - neu - AsylG


 
 
 


Drucksache 390/16 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Reform der Dublin-III-Verordnung gegenüber der Kommission und im Rat dafür einzusetzen, dass - in vergleichbarer Weise wie bei der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) - der Vorrang der freiwilligen Ausreise festgeschrieben wird, die sich generell als humaner, effektiver und kostengünstiger als die zwangsweise Überstellung erwiesen hat und Ausreisen ermöglicht, die unter besonderer Achtung der Menschenwürde sowie des Wohls des Kindes stattfinden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Vorrang der freiwilligen Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 390/1/16

... (Dublin-III-Verordnung) ist bei Abwesenheit eines Familienangehörigen, eines seiner Geschwister oder eines Verwandten der Mitgliedstaat zuständig, in dem der unbegleitete Minderjährige seinen Antrag auf internationalen Schutz stellt, sofern es dem Wohl des Minderjährigen dient. Hierzu hat der EuGH in einem grundlegenden Urteil vom 6. Juni 2013 (EuGH, Rechtssache C-648/11) in einem Fall, in dem ein unbegleiteter Minderjähriger in mehreren Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt hat, entschieden, dass derjenige Mitgliedstaat als "zuständiger Mitgliedstaat" anzusehen sei, in dem sich dieser Minderjährige aufhält, nachdem er dort einen Asylantrag gestellt hat. Unbegleitete Minderjährige seien als besonders gefährdete Personengruppe zu identifizieren, bei der sich die Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates nicht länger als unbedingt nötig hinziehen sollten. Deshalb sollten laut EuGH unbegleitete Minderjährige das Asylverfahren grundsätzlich in dem Mitgliedstaat durchlaufen, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt aufhalten, es sei denn, das Kindeswohl gebietet eine Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat (zum Beispiel zum Aufenthaltsort von Familienangehörigen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/16




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Rechte und Pflichten der Antragstellenden

2 Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 501/16

... Die vorgeschlagene Verordnung ist eine wesentliche Komponente des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und steht vollauf im Einklang mit dem am 4. Mai 2016 vorgelegten ersten Paket an Vorschlägen zu dessen Reform, das die Vorschläge für die Neufassung der Dublin-III-Verordnung9 und der Eurodac-Verordnung10 und einen Vorschlag zur Schaffung einer Asylagentur der Europäischen Union11 umfasst, sowie mit dem zweiten Paket an Legislativvorschlägen, das die Reform der

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Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 390/2/16

... 4. sich jedoch erhebliche strukturelle Schwächen und Mängel bei der Gestaltung und Umsetzung des europäischen Asylsystems und insbesondere der Bestimmungen der sogenannten Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr.

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Drucksache 390/2/16




I. Der Bundesrat stellt fest, dass

II. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission und im Rat dafür einzusetzen, dass


 
 
 


Drucksache 406/1/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Dublin-III-Verordnung um einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen ergänzen will. Durch die Umsiedlung von Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, kann im Sinne der europäischen Solidarität auf Situationen in einzelnen Mitgliedstaaten reagiert werden, in denen selbst auf ein gut vorbereitetes und funktionierendes Asylsystem außergewöhnlicher Druck ausgeübt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein enormer Zustrom von Personen zu verzeichnen ist, die um internationalen Schutz nachsuchen.



Drucksache 406/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Dublin-III-Verordnung um einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen ergänzen will. Durch die Umsiedlung von Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, kann im Sinne der europäischen Solidarität auf Situationen in einzelnen Mitgliedstaaten reagiert werden, in denen selbst auf ein gut vorbereitetes und funktionierendes Asylsystem außergewöhnlicher Druck ausgeübt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein enormer Zustrom von Personen zu verzeichnen ist, die um internationalen Schutz nachsuchen.



Drucksache 446/1/15

... vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Verordnung) teil. Die vorgenannten Staaten sind aufgrund dieser Abkommen zwar nicht verpflichtet, sich an einem durch die Organe der EU beschlossenen, von den Regelzuständigkeiten der Dublin-III-Verordnung abweichenden Mechanismus zur Verteilung von Asylsuchenden auf andere Mitgliedstaaten zu beteiligen. Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein haben aber angekündigt, sich mit gesonderten Vereinbarungen freiwillig am Verteilungsmechanismus gemäß Beschluss (EU) Nr. 2015/0209 (NLE) des Rates vom 22. September 2015 beteiligen zu wollen.

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Drucksache 446/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - AsylG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 47 Absatz 1a Satz 1 AsylG

3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a - neu - § 61 Absatz 1 AsylG

4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 63a Absatz 2, 3 Satz 2, 3, Absatz 4 Satz 1 AsylG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 23

6. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 83a AsylG

7. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 90 Absatz 6 AsylG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 2 Satz 1 AsylbLG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 6, 7 AsylbLG

12. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 23a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

13. Zu Artikel 3 Nummer 9 § 59 Absatz 1 Satz 8 AufenthG

14. Zu Artikel 7 Nummer 2 §§ 17, 18 VwGO

15. Zur Amtsvormundschaft für unbegleitete minderjährige Jugendliche

16. Zur Einrichtung von Wartezentren


 
 
 


Drucksache 642/1/14

... Der nur für den Anwendungsbereich der so genannten Dublin-III-Verordnung geltende Anhaltspunkt in § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG-E ("... wenn der Ausländer einen Mitgliedstaat vor Abschluss eines dort laufenden Verfahrens zur Zuständigkeitsbestimmung oder zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verlassen hat, und die Umstände der Feststellung im Bundesgebiet konkret darauf hindeuten, dass er den zuständigen Mitgliedstaat in absehbarer Zeit nicht aufsuchen will") kann die Annahme einer Entziehungsabsicht nicht rechtfertigen. Hinweise darauf, dass der im Bundesgebiet angetroffene Ausländer den zuständigen Mitgliedstaat nicht aufsuchen will, werden in fast allen Fällen zu bejahen sein, insbesondere wenn er gerichtlichen Schutz gegen die Rücküberstellung in Anspruch nimmt. In den in der Einzelbegründung des Gesetzentwurfs angeführten Konstellationen, in denen eine Inhaftierung unzulässig sein soll (vgl. BR-Drucksache 642/14, Seite 37), bestünde aufgrund der absehbaren freiwilligen Ausreise schon kein Bedarf für eine Rücküberstellung, so dass allein deshalb eine Inhaftierung ausgeschlossen wäre.

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Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/1/14

... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass nach Vorliegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Juni 2013 (Rechtssache C-648/11, MA und andere gegen Secretary of State for the Home Department) Änderungsbedarf zu prüfen ist hinsichtlich Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist ("Dublin-III-Verordnung"). Hierauf hatten sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission in einer gemeinsamen Erklärung zur Dublin-III-Verordnung auch verständigt.



Drucksache 278/14

... Dieser Vorschlag betrifft eine Änderung des Artikels 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist1 ("Dublin-III-Verordnung").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Begründung des Vorschlags

- Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Variable Geometrie

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 313/17 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.