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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchfuhrmitgliedstaat"


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Drucksache 126/12

... 2. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannte Genehmigung kann eine Genehmigung für die Durchfuhr durch einen anderen Mitgliedstaat umfassen, sofern der Durchfuhrmitgliedstaat dem Bestimmungsmitgliedstaat zuvor seine Zustimmung erteilt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Rechtlicher Hintergrund

2. Konsultation der Beteiligten

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Rechtsakts

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Kapitel II
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 5
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 6
Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 7
Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 8
Liste der Mitgliedstaaten oder der Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten, die gemäß delegierten Rechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1 einzustufen sind

Artikel 9
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken

Kapitel III
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 11
Ausnahme von der Bedingung zur Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 12
Ausnahme von der Bedingung des Tests zur Titrierung von Antikörpern für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 13
Erstellung einer Liste von Drittländern oder Gebieten für die Zwecke des Artikels 12

Artikel 14
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 15
Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken zwischen bestimmten Ländern

Kapitel IV
Kennzeichnung Vorbeugende Gesundheitsmassnahmen

Abschnitt 1
Kennzeichnung

Artikel 16
Kennzeichnung von Heimtieren

Artikel 17
Für die Implantierung von Transpondern bei Heimtieren erforderliche Qualifikationen

Abschnitt 2
Gesundheitsmassnahmen zur Vorbeugung vor Anderen Seuchen oder Infektionen als Tollwut

Artikel 18
Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen und Bedingungen für ihre Anwendung

Artikel 19
Liste der in delegierten Rechtsakten nach Artikel 18 Absatz 1 eingestuften Mitgliedstaaten oder Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten

Kapitel V
Ausweise

Abschnitt 1
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 20
Ausstellung des Ausweises

Artikel 21
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 22
Format des Ausweises

Artikel 23
Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 22 Absatz 1

Abschnitt 2
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 24
Ausstellung des Ausweises

Artikel 25
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 26
Format des Ausweises

Artikel 27
Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises

Abschnitt 3
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 28
Ausstellung des Ausweises

Artikel 29
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 30
Format des Ausweises

Abschnitt 4
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 31
Ausstellung des Ausweises

Artikel 32
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 33
Format des Ausweises

Kapitel VI
Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 1
ausnahme für die direkte Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken in die Mitgliedstaaten

Artikel 34
Ausnahme von den Bedingungen der Artikel 5, 9, 10 und 14

Abschnitt 2
Allgemeine Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften

Artikel 35
Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 13 Absatz 1

Artikel 36
Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 37
Verfahren bei Nicht -Einhaltung der Vorschriften laut den Kontrollen gemäß den Artikeln 35 und 36

Artikel 38
Schutzmaßnahmen

Artikel 39
Informationspflichten

Abschnitt 3
Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Artikel 40
Geltungsbereich delegierter Rechtsakte

Artikel 41
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 42
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 43
Ausschussverfahren

Artikel 44
Sanktionen

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Aufhebung

Artikel 46
Übergangsmaßnahmen für Ausweise

Artikel 47
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Anhang I
Heimtierarten

TEIL A

TEIL B

Anhang II
Liste der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Buchstabe f

Anhang III
Technische Anforderungen an Transponder

Anhang IV
Gültigkeitsvorschriften für Tollwutimpfungen

Anhang V
Gültigkeitsvorschriften für den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern

Anhang VI
Entsprechungstabelle [gemäß Artikel 45 Absatz 2]


 
 
 


Drucksache 443/10 (Beschluss)

... 4. In Artikel 22 des Verordnungsvorschlags werden die Sanktionsmöglichkeiten geregelt. Es bestehen Bedenken, ob die Regelungen in Artikel 22 Absatz 1 und Absatz 2 mit dem Bestimmtheitsgebot und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind. Nach Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 des Verordnungsvorschlags können je nach Art und Schwere des Verstoßes eine Verwarnung erteilt, eine Geldstrafe verhängt oder eine Lizenz entzogen werden, ohne dass näher geregelt ist, was unter Art und Schwere eines Verstoßes zu verstehen ist. In Artikel 22 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, dass sowohl der Herkunftsmitgliedstaat als auch der Durchfuhrmitgliedstaat beziehungsweise der Aufnahmemitgliedstaat wegen gleicher Verstöße Sanktionen verhängen können. Deswegen besteht die Gefahr, dass ein Unternehmer zweimal wegen des gleichen Verstoßes mit Sanktionen rechnen muss.



Drucksache 443/1/10

... 5. In Artikel 22 des Verordnungsvorschlags werden die Sanktionsmöglichkeiten geregelt. Es bestehen Bedenken, ob die Regelungen in Artikel 22 Absatz 1 und Absatz 2 mit dem Bestimmtheitsgebot und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind. Nach Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 des Verordnungsvorschlags können je nach Art und Schwere des Verstoßes eine Verwarnung erteilt, eine Geldstrafe verhängt oder eine Lizenz entzogen werden, ohne dass näher geregelt ist, was unter Art und Schwere eines Verstoßes zu verstehen ist. In Artikel 22 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, dass sowohl der Herkunftsmitgliedstaat als auch der Durchfuhrmitgliedstaat beziehungsweise der Aufnahmemitgliedstaat wegen gleicher Verstöße Sanktionen verhängen können. Deswegen besteht die Gefahr, dass ein Unternehmer zweimal wegen des gleichen Verstoßes mit Sanktionen rechnen muss.



Drucksache 443/10

... Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte CIT-Unternehmen, die grenzüberschreitende Bargeldtransporte nach Maßgabe der Verordnung durchführen möchten, müssen bei der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats eine spezielle Lizenz beantragen. Um die Lizenz zu erhalten, müssen das Unternehmen, die Unternehmensleitung und das Unternehmenspersonal eine bestimmte Anzahl von Bedingungen erfüllen, die in der Verordnung vorgegeben sind. Im Verstoßfall hat die lizenzerteilende Behörde, d.h. die Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, Sanktionsbefugnis. Dem Durchfuhrmitgliedstaat oder dem Aufnahmemitgliedstaat werden für Notfälle oder bei flagrantem Verstoß gegen die Vorschriften (z.B. Nichterfüllung der Auflage in Bezug auf die Mindestanzahl Personal, Verstoß gegen die Vorschriften über das Tragen von Waffen usw.) jedoch Sicherungsbefugnisse eingeräumt. Die Mitgliedstaaten sind ferner verpflichtet, sich gegenseitig über all diese Aspekte zu unterrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 48/09

... 2. bezüglich der Durchfuhrmitgliedstaaten die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllt sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Einheitlicher Begleitschein

§ 5
Verbringungsverbot, Genehmigung

§ 6
Antragstellung

§ 7
Eingangsbestätigung und Informationsersuchen

§ 8
Verbringung in einen Mitgliedstaat

§ 9
Verbringung in ein Drittland

§ 10
Verbringung in das Inland aus einem Drittland

§ 11
Verbringung durch das Inland

§ 12
Unterrichtungen

§ 13
Übermittlung und Mitführen von Unterlagen

§ 14
Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat

§ 15
Zustimmung zur Durchfuhr

§ 16
Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten

§ 17
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

§ 18
Bestätigung über den Erhalt

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Mitwirkung der Zollstellen

§ 21
Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens

§ 22
Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Ordnungswidrigkeiten

§ 24
Übergangsbestimmung

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)

Allgemeine Bemerkungen

Abschnitt
A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen

Abschnitt
A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde

Abschnitt
A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle

Abschnitt
B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen

Abschnitt
B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen

Abschnitt
B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde

Abschnitt
B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente

Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Allgemeine Änderungen

Im gesamten Verordnungstext

Titel

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)


 
 
 


Drucksache 6/06

... Im Interesse der Eindeutigkeit und entsprechend der Empfehlung des EWSA werden die möglichen Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung oder für Auflagen im Zusammenhang mit einer Zustimmung eindeutig festgelegt und sind unterschiedlich für Bestimmungsmitgliedstaaten und Durchfuhrmitgliedstaaten. Die letzteren können somit ausschließlich nationale, gemeinschaftliche oder internationale Rechtsvorschriften für die Beförderung von radioaktivem Material geltend machen. Da es keine gemeinsame Politik im Nuklearbereich gibt, ist diese Unterscheidung notwendig, um die Rechte der Länder zu schützen die sich für die Wiederaufarbeitung entschieden haben. Dies entspricht außerdem der Empfehlung des EWSA im Zusammenhang mit möglichen Hemmnissen für einen gemeinsamen Markt im Nuklearbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/06




Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3. Kosten der Umsetzung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft

3.1. Kosten für die Mitgliedstaaten

3.2. Kosten für die Betreiber

3.3. Kosten für die Gemeinschaft

4. Anhörung der Beteiligten

5. Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses EWSA

6. EINZELNE Bestimmungen des Vorschlags

6.1. Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

6.2. Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung Artikel 2

6.3. Begriffsbestimmungen Artikel 3

6.4. Antrag auf Genehmigung einer Verbringung Artikel 4

6.5. Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden Artikel 5

6.6. Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung Artikel 6

6.7. Genehmigung von Verbringungen Artikel 7

6.8. Bestätigung des Eingangs der Lieferung Artikel 8

6.9. Nicht durchgeführte Verbringungen Artikel 9

6.10. Besondere Vorschriften für die Einfuhr in die Gemeinschaft Artikel 10

6.11. Besondere Vorschriften für die Durchfuhr durch die Gemeinschaft Artikel 11

6.12. Besondere Vorschriften für die Ausfuhr aus der Gemeinschaft Artikel 12

6.13. Verbotene Ausfuhren Artikel 13

6.14. Verwendung des einheitlichen Begleitscheins Artikel 14

6.15. Zuständige Behörden Artikel 15

6.16. Zusammenarbeit Artikel 16

6.17. Regelmäßige Berichterstattung Artikel 17

6.18. Beratender Ausschuss Artikel 18

6.19. Umsetzung in innerstaatliches Recht Artikel 19

6.20. Schlussbestimmungen Artikel 20, 22 und 23

6.21. Übergangsbestimmungen Artikel 21

Vorschlag

Kapitel 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Verbringungen innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 4
Antrag auf Genehmigung einer Verbringung

Artikel 5
Übermittlung des Antrags an die zuständigen Behörden

Artikel 6
Zustimmung und Verweigerung der Zustimmung

Artikel 7
Genehmigung von Verbringungen

Artikel 8
Bestätigung des Empfangs der Lieferung

Artikel 9
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

Kapitel 3
Verbringungen in Länder und aus Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 10
Einfuhren in die Gemeinschaft

Artikel 11
Durchfuhr durch die Gemeinschaft

Artikel 12
Ausfuhren aus der Gemeinschaft

Artikel 13
Ausfuhrverbot

Kapitel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Verwendung des einheitlichen Begleitscheins

Artikel 15
Zuständige Behörden

Artikel 16
Zusammenarbeit

Artikel 17
Regelmäßige Berichterstattung

Artikel 18
Beratender Ausschuss

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 939/04

sicher, dass die Bestimmungs- und Durchfuhrmitgliedstaaten



Drucksache 282/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.