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"EU-Programmen"
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Förderung internationalen Handelns im Klimabereich im Rahmen der Plattform von Durban und der UNFCCC Internationale Partnerschaft für die Minderung der Folgen des Klimawandels und internationale Kooperationsinitiativen IRENA: weltweite Förderung erneuerbarer Energien GEEREF: Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien Globale Allianz für den Klimaschutz (GCCA) Initiative „Nachhaltige Energie für Alle" (SE4ALL) AKP-EU-Energiefazilität und Afrika-EU-Programm für Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energie (REP)
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 160/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung geforderte enge Verzahnung mit allen verfügbaren Finanzierungsquellen bei einer Vielzahl von EU-Programmen nicht möglich sein wird. Soweit es sich um Aktionsprogramme handelt, sind diese in der Regel nicht geografisch, sondern auf die Umsetzung der jeweiligen Politiken ausgerichtet. Zudem ist den Mitgliedstaaten die Steuerung der Einwerbung von Fördermitteln aus den Aktionsprogrammen im Grunde nicht möglich. Die Steuerungsmöglichkeiten beschränken sich vielmehr darauf, potenzielle Nutzergruppen, wie z.B. Wissenschaftler, auf die Möglichkeiten bestimmter Ausschreibungen und deren indirekter Bedeutung für die EU-Ostseestrategie aufmerksam zu machen. Der Bundesrat bittet die Kommission, deutlicher zu machen, auf welchem Wege nicht regional orientierte Aktionsprogramme für die Umsetzung der Strategie besser genutzt werden können.
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... - Fachliche und finanzielle Unterstützung Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die mit der Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung (z.B. Umgebungslärmrichtlinie) beauftragt sind, benötigen fachliche und finanzielle Unterstützung. Diese Möglichkeiten sollten auf EU-Ebene, z.B. durch die direkte Aufnahme von Lärmminderungsmaßnahmen als z.B. EFRE-förderungswürdig, erfolgen. Die Lärmminderung ist in vielen EU-Programmen nur indirekt enthalten. Dies mag auch an den fehlenden Auslöse- und Zielwerten liegen.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 422/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 - COM(2012) 407 final
... Für den Zeitraum nach 2020 werden die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Initiative "Kulturhauptstadt Europas" direkt mit den Bestimmungen der künftigen mehrjährigen Finanzrahmen verknüpft; damit sollten sie auch in den einzelnen EU-Programmen zur Kulturförderung geregelt werden.
Drucksache 160/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum - COM(2012) 128 final
... 11. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung geforderte enge Verzahnung mit allen verfügbaren Finanzierungsquellen bei einer Vielzahl von EU-Programmen nicht möglich sein wird. Soweit es sich um Aktionsprogramme handelt, sind diese in der Regel nicht geografisch, sondern auf die Umsetzung der jeweiligen Politiken ausgerichtet. Zudem ist den Mitgliedstaaten die Steuerung der Einwerbung von Fördermitteln aus den Aktionsprogrammen im Grunde nicht möglich. Die Steuerungsmöglichkeiten beschränken sich vielmehr darauf, potenzielle Nutzergruppen, wie z.B. Wissenschaftler, auf die Möglichkeiten bestimmter Ausschreibungen und deren indirekter Bedeutung für die EU-Ostseestrategie aufmerksam zu machen. Der Bundesrat bittet die Kommission, deutlicher zu machen, auf welchem Wege nicht regional orientierte Aktionsprogramme für die Umsetzung der Strategie besser genutzt werden können.
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Ein vorrangiges Ziel für 2013 wird darin bestehen, die neue Generation von Programmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds auszuarbeiten. Die Programme sollen rasch und effektiv denjenigen unter die Arme greifen, die Hilfe benötigen, zur Modernisierung der Arbeitsmarktpolitik und der Maßnahmen zur sozialen Integration beitragen und Bildung und lebenslanges Lernen befördern und auf diese Weise sicherstellen, dass bestimmte Gruppen wie Jugendliche oder Langzeitarbeitslose die richtigen Qualifikationen für die Arbeitsplätze von morgen besitzen. Ein breites Spektrum von EU-Programmen wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, "Horizont 2020" oder "Erasmus für Alle" wird ebenfalls zu diesen Zielen beitragen.
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 16. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtung zur vollständigen Übertragbarkeit von Krediten und Stipendien zu erfüllen und die finanzielle Unterstützung für mobile Studenten wesentlich zu verbessern und den Zuwächsen dabei im Rahmen neuer EU-Programme gerecht zu werden; fordert die EU auf zu erwägen, wie das Recht auf Freizügigkeit mit Hilfe geltender Rechtsvorschriften durch die Gewährleistung der Übertragbarkeit von Krediten und Stipendien gestärkt werden kann;
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Für einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen 58 richtet die Kommission ein einheitliches Portal59 ein, das Informationen darüber enthält, wie in den unterschiedlichen Ländern auf Finanzmittel aus den verschiedenen EU-Programmen zugegriffen werden kann.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 745/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... - Fachliche und finanzielle Unterstützung Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die mit der Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung (z.B. Umgebungslärmrichtlinie) beauftragt sind, benötigen fachliche und finanzielle Unterstützung. Diese Möglichkeiten sollten auf EU-Ebene, z.B. durch die direkte Aufnahme von Lärmminderungsmaßnahmen als z.B. EFRE-förderungswürdig, erfolgen. Die Lärmminderung ist in vielen EU-Programmen nur indirekt enthalten. Dies mag auch an den fehlenden Auslöse- und Zielwerten liegen.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 657/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente - die EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen KOM (2011) 662 endg.
... Die für bestehende innovative Finanzierungsinstrumente durchgeführten Prüfungen und Evaluierungen kommen vor allem im Hinblick auf deren Output zu positiven Ergebnissen. Mit den bestehenden Instrumenten konnten Finanzierungsmittel für Empfänger mobilisiert werden, die andernfalls keine oder nur unzureichende Finanzierungsmöglichkeiten gehabt hätten. Außerdem haben die Instrumente die Bereitschaft der Finanzintermediäre erhöht, neue Finanzierungsprodukte auf lokaler Ebene zu entwickeln und anzubieten. Die internationalen Finanzinstitutionen, die mit der Umsetzung von EU-Programmen betraut wurden, haben der EU die Möglichkeit gegeben, die Instrumente über ein breites Länderspektrum hinweg anzubieten, indem sie ihr Expertenwissen über die Handhabung solcher Instrumente und über die direkte Förderung bewährter Praktiken bereitgestellt haben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben
2.1. Reichweite und Sektoren
2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt
2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente
2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen
2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen
2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern
2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts
3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013
3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten
3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann
3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken
3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten
3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene
3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig
3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen
4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020
5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente
5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente
5.1.1. EU-Instrumente
5.1.2. Strukturfondsinstrumente
5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente
5.1.4. Außenpolitische Instrumente
5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen
5.2.1. Reichweite der Plattformen
5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen
5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente
6. Schlussfolgerung Nächste Schritte
Anhang Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013
1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite
1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
1.2. Fonds Marguerite
2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT
2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT
3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen
3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF
3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF
4. Strukturfonds
5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich
Drucksache 836/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm "Pericles 2020") KOM (2011) 913 endg.
... Durch die Option, das Programm einzustellen, würden zwar die Ausgaben auf EU-Ebene reduziert, aber keine echten Einsparungen bewirkt, weil stattdessen auf Ressourcen auf nationaler Ebene oder aus anderen EU-Programmen zurückgegriffen und dadurch der effektive und einheitliche Schutz des Euro in den Mitgliedstaaten und in Drittländern gefährdet würde.
Drucksache 112/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen KOM (2011) 76 endg.
... Die Partnerländer haben sehr oft eine finanzielle Unterstützung gefordert (insbesondere Marokko und die Türkei, doch auch die Ukraine und einige westliche Balkanländer). Eine solche Unterstützung könnte sehr wirksam sein, wenn die gebotene Summe hoch genug ist und zusätzlich zu Geldern gezahlt wird, die im Rahmen von EU-Programmen für bestimmte Regionen bereits geplant oder zugesagt wurden (z.B. Instrument für Heranführungshilfe, Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument). Das einzige Instrument, über das Drittstaaten im Prinzip solche zusätzliche Mittel erhalten könnten, ist das thematische Programm der EU für die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Asyl. Das für dieses Programm vorgesehene Budget ist jedoch sehr begrenzt (rund 54 Mio. EUR im Jahr) und für Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit weltweit bestimmt. Ein einzelnes Drittland könnte daher nur sehr geringe Mittel aus dem Programm erhalten. Darüber hinaus ist das thematische Programm nur für Entwicklungsländer und für Länder gedacht, die der Region des Europäischen Nachbarschaftsinstruments angehören, was die Beitrittsländer ausschließt. Aus diesem Grund konnte die EU bisher nur Mittel bereitstellen, die bereits im Rahmen geografischer Finanzierungsprogramme vorgesehen waren. Es verwundert nicht, dass diese Angebote von den Verhandlungspartnern oft als unzureichend eingestuft werden.
Mitteilung
1. Einführung
2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen
2.1. Datenqualität
2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen
2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen
2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren
3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien
3.1. Mangel an Anreizen
3.2. Mangelnde Flexibilität
4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien
4.1. Überwachungsmechanismus
4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen
4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung
I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis
II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen
III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise
IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern
V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte
5. Fazit
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... • In den Nachbarländern, in denen die Angleichung an die Vorschriften und Standards, Leitlinien und Maßnahmen der EU zu den politischen Schlüsselprioritäten gehört, kann entsprechende Unterstützung am wirksamsten durch die EU geleistet werden. In bestimmten Fällen kann spezifische Unterstützung sogar nur auf EU-Ebene geleistet werden, u.a. bei der schrittweisen wirtschaftlicher Integration mit dem EU-Binnenmarkt, dem Zugang zum Schengen-Raum und der Teilnahme an EU-Programmen. In den meisten ENP-Partnerländern ist die EU daher der wichtigste Kooperationspartner und wird auch von den Mitgliedstaaten, den internationalen Finanzinstitutionen und anderen Gebern als solcher wahrgenommen. Die Unterstützung der EU-Nachbarstaaten bei der Angleichung an die Politik, Vorschriften und Standards der EU ist eine wichtige Antriebskraft für Reformen in diesen Ländern.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
Drucksache 86/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... Schwerpunkt dieses Grünbuchs sind zwar Forschung und Innovation, doch es gibt wichtige Verbindungen zu anderen EU-Programmen, die in der Überprüfung des EU-Haushalts aufgeführt sind – insbesondere sind hier der Kohäsionsfonds und die Bildungsprogramme zu nennen.
Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
1. Zweck
2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen
3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU
4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020
4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums
5. öffentliche Diskussion weitere Schritte
Drucksache 182/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette
... Für die in Absatz 4 (neu) genannten EU-Programme sind EU-rechtlich spezifische Datenerfassungssysteme mit gesonderten Vorschriften zur Berichterstattung vorgesehen, deren Einhaltung bei kofinanzierten Programmen eine Voraussetzung für etwaige Finanzhilfen darstellt. Der zeitliche Rahmen dieser Programme verläuft nicht immer kongruent mit dem Zeitplan des nationalen Zoonosen-Monitorings. Darüber hinaus werden die spezifischen Datenerfassungssysteme häufig sehr kurzfristig vor Beginn der Programme zur sofortigen Anwendung übermittelt, so dass in diesen Fällen eine Anpassung der Datenübermittlung nach den Maßgaben der AVV Datenaustausch nicht erfolgen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette
Artikel 1 Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette
§ 4 Zoonosen-Monitoringplan 2012 bis 2014.
§ 5 Zoonosen-Stichprobenplan
§ 10 Berichterstattung und wissenschaftliche Bewertung
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1606: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette
Drucksache 805/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts KOM (2011) 817 endg.
... Der Finanzbeitrag von Horizont 2020 zum EIT wird in Übereinstimmung mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) "Horizont 2020" sowie für die Verbreitung der Ergebnisse2 festgelegt. Der Finanzbeitrag des EIT zu den KIC deckt die "KIC-Mehrwertaktivitäten " ab, allerdings können die KIC oder ihre Partnerorganisationen sich in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Regeln und auf gleicher Ebene mit anderen Anwendungen auch an anderen Maßnahmen im Rahmen von Horizont 2020 oder an anderen EU-Programmen beteiligen.
Drucksache 159/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 12. weist darauf hin, dass Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung für KMU gegenwärtig Teil vieler verschiedener EU-Programme - wie CIP-Programm, Strukturfonds (JEREMIE), 7. RP und andere - ist, und stellt einen Mangel an Kohärenz zwischen diesen Programmen fest; fordert die Kommission auf, eine bessere Kohärenz zwischen den verschiedenen Garantieprogrammen und eine gute Ausgewogenheit zwischen einzelstaatlichen Programmen und EU-Programmen zur finanziellen Unterstützung von Innovationen oder zur Bereitstellung von Risikokapital für KMU herzustellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine einzige Anlaufstelle für die verschiedenen EU-Finanzierungsinstrumente für die KMU zu schaffen;
Drucksache 805/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts - COM(2011) 817 final; Ratsdok. 18090/11 Drucksache: 805/11 und zu 805/11 in Verbindung mit
... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Interoperabilität mit anderen EU-Programmen (u.a. ERASMUS, COSME/KMU-spezifisches Instrument, Verknüpfung von Kriterien der "smart specialisation" und "EU research infrastructures") entscheidend von vereinheitlichten Regelungen der EU-Haushaltsordnung sowie der Abstimmung programmspezifischer Implementierungsregeln abhängen wird.
Zu allen BR-Drucksachen
Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11
Grundsätzliche Überlegungen
Governance von Horizont 2020
Struktur von Horizont 2020
3 Budget
Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11
Zur BR-Drucksache 807/11
Zur BR-Drucksache 810/11
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 720/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Kleine Unternehmen - große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen KOM (2011) 702 endg.
... Die Begründung für die bestehende Vielfalt an Maßnahmen zur Unterstützung der Internationalisierung erscheint wohl fundiert23, doch sind nicht alle internationalen Förderprogramme gleich effektiv. Die große Zahl von Maßnahmen und Gremien trägt dazu bei, dass es KMU schwerfällt, die verfügbare Unterstützung tatsächlich ausfindig zu machen und zu nutzen 24. In Zeiten knapper öffentlicher Finanzen liegt es nahe, darüber nachzudenken, wie man durch Zusammenarbeit und Vernetzung innerhalb der EU sowohl die Effizienz als auch die Auswirkungen der bestehenden Maßnahmen verstärken könnte25. Daher sollten künftige Maßnahmen in erster Linie auf mehr Transparenz, mehr Kohärenz und mehr Zusammenarbeit gerichtet sein, um eine kosteneffizientere "Arbeitsteilung" zwischen den bestehenden EU-Programmen, zwischen der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, der Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors erreicht werden. EU-Aktivitäten sollten nicht auf nationaler oder regionaler Ebene vorhandene Maßnahmen ersetzen, sondern diese ergänzen, sofern möglich Synergien schaffen und spezielle Maßnahmen nur dort einführen, wo eindeutig Lücken festgestellt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung
2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16
2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22
2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden
3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU
4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU
4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung
4.2. Erreichung unserer Ziele
4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland
4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus
4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern
4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze
4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien
Komplementarität und Zusätzlichkeit
5 Nachhaltigkeit
Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel
4.2.5.2. Geografische Prioritäten
Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes
Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung
4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU
5. Schlussfolgerung
Anhang
Drucksache 580/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen KOM (2011) 567 endg.
... die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch Stärkung des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) verbessern, indem sie Anreize in den EU-Programmen zur Verbesserung der Durchführung und im Rahmen des Bologna-Prozesses vorschlägt;
Mitteilung
3 Einleitung
Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:
Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen
Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen
1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend
2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
3. Kohäsionspolitische Instrumente
Drucksache 805/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
(Grunddrs. 805/11, 807/11, 808/11, 809/11, 810/11 und 76/12)
... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Interoperabilität mit anderen EU-Programmen (u.a. ERASMUS, COSME/KMUspezifisches Instrument, Verknüpfung von Kriterien der "smart specialisation" und "EU research infrastructures") entscheidend von vereinheitlichten Regelungen der EU-Haushaltsordnung sowie der Abstimmung programmspezifischer Implementierungsregeln abhängen wird.
Zu allen BR-Drucksachen
Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11
Grundsätzliche Überlegungen
Governance von Horizont 2020
Struktur von Horizont 2020
[Begründung nur gegenüber dem Plenum :
3 Budget
Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11
Zur BR-Drucksache 807/11
Zur BR-Drucksache 810/11
Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... (7) Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Luxemburg im Dezember 1997 und von Thessaloniki im Juni 2003 sollten sich die Kandidatenländer und die Länder des westlichen Balkans, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen, sowie die Länder, für die die Europäische Nachbarschaftspolitik gilt, gemäß den Bedingungen, die in den einschlägigen bilateralen Abkommen mit diesen Ländern festgelegt wurden, an EU-Programmen beteiligen können.
Drucksache 507/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221(INI))
... 34. ersucht die Kommission um den Ausbau von EU-Programmen, die Aus- und Weiterbildung unterstützen, z.B. Lebenslanges Lernen, Europäischer Sozialfonds, Marie-Curie-Maßnahmen, Erasmus-Mundus-Programm und Initiative für wissenschaftliche Bildung;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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