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"EU-Programmländern"


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Drucksache 370/12

... Mit der neuen Verordnung wird zudem der Versuch unternommen, mehrere wesentliche Verfahrensschritte mit der künftigen Verordnung zu Artikel 136 in Einklang zu bringen, die Mitgliedstaaten in schwieriger Finanzlage zum Gegenstand hat. Ziel ist es, in allen EU-Programmländern so weit wie möglich für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, unabhängig davon, ob sie dem Euro-Währungsgebiet angehören oder nicht. Die überarbeitete Verordnung sieht vor, mehrere Schritte der Überwachung im Rahmen des Defizitverfahrens und des Europäischen Semesters durch das makroökonomische Anpassungsprogramm und dessen Überwachung zu ersetzen (Artikel7 und 9). Angesichts seines umfassenden Charakters kann das makroökonomische Anpassungsprogramm für die Dauer seiner Laufzeit bestimmte Prozesse der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung ersetzen und damit Doppelarbeit bei der Wahrnehmung der Berichtspflichten vermeiden. Ebenso gewährleistet die überarbeitete Verordnung die Aussetzung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten, wenn für einen Mitgliedstaat ein makroökonomisches Anpassungsprogramm festgelegt wurde, (Artikel 8) und verlangt eine Überwachung nach Gewährung des finanziellen Beistands bei Mitgliedstaaten, die weniger als 75 % des erhaltenen Beistands zurückgezahlt haben (Artikel 15).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Finanzieller Beistand der Union

Artikel 3
Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Darlehen

Artikel 4
Bedingungen für die Gewährung von Kreditlinien

Artikel 5
Verfahren zur Gewährung von Kreditlinien

Artikel 6
Verstärkte Überwachung

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Auszahlung eines Darlehens

Artikel 11
Freigabe von Mitteln im Rahmen einer Kreditlinie

Artikel 12
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Verwaltung der Darlehen

Artikel 15
Überwachung nach Gewährung des Beistands

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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