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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Staatsangehörige"


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Drucksache 347/18

... Die Kommission hat Hinweise zu EU-Vorschriften über reglementierte Berufe und die Anerkennung von Berufsqualifikationen veröffentlicht. Sie rät insbesondere EU-Staatsangehörigen, die vor dem Brexit Berufsqualifikationen im Vereinigten Königreich erworben haben, sich bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, ob eine Anerkennung vor dem 30. März 2019 erforderlich ist.

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Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 183/17

... Um diese Lücke zu schließen, macht die Änderung die Aufnahme aller Verurteilungen von EU-Gerichten für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger nunmehr zur Pflicht und stellt sie damit deutschen Staatsangehörigen gleich, in deren Führungszeugnisse ebenfalls grundsätzlich alle EU-Verurteilungen aufgenommen werden. Die neue Regelung gilt für alle Arten der Führungszeugnisse, so dass die ausländischen Eintragungen in einfache und erweiterte Führungszeugnisse sowie (erweiterte) Behördenführungszeugnisse, die auf Antrag der betroffenen Personen erteilt werden, aufzunehmen sind. Lediglich für solche Behördenführungszeugnisse, die nach § 31 BZRG ohne Mitwirkung der Betroffenen zu erteilen sind, bedarf es keiner Regelung, weil hierzu § 57a Absatz 7 BZRG bereits eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorsieht. Die bislang geltende Regelung war nur bis zum 27. April 2012, dem Tag der Einführung des IT-gestützten Abfrageverfahrens ECRIS, zu rechtfertigen. Seit dessen Einführung können die Anfragen jedoch - da regelmäßig automatisiert - schnell und ohne zusätzlichen Aufwand ausgeführt werden. Auch bedarf es keiner Einschränkung auf EU-Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind. Hierfür findet sich keine Grundlage in Artikel 6 Absatz 3 Rahmenbeschluss, zumal auch vormals in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte EU-Bürgerinnen und -Bürger ein Interesse an einer solchen Auskunft haben können.

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Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 14/17

... Sicherheitsmerkmale auf nationalen, von den Mitgliedstaaten ausgestellten Personalausweisen und auf den Aufenthaltstiteln für EU-Staatsangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat leben und für ihre Familienangehörigen variieren derzeit beträchtlich, was das Risiko für Fälschungen und Dokumentenbetrug erhöht und zu praktischen Schwierigkeiten für Bürger führt, wenn sie versuchen, ihr Recht auf Freizügigkeit auszuüben. Im Rahmen des Follow-up des Berichts über die Unionsbürgerschaft 2013 und gemäß der Feststellung in der Mitteilung von 2016 "Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt" hat die Kommission eine Studie18 in die Wege geleitet, um die Sicherheitsfragen weiter zu bewerten, einschließlich einer möglichen Harmonisierung der Sicherheitsmerkmale, um ihre Resistenz gegen Risiken des Dokumentenbetrugs zu erhöhen. Eine Verbesserung der Sicherheitsmerkmale auf Identitätsdokumenten und Aufenthaltstiteln könnte auch helfen, das in den letzten Berichten der Europäischen Grenz- und Küstenwache angesprochene Problem zu bekämpfen, dass nationale Personalausweise mit einem niedrigeren Sicherheitsniveau die am häufigsten festgestellten falschen Dokumente sind.

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Drucksache 14/17




Mitteilung

I. Einleitung

II. Aktionsplan

1. Registrierung der Identität

Spezielle Maßnahmen

2. Ausstellung von Dokumenten

Spezielle Maßnahmen

3. Herstellung von Dokumenten

3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten

3.2. Erfassung biometrischer Merkmale

Spezielle Maßnahmen

4. Kontrolle von Dokumenten

4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

4.2 Kontrollen der Datenbanken

4.3 Schulungen

4.4 Instrumente

4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten

Spezielle Maßnahmen

III. FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 801/16 (Beschluss)

... Im Jahr 2012 wurden das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) sowie die entsprechenden Ländergesetze als allgemeine Gesetze zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf eingeführt. Ziel war es, gleiche Anerkennungsregelungen für alle Interessierten zu schaffen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus oder dem Land des Erwerbs der Berufsqualifikation. Auf die Differenzierung zwischen EU-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen wurde daher soweit möglich verzichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

7. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

8. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

10. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 § 52 Satz 1 FahrlG

12. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

13. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 801/1/16

... Im Jahr 2012 wurden das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) sowie die entsprechenden Ländergesetze als allgemeine Gesetze zur Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf eingeführt. Ziel war es, gleiche Anerkennungsregelungen für alle Interessierten zu schaffen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus oder dem Land des Erwerbs der Berufsqualifikation. Auf die Differenzierung zwischen EU-Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen wurde daher soweit möglich verzichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift, Absatz 2 Sätze 2 - neu - bis 4 - neu - FahrlG

4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Absatz 2 - neu - FahrlG

5. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

10. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

12. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

13. Zu Artikel 1 § 52 Satz 1 FahrlG

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

15. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 461/13 (Beschluss)

... Für die Integration sind andere Aspekte von ungleich größerer Bedeutung als die Frage, ob die Betroffenen neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen. Dabei hat auch die Einbürgerung selbst eine erhebliche integrationsfördernde Wirkung. Eine Studie im Auftrag der OECD aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass die Einbürgerung besonders bei Nicht-EU-Staatsangehörigen eine signifikante Verbesserung der Einkommenssituation bereits unmittelbar nach der Einbürgerung, aber auch in der Folgezeit aufzeigt (Liebig, T.; Steinhardt, M.; von Haaren, F.: Naturalisation and the Labour Market Integration of Immigrants, SOPEMI 2010, International Migration Outlook, pp. 157 bis 186, OECD Publishing). Auch nach der o.g. BAMF-Studie sind Eingebürgerte unbeschadet eines Besitzes weiterer Staatsangehörigkeiten insgesamt sehr viel besser integriert als Nicht-Eingebürgerte. So haben Eingebürgerte häufiger (58 Prozent) höhere Bildungsabschlüsse als Nicht-Eingebürgerte (35 Prozent) erreicht.

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Drucksache 461/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 9
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern

Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Passgesetzes

Artikel 5
Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 461/13

... Für die Integration sind andere Aspekte von ungleich größerer Bedeutung als die Frage, ob die Betroffenen neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen. Dabei hat auch die Einbürgerung selbst eine erhebliche integrationsfördernde Wirkung. Eine Studie im Auftrag der OECD aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass die Einbürgerung besonders bei Nicht-EU-Staatsangehörigen eine signifikante Verbesserung der Einkommenssituation bereits unmittelbar nach der Einbürgerung, aber auch in der Folgezeit aufzeigt (Liebig, T.; Steinhardt, M.; von Haaren, F.: Naturalisation and the Labour Market Integration of Immigrants, SOPEMI 2010, International Migration Outlook, pp. 157-186, OECD Publishing). Auch nach der o.g. BAMF-Studie sind Eingebürgerte unbeschadet eines Besitzes weiterer Staatsangehörigkeiten insgesamt sehr viel besser integriert als Nicht-Eingebürgerte. So haben Eingebürgerte häufiger (58 %) höhere Bildungsabschlüsse als Nicht-Eingebürgerte (35 %) erreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 9
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern

Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Passgesetzes

Artikel 5
Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 414/12

... • Forschungsstellen nach offenen, transparenten und leistungsbezogenen Einstellungsverfahren, die im Hinblick auf den Rang der Stelle verhältnismäßig sind, im Einklang mit den Grundprinzipien von Charta und Kodex zu besetzen, unter Einbeziehung von Nicht-EU-Staatsangehörigen;

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Drucksache 414/12




1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Aktueller Stand

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Kommission - mehr Unterstützung

Transparente Überwachung


 
 
 


Drucksache 839/10

... Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise tragen zu einem großen Teil die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Die Lage der Menschen mit dem geringsten Einkommen hat sich weiter verschlechtert und ihr Überschuldungs- und Insolvenzrisiko ist jetzt noch höher. Am härtesten getroffen hat der Anstieg der Arbeitslosigkeit junge Menschen, Migrantinnen und Migranten und gering Qualifizierte, die häufig auf befristete und schlecht bezahlte Jobs angewiesen sind, und deren Lebensbedingungen sich daher zunehmend verschlechtern. Im Detail bedeutet dies, dass einer von fünf jungen Menschen am Arbeitsmarkt keine Arbeit hat; Nicht-EU-Staatsangehörige weisen eine um 11 Prozentpunkte höhere Arbeitslosenrate auf als EU-Bürgerinnen, und gering qualifizierte Personen werden doppelt so häufig arbeitslos wie hoch qualifizierte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Herausforderungen

2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen

2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen

2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile

3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung

3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen

Zugang zur Beschäftigung

Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen

Bildungs - und Jugendpolitik

Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Branchenspezifische Politik

Externe Dimension

5 Sozialverträglichkeitsprüfung

3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt

Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “

Der Beitrag der EU-Fonds

3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen

3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft

Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen

Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln

3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010

5. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 96/1/10

... /EG erst ab dem zweiten Antrag auf Anerkennung anwendbar, vorausgesetzt allerdings, dass alle anderen Bedingungen auch erfüllt sind. Sie ist demnach gerade nicht beim Erstantrag eines deutschen bzw. EU-Staatsangehörigen auf Anerkennung einer in einem Drittland erworbenen Berufsqualifikation anwendbar. Folglich unterliegt diese Erstanerkennung weder der Beschränkung, die wesentlichen Unterschiede (Defizite) festzustellen, noch der Fristenregelung. Wenn ein anderer Mitgliedstaat zwar die in einem Drittstaat erworbene Berufsqualifikation anerkannt hat, jedoch die dreijährige Berufserfahrung in dem anerkennenden Mitgliedstaat fehlt, ist ebenfalls die Richtlinie nicht anwendbar sondern es gilt Artikel 43 EGV. Auch hier findet die Viermonatsfrist keine Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V

8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV *

9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV *

Artikel 2a
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI

Artikel 2b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO

14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO

15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO

16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO

17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO

20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a, 6b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO

24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO

25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO

27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO

28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO

29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO

30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG

31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG

32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG

33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG

34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG

35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG

37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG

38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG

39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG

40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG

41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG

42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG

45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG

46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG

47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG

48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO

49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO

50. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe allgemein Der Bundesrat bittet erneut um Prüfung, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe - Bundes-Apothekerordnung, Bundesärzteordnung,

51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten entfällt bei Ablehnung von Ziffer 8 und 9


 
 
 


Drucksache 96/10 (Beschluss)

... /EG erst ab dem zweiten Antrag auf Anerkennung anwendbar, vorausgesetzt allerdings, dass alle anderen Bedingungen auch erfüllt sind. Sie ist demnach gerade nicht beim Erstantrag eines deutschen bzw. EU-Staatsangehörigen auf Anerkennung einer in einem Drittland erworbenen Berufsqualifikation anwendbar. Folglich unterliegt diese Erstanerkennung weder der Beschränkung, die wesentlichen Unterschiede (Defizite) festzustellen, noch der Fristenregelung. Wenn ein anderer Mitgliedstaat zwar die in einem Drittstaat erworbene Berufsqualifikation anerkannt hat, jedoch die dreijährige Berufserfahrung in dem anerkennenden Mitgliedstaat fehlt, ist ebenfalls die Richtlinie nicht anwendbar, sondern es gilt Artikel 43 EGV. Auch hier findet die Viermonatsfrist keine Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 und § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V

8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV

9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV

'Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI

'Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV

'Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO

14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO

15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO

16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO

17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO In Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Angabe § 4 Absatz 2a durch die Angabe § 4 Absatz 2 oder 2a zu ersetzen.

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO

20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO

24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO

25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO

27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO

28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO

29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO

30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG

31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG

32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG

33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG

34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG

35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG

37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG

38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG

39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG

40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG

41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG

42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG

45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG

46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG

47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG

48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO

49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO

51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 96/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EG (Nr.) L 255 vom 30.09.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18) erforderlich, um ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zu beenden. Darin vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Richtlinie bezüglich der Anerkennung von Diplomen, die nicht der automatischen Anerkennung unterliegen, bei EU-Staatsangehörigen nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt worden sei.

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Drucksache 96/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 307a
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 5
Änderung der Bundesärzteordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 7
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 8
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 9
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 11
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte

Artikel 12
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzentwurfes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II.1. Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei Abrechnung von Leistungen

II.2. Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften

II.3. Klarstellung bestimmter Straf- und Bußgeldvorschriften

II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 461/07

... - Einvernehmen über einen Rahmenbeschluss über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister über EU-Staatsangehörige. Vorbild für diese elektronische Vernetzung der Strafregister ist das Modellprojekt, das Frankreich, Spanien, Belgien und Deutschland initiiert haben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 736/07

... Auf der Grundlage eines von den Kommissionsdienststellen vorgelegten und auf der Website der Kommission veröffentlichten Konsultationspapiers fand zwischen Januar und März 2007 eine breit angelegte Anhörung statt. Das von der Generaldirektion Fischerei und maritime Angelegenheiten ausgearbeitete Konsultationspapier, das den Erörterungen zugrunde gelegt wurde, enthielt eine knappe Analyse des Problems und gliederte sich in neun mögliche Aktionsbereiche: 1) bessere Kontrolle der Legalität der Tätigkeit von Fischereifahrzeugen aus Drittstaaten, die Fischereihäfen der Europäischen Gemeinschaft anlaufen, und ihrer Fänge, 2) bessere Kontrolle der Einhaltung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch mit anderen Verkehrsträgern als Fischereifahrzeugen in die Gemeinschaft eingeführte Fischereierzeugnisse aus Drittstaaten, 3) Schließung des EU-Marktes für IUU-Fischereierzeugnisse, 4) Vorgehen gegen IUU-Tätigkeiten von EU-Staatsangehörigen außerhalb des Gebietes der Gemeinschaft, 5) Verbesserung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Ermittlung von IUU-Fischereitätigkeiten, 6) Einführung wirksamer Sanktionsregelungen, um ernste Verstöße gegen die Fischereivorschriften durch Abschreckung zu vermeiden, 7) Verbesserung der Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen, 8) Unterstützung der Politiken und Instrumente von Entwicklungsländern zur Bekämpfung der IUU-Fischerei und 9) verstärkte Synergien in den Bereichen Monitoring, Kontrolle und Überwachung.

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Drucksache 736/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Schiffe, die an IUU-Fangtätigkeiten beteiligt sind

Kapitel II
Hafenkontrollen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern

Abschnitt I
Bedingungen für den Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen

Artikel 4
Regelung der Kontrollen durch den Hafenstaat

Artikel 5
Bezeichnete Häfen

Artikel 6
Voranmeldung

Artikel 7
Genehmigung

Artikel 8
Aufzeichnungen zu Anlandungen, Umladungen und zur Verarbeitung an Bord

Abschnitt 2
Hafeninspektionen

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Inspektoren

Artikel 11
Inspektionsverfahren

Artikel 12
Verfahren bei Regelverstößen

Kapitel III
Voraussetzungen für den Zugang von Fischereierzeugnissen aus Drittländern zum Gebiet der Europäischen Union

Artikel 13
Fangbescheinigungen

Artikel 14
Von regionalen Fischereiorganisationen vereinbarte und angewendete Fangdokumentationsregelungen

Artikel 15
Indirekte Einfuhr von Fischereierzeugnissen

Artikel 16
Ausfuhr von Fängen von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen

Artikel 17
Überprüfung der Fangbescheinigungen

Artikel 18
Verweigerung der Einfuhr

Artikel 19
Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit

Artikel 20
Wiederausfuhr

Artikel 21
Aufzeichnungen und Informationsverbreitung

Kapitel IV
Gemeinschaftliches Warnsystem

Artikel 22
Abgabe von Warnungen

Artikel 23
Maßnahmen nach einer Warnung

Kapitel V
Identifizierung als Schiffe, die IUU-Fischerei betreiben

Artikel 24
Angebliche IUU-Tätigkeiten

Artikel 25
Mutmaßliche IUU-Tätigkeiten

Artikel 26
Aufstellung der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 27
Streichung von Schiffen aus der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 28
Inhalt, Veröffentlichung und Pflege der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe

Artikel 29
Von regionalen Fischereiorganisationen aufgestellte Listen der IUU-Schiffe

Kapitel VI
Nichtkooperierende Drittstaaten

Artikel 30
Bestimmung von nichtkooperierenden Drittstaaten

Artikel 31
Vorgehen gegenüber Staaten, die als nichtkooperierende Drittstaaten eingestuft wurden

Artikel 32
Aufstellung einer Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 33
Streichung aus der Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 34
Veröffentlichung der Liste der nichtkooperierenden Staaten

Artikel 35
Sofortmaßnahmen

Kapitel VII
Maßnahmen gegenüber Schiffen und Staaten, die an IUU-Tätigkeiten beteiligt sind

Artikel 36
Maßnahmen gegenüber Schiffen, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen

Artikel 37
Maßnahmen gegenüber nichtkooperierenden Staaten

Kapitel VIII
Eigene Staatsangehörige

Artikel 38
Eigene Staatsangehörige, die IUU-Fischerei betreiben oder unterstützen

Artikel 39
Prävention und Sanktionen

Kapitel IX
Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen, Strafen und Begleitstrafen

Artikel 40
Geltungsbereich

Artikel 41
Schwere Verstöße

Artikel 42
Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 43
Strafen für schwere Verstöße

Artikel 44
Gesamthöhe der Strafen und Begleitstrafen

Artikel 45
Begleitstrafen

Artikel 46
Haftung juristischer Personen

Kapitel X
Durchführung der Vorschriften bestimmter regionaler Fischereiorganisationen in Bezug auf die Sichtung von Schiffen

Artikel 47
Sichtung auf See

Artikel 48
Übermittlung von Angaben zu dem gesichteten Fischereifahrzeug

Artikel 49
Untersuchung von gesichteten Fischereifahrzeugen

Kapitel XI
Gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten, von Drittländern und der Kommission – IUU-Fischerei-Informationssystem

Artikel 50

Kapitel XII
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Durchführung

Artikel 52
Ausschussverfahren

Artikel 53
Berichterstattungspflichten

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Anhang I
Fangbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft

Anhang II
Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft

Anhang III
Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit

1. Inhalt der Mitteilungen des Flaggenstaats gemäß Artikel 19

2. Fangdokumentationsregelungen regionaler Fischereiorganisationen

3. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Flaggenstaaten gemäß Artikel 19


 
 
 


Drucksache 792/1/07

... ) für studienvorbereitende Maßnahmen (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) bzw. wegen einer Studienbewerbung (vgl. § 16 Abs. 1 Buchstabe a AufenthG) erhalten, weil diese Gruppen in begrenztem Maße zumindest in den Ferien arbeiten dürfen (vgl. § 16 Abs. 3 AufenthG). Der Richtlinienvorschlag würde diesen Studienplatzbewerbern, sofern sie die in Artikel 12 Abs. 2 Buchstabe a geforderten fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen erfüllen, das Recht auf Gleichbehandlung mit Deutschen, EU-Staatsangehörigen und Bildungsinländern in Bezug auf den Hochschulzugang gewähren (vgl. Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe c).



Drucksache 352/1/05

... 31. Der Bundesrat ist zudem mit der Bundesregierung der Auffassung, dass neben den sich länger als drei Jahre im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhältigen Drittstaatsangehörigen auch EU-Staatsangehörige sowie Spätaussiedler stärker berücksichtigt werden können sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/05




Einzelheiten zum Europäischen Fonds für Integration

Einzelheiten zum Europäischen Flüchtlingsfonds EFF III

Einzelheiten zum Außengrenzenfonds

Einzelheiten zum Europäischen Rückkehrfonds


 
 
 


Drucksache 873/05

... - Berichterstattung und Rücksprache über Vorbereitungen für die nächste Phase, insbesondere hinsichtlich der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten und der Pläne zur Unterstützung anderer EU-Staatsangehöriger in Drittländern, einschließlich Schutzmaßnahmen vor Ort und Repatriierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/05




1. Kontext und ZIEL der Mitteilung

2. BEREITSCHAFTSPLANUNG der Europäischen Union mit Blick auf eine Influenzapandemie

3. HAUPTAUFGABEN der Mitgliedstaaten, der Kommission und der DER Gemeinschaftsagenturen

3.1. Planung und Koordination

3.2. Überwachung und Bewertung

3.3. Prävention und Eindämmung

3.4. Kapazität des Gesundheitssystems

3.5. Kommunikation

Kommunikation mit der Bevölkerung

Kommunikation unter den zuständigen Gesundheitsbehörden

4. Pandemiephasen und EU-Alarmstufen

Planung und Koordination

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

6 Kommunikation

4.1.1. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.2. ECDC

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.3. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

Maßnahmen an die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission;

4.1.4. Kommission

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.5. ECDC

Monitoring und Bewertung

Interventionen des Public-Health-Bereichs

4.1.6. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.7. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

6 Virostatika

6 Impfstoffe

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.8. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Kommunikation

4.1.9. Mitgliedstaaten

Monitoring und Bewertung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

6 Kommunikation

4.1.10. Kommission

Planung und Koordinierung

Prävention und Eindämmung Interventionen des Public-Health-Bereichs

Kapazität des Gesundheitssystems

4.1.11. ECDC

Monitoring und Bewertung

6 Virostatika

6 Impfstoffe

6 Kommunikation

4.1.12. Mitgliedstaaten

4.2. Postpandemischer Zeitraum: Erholung und Rückkehr zu interpandemischem

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Neue Pandemiephasen der WHO20

Anhang 2
Aus dem Programm für öffentliche Gesundheit finanzierte Projekte im Zusammenhang mit Influenza

Anhang 3
Von der EU unterstützte Forschung zur Influenzapandemie beim Menschen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.