[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

394 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-verordnung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0035/20
0181/20
0195/20B
0248/20
0083/20
0047/20
0088/20B
0195/1/20
0009/20
0109/20
0088/1/20
0274/20
0088/20
0255/20
0499/20
0258/20
0553/19
0576/19B
0053/19B
0053/1/19
0573/1/19
0001/19
0402/19B
0576/1/19
0004/19
0594/19B
0591/19B
0402/1/19
0491/1/19
0573/19
0594/1/19
0186/1/18
0193/18
0374/18
0078/18B
0468/18
0385/18
0223/18
0229/1/18
0186/2/18
0387/18
0061/18
0176/18
0383/18
0178/18
0186/18B
0015/1/18
0150/18
0217/18
0213/18
0070/18
0185/18
0423/4/18
0169/17
0184/1/17
0595/17
0709/17
0189/1/17
0152/17
0272/17
0780/17
0053/17
0419/17
0405/17B
0184/17
0189/17B
0569/17
0405/1/17
0272/16B
0049/16B
0580/16
0149/16
0813/16B
0408/16
0580/1/16
0414/16B
0280/16
0222/16
0180/16
0062/16
0580/16B
0804/1/16
0120/16B
0103/16
0049/1/16
0143/1/16
0239/16
0546/16
0120/1/16
0422/16
0279/16
0137/16
0414/1/16
0272/16
0754/1/16
0272/1/16
0638/16
0114/16
0813/1/16
0106/15
0027/15
0207/1/15
0261/15
0541/15
0212/15B
0252/15
0207/15B
0568/14
0009/14
0420/14B
0150/14B
0531/14
0188/14
0310/14
0653/14
0027/14
0378/14
0566/14
0005/14
0150/1/14
0429/14
0136/14
0420/1/14
0649/13
0207/13
0053/13
0689/1/13
0444/13B
0098/13
0199/13
0552/13
0444/1/13
0053/1/13
0191/13
0814/1/13
0611/13
0814/13B
0660/13
0704/13
0417/13
0765/13
0412/1/13
0689/13B
0765/13B
0099/13
0679/13B
0438/13
0610/13
0306/13
0191/13B
0100/13
0679/1/13
0057/13
0276/13
0305/1/12
0672/12
0319/12X
0745/12B
0662/1/12
0809/1/12
0470/12
0032/12
0249/1/12
0500/12
0250/12
0661/1/12
0729/12
0175/12
0434/12
0305/12B
0249/12B
0809/12B
0447/12
0606/12
0672/1/12
0468/12
0661/12B
0662/12
0248/12
0338/12
0745/1/12
0809/12
0672/12B
0062/12
0168/1/12
0757/12
0168/12B
0513/11B
0825/1/11
0872/11
0097/11B
0513/1/11
0157/11
0853/11
0058/11
0324/11
0252/1/11
0264/11
0158/11
0813/11
0088/11
0068/11
0655/11
0252/11B
0863/11B
0097/11
0302/11
0358/11
0863/1/11
0586/10B
0029/10
0033/10
0536/10
0104/10
0844/10
0845/10B
0845/1/10
0586/1/10
0585/10
0850/10
0693/10
0516/10
0293/10
0382/10
0582/10
0707/1/10
0286/09B
0617/1/09
0841/1/09
0081/09B
0786/09
0535/09
0173/1/09
0617/09B
0081/1/09
0841/09
0740/09
0841/09B
0739/09
0003/09
0819/09
0003/09B
0003/1/09
0286/2/09
0766/5/08
0775/08
0012/08
0963/1/08
0075/08
0332/08
0766/08B
0963/08B
0670/08
0484/08
0037/08B
0037/1/08
0664/1/07
0524/07
0664/07B
0669/07
0574/07
0719/07
0399/07
0468/07
0311/07
0518/07
0361/2/07
0097/07
0361/3/07
0818/06
0505/06
0096/06
0664/2/06
0017/06B
0295/06B
0290/1/06
0017/06
0290/06B
0477/06
0286/06
0818/06B
0631/1/06
0295/1/06
0017/1/06
0194/1/05
0325/05B
0621/05B
0286/1/05
0911/1/05
0398/05
0621/1/05
0911/05B
0325/1/05
0199/05
0194/05B
0018/05
0286/05B
0363/05
0172/05
0744/05
0097/05
0014/2/05
0860/1/04
0729/04B
0789/04B
0985/04B
0438/04
0860/04
0729/1/04
0176/1/04
0985/1/04
0176/04B
0613/04
0860/04B
Drucksache 780/17

... Der Bericht enthält Ausführungen zum Stand der Umsetzung, zur Unterstützung von Forschern bei der Umsetzung der o.g. EU-Verordnung und zur Personalbedarfsmessung im BfN. Er informiert dabei insbesondere über die von Nutzern abzugebenden Sorgfaltserklärungen, die Vorbereitung behördlicher Nutzerkontrollen, die Zusammenarbeit zwischen BfN und den Einvernehmensbehörden einerseits sowie mit anderen Staaten auf internationaler und EU-Ebene andererseits. Der Berichtszeitraum ist der 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017.



Drucksache 53/17

... Die Verordnung ist unbefristet, da auch die Wirksamkeit der EU-Verordnung nicht befristet ist.



Drucksache 419/17

... Diese Verordnungen sind unmittelbar geltendes EU-Recht und gehen somit national entgegenstehenden Regelungen vor. Um die Rechtsanwendung der GasNZV zu vereinfachen, werden Vorgaben der GasNZV geändert oder gestrichen, die dem EU-Recht widersprechen oder die abschließend in den EU-Verordnungen enthalten sind.



Drucksache 405/17 (Beschluss)

... Das zukünftig europaweit geltende Verfahren verlangt den berichterstattenden und den beteiligten Genehmigungsbehörden sowie den zuständigen Ethik-Kommissionen vor dem Hintergrund der engen zeitlichen Fristen aus der EU-Verordnung ein Höchstmaß an Organisation, zeitlicher Flexibilität und vorzuhaltenden Kapazitäten ab, da versäumte Fristen automatisch zu Genehmigungsfiktionen führen. In diesem System kommt der Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit der europäischen und nationalen Infrastruktur entscheidende Bedeutung zu. Es erscheint daher geboten zu beobachten und zu bewerten, inwieweit sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren, um gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vornehmen zu können.



Drucksache 184/17

... nach. Dadurch soll präventiv die unvorsätzliche Einbringung und Ausbreitung von invasiven Arten minimiert werden. Entsprechend dem in Artikel 13 Absatz 1 der EU-Verordnung festgelegten Anwendungsbereich kann der Aktionsplan Maßnahmen auch für die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel vorsehen.



Drucksache 189/17 (Beschluss)

... 3. Auch wenn der Zeitplan für die Weiterentwicklung der für den Ausbau der erneuerbaren Energien relevanten EU-Verordnungen und -Richtlinien sehr ambitioniert ist, unterstützt der Bundesrat diesen angesichts der Dringlichkeit der Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens ausdrücklich.



Drucksache 569/17

... In den letzten Jahren sind diverse umweltrelevante EU-Richtlinien und EU-Verordnungen verabschiedet worden, die nur für typgenehmigte Fahrzeuge unmittelbar gelten. Die Ausweitung auf Einzelgenehmigungen nach § 21



Drucksache 405/1/17

... Die EU-Verordnung ermöglicht in Artikel 86 ausdrücklich die Möglichkeit der Gebührenreduktion für nichtkommerzielle



Drucksache 272/16 (Beschluss)

... Die Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter gilt seit dem 1. November 2012. Um im Rahmen des Vollzugs der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 zur Reifenkennzeichnung Bußgelder verhängen zu können, müssen Ordnungswidrigkeitstatbestände im nationalen Recht festgelegt werden. Bisher ist dies nicht erfolgt.



Drucksache 49/16 (Beschluss)

... 2. Er weist angesichts des zur Wahrung des Gesundheitsschutzes eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens sowie verschiedener bei deutschen Gerichten anhängiger Klageverfahren und der offenbar gewordenen Diskrepanzen zwischen den EU-Abgasstandards und den realen Fahrzeugemissionen erneut auf den akuten Handlungsbedarf zur Minderung der NO2 Belastung in den Ballungsräumen hin. Er begrüßt insofern die mit dem EU-Verordnungsvorschlag unter Berücksichtigung des VW-Skandals vorgesehenen Regelungen zur Typgenehmigung und zur Marktüberwachung. Dazu ist die stärkere Unabhängigkeit der mit der Fahrzeugprüfung betrauten technischen



Drucksache 580/16

... und ermöglicht somit die nach Artikel 25 Absatz 1 dieser EU-Verordnung erforderliche Sanktionierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 149/16

... Außerdem erfolgt bei der Bußgeldbewehrung eine Anpassung an aktualisierte EU-Verordnungen.



Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Auch soll es einem Kontributor oder einer Kontributorin im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 der genannten EU-Verordnung vorgeworfen werden können, wenn diese entgegen Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung nicht über wirksame "Strategien" verfügen (Artikel 2 Nummer 4, § 39 Absatz 2g Nummer 45 WpHG-E; Artikel 3 Nummer 123, § 120 Absatz 11 Nummer 3



Drucksache 408/16

... Die Schaffung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus und des einheitlichen Abwicklungsfonds durch die EU-Verordnung Nr. 806/2014 sowie Nr. 1093/2010 hat das institutionelle Gefüge der Bankenabwicklung verändert. Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung sind insbesondere die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds und die Wahrnehmung der Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde in Deutschland. 2008 wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds errichtet. Durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger haben sich die Stabilisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds verringert. Ende 2015 wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Maßnahmen geschlossen. Seit 2016 hat der europäische Einheitliche Abwicklungsausschuss die Aufgabe der Abwicklung und Restrukturierung von Instituten übernommen. Als nationale Abwicklungsbehörde übt die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen des europäischen Einheitlichen Abwicklungsausschusses zentrale Funktionen aus.



Drucksache 580/1/16

... definiert ausschließlich den Betreiber und das Unternehmen. Weder in dieser noch in einer der zugehörigen EU-Verordnungen (Durchführungsverordnung (EU) Nr.



Drucksache 414/16 (Beschluss)

... Mit dem Gesetzgebungsvorhaben werden Pflichten der Flughafenbetreiber für den Bereich der Luftsicherheit detailliert geregelt. Die finanziellen Folgen sind dabei aber nur sehr oberflächlich dargestellt. Laut Ausführungen in der Stellungnahme des Normenkontrollrates habe der Bund zwar bereits die Länder beteiligt, was zu keinen belastbaren Ergebnissen geführt habe. Zudem habe das Ressort die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand überwiegend qualitativ dargestellt und nur teilweise quantifiziert. Dies entbindet die Bundesregierung aber nicht davon, die mit dem Gesetzgebungsvorhaben verbundenen finanziellen Folgen detaillierter abzuschätzen und darzustellen. Eine transparente Darstellung der Folgekosten - insbesondere in Abgrenzung der durch EU-Verordnung oder aber durch nationale Gesetzgebung verursachten Kosten - erfolgt angabegemäß bisher gerade nicht.



Drucksache 280/16

... Der Entwurf dient der Anpassung des deutschen Rechts an das Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (im Folgenden: Übereinkommen) sowie an zwei im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen stehende EU-Verordnungen, und zwar die Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 222/16

... Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes sollen Verordnungsermächtigungen zur Durchführung der beiden EU-Verordnungen geschaffen werden.



Drucksache 180/16

... "§ 295 Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen".



Drucksache 62/16

... es auch unmittelbar als Straftat verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Hierdurch trägt Deutschland den in chemikalienrechtlichen EG- und EU-Verordnungen enthaltenen mitgliedstaatlichen Regelungsaufträgen (so u.a. in Artikel 87 der BiozidVerordnung) in Bezug auf die Festlegung von Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verordnungen Rechnung.



Drucksache 580/16 (Beschluss)

... definiert ausschließlich den Betreiber und das Unternehmen. Weder in dieser noch in einer der zugehörigen EU-Verordnungen (Durchführungsverordnung (EU) Nr.



Drucksache 804/1/16

... d) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Anforderungen an das Carsharing-Angebot und die Fahrzeugflotte in der Anlage zum Gesetzentwurf zu erweitern, unter anderem durch die Vorgabe aa) eines Mindestanteils von Fahrzeugen mit alternativen Antriebskonzepten (Elektro-, Plug-in-Hybrid-, Erdgasantrieb) von 70 Prozent in der eingesetzten Fahrzeugflotte und bb) dass die Stickoxidemissionen eingesetzter Dieselfahrzeuge im realen Fahrbetrieb den verbindlichen Emissionsgrenzwert (NTE) der EU-Verordnung 2016/646 auf Basis des endgültigen Übereinstimmungsfaktors (RDE-Stufe 2 mit Emissionen von höchstens dem 1.5-fachen des Typprüfungsgrenzwertes) einhalten.



Drucksache 120/16 (Beschluss)

... Mit der durch die EU-Verordnung zu klinischen Prüfungen erforderlichen Anpassung des Arzneimittelgesetzes und der auf ihm basierenden Verordnungen wird es notwendig, einzelne Paragraphen, zum Beispiel § 13 AMG zur Herstellungserlaubnis, mit so vielen Regelungen und Ausnahmen zu überfrachten, dass die Grenzen des Leseverständnisses erreicht und teilweise überschritten sind.



Drucksache 103/16

... (5) Mit dem Vorhaben wird zudem von der in der zugrunde liegenden EU-Verordnung verankerten Möglichkeit Gebrauch gemacht, Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit zuzulassen. Dazu sollen die Tierhalter entweder eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen oder die zuständige Behörde kann über eine Allgemeinverfügung die Impfung für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich genehmigen. Die Allgemeinverfügung ist ortsüblich bekannt zu machen. Zudem kann die zuständige Behörde künftig eine Impfung anordnen, wenn z.B. in einem größeren Gebiet mehrere Krankheitsfälle verzeichnet werden.



Drucksache 49/1/16

... 2. Der Bundesrat weist angesichts des zur Wahrung des Gesundheitsschutzes eingeleiteten EU-Vertragsverletzungsverfahrens sowie verschiedener bei deutschen Gerichten anhängiger Klageverfahren und der offenbar gewordenen Diskrepanzen zwischen den EU-Abgasstandards und den realen Fahrzeugemissionen erneut auf den akuten Handlungsbedarf zur Minderung der NO2 Belastung in den Ballungsräumen hin. Er begrüßt insofern die mit dem EU-Verordnungsvorschlag unter Berücksichtigung des VW-Skandals vorgesehenen Regelungen zur Typgenehmigung und zur Marktüberwachung.



Drucksache 143/1/16

... Im Sinne der Harmonisierung auf EU-Ebene sollten zumindest bei der Produktfunktionskategorie 3 ebenfalls Grenzwerte für diese zwei Substanzen in die vorgeschlagene EU-Verordnung aufgenommen werden. Erfolgt dies nicht, sind in der Praxis auf deutschem Staatsgebiet Probleme zu erwarten.



Drucksache 239/16

... Die Regelungen, die zu einem Erfüllungsaufwand führen, betreffen die Konkretisierung einer EU-Verordnung. Für die Länder wird ausgehend von Schätzungen der Bundesländer von einem Erfüllungsaufwand für die erstmalige Aufstellung von Kontrollplänen von ca. 650.000€ ausgegangen und für die Überprüfung und evtl. Aktualisierung in den Folgejahren von ca. 325.000€ pro Jahr. Für den Bund entsteht kein nennenswerter Erfüllungsaufwand. Ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden.



Drucksache 546/16

... Umsetzung einer EU-Verordnung. Dem NKR liegen keine Anhaltspunkte vor, dass seitens der Bundesregierung von einer 1:1-Umsetzung abgewichen wurde.



Drucksache 120/1/16

... Mit der durch die EU-Verordnung zu klinischen Prüfungen erforderlichen Anpassung des Arzneimittelgesetzes und der auf ihm basierenden Verordnungen wird es notwendig, einzelne Paragraphen, zum Beispiel § 13 AMG zur Herstellungserlaubnis, mit so vielen Regelungen und Ausnahmen zu überfrachten, dass die Grenzen des Leseverständnisses erreicht und teilweise überschritten sind.



Drucksache 422/16

... Zuletzt bestimmt Nummer 5, dass "umweltbezogene Rechtsvorschriften" diejenigen des Bundesrechts, des Landesrecht und des unmittelbar geltenden Rechts der Europäischen Union sind. Umfasst sind dabei alle Rechtsakte der Europäischen Union, die zu ihrer Geltung keines bundes- oder landesrechtlichen Umsetzungsaktes mehr bedürfen. Dies sind EU-Verordnungen nach Artikel 288 Absatz 2 AEUV. Hingegen unterfallen Richtlinien im Falle ihrer umfassenden Umsetzung in deutsches Recht und die weiteren in Artikel 288 Absatz 1 AEUV genannten Akte nicht Nummer 5. Im Einzelfall ist die Rechtsprechung des EuGH zur fehlerhaften oder fehlenden Umsetzung von Richtlinien und der damit verbundenen unmittelbaren Wirkung von Richtlinien zu beachten.



Drucksache 279/16

... An mehrere Statistiken werden durch EU-Verordnungen zusätzliche Anforderungen gestellt. Um die durch diese Anforderungen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen tragen zu können, sollen diese Statistiken in den Mikrozensus integriert werden. Auf diese Weise sollen Synergieeffekte genutzt werden.



Drucksache 137/16

... Ausgenommen sind demnach u.a. die Bereiche, die bereits Gegenstand anderer EU-Verordnungen sind wie die Unterhaltspflichten12 (insbesondere im Verhältnis der Partner untereinander) und Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht13.



Drucksache 414/1/16

... Mit dem Gesetzgebungsvorhaben werden Pflichten der Flughafenbetreiber für den Bereich der Luftsicherheit detailliert geregelt. Die finanziellen Folgen sind dabei aber nur sehr oberflächlich dargestellt. Laut Ausführungen in der Stellungnahme des Normenkontrollrates habe der Bund zwar bereits die Länder beteiligt, was zu keinen belastbaren Ergebnissen geführt habe. Zudem habe das Ressort die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand überwiegend qualitativ dargestellt und nur teilweise quantifiziert. Dies entbindet die Bundesregierung aber nicht davon, die mit dem Gesetzgebungsvorhaben verbundenen finanziellen Folgen detaillierter abzuschätzen und darzustellen. Eine transparente Darstellung der Folgekosten - insbesondere in Abgrenzung der durch EU-Verordnung oder aber durch nationale Gesetzgebung verursachten Kosten - erfolgt angabegemäß bisher gerade nicht.



Drucksache 272/16

... Die Änderungsverordnung gewährleistet die Vollziehbarkeit delegierter EU-Verordnungen und ist daher mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.



Drucksache 754/1/16

... Die Länder sind im Statistikbereich an ihrer Belastungsgrenze. Es können nicht immer mehr Aufgaben durch das vorhandene Personal übernommen werden. Für die durch EU-Verordnungen erweiterten Berichtskreise und verkürzten Übermittlungsfristen muss es eine Kompensation für den damit verbundenen Aufwand oder entsprechende Entlastungen in anderen Statistikbereichen geben. Hierzu äußert sich weder dieser Verordnungsvorschlag, noch haben dies andere Verordnungsvorschläge getan. Deshalb ist es erforderlich, diese Problematik grundsätzlich anzugehen. Beispielgebend könnten Ansätze sein, wie sie bei der Deregulierung gegangen wurden.



Drucksache 272/1/16

... Die Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter gilt seit dem 1. November 2012. Um im Rahmen des Vollzugs der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 zur Reifenkennzeichnung Bußgelder verhängen zu können, müssen Ordnungswidrigkeitstatbestände im nationalen Recht festgelegt werden. Bisher ist dies nicht erfolgt.



Drucksache 638/16

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10 - sog. Ökodesign-Richtlinie) um. Die einzelnen produktspezifischen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (Ökodesign) werden mittels Durchführungsrechtsvorschriften durch die Europäische Kommission festgelegt. Bislang hat die Europäische Kommission 27 Durchführungsrechtsvorschriften für verschiedene Produktgruppen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie in Form unmittelbar wirksamer EU-Verordnungen erlassen.



Drucksache 114/16

... - Prüfung der Einführung einer Entsendungshöchstdauer, vor allem im Hinblick auf eine Abstimmung der einschlägigen Bestimmungen mit der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit;



Drucksache 813/1/16

... Auch soll es einem Kontributor oder einer Kontributorin im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 der genannten EU-Verordnung vorgeworfen werden können, wenn diese entgegen Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung nicht über wirksame "Strategien" verfügen (Artikel 2 Nummer 4, § 39 Absatz 2g Nummer 45 WpHG-E; Artikel 3 Nummer 123, § 120 Absatz 11 Nummer 3



Drucksache 106/15

... /EG auch bei solchen Diätfuttermitteln eingehalten werden, deren besonderer Ernährungszweck durch EU-Verordnung und damit durch unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht in Anhang I Teil B der Richtlinie



Drucksache 27/15

... Das Betäubungsmittelgesetz enthält Regelungen zum Anbau und zur Überwachung von Nutzhanf. In diesen Regelungen wird auf EU-Recht verwiesen. Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2013 wurden diese Vorschriften in neue EU-Verordnungen überführt. Daher sind als Folgeänderung nunmehr die im nationalen Recht enthaltenen Verweise auf das EU-Recht anzupassen.



Drucksache 207/1/15

... a) Der Bundesrat verweist auf seine Beschlüsse zum EU-Richtlinienvorschlag für einen europäischen Rechtsrahmen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BR-Drs. 356/12(B)), zum EU-Verordnungsvorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (BR-Drs. 592/13(B)) und zum BRRD-Umsetzungsgesetz (BR-Drs. 357/14(B) und 516/14(B)), in denen er sich dafür eingesetzt hatte, dass Institute mit einem risikoarmen Geschäftsmodell wie etwa Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht zur Finanzierung der Sanierung oder Abwicklung von Instituten mit einem risikoreichen Geschäftsmodell herangezogen werden und Förderbanken nicht in den Kreis der beitragspflichtigen Institute einbezogen werden.



Drucksache 261/15

... Das Umweltbundesamt übernimmt die Aufgaben der Entgegennahme und Auswertung der Jahresberichte zu den Recyclingeffizienzen. Recyclingbetriebe müssen jährlich spätestens vier Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres die zutreffenden in Anhang IV, Anhang V und Anhang VI von EU-Verordnung Nr. 493/2012 ausgewiesenen Informationen an das Umweltbundesamt melden. In diesen Anhängen sind die notwendigen Angaben und Formulare zur Übermittlung der Recyclingeffizienzen und die standardisierte Berechnungsmethode aufgeführt.



Drucksache 541/15

... Nummer 5 schafft eine Verordnungsermächtigung zum Erlass von Durchführungsvorschriften für EU-Verordnungen auf dem Gebiet des Fertigpackungsrechts.



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat befürchtet, dass eine EU-Verordnung zu rechtlichen Unklarheiten und Abgrenzungsproblemen im Verhältnis zu dem geltenden Richtlinienpaket führen würde. Er lehnt daher - mit Ausnahme für den Bereich Roaming eine Regelung in Form einer EU-Verordnung ab und spricht sich für eine Empfehlung im Sinne von Artikel 288 AEUV aus. Allenfalls eine Richtlinie der EU kann noch als angemessen gewertet werden.



Drucksache 252/15

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Danach müssen sich Marktteilnehmer, die meldepflichtige Verträge gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung abschließen, bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen. Dies betrifft insbesondere Energieversorgungsunternehmen, Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, aber auch einige Verteilnetzbetreiber, Händler, Großverbraucher, Industriebetreiber mit mehr als 600 GWh/Jahr Verbrauchskapazität sowie Akteure auf den Finanzmärkten, die Finanzprodukte mit Bezug auf den Energiegroßhandel handeln.



Drucksache 207/15 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat verweist auf seine Beschlüsse zum EU-Richtlinienvorschlag für einen europäischen Rechtsrahmen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BR-Drs. 356/12(B)), zum EU-Verordnungsvorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (BR-Drs. 592/13(B)) und zum BRRD-Umsetzungsgesetz (BR-Drs. 357/14(B) und 516/14(B)), in denen er sich dafür eingesetzt hatte, dass Institute mit einem risikoarmen Geschäftsmodell wie etwa Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht zur Finanzierung der Sanierung oder Abwicklung von Instituten mit einem risikoreichen Geschäftsmodell herangezogen werden und Förderbanken nicht in den Kreis der beitragspflichtigen Institute einbezogen werden.



Drucksache 568/14

... Mit den Änderungen in § 10 Absatz 1 und 2, § 19 Absatz 5 und § 42 Absatz 1 und 3 werden die Verweise auf die neue EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 9/14

... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung sowie auf die EU-Embargoverordnung gegen Iran.



Drucksache 420/14 (Beschluss)

... -Verordnung. Die hier vorgenommene Definition für immunologische Tierarzneimittel differenziert nicht zwischen verschiedenartigen Impfstoffen und enthält keine Invitro-Diagnostika. Sollte eine Aufnahme von Regelungen zu Tierimpfstoffen in die EU-Verordnung erfolgen, behält sich der Bundesrat eine erneute Stellungnahme aus tierseuchenrechtlicher Sicht vor.



Drucksache 150/14 (Beschluss)

... Im jeweiligen Artikel 35 der EU-Verordnungen zur Errichtung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, 1094/2010 und 1095/2010) und in Artikel 15 zur Errichtung des ESRB (Verordnung (EU) Nr. 1092/2010) werden den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und dem ESRB Informationsansprüche gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden eingeräumt. Das gilt auch für Börsenaufsichtsbehörden der Länder. Insoweit fehlt im



Drucksache 531/14

... Durch den Vollzug der Änderungsverordnung entstehen der Wirtschaft keine Mehrkosten. Die beiden bestehenden Informationspflichten (ID-IP 200610251504081 und ID-IP 200610251504082) werden nicht verändert; die Informationspflichten für auskunftspflichtige Unternehmen werden auf gleichem Niveau gehalten: Der Kreis der Unternehmen, die nach der bisherigen EU-Verordnung verpflichtet waren, den Statistischen Wert anzumelden, bleibt durch die neue nationale Regelung, welche die vormalige europäische Regelung eins zu eins abbildet, gleich groß.



Drucksache 188/14

... Vor diesem Hintergrund ist es zweckmäßig und geboten, die Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 ChemG bis Mitte 2016 zu verlängern, so dass auch der voraussichtliche Zeitbedarf des nationalen Rechtsetzungsverfahrens abgedeckt wird. Sollte die EU-Verordnung sehr zügig verabschiedet werden und einen früheren Systemwechsel als zum 1. Juli 2016 vorsehen oder ermöglichen, so wäre dem im Rahmen der Anpassungsrechtsetzung durch eine erneute Änderung des in § 28 Absatz 12 Satz 1 ChemG genannten Enddatums Rechnung zu tragen.



Drucksache 310/14

... durch EU-Verordnung vorgegeben



Drucksache 653/14

... Auswirkungen durch die unmittelbar geltenden EU Vorgaben (EU-Verordnung)



Drucksache 27/14

... Mit diesem Regelungsvorhaben sollen in erster Linie die im nationalen Recht enthaltenen Verweise auf kürzlich aufgehobene EU-Verordnungen ersetzt werden durch Verweise auf die entsprechenden aktuellen EU-Verordnungen. Materiell-rechtlich hat sich dadurch nichts geändert. Außerdem wird eine nationale Vorschrift, die keine Praxisrelevanz hatte, aufgehoben.



Drucksache 378/14

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Pharmakovigilanz-Aktivitäten. Die genannte Durchführungsverordnung beinhaltet für pharmazeutische Unternehmer unter anderem unmittelbar geltende spezielle Pflichten zur Führung eines Qualitätssystems für Pharmakovigilanz-Tätigkeiten, zur Pharmakovigilanz-Stammdokumentation, zu Aufbewahrungsfristen für PharmakovigilanzDaten und -Unterlagen, zu risikobasierten Audits, zur Übermittlung von Unbedenklichkeitsberichten, zur Verwendung von bestimmten Formaten und zur Führung von Risikomanagementplänen. Die Pflichten nach dieser EU-Verordnung sind deshalb von pharmazeutischen Unternehmern unabhängig von der AMWHV zu beachten.



Drucksache 566/14

... Der Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung in den Ländern aus ggf. erhöhter Kontrolltätigkeit der Lebensmittelüberwachung ergibt sich bereits aus der EU-Verordnung.



Drucksache 5/14

... zu konkreten Terminen vorgesehenen Durchführungsrechtsakte und Berichte vorlegt. Die Europäische Kommission hat kurz nach Verabschiedung der EU-Verordnung deutlich gemacht, dass sie das Interesse an Sekundärrechtsakten und Berichten, die in der EU-Verordnung nicht an einen bestimmten Vorlagetermin geknüpft sind, sehr wohl anerkenne. Dazu zählt auch der vom Bundesrat erbetene Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 36 Absatz 3 Buchstabe b. Aufgrund der hohen Zahl der termingebundenen Rechtsakte und Berichtspflichten hat die Europäische Kommission aber erläutert, dass sie von der vom Unionsgesetzgeber vorgesehenen Priorisierung nicht abweichen könne.



Drucksache 150/1/14

... Im jeweiligen Artikel 35 der EU-Verordnungen zur Errichtung der Euro-päischen Finanzaufsichtsbehörden (Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, 1094/2010 und 1095/2010) und in Artikel 15 zur Errichtung des ESRB (Verordnung (EU) Nr. 1092/2010) werden den Europäischen Finanzaufsichts-behörden und dem ESRB Informationsansprüche gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden eingeräumt. Das gilt auch für Börsenaufsichtsbehörden der Länder. Insoweit fehlt im



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.