[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EURATOM-Richtlinie"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 629/14

... Artikel 31 und 32 im Kapitel "Der Gesundheitsschutz" des Euratom-Vertrags sind seit dem Jahr 1959 Rechtsgrundlage für das viele Lebensbereiche betreffende Recht zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der die Artikel 30 ff. EAGV darauf abzielen, einen lückenlosen und wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen sicherzustellen (EuGH, Urt. v. 04.10.1991 - Rs. C-70/88, Slg. 1991 I, S. 4529 ff. Rn. 14), hat das europäische Strahlenschutzrecht kontinuierlich neue Sachverhalte erfasst. Zunächst hatten Euratom-Richtlinien in erster Linie den Schutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte bei der zielgerichteten Nutzung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen im Blick. Die Richtlinie



Drucksache 527/13

... Da die Euratom-Richtlinie über nukleare Sicherheit letztlich auf den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlung abzielt, besteht in erster Linie eine Verbindung zu den Euratom-Rechtsvorschriften für den Strahlenschutz, deren wichtigster Rechtsakt die Richtlinie über grundlegende Sicherheitsnormen ist19. Die Arbeitskräfte und die Bevölkerung können nur vor den Gefahren ionisierender Strahlung geschützt werden, wenn die potenziell schädlichen Strahlenquellen unter Kontrolle sind.



Drucksache 331/12 (Beschluss)

... 8. Er bittet die Bundesregierung ferner, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates, und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 331/1/12

... 11. Er bittet die Bundesregierung ferner, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates, und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 194/12

... Am 27. Oktober 2011 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine Stellungnahme zu diesem Vorschlagsentwurf der Kommission abgegeben, in dem unter anderem gefordert wird, dass Radon in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen wird. Der EWSA verwies auf die Empfehlung der Kommission (2001/928/Euratom) über den Schutz der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser. 1998 war Radongas aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen worden, da eher das Risiko einer Inhalation besteht als der Ingestion über das Trinkwasser. Im Vordergrund des Vorschlagsentwurfs für eine Euratom-Richtlinie hatte die Änderung der Rechtsgrundlage - ohne inhaltliche Änderungen - gestanden, doch die Kommission stimmt der Empfehlung des EWSA zu und hat daher Radongas nunmehr in die Richtlinie einbezogen. Um der speziellen Eigenschaft von Radongas Rechnung zu tragen, wird es als eigenständiger Indikatorparameter aufgenommen, während die langlebigen Radon-Zerfallsprodukte in die Berechnung der Gesamtrichtdosis nach der Richtlinie



Drucksache 266/11 (Beschluss)

... Die Euratom-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, je Mitgliedstaat eine Kollektivdosis von einem Personen-Sievert im Kalenderjahr durch alle dort freigegebenen Stoffe einzuhalten und deren Einhaltung durch Berechnung nachzuweisen. Wie in Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie



Drucksache 639/1/11

... 13. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 266/1/11

... Die Euratom-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, je Mitgliedstaat eine Kollektivdosis von einem Personen-Sievert im Kalenderjahr durch alle dort freigegebenen Stoffe einzuhalten und deren Einhaltung durch Berechnung nachzuweisen. Wie in Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie



Drucksache 639/11

... ). Diese Euratom-Richtlinie wird die geltende Richtlinie



Drucksache 639/11 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den Ratsverhandlungen vor dem Hintergrund der bestehenden europäischen und deutschen Strahlenschutzvorschriften die notwendigen Vorschläge zur Nachbesserung der Regelungen des Entwurfes der Euratom-Richtlinie zu unterbreiten. Die Bundesregierung möge in diesem Rahmen das aktuelle Regelwerk in Deutschland, insbesondere die Abweichungen vom Vorschlag des Rates und die bisherigen Erfahrungen der Länder zur Umsetzung der



Drucksache 48/09

... /Euratom mit der Euratom-Richtlinie



Drucksache 697/06

... einzuführen. Das BMU sieht keine rechtliche Verpflichtung, die Fristen der GCP-RL im Bereich des Strahlenschutzrechts umzusetzen. Arzneimittel- und Strahlenschutzrecht setzen unterschiedliche europäische Richtlinien um, die ihrerseits auf unterschiedlichen europäischen Vertragswerken beruhen. Während das Arzneimittelrecht auf dem EG-Vertrag fußt, beruhen die Vorschriften zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf Artikel 30 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) (EAGV). Die auf Grund des EAGV erlassenen Euratom-Richtlinien



Drucksache 89/1/05

... Das schon in der alten Fassung schwer zu verstehende Regel-Ausnahme-System der §§ 19 und 20 wird durch die Hinzufügung weiterer Ausnahmen und Rückausnahmen völlig unverständlich. Um die zur Umsetzung der EURATOM-Richtlinie erforderlichen Regelungen in anwenderfreundlicher Form einfügen zu können, muss das System der Vorschriften anders konstruiert werden. Inhaltlich besteht gegenüber der von der Bundesregierung vorgesehenen Fassung kein Unterschied.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/05




2 A

§ 19
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 20
Anzeigepflichtige grenzüberschreitende Verbringung

§ 21
Ausnahmen, andere Vorschriften

2 B


 
 
 


Drucksache 939/04

... 1.3.1 Übereinstimmung mit den jüngsten Euratom-Richtlinien



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 274/16 PDF-Dokument



Drucksache 736/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.