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112 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einlagensicherungssystems"


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Drucksache 103/18

... Gut fünf Jahre, nachdem sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf die Schaffung einer Bankenunion verständigt haben, sind zwei ihrer Säulen - die einheitliche Aufsicht und die einheitliche Abwicklung - eingeführt, auf der soliden Grundlage eines einheitlichen Regelwerks für alle Institute in der EU. Auch wenn erhebliche Fortschritte erzielt wurden, sind zur Vollendung der Bankenunion doch noch weitere Schritte erforderlich, insbesondere auch die Schaffung eines einheitlichen Einlagensicherungssystems, wie in der Mitteilung vom Oktober 2017 und dem Fahrplan vom Dezember 2017 ausgeführt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 47a
Notleidende Risikopositionen

Artikel 47b
Stundungsmaßnahmen

Artikel 47c
Abzug für notleidende Risikopositionen

Artikel 159
Behandlung erwarteter Verlustbeträge

Artikel 469a
Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 686/17 (Beschluss)

... /EU vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Richtlinie) in den Mitgliedstaaten bestehen, und fordert weiterhin die vollständige Umsetzung in allen Mitgliedstaaten. - Bestehende Altlasten sollten bereits vor Beginn der Stufe 1 auf ein Minimum reduziert werden. Die im modifizierten Ansatz vorgeschlagene Überprüfung der Qualität der Bilanzaktiva (AQR) und eine spätere Verknüpfung von anzugehenden Defiziten mit Bedingungen hält der Bundesrat demgegenüber für unzureichend. Es wird ein erhebliches Risiko darin gesehen, dass eine tatsächliche, maßgebliche Reduzierung der Altlasten allenfalls zu einem noch nicht absehbaren Zeitpunkt in der Zukunft - voraussichtlich erst nach Beginn der Stufe 2 - erwartet werden kann. In jedem Fall kann die Entscheidung über den AQR nicht der Kommission allein obliegen. Der Bundesrat sieht hier neben der Kommission auch eine Mitwirkung von Rat und Parlament als erforderlich an.



Drucksache 543/1/17

... 43. Der Bundesrat lehnt das vorgeschlagene europäische Einlagensicherungssystem (EDIS) in der gegenwärtig diskutierten Form ab. Prämisse für ein solches Vorhaben sind funktionierende nationale Einlagensicherungssysteme, deren Aufbau in den einzelnen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist, und ein Abbau von Risiken. Erst wenn in allen Mitgliedstaaten funktionsfähige nationale Einlagensicherungssysteme bestehen, können Schritte auf europäischer Ebene in Betracht kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 686/1/17

... /EU vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Richtlinie) in den Mitgliedstaaten bestehen, und fordert weiterhin die vollständige Umsetzung in allen Mitgliedstaaten. - Bestehende Altlasten sollten bereits vor Beginn der Stufe 1 auf ein Minimum reduziert werden. Die im modifizierten Ansatz vorgeschlagene Überprüfung der Qualität der Bilanzaktiva (AQR) und eine spätere Verknüpfung von anzugehenden Defiziten mit Bedingungen hält der Bundesrat demgegenüber für unzureichend. Es wird ein erhebliches Risiko darin gesehen, dass eine tatsächliche, maßgebliche Reduzierung der Altlasten allenfalls zu einem noch nicht absehbaren Zeitpunkt in der Zukunft - voraussichtlich erst nach Beginn der Stufe 2 - erwartet werden kann. In jedem Fall kann die Entscheidung über den AQR nicht der Kommission allein obliegen. Der Bundesrat sieht hier neben der Kommission auch eine Mitwirkung von Rat und Parlament als erforderlich an.



Drucksache 204/16

... Der im Juni 2015 veröffentlichte Bericht der fünf Präsidenten zeichnet den Weg zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens 2025 vor. Der Bericht ist zugleich ehrgeizig und pragmatisch. Einige Schritte können und sollten unverzüglich umgesetzt werden, da sie keine Änderung der Verträge erfordern; andere werden mehr Zeit in Anspruch nehmen. Um eine rasche und konkrete Umsetzung der nächsten Schritte zu gewährleisten, legte die Kommission im Oktober 2015 ein Maßnahmenpaket zur Vollendung der WWU vor, zu dem sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme äußerte. Auf das Paket folgte im November 2015 der Vorschlag der Kommission für ein europäisches Einlagensicherungssystem1.



Drucksache 510/1/15

... 106. Ferner lehnt der Bundesrat die Einführung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems ab. Er ist der Auffassung, dass es vorrangige Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, die Abwicklungsrichtlinie BRRD und die Einlagensicherungsrichtlinie DGSD vollständig und fristgerecht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 69. Ferner lehnt der Bundesrat die Einführung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems ab. Er ist der Auffassung, dass es vorrangige Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, die Abwicklungsrichtlinie BRRD und die Einlagensicherungsrichtlinie DGSD vollständig und fristgerecht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 640/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit der Aufnahme der Tätigkeit des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und der Errichtung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus in der Eurozone sowie der Harmonisierung der Regeln zur Einlagensicherung in allen Mitgliedstaaten der EU - den sogenannten drei Säulen der Bankenunion - wichtige Voraussetzungen für einen stabileren Bankensektor in Europa geschaffen worden sind. Dabei nimmt er zur Kenntnis, dass bisher noch nicht alle Mitgliedstaaten die Abwicklungsmechanismusrichtlinie (BRRD) und die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) vollständig umgesetzt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/15 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 502/1/15

... 10. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Vorgaben der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie den Einlagenschutz in der EU weiter deutlich verbessert haben.



Drucksache 640/1/15

... 2. Dabei nimmt er zur Kenntnis, dass bisher noch nicht alle Mitgliedstaaten die Abwicklungsmechanismusrichtlinie (BRRD) und die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) vollständig umgesetzt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/1/15




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 502/15 (Beschluss)

... Er ist der Auffassung, dass die Vorgaben der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie den Einlagenschutz in der EU weiter deutlich verbessert haben. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik Deutschland laut vorliegender Mitteilung bisher lediglich als einer von 16 Mitgliedstaaten die BRRD-Richtlinie und als einer von 10 Mitgliedstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD-Richtlinie) vollständig fristgerecht umgesetzt hat. Er sieht es als kritisch an, dass 18 Mitgliedstaaten die neue Einlagensicherungsrichtlinie am 19. Oktober 2015 nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt hatten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es die vorrangige Aufgabe aller Mitgliedstaaten ist, die BRRD-Richtlinie und die DGSD-Richtlinie - wo dies noch nicht geschehen ist - umgehend umzusetzen und damit für den Aufbau stabiler und leistungsfähiger Einlagensicherungssysteme in Europa Sorge zu tragen. Die neuen Regeln müssen von allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden.



Drucksache 356/12

... Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Abwicklungsbefugnisse auf öffentliche Verwaltungsbehörden übertragen, um sicherzustellen, dass die Ziele des Rahmens rechtzeitig verwirklicht werden können. Der Vorschlag enthält keine Vorgabe dafür, welche Behörde als Abwicklungsbehörde benannt werden sollte, da dies nicht notwendig ist, um eine wirksame Abwicklung zu gewährleisten, und in das Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Mitgliedstaaten eingreifen würde. Es steht den Mitgliedstaaten also frei, als Abwicklungsbehörde beispielsweise die nationale Zentralbank, die Finanzaufsichtsbehörde, das Einlagensicherungssystem, das Finanzministerium oder eine eigens eingerichtete Behörde zu benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 437/10 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) KOM (2010)



Drucksache 510/10

... L. in der Erwägung, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Regierung der Niederlande im Juni bzw. Oktober 2009 zwei Vereinbarungen mit der isländischen Regierung über die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 1,3 Milliarden Euro mit den Niederlanden bzw. eines Darlehens in Höhe von 2,4 Milliarden Pfund mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass die Vereinbarung vom Oktober 2009 am 6. März 2010 durch ein Referendum abgelehnt wurde und erwartet wird, dass die beiden Parteien eine neue Vereinbarung über die Auszahlungen erzielen werden, die unter das isländische Einlagensicherungssystem fallen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/10




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Regionale Zusammenarbeit

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.