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93 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Elektrifizierung"


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Drucksache 367/20

... Die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass vorzugsweise aus erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff die Möglichkeit bietet, die Dekarbonisierung in Sektoren umzusetzen, die einer direkten Elektrifizierung aus technischen oder ökonomischen Gründen nur schwer zugänglich sind. Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wurde ("grüner" Wasserstoff), besonders nachhaltig. Daher ist es Ziel der Bundesregierung, möglichst "grünen" Wasserstoff zu nutzen, für diesen einen zügigen Markthochlauf zu unterstützen sowie entsprechende Wertschöpfungsketten zu etablieren. Die Bundesregierung geht jedoch gleichzeitig davon aus, dass sich in den nächsten zehn Jahren ein globaler und europäischer Wasserstoffmarkt herausbilden wird. Auf diesem Markt wird auch CO

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Drucksache 367/20




Entschließung

Ergänzend zu Ziff. 1:

Ergänzend zu Ziff. 3:

Ergänzend zu Ziff. 4b:

Ergänzend zu Ziff. 4h:

Ergänzend zu Ziff. 5a:

Ergänzend zu Ziff. 6:


 
 
 


Drucksache 451/1/20

... 5. Der Bundesrat ist - wie die Kommission - der Ansicht, dass es zur Erreichung einer Integration der Energiesysteme erforderlich ist, ein kreislauforientiertes Energiesystem mit stärkerer direkter Elektrifizierung der Endverbrauchersektoren zu kombinieren sowie, wenn Direktheizung oder Elektrifizierung nicht möglich sind, die Verwendung erneuerbarer und CO



Drucksache 277/20 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Strombedarf aufgrund der Sektorkopplung und der Elektrifizierung von industriellen Fertigungsprozessen ansteigen wird. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf den im Januar 2020 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurf des Szenariorahmens Strom 2021 (2035), nach dem der Bruttostromverbrauch von derzeit rund 575 TWh bis zum Jahr 2035 auf 637 TWh bis 739 TWh ansteigen wird.

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Drucksache 277/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase


 
 
 


Drucksache 456/20 (Beschluss)

... Die Formulierung "Ausstattung einer Bahnstrecke mit einer Oberleitung" sollte besser an die Begrifflichkeiten des AEG angeglichen werden. Zum einen ist das Wort "Bahnstrecke" bisher nicht im Sprachgebrauch des AEG enthalten. Zum anderen geht die Formulierung nicht weit genug: Bei Elektrifizierungsmaßnahmen sind auch Unterwerke und Schaltanlagen an der Strecke zu errichten, diese sind nach dem Wortlaut nicht umfasst. Daher ist eine globalere Formulierung, angelehnt an § 4 Absatz 7 AEG, sinnvoll, um nicht unnötige Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis auftreten zu lassen, die die Zielsetzung des Gesetzes erschweren würden. Die Bahnstromfernleitungen sollten ebenso wie die Unterwerke und Schaltanlagen miteingeschlossen werden. Es macht keinen Sinn, eine Privilegierung nur von Oberleitungen vorzusehen und für die anderen notwendigen Bestandteile einer Elektrifizierung eine Planfeststellung zwingend zu fordern.

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Drucksache 456/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 und Satz 3 AEG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a bis d - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, 3 und Absatz 9 - neu - AEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

17. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17c Nummer 4 FStrG

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

18. Zu Artikel 2b - neu - § 14c Nummer 4 WaStrG

‚Artikel 2b Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

19. Zu Artikel 2c - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG

‚Artikel 2c Änderung des Luftverkehrsgesetzes

20. Zu Artikel 2d - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB

‚Artikel 2d Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

21. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG

§ 14a
... (weiter wie Regierungsvorlage)

§ 14b
Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen

22. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG

23. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 4 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe c § 14a Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 und Anlage 1 Liste UVP-pflichtige Vorhaben Nummer 19.13.1 und 19.13.2 UVPG

26. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG

27. Zu Artikel 4 Nummer 3

28. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG

29. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes

30. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zum Gesetzentwurf allgemein

32. Zum Gesetzentwurf allgemein

33. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 456/1/20

... Wenn - wie gemäß § 18 Absatz 1a AEG-E vorgesehen - für bestimmte Fälle (Elektrifizierung, Schallschutzwände, Digitalisierung, Bahnsteigverlängerungen) eine bisher erforderliche eigenständige Planfeststellung/-genehmigung abgeschafft wird, entfällt die damit verbundene enteignungsrechtliche Vorwirkung, auf die sich die Enteignungsbehörde bisher stützen konnte. Nun soll die Enteignungsbehörde im Rahmen des vorzeitigen Besitzeinweisungs- (§ 21 Absatz 8 AEG-E) und Enteignungsverfahrens (§ 22 Absatz 1 AEG-E) diese planfeststellungsbehördlichen Abwägungen und Prüfungen selbst durchführen, wenn Grundstücke Dritter hoheitlich in Anspruch genommen werden.

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Drucksache 456/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VwGO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 VwGO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 VwGO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 48 Absatz 3 VwGO , Nummer 2 § 50 Absatz 2 VwGO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a VwGO

8. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 87c - neu - VwGO Nummer 5a - neu - § 128a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a - neu - VwGO

§ 87c

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Artikel 1 Nummer 4a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 5a

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 101 Absatz 1 Satz 2 VwGO

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 185 Absatz 1a - neu -VwGO

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 2 Absatz 7f AEG , Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu -, Buchstabe b Absatz 1a Satz 1 und Satz 3, Buchstabe c Absatz 3 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG und Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Satz 4 und Satz 5 - neu - AEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a AEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 AEG , Nummer 3 § 21 Absatz 8 Satz 2 AEG , Nummer 4 § 22 Absatz 1 AEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 AEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 AEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 1 Nummer 5 - neu - AEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 2a - neu - AEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 18 Absatz 1a Satz 5 AEG

24. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 3 und 4 - neu - AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18c Nummer 4 AEG

26. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 18e Absatz 5 Satz 1 AEG * In Artikel 2 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

27. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 2 Satz 1 AEG , Buchstabe b - neu - § 21 Absatz 4 Satz 1, 3 AEG *

28. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 21 Absatz 3 AEG *

29. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 21 Absatz 9 - neu - AEG *

30. Zu Artikel 2a - neu - § 16 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und § 17e Absatz 5 Satz 1 FStrG **

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

31. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 1 Satz 6 - neu - FStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

32. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

33. Zu Artikel 2a - neu - § 14e Absatz 5 Satz 1 WaStrG *

‚Artikel 2a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

34. Zu Artikel 2a - neu - § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

35. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 1 Satz 11 - neu - LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

36. Zu Artikel 2a - neu - § 8 Absatz 3 LuftVG *

‚Artikel 2a Änderung des Luftverkehrsgesetzes

37. Zu Artikel 2a - neu - § 97 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

38. Zu Artikel 2a - neu - § 173 Absatz 2 GWB *

‚Artikel 2a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

39. Zu Artikel 4 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Inhaltsübersicht, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 14b - neu - UVPG

§ 14a
... (weiter wie Regierungsvorlage)

§ 14b
Besondere Änderungen zur Modernisierung von Bundesfernstraßen

40. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 UVPG

41. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 1 UVPG

42. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - UVPG

43. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 1 UVPG

44. Hilfsempfehlung zu Ziffer 43

Zu Artikel 4 Nummer 3

45. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 2 Nummer 2 UVPG

46. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 14a Absatz 3 Nummer 1 UVPG

47. Zu Artikel 4 Nummer 3

48. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 5 ROG

49. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe e § 15 Absatz 5 ROG

50. Zu Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes

51. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

54. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 452/20 (Beschluss)

... 2. Das mit dem europäischen Grünen Deal verfolgte Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 wird nur erreichbar sein, wenn nachhaltige Quellen erneuerbarer Energien entwickelt werden. Grüner Wasserstoff wird hierbei eine entscheidende Rolle spielen, in Ergänzung zur Steigerung der Energieeffizienz und der direkten Elektrifizierung aus erneuerbaren Energien. Er benötigt auch auf der Ebene der EU eine besondere Unterstützung für einen schrittweisen Ausbau durch legislative und nichtlegislative Maßnahmen, um marktfähig zu werden.



Drucksache 456/6/20

... Eine Erhöhung der UVP-Schwelle von 15 Kilometer auf 50 Kilometer bei Oberleitungen würde Elektrifizierungsmaßnahmen bei zukünftigen Projekten deutlich vereinfachen. Eine UVP würde aber nur dann entfallen, wenn es sich ausschließlich um eine Elektrifizierungsmaßnahme handeln würde (das heißt keine Überwerfungsbauwerke, Trassenänderungen oder der Wegfall von Bahnübergängen).

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Drucksache 456/6/20




Zu Artikel 4 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 111/1/20

... a) Die europäischen und nationalen Klimaziele erfordern ein konsequentes Handeln bei der Elektrifizierung des Verkehrs. Hierzu bedarf es eines zügigen und bedarfsgerechten Auf- und Ausbaus einer leistungsfähigen und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit transparenten Vergütungs- und Abrechnungssystemen zu angemessenen Preisen diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

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Drucksache 111/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein und Zu § 8 und § 9 GEIG

4. Zu § 7 Nummer 2 GEIG

5. Zu § 9 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 - neu - sowie

6. Zu § 13 Absatz 1 GEIG

7. Zu Abschnitt 5

Abschnitt 5a
Länderöffnungsklausel

§ 13a
Länderöffnungsklausel


 
 
 


Drucksache 452/1/20

... 4. Das mit dem europäischen Grünen Deal verfolgte Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 wird nur erreichbar sein, wenn nachhaltige Quellen erneuerbarer Energien entwickelt werden. Grüner Wasserstoff wird hierbei eine entscheidende Rolle spielen, in Ergänzung zur Steigerung der Energieeffizienz und der direkten Elektrifizierung aus erneuerbaren Energien. Er benötigt auch auf der Ebene der EU eine besondere Unterstützung für einen schrittweisen Ausbau durch legislative und nichtlegislative Maßnahmen, um marktfähig zu werden.



Drucksache 277/20

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Strombedarf aufgrund der Sektorkopplung und der Elektrifizierung von industriellen Fertigungsprozessen ansteigen wird. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf den im Januar 2020 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Entwurf des Szenariorahmens Strom 2021 (2035), nach dem der Bruttostromverbrauch von derzeit rund 575 TWh bis zum Jahr 2035 auf 637 TWh bis 739 TWh ansteigen wird.



Drucksache 111/20 (Beschluss)

... a) Die europäischen und nationalen Klimaziele erfordern ein konsequentes Handeln bei der Elektrifizierung des Verkehrs. Hierzu bedarf es eines zügigen und bedarfsgerechten Auf- und Ausbaus einer leistungsfähigen und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit transparenten Vergütungs- und Abrechnungssystemen zu angemessenen Preisen diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

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Drucksache 111/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein und

Zu § 8

4. Zu § 13 Absatz 1 GEIG


 
 
 


Drucksache 498/20

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Produktion und der Verbrauch von Strom im Zuge der Energiewende stark verändern und das Versorgungssystem in Zukunft deutlich flexibler ausgestaltet werden muss. Da die Verfügbarkeit von Wind- und Sonnenenergie natürlichen Schwankungen unterliegt, erhöht sich mit der zunehmenden Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auch der Bedarf, auf kurzfristige Änderungen der Erzeugungsleistung zu reagieren und diese auszugleichen. Zugleich ergeben sich auch auf der Nachfrageseite neue Profile und Lastspitzen, beispielsweise durch die zunehmende Elektrifizierung der Sektoren Industrie, Wärme und Verkehr.



Drucksache 393/20

... Angebotserweiterung und Qualitätssteigerung an der Rheinschiene unter anderem durch abschnittsweise Elektrifizierung, zweigleisigen Ausbau mit der Herstellung moderner, barrierefreier Bahnsteige".

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Drucksache 393/20




§ 15
Bundesförderprogramm.

§ 24
Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten

‚Artikel 4 Änderung des Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetzes

§ 2a
Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung


 
 
 


Drucksache 579/19

... 5. die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz,

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Drucksache 579/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gegenstand des Gesetzes

§ 2
Verkehrsinfrastrukturprojekte

§ 3
Träger des Vorhabens; zuständige Behörde

§ 4
Vorbereitendes Verfahren

§ 5
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 6
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 7
Anhörungsverfahren

§ 8
Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht

§ 9
Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes

§ 10
Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission

§ 11
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes

§ 12
Normenkontrollverfahren

§ 13
Zusätzliche Regelungen der Behörde

§ 14
Überleitung von Verfahren

§ 15
Gebühren

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätze 3 bis 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 1 bis 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 521/1/19

... hh) Der Ansatz, die Umsatzsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zu senken, wird vom Bundesrat begrüßt. Maßnahmen zur Stärkung des Schienenverkehrs sollten sich jedoch nicht nur auf die Umsatzsteueränderung beschränken. Über die eingeplanten Mittel zur Erneuerung des Schienennetzes hinaus müssen mehr Mittel für die Elektrifizierung von Bahnstrecken mittels Oberleitung, aber auch mittels Wasserstoff-Brennstoffzellen-Zügen oder batterieelektrischen Zügen zur Verfügung gestellt werden.

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Drucksache 521/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG

13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG

14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 1

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 581/19 (Beschluss)

... Da die Standardisierte Bewertung in der aktuellen Version Umwelt und Klimaaspekte nicht hinreichend berücksichtigt, ist zu erwarten, dass insbesondere die Elektrifizierungsprojekte regelmäßig unter die Regelung des § 4 Absatz 1 Nummer 4 fallen werden. Damit würde der Regelsatz von 90 Prozent für Elektrifizierungsmaßnahmen faktisch auf 60 Prozent abgesenkt. Dies widerspricht dem hohen Stellenwert, den Elektrifizierungsmaßnahmen im ÖPNV für den Klima- und Umweltschutz haben. Die Herausnahme der Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 aus dem Anwendungsbereich des § 4 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 3 Nummer 1 Buchstabe c zweiter Halbsatz, würde zur Beibehaltung des Fördersatzes von 90 Prozent für Elektrifizierungsmaßnahmen führen. Dies ist auch gerechtfertigt, weil diese Bereiche, in der originären Zuständigkeit des Bundes liegen. Damit würde der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund und den Ländern besser Rechnung tragen.

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Drucksache 581/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 581/1/19

... Da die Standardisierte Bewertung in der aktuellen Version Umwelt und Klimaaspekte nicht hinreichend berücksichtigt, ist zu erwarten, dass insbesondere die Elektrifizierungsprojekte regelmäßig unter die Regelung des § 4 Absatz 1 Nummer 4 fallen werden. Damit würde der Regelsatz von 90 Prozent für Elektrifizierungsmaßnahmen faktisch auf 60 Prozent abgesenkt. Dies widerspricht dem hohen Stellenwert, den Elektrifizierungsmaßnahmen im ÖPNV für den Klima- und Umweltschutz haben. Die Herausnahme der Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 aus dem Anwendungsbereich des § 4 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 3 Nummer 1 Buchstabe c zweiter Halbsatz, würde zur Beibehaltung des Fördersatzes von 90 Prozent für Elektrifizierungsmaßnahmen führen. Dies ist auch gerechtfertigt, weil diese Bereiche, in der originären Zuständigkeit des Bundes liegen. Damit würde der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund und den Ländern besser Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 und 4 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 3 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 581/19

... 2. Reaktivierung oder Elektrifizierung von Schienenstrecken; Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe, sofern die nach dem Beihilferecht der Europäischen Union zu beachtenden Voraussetzungen vorliegen, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Förderungsfähige Vorhaben

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5019, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 385/19

Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr



Drucksache 450/19

... 1. Der Bundesrat betont die zentrale Bedeutung von "grünem" Wasserstoff als Wegbereiter für die sektorübergreifende Umsetzung der Klimaschutzziele. Aus erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff bietet die Möglichkeit, die Defossilierung in Sektoren umzusetzen, die einer direkten Elektrifizierung aus technischen oder ökonomischen Gründen nur schwer zugänglich sind. "Grüner" Wasserstoff kann dafür direkt oder weiterverarbeitet in Form von synthetischem Gas (z.B. Methan) oder synthetischem flüssigen Kraftstoff (z.B. Methanol) genutzt werden. Als Bindeglied zwischen Strom- und Gassektor bietet "grüner" Wasserstoff zudem die Möglichkeit, künftig zwei Wege zum Transport von erneuerbaren Energien zu nutzen. Auf diese Weise kann das erhebliche volkswirtschaftliche Kapital der Gastransport- und Gasspeicherinfrastruktur effizient in den Wandel der Energieerzeugung eingebunden werden.



Drucksache 385/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr


 
 
 


Drucksache 450/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat betont die zentrale Bedeutung von "grünem" Wasserstoff als Wegbereiter für die sektorübergreifende Umsetzung der Klimaschutzziele. Aus erneuerbaren Energien erzeugter Wasserstoff bietet die Möglichkeit, die Defossilierung in Sektoren umzusetzen, die einer direkten Elektrifizierung aus technischen oder ökonomischen Gründen nur schwer zugänglich sind. "Grüner" Wasserstoff kann dafür direkt oder weiterverarbeitet in Form von synthetischem Gas (zum Beispiel Methan) oder synthetischem flüssigen Kraftstoff (zum Beispiel Methanol) genutzt werden. Als Bindeglied zwischen Strom- und Gassektor bietet "grüner" Wasserstoff zudem die Möglichkeit, künftig zwei Wege zum Transport von erneuerbaren Energien zu nutzen. Auf diese Weise kann das erhebliche volkswirtschaftliche Kapital der Gastransport- und Gasspeicherinfrastruktur effizient in den Wandel der Energieerzeugung eingebunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien


 
 
 


Drucksache 385/1/19

Entschließung des Bundesrates für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/1/19




Zur Begründung


 
 
 


Drucksache 28/1/18

... Der Bundesrat hält die bisherige Differenzierung für sachgerecht und auch in der Zukunft für erforderlich. Der Markt für leichte Nutzfahrzeuge ist auch weiterhin stark fragmentiert und neue Technologien werden wie bisher zunächst im Segment der Personenkraftwagen eingeführt und erst nachfolgend an die Erfordernisse bei leichten Nutzfahrzeugen angepasst und dort eingesetzt. Dementsprechend wird auch die Elektrifizierung bei leichten Nutzfahrzeugen später erfolgen.



Drucksache 618/18 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat sieht - wie bei Schwertransporten - bislang wenig Alternativen, land- und forstwirtschaftliche Zugleistung durch Elektrifizierung zu dekarbonisieren. Im Sinne der auch in der Mitteilung verfolgten regionalen Kreislaufwirtschaft hält er den Einsatz von



Drucksache 618/1/18

... 10. Der Bundesrat sieht - wie bei Schwertransporten - bislang wenig Alternativen, land- und forstwirtschaftliche Zugleistung durch Elektrifizierung zu dekarbonisieren. Im Sinne der auch in der Mitteilung verfolgten regionalen Kreislaufwirtschaft hält er den Einsatz von



Drucksache 575/18

... - Maßnahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 mit den Schwerpunkten: • Elektrifizierung des Verkehrs,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 185/18

... Selbstfahrende Fahrzeuge werden unser Leben verändern - genauso wie die Dampflokomotive und das Kraftfahrzeug dies in der Vergangenheit getan haben. Sie werden die Zukunft des Straßenverkehrs maßgeblich mitgestalten und könnten zu einer deutlichen Senkung der Transportkosten führen. Sie könnten ein Wegbereiter für neue Dienstleistungen sein und neue Möglichkeiten bieten, der steigenden Mobilitätsnachfrage im Personen- und Güterverkehr nachzukommen. Sind die richtigen Lösungen für die heutigen Anfangsschwierigkeiten einmal gefunden - und das ist unbedingt erforderlich -, könnten selbstfahrende Fahrzeuge die Straßensicherheit deutlich verbessern, denn Schätzungen zufolge sind 94 % der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen2. Selbstfahrende Fahrzeuge könnten den Bürgerinnen und Bürgern Mobilität bieten, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht in der Lage sind (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) oder schlecht ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind. Durch solche selbstfahrenden Fahrzeuge könnten Car-Sharing-Systeme und die "Mobilität als Dienstleistung"3 (d.h. Verkauf von Fahrten anstatt Fahrzeugen) gefördert und darüber hinaus die Elektrifizierung der Fahrzeuge sowie die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 726/1/17

... und die Elektrifizierung des ÖPNV zur Luftreinhaltung beitragen.



Drucksache 443/1/17

... 6. Der Bundesrat sieht das in den Trends angenommene Verkehrswachstum zwischen 2010 und 2050 um 42 Prozent im Personenverkehr und 60 Prozent im Güterverkehr in Bezug zum Reduktionsziel der Treibhausgasemissionen (THG) des Verkehrs von mindestens 60 Prozent bis 2050 sehr kritisch. Mit Blick auf den wachsenden Handlungsdruck nach dem Pariser Klimaschutz-abkommen müssen nach Auffassung des Bundesrates die zur Dekarbonisie-rung des Verkehrssektors notwendigen THG-Reduktionen zeitnah durch eine umfassende Strategie und wirksame regulatorische Instrumente ergänzt werden, die eine gezielte Steuerung der Verkehrsnachfrage, auch über die Verkehrsmittel, beinhalten und die zudem Änderungen des Verbraucherverhaltens und der Nachfragemuster berücksichtigen. So sind steigende Mobilitätsbedürfnisse auch ohne Verkehrswachstum möglich, da nicht die Weglänge, sondern die Zielerreichung mobilitätsbestimmend ist. Der Bundesrat bezweifelt insofern die Erwartung der Kommission, dass bei einem derartig hohen Verkehrswachstum, und dies insbesondere im Güterverkehr, mit den genannten Infrastrukturmaßnahmen, Regulierungs- und Fördermaßnahmen das ambitionierte THG-Reduktionsziel von 60 Prozent erreichbar ist. Ferner vermisst er eine Verbindung zu Infrastrukturmaßnahmen für den Ausbau und die vollständige Elektrifizierung des klimafreundlichen Verkehrsträgers Schiene.



Drucksache 721/17

... - An den städtischen Knoten könnte die Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken gefördert werden; falls dies nicht realisierbar ist, sollte die Möglichkeit eines Umstiegs von Dieselkraftstoff auf LNG oder Wasserstoff geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 643/17

... Obwohl das Bundesschienenwegeausbaugesetz in Teilen Vorbild für das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz war, sind der Aus- und Neubau von Eisenbahnanlagen nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz nicht förderfähig. Vielmehr kann abweichend vom Bundesschienenwegeausbaugesetz bisher nur der Ersatz abgängiger Anlagen gefördert werden. In der Praxis ist derzeit durch diese Beschränkung beispielsweise der Ersatz einer nicht mehr benötigen Weiche förderfähig, während der Ausbau der Weiche sowie die dann notwendige Herstellung des Lückenschlusses jedoch nicht bezuschusst werden kann. Die Beschränkung der Förderung auf Ersatzmaßnahmen setzt Anreize, entbehrliche Anlagen zu ersetzen und führt so zu Fehlallokationen von Fördermitteln. Wenn die geförderten Anlagen wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt außerdem auch die Verfügbarkeit des deutschen Eisenbahnnetzes verbessern und zusätzliche Netzkapazitäten generieren sollen, müssen - wie im Bundesschienenwegeausbaugesetz - auch Neubau sowie Aus- und Umbauvorhaben, z.B. Elektrifizierungen förderfähig sein. Die Förderung soll dabei den für Ersatzinvestitionen festgelegten Regelungen in den Sätzen 1 bis 3 entsprechen. Modifizierungen werden nur im Hinblick auf die Voraussetzungen gemäß § 1 Absatz 4 Nummer 3 und 4 vorgenommen, da neu- oder ausgebaute Schienenwege bzw. Anlagen - anders als im Falle eines Ersatzes - regelmäßig noch nicht betrieben werden und auf ihnen in der Vergangenheit auch noch kein Schienengüterfernverkehr stattgefunden haben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 726/17 (Beschluss)

... und die Elektrifizierung des ÖPNV zur Luftreinhaltung beitragen.



Drucksache 643/17 (Beschluss)

... Obwohl das Bundesschienenwegeausbaugesetz in Teilen Vorbild für das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz war, sind der Aus- und Neubau von Eisenbahnanlagen nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz nicht förderfähig. Vielmehr kann abweichend vom Bundesschienenwegeausbaugesetz bisher nur der Ersatz abgängiger Anlagen gefördert werden. In der Praxis ist derzeit durch diese Beschränkung beispielsweise der Ersatz einer nicht mehr benötigen Weiche förderfähig, während der Ausbau der Weiche sowie die dann notwendige Herstellung des Lückenschlusses jedoch nicht bezuschusst werden kann. Die Beschränkung der Förderung auf Ersatzmaßnahmen setzt Anreize, entbehrliche Anlagen zu ersetzen und führt so zu Fehlallokationen von Fördermitteln. Wenn die geförderten Anlagen wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt außerdem auch die Verfügbarkeit des deutschen Eisenbahnnetzes verbessern und zusätzliche Netzkapazitäten generieren sollen, müssen - wie im Bundesschienenwegeausbaugesetz - auch Neubau sowie Aus- und Umbauvorhaben, z.B. Elektrifizierungen, förderfähig sein. Die Förderung soll dabei den für Ersatzinvestitionen festgelegten Regelungen in den Sätzen 1 bis 3 entsprechen. Modifizierungen werden nur im Hinblick auf die Voraussetzungen gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 und 4 vorgenommen, da neu- oder ausgebaute Schienenwege bzw. Anlagen - anders als im Falle eines Ersatzes - regelmäßig noch nicht betrieben werden und auf ihnen in der Vergangenheit auch noch kein Schienengüterfernverkehr stattgefunden haben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)

Artikel 1
Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 811/16

... 3. Mit 6 Mio. EUR wurde das ELIPTIC-Projekt (Elektrifizierung des öffentlichen Nahverkehrs in Städten) aus Horizont 2020 unterstützt, bei dem untersucht wird, wie sich der öffentliche Nahverkehr in europäischen Städten durch den optimierten Einsatz bestehender Infrastrukturen elektrifizieren lässt und zum Rückgrat der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 746/16

... 4. Der Bundesrat hält es für notwendig, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Schienengüterverkehrs durch eine Steigerung der Ertragskraft der Unternehmen des Schienengüterverkehrs zu stärken. Er bittet den Bund, die dazu notwendigen Schritte zu prüfen und umzusetzen. Der Schienengüterverkehr soll insgesamt wieder durchgreifend marktfähig werden und vor allem als Verkehrsmittel für große Mengen auf mittleren und langen Strecken eine bessere Perspektive gewinnen. Insbesondere bedarf es eines Innovationsschubes unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Umweltfreundlichkeit können weitere Elektrifizierungen und der Abbau von Kapazitätshemmnissen im Netz beitragen. Zudem sollte die Möglichkeit einer deutlichen Senkung der Infrastrukturnutzungsentgelte im Sinne eines Grenzkostenansatzes geprüft werden. Schließlich bedarf es einer stärkeren Einbindung des Schienengüterverkehrs in die Technologieförderprogramme auf nationaler und europäischer Ebene. Mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb kann eine verursachergerechte Anlastung der externen Kosten auch im Straßengüterverkehr und eine wirksame Angleichung und Durchsetzung der Sozialstandards zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/16




Entschließung

Zu 1:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5:

Zu 6.:


 
 
 


Drucksache 80/16

... Diese Strategie baut auf einer mit den EU-Rechtsvorschriften geschaffenen soliden Grundlage auf und weist die Bereiche aus, in denen eine Modernisierung oder Reform erforderlich ist, um zukunftsfähig zu sein und zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion beizutragen. In den Folgeabschätzungen zur Überarbeitung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden, der Richtlinie über Energieeffizienz und der Richtlinie über erneuerbare Energien sowie zur Initiative für die Neugestaltung des Strommarkts wird die Kommission 2016 verschiedene Möglichkeiten prüfen, die Umstellung von Gebäuden und der Industrie auf effiziente, emissionsarme Energiesysteme zu unterstützen, die erneuerbare Energiequellen und Abwärme nutzen. In die Analyse einbezogen werden Fernwärme und -kälte sowie die Elektrifizierung der Heizung durch Wärmepumpen. Untersucht wird, wie die Nachfragesteuerung und -senkung sowie der Einsatz der thermischen Speicherung im Stromsystem weiter verbreitet werden kann, wie die richtigen Anreize für den Einsatz von intelligenten Technologien gegeben werden können und wie die Wirksamkeit öffentlicher Mittel gesteigert und private Investitionen mobilisiert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 433/1/16

... g) Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Elektrifizierung des Bahnnetzes verstärkt fortgeführt wird, um schrittweise mit der Dekarbonisierung der Bahnstromversorgung den klimafreundlichen Umbau der Infrastruktur zu forcieren und Optimierungspotenziale für den Bahnverkehr zu heben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage zu § 1 , Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG


 
 
 


Drucksache 746/16 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hält es für notwendig, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Schienengüterverkehrs durch eine Steigerung der Ertragskraft der Unternehmen des Schienengüterverkehrs zu stärken. Er bittet den Bund, die dazu notwendigen Schritte zu prüfen und umzusetzen. Der Schienengüterverkehr soll insgesamt wieder durchgreifend marktfähig werden und vor allem als Verkehrsmittel für große Mengen auf mittleren und langen Strecken eine bessere Perspektive gewinnen. Insbesondere bedarf es eines Innovationsschubes unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Umweltfreundlichkeit können weitere Elektrifizierungen und der Abbau von Kapazitätshemmnissen im Netz beitragen. Zudem sollte die Möglichkeit einer deutlichen Senkung der Infrastrukturnutzungsentgelte im Sinne eines Grenzkostenansatzes geprüft werden. Schließlich bedarf es einer stärkeren Einbindung des Schienengüterverkehrs in die Technologieförderprogramme auf nationaler und europäischer Ebene. Mit Blick auf den intermodalen Wettbewerb kann eine verursachergerechte Anlastung der externen Kosten auch im Straßengüterverkehr und eine wirksame Angleichung und Durchsetzung der Sozialstandards zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6


 
 
 


Drucksache 387/16 (Beschluss)

... auch für die Ziele der Strategie für emissionsarme Mobilität bedeutend sind, und bittet, diesen Aspekt bzw. bestehende Initiativen zu integrieren. Beispielsweise die Elektrifizierung grenzüberschreitender Bahnverkehre und der Ausbau einer Landstromversorgung für Binnenschiffe, insbesondere bei der Personenschifffahrt, sollten in diesem Zusammenhang beachtet werden.



Drucksache 387/1/16

... auch für die Ziele der Strategie für emissionsarme Mobilität bedeutend sind, und bittet, diesen Aspekt bzw. bestehende Initiativen zu integrieren. Beispielsweise die Elektrifizierung grenzüberschreitender Bahnverkehre und der Ausbau einer Landstromversorgung für Binnenschiffe, insbesondere bei der Personenschifffahrt, sollten in diesem Zusammenhang beachtet werden.



Drucksache 436/14 (Beschluss)

... 7. Busse sind ein Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Während ein PKW im Schnitt weniger als eine Stunde täglich im Betrieb ist, so sind es bei Stadtbussen eher rund 16 Stunden. Es besteht mit einer Elektrifizierung von Stadtbussen die Möglichkeit, sehr effizient die Elektromobilität voranzubringen. Ein Diesel-Gelenkbus verbraucht im Jahr etwa 40 000 Liter Diesel - was einem CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 85/14

Fragen an die Bundesregierung zur Beauftragung der DB AG mit Planungsleistungen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz durch den Freistaat Sachsen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/14




Fragen an die Bundesregierung zur Beauftragung der DB AG mit Planungsleistungen im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz durch den Freistaat Sachsen

Fragen an die Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 436/1/14

... d) Busse sind ein Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Während ein PKW im Schnitt weniger als eine Stunde täglich im Betrieb ist, so sind es bei Stadtbussen eher rund 16 Stunden. Es besteht mit einer Elektrifizierung von Stadtbussen die Möglichkeit, sehr effizient die Elektromobilität voranzubringen. Ein Diesel-Gelenkbus verbraucht im Jahr etwa 40 000 Liter Diesel - was einem CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 650/11

... (3) Zu den technischen Anlagen an Bahnstrecken gehören Elektrifizierungssysteme, Einrichtungen für das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste und das Be- und Entladen von Gütern in Bahnhöfen, Logistikplattformen und Güterterminals. Ferner gehören dazu alle für einen sicheren und effizienten Fahrzeugbetrieb notwendigen Vorrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 650/2/11

... 46. - Die Kartendarstellungen sind um das Merkmal "Ausbau erforderlich" auf Strecken des Kern- bzw. Gesamtnetzes, die den geforderten Ausbauzustand, insbesondere die Elektrifizierung, noch nicht aufweisen, zu ergänzen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/2/11




Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11

Zum Schienennetz

Zum Straßennetz

Zu Binnenhäfen bzw. Terminals

Zur BR-Drucksache 650/11

Zur BR-Drucksache 656/11

Zu Artikel 20

Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11


 
 
 


Drucksache 143/11

... -armes Stromsystem möglich macht, da sie namentlich die nachfrageseitige Effizienz sowie einen größeren Anteil erneuerbarer Energieträger und dezentraler Energieerzeuger fördert und die Elektrifizierung des Verkehrs ermöglichen. Die Früchte von Netzinvestitionen erntet nicht immer der Netzbetreiber, sondern die Gesellschaft allgemein (mit zusätzlichen Vorteilen für Verbraucher, Erzeuger und die Gesellschaft allgemein in Form eines zuverlässigeren Netzes, von Energieversorgungssicherheit und verringerten Emissionen). In diesem Zusammenhang könnte bei künftigen Arbeiten geprüft werden, wie der politische Rahmen solche Investitionen auf EU-Ebene sowie auf nationaler und lokaler Ebene fördern und Anreize für Nachfragesteuerung schaffen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/11




Mitteilung

1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa

2. Etappenziele bis 2050

Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050

Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990

3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren

Tabelle

Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß

Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung

Bebaute Umwelt

Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige

Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung

4. In eine CO2-arme Zukunft investieren

Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen

Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe

Neue Arbeitsplätze

Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit

5. Die internationale Dimension

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 831/11

... e werden wahrscheinlich eine Hauptoption für die Luftfahrt, den Langstreckenstraßenverkehr und den Schienenverkehr, wo keine Elektrifizierung möglich ist, sein. An der Sicherung der Nachhaltigkeit (z.B. in Bezug auf indirekte Flächennutzungsänderungen) wird gearbeitet. Die Marktakzeptanz neuer Bioenergie, die die Nachfrage nach Flächen, die für die Nahrungsmittelproduktion notwendig sind, senkt und die Nettotreibhausgaseinsparungen erhöht (z.B. Biokraftstoffe auf der Basis von Abfällen, Algen, forstwirtschaftlichen Rückständen), sollte weiter gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/11




1. Einleitung

2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich

Überblick über die Szenarios12

Referenzszenario

Aktuelle politische Initiativen API

Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1

Hohe Energieeffizienz

Diversifizierte Versorgungstechnologien

Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE

Verzögerte CCS-Technologie

Geringer Kernenergieanteil

Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen

3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen

3.1. Umbau des Energiesystems

a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung

b Umstieg auf erneuerbare Energien

c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle

d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen

e Die Kernenergie als wichtiger Faktor

f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe

3.2. Die Energiemärkte neu denken

a Neue Wege des Strommanagements

b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme

3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor

3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.

3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene

4. das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 590/11

... - Versorgungs- sicherheit bei kritischen Rohstoffen (für erneuerbare Energien und Elektrifizierung) gewährleisten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 260/10

... Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellen sowie deren Bauteile sind trotz jüngster technischer Fortschritte immer noch teuer. Forschung und technologische Entwicklung müssen fortgesetzt werden, damit die Kosten reduziert und die Reichweite sowie das Fahrverhalten von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen verbessert werden können; dies gilt auch für den Bereich kooperative Fahrzeugsysteme, die auf einer Kommunikation zwischen Fahrzeugen bzw. zwischen Fahrzeug und Infrastruktur beruhen. Es müssen neue Werkstoffe erkundet werden, die in Batterien und zur Speicherung von Wasserstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge zum Einsatz kommen können, sowie alternative Technologien zum Aufladen und zur Speicherung von Energie. Forschung und Demonstration zum Thema Elektrifizierung des Verkehrs werden im Rahmen der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/10




Mitteilung

1. Ziele der Strategie

2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge

2.1. Regulierungsrahmen

2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien

2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation

2.4. Globale Aspekte

2.5. Beschäftigung

2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen

2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge

1. Inverkehrbringen

2. Normung

3. Infrastruktur

4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung

5. Wiederverwertung und Transport von Batterien

3. Governance


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.