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"Energiepflanzenprämie"
Drucksache 84/10
... Für die durchführenden Länder ergibt sich ein zusätzlicher Vollzugsaufwand durch die Einbeziehung der flächenbezogenen Maßnahmen des Weinsektors (Rodungsprämie und Prämie für Umstrukturierungs- bzw. Umstellungsmaßnahmen) in die Cross-Compliance-Bestimmungen. Nach derzeitiger Schätzung handelt es sich dabei bundesweit um ca. 10 Betriebe, die jährlich zusätzlich vor Ort zu kontrollieren sind. Demgegenüber werden die Länder in ihrem Vollzugsaufwand entlastet durch den Entfall der Energiepflanzenprämie sowie durch die ab dem Jahr 2010 für die Betriebsinhaber geltende beihilfefähige Mindestfläche von einem Hektar, die vorhanden sein muss, um Direktzahlungen beantragen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
§ 2 Regionaler Durchschnitt
§ 3a Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 20 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 21 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 2a Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen
§ 4 Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
Abschnitt 9 Milch-Sonderprogramm
§ 28 Verspätete Antragstellung
§ 28a Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt und Zielsetzung
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Drucksache 367/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
... 22. Der Bundesrat stellt fest, dass die Produktion von Nahrungsmitteln Schwerpunkt und Hauptaufgabe der Landwirtschaft bleibt, der Energiepflanzenanbau ergänzend dazu einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Gemeinschaft leistet und ein Wertschöpfungspotential für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum darstellt. Er weist darauf hin, dass die reduzierte Energiepflanzenprämie in diesem Zusammenhang an Bedeutung verloren hat und künftig als gekoppelte Maßnahme entfallen kann. Die dadurch frei werdenden Mittel sollten auf die allgemeinen Zahlungsansprüche umgelegt werden.
Drucksache 367/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
... 21. Der Bundesrat stellt fest, dass die Produktion von Nahrungsmitteln Schwerpunkt und Hauptaufgabe der Landwirtschaft bleibt, der Energiepflanzenanbau ergänzend dazu einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Gemeinschaft leistet und ein Wertschöpfungspotential für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum darstellt. Er weist darauf hin, dass die reduzierte Energiepflanzenprämie in diesem Zusammenhang an Bedeutung verloren hat und künftig als gekoppelte Maßnahme entfallen kann. Die dadurch frei werdenden Mittel sollten auf die allgemeinen Zahlungsansprüche umgelegt werden.
Drucksache 487/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Lichte der jüngsten Entwicklung auf den Märkten für Agrarprodukte und der anzustrebenden Abschaffung der Stilllegungspflicht auf EU-Ebene auf eine neuerliche Überprüfung der Energiepflanzenprämie hinsichtlich gleicher Rahmenbedingungen für die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen hinzuwirken.
Drucksache 859/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Vorbereitung auf den "GAP-Gesundheitscheck " KOM (2007) 722 endg.; Ratsdok. 15351/07
... 16. Der Bundesrat stellt fest, dass der Energiepflanzenanbau durch die nationalen und europäischen Maßnahmen und Instrumente einen deutlichen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Gemeinschaft leistet und ein wichtiges Wertschöpfungspotenzial für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum darstellt. Er weist darauf hin, dass die reduzierte Energiepflanzenprämie in diesem Zusammenhang an Bedeutung verloren hat und künftig als gekoppelte Maßnahme entfallen kann.
Zur Vorlage insgesamt
Vereinfachung der Betriebsprämienregelung
Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung
Unter - und Obergrenzen für Direktzahlungen
Marktintervention und Angebotssteuerung
2 Flächenstilllegung
Zukunft der Milchquotenregelung
2 Risikomanagement
Neue Herausforderungen
Erhöhung der Modulation und Stärkung der 2. Säule
2 Finanzrahmen
Perspektiven für die Zukunft der GAP nach 2013
Drucksache 487/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007
... 2. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 24. November 2006 (BR-Drucksache 686/06 - Beschluss -). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Lichte der jüngsten Entwicklung auf den Märkten für Agrarprodukte und der anzustrebenden Abschaffung der Stilllegungspflicht auf EU-Ebene auf eine neuerliche Überprüfung der Energiepflanzenprämie hinsichtlich gleicher Rahmenbedingungen für die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen hinzuwirken.
Drucksache 71/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
... " übernommen wurde. Die Änderung folgt der entsprechenden Anpassung des Art. 30 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 96/2004, wonach Landschaftselemente nicht nur - wie bereits seit 2005 - im Rahmen der Betriebsprämienregelung, sondern künftig bei allen flächenbezogenen Maßnahmen Bestandteil der prämienfähigen Parzelle sind. Damit sind sie z.B. auch im Rahmen der Eiweißpflanzenprämie sowie der Energiepflanzenprämie prämienfähiger Teil der Parzellen. Die Aufhebung von § 16 Abs. 3 trägt dem Umstand Rechnung, dass für die darin enthaltene Ermächtigung infolge der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 kein Raum mehr ist.
Drucksache 859/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Vorbereitung auf den "GAP-Gesundheitscheck " KOM (2007) 722 endg.; Ratsdok. 15351/07
... 16. Der Bundesrat stellt fest, dass der Energiepflanzenanbau durch die nationalen und europäischen Maßnahmen und Instrumente einen deutlichen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Gemeinschaft leistet und ein wichtiges Wertschöpfungspotenzial für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum darstellt. Er weist darauf hin, dass die reduzierte Energiepflanzenprämie in diesem Zusammenhang an Bedeutung verloren hat und künftig als gekoppelte Maßnahme entfallen kann.
Zur Vorlage insgesamt
Vereinfachung der Betriebsprämienregelung
Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung
Unter - und Obergrenzen für Direktzahlungen
Marktintervention und Angebotssteuerung
2 Flächenstilllegung
Zukunft der Milchquotenregelung
2 Risikomanagement
Neue Herausforderungen
Erhöhung der Modulation und Stärkung der 2. Säule
2 Finanzrahmen
Perspektiven für die Zukunft der GAP nach 2013
Drucksache 686/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Überprüfung der Regelung für Energiepflanzen (gemäß Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe)
... 1. Auf Grund der gegenwärtigen Durchführungsvorschriften handelt es sich bei der Energiepflanzenprämie derzeit um ein für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung administrativ extrem aufwändiges und in der Lenkungswirkung begrenztes und damit wenig effizientes Instrument. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Durchführungsvorschriften für die Umsetzung der Energiepflanzenprämie erheblich vereinfacht werden. Insbesondere sollte der Landwirt zukünftig nur noch verpflichtet sein, den repräsentativen Ertrag für Energiezwecke abliefern zu müssen. Dabei sollte es zulässig sein, einen äquivalenten Austausch von Konsum- und Energieware vornehmen zu dürfen, wie es schon jetzt Aufkäufern und Verarbeitern gestattet ist.
Drucksache 686/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Überprüfung der Regelung für Energiepflanzen (gemäß Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2006) 500 endg.; Ratsdok. 13217/06
... 1. Auf Grund der gegenwärtigen Durchführungsvorschriften handelt es sich bei der Energiepflanzenprämie derzeit um ein für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung administrativ extrem aufwändiges und in der Lenkungswirkung begrenztes und damit wenig effizientes Instrument. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Durchführungsvorschriften für die Umsetzung der Energiepflanzenprämie erheblich vereinfacht werden. Insbesondere sollte der Landwirt zukünftig nur noch verpflichtet sein, den repräsentativen Ertrag für Energiezwecke abliefern zu müssen. Dabei sollte es zulässig sein, einen äquivalenten Austausch von Konsum- und Energieware vornehmen zu dürfen, wie es schon jetzt Aufkäufern und Verarbeitern gestattet ist.
Drucksache 138/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... • die Erzeugung von Zucker zur Bioethanolproduktion sowohl der Regelung für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Non-Food-Erzeugnisse) auf stillgelegten Flächen als auch der Energiepflanzenprämie unterwerfen;
1. Einleitung
2. das Biokraftstoffpotenzial Ausschöpfen - EIN strategisches Konzept
2.1. Biokraftstoffe der ersten Generation
2.2. Die Biokraftstoffe der zweiten und der folgenden Generationen
2.3. Biokraftstoffe in Entwicklungsländern
3. Die Biokraftstoffstrategie - sieben politische Schwerpunkte
3.1. Förderung der Nachfrage nach Biokraftstoffen
3.2. Nutzung der Umweltvorteile
3.3. Entwicklung von Erzeugung und Vertrieb von Biokraftstoffen
3.4. Expansion der Rohstoffproduktion
3.5. Mehr Möglichkeiten für den Handel
3.6. Unterstützung von Entwicklungsländern
3.7. Förderung von Forschung und Entwicklung
Drucksache 755/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV )
... f) Derzeit gibt es noch Unterschiede in den Regelungen für die Energiepflanzenprämie und für den Anbau Nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen, so z.B. bei den Vertragspartnern des Landwirts (Aufkäufer/Erstverarbeiter), bei der Höhe der Kaution und bei der Festlegung repräsentativer Erträge. Diese Unterschiede sind fachlich teilweise nicht berechtigt und führen zu einer Verkomplizierung der Verwaltung. Die Bundesregierung wird sich deshalb in Brüssel weiterhin für eine Vereinheitlichung der Regelungen einsetzen.
I. Drucksache 728/04 (Beschluss)
1. Teil
2. Teil
II. Drucksache 170/05 (Beschluss)
III. Drucksache 494/05 (Beschluss)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.