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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Energiesteuerrichtlinie"


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Drucksache 608/1/19

... bb) Dafür sollte eine Kerosinsteuer eingeführt werden. Die Kerosinsteuerbefreiung muss entsprechend stufenweise abgeschafft werden. Der Steuersatz auf Kerosin ist anfangs mit dem in der EU-Energiesteuerrichtlinie festgesetzten Mindestsatz von 33 ct/l zu bemessen und schrittweise zu erhöhen. Das sollte flankiert werden mit einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für inländische Streckenabschnitte des grenzüberschreitenden Luftverkehrs und der Einführung eines Steuersatzes von 19 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/19




1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

b Erhöhung der Entfernungspauschale

c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld

f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Mobilitätsprämie:


 
 
 


Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Neuregelung zielt auf eine Anpassung des steuerfreien Eigenverbrauchs an die Vorgaben der EU-Energiesteuerrichtlinie ab. Nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 EnergieStG-E soll eine Einschränkung der steuerfreien Verwendung von Energieerzeugnissen dergestalt erfolgen, dass diese "selbst" innerhalb des Betriebsgeländes hergestellt sowie "ausschließlich" im Zusammenhang mit der Herstellung von Energieerzeugnissen verwendet werden. Begründet werden die gesteigerten Anforderungen an die Herstellungshandlung mit einer Umsetzung der Vorgaben in Artikel 21 Absatz 3 der Energiesteuerrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 157/1/17

... Die vorgeschlagene Neuregelung zielt auf eine Anpassung des steuerfreien Eigenverbrauchs an die Vorgaben der EU-Energiesteuerrichtlinie ab. Nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 EnergieStG-E soll eine Einschränkung der steuerfreien Verwendung von Energieerzeugnissen dergestalt erfolgen, dass diese "selbst" innerhalb des Betriebsgeländes hergestellt sowie "ausschließlich" im Zusammenhang mit der Herstellung von Energieerzeugnissen verwendet werden. Begründet werden die gesteigerten Anforderungen an die Herstellungshandlung mit einer Umsetzung der Vorgaben in Artikel 21 Absatz 3 der Energiesteuerrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 542/15 (Beschluss)

... /EG (Energiesteuerrichtlinie), insbesondere Erwägungsgrund 25, Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 21 Absatz 5 Energiesteuerrichtlinie beruhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 535/11

... Mit Hilfe steuerlicher Maßnahmen kann im Übrigen auch nicht die Wettbewerbsposition kleiner dezentraler Pflanzenölmühlen im Vergleich zu großen, industriellen Produzenten verbessert werden. Die Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) gestattet es nicht, die Steuerbegünstigungssätze für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/11




zu Ziffer 1

zu Ziffer 2

zu Ziffer 3

zu Ziffer 4

zu Ziffer 5

zu Ziffer 6


 
 
 


Drucksache 803/1/11

... 17. Der Bundesrat hält den Vorschlag zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie aber für problematisch, weil er mittelfristig eine Änderung des derzeit in Deutschland bestehenden Steuersatzverhältnisses zwischen Diesel und Benzin erforderlich machen würde. Dies hätte einen Attraktivitätsverlust der im Vergleich zu solchen mit Benzinmotor weniger Treibhausgas emittierenden Dieselfahrzeugen zur Folge und wäre deshalb im Hinblick auf das mit dem Vorschlag verbundene Ziel einer Reduktion der CO



Drucksache 35/11

... Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/11




1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig

2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen

4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes

6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen

7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts

8. Schlussfolgerung

Anhang 1
Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10

Anhang 2
Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten


 
 
 


Drucksache 228/11

... /EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom1 (im Folgenden "die Energiesteuerrichtlinie") geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 7

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 14a

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 20

Artikel 27
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27a
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 27b
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27c
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 29

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 142/11

... Ca. 20 %40 des Primärenergieverbrauchs in der EU entfallen auf die Industrie. In diesem Sektor waren die Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz am größten (mit einer Verbesserung der Energieintensität von 30 % über 20 Jahre). Dennoch gibt es hier weiterhin wertvolle Energieeinsparmöglichkeiten. Das Emissionshandelssystem und die Energiesteuerrichtlinie (einschließlich ihrer geplanten Reform)41 dürften dafür sorgen, dass einige dieser Möglichkeiten genutzt werden. Außerdem sollte auch auf Hindernisse wie mangelnde Informationen, mangelnder Zugang zu Kapital und kurzfristige Belastungen des Geschäftsumfelds abgestellt werden. Die Überwindung dieser Hindernisse würde für niedrigere Energierechnungen sorgen und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. In einer Zeit weltweit zunehmend knapper werdender Energieressourcen lässt sich Expertenwissen in den Bereichen energieeffiziente Prozesse, Technologien 42 und Dienstleistungen auch in einen neuen Exportgeschäftszweig verwandeln, der europäischen Industrieunternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 803/11 (Beschluss)

... zu schaffen. Er hält den Vorschlag zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie aber für problematisch, weil er mittelfristig eine Änderung des derzeit in Deutschland bestehenden Steuersatzverhältnisses zwischen Diesel und Benzin erforderlich machen würde. Dies hätte einen Attraktivitätsverlust der im Vergleich zu solchen mit Benzinmotor weniger Treibhausgas emittierenden Dieselfahrzeugen zur Folge und wäre deshalb im Hinblick auf das mit dem Vorschlag verbundene Ziel einer Reduktion der CO



Drucksache 188/1/10

... 26. Für die geplante Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie gilt weiterhin, dass die Kommission alles unterlassen sollte, was die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten schwächt. Insbesondere müssen die Energiepreise einschließlich Steuern international wettbewerbsfähig sein. Bei der vorgesehenen Änderung der Richtlinie hin zu einer Besteuerung von Energieprodukten nach ihrem Energiegehalt und ihrer Kohlendioxidemission muss darauf geachtet werden, dass sich für keine Wirtschaftsbranche in Deutschland Verschlechterungen ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 26. Für die geplante Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie gilt weiterhin, dass die Kommission alles unterlassen sollte, was die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten schwächt. Insbesondere müssen die Energiepreise einschließlich Steuern international wettbewerbsfähig sein. Bei der vorgesehenen Änderung der Richtlinie hin zu einer Besteuerung von Energieprodukten nach ihrem Energiegehalt und ihrer Kohlendioxidemission muss darauf geachtet werden, dass sich für keine Wirtschaftsbranche in Deutschland Verschlechterungen ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 483/1/10

... 9. Welche Regelungen bezüglich der Besteuerung von Sekundär- und Ersatzbrennstoffen gibt die EU-Energiesteuerrichtlinie (RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a sind in § 28 Satz 1 Nummer 1 vor dem Komma am Ende folgende Wörter einzufügen:


 
 
 


Drucksache 188/10

... Das Wachstum soll vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt werden, wovon ein Wettbewerbsvorteil für Europa erwartet wird. Dieses Konzept wird dazu beitragen dass es der EU in einer Welt, die weniger von Kohlenstoff abhängt und in der die Ressourcen knapp sind, wirtschaftlich gut geht und sie gleichzeitig Maßnahmen für den Klima- und den Umweltschutz, für Artenvielfalt und eine umweltschonendere Mobilität ergreifen kann. Die Kommission wird einen Plan mit den wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung des Energieeinsparungsziels von 20 % in der Bau- und der Transportbranche erstellen. Auch plant sie eine Strategie, die eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung der Privathaushalte und der Unternehmen sicherstellen soll. Die Kommission wird darüber hinaus die Energiesteuerrichtlinie überarbeiten: Energieprodukte sollen nach ihrem Energiegehalt und ihrer Kohlendioxidemission besteuert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10




TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln

1. Einleitung: Eine neue Ära

2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa

2.1. Bewältigung der Krise

2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen

2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen

3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

3.2. Eine offene und sichere EU

3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht

4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda

4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union

5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

5 Folgenabschätzung

Expost -Bewertung und Eignungstests

Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme

5 Umsetzung

5.2. Europa vermitteln

5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten

6. Schlussfolgerung: Es geht voran


 
 
 


Drucksache 267/1/10

... -Ausstoßes primär für das Treibhausgashandelssystem entschieden. Bei der Einführung nationaler Energiesteuersysteme wären daher die möglicherweise eintretenden negativen Wechselwirkungen zu untersuchen und bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Für eine geplante Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie gilt weiterhin, dass die Europäische Kommission alles unterlassen sollte, was die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten schwächt. Insbesondere müssen die Energiepreise einschließlich Steuern international wettbewerbsfähig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/1/10




Vorschlag

Zu Leitlinie 1:

Zu Leitlinien 2 und 3:

Zu Leitlinie 2:

Zu Leitlinie 3:

Zu Leitlinie 4:

Zu Leitlinie 5:

Zu Leitlinie 6:

Zu Leitlinien 5 und 6:

Zu Leitlinie 7:

Zu Leitlinie 8:

Zu Leitlinien 8 und 9:

Zu Leitlinie 9:

Zu Leitlinie 10:

3 Weiteres:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 483/10 (Beschluss)

... 9. Welche Regelungen bezüglich der Besteuerung von Sekundär- und Ersatzbrennstoffen gibt die EU-Energiesteuerrichtlinie (RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG


 
 
 


Drucksache 267/10 (Beschluss)

... -Ausstoßes primär für das Treibhausgashandelssystem entschieden. Bei der Einführung nationaler Energiesteuersysteme wären daher die möglicherweise eintretenden negativen Wechselwirkungen zu untersuchen und bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Für eine geplante Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie gilt weiterhin, dass die Europäische Kommission alles unterlassen sollte, was die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten schwächt. Insbesondere müssen die Energiepreise einschließlich Steuern international wettbewerbsfähig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/10 (Beschluss)




Vorschlag

Zu Leitlinie 1:

Zu Leitlinien 2 und 3:

Zu Leitlinie 2:

Zu Leitlinie 3:

Zu Leitlinie 4:

Zu Leitlinie 5:

Zu Leitlinie 6:

Zu Leitlinien 5 und 6:

Zu Leitlinie 7:

Zu Leitlinie 8:

Zu Leitlinien 8 und 9:

Zu Leitlinie 9:

Zu Leitlinie 10:

2 Weiteres:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 7/1/08

... 3. Der Bundesrat hat des Öfteren auf die erheblichen negativen Auswirkungen des Tanktourismus hingewiesen und zuletzt in seinem Beschluss zu dem Vorschlag zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie vom 11. Mai 2007 (vgl. BR-Drs. 196/07 (Beschluss)) die Bundesregierung aufgefordert, umgehend ein Konzept zur Eindämmung des Tanktourismus vorzulegen. Da dies bisher nicht erfolgte, fordert der Bundesrat die Bundesregierung nochmals auf, unverzüglich nach Abschluss der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenen Untersuchung von Möglichkeiten zur Reduzierung des Tanktourismus einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/1/08




5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 37a Abs. 3a Satz 1 BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 7/08 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat hat des Öfteren auf die erheblichen negativen Auswirkungen des Tanktourismus hingewiesen und zuletzt in seinem Beschluss zu dem Vorschlag zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie vom 11. Mai 2007 (vgl. BR-Drs. 196/07 (Beschluss)) die Bundesregierung aufgefordert, umgehend ein Konzept zur Eindämmung des Tanktourismus vorzulegen. Da dies bisher nicht erfolgte, fordert der Bundesrat die Bundesregierung nochmals auf, unverzüglich nach Abschluss der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenen Untersuchung von Möglichkeiten zur Reduzierung des Tanktourismus einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG


 
 
 


Drucksache 196/07

... "6, niedergelegt sind. Der Vorschlag wird vorgelegt, ohne die Ergebnisse der mittelfristigen Überprüfung der Energiesteuerrichtlinie vorwegzunehmen, die im Jahre 2008 ansteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/07




Begründung

3 Hintergrund

Gründe und Zielsetzung

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Kohärenz mit anderen Strategien und Zielen der EU

Optionen und unter Berücksichtigung aller Kosten im Zusammenhang mit Umwelt, Lärm,

KONSULTIERUNG DER Beteiligten UND Folgenabschätzung

Konsultierung der Beteiligten

Methode, wichtigste Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Überblick über die Antworten und die Form ihrer Berücksichtigung

Inanspruchnahme von externen Fachkenntnissen

3 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsakts

Haushaltseffekt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 196/1/07

... Mit der Energiesteuerrichtlinie



Drucksache 241/07

... -Emissionen, die bei einem Großteil der Elektrizitätserzeugung entstehen, sind bereits in den EU-ETS einbezogen, während Elektrizitätserzeugung im Prinzip von der Energiebesteuerung ausgenommen ist, im Einklang mit der Energiesteuerrichtlinie. Ein zusätzliches umweltpolitisches Element in Form von Steuern, das auf die gleichen ökologischen Aspekte abzielt, die vom EU-ETS abgedeckt werden, erscheint in diesem speziellen Fall nicht angemessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/07




Grünbuch Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente in der Politik der Gemeinschaft

2.1. Marktwirtschaftliche Instrumente als Mittel der Politik

2.2. Marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der EU

2.3. Wachstum, Beschäftigung und eine saubere Umwelt – Gründe für ökologische Steuerreformen

2.4. Reform umweltschädlicher Subventionen

3. Optionen für die weitere Anwendung von MBI zur Beeinflussung des Energieverbrauchs

3.1. Erneuerung und Entwicklung der Richtlinie zur Energiebesteuerung

3.2. Interaktion der Energiebesteuerung mit anderen marktwirtschaftlichen Instrumenten, insbesondere dem EU-ETS

4. Optionen für die weitere Anwendung von MBI in der Umweltpolitik

4.1. Eindämmung der Umweltauswirkungen des Verkehrs

4.2. Einsatz von MBI gegen Verschmutzung und zur Ressourcenschonung

4.2.1. Wasser

4.2.2. Abfallmanagement

4.3. MBI zum Schutz der Artenvielfalt

4.4. Einsatz von MBI gegen Luftverschmutzung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 621/06

... " als mit dem EU-Beihilferecht vereinbar an (insbesondere unter Anwendung des Umwelt-Beihilferahmens), hat aber ausdrücklich auf das Erfordernis der Anpassung der Steuerbegünstigung an die Vorgaben der EU-Energiesteuerrichtlinie bis zum 31. Dezember 2006 hingewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

1. § 50 wird wie folgt gefasst:

2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 55 wird aufgehoben.

5. § 55 wird wie folgt gefasst:

6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

a Einführung einer Biokraftstoffquote

b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

6. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu § 37a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 206/06

... Die Richtlinie 2003/96 EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. EU (Nr.) L 283 S. 51) - im Folgenden: Energiesteuerrichtlinie - ist am 31. Oktober 2003 in Kraft getreten und in nationales Steuerrecht umzusetzen. Daneben sind weitere Änderungen im Mineralöl- und Stromsteuerrecht vorzunehmen, für die ein rechtlicher wie praktischer Regelungsbedarf besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 54/06

... Sicherzustellen, dass die Marktpreise die echten Kosten der Wirtschaftsaktivitäten für die Gesellschaft widerspiegeln, hält dazu an, Produktions- und Verbrauchsmuster zu ändern. Um dahin zu kommen, können marktgestützte Instrumente wie Umweltsteuern, Regelungen zum Emissionshandel und Subventionen traditionelle Regulierungsmaßnahmen wirksam ergänzen. In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren auf EU-Ebene Fortschritte erzielt, doch die Entscheidungsfindung ist bisweilen nach wie vor schwierig, insbesondere in Bezug auf Steuern, weil hier im Rat Einstimmigkeit erforderlich ist. Marktgestützte Instrumente hat die EU beispielsweise 2003 bei der Energiesteuerrichtlinie eingesetzt, die das Gemeinschaftssystem der Mindeststeuersätze von Mineralöl auf andere Energieerzeugnisse ausweitet, aber auch bei der EU-weiten Regelung für den Handel mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen, die seit 2005 in Kraft ist, um bei der Verwirklichung der Reduzierungsziele von Kyoto zu helfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/06




Mitteilung

1. EIN Aktionsrahmen

2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen

2.1. Klimawandel und saubere Energien

2.2. Gesundheit

2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration

2.4. Management der natürlichen Ressourcen

2.5. Nachhaltiger Verkehr

2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung

3. Ergebnisse

3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen

3.2. Bessere Politikgestaltung

4. Fazit

2 Anhänge

Anhang 1
Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung

3 Hauptziele

4 Umweltschutz

Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt

Wirtschaftlicher Wohlstand

Unserer internationalen Verantwortung nachkommen

Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte

Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen

Offene und demokratische Gesellschaft

Einbeziehung der Bürger

Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner

politische Kohärenz und Governance

politische Integration

Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse

4 Vorsorgeprinzip

Den Verursacher haftbar machen

Anhang 2
Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind

1. Massnahmen gegen den Klimawandel

Allgemeines Ziel

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung

Allgemeines Ziel

Operationelle Ziele und Vorgaben

6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung

Allgemeine Ziele

Operationelle Ziele und Vorgaben

Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft

Anhang 3
Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)

2 Vorwort

Teil I
Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?

1. Einleitung

2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

3. Gründe für die Überprüfung

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte

- Politik anders gestalten.

Kohärentere Politik

Ausbau der Methode der offenen Koordinierung

Preise und Anreize richtig gestalten

Investition in Wissenschaft und Technologie

Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren

- Nicht nachhaltige Trends

Klimaänderung und saubere Energie

Öffentliche Gesundheit

Armut und soziale Ausgrenzung

Alterung der Gesellschaft

Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

Flächennutzung und Verkehr

Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung

- Einhegen der Globalisierung

- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene

- Entwicklungsfinanzierung

Teil II
Den Herausforderungen begegnen

5. Künftige Leitlinien

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 206/1/06

... Es ist daher dringend erforderlich, aus Anlass der Umsetzung der Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht endlich auch in Deutschland den Mindeststeuerbetrag von 21,00 EUR je 1.000 l für den Verbrauch von Gasöl beim Einsatz von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände von Hafenunternehmen zum Be- und Entladen von Seeschiffen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/1/06




1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG

2. Die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe

3. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG

Zu Artikel 1

10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG

11. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG

14. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG

15. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG

16. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG

17. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG

18. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG

19. Zu Artikel 1 § 57 EnergieStG

20. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 206/06 (Beschluss)

... Es ist daher dringend erforderlich, aus Anlass der Umsetzung der Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht endlich auch in Deutschland den Mindeststeuerbetrag von 21,00 EUR je 1.000 l für den Verbrauch von Gasöl beim Einsatz von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände von Hafenunternehmen zum Be- und Entladen von Seeschiffen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG

2. Zu Artikel 1 allgemein EnergieStG

3. Zu Artikel 1 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 - neu - EnergieStG

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG

7. Zu Artikel 1 § 50 EnergieStG

8. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 2 - neu - EnergieStG

9. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 2 Satz 3 und § 57 Abs. 5 Satz 1 EnergieStG

10. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 3 EnergieStG

11. Zu Artikel 1 § 51 EnergieStG und Artikel 2 § 9a StromStG

12. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG

13. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 1a - neu - EnergieStG

14. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 2 - neu -; § 55 Abs. 1 Satz 2 - neu - EnergieStG

15. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 2 Nr. 4 - neu - EnergieStG

16. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 9a Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 - neu - , 5 - neu - StromStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 141/06

... Umsetzung der EG-Energiesteuerrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 137/05

... Sicherzustellen, dass die Marktpreise die echten Kosten der Wirtschaftsaktivitäten für die Gesellschaft widerspiegeln, hält dazu an, Produktions- und Verbrauchsmuster zu ändern. Um dahin zu kommen, können marktgestützte Instrumente wie Umweltsteuern, Regelungen zum Emissionshandel und Subventionen traditionelle Regulierungsmaßnahmen wirksam ergänzen. In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren auf EU-Ebene Fortschritte erzielt, doch die Entscheidungsfindung ist bisweilen nach wie vor schwierig, insbesondere in Bezug auf Steuern, weil hier im Rat Einstimmigkeit erforderlich ist. Marktgestützte Instrumente hat die EU beispielsweise 2003 bei der Energiesteuerrichtlinie eingesetzt, die das Gemeinschaftssystem der Mindeststeuersätze von Mineralöl auf andere Energieerzeugnisse ausweitet, aber auch bei der EU-weiten Regelung für den Handel mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen, die seit 2005 in Kraft ist, um bei der Verwirklichung der Reduzierungsziele von Kyoto zu helfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/05




2 Vorwort

Teil I
Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?

1. Einleitung

2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung

3. Gründe für die Überprüfung

4. Bestandsaufnahme der Fortschritte

Teil II
Den Herausforderungen begegnen

5. Künftige Leitlinien

5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung

5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz

5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen

5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen

5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring

5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 157/17 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 682/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.