Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 KOM (2010) 193 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 871. Sitzung am 4. Juni 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat unterstützt das Streben nach einer effizienteren Koordinierung der strategiebezogenen Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, weist aber noch einmal auf mögliche Probleme hinsichtlich der von der Kommission angestrebten Ausweitung der Koordinierungsmechanismen der (zentralen) Währungsunion auf den Bereich der (dezentralen) Wirtschaftspolitik hin.

Insbesondere bestehen Bedenken beim vorgesehenen "thematischen Ansatz", der über "Kernziele" Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 AEUV ermöglichen soll.

Quantifizierte Zielvorgaben dürfen deshalb nur den Charakter von unverbindlichen Durchschnittsbezugswerten haben, müssen aber den Mitgliedstaaten die Auswahl und die Instrumente der Umsetzung in ihren nationalen Politiken überlassen (BR-Drucksache 113/10(B) HTML PDF , Ziffer 28).

Zu Leitlinie 1:

Zu Leitlinien 2 und 3:

Zu Leitlinie 2:

Zu Leitlinie 3:

Zu Leitlinie 4:

Zu Leitlinie 5:

Zu Leitlinie 6:

Zu Leitlinien 5 und 6:

Zu Leitlinie 7:

Zu Leitlinie 8:

Zu Leitlinien 8 und 9:

Zu Leitlinie 9:

Zu Leitlinie 10:

Weiteres:

Direktzuleitung der Stellungnahme