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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Eurojust-Beschluss"


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Drucksache 632/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Funktionsfähigkeit von Eurojust zum Zweck der wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter zu verbessern. Das Bemühen des Vorschlags, dieses Ziel durch Änderungen der bisherigen Organisationsstruktur und die neu geschaffenen Regelungen für eine effektive Zusammenarbeit mit der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu erreichen, findet grundsätzlich Unterstützung, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, zunächst abzuwarten, bis die Mitgliedstaaten ausreichend praktische Erfahrungen mit dem Eurojust-Beschluss 2008 gesammelt haben. Der Bundesrat befürwortet alle Maßnahmen, die die justizielle Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiv stärken. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eurojust gemacht haben. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass sich die Tätigkeiten von Eurojust (zentral strukturiert) und des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) (dezentral strukturiert) wirksam ergänzen.



Drucksache 632/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, die Funktionsfähigkeit von Eurojust zum Zweck der wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität weiter zu verbessern. Das Bemühen des Vorschlags, dieses Ziel durch Änderungen der bisherigen Organisationsstruktur und die neu geschaffenen Regelungen für eine effektive Zusammenarbeit mit der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu erreichen, findet grundsätzlich Unterstützung, auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, zunächst abzuwarten, bis die Mitgliedstaaten ausreichend praktische Erfahrungen mit dem Eurojust-Beschluss 2008 gesammelt haben. Der Bundesrat befürwortet alle Maßnahmen, die die justizielle Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiv stärken. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eurojust gemacht haben. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass sich die Tätigkeiten von Eurojust (zentral strukturiert) und des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) (dezentral strukturiert) wirksam ergänzen.



Drucksache 51/1/12

... 25. Für das Gebot, dass das mitgliedstaatliche Recht den jeweiligen Umständen Rechnung trägt, bedarf es einer solchen Kategorienbildung nicht. Der Hinweis, dass ähnliche Bestimmungen bereits im Europol- und Eurojust-Beschluss enthalten sind, kann die mangelnde Praktikabilität nicht in Frage stellen. Die Polizei- und Justizbehörden haben es allein in Deutschland jährlich mit einer siebenstelligen Zahl von Ermittlungsverfahren zu tun; dies übertrifft jedenfalls die Fallbelastung von Eurojust um ein Vielfaches.

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Drucksache 51/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 11

Zu Artikel 17

Zu Artikel 24

Zu Artikel 26

Zu Artikel 37

Zu Artikel 44

Zu Artikel 46

Zu Artikel 57

3 Allgemeines

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 427/12

... Mit dem Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes vom 7. Juni 2012 (BGBl. I S. 1270) wurde der Beschluss 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14 - Eurojust-Beschluss) in das nationale Recht umgesetzt, soweit gesetzliche Regelungen erforderlich waren. Zur vollständigen Umsetzung des Eurojust-Beschlusses ist zusätzlich der Erlass einer Rechtsverordnung notwendig. Artikel 12 Absatz 2 des Eurojust-Beschlusses verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ein sogenanntes nationales Eurojust-Koordinierungssystem einzurichten, in dessen Zentrum die nationalen Eurojust-Anlaufstellen gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Eurojust-Beschlusses stehen. In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein solches Eurojust-Koordinierungssystem bisher nicht. Es soll durch Rechtsverordnung eingerichtet und die an dem Koordinierungssystem beteiligten nationalen Stellen sollen bestimmt werden.

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Drucksache 427/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust (Eurojust-Koordinierungs-Verordnung - EJKoV)

§ 1
Gegenstand der Verordnung

§ 2
Eurojust-Anlaufstellen

§ 3
Eurojust-Kontaktstellen

§ 4
Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Artikel 2
Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Relevanter Inhalt des Eurojust-Beschlusses und Verordnungsermächtigung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Folgenabschätzung

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2171: Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust


 
 
 


Drucksache 850/11

... "(2) Aus dem Kreis der unterstützenden Personen benennt das Bundesministerium der Justiz im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen die Personen, die nach Artikel 2 Absatz 5 des Eurojust-Beschlusses zur Vertretung des nationalen Mitglieds berechtigt sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 191/09

... "-Konzept weder aufgegriffen noch definiert, und auch die anderen Vorschläge des Grünbuchs wurden nicht weiterverfolgt; beispielsweise wurde von der Einrichtung einer Stelle, die verbindliche Entscheidungen treffen würde, abgesehen. Anders als im Grünbuch wurde bei dem vorliegenden Vorschlag zudem auf eine hinreichende Verbindung zum Eurojust-Beschluss geachtet, um ein ergänzendes Verfahren zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/09




Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bestimmung der unterrichtenden und der antwortenden Behörden

Artikel 4
Möglichkeit zur Übertragung der Aufgaben einer benannten Behörde auf eine andere nationale Behörde

Kapitel 2
Informationsaustausch

Artikel 5
Unterrichtung

Artikel 6
Maßgebliche Verbindung

Artikel 7
Verfahren für die Unterrichtung

Artikel 8
Form und Inhalt der Unterrichtung

Artikel 9
Form und Inhalt der Antwort

Artikel 10
Fristen und zusätzliche Informationen

Artikel 11
Nichtbeantwortung

Kapitel 3
Direkte Konsultationen

Artikel 12
Direkte Konsultationen

Artikel 13
Übermittlung von Informationen über wichtige Verfahrenshandlungen oder -maßnahmen

Kapitel 4
Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 14
Ziel der Konsultationen

Artikel 15
Kriterien zur Bestimmung des am besten geeigneten Staates

Artikel 16
Zusammenarbeit mit Eurojust

Artikel 17
Fälle, in denen keine Einigung erzielt wurde

Kapitel 5
Verschiedenes

Artikel 18
Sonstiger Informationsaustausch

Kapitel 6
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Verhältnis zu Rechtsinstrumenten und anderen Vereinbarungen

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Inkrafttreten

Addendum 1

Unterrichtung über ein laufendes Strafverfahren gemäß Art. 8 Formblatt A

ANTWORT auf die Unterrichtung gemäß Art. 9 Formblatt B

Addendum 2 Erläuternder Bericht

Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Hintergrund und geltende Bestimmungen in dem von dem Vorschlag erfassten Bereich

4 Rechtsrahmen

Zusammenfassung des vorliegenden Vorschlag und Erläuterungen zu den wichtigsten Artikeln

Rechtsgrundlage und Wahl des Rechtsakts

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Anhang
Beispiele von Kompetenzkonflikten zwischen Mitgliedstaaten der EU, die bei Justizbehörden der Tschechischen Republik und bei Eurojust festgestellt wurden

I Tschechische Republik

II EUROJUST

4 Portugal/Frankreich

Spanien/Vereinigtes Königreich

4 Portugal/Spanien

4 Deutschland/Frankreich/Spanien

4 Portugal/Deutschland

4 Luxemburg/Frankreich

4 Spanien/Niederlande


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.