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"Europarates"


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0731/05
0082/05
0577/05
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0574/05
0317/05
0399/05
0672/05
0275/05
0764/05
0238/04B
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0267/04
0361/04
0983/04
0406/04
0576/04
0979/04
0238/04
0907/04
0578/04
0907/1/04
0995/04
0808/04
0725/04
0283/04
0907/04B
0299/03
0450/03
0856/03
Drucksache 65/20

... Vergleichbare Verhandlungen werden auf der Ebene des Europarates zum Abschluss eines zweiten Zusatzprotokolls zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität geführt. Darin sollen Bestimmungen über eine effektivere und vereinfachte Rechtshilfe festgelegt werden, so dass künftig eine direkte Zusammenarbeit mit Diensteanbietern in anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens und grenzüberschreitende Abfragen möglich wären.



Drucksache 415/20 (Beschluss)

Verordnung zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992



Drucksache 261/1/20

... i) Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass es angemessen wäre und durchaus der Bedeutung der Ratifikation der RESC durch Deutschland entspräche, die Ratifikationsurkunde zum Vertragsgesetz anlässlich des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates zu hinterlegen. Für nicht minder bedeutsam erachtet es der Bundesrat, anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein Signal zur ambitionierten Umsetzung der sozialen Säule an die Mitgliedstaaten der Union zu senden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/1/20




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 65/20 (Beschluss)

... Vergleichbare Verhandlungen werden auf der Ebene des Europarates zum Abschluss eines zweiten Zusatzprotokolls zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität geführt. Darin sollen Bestimmungen über eine effektivere und vereinfachte Rechtshilfe festgelegt werden, so dass künftig eine direkte Zusammenarbeit mit Diensteanbietern in anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens und grenzüberschreitende Abfragen möglich wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke


 
 
 


Drucksache 587/1/19

... Gemäß den Empfehlungen des Europarates für das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24

Zu Artikel 1

Abschnitt 6a
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 37a
Anwendungsbereich

§ 37b
Sachkunde

§ 37c
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37d
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37e
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 37f
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 6b
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 37g
Anwendungsbereich

§ 37h
Sachkunde

§ 37i
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 37j
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -

§ 11a
Anbindehaltung von Rindern

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 01

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1 Nummer 6

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 6

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2

18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*

Zu Artikel 1 Nummer 9

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 9

20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 240/19

... Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018



Drucksache 193/18

... - partizipatives Kulturerbemanagement, in Zusammenarbeit mit dem Europarat

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 129/18

... Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017



Drucksache 416/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.



Drucksache 258/18

... Die Rechte aus der BRK gelten jedoch nicht absolut. Sie müssen vielmehr - wie sich auch aus der Präambel der BRK selbst ergibt - in Ausgleich mit den anderen menschenrechtlichen Verbürgungen gebracht werden. Das Urheberrecht ist völker- und menschenrechtlich als Bestandteil des geschützten Eigentums anerkannt und ebenso geschützt wie die Barrierefreiheit zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Das Eigentum ist in Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannt. Es wird zudem in menschenrechtlichen Verträgen wie etwa dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen (sogenannte VN-Antirassismuskonvention, BGBl. 1969 II S. 962, dort in Artikel 5, Buchstabe d v)) als "Bürgerrecht" vorausgesetzt. Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (sogenannter Zivilpakt, BGBl. 1973 II S. 1534) gibt es zwar keine ausdrückliche Bestimmung zum Eigentumsschutz, der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat aber gleichwohl durch Auslegung von Artikel 26 des Zivilpaktes, der Diskriminierungen verbietet, einen Eigentumsschutz aus dem Zivilpakt abgeleitet. Auf Ebene des Europarates ist das Eigentum durch Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt (EMRK, BGBl. 1952 S. 685, Neubekanntmachung BGBl. 2002 II S. 1054, Zusatzprotokoll S. 1072).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 380/18

... Georgien gehört dem Europarat an, engagiert sich beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, stellt hierfür einen Richter und hält sich grundsätzlich an die Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Georgien ist Vertragsstaat folgender Menschenrechtsübereinkommen:

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Drucksache 380/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,


 
 
 


Drucksache 225/18

... Derartig menschenfeindliche und diskriminierende Tendenzen sind keinesfalls Vergangenheit. In Deutschland, Europa und auch international lassen sich Bestrebungen zu einer Abkehr vom freiheitlichen und gleichwertigen Verständnis der sexuellen und geschlechtlichen Identität erkennen. So wurde im Jahr 2013 in einem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen und des Europarates per Gesetz jede positive Äußerung über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen oder über Medien wie das Internet unter Strafe gestellt. Die Erweiterung des Schutzes aus Art.3 Abs.3 S.1 GG auf Diskriminierungen wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität stellt deshalb auch keine vermeintlich "symbolhafte" oder inhaltsleere Änderung des Grundgesetzes dar, sondern vielmehr ein klares, verfassungsrechtliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität ausgeht.

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Drucksache 225/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 416/1/18

... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.



Drucksache 215/17

... Deutschland hat zwar am 9. März 2009 die Cybercrime-Konvention des Europarates (CC) vom 23. November 2001 ratifiziert und zum 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt, hierbei aber insbesondere nicht von der an sich in Artikel 16 Absatz 1 und 2 CC vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine vorläufige und zeitlich befristete Sicherung (im Sinne eines "Einfrierens*) beweiserheblicher Daten bei den Datengewahrsam ausübenden Diensteanbietern anzuordnen. Vielmehr wurde auf Grundlage der Anmerkung 160 des erläuternden Berichts zum Übereinkommen die Verpflichtung "in ähnlicher Weise bewirkt*, in dem man es bei den Vorschriften über die Durchsuchung von Objekten nach §§ 102 ff. StPO und der Beschlagnahme von Beweismitteln nach §§ 94 ff. StPO belassen hat (vgl. BT-Drs. 16//7218, S.48).

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Drucksache 215/17




Entschließung

Begründung

zu 1a

zu 1b

zu 1c

zu 1d

zu 1e

zu 1f

zu 2


 
 
 


Drucksache 246/17

... Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2016



Drucksache 654/17

... Im Kontext des Grenzen ignorierenden Internets bietet der durch das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität68 des Europarates geschaffene Rahmen für die internationale Zusammenarbeit einer Gruppe sehr unterschiedlicher Länder die Möglichkeit, bei ihren nationalen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Cyberkriminalität einen optimalen rechtlichen Standard zu nutzen. Zurzeit wird über ein mögliches Zusatzprotokoll nachgedacht69, das auch die nützliche Gelegenheit bieten könnte, die Frage des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in einem internationalen Kontext anzuschneiden. Die EU ruft alle Länder auf, kein neues internationales Rechtsinstrument für den Bereich Cyberkriminalität zu schaffen, sondern stattdessen angemessene nationale Vorschriften zu erarbeiten und die Zusammenarbeit innerhalb des bestehenden internationalen Rahmens fortzusetzen.

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Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 406/17

... /EG berücksichtigen die Blutspendeeinrichtungen die Leitlinien für bewährte Verfahren des Anhangs der Empfehlung Nr. R(95) 15 des Ministerkomitees des Europarats betreffend die Zubereitung, Anwendung und Qualitätssicherung von Blutbestandteilen vom 12. Oktober 1995 in der jeweils vom Bundesministerium für Gesundheit in deutscher Sprache im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung. Strengere Anforderungen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestehen, bleiben unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

§ 41f
Ergänzende Anforderungen zur Kennzeichnung

§ 41g
Ergänzende Anforderungen zur Einfuhr

Artikel 2
Änderung der TPG-Gewebeverordnung

Artikel 3
Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Artikel 5
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 6
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 7
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
AMWHV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2
TPG-GewV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 3
- TFGMV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 4
MPBetreibV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 5
- MPSV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 6
- Ärzte-ZV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
- Zahnärzte-ZV

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 681/17

... Hinsichtlich der Frage, ob bestimmte einzelne Indikatoren zum Nachweis der Effizienz von Justizsystemen geeignet sind, möchte die Kommission daran erinnern, dass die Indikatoren zusammen betrachtet werden sollten, damit sich ein klares Bild ergibt. Die im Teil über die allgemeine Effizienz (§ 3.1.1.) des EU-Justizbarometers angewandte Methode wird auch für die Datensammlung der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) verwendet, an der sich Deutschland seit mehr als zehn Jahren beteiligt.



Drucksache 352/17

... Die Säule bezieht direkte Anregungen aus den zahlreichen bewährten Verfahren in ganz Europa und baut auf dem umfangreichen Rechtsbestand auf, der auf EU- und internationaler Ebene vorhanden ist. Viele dieser Werte waren bereits in den Römischen Verträgen von 1957 enthalten und fanden durch die Arbeit internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation und des Europarates weltweit weitere Anerkennung. Die Säule fußt insbesondere auf der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989, in denen wesentliche soziale Rechte festgelegt sind. Gleichzeitig haben neue Bestimmungen in den Verträgen, die Verabschiedung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, neue Rechtsvorschriften sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dafür gesorgt, dass der "soziale Besitzstand" der EU sich in den letzten 30 Jahren ebenfalls weiterentwickelt hat. Mit den kürzlich verabschiedeten Zielen der VN für nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum bis 2030 wurde eine neue Agenda festgelegt, mit der die Beseitigung der Armut sowie die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung auf ausgewogene und integrierte Weise angegangen werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/17




Mitteilung

1. Einführung

2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte

Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte

3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule

4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte

Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig

Bessere Durchsetzung des EU-Rechts

Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU

Schlussfolgerungen

EU -Finanzhilfen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 116/16

... Zwar ist die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, doch die Säule kann auch auf den gemeinsamen Werten und Grundsätzen aufbauen, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gelten. In Referenzdokumenten wie z.B. dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie in internationalen Instrumenten wie der Sozialcharta des Europarates und den ILO-Empfehlungen werden diese Werte und Grundsätze besonders hervorgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 369/16

... iv) Der Mehrjahresrahmen muss Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung

- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.