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88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fachkräftebedarf"


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Drucksache 130/1/20

... Beschäftigte, die von Kurzarbeit in ihren Betrieben betroffen sind, sollten eine besondere Zielgruppe von Weiterbildungsmaßnahmen sein. Dabei sollten auch kleinere Weiterbildungsmaßnahmen, die deutlich weniger als 160 Stunden dauern, gefördert werden können. Die im Gesetz enthaltene starre Schwelle benachteiligt vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, obwohl in diesen Betrieben der Bedarf besonders groß ist. In diesem Zusammenhang sollte auch die beabsichtigte Absenkung der Gruppengröße von 15 auf zwölf Teilnehmende überdacht werden. Auch Bildungsmaßnahmen für kleinere Gruppen sind wertvoll und geeignet, einen Beitrag zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs zu leisten. Schließlich sollten auch die Bundesdurchschnittskosten, die bei der Zertifizierung von Weiterbildungsmaßnahmen herangezogen werden, einmalig stärker als um 20 Prozent angehoben werden. Dadurch würde eine angemessene Anpassung an die bisherige Preis- und Kostenentwicklung erfolgen.



Drucksache 395/20 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission geforderte pauschale Umgestaltung der Hochschuleinrichtungen in stärker unternehmerisch orientierte Organisationen und ihre bessere Ausrichtung am jeweiligen wirtschaftlichen Umfeld ab. Das Ziel, Hochschulbildung immer stärker gezielt am (regionalen) Fachkräftebedarf und dem Prinzip des "beruflichen Lernens in der Hochschule" auszurichten, muss mittelfristig zu einem veränderten Verständnis von Hochschulbildung als akademische Berufsausbildung führen. Das Bestreben einer einseitigen Fokussierung der Hochschulen auch im Sinne einer gezielten inhaltlich gestaltenden Einflussnahme auf die Curricula der Hochschulen greift in die Freiheit von Forschung und Lehre ein. Darüber hinaus stehen Hochschulen bereits heute in einem breiten Austausch mit Unternehmen und stellen dem Arbeitsmarkt ein breites Potenzial an akademisch qualifizierten Fachkräften bereit. Eine weitere Einengung des Bildungsauftrags der Hochschulen auf rein arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen ist abzulehnen. Auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses wurde bereits in dieser Stellungnahme hingewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/20 (Beschluss)




Drucksache: 395/20 in Verbindung mit

2 Allgemeines

Pakt für Kompetenzen

Europäische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europäischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilität, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 395/1/20

... 13. Der Bundesrat lehnt die von der Kommission geforderte pauschale Umgestaltung der Hochschuleinrichtungen in stärker unternehmerisch orientierte Organisationen und ihre bessere Ausrichtung am jeweiligen wirtschaftlichen Umfeld ab. Das Ziel, Hochschulbildung immer stärker gezielt am (regionalen) Fachkräftebedarf und dem Prinzip des "beruflichen Lernens in der Hochschule" auszurichten, muss mittelfristig zu einem veränderten Verständnis von Hochschulbildung als akademische Berufsausbildung führen. Das Bestreben einer einseitigen Fokussierung der Hochschulen auch im Sinne einer gezielten inhaltlich gestaltenden Einflussnahme auf die Curricula der Hochschulen greift in die Freiheit von Forschung und Lehre ein. Darüber hinaus stehen Hochschulen bereits heute in einem breiten Austausch mit Unternehmen und stellen dem Arbeitsmarkt ein breites Potenzial an akademisch qualifizierten Fachkräften bereit. Eine weitere Einengung des Bildungsauftrags der Hochschulen auf rein arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen ist abzulehnen. Auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses wurde bereits in dieser Stellungnahme hingewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/20




2 Allgemeines

Pakt für Kompetenzen

Europäische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europäischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilität, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 55/1/19

... Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien und dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sollte geprüft werden, ob die Altersgrenze nach dem BAföG aufgegeben oder angehoben werden sollte. Aufgrund des demographischen Wandels und des erwarteten Fachkräftebedarfs gilt es, alle Potenziale in der Gesellschaft zu heben. Die qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten zeigen seit langer Zeit, dass insbesondere Menschen ohne Ausbildung besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Während die Arbeitslosenquote in Deutschland 2017 insgesamt bei 5,8 Prozent lag, lag diese bei beruflich Qualifizierten bei 3,9 Prozent, bei Universitätsabsolventen bei 2,2, Prozent und bei Fachhochschulabsolventen bei 2,4 Prozent. Demgegenüber lag die Arbeitslosenquote in der Gruppe der Personen ohne berufliche Ausbildung bei 17,9 Prozent. In den neuen Ländern liegt dieser Anteil sogar bei 27 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Anpassung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 BAföG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1 BAföG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 11 Absatz 2 BAföG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 13 Absatz 3 BAföG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 15 Absatz 3 Nummer 5 BAföG

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8:

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1:

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zur Förderungshöchstdauer in § 15a BAföG

15. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 45 Absatz 3 Satz 1a - neu - BAföG

16. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 45a Absatz 3 BAföG


 
 
 


Drucksache 55/19 (Beschluss)

... Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien und dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sollte geprüft werden, ob die Altersgrenze nach dem BAföG aufgegeben oder angehoben werden sollte. Aufgrund des demographischen Wandels und des erwarteten Fachkräftebedarfs gilt es, alle Potenziale in der Gesellschaft zu heben. Die qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten zeigen seit langer Zeit, dass insbesondere Menschen ohne Ausbildung besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Während die Arbeitslosenquote in Deutschland 2017 insgesamt bei 5,8 Prozent lag, lag diese bei beruflich Qualifizierten bei 3,9 Prozent, bei Universitätsabsolventen bei 2,2, Prozent und bei Fachhochschulabsolventen bei 2,4 Prozent. Demgegenüber lag die Arbeitslosenquote in der Gruppe der Personen ohne berufliche Ausbildung bei 17,9 Prozent. In den neuen Ländern liegt dieser Anteil sogar bei 27 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Anpassung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 BAföG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1 BAföG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 45 Absatz 3 Satz 1a - neu - BAföG

10. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 45a Absatz 3 BAföG


 
 
 


Drucksache 177/19 (Beschluss)

... In vielen deutschen Regionen ist es ein großes Anliegen, aus grenznahen Gebieten Auszubildende für deutsche Unternehmen zu gewinnen, so beispielsweise junge Menschen aus dem Elsass für badenwürttembergische Betriebe im Oberrhein-Gebiet. Die dortigen Unternehmen sind angesichts vieler unbesetzter Ausbildungsplätze und vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs auf "grenzüberschreitende" Auszubildende angewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 52 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 56 Absatz 2 Satz 3 SGB III , Nummer 12 Buchstabe c § 60 Absatz 3 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe c § 76 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 130 Absatz 2a Satz 2 SGB III

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 2 Satz 3 - neu -, Absatz 5 Satz 4 - neu - DeuFöV

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 349/1/19

... ) auf eine Verbesserung der Entlohnungsbedingungen in der Pflege hinzuwirken. Er sieht darin einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Um den Fachkräftebedarf in der Pflege decken und gute Pflege sicherstellen zu können, muss die Tätigkeit als Pflegefachkraft auch finanziell angemessen gewürdigt werden.



Drucksache 120/19

... Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und berücksichtigt deren Vorgaben. Durch den Gesetzentwurf werden die Ausbildungschancen für Einkommensschwächere weiter verbessert und nachhaltig gesichert. Der Gesetzentwurf trägt zur Lösung wichtiger Herausforderungen im Bereich der sozialen Teilhabe und der nachhaltigen Sicherung des Qualifizierungs- und Fachkräftebedarfs bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

2. Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge

3. Änderung des SozSichEUG:

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 123
Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung

§ 124
Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung

§ 125
Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches

§ 128
Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung

§ 445a
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

Artikel 2
Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2020

Artikel 3
Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2021

Artikel 4
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu § 123

Zu § 124

Zu § 125

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4738, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 397/19 (Beschluss)

... Die Regelung ist auch nicht zielführend, da sie in unangemessener Weise - ohne Festlegung von Zeitraum, Frist und Anzahl möglicher Verlängerungen - voraussetzungslos die mehrfache Wiederholung von Ausbildungsabschnitten bereits vor Zulassung der Abschlussprüfung ermöglicht. Dies würde zu einer unbestimmten Anzahl an (Wieder-)Besetzungen von Ausbildungsplätzen durch ein und dieselben Personen führen. In der Folge stehen diese Plätze permanent potenziellen Neuanfängern nicht zur Verfügung. Die Regelung steht damit der realen Deckung des Fachkräftebedarfs entgegen. Um mindestens die gleiche Anzahl an Bewerbern wie zuvor aufnehmen zu können, wäre die Ausweitung der Ausbildungsplätze und damit das Finanzierungsvolumen der schulischen und praktischen Ausbildung in derzeit nicht bestimmbarer Höhe erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 PTAG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 3 PTAG

4. Zu Artikel 1 § 10 Nummer 1 Buchstabe b PTAG

5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 PTAG

6. Zu Artikel 1 § 11a - neu - PTAG

§ 11a
Gesamtverantwortung

7. Zu Artikel 1 § 13 PTAG

§ 13
Anrechnung von Fehlzeiten

8. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 PTAG und Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 7 Absatz 4 PTA-APrV

9. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 PTAG

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 PTAG

11. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 PTAG

12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - PTAG

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 PTAG

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - PTAG

15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 PTAG

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 - neu - PTAG

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 2 PTAG

18. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und Absatz 2 PTAG

§ 24
Ende des Ausbildungsverhältnisses

19. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 01 - neu - PTAG

20. Zu Artikel 1 § 31 PTAG

21. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, § 52 Absatz 1 und Absatz 4 und § 54 Absatz 1 PTAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 - neu - PTAG und Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe a § 18c Absatz 1 Satz 2 - neu - PTA-AprV

23. Zu Artikel 1 § 60 Satz 3 - neu - PTAG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 5b und Absatz 5c ApBetrO

25. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 5b ApBetrO

26. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 23 Absatz 4 - neu - ApBetrO

27. Zu Artikel 2 Nummer 9 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a - neu - ApBetrO

28. Zu Artikel 2 ApBetrO

29. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 4 PTA-APrV

30. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Absatz 2a Satz 2 - neu - PTA-APrV

31. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PTA-APrV

32. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 - neu - PTA-APrV

33. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 - neu - bis 7 - neu - PTA-AprV

34. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 2 PTA-APrV , Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV , Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 13 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV , Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 2 Satz 3 und Satz 5 - neu - PTA-APrV und Nummer 13 Buchstabe b § 15 Absatz 2 Satz 3 PTA-APrV

35. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

36. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15a PTA-APrV

§ 15a
Bewertung

37. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15b Absatz 1 PTA-APrV

38. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 15c Absatz 1 Satz 1 PTA-APrV

39. Zu Artikel 3 Nummer 23 Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 Teil A Überschrift, Nummer 11, Teil B Nummer 7 und Nummer 26 Anlage 5 zu § 7 Absatz 2 Satz 1 PTA-APrV

40. Zu Artikel 4 Satz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 444/19

... dar, die an die je nach Branche, Betriebsgröße und Lebenslage gewandelten Arbeitszeitbedürfnisse angepasst werden müssen. Die Bundesrepublik Deutschland sollte daher die Chancen der Digitalisierung nutzen und mehr Flexibilität im Arbeitszeitrecht ermöglichen. Dies muss aber unter sorgfältiger Abwägung der Interessen beider Seiten gerade auch mit Blick auf die Gesunderhaltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Sicherheit erfolgen. Lösungen müssen daher stets einen zeitnahen und adäquaten Ausgleich für längere Arbeitszeiten oder verkürzte Ruhezeiten vorsehen. Dabei dienen ausgewogene Lösungen im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unmittelbar auch der langfristigen Sicherung des Fachkräftebedarfes.



Drucksache 184/1/19

... 14. Der Bundesrat bestärkt die zukünftige Kommission darin, sich nachdrücklich und mit allen vorhandenen Instrumenten für die weitere Umsetzung der Rechte und Grundsätze der ESSR und der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen auf allen Ebenen einzusetzen. Entsprechende Handlungsbedarfe können sich aufgrund der Herausforderungen der neuen Arbeitswelt und der globalen Megatrends jederzeit auch kurzfristig ergeben, so dass eine effiziente Entscheidungsfindung in der EU-Sozialpolitik auch unter Binnenmarktaspekten und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ausdrücklich zu begrüßen ist.



Drucksache 279/1/19

... a) Die positive konjunkturelle Lage der deutschen Wirtschaft, der voranschreitende demografische Wandel und die Digitalisierung der Arbeitswelt führen bereits heute dazu, dass der Fachkräftebedarf allein durch die zur Verfügung stehenden inländischen Potenziale nicht gedeckt werden kann. Auch wird die Einwanderung aus der EU in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach zurückgehen. Nur mittels eines umfassenden und offensiven Konzeptes zur Fachkräftesicherung, welches die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten beinhaltet, aber auch die bereits hier lebenden Menschen mit Fluchthintergrund berücksichtigt, kann der steigende Bedarf gedeckt werden.



Drucksache 278/1/19

... b) Der Bundesrat bezweifelt jedoch, dass mit dem vorliegenden Gesetz bereits die Erwartung erfüllt wird, dass Zuwanderung einen wesentlichen Beitrag zur notwendigen Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Bundesrepublik Deutschland leisten kann.



Drucksache 111/18

... es (AFBG), das seit Inkrafttreten 1996 und insbesondere seit der letzten Novellierung im Jahr 2016 zunehmend an Attraktivität gewonnen hat. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung akademischer und beruflicher Bildungswege. Der Fachkräftebedarf hat sich jedoch weiter erhöht und führt zu wachsenden Engpässen in einigen Branchen.



Drucksache 666/17 (Beschluss)

... 2. Seit Jahren wird der dualen Berufsausbildung in den deutschsprachigen Ländern ein großer Erfolg bei der nachhaltigen Qualifizierung junger Menschen und der Sicherung des Fachkräftebedarfes der Wirtschaft zugeschrieben. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Empfehlung formulierten Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen sowie Rahmenbedingungen und die Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene sich mit dem System der dualen Berufsausbildung, wie es in Deutschland etabliert ist, in wesentlichen Punkten decken.



Drucksache 621/17

... Das deutsche Bildungssystem steht jedoch in vielen Bereichen vor großen Herausforderungen. Dazu gehören die Anforderungen an frühkindliche Bildung, die Umsetzung von inklusiver Bildung mit der dafür erforderlichen räumlichen, finanziellen und personellen Ausstattung, die flächendeckende Weiterentwicklung von Ganztagsschulen sowie die fortschreitende Digitalisierung und damit die Erfordernisse für digitale Bildung und Medienkompetenz. Weiterhin stellen sich die Aufgaben der dauerhaften Sicherung und des Ausbaus von Schulsozialarbeit an allen Schulen und die Gewährleistung des Rechts auf Bildung auch für Geflüchtete. Der Ressourcen-, Raum- und Fachkräftebedarf in Schulen und in Einrichtungen frühkindlicher Bildung wird in den kommenden Jahren aufgrund von gestiegenen Geburtenzahlen und Zuwanderung in vielen Regionen voraussichtlich stark zunehmen.



Drucksache 666/1/17

... 3. Seit Jahren wird der dualen Berufsausbildung in den deutschsprachigen Ländern ein großer Erfolg bei der nachhaltigen Qualifizierung junger Menschen und der Sicherung des Fachkräftebedarfes der Wirtschaft zugeschrieben. Der Bundesrat stellt fest, dass die in der Empfehlung formulierten Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen sowie Rahmenbedingungen und die Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene sich mit dem System der dualen Berufsausbildung, wie es in Deutschland etabliert ist, in wesentlichen Punkten decken.



Drucksache 593/1/17

... Für eine weiterhin positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung als Grundlage des Sozialstaatsprinzips wird es um die Deckung des Fachkräftebedarfs gehen. Ein die qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland regelndes Gesetz könnte einen Beitrag zur Lösung des Fachkräftebedarfs leisten. Ein solches Gesetz sollte zeitnah durch die Bundesregierung vorgelegt werden.



Drucksache 65/1/16

... Die Ergänzung hat zum Ziel, den Fachkräftebedarf in den Gesundheits- und Pflegeberufen auch durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern decken zu können, ohne dass, wie bisher in § 180 Absatz 4 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 65/16 (Beschluss)

... Die Ergänzung hat zum Ziel, den Fachkräftebedarf in den Gesundheits- und Pflegeberufen auch durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern decken zu können, ohne dass, wie bisher in § 180 Absatz 4 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 20/2/16

... abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit, weil das vom Bund herangezogene Finanzierungsgutachten allein auf die historische Ausbildungsaktivität im Jahr 2012 abstellt und die Auswirkungen der Reform ebenso ausblendet wie den künftigen Fachkräftebedarf der an der Finanzierung zu beteiligenden Leistungsbereiche?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/2/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 172/16

... Es scheint jedoch eindeutig, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen werden, um den Fachkräftemangel anzugehen: die EU muss auch Talente und Kompetenzen aus dem Ausland anziehen, um ein international wettbewerbsfähiger Akteur zu bleiben. Dies ist nicht nur von grundlegender Bedeutung, um den derzeitigen und künftigen Fachkräftebedarf zu decken und für eine dynamische Wirtschaft zu sorgen, sondern auch um die Zukunftsfähigkeit unserer Sozialsysteme längerfristig sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 20/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass die Sicherung des Fachkräftebedarfs zur Stärkung der Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Finanzierung von Kosten der praktischen Ausbildung kann daher auch im Bereich der Altenpflege nicht Aufgabe der Grundpflegeleistungsbezieher sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Zur Berufsbezeichnung :

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1a - neu - und § 57 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 PflBG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 5 - neu - PflBG

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 1a - neu - PflBG

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 PflBG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 PflBG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PflBG

11. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 5 - neu - PflBG

12. Zu Artikel 1 §§ 8, 10 und 57 PflBG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 2 PflBG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PflBG

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 PflBG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d PflBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 PflBG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 2a - neu - PflBG

20. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1a - neu - PflBG

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 Satz 3 - neu -, § 34 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 und Absatz 5 Satz 3 - neu - PflBG

24. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - PflBG

25. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 Satz 3 PflBG

26. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

27. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 1 PflBG

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - PflBG

29. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und 1b - neu - und § 56 Absatz 3 Nummer 3 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Satz 3 - neu - PflBG

31. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 und § 34 Absatz 1 Satz 1 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 2 PflBG

33. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 4 Satz 3a - neu - PflBG

34. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 8 Satz 1a - neu - PflBG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - PflBG

36. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 PflBG

37. Zu Artikel 1 §§ 37 bis 39 PflBG

38. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1, 2, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1, § 39 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 Satz 1, 2, § 62 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 PflBG

39. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 PflBG

40. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Satz 2a - neu - PflBG

41. Zu Artikel 1 § 39 PflBG

43. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 1 PflBG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 PflBG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 PflBG

46. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 PflBG

47. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 PflBG

48. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - PflBG

49. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 2 PflBG

50. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PflBG

51. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 PflBG

52. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 2 - neu - PflBG

53. Zu Artikel 1 § 56 PflBG

54. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Absatz 2 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 59 Überschrift und Absatz 2 PflBG

56. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 PflBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

57. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 5 - neu - PflBG

58. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - PflBG , Artikel 15 Absatz 2, 3, 4 und 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

59. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 PflBG

60. Zu Artikel 1 § 62 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und Satz 5 - neu - PflBG

61. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 1 PflBG

62. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 2 PflBG

63. Zu Artikel 1 § 62 PflBG

65. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - und Nummer 4 - neu - § 131b Satz 1 und § 176 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

66. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 82a Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 - neu -SGB XI

67. Zu Artikel 6a - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 4 KHEntgG und Artikel 6b - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 3 BPflV

'Artikel 6a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

68. Zu Artikel 15 Absatz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

69. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 567/2/15

... b) Auch die Finanzierung der neuen gemeinsamen Pflegeausbildung muss dem Umstand Rechnung tragen, dass die Ausbildung der Sicherstellung des künftig wachsenden Fachkräftebedarfs und nicht nur der aktuellen Versorgung dient. Daher ist die Finanzierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. Pflegebedürftige Menschen dürfen durch die Ausbildungskosten nicht individuell belastet werden. Eine solidarische Finanzierung der gemeinsamen Pflegeausbildung muss auch mit dem neuen Pflegeberufegesetz sichergestellt werden.



Drucksache 446/15

... III), auf bis zu drei weitere Mitglieder zu erhöhen. Die Neuregelung schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit schnell und flexibel auf solche Veränderungen ihrer gesetzlichen und sonstigen übertragenen Aufgaben reagieren kann, die eine Anpassung der Führungsspanne und der Zuordnung der Geschäftsbereiche auf Vorstandsebene erforderlich machen. Herausforderungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wie die Globalisierung der Märkte, die Digitalisierung von Arbeitsprozessen und die Sicherstellung des Fachkräftebedarfs bedürfen strategischer Ausrichtungen, die es ermöglichen, operative Strukturen schnell und flexibel an sich verändernde Gegebenheiten anzupassen. Die bisherige starre gesetzliche Regelung trägt diesen Anforderungen nicht ausreichend Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 168/15 (Beschluss)

... III (§ 94) Ziel von Überlegungen zur Neugestaltung der Gründerförderung sein. In Zeiten einer guten Arbeitsmarktlage und steigenden Fachkräftebedarfs ist nicht zu erwarten, dass eine Gründerförderung mit Rechtsanspruch exorbitante Mehrkosten verursacht. Sie wäre in möglichen Krisenzeiten wiederum ein probates Instrument, den Arbeitsmarkt zu entlasten.



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... b) Auch die Finanzierung der neuen gemeinsamen Pflegeausbildung muss dem Umstand Rechnung tragen, dass die Ausbildung der Sicherstellung des künftig wachsenden Fachkräftebedarfs und nicht nur der aktuellen Versorgung dient. Daher ist die Finanzierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. Pflegebedürftige Menschen dürfen durch die Ausbildungskosten nicht individuell belastet werden. Eine solidarische Finanzierung der gemeinsamen Pflegeausbildung muss auch mit dem neuen Pflegeberufegesetz sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 168/1/15

... III (§ 94) Ziel von Überlegungen zur Neugestaltung der Gründerförderung sein. In Zeiten einer guten Arbeitsmarktlage und steigenden Fachkräftebedarfs ist nicht zu erwarten, dass eine Gründerförderung mit Rechtsanspruch exorbitante Mehrkosten verursacht. Sie wäre in möglichen Krisenzeiten wiederum ein probates Instrument, den Arbeitsmarkt zu entlasten.



Drucksache 642/1/14

... d) Der Bundesrat vermisst allerdings Regelungen im Aufenthaltsrecht, welche eine noch bessere Verzahnung der Chancen einer schnellen Arbeitsmarktintegration einerseits und der Sicherung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft andererseits in der Praxis gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen, nach denen in der Regel die Dauer der Aufenthaltserlaubnis bzw. die Dauer der Duldung für die Dauer einer aufzunehmenden oder bereits aufgenommenen Berufsausbildung zu erteilen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 223/1/14

... b) Die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert weitere Maßnahmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, spätestens mit der Schaffung eines Pflegeberufegesetzes für eine gerechtere Verteilung der Ausbildungskosten zu sorgen, um die Ausbildungsbereitschaft und die Ausbildungsqualität in der Altenpflege zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 4 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI , Nummer 11 Buchstabe a § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SBG XI und Nummer 29 Buchstabe b und c § 123 Absatz 3 und 4 SGB XI

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser widmet sich der Behebung und Abfederung aktueller Problemlagen und langfristig auf die Pflegeversicherungen zukommender Herausforderungen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI

20. Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege

21. Zur Entwicklung von Begutachtungs-Richtlinien

22. Zu den Regelungen zur Finanzierung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen


 
 
 


Drucksache 642/14 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat vermisst allerdings Regelungen im Aufenthaltsrecht, welche eine noch bessere Verzahnung der Chancen einer schnellen Arbeitsmarktintegration einerseits und der Sicherung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft andererseits in der Praxis gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen, nach denen in der Regel die Dauer der Aufenthaltserlaubnis bzw. die Dauer der Duldung für die Dauer einer aufzunehmenden oder bereits aufgenommenen Berufsausbildung zu erteilen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG

§ 25c
Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 147/2/14

... 3. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Ausnahmevorschrift des § 22 Absatz 2 Mindestlohngesetz für volljährige junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung einen Anreiz bietet, als Ungelernte in den Arbeitsmarkt einzusteigen und dauerhaft auf eine Berufsqualifizierung zu verzichten. Das gilt sowohl für junge Menschen, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium abgebrochen haben, als auch für solche, die nach Erfüllung der Schulpflicht überhaupt keine berufliche Qualifizierung aufgenommen haben. Angesichts des Fachkräftebedarfs kann sich Deutschland einen solchen Fehlanreiz nicht leisten; anstelle des vollendeten 18. Lebensjahres sollte das vorzusehende Lebensalter für Ausnahmen vom Mindestlohngesetz, daher deutlich erhöht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/2/14




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 14/1/14

... 2. Vor dem Hintergrund der sozialen und wirtschaftlichen Lage in einigen Mitgliedstaaten der EU mit hoher Arbeitslosigkeit, insbesondere unter Jugendlichen, und der wachsenden Fachkräftebedarfe in anderen Mitgliedstaaten sowie der Möglichkeiten, die durch die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien gegeben sind, hält der Bundesrat die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich für geeignet, den Zugang zu mobilitätsfördernden Diensten und zum Service von EURES im Bereich der Arbeitsvermittlung zu verbessern.



Drucksache 223/14 (Beschluss)

... b) Die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert weitere Maßnahmen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, spätestens mit der Schaffung eines Pflegeberufegesetzes für eine gerechtere Verteilung der Ausbildungskosten zu sorgen, um die Ausbildungsbereitschaft und die Ausbildungsqualität in der Altenpflege zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1,

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI


 
 
 


Drucksache 14/14 (Beschluss)

... 2. Vor dem Hintergrund der sozialen und wirtschaftlichen Lage in einigen Mitgliedstaaten der EU mit hoher Arbeitslosigkeit, insbesondere unter Jugendlichen, und der wachsenden Fachkräftebedarfe in anderen Mitgliedstaaten sowie der Möglichkeiten, die durch die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien gegeben sind, hält der Bundesrat die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich für geeignet, den Zugang zu mobilitätsfördernden Diensten und zum Service von EURES im Bereich der Arbeitsvermittlung zu verbessern.



Drucksache 207/13

... (83) Um den Fachkräftebedarf im Inland zu sichern, muss auch eine kluge Zuwanderungspolitik hinzukommen. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie die Zuwanderungspolitik im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften neu ausgerichtet und die Zuwanderung für akademisch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum 1. August 2012 erleichtert. (vgl. Tz (127) und Tabelle II lfd. Nr. 16). Dabei hat sie bei der Blauen Karte EU die Spielräume der Richtlinie voll ausgeschöpft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 189/1/13

... Der "Nationale Sozialbericht 2012" stellt in Abschnitt 5.1 zu Recht unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung erhebliche Herausforderungen im Bereich der Pflegepolitik fest. Die Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen führt zu steigenden Kosten in der Pflege. Darüber hinaus besteht in der Pflege die kurzfristige Herausforderung, den Fachkräftebedarf zu sichern. Hierzu bedarf es nicht nur guter Arbeitsbedingungen, sondern auch damit einhergehend leistungsgerechter Vergütungen für die in der Pflege beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Angemessene Löhne müssen sich in den Leistungssätzen der



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Um den Fachkräftebedarf zu decken, müssen allerdings die vorhandenen Potenziale insbesondere von Frauen, Älteren und Migranten stärker ausgeschöpft werden, auch in Führungspositionen. Für junge Menschen müssen durch Bildung und Weiterbildung die Chancen verbessert werden, auf hohem Qualifikationsniveau und damit materiell gesichert am Berufsleben teilzunehmen. Dazu gehört auch eine sinnvolle Abstimmung der Qualifizierungsangebote der verschiedenen Bildungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit.



Drucksache 441/13

... Auch bei guter wirtschaftlicher Situation und steigendem Fachkräftebedarf gibt es eine Gruppe von Arbeitslosen, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen wird. Im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Dazu bedarf es des Angebotes von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten. Deren Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu erhalten, zu stärken bzw. wiederherzustellen. Auf diese Weise können Integrationshemmnisse abgebaut und perspektivisch die Grundlagen für eine Integration in reguläre Beschäftigung geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 16e

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 441/13 (Beschluss)

... Auch bei guter wirtschaftlicher Situation und steigendem Fachkräftebedarf gibt es eine Gruppe von Arbeitslosen, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen wird. Im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Dazu bedarf es des Angebotes von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten. Deren Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu erhalten, zu stärken beziehungsweise wiederherzustellen. Auf diese Weise können Integrationshemmnisse abgebaut und perspektivisch die Grundlagen für eine Integration in reguläre Beschäftigung geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 182/1/13

... Damit die Regelung des § 8 nicht leerläuft, sondern ihre gewünschte Wirkung bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs entfalten kann, sollte deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, auch ohne einen bestehenden Arbeitsvertrag für die nachgelagerte, qualifizierte Beschäftigung einen Aufenthaltstitel zur Ausübung von praktischen Tätigkeiten, die als Voraussetzung für die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation verlangt werden, erteilen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV

9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV

11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV


 
 
 


Drucksache 27/13

... Die Altenpflege in Deutschland ist eine wichtige Säule des Gesundheitswesens. Sie braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Der Fachkräftebedarf in der Altenpflege wächst infolge des demographischen Wandels kontinuierlich. Es sind verstärkte Anstrengungen in der Aus- und Weiterbildung erforderlich, um einem Mangel an Pflegefachkräften entgegenzuwirken. Mit der "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" haben sich Bund, Länder und Verbände am 13. Dezember 2012 erstmals auf eine gemeinsame, bundesweite Initiative zur Fachkräftesicherung im Bereich der Altenpflege in insgesamt zehn Handlungsfeldern verständigt. Sie zielt insbesondere darauf, die Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu stärken. Neben Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen auch lebens- und berufserfahrene Menschen mehr noch als bisher für eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft nach dem Altenpflegegesetz gewonnen werden. Der Gesetzentwurf verfolgt daher das Ziel, die Umsetzung der Qualifizierungsoffensive durch die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege zu leisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131b
Weiterbildungsförderung in der Altenpflege

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2447: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 198/13

... Das Betreuungsgeld ist auch gleichstellungspolitisch ein Schritt in die falsche Richtung, denn es ist ein Anreiz und trägt dazu bei, dass insbesondere Frauen die Wiederaufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit aufschieben. Es konterkariert damit die Bemühungen von Bund und Ländern, dem zunehmenden Fachkräftebedarf unter anderem durch eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 198/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 25/1/13

... 29. Der Bundesrat begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Um den Fachkräftebedarf zu decken, müssen allerdings die vorhandenen Potenziale insbesondere von Frauen, Älteren und Migranten stärker ausgeschöpft werden, auch in Führungspositionen. Für junge Menschen müssen durch Bildung und Weiterbildung die Chancen verbessert werden, auf hohem Qualifikationsniveau und damit materiell gesichert am Berufsleben teilzunehmen. Dazu gehört auch eine sinnvolle Abstimmung der Qualifizierungsangebote der verschiedenen Bildungsträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit.



Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Damit die Regelung des § 8 nicht leerläuft, sondern ihre gewünschte Wirkung bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs entfalten kann, sollte deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, auch ohne einen bestehenden Arbeitsvertrag für die nachgelagerte, qualifizierte Beschäftigung einen Aufenthaltstitel zur Ausübung von praktischen Tätigkeiten, die als Voraussetzung für die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation verlangt werden, erteilen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts

1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV

6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV


 
 
 


Drucksache 330/13

... Aufgrund der demographischen Entwicklung wird es zunehmend schwieriger, eine ausreichende Zahl von Fachkräften in der Altenpflege zu gewinnen. Um den Fachkräftebedarf den Anforderungen entsprechend zu decken und damit die Qualität der Pflege zu sichern, ist eine ausreichend differenzierte Datengrundlage notwendig. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Pflegestatistik tiefer zu untergliedern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

II. Gleichstellungspolitische Relevanz

III. Nachhaltigkeit

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2497: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 198/13 (Beschluss)

... Das Betreuungsgeld ist auch gleichstellungspolitisch ein Schritt in die falsche Richtung, denn es ist ein Anreiz und trägt dazu bei, dass insbesondere Frauen die Wiederaufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit aufschieben. Es konterkariert damit die Bemühungen von Bund und Ländern, dem zunehmenden Fachkräftebedarf unter anderem durch eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 198/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Artikel 1
Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 223/1/12

... 12. Der Bundesrat teilt insbesondere die Auffassung der Kommission, dass im Gesundheits- und Sozialwesen in den kommenden Jahren neue Arbeitsplätze entstehen werden und dass es eine erhebliche Herausforderung für die Mitgliedstaaten darstellen wird, den Fachkräftebedarf in diesen Bereichen zu decken.



Drucksache 170/12

... Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es zunehmend schwieriger, eine ausreichende Zahl von Fachkräften in der Altenpflege zu gewinnen. Um für entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs eine ausreichend differenzierte Datengrundlage zu haben, ist es erforderlich, die Pflegestatistik tiefer zu untergliedern. Dazu werden das Geburtsjahr der Beschäftigten sowie Ausbildungsart (Beruf, Erstausbildung oder Umschulung) und Ausbildungsjahr ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Gesetzliche Krankenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes

1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen

2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege

4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen

6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen

7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen

8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten

9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements

10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung

11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung

12. Zukunftssichere Finanzierung

13. Weitere Maßnahmen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Soziale Pflegeversicherung

4. Gesetzliche Krankenversicherung

5. Arbeitslosenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft

Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft

A. Änderung bestehender Vorgaben

B. Einführung neuer Vorgaben

C. Abschaffung bestehender Vorgaben

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu § 18a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45f

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu § 123

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 124

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 125

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)


 
 
 


Drucksache 719/12

... Auch bei guter wirtschaftlicher Situation und steigendem Fachkräftebedarf gibt es eine Gruppe von Arbeitslosen, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen wird. Im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende wächst gerade im konjunkturellen Aufschwung der Anteil der weder mittel- noch unmittelbar"marktgängigen" Leistungsbeziehenden; für diese Zielgruppe ist Handlungsbedarf angezeigt. Der Einsatz des üblichen, auf schnelle Integration in reguläre Beschäftigung ausgerichteten Instrumentariums bleibt in solchen Fällen ohne Erfolg. Ursächlich hierfür sind nicht allein Defizite im Bereich von Fachkompetenz, Selbständigkeit und sozialer Kompetenz, sondern auch gesundheitliche und soziale Probleme sowie ein regional unterschiedlich ausgeprägtes Angebot insbesondere an Einfacharbeitsplätzen. Für diese Arbeitslosen bedarf es im Rahmen langfristig angelegter individueller Integrationsstrategien zur Erfüllung des im



Drucksache 697/1/12

... 6. Das Betreuungsgeld ist auch gleichstellungspolitisch ein Schritt in die falsche Richtung, denn es ist ein Anreiz und trägt dazu bei, dass insbesondere Frauen die Wiederaufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit aufschieben. Es konterkariert damit die Bemühungen von Bund und Ländern, dem zunehmenden Fachkräftebedarf unter anderem durch eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen zu begegnen.



Drucksache 223/12 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat teilt insbesondere die Auffassung der Kommission, dass im Gesundheits- und Sozialwesen in den kommenden Jahren neue Arbeitsplätze entstehen werden und dass es eine erhebliche Herausforderung für die Mitgliedstaaten darstellen wird, den Fachkräftebedarf in diesen Bereichen zu decken.



Drucksache 408/12

... 5. Einer der Ausgangspunkte des Programms ist vor dem Hintergrund der Haushaltsdisziplin und der Alterung der Bevölkerung die Frage der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme, die von entscheidender Bedeutung ist und deren Gewährleistung auch noch lange eine der Hauptaufgaben der meisten Mitgliedstaaten darstellen wird. Deshalb möchte das Programm die verstärkte Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten in diesem Bereich ermöglichen. Die Fragestellung ist nicht wirklich neu. Im strategischen Ansatz der EU 2008-2013 für die Gesundheit sind bereits die Unterstützung der Übernahme von Innovationen und dynamische Gesundheitssysteme vorgesehen. Unter vollständiger Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit soll mit dem Programm eine Reihe von Maßnahmen kofinanziert werden, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, die Reformen einzuleiten, die die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme verbessern können. Dieses Ziel soll vor allem durch die Verwendung von innovativen Technologien und Organisationsmethoden, eine bessere Planung des Fachkräftebedarfs im Gesundheitsbereich und Stellungnahmen/Bewertungen durch Experten auf Anfrage der Mitgliedstaaten erreicht werden.



Drucksache 407/12

... Der Rat empfiehlt der Bundesrepublik, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, indem sie u.a. einen gerechteren Zugang zum allgemeinen und beruflichen Bildungssystem schafft. Außerdem stellt der Rat fest, dass der Bildungsgrad junger Menschen in Deutschland im Tertiär- und oberen Sekundarbereich unter dem EU-Durchschnitt liegt. Diese Empfehlung wurde im Rat vor dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland sowie der damit verbundenen Herausforderungen zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs angenommen. Sie erfolgte im Kontext der mittel- bis langfristigen Ziele der Strategie Europa 2020 und ist damit in Bezug auf die langfristigen Prognosen über den demografischen Wandel, die Entwicklung der Wirtschaftsstruktur sowie den Humankapitalbedarf vor allem als Richtschnur zu verstehen, nicht jedoch als unmittelbare Kritik am aktuellen Bildungsstand der Bevölkerung. Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass die obigen Ausführungen in keiner Weise die positive Einschätzung einer profunden Erstausbildung im deutschen dualen Berufsbildungssystem durch die Kommission in Frage stellen, die eine wichtige Grundlage für die in der aktuellen Wirtschaftssituation vergleichsweise geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland darstellt.



Drucksache 170/12 (Beschluss)

... Insbesondere vor dem Hintergrund der Darstellung des Fachkräftebedarfs ist es sinnvoll, noch weitere Bereiche wie zum Beispiel

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Absatz 2a - neu - SGB XI und Nummer 3 § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 6 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 8 Absatz 4 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a 18 Absatz 1 Satz 1 und 4 bis 8 SGB XI ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 1 - neu - § 18 Absatz 1 Satz 3 SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Satz 2 SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 30 SGB XI

§ 30
Dynamisierung

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 34 Absatz 3 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB XI , Nummer 12 § 38 Satz 4 SGB XI , Nummer 13a - neu - § 39 SGB XI und Nummer 16 Buchstabe a und b § 42 Absatz 2 und 4 SGB XI

§ 39
Häusliche Pflege bei Vertretung der Pflegeperson

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 38a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2, Absatz 3 - neu - und Absatz 4 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 40 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 42 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 45d Absatz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 45e SGB XI

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen und Weiterentwicklung neuer Wohnformen

19. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 - neu - SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 und Nummer 10 - neu - SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 77 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 SGB XI

24. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XI

25. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 82 Absatz 3 Satz 3 SGB XI

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 82b Satz 1 SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 84 Absatz 2 Satz 4 und Satz 4a - neu - SGB XI , Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 85 Absatz 5 Satz 3a - neu - SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 89 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Nummer 5 SGB XI und Buchstabe b § 109 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nummer 7, 8 - neu - und Nummer 9 - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 109 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB XI

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b § 114 Absatz 3 Satz 2a - neu - SGB XI

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a § 114a Absatz 1 Satz 2 und Satz 2a - neu - SGB XI

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

35. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe b § 117 Absatz 2 Satz 01, 02 und 03 SGB XI

36. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

37. Zu Artikel 1 Nummer 47a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 4a - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

38. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 2, § 124 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI

40. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 124 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB XI

41. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 87a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und Nummer 2 SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

43. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 SGB VI

44. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

45. Zur Verbesserung der Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs

46. Zum Versicherungsschutz pflegender Personen


 
 
 


Drucksache 848/1/11

... Die Änderung erweitert die Beschäftigungsmöglichkeit zum Nebenverdienst für Studenten während des Studiums. So werden erweiterte Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten ermöglicht, die zum einen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen und zum anderen Freiräume für gewünschtes unternehmerisches Engagement und insbesondere Ausgründungen aus dem Wissenschafts- und Forschungsbereich schaffen. Darüber hinaus eröffnet der Weg über eine "Nebenbeschäftigung" nicht selten den Weg für eine Anschlussbeschäftigung nach dem Studium. Eine Anhebung der Beschäftigungsmöglichkeit empfiehlt zudem die Hochrangige Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung in Ihrem Abschlussbericht "Vom Anwerbestopp zur Gewinnung von Fachkräften" vom 30. November 2011 (Seite 67).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG

§ 18c
Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV

§ 41a
Berufe mit besonderem Bedarf

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI

25. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 3

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 26 bis 28:

Zu Ziffer 29

Zu Ziffer 30

Zu Ziffer 31


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... 2. Der Bundesrat begrüßt die Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie als einen wichtigen Beitrag, um das Fachkräftepotential in den Mitgliedstaaten optimal nutzbar zu machen und die Freizügigkeit in Europa zu verbessern, um so dem anwachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 211/11 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Mit der Schaffung eines allgemeinen Anspruchs auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen wird die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ausgeweitet, vereinfacht und verbessert. Der Gesetzentwurf schafft damit die notwendigen Voraussetzungen, um die in Deutschland vorhandenen Qualifikationspotenziale zukünftig besser zur Deckung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft zu nutzen. Zugleich ermöglicht er Migrantinnen und Migranten eine gerechte Teilhabechance am Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland. Um beiden Gesetzeszielen zu genügen, müssen allerdings die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen werden, wie sie nachstehend näher beschrieben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

Begründung

Begründung

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 BQFG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 7 Absatz 2a - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 2 - neu - BQFG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - BQFG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 3, 4 und Nummer 5 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 6 - neu - BQFG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 3 und § 12 Absatz 2 Satz 3 BQFG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 2 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 2 - neu -BQFG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 3 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 3 - neu - BQFG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 und 3 BQFG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 BQFG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 01 - neu -, § 13 Absatz 4 Satz 01 - neu - BQFG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - BQFG

§ 15a
Gebühren

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, 3 und 6 Nummer 2 BQFG

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 13c Absatz 7 - neu - GewO

15. Zu Artikel 22 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu - BTÄO

16. Zu Artikel 22 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3a - neu - BTÄO

17. Zu Artikel 22 Nummer 5 § 16 Absatz 2 BTÄO

18. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 5 BÄO

19. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 9 BÄO

20. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc 1 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc2 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 BÄO

23. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe e § 3 Absatz 7 BÄO

24. Zu Artikel 29 Nummer 2 § 4 Absatz 6a BÄO

25. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 1a - neu - BÄO

26. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4 BÄO

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

27. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a3 - neu - § 10 Absatz 2a - neu - BÄO

28. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1, 1a und 1b - neu - BÄO

29. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Satz 1a - neu - BÄO

30. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 2 BÄO

31. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe b § 39 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ÄApprO und Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe c § 39 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ÄApprO

33. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Satz 2 ÄApprO

34. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 1 BApO

35. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 5 BApO

36. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 9 BApO

37. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BApO

38. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe e § 4 Absatz 3 BApO

39. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BApO

40. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe g § 4 Absatz 7 BApO

41. Zu Artikel 31 Nummer 2 § 5 Absatz 2a BApO

42. Zu Artikel 31 Nummer 5 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 BApO

43. Zu Artikel 31 Nummer 6 § 12 Absatz 2 und Absatz 3a - neu - BApO

44. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1, 3 und 6 AAppO und Buchstabe e § 20 Absatz 5 Satz 1 AAppO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 1 bis 5 AAppO

46. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe e § 20 Absatz 5 AAppO

47. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 5 ZHG

48. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 9 ZHG

49. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - ZHG

50. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 3 ZHG

51. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - ZHG

52. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 7 ZHG

53. Zu Artikel 33 Nummer 2 § 3 Absatz 2a ZHG

54. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - ZHG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

55. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 13 Absatz 2a - neu - ZHG

56. Zu Artikel 33 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - ZHG

57. Zu Artikel 34 Nummer 2 § 59 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ZÄPrO , Nummer 2a - neu - § 59 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ZÄPrO , Nummer 2b - neu - § 59 Absatz 4 ZÄPrO und Nummer 3 § 59 Absatz 5 ZÄPrO

58. Zu Artikel 34a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 6 - neu - und § 3 Absatz 1 Satz 2 PsychThG

'Artikel 34a Änderung des Psychotherapeutengesetzes

59. Zu dem Gesetz und den Verordnungen über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

60. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - § 2 Absatz 6 KrPflG

61. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 7 KrPflG

62. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 8 - neu - KrPflG

63. Zu Artikel 36 Nummer 2 § 20a Satz 5 - neu - KrPflAPrV

64. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 5 AltPflG

65. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 6 AltPflG

66. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 7 - neu - AltPflG

67. Zu Artikel 37 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 2 Nummer 4 und 5 - neu - AltPflG

68. Zu Artikel 38 Nummer 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 21 Absatz 4 Satz 2 AltPflAPrV und Nummer 3 - neu - § 21a - neu - AltPflAPrV

21a Sonderregelungen für Personen mit Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

69. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Absatz 5 HebG

70. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 6 HebG

71. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 7 - neu - HebG

72. Zu Artikel 40 Nummer 2 § 16a Satz 3a - neu - HebAprV

73. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 MTAG

74. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - MTAG

75. Zu Artikel 42 Nummer 2 § 25a Satz 4 - neu - MTA-APrV

76. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PharmTAG

77. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PharmTAG

78. Zu Artikel 44 Nummer 2 § 18a Satz 4 - neu - PTA-APrV

79. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 6 MPhG

80. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 7 - neu - MPhG

81. Zu Artikel 46 Nummer 2 § 21a Satz 4 - neu - PhysTh-APrV

82. Zu Artikel 47 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - MB-AprV

83. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 DiätAssG

84. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - DiätAssG

85. Zu Artikel 49 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - DiätAss-AprV

86. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 ErgThG

87. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - ErgThG

88. Zu Artikel 51 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - ErgThAPrV

89. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 LogopG

90. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - LogopG

91. Zu Artikel 53 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - LogAPrO

92. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 OrthoptG

93. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - OrthoptG

94. Zu Artikel 55 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - OrthoptAPrV

95. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PodG

96. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PodG

97. Zu Artikel 57 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - PodAPrV

98. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe und Gesundheitsfachberufe allgemein

99. Zu Artikel 58 Nummer 1, 2 und 3 § 2a, 2b - neu -, 3a und 11a FahrlG und Artikel 59 Buchstabe a, b und c § 1 Überschrift, Absatz 2, 2a, 3 Satz 4 und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 3 DV-FahrlG

'Artikel 58 Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 2b
Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

'Artikel 59 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

100. Zu Artikel 62 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 55. Der Bundesrat gibt ferner zu bedenken, dass die Dauer der Schulbildung in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich berechnet wird. So beziehen einige Mitgliedstaaten Zeiträume mit ein, die in anderen Mitgliedstaaten als außerschulische Bildung definiert werden (z.B. vorschulische Kindergartenjahre). Das Vorhaben der Kommission, die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung bei den Krankenpflegern und Hebammen unabhängig von den in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Schulsystemen ausschließlich an der Anzahl der Schuljahre festzumachen, ist deshalb abzulehnen. Ein großer geeigneter Bewerberkreis würde dadurch von der Ausbildung ausgeschlossen. Dies wäre mit erheblichen Auswirkungen auf das Pflegeausbildungsszenario in Deutschland verbunden und angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftebedarfs im Pflegebereich nicht tragbar. Zudem würden sich die Kosten des Gesundheitswesens drastisch erhöhen. In diesem Zusammenhang und aufgrund der geplanten generalistischen Pflegeausbildung in Deutschland ist mittelbar auch der Zugang zur Altenpflegeausbildung betroffen.

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Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 848/11 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass die Blaue Karte EU auch für Berufe, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen, ein attraktives Instrument ist, um die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften zu fördern und so einem erhöhten Fachkräftebedarf auch in diesem Sektor zu begegnen.

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Drucksache 848/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 § 41a BeschV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.