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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ferienhäusern"


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Drucksache 141/15

... Die traditionelle Vermietung von Ferienwohnungen an Feriengäste ist vor allem in touristisch geprägten Gemeinden auch vor dem Hintergrund einer weiteren positiven wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung von großer Bedeutung. In den betreffenden Gemeinden sind in der Vergangenheit zahlreiche Häuser und Wohnungen entstanden, die sowohl zum dauerhaften Wohnen als auch zum vorübergehenden Erholen - vornehmlich in Ferienhäusern und Ferienwohnungen - dienen. Nunmehr haben mehrere Gerichte zu verschiedenen Fragestellungen der Ferienwohnnutzung Entscheidungen getroffen mit der Konsequenz, dass ein Nutzungsmix - von zeitweiligem Wohnen zu Erholungszwecken einerseits und dauerhaftem Wohnen andererseits - unzulässig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/15




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für das Land

c Erfüllungsaufwand der Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 180/15 (Beschluss)

... - "Touristisches Wohnen", das heißt zeitweises Wohnen von Touristen in Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und Ferienhäusern und - "Zweitwohnen", das heißt zeitweises Wohnen ortsfremder Personen in Zweitwohnungen, die ausschließlich von diesen genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Wohnsituation auf Inseln


 
 
 


Drucksache 180/15

... - "Touristisches Wohnen", d.h. zeitweises Wohnen von Touristen in Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und Ferienhäusern und



Drucksache 577/1/13

... 11. So kommt bisher in Deutschland das Pauschalreiserecht immer dann zur Anwendung, wenn mindestens zwei Hauptleistungen (z.B. Hotelübernachtung, Flug, Mietwagen) in einem Leistungspaket von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Eine Ausnahme gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch dann, wenn der Anbieter zwar nur eine Hauptleistung anbietet, jedoch aus der Sicht des/der Reisenden wie ein Reiseveranstalter, d.h. als Verantwortlicher für einen Gesamterfolg, auf dem Reisemarkt auftritt (z.B. Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen). Der Bundesrat fordert daher, in Artikel 3 der vorgeschlagenen Richtlinie die Begriffsdefinitionen entsprechend der deutschen Rechtslage anzupassen.



Drucksache 577/13 (Beschluss)

... 6. So kommt bisher in Deutschland das Pauschalreiserecht immer dann zur Anwendung, wenn mindestens zwei Hauptleistungen (z.B. Hotelübernachtung, Flug, Mietwagen) in einem Leistungspaket von einem Reiseveranstalter angeboten werden. Eine Ausnahme gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch dann, wenn der Anbieter zwar nur eine Hauptleistung anbietet, jedoch aus der Sicht des/der Reisenden wie ein Reiseveranstalter, d.h. als Verantwortlicher für einen Gesamterfolg, auf dem Reisemarkt auftritt (z.B. Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen). Der Bundesrat fordert daher, in Artikel 3 der vorgeschlagenen Richtlinie die Begriffsdefinitionen entsprechend der deutschen Rechtslage anzupassen.



Drucksache 440/09

... Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit es sinnvoll wäre, einen nicht ausschließlichen Gerichtsstand am Ort der Belegenheit beweglicher Vermögensgegenstände einzurichten, soweit es um dingliche Rechte oder den Besitz an diesen Gegenständen geht. Im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen wäre zu fragen, inwieweit eine Verbindung von Klagen gemäß Artikel 6 Absatz 1 zugelassen werden sollte.Bei der ausschließlichen Zuständigkeit wäre zu überlegen, ob bei Verträgen über die Anmietung von Büroraum die Wahl des Gerichtsstands erlaubt sein soll. Beim Anmieten von Ferienhäusern könnte eine gewisse Flexibilität von Vorteil sein, um zu vermeiden, dass im Streitfall ein für alle Parteien gleichermaßen abgelegener Gerichtsstand zum Zuge kommt. Ferner stellt sich die Frage, ob die ausschließliche Zuständigkeit im Gesellschaftsrecht (Artikel 22 Absatz 1) auf weitere Bereiche der unternehmensinternen Organisation und Entscheidungsprozesse in einer Gesellschaft ausgedehnt werden sollte. Schließlich könnte eine allgemein gültige Definition des Begriffs des "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/09




Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren

Frage 1:

2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem

Frage 2:

3. Gerichtsstandsvereinbarungen

Frage 3:

4. Gewerblicher Rechtsschutz

Frage 4:

5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren

Frage 5:

6. Einstweilige Maßnahmen

Frage 6:

7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit

Frage 7:

8. Sonstiges

8.1. Anwendungsbereich

8.2. Zuständigkeit

8.3. Anerkennung und Vollstreckung

Frage 8:


 
 
 


Drucksache 282/07

... Die neue Nummer 8 greift die Ermächtigung des Art. 4 Abs. 3 (4. Tiret) RL auf, nach der Ausnahmen für Wohngebäude vorgesehen werden dürfen, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind. Da Wohnnutzungen typischerweise auf eine ganzjährige Nutzung angelegt sind, ist der Anwendungsbereich der Nummer 8 klein. Erfasst werden im Wesentlichen nur Wochenend- und ggf. auch Ferienhäuser, die damit auch künftig nicht den Anforderungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften,

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3
Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5
Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung

1. Anlass

2. Vorgaben der Richtlinie

3. Umsetzungskonzept

4. Umsetzungsbedarf

5. Wesentliche Änderungen im Überblick

a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen

b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr

c Übergangsregelungen für Energieausweise

d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen

e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden

f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden

6. Überprüfung der Anforderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Folgen der Verordnung, Kosten

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Energieausweise

b Klimaanlagen

c Sonstiges

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Kosten für die Wirtschaft

b Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude

Zu § 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu § 31

Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude

Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel

Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude

Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen

Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung


 
 
 


Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.