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"Flächen"
Drucksache 306/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... Der Bundesrat unterstützt Initiativen, die darauf gerichtet sind, die gegenseitige solidarische Hilfeleistung der Mitgliedstaaten bei Katastrophen durch unterstützende Maßnahmen der EU zu erleichtern und fortzuentwickeln. Er hält es jedoch für unerlässlich, dass gerade im Zusammenhang mit einer effektiven Pandemievorsorge die jeweiligen Gesundheitsstrukturen und Vorhaltungen in diesem Bereich überprüft und ertüchtigt werden, weil nur so ein flächendeckender Schutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden kann.
Drucksache 327/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung bereitzustellen. Ein solcher Beschluss ist nach dem Verordnungsvorschlag bis zum 1. August 2020 zu fassen und der Kommission mitzuteilen. Dies erfordert, dass das Gesetz davor in Kraft getreten ist. Nach dem Stand der Beratungen wird davon ausgegangen, dass dieses Datum verschoben wird. Die Festsetzung der nationalen Obergrenzen für die Direktzahlungen für das Jahr 2021 ist in dem Verordnungsvorschlag ebenfalls vorgesehen. Die Option zur Umschichtung für das Jahr 2021 soll in Höhe von 6 Prozent genutzt werden; dies ist eine Fortschreibung der für das Jahr 2020 geregelten leichten Erhöhung gegenüber dem davor angewendeten Umschichtungssatz von 4,5 Prozent. Damit wird das Ziel verfolgt, dass insbesondere die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanziert werden können und mit diesen Mitteln zusätzlich Neuverpflichtungen eingegangen werden können. Dies betrifft insbesondere flächenbezogene Maßnahmen der Agrarumweltförderung und der Förderung des Öko-Landbaus. Dadurch wird ein Beitrag geleistet, um den großen Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht, Rechnung zu tragen.
Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... Der derzeitige Gips-Rohstoffmix besteht aus 45 Prozent Naturgips und Naturanhydrit sowie aus 55 Prozent REA-Gips aus den Abgasen von Rauchgasentschwefelungsanlagen. Prognosen zur Substituierung der wegfallenden REA-Gipsmengen gehen etwa von einer Verdoppelung der Naturgipsgewinnung bis 2035 aus. Im Südharz liegen schätzungsweise ca. 50 Prozent der oberflächennahen Naturgips- und Naturanhydritvorräte Deutschlands. Zugleich ist die Südharzer Gipskarstlandschaft das größte und bedeutendste Gipskarstgebiet Mitteleuropas mit einzigartigen Natur- und Landschaftsräumen, die es zu erhalten gilt.
Drucksache 156/20
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der Grundversorgung und für ein Sonderkündigungsrecht im Telekommunikationsgesetz
... es haben. Die Deutsche Telekom ist verpflichtet, eine flächendeckende gleichartige Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen mit Telekommunikationsdiensten zu erschwinglichen Preisen in vollem Umfang und zu den im Gesetz genannten Bedingungen anzubieten.
Drucksache 455/3/20
Antrag des Saarlandes
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
... aa) In Absatz 1 sind die Wörter "und ihre flächenspezifische, landwirtschaftlich bedingte Fracht größer als der für die Ökoregion in Anlage 5 festgelegte Wert ist" zu streichen.
Drucksache 229/20
Antrag der Länder Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur temporären (befristeten) Zahlung eines Coronabedingten Zuschlags i.H.vom 100 Euro monatlich für Leistungsbeziehende im SGB II, SGB XII und AsylbLG
... Die Betroffenen, darunter viele Kinder und ältere Menschen, deren Rente zur Deckung des Lebensunterhalts nicht reicht, sind auf die Unterstützung mit Lebensmitteln angewiesen. Der hierfür im Regelbedarf vorgesehene Anteil erweist sich häufig als nicht ausreichend. So hat eine alleinstehende Person nur ca. fünf Euro täglich für Nahrungsmittel und Getränke zur Verfügung; für Kinder unter sechs Jahren sind es weniger als drei Euro. Die Möglichkeiten zum preisgünstigen Einkauf waren durch vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie auftretende Versorgungsengpässe bei Nahrungsmitteln und Hygieneprodukten eingeschränkt. Häufig musste auf teurere Produkte bei Nahrungsmitteln und der Körperpflege ausgewichen werden. Dies gilt weiterhin. Im April 2020 liegen die Verbraucherpreise für frische Nahrungsmittel fast zehn Prozent über dem Vorjahresniveau. Beim Gemüse ist im April ein Preisanstieg von 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen. Das kostenlose oder stark vergünstigte Mittagessen für Kita- und Schulkinder ist seit Schließung der Schulen und Kitas weggefallen. Die betreffenden Familien müssen seitdem selbst für die Mahlzeiten ihrer Kinder aufkommen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene befristete Lösung einer anderweitigen Ausgabe des Mittagessens wird voraussichtlich nicht alle Kita- und Schulkinder erreichen können. Gleiches gilt für die Essensangebote der Tafeln. Sie sind seit der Corona-Krise geschlossen. Es gibt zwar schon Angebote der Tafel für Essensauslieferung (mobiler Service), die allerdings nicht flächendeckend sind, sodass hier weiterhin erheblicher Bedarf bei der Grundversorgung einkommensarmer Bevölkerungsschichten besteht. Dies alles bedeutet finanzielle Mehrbelastungen.
Drucksache 98/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch die mit der Änderungsverordnung vorgenommene Aufhebung des flächenbezogenen Nährstoffvergleichs mit Bewertung der auf Betriebsebene anfallenden mehrjährigen Nährstoffüberschüsse der entscheidende Indikator zur Bewertung der Auswirkungen der Düngung auf die Umwelt (insbesondere Gewässerschutz) aufgegeben wurde. Die dafür eingeführten neuen Aufzeichnungspflichten zu den einzelnen Düngungsmaßnahmen und den jährlich eingesetzten Nährstoffmengen des Betriebes können den Informationsverlust dieses für die Wirkungsabschätzung der neuen düngerechtlichen Regelungen unverzichtbaren Parameters nicht kompensieren.
Drucksache 160/20 (Beschluss)
... Bei sehr lange zurückliegenden Maßnahmen zur Oberflächenabdichtung kann es vorkommen, dass - da seinerzeit nicht zwingend gefordert - keine behördliche Bescheinigung über eine formale abfallrechtliche Abnahme des Oberflächenabdichtungssystems vorliegt. Für diesen Fall muss dem Deponiebetreiber ein alternativer Weg eröffnet werden, um seinen Pflichten nachzukommen. Kann der Deponiebetreiber z.B. belegen, dass der Baubeginn des Oberflächenabdichtungssystems der zuständigen Behörde angezeigt wurde und beispielsweise durch ein Dokument einer bauvertraglichen Abnahme nachweisen, dass das Oberflächenabdichtungssystem ordnungsgemäß ausgeführt wurde, kann aufgrund der Ergänzung dieses Dokument als gleichwertiger Nachweis akzeptiert werden.
Drucksache 29/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20 Drucksache: 29/20 und zu 29/20
... 23. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass die vorgesehenen Förderbereiche im JTF notwendige Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung in den Kohleregionen nicht hinreichend berücksichtigen. Das nachhaltige Wassermanagement zur Herstellung und Erhaltung eines funktionierenden Wasserhaushalts für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers sollte immer dann förderfähig sein, wenn hierfür keine bergrechtlichen Sanierungsverpflichtungen Dritter bestehen.
I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
Zeitpunkt der Vorlage
3 Steuerung
Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration
Methode für die Zuweisung von Mitteln
3 Komplexität
3 Beihilfe
II. Zu BR-Drucksache 29/20
III. Zu BR-Drucksache 36/20
IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
3 Direktzuleitung
Drucksache 279/2/20
Antrag des Freistaates Bayern
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Wahrung oder Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, hält jedoch eine Ausweitung der "streng geschützten" Gebiete von 3 auf 10 Prozent der gesamten EU-Landfläche (das heißt + 30 Millionen Hektar) für nicht geeignet und daher für nicht notwendig, den tatsächlichen Ursachen spezifischer Arten- und Habitatgefährdungen wirksam, effizient und mit hoher Akzeptanz bei den Bewirtschaftern und Eigentümern zu begegnen. Ein reiner Prozessschutz würde erhebliche Auswirkungen auf den ländlichen Raum und die Versorgung mit dem klimafreundlichen Rohstoff Holz haben. Auswirkungen auf die Wirtschaft bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern wären nicht auszuschließen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Folgen umfassend abgeschätzt und abgewogen werden, freiwillige Ansätze weiterhin möglich sind und es bei der Umsetzung nicht zu unkalkulierbaren Verfahrensrisiken für die Länder sowie unverhältnismäßigen Einschränkungen für die Landnutzung kommt.
Drucksache 13/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... § 3 Absatz 1 definiert den Begriff der staatlichen geologischen Landesaufnahme im Sinne des Gesetzes. Danach gehört dazu die näher definierte "[...] Erfassung, Analyse, Beschreibung, Dokumentation und Darstellung der geologischen Verhältnisse der Erdoberfläche, des geologischen Untergrunds und, soweit im Rahmen einer geologischen Untersuchung erstellt, des Bodens und des Grundwassers." Die Erfassung, Analyse, Beschreibung, Dokumentation und Darstellung der geologischen Verhältnisse des Bodens gehört somit (nur) zur staatlichen geologischen Landesaufnahme soweit sie im Rahmen einer geologischen Untersuchung erfolgt. In § 3 Absatz 2 der Vorschrift wird definiert, was zu einer geologischen Untersuchung gehört. In dieser Regelung wird zwar das Grundwasser, nicht aber der Boden erwähnt. Die Vorschrift des § 3 GeolDG ist somit im Verhältnis von Absatz 1 und 2 systematisch nicht stimmig, sondern widersprüchlich. Deshalb bedarf es der beantragten Einfügungen, um (im Sinne des offensichtlich nach Absatz 1 Gemeinten) klarzustellen, dass zwar nicht jede Bodenuntersuchung, aber doch diejenigen, die im Rahmen geologischer Untersuchungen erfolgen, als bodenkundliche Landesaufnahme zur staatlichen geologischen Landesaufnahme gehören.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein*
6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG
7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG
8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG
9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG
10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG
11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG
12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG
13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG
14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG
15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG
16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG
17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG
18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG
19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG
20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG
21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG
22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG
23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG
24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:
25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG
26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,
27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG
28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG
29. Zu § 27 GeolDG
30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG
31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG
32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG
33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG
34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG
35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie
36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5
37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG
Drucksache 279/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... 4. Er weist darauf hin, dass die umfassende neue Richtung, die die Biodiversitätsstrategie in Verbindung mit der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" dem Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU für die nahe Zukunft gibt, der Land- und Forstwirtschaft enorme weitere Anstrengungen und Flächenextensivierungen abverlangt. Der Bundesrat betont, dass eine Verbesserung der Biodiversität im Rahmen der Biodiversitätsstrategie gleichzeitig einen Verzicht auf eine betriebswirtschaftlich optimierte Marktleistung bedeutet. Die Bundesregierung wird deshalb darum gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, Instrumente zu schaffen, mittels derer dem Natur- und Umweltschutz ein eigener echter Marktwert gegeben wird.
Drucksache 168/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... -Reduktionsziele der EU im Mobilitätssektor ist ein Markterfolg von Elektrofahrzeugen in Deutschland mitentscheidend. Hierzu bedarf es einer entsprechenden, flächendeckend verfügbaren Landeinfrastruktur. Wichtig dabei ist, den Ausbau der Ladeinfrastruktur durch flankierende gesetzgeberische Maßnahmen im Wohnungseigentums- und Mietrecht auch in privaten und halböffentlichen Räumen zu erleichtern. Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) geht davon aus, dass in den ersten Jahren 60 bis 85 Prozent der Landevorgänge im privaten Umfeld und nur 15 bis 40 Prozent im öffentlichen Raum stattfinden (dena, Prognos, 2020: Privates Ladeinfrastrukturpotential in Deutschland, Stand 04/2020). Damit der derzeitige Gesetzentwurf auch für zukünftige Herausforderungen besser aufgestellt ist, müssen zur Schaffung von weiteren Lademöglichkeiten auch Themen wie Leerrohre und Sharing bereits jetzt gesetzgeberisch berücksichtigt werden.
Drucksache 279/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die umfassende neue Richtung, die die Biodiversitätsstrategie in Verbindung mit der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" dem Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU für die nahe Zukunft gibt, der Land- und Forstwirtschaft enorme weitere Anstrengungen und Flächenextensivierungen abverlangt. Der Bundesrat betont, dass eine Verbesserung der Biodiversität im Rahmen der Biodiversitätsstrategie gleichzeitig einen Verzicht auf eine betriebswirtschaftlich optimierte Marktleistung bedeutet. Die Bundesregierung wird deshalb darum gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, Instrumente zu schaffen, mittels derer dem Natur- und Umweltschutz ein eigener echter Marktwert gegeben wird.
Drucksache 158/1/20
... Nach § 1 der ErMiV sind lediglich Mulch, Grünschnitt, Mahdgut und diasporenhaltiger Boden von der Verordnung ausgenommen. Um die Verfügbarkeit von Regiosaatgut zu erhöhen, ist es von grundliegender Bedeutung, dass auch frisches Druschgut unter die Ausnahmen fällt. Bei Transporten von mehr als 30 km kann sich das Mahdgut in einer Weise erhitzen, dass die Samen in ihrer Keimfähigkeit beeinträchtig werden. Daher ist die Möglichkeit der Verwendung von frischem Druschgut elementar für eine direkte Saatgutübertragung von Spenderflächen auf weiter entfernt liegende Empfängerflächen.
Drucksache 188/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens (BZE-Verordnung - BZEV )
... 1. die Titeldaten; hierzu gehören die georeferenzierte Information über die Lage der Aufnahmefläche sowie Daten über die aktuelle Bestockung und die Bewirtschaftung auf der Aufnahmefläche,
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... 1. innerhalb eines Abstandes von 3 Metern zur Böschungsoberkante eines oberirdischen Gewässers auf Flächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens 5 Prozent aufweisen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung1
§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben)
§ 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).
§ 13a Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
§ 15 Übergangsvorschrift
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung
Bundesweite Maßnahmen:
Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe ad
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten
Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs
Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht
Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025
Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags
Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.
Verwaltung der Länder
II.2. Weitere Kosten
II.3. Umsetzung von EU-Recht
II.4. Evaluierung
II.5 KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 98/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass durch die mit der Änderungsverordnung vorgenommene Aufhebung des flächenbezogenen Nährstoffvergleichs mit Bewertung der auf Betriebsebene anfallenden mehrjährigen Nährstoffüberschüsse der entscheidende Indikator zur Bewertung der Auswirkungen der Düngung auf die Umwelt (insbesondere Gewässerschutz) aufgegeben wurde. Die dafür eingeführten neuen Aufzeichnungspflichten zu den einzelnen Düngungsmaßnahmen und den jährlich eingesetzten Nährstoffmengen des Betriebes können den Informationsverlust dieses für die Wirkungsabschätzung der neuen düngerechtlichen Regelungen unverzichtbaren Parameters nicht kompensieren.
Drucksache 157/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... einschließlich Untersuchungen zur Prüfung des Reinigungs- und Desinfektionserfolgs insbesondere von Arbeitsflächen, Rohrleitungssystemen oder Transportbehältnissen, die mit verzehrfertigen Lebensmitteln nach Artikel 2 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 212/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... zu übertragen. Die Aufnahme von Offshore-Anbindungsleitungen in das Bundesbedarfsplangesetz sowie die Übertragung der Zuständigkeit auf die BNetzA wird nicht als erforderlich angesehen. Eine Bedarfsplanung erfolgt über den Flächenentwicklungsplan und den Netzentwicklungsplan auch ohne eine Aufnahme der Trassen in das Bundesbedarfsplangesetz.]
1. Zu Nummer 3
2. Zu Nummer 6 und Nummer 6a - neu -
3. Zu Nummer 6 Sätze 4 bis 6 - neu -*
4. Zu Nummer 7 Sätze 3 bis 5
5. Zu Nummer 7 Satz 3a - neu -*
6. Zu Nummer 8 und 9
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
7. Zu Nummer 10
8. Zu Nummer 11 - neu -
9. Zu Nummer 12 - neu -
10. Zu Nummer 13 - neu -
Drucksache 280/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 4. Insbesondere im Hinblick auf die in der Farm\-to-Fork-Strategie enthaltenen Ziele zur Ernährungs- und Versorgungssicherheit, zur Verbesserung des Tierwohls, zum Schutz der Biodiversität und der Umwelt, einer hohen Qualität agrarischer Produkte, der Reduzierung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes sowie der Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen hält der Bundesrat entsprechende Anreize für die Landwirtinnen und Landwirte über die 1. und
Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... Die Einführung von 5G-Netzinfrastrukturen in Europa ist für die europäische Industriestrategie und für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von zentraler Bedeutung. Die Kommission sieht die Einführung von 5G-Netztechnik als wichtige Voraussetzung für künftige digitale Dienste. Im Jahr 2016 nahm die Kommission ihren 5G-Aktionsplan an, um dafür zu sorgen, dass die Union über die erforderlichen Vernetzungsinfrastrukturen für ihren digitalen Wandel (ab 2020) und für die flächendeckende 5G-Einführung in städtischen Gebieten und entlang der Hauptverkehrswege (ab 2025) verfügt2. In ihrer Mitteilung zur Gigabit-Gesellschaft formulierte die Kommission das ehrgeizige Ziel, eine flächendeckende Anbindung an Mobilfunk-Datendienste - auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten - zu verwirklichen3.
Drucksache 135/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 14. Für eine dauerhafte, effiziente und verantwortungsvolle Ressourcennutzung sind der Erhalt der Freiräume für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, der Erhalt von Naturräumen sowie ein deutlich reduzierter Flächenverbrauch besonders wichtig. Das im Rahmen der geplanten neuen Strategie der Kommission für "eine nachhaltige bauliche Umwelt" angekündigte Ziel, "netto" kein Land mehr neu in Anspruch zu nehmen, muss weiterverfolgt und durch entsprechende Maßnahmen begleitet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine ambitionierte Umsetzung der anspruchsvollen Ziele bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs einzusetzen. Für die neue Förderperiode ist die Förderpolitik der EU zu überprüfen und auf die Vermeidung von bodenbelastenden und flächenverbrauchenden Förderungen sowie die Unterstützung des Flächenrecyclings und der Altlastensanierung auszurichten.
Drucksache 158/20 (Beschluss)
... Nach § 1 der ErMiV sind lediglich Mulch, Grünschnitt, Mahdgut und diasporenhaltiger Boden von der Verordnung ausgenommen. Um die Verfügbarkeit von Regiosaatgut zu erhöhen, ist es von grundliegender Bedeutung, dass auch frisches Druschgut unter die Ausnahmen fällt. Bei Transporten von mehr als 30 km kann sich das Mahdgut in einer Weise erhitzen, dass die Samen in ihrer Keimfähigkeit beeinträchtig werden. Daher ist die Möglichkeit der Verwendung von frischem Druschgut elementar für eine direkte Saatgutübertragung von Spenderflächen auf weiter entfernt liegende Empfängerflächen.
Drucksache 434/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Mit § 25a Absatz 5b KWG-E, der laut Artikel 92 Absatz 3 CRD V umsetzen soll, wird demgegenüber für alle Banken flächendeckend die Ermittlung der Risikoträger vorgegeben. Damit wird die bisher bewährte Praxis zugunsten einer einheitlichen Herangehensweise für alle Banken ohne Not aufgegeben.
Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 40. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass die vorgesehenen Förderbereiche im JTF notwendige Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung in den Kohleregionen nicht hinreichend berücksichtigen. Das nachhaltige Wassermanagement zur Herstellung und Erhaltung eines funktionierenden Wasserhaushalts für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer und des Grundwassers sollte immer dann förderfähig sein, wenn hierfür keine bergrechtlichen Sanierungsverpflichtungen Dritter bestehen.
I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201
Zeitpunkt der Vorlage
3 Steuerung
Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration
Methode für die Zuweisung von Mitteln
3 Komplexität
3 Beihilfe
II. Zu BR-Drucksache 29/20
III. Zu BR-Drucksache 36/20
IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
3 Direktzuleitung
Drucksache 131/20 (Beschluss)
... Es gilt, die Abschwemmung von Düngemitteln in die betreffenden Gewässer zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Insoweit ist eine verpflichtende Begrünung des Bereichs von 5 Metern ab der Böschungsoberkante des Gewässers auf Flächen mit besonderer Hangneigung eine zielführende Maßnahme.
Drucksache 302/2/20
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... (3) Bei Einzelhaltung ... <Satz 1 und 2 weiter wie Vorlage> ... Der Kastenstand muss so beschaffen sein, dass dem Schwein eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung steht, die eine Länge von mindestens 220 Zentimetern aufweist."
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 11a
Zu Absatz 11a
Zu Absatz 11a
Zu Buchstabe b
Drucksache 528/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG )
... 7. wettbewerbsrechtlich zulässige Maßnahmen, die zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser erforderlich sind, eine ausgewogene gemeinsame Angebotsstruktur, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellt und Spezialisierung ermöglicht, zu entwickeln; zu den Maßnahmen zählt auch die Bereitstellung von sicheren Systemen, die IT-Infrastrukturen über ein Servernetz zur Verfügung stellen, ohne dass diese auf dem lokalen Server installiert sind (Cloud-Computing-Systeme),
Drucksache 314/1/20
... c) Der Bundesrat bekräftigt, dass der zügige Netzausbau (auf See und an Land) Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende ist. Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der notwendigen Netzanbindungskapazitäten kann die 525-kV-Technologie leisten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie sollte dafür Sorge tragen, dass die 525-kV-Technologie, wie in der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 dargestellt, bei der Flächenentwicklungs- und Anbindungsplanung in der Nordsee umgesetzt wird.
1. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - sowie Artikel 3a - neu - § 43e Absatz 4 EnWG sowie §§ 48, 50 VwGO
‚Artikel 3a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 434/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Mit § 25a Absatz 5b KWG-E, der Artikel 92 Absatz 3 CRD V umsetzen soll, wird demgegenüber für alle Banken flächendeckend die Ermittlung der Risikoträger vorgegeben. Damit wird die bisher bewährte Praxis zugunsten einer einheitlichen Herangehensweise für alle Banken ohne Not aufgegeben.
Drucksache 360/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen der niedergelassenen Ärzte an die Telematikinfrastruktur liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Hiervon sind insbesondere niedergelassene Ärzte in ländlichen, vom Breitbandausbau et cetera noch nicht vollständig erfassten Regionen betroffen. Es ist ein positives Signal in Richtung der Ärzteschaft und der niederlassungswilligen Jungärzte, zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken.
Drucksache 295/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereint für Energieunion und Klimaschutz - die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen - COM(2019) 285 final
... 2. Der Bundesrat hält die in der Mitteilung unterstellte substanzielle EU-weite Ausweitung der tatsächlichen Senkenwirkung des LULUCF-Sektors, zumindest für die Waldflächen, für sehr ambitioniert. Er bekräftigt daher seine in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 (vergleiche BR-Drucksache 618/18(B), Ziffer 4) geäußerten Bedenken, wonach eine kontinuierlich hohe Senkenwirkung der Wälder nicht garantiert und langfristig ein Rückgang nicht ausgeschlossen werden kann. Daher sollte in den Nationalen Energie- und Klimaplänen ein Schwerpunkt auf die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Anpassung und Walderhaltung unter anderem durch gezielte Wiederaufforstung gelegt werden.
Drucksache 347/19
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetz es zur Förderung der Elektromobilität
... es auf einer ausschließlich dem Mieter vermieteten Stellfläche zu schaffen.
Drucksache 410/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Die Schafhaltung ist gerade in peripheren ländlichen Gebieten mit Dauergrünland unter schwierigen Boden- und Klimabedingungen oftmals der letzte Anker für Arbeit und Wertschöpfung auf diesen Flächen und in diesen Regionen. Der Rückgang der Schafhaltung führt in einigen Regionen Deutschlands zur Bewirtschaftungsaufgabe oder zur starken Unternutzung von naturschutzfachlich hochwertigen Standorten.
Zu Artikel 1 Nummer 5
Unterabschnitt 3a Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
§ 20a Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen
Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... "9. Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung, soweit hierfür keine bergrechtlichen Sanierungsverpflichtungen Dritter bestehen und die betreffenden Maßnahmen nicht Gegenstand anderweitiger Finanzierungsregelungen im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes sind."
Drucksache 588/19
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung A. Problem und Ziel
... Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte für tierärztliche Leistungen. Sie ist zuletzt durch Verordnung vom 19. Juli 2017 angepasst worden, wobei die einfachen Gebührensätze um pauschal 12 Prozent und die Gebühren für die (freiwillige) Beratung von Nutztierhaltern um pauschal 30 Prozent angehoben worden sind. Diese Erhöhungen sollten die Einkommenssituation der Tierärzte kurzfristig verbessern. Die geplante umfassende Novellierung der GOT soll eine Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen unter Anpassung an den veterinärmedizinischen wissenschaftlichen Erkenntnisstand beinhalten, wobei die Entgelte auf der Basis eines Forschungsvorhabens festgelegt werden sollen. Die umfassende Novellierung bedarf daher eines zeitlichen Vorlaufes. Inzwischen ist jedoch eine weitere Anpassung der GOT kurzfristig erforderlich geworden. Tierärztliche Fachverbände, unter anderem die Bundestierärztekammer, haben darauf hingewiesen, dass die Notdienstversorgung von Tieren erheblich gefährdet ist, weil Tierärztliche Kliniken, die standesrechtlich (nach Ländergesetzen und Kammerrecht) zur Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes (24 Stunden Anwesenheit mindestens eines Tierarztes) zur Notfallversorgung von Tieren verpflichtet sind, aus finanziellen Gründen bereits vielfach auf ihren Status als Tierärztliche Klinik verzichtet haben. Dadurch ist eine adäquate flächendeckende tierärztliche Versorgung von Tieren außerhalb der regulären Behandlungszeiten nicht mehr ohne weiteres gewährleistet. Dies ist aus Gründen der Sicherung der öffentlichen Gesundheit (rasche Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen) sowie aus Gründen des Tierschutzes (Staatsziel) als problematisch anzusehen. Daher soll mit einer eigenen Gebührenregelung die finanzielle Basis für die Durchführung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden. Auch das Wegegeld, das in der Regel bei der Behandlung von Nutztieren anfällt und bei der letzten oben genannten Änderung der GOT nicht berücksichtigt werden konnte, soll nunmehr angepasst werden. Darüber hinaus erfolgt eine redaktionelle Anpassung und die Anpassung der Vorschriften über die Entgelte für Leistungen außerhalb der regulären Sprechstunden einer Tierarztpraxis an die gegebenen Verhältnisse.
Drucksache 374/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt - COM(2019) 352 final; Ratsdok. 11449/1/19
... -Speicherung und somit für den Klimaschutz und bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Hilfen zur schnellstmöglichen Wiederaufforstung der Schadflächen einzusetzen.
Drucksache 486/3/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... e, erneuerbare nicht biogene Kraftstoffe oder ihre Kombination in den Verkehr gebracht werden dürfen. Fahrzeugspezifische Ausnahmen (beispielsweise nur für den Schiffsverkehr) sollen dabei auch in Betracht gezogen werden. Insgesamt soll dabei sichergestellt werden, dass die Anforderungen des Klimaschutzprogramms 2030 erfüllt werden und mit hoher Sicherheit gewährleistet werden kann, dass indirekte Landnutzungsänderungen beispielsweise durch die Ausdehnung der Anbauflächen von Ölpalmen vermieden werden.
Drucksache 111/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
... b. Um im Hinblick auf das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu einer möglichst flächendeckenden Versorgung zu kommen, müssen auch die wirtschaftlich schwieriger zu erschließenden Außengebiete der Förderregionen einbezogen werden.
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Das Verfahren der Kastration von Ferkeln unter Isoflurannarkose stellt ein relativ neues Verfahren dar, zu dem noch keine flächendeckenden Erfahrungen bestehen. Deshalb ist mit neuen Entwicklungen bei der Methode sowie den verwendeten Instrumenten zu rechnen. Die Beurteilung, ob die jeweiligen Methoden und Instrumente als "geeignet" im Sinne der Verordnung anzusehen sind, liegt bei den zuständigen örtlichen Behörden. Diese sollen im Rahmen ihrer Kontrollaufgaben durch eine von einer unabhängigen Bundeseinrichtung herausgegebenen Leitlinie unterstützt werden.
Drucksache 661/19
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
... 2. Der Vielfalt der Realwirtschaft (in Größe, Eigentümerstruktur und Finanzierungsbedarf) in der EU trägt die Vielfalt und die Flexibilität der bankbasierten Finanzierung Rechnung. Dabei spielen kleine und mittlere Banken mit starkem Bezug zur regionalen Wirtschaft eine genauso große Rolle wie große und international ausgerichtete Banken, die Finanzierungen für eine global ausgerichtete Exportwirtschaft sicherstellen. Alternative Finanzierungswege, die in gleicher Weise für KMU, Mittelstand und andere Teile der Realwirtschaft flächendeckend zur Verfügung stehen und zugleich entsprechend flexibel und passgenau zugeschnitten sind, sind derzeit nicht vorhanden.
Drucksache 136/1/19
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat - Antrag der Länder Thüringen und Bremen - Punkt 11 der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019
... Der Bundesrat hat in seiner 967. Sitzung am 27. April 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden" bereits Stellung zum Schutz der Biodiversität sowie zum Verbot auf Flächen öffentlicher Einrichtungen sowie auf öffentlichen Verkehrsflächen genommen (BR-Drucksache 107/18(B) -).
Drucksache 100/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... d) Fläche der Wohnung,
Drucksache 546/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln
... 2. Zur Erreichung dieser Ziele müssen weitere Anreize für einen Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel geschaffen werden. Dazu ist die Stärkung sowohl des Schienenpersonennahverkehrs als auch des sonstigen öffentlichen Personennahverkehrs durch ein insgesamt flächendeckendes, leistungsfähiges, bezahlbares und nutzerorientiertes Angebot an öffentlichen Verkehrsleistungen von zentraler Bedeutung.
Drucksache 410/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Bei der Amtschefkonferenz am 17. Januar 2019 in Berlin haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder in einem Beschluss den Bund gebeten, im Rahmen der Vorgaben zur Einhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) Optionen für eine Bagatellregelung beim Genehmigungsverfahren kleinflächiger Umwandlungen von Dauergrünland zu ermitteln und, sofern erforderlich, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 16a Bagatellregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 158/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur
1. Zu Artikel 1 § 3 eKFV
§ 3 Berechtigung zum Führen
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, 4 und 5 eKFV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 3 - neu - eKFV
4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 4 Satz 3, 4, 5 und 6 eKFV
5. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV
6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2, 3 und 4 eKFV
7. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 und 3 eKFV
8. Zu Artikel 1 § 14 Nummer 5 eKFV
9. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 4 Satz 1 eKFV
10. Zu Artikel 2 Nummer 1 und 2 - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a und § 10 Absatz 3 Satz 2 FeV
11. Zu Artikel 4 Nummer 4 Anlage laufende Nummer 238 und 238.1 BKatV
12. Zu Artikel 4a - neu - § 5 Absatz 4 Satz 2, § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO
‚Artikel 4a Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Zu Ziffer 1:
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffer 3:
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... Für den zu erzielenden Effekt der Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ist die flächendeckende Etablierung staatlich anerkannter Schulen für den Sektor "Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen" mit Qualitätsanforderungen und einer entsprechenden Kostenübernahme durch den Bund notwendig.
Drucksache 627/19
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2019: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019
... Abschluss eines Mietvertrages über Räumlichkeiten als Ersatzflächen für die neu zu errichtende Liegenschaft Unter den Linden 62 - 68 in Berlin.
Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... In Nummer 7 werden nach den Wörtern "nutzbare Fläche" die Wörter "in der Legehennenhaltung und Legehennen-Elterntierhaltung" eingefügt.
Drucksache 194/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
... - Kanten- und Flächenveredelung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 363/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Die im Jahr 2018 in Kraft getretene europäische Spielzeugsicherheitsnorm "Sicherheit von Spielzeug - Teil 1 Mechanische und physikalische Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 71-1:2014+A1:2018" beinhaltet eine andere Berechnungsgrundlage mit der sogenannten "kinetischen Energie je Flächeneinheit" für Geschosse, die aus Spielzeugwaffen verschossen werden (2500 Joule pro Quadratmeter, J/m2). Sie unterscheidet sich von der bisher aus dem Waffenrecht bekannten maximalen Bewegungsenergie von 0,5 Joule (J), welche in Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG als Grenzwert für Schusswaffen benannt wird, die zum Spiel bestimmt und damit vom
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG
Zu § 5
Zu § 5
2. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 3a
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG
5. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 5
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG
9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
11. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 26
12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG
15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG
16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG
17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 544/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Geburtshilfe vor Ort stärken
... Eine noch weitergehende Reduzierung der klinischen Geburtshilfen lässt befürchten, dass die flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies könnte bei einer signifikanten Zahl von Schwangeren dazu führen, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Transportentfernung zur nächstgelegenen Geburtshilfe von 40 Minuten überschritten würde. Der vorzulegende Gesetzentwurf der Bundesregierung muss daher nachhaltig dazu beitragen, die klinischen Geburtshilfen zu stabilisieren, nicht zuletzt um gleichwertige Lebensverhältnisse auch in ländlichen Regionen gewährleisten zu können.
Drucksache 520/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Betreffend die Regionen, in denen bislang die Zahlung der vollständigen Maklerkosten durch die Käufer üblich ist, wird nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes von 210 000 Wohnimmobilientransaktionen pro Jahr ausgegangen, von denen 43 Prozent, in den Stadtstaaten 60 bis 70 Prozent, unter Beteiligung eines Maklers stattfinden (insgesamt ca. 100 000). Berücksichtigt wurden dabei in den Flächenländern unterschiedliche Maklerquoten und Immobilienpreise in ländlichen und (groß-)städtischen Regionen. In Abzug zu bringen sind weiter sowohl die Fälle, in denen allein der Käufer den Makler beauftragt, als auch solche, in denen entgegen der ortsüblichen Praxis schon bislang eine paritätische Verteilung der Maklerprovision stattgefunden hat (schätzungsweise insgesamt 5 Prozent). Weiter ist ein geschätzter Rückgang der Makleraufträge um 10 Prozent zu einzubeziehen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656a Textform
§ 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
§ 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
§ 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Beschreibung der aktuellen Situation
2. Regelungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
1. Senkung sonstiger Kaufnebenkosten
2. Regionale Begrenzung der Kostenteilung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils
- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils
- Nachweis der gezahlten Maklerprovision, § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E
- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 8
Zu § 656a
Zu § 656b
Zu § 656c
Zu § 656d
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Halbteilungsprinzip
4 Textform
4 Verbraucherschutz
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Verkäufer
5 Käufer
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 93/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren"
... Es gilt, den Tierschutz in allen Bereichen weiter zu stärken. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes ist konsequent und flächendeckend voranzubringen. Vor diesem Hintergrund kann die Einführung von Betretungsrechten in VTN-Betrieben für die routinemäßige Überprüfung von Tierkadavern auf Vorliegen tierschutzrelevanter Befunde sowie die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Kadavern zum abgebenden Haltungsbetrieb bei Anlieferung in VTN-Betrieben einen Beitrag zu mehr Tierschutz leisten.
Drucksache 135/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates - Neuregelung des Elternunterhaltes bei Pflegebedürftigkeit
... Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland ist eine menschenwürdige Pflege für Pflegebedürftige und für Pflegende flächendeckend sicherzustellen und die finanzielle Belastung einer älter werdenden Gesellschaft gerecht zu verteilen. Die Pflege der eigenen Eltern oder naher Angehöriger darf nicht zu einem untragbaren finanziellen Risiko oder sogar zu einem Armutsrisiko von Familien führen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.