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"Flughafen"


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0183/05
0401/1/05
0715/05
0095/05
0016/05
0496/05
0610/04
0737/1/04
0105/04B
Drucksache 144/20

... Angesichts der beschriebenen Umstände sollte die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 geändert werden, damit Luftfahrtunternehmen in dem Zeitraum, in dem der Luftverkehrsmarkt unter dem Ausbruch des SARS-CoV-2 besonders zu leiden hat, ihre Anrechte auf die von ihnen nicht genutzten Zeitnischen wahren können. Der vorgeschlagene Zeitraum erstreckt sich für alle Flüge auf den Zeitraum von vier Monaten zwischen März 2020 und Juni 2020. Da die schwerwiegenden Auswirkungen des Ausbruchs des SARS-CoV-2-Virus erstmals in der Volksrepublik China und in der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China auftraten, wird vorgeschlagen, die angestammten Rechte für Zeitnischen, die für Luftverkehrsdienste in diese Märkte und aus diesen Märkten genutzt werden, über einen längeren Zeitraum hinweg zu schützen. Der verlängerte Zeitraum beginnt am 23. Januar 2020, dem Datum, an dem der erste Flughafen in der Volksrepublik China von Behörden geschlossen wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex\-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 10a

Artikel 12a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12b
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 536/20

... 3. Die Länder und auch die Gesellschafter der Flughäfen haben bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen und Maßnahmen ergriffen, um die Belastung der Flughäfen abzufedern. Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, die Maßnahmen zu flankieren und die den Flughafenbetreibern entstandenen Bereitstellungskosten zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/20




Entschließung

Zu Ziff. 1:

Zu Ziff. 2 und 3:


 
 
 


Drucksache 348/20

... MediCare Flughafen München Medizinisches Zentrum GmbH

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund, Länder und Gemeinden

b Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Änderung der Höhe der tagesbezogenen Pauschale nach § 21 Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 2
Änderungen des Zuschlags nach § 21 Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 3
Inkrafttreten

Anlage
Höhe der tagesbezogenen Pauschale nach § 1 Absatz 1 Nummer 1

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund, Länder und Gemeinden

b Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 155/20

... Bereits in der Vergangenheit haben Ereignisse mit globalen Auswirkungen wie tagelange Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke des Eyjafjallajökull im Jahr 2010, die Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November 2008 oder die mehrtägige Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001 plastisch gezeigt, dass ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, höhere Gewalt als Grund für eine Hemmung der Unterbrechungsfrist anzuerkennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 213/20

... Nach Artikel 11 Absatz 2 kann das Leitungsorgan eines Flughafens selbst Bodenabfertigungsdienste erbringen, ohne an einer Ausschreibung teilzunehmen. Dies kann jedoch nur den Zeitraum abdecken, der für die Durchführung einer neuen Ausschreibung erforderlich ist, und es ist unwahrscheinlich, dass Flughäfen, die noch keine Bodenabfertigungsdienste erbringen, diese Dienste so schnell erbringen könnten. Die gleiche Beschränkung gilt für die Selbstabfertigung durch Luftfahrtunternehmen, die auf dem betreffenden Flughafen keine nennenswerte Präsenz haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/20




3 CORRIGENDUM

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Änderung der Vorschriften für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/20086

1.2. Modifizierung der Vorschriften für Sofortmaßnahmen nach der Verordnung EG Nr. 1008/2008

1.3. Verlängerung des Zeitraums, in dem Bodenabfertigungsdienstleister nach der Richtlinie 96/67/EG7 an Flughäfen der Union tätig sein dürfen

1.4. Einführung eines Dringlichkeitsverfahrens für die Auswahl von Bodendienstleistern während der COVID-19-Krise

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4. Folgenabschätzung

3.5. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 21a
Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

KAPTIEL IVa BEFRISTETE Vorschriften für BODENABFERTIGUNGSDIENSTE

Artikel 24a

Artikel 25a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25b
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 576/19

... Mit den Änderungen wird sichergestellt, dass die in Deutschland vorhandenen und zur Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderlichen Informationen im Rahmen internationaler Kooperation geteilt werden können. Daher erhält die Regelung eine Grundlage zur Übermittlung der bei Überprüfungen nach Satz 1 erlangten oder bereits zuvor vorhandenen, zur Bewertung der Zuverlässigkeit relevanten Informationen, wobei - soweit die Informationen von einer Polizeibehörde, Strafverfolgungsbehörde oder einem Nachrichtendienst stammen - eine Übermittlung insoweit das Einvernehmen dieser Behörden voraussetzt. Durch diese Informationen wird die anfragende ausländische Stelle in die Lage versetzt, nach eigenem Ermessen über die Zuverlässigkeit zu entscheiden. Diese Regelung ist in der Praxis insbesondere dann von Bedeutung, wenn Arbeitnehmer in Deutschland wohnen und z.B. im Rahmen des grenznahen Verkehrs an einem ausländischen Flughafen einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit nachgehen. Die in Absatz 10 verankerten Datenschutzvorkehrungen bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 579/19

... Bei dem Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing handelt es sich um ein verkehrlich außergewöhnlich bedeutendes Projekt, das Teil des TEN-Kernnetzkorridors Rhein-Donau ist. Maßnahmenziel ist die Herstellung der vollständigen Zweigleisigkeit zwischen Markt Schwaben und Tüßling bis zur Grenze nach Österreich sowie die Elektrifizierung der gesamten Strecke. Gleichzeitig gehört die Anbindung des Flughafens München über eine zu bauende Walpertskirchner Spange zum Projektziel. Diese Kapazitätserweiterung und die mit der Elektrifizierung einhergehende Möglichkeit, höhere Lasten im Güterverkehr zu transportieren dient u.a. dem Güterverkehr aus dem und zum Chemiedreieck Richtung München und Richtung Salzburg. Es erfolgt eine Geschwindigkeitsanhebung auf bis zu 160 km/h, die sowohl dem Personenfernverkehr zwischen Salzburg und München dient als auch eine Fernbahnanbindung zum Flughafen München ermöglicht. Sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr erfolgen Verlagerungen von der überlasteten und längeren Strecke über Rosenheim in dieser Verbindung als auch Transportkostensenkungen und Zeiteinsparungen. Die ebenfalls enthaltene Truderinger Kurve stellt eine Verbindung der Bahnstrecken nach Mühldorf und Rosenheim her. Somit können insbesondere Verkehre zwischen dem KV-Terminal München-Riem und Österreich / Italien ohne zeitintensiven Fahrtrichtungswechsel in München geführt werden. Das hohe Gemeinwohlinteresse ergibt sich aus der gesamtwirtschaftlichen Bewertung, die im Vorfeld der Aufnahme des Projekts in den Bedarfsplan erfolgt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gegenstand des Gesetzes

§ 2
Verkehrsinfrastrukturprojekte

§ 3
Träger des Vorhabens; zuständige Behörde

§ 4
Vorbereitendes Verfahren

§ 5
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 6
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 7
Anhörungsverfahren

§ 8
Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht

§ 9
Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes

§ 10
Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission

§ 11
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes

§ 12
Normenkontrollverfahren

§ 13
Zusätzliche Regelungen der Behörde

§ 14
Überleitung von Verfahren

§ 15
Gebühren

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätze 3 bis 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 1 bis 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 576/19 (Beschluss)

... Die bloße Tätigkeit im Sicherheitsbereich eines Flughafens, die Mitgliedschaft in einem Segelflugverein oder der Besuch einer Flugschule sind nicht erlaubnispflichtig. Die Zuverlässigkeitsprüfung nach dem LuftSiG-E dient ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs nicht der Erteilung sicherheitsrelevanter Ausnahmegenehmigungen, sondern dem Schutz vor Angriffen durch "Innentäter". Die Begründung des Gesetzentwurfs weist darauf hin, dass es nicht nur um die Identifikation potentieller Terroristen gehe. Es gehe auch darum, Personen zu identifizieren, die durch solche Täter potentiell ideologisch beeinflussbar bzw. erpressbar seien (vergleiche BR-Drucksache 576/19, Seite 8). Strukturell ist diese Prüfung mithin vergleichbar mit der Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 179/19 (Beschluss)

... Der Vollzug des Ausreisegewahrsams in einer Unterkunft würde nach dem Gesetzentwurf künftig voraussetzen, dass eine geringe Entfernung zur Grenzübergangsstelle besteht. Damit wären faktisch nur noch Unterkünfte in Flughafennähe für den Vollzug des Ausreisegewahrsams geeignet. Diese Regelung würde den praktischen Vollzug stark einschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 11 Absatz 5a Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 54 Absatz 2 Nummer 1a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c - neu - § 56 Absatz 5 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 60b Absatz 5 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e Satz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 62 AufenthG , Nummer 22 § 62a AufenthG , Nummer 23 § 62b AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe e § 62 Absatz 6 Satz 4 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 3 Satz 2 - neu -, 3 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b - neu - § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 29a - neu - § 87 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 98 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

19. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 33 Absatz 5 Satz 8 - neu - AsylG


 
 
 


Drucksache 576/1/19

... Die bloße Tätigkeit im Sicherheitsbereich eines Flughafens, die Mitgliedschaft in einem Segelflugverein oder der Besuch einer Flugschule sind nicht erlaubnispflichtig. Die Zuverlässigkeitsprüfung nach dem LuftSiG-E dient ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs nicht der Erteilung sicherheitsrelevanter Ausnahmegenehmigungen, sondern dem Schutz vor Angriffen durch "Innentäter". Die Begründung des Gesetzentwurfs weist darauf hin, dass es nicht nur um die Identifikation potentieller Terroristen gehe. Es gehe auch darum, Personen zu identifizieren, die durch solche Täter potentiell ideologisch beeinflussbar bzw. erpressbar seien (vergleiche BR-Drucksache 576/19, Seite 8). Strukturell ist diese Prüfung mithin vergleichbar mit der Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des

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Drucksache 576/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 275/19

... "(4) Die die Abschiebung durchführende Behörde ist befugt, zum Zweck der Abschiebung den Ausländer zum Flughafen oder Grenzübergang zu verbringen und ihn zu diesem Zweck kurzzeitig festzuhalten. Das Festhalten ist auf das zur Durchführung der Abschiebung unvermeidliche Maß zu beschränken.

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Drucksache 275/19




§ 12a
Asylverfahrensberatung

§ 15
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht


 
 
 


Drucksache 420/18 (Beschluss)

... Sofern Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Nachtflugbeschränkungsregeln eines Flughafens bestehen, ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren nach der geltenden Rechtslage gegen die verantwortlich das Luftfahrzeug führende Person des jeweiligen Fluges als Adressatin oder Adressat der Bußgeldnorm zu richten (§ 58 Absatz 1 Nummer 8a

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Drucksache 420/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 420/18

... Sofern Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Nachtflugbeschränkungsregeln eines Flughafens bestehen, ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren nach der geltenden Rechtslage gegen die verantwortlich das Luftfahrzeug führende Person des jeweiligen Fluges als Adressatin oder Adressat der Bußgeldnorm zu richten (§ 58 Absatz 1 Nummer 8a

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Drucksache 420/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 617/18

... Gruppenfreistellungsverordnung wurde erweitert, sodass sie sich nun auch auf öffentliche Fördermaßnahmen für Hafen-, Flughafen-und kulturelle Infrastrukturen erstreckt.33 Heute werden 97 % der staatlichen Beihilfen auf der Grundlage klar festgelegter Bedingungen ohne vorherige Genehmigung der staatlichen Beihilfe durch die EU gewährt. Im Juni 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine gezielte Änderung der Ermächtigungsverordnung zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen. Der kombinierte Effekt dieser Maßnahmen hat zu wesentlich mehr Rechtssicherheit und schlankeren Verfahren geführt, wodurch eine Förderung von Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, ermöglicht wurde.

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Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 61/18

... So können die Mitgliedstaaten künftig beispielsweise von der bisherigen Regelung zum Nachweis der Eigenschaft eines Aktiven Betriebsinhabers abweichen. Das EU-Recht knüpft den Bezug von Prämien an die Voraussetzung, dass der Empfänger ein Aktiver Betriebsinhaber ist. Der Nachweis dafür wurde bisher über eine Erklärung des Antragstellers erbracht, dass er kein Kriterium der sog. Negativliste erfüllt. Die Negativliste ist eine Aufzählung von Ausschlusskriterien für einen Aktiven Betriebsinhaber. Ziel und Zweck der Negativliste ist es, den förderfähigen Personenkreis auf Antragsteller einzugrenzen, deren landwirtschaftliche Tätigkeit nicht unwesentlich ist. So sind beispielsweise die Betreiber eines Flughafens (auch Sportflughäfen), die Betreiber eines Wasserwerkes oder die Betreiber einer dauerhaften Sport- und Freizeitfläche keine Aktiven Betriebsinhaber und deshalb nicht anspruchsberechtigt. Da der Nutzen der bisherigen Regelung in Deutschland nach dem Dafürhalten des Bundesrates (Beschluss vom 25.11.2016, BR Drucksache. 533/16-Beschluss, Ziffer 2) bisher wesentlich geringer war als der dadurch verursachte Aufwand, entfällt diese Erklärung künftig für die Antragsteller.

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Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 507/18

... (3) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass zwischen den für die Erhebung der Flughafenentgelte und Flugsicherungsgebühren zuständigen Stellen in ihrem Hoheitsgebiet und den bezeichneten Unternehmen, welche die Dienste und Einrichtungen nutzen, Konsultationen stattfinden. In diesen Konsultationen werden transparent und nachvollziehbar die Kostenbezogenheit und der nicht diskriminierende Charakter der Entgelte deutlich, insbesondere dann, wenn Änderungen der Flughafenentgelte und Flugsicherungsgebühren vorgeschlagen werden. Die Nutzer werden in diesem Fall von den zuständigen Stellen innerhalb einer angemessenen Frist über Vorschläge zur Änderung der Entgelte unterrichtet, um den zuständigen Stellen die Möglichkeit zu geben, die von den Nutzern geäußerten Meinungen zu berücksichtigen. Bei der Bemessung einer angemessenen Frist für Vorschläge zur Änderung der Entgelte beachten beide Vertragsparteien die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation herausgegebenen Empfehlungen zur Durchführung von Konsultationen in der jeweils geltenden Fassung.

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Drucksache 507/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Verkehrsrechten

Artikel 3
Bezeichnung und Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 4
Widerruf, Einschränkung oder Aussetzung der Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 5
Gesetze, sonstige Vorschriften und Verfahren

Artikel 6
Gleichbehandlung bei den Entgelten

Artikel 7
Befreiung von Zöllen und sonstigen Abgaben

Artikel 8
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Artikel 9
Transfer von Einkünften

Artikel 10
Grundsätze für den Betrieb des Fluglinienverkehrs

Artikel 11
Übermittlung von Betriebsangaben und Statistiken

Artikel 12
Tarife

Artikel 13
Gewerbliche Tätigkeiten

Artikel 14
Intermodal-Verkehr

Artikel 15
Anerkennung von Zeugnissen und Erlaubnisscheinen

Artikel 16
Luftverkehrsicherheit

Artikel 17
Luftsicherheit

Artikel 18
Überprüfung von Reisedokumenten und nicht einreiseberechtigten Personen

Artikel 19
Meinungsaustausch

Artikel 20
Konsultationen

Artikel 21
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 22
Mehrseitige Übereinkünfte

Artikel 23
Frühere Abkommen

Artikel 24
Ratifikation, Inkrafttreten, Geltungsdauer

Artikel 25
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und bei den Vereinten Nationen

Artikel 26
Kündigung

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 333/17

... 8. etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information-Daten), einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Tag des Abflugs und der Ankunft, Flughafen des Abflugs und der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und der Ankunft,

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Drucksache 333/17




Artikel 1
Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681 (F1uggastdatengesetz - F1ugDaG)*

Abschnitt 1
Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems

§ 1
Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems

Abschnitt 2
Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle

§ 2
Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen

§ 3
Datenübermittlung der durch andere Unternehmen erhobenen Fluggastdaten

Abschnitt 3
Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle

§ 4
Voraussetzungen für die Datenverarbeitung

§ 5
Depersonalisierung von Daten

Abschnitt 4
Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle

§ 6
Datenübermittlung an die zuständigen Behörden im Inland

§ 7
Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 8
Teilnahme an gemeinsamen Verfahren der Zusammenarbeit

§ 9
Datenübermittlung an Europol

§ 10
Datenübermittlung an Drittstaaten

Abschnitt 5
Datenschutzrechtliche Bestimmungen

§ 11
Nationale Kontrollstelle

§ 12
Die oder der Datenschutzbeauftragte der Fluggastdatenzentralstelle

§ 13
Löschung von Daten

§ 14
Protokollierung

§ 15
Dokumentationspflicht

Abschnitt 6
Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 16
Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 17
Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren

§ 18
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Fluggastdatengesetzes

§ 14
Protokollierung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 164/1/17

... Für die Festlegung von An- und Abflugverfahren (Flugrouten) eines Flughafens wird die Pflicht zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung geregelt. Die Änderung stellt sicher, dass die Festlegung von Flugrouten, die mit erheblichen Umweltauswirkungen, insbesondere Lärmbeeinträchtigungen verbunden sind, nicht ohne ausreichende Prüfung deren Umweltverträglichkeit festgesetzt werden. Bisher unterliegt nach der Rechtsprechung allein die prognostische Grobplanung von Flugrouten im Rahmen der Planfeststellung eines Flughafens der UVP-Pflicht, die sich in ihrer Prüftiefe auf die prognostische Grobplanung beschränkt. Für die verbindliche Festlegung von Flugrouten nach § 33 Absatz 2 Satz 1 der

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Drucksache 164/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4 nur U

Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 UVPG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 UVPG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Überschrift und Absatz 2 - neu - UVPG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 UVPG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 6 UVPG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 UVPG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG

14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5, § 10 Absatz 6, § 11 Absatz 6, § 12 Absatz 6 UVPG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 4 Satz 2 UVPG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG

17. Hauptempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 3

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG

20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 UVPG

21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UVPG

22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG

24. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG

25. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG

26. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG

27. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG

28. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG

29. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG

30. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 UVPG

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG

32. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG ,

33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG

34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 UVPG

35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG

36. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG

37. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG

38. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG

39. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 48 Satz 2 UVPG

40. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

41. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG

§ 51a
Flurbereinigungsverfahren

42. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 60 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, § 61 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und § 62 UVPG

43. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG

44. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG

45. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG

46. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c - neu - Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

47. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG

48. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe gg UVPG

49. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG

50. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG

51. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG

52. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

53. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG

54. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV

55. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV

56. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV

57. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV

58. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV *

59. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV

60. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV

61. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV

62. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV

63. Zu Artikel 2 Absatz 24 Nummer 01 - neu - § 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 6a Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc, Nummer 10 UVP-V Bergbau , Nummer 3 - neu - §§ 4, 5 UVP-V Bergbau


 
 
 


Drucksache 696/17

... Im Rahmen der EU-weiten Zusammenarbeit beim Schutz des öffentlichen Raums kann auch ein Mehrwert erzielt werden, indem gemeinsame Orientierungshilfen ausgearbeitet, Geräte getestet, Harmonisierungen von Normen angeregt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden. Auf der Grundlage etablierter bewährter Verfahren der Mitgliedstaaten können EU-Leitfäden erstellt werden, die sich mit einer Vielzahl von Aspekten im Zusammenhang mit dem Schutz des öffentlichen Raums befassen: vom physischen Schutz von Gebäuden und Orten über gezielte Empfehlungen für bestimmte Veranstaltungen (Sport- und Kulturveranstaltungen) und Bereiche (landseitige Flughafenbereiche) bis hin zur Unterstützung bei Schwachstellenbeurteilungen und der Verbesserung der Detektions- und Reaktionsfähigkeit. Die EU-Leitfäden können den Mitgliedstaaten zudem Hilfe bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit bieten. Ein stärkeres öffentliches Bewusstsein wird dazu beitragen, dass verdächtige Verhaltensweisen rasch gemeldet werden. Einige Mitgliedstaaten haben wirksame Sensibilisierungsmaßnahmen wie Videos, Faltblätter und Poster entwickelt. Diese bewährten Verfahren sollten mit anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 592/16

... a) In den Nummern 5 und 6 Buchstaben a wird nach den Wörtern "eines Flughafens" jeweils die Angabe "(§ 41 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 6
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für Verwaltung

IV. Sonstige Auswirkungen

1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 10/16

... Betriebsinhaber, die eine Direktzahlung erhalten möchten, haben künftig zudem jährlich die notwendigen Unterlagen als Nachweis dafür einzureichen, dass kein Ausschlussgrund erfüllt ist, wie z.B. dass auf der betreffenden Fläche kein Flughafen oder Wasserwerk betrieben wird. Das Ressort nimmt an, dass bundesweit etwa 60.000 Betriebe jährlich verpflichtet sind, eine solche Erklärung abzugeben. Für Portokosten und Material setzt das Ressort 1 Euro pro Betrieb und eine Bearbeitungsdauer von 5 Minuten an, sodass insgesamt rund 180.000 Euro jährlich für diese Zahlungsempfänger anfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 11a
Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse

§ 13a
Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Artikel 2
Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Weitere Verordnungsfolgen

Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

2.3. Evaluation

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 414/16 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat weist aus Anlass des Gesetzgebungsvorhabens nochmals darauf hin, dass sich aus den von der Kommission am 4. April 2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften für die Flughafenbetreiber zahlreiche wirtschaftliche Herausforderungen ergeben, denen sie sich innerhalb des von der Kommission festgelegten Übergangszeitraums, in dem Betriebsbeihilfen zulässig sind, stellen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe ddd1 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe Absatz 9b - neu - LuftSiG , Buchstabe f - neu - § 7 Absatz 11 Satz 1 LuftSiG , Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu -, Absatz 3 LuftSiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 8 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 8 Absatz 2 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a bis c, d - neu - bis g - neu - § 10 Satz 1, 2, 2a - neu -, Satz 3, 3a - neu -, Satz 4 und 6 LuftSiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 Satzteil nach Nummer 4 LuftSiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 9 LuftSiG


 
 
 


Drucksache 182/16

... ‚1a. In § 40 Absatz 1 Nummer 5 werden nach dem Wort "Flughafenbetriebsabwicklung" ein Komma und die Wörter "einschließlich eines Gutachtens zur Luftraumkapazität" eingefügt.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/16




§ 4a

§ 65b
Flugmedizinische Datenbank

§ 65c
Flugmedizinische Sachverständige und flugmedizinische Zentren, Anerkennung und Aufsicht

‚Artikel 1a Änderung des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt

‚Artikel 3a Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

§ 21
Flugmedizinische Tauglichkeit

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 721/16

... aa) In Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee werden die Wörter "Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens" durch die Wörter "Geländes eines Flugplatzes" ersetzt.



Drucksache 656/1/16

... Bereits in der vorherigen Fassung des ROG wurde dem Bund die Möglichkeit eingeräumt, Raumordnungspläne für Standortkonzepte für Hafen- und Flughafenstandorte aufzustellen. Um die bundesstaatliche Zuständigkeitsverteilung nicht durch Raumordnungspläne des Bundes zu beeinträchtigen, wurde in § 17 Absatz 2 Satz 2 ROG geregelt, dass derartige Raumordnungspläne des Bundes für die Länder unverbindlich sind (vgl. BT-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 2 ROG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 3 ROG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und Nummer 22 § 5 Absatz 4 und § 17 Absatz 2 Satz 5 ROG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 3 ROG

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 1 ROG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 11 Absatz 2 ROG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d ROG

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 17 Absatz 2 Satz 1 ROG

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 22

11. Zu Artikel 3 § 48 Absatz 2 Satz 2 BBergG


 
 
 


Drucksache 507/16

... Zu der Anhörung, die auf der Website "Ihre Stimme in Europa" veröffentlicht wurde, gingen 37 Beiträge ein. Trotz der relativ geringen Zahl von Antworten können die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung als repräsentativ gelten, da sich alle wichtigen Interessengruppen (nationale Verwaltungen, alle Arten von Unternehmen einschließlich KMU, Prüflaboratorien, Flughafenbetreiber usw.) beteiligt haben. Außerdem nahmen die wichtigsten Verbände der Branche (darunter der größte Luftfahrtverband, der rund 240 Fluggesellschaften vertritt, die 84 % des gesamten Flugverkehrs leisten, sowie der größte Wirtschaftsverband, dem nahezu alle Hersteller in der EU angehören) und mehrere Testlaboratorien an der Anhörung teil, so dass insgesamt mehrere Hundert Interessenträger vertreten waren. Die Hauptschlussfolgerungen aus der öffentlichen Anhörung, die in der diesem Vorschlag beiliegenden Folgenabschätzung zusammengefasst werden, stützen den legislativen Ansatz des Vorschlags in vollem Umfang. -eines Workshops, der am 25. September 2013 als Folgemaßnahme zu der öffentlichen Anhörung durchgeführt wurde. An dem Workshop nahmen Vertreter aller betroffenen Interessengruppen (Mitgliedstaaten, Wirtschaft, ECAC und Airports Council International Europe als Vertreter der Endnutzer) teil. Hauptschlussfolgerung des Workshops war, dass die Ergebnisse der Studien, die auf der ersten Sitzung vorgestellt worden waren (siehe nachfolgenden Absatz), sowohl in Bezug auf die Problemstellungen als auch in Bezug auf die möglichen Lösungen konvergierten. -obschon eine gewisse Zeit zwischen der öffentlichen Anhörung, dem Workshop und der Vorlage der Folgenabschätzung verstrichen ist, besitzen die Erkenntnisse, die dabei in Bezug auf das Fehlen gemeinsamer rechtsverbindlicher Verfahren für die Zertifizierung von Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen gewonnen wurden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen

Artikel 5
Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Genehmigungsbehörden

Artikel 7
Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung

Artikel 8
Prüfungen

Artikel 9
Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung

Artikel 10
Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen

Artikel 11
EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 12
Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13
Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 14
Änderungsarten

Artikel 15
Vornahme und Notifizierung von Änderungen

Artikel 16
Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 17
Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 18
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19
Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen

Artikel 20
Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Artikel 21
Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 22
Anforderungen an technische Dienste

Artikel 23
Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste

Artikel 24
Koordinierung von technischen Diensten

Artikel 25
Änderungen der Benennungen

Artikel 26
Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten

Artikel 27
Änderungen der Anhänge

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Sanktionen

Artikel 30
Übergangsbestimmungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

LISTE der ANHÄNGE

Anhang I
LEISTUNGSANFORDERUNGEN

Anhang II
EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

1. Allgemeine BESCHREIBUNG

Anhang III
EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

Anhang IV
Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN

Anhang V
MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

Abschnitt II

Anlage n
: Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Anhang VI
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII
von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN


 
 
 


Drucksache 506/16

... 4. Räume in Bahnhofs- oder Flughafenhallen, Passagen oder innerhalb von Kaufhäusern und Einkaufszentren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 414/1/16

... b) Der Bundesrat weist aus Anlass des Gesetzgebungsvorhabens nochmals darauf hin, dass sich aus den von der Kommission am 4. April 2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften für die Flughafenbetreiber zahlreiche wirtschaftliche Herausforderungen ergeben, denen sie sich innerhalb des von der Kommission festgelegten Übergangszeitraums, in dem Betriebsbeihilfen zulässig sind, stellen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 5 Absatz 2 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ddd1 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe eee § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe Absatz 9b - neu LuftSiG , Buchstabe f - neu - § 7 Absatz 11 Satz 1 LuftSiG , Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu -, Absatz 3 LuftSiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 8 Absatz 1 Satz 6 LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 8 Absatz 2 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a bis c, d - neu - bis g - neu - § 10 Satz 1, 2, 2a - neu -, Satz 3, 3a - neu -, Satz 4 und 6 LuftSiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 Satzteil nach Nummer 4 LuftSiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 1 Nummer 9 LuftSiG


 
 
 


Drucksache 440/16

... gestützt auf das Internationale Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL", geändert durch das Zusatzprotokoll vom 6. Juli 1970, das seinerseits durch das Protokoll vom 21. November 1978 geändert wurde, das Ganze geändert durch das Protokoll vom 12. Februar 1981, in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997, im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet, und insbesondere auf dessen Artikel 40; im Hinblick auf die Zuständigkeiten, die der Europäischen Gemeinschaft in einigen vom Übereinkommen erfassten Bereichen durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957 in der revidierten Fassung des Vertrags von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 übertragen werden; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die Mitglieder der EUROCONTROL sind, bei der Annahme des am 27. Juni 1997 zur Unterzeichnung aufgelegten Protokolls zur Neufassung des Übereinkommens erklärt haben, dass die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft in einigen von dem genannten Übereinkommen erfassten Bereichen und der Beitritt der Gemeinschaft zu EUROCONTROL mit dem Ziel, eine solche ausschließliche Zuständigkeit wahrzunehmen, durch die Unterzeichnung nicht berührt werden; in der Erwägung, dass mit dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen bezweckt wird, die Euro - päische Organisation für Flugsicherung, im Folgenden als "EUROCONTROL" bezeichnet, bei der Erreichung ihrer im Übereinkommen festgelegten Ziele zu unterstützen, insbesondere des Zieles, ein einheitliches, leistungsfähiges Gremium zur Festlegung des allgemeinen Vorgehens auf dem Gebiet des Flugverkehrsmanagements in Europa darzustellen; in der Erwägung, dass wegen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu EUROCONTROL näher geregelt werden muss, in welcher Weise das Übereinkommen auf die Europäische Gemeinschaft und auf ihre Mitgliedstaaten anzuwenden ist; in der Erwägung, dass die Bedingungen für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen so gestaltet werden müssen, dass die Gemeinschaft die ihr von ihren Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten im Rahmen der EUROCONTROL wahrnehmen kann; in der Erwägung, dass das Königreich Spanien und das Vereinigte Königreich am 2. Dezember 1987 in London in einer gemeinsamen Erklärung ihrer Minister für auswärtige Angelegenheiten eine engere Zusammenarbeit bei der Benutzung des Flughafens Gibraltar vereinbart haben und dass diese Verein barung noch nicht wirksam ist - haben Folgendes vereinbart:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Schlussbemerkung

Schlussakte der Diplomatischen Konferenz über das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

I. Gemeinsame Erklärung zur fehlenden Zuständigkeit der Gemeinschaft in den Bereichen nationale Sicherheit und Landesverteidigung

II. Gemeinsame Erklärung zur Koordinierung im Bereich RTDE

III. Gemeinsame Erklärung zum Inkrafttreten des Protokolls zur Neufassung und des Beitrittsprotokolls sowie zu späteren Unterzeichnungen des Beitrittsprotokolls

Protokoll
über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 321/15

... Nachdem die Grenzkontrollstelle des Flughafens Düsseldorf geschlossen worden ist, ist die Anlage 9 entsprechend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fünfzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 2
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 12
Kennzeichnung von Futtermitteln bei Fernabsatzverträgen

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 439/1/15

... Es ist zu begrüßen, wenn Lärmauswirkungen der Flugroutenfestlegung bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für Bau und Betrieb eines Verkehrsflughafens (vor)geprüft und bewertet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:

4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO

7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV

8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV

'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 204/15

... b) Die Bekanntgabe der Einführung einer neuen Betriebs - beschränkung muss gegenüber der anderen Vertragspartei mindestens 150 Tage vor deren Inkrafttreten erfolgen. Auf Verlangen dieser anderen Vertragspartei ist dieser anderen Vertragspartei unverzüglich ein schriftlicher Bericht vorzulegen, der die Gründe für die Einführung der Betriebsbeschränkung, das für den Flughafen festgelegte Umweltschutzziel und die zu dessen Erreichung in Erwägung gezogenen Maßnahmen darlegen. Der Bericht enthält auch eine entsprechende Bewertung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen, die mit den einzelnen erwogenen Maßnahmen verbunden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Schlussbemerkung

* ABl. L 223 vom 25.8.2010, S. 3

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 6a
Gegenseitige Anerkennung der behördlichen Feststellungen hinsichtlich Eignung und Staatszugehörigkeit von Luftfahrtunternehmen

Artikel 3
Umwelt

Artikel 15
Umwelt

Artikel 4
Soziale Dimension

Artikel 17a
Soziale Dimension

Artikel 5

Artikel 6
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 21
Erweiterung der Möglichkeiten

Artikel 7
Staatliche US-Beförderungsleistungen

Anhang 3
des Abkommens wird vollständig gestrichen und wie folgt ersetzt:

Anhang 3
Betreffend Staatliche US-Beförderungsleistungen

Artikel 8
Anhänge

Artikel 9
Vorläufige Anwendung

Artikel 10
Inkrafttreten

Anlage zum
Protokoll

Anhang 6
Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen aus Drittländern

Gemeinsame Erklärung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 439/15 (Beschluss)

... Warum eine fehlerhafte Flugbuchführung die Festsetzung eines deutlich höheren Bußgeldes ermöglicht als ein Verstoß gegen Flugbeschränkungszeiten, welcher weitaus mehr Auswirkungen für die Anwohner des entsprechenden Flughafens hat, ist weder rechtlich noch sachlich nachvollziehbar und erscheint als solches auch nicht verhältnismäßig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten

'Artikel 6 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO

5. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV

6. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zur Systematik der nationalen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... c) Der Bundesrat begrüßt als eine Maßnahme im Luftverkehr die europäische Verordnungsinitiative zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums Single-European-Sky, mit der die "Umwelteffizienz" des Luftverkehrs deutlich erhöht werden soll, indem möglichst direkte Flugstrecken vom Start- zum Zielflughafen erreicht werden. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in dem Bemühen um ein globales Klimaregime für den Flugverkehr.



Drucksache 392/1/14

... 3. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/14




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Artikel 1
Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 4a

§ 4
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat begrüßt als eine Maßnahme im Luftverkehr die europäische Verordnungsinitiative zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums Single-European-Sky, mit der die "Umwelteffizienz" des Luftverkehrs deutlich erhöht werden soll, indem möglichst direkte Flugstrecken vom Startzum Zielflughafen erreicht werden. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in dem Bemühen um ein globales Klimaregime für den Flugverkehr.



Drucksache 84/14

... 21. "Gebiet" für Georgien die Landgebiete und daran angrenzende Hoheitsgewässer unter seiner Souveränität, seinem Schutz oder Mandat, und für die Europäische Union die Landgebiete (Festland und Inseln), Binnengewässer und Hoheitsgewässer, auf die der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung finden unter den in diesen Verträgen sowie etwaigen Nachfolgeinstrumenten festgelegten Bedingungen. Die Anwendung dieses Abkommens auf den Flughafen Gibraltar erfolgt unbeschadet der Rechtsstandpunkte des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs in der strittigen Frage der Souveränität über das Gebiet, auf dem sich der Flughafen befindet, und des fortdauernden Ausschlusses des Flughafens Gibraltar von den Luftverkehrsmaßnahmen der Europäischen Union, wie sie am 18. September 2006 zwischen den Mitgliedstaaten gelten, gemäß der am 18. September 2006 in Cordoba vereinbarten Ministererklärung zum Flughafen von Gibraltar;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Rechten

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung der Regulierungsfeststellungen hinsichtlich Eignung, Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen

Artikel 5
Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung von Genehmigungen

Artikel 6
Investitionen

Artikel 7
Einhaltung von Rechtsvorschriften

Artikel 8
Wettbewerbliches Umfeld

Artikel 9
Kommerzielle Möglichkeiten Vertretungen von Luftfahrtunternehmen

4 Bodenabfertigung

Verkäufe, Ausgaben vor Ort und Zahlungsverkehr

4 Kooperationsvereinbarungen

4 Leasing

Franchise - und Branding-Vereinbarungen

Artikel 10
Zölle und Steuern

Artikel 11
Gebühren für die Nutzung von Flughäfen, Einrichtungen und Diensten

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistiken

Titel II
Regulierungszusammenarbeit

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement (ATM)

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computerreservierungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchsetzung

Artikel 22
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Beziehung zu anderen Übereinkünften

Artikel 26
Änderungen

Artikel 27
Kündigung

Artikel 28
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 29
Vorläufige Anwendung und Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Übergangsbestimmungen

Anhang III
(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung) Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und zugehörige Fragen Nr. 95/93

B. Flugverkehrsmanagement

C. Flugsicherheit Nr. 3922/91

D. Luftsicherheit

E. Umwelt Nr. 2006/93

F. Soziale Aspekte

G. Verbraucherschutz Nr. 90/314

Anhang IV
Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 5 sowie Anhang I

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9
Die Absätze 1 bis 4 regeln das Recht der Luftfahrtunternehmen zur Einrichtung von Büros zu gewerb lichen

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 429/14

... "10. das Gutachten eines technischen Sachverständigen über das Ausmaß des Fluglärms, der in der Umgebung des Flughafens zu erwarten ist,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage 2
Zu berücksichtigende Informationen gemäß § 48c.

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Anlage 1
Luftfahrerscheine (Muster 3 bis 11) Anlage 2 Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen (Anlage 2 zu § 125a)

Anlage 3
Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung (Anlage 3 zu § 27).

Abschnitt 1
Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit.

Unterabschnitt 1
Allgemeines .

§ 1
Erlaubnispflichtiges Personal

§ 2
Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht

§ 3
Anwendbare Vorschriften

§ 4
Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis

§ 5
Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen

§ 6
Durchführungsbestimmungen

§ 7
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

§ 8
Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente

§ 9
Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 10
Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 11
Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis

§ 12
Erlaubnisse der Bundeswehr

§ 13
Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure

§ 14
Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten

§ 15
Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis

§ 16
Voraussetzungen für die Ausbildung

§ 17
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung

§ 18
Zuverlässigkeit

§ 19
Bewerbermeldung

§ 20
Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit

§ 21
Flugmedizinische Tauglichkeit

§ 22
Alleinflüge

§ 23
Ausbildungsbetriebe

§ 24
Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis

§ 25
Form der Ausbildungserlaubnis

§ 26
Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis

§ 27
Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis

§ 28
Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis

§ 29
Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb

§ 30
Beginn der Ausbildungstätigkeit

§ 31
Aufsicht über Ausbildungsbetriebe

§ 32
Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis

§ 33
Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger und flugmedizinischer Zentren; Aufsicht

§ 34
Fliegerärztlicher Ausschuss

Unterabschnitt 2
Segelflugzeugführer.

Unterabschnitt 3
Luftsportgeräteführer.

Unterabschnitt 9
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten.

§ 88
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren

Unterabschnitt 10
(weggefallen).

Abschnitt 2
Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen.

Unterabschnitt 1
Prüfer von Luftfahrtgerät.

Unterabschnitt 2
Freigabeberechtigtes Personal.

Unterabschnitt 3
Flugdienstberater.

Unterabschnitt 4
Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der LuftverkehrsZulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist.

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

Unterabschnitt 1
Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung.

Unterabschnitt 2
Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen.

§ 125
Nachweis von Sprachkenntnissen

Unterabschnitt 2a
(weggefallen).

Unterabschnitt 3
Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung.

§ 128a
Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern

§ 129
Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung

Unterabschnitt 4
Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften.

§ 134
Ordnungswidrigkeiten

§ 135
Übergangsvorschriften

Anlage 3
(zu § 27) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung

Artikel 3
Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

§ 45a
Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen

§ 45b
Anrechnung von Flugzeiten

Unterabschnitt 5
Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer.

§ 96
Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 5
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 6
Weitere Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen:

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2442: Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt und zur Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

A: Erfüllungsaufwand nationale Regelung :

B: Erfüllungsaufwand EU-Verordnung :


 
 
 


Drucksache 93/13 (Beschluss)

... Absatz 2 bestimmt nach dem Konzept des zweistufigen Modells die Kostenerstattungspflicht des Landes, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört. Die Länder kennen die regionalen Besonderheiten (zum Beispiel: Flughafen, Autobahn ins Ausland, typische Herkunftsländer) und können die Fälle besser einschätzen. Dies trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Kosten bei. Darüber hinaus wird eine einheitliche Bearbeitung für die örtlichen Träger und zuständigen Landesbehörden möglich. Dies führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 93 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu - und Absatz 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 101 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 516/13

... Traditionell hat die Europäische Union in Militärangelegenheiten nur sehr beschränkte Zuständigkeiten, weshalb bisher die Trennlinie im einheitlichen europäischen Luftraum so gezogen wurde, dass für Anbieter von Flughafen- oder Streckendiensten, die primär (d.h. über 50 %) dem zivilen Luftverkehr dienen, dieselben Vorschriften gelten wie für andere Diensteanbieter. Nutzern des militärischen Luftraums steht es hingegen frei, ob sie sich an den ICAO- oder den SES-Vorschriften (definiert als Vorschriften für den allgemeinen Flugverkehr (General Air Traffic [GAT])) orientieren. Sie können aus betrieblichen Gründen diese Vorschriften auch außer Acht lassen, indem sie den fraglichen Flug als "operationellen Flugverkehr" (Operational Air Traffic, OAT) deklarieren. In diesem Fall unterliegen sie nicht den SES-Vorschriften. Damit sorgt diese Trennlinie für die Sicherheit der zivilen Luftfahrt, wobei das Militär weiterhin die Möglichkeit hat, seine Aufträge nach den eigenen Anforderungen auszuführen. Mit Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008

3.2. Ziele Artikel 2

3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg

3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3

3.5. ATM/ANS Artikel 8b

3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb

3.7. Verschiedenes

4. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13
Qualifizierte Stellen

Artikel 37a
Exekutivrat

Artikel 39a
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 39b
Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren

Artikel 65b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65c
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 66a
Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen

Artikel 66b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 93/1/13

... Absatz 2 bestimmt nach dem Konzept des zweistufigen Modells die Kostenerstattungspflicht des Landes, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört. Die Länder kennen die regionalen Besonderheiten (zum Beispiel: Flughafen, Autobahn ins Ausland, typische Herkunftsländer) und können die Fälle besser einschätzen. Dies trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Kosten bei. Darüber hinaus wird eine einheitliche Bearbeitung für die örtlichen Träger und zuständigen Landesbehörden möglich. Dies führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 93 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu- und 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 einleitender Satzteil und Nummern 2, 3 und 5 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 Nummer 2 und 4 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 199/1/13

... 9. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dazu genutzt werden, Beförderungsverträge über Flugreisen mit Ausgangsflughafen in der EU vollständig in den Anwendungsbereich der Verordnung einzubeziehen und damit unabhängig vom Sitz des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens auch Störungen zu erfassen, die sich bei einem Anschlussflug zwischen einem außerhalb der Union gelegenen Umsteigeflughafen und dem Endziel ergeben können. Der Verordnungsvorschlag der Kommission schließt mit der in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e zu Artikel 2 Buchstabe n der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgeschlagenen Definition des Begriffs "Flug" die Anwendbarkeit der Verordnung und damit einen effektiven Schutz der Fluggäste aus, wenn es bei einem Anschlussflug zwischen einem Umsteigeflughafen außerhalb der EU und dem Endziel zur Annullierung oder zu erheblichen Verspätungen kommt und das den Anschlussflug ausführende Luftfahrtunternehmen nicht in der EU ansässig ist oder das Endziel außerhalb der Union liegt. Dieser Ausschluss von Fluggastrechten wird zumindest dann als nicht angemessen angesehen, wenn es sich um einen einheitlichen Beförderungsvertrag handelt, bei dem entweder beide Flüge von demselben Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden oder die beteiligten Luftfahrtunternehmen zum Beispiel im Rahmen des sogenannten Code-Sharing miteinander kooperieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/1/13




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 199/13

... • Einbeziehung der Marktakteure: bessere Möglichkeiten für die Luftfahrtunternehmen, gegen Dritte vorzugehen, die für die Verkehrsstörungen verantwortlich sind; Erstellung von Notfallplänen für die Flughafennutzer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Geltender Rechtsrahmen

1.2. Jüngste Entwicklungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1. Konsultationsprozess

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.3.1. Wirksame und einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte

3.3.1.1. Klärung wesentlicher Grundsätze

3.3.1.2. Wirksame und einheitliche Sanktionen

3.3.1.3. Effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden

3.3.2. Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen

3.3.3. Bessere Durchsetzung der Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäß behandeltes Gepäck

3.3.4. Anpassung der Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 6 Große Verspätungen

‚Artikel 6a Verpasste Anschlussflüge

‚Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

‚Artikel 13 Regressansprüche

‚Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste

‚Artikel 16 Durchsetzung

‚Artikel 16a Forderungen und Beschwerden von Fluggästen

Artikel 16b
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 16c
Ausschussverfahren

‚Artikel 17 Bericht

Artikel 2

‚Artikel 6a

Artikel 6b

Artikel 6c

Artikel 6d

Artikel 6e

‚Artikel 7

Artikel 3

Anhang 1

Anhang
: Nicht erschöpfende Liste außergewöhnlicher Umstände im Sinne dieser Verordnung

Anhang 2

Anhang
Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Schadensersatz BEI TOD ODER Körperverletzung

3 VORSCHUSSZAHLUNGEN

VerspätungEN BEI der Beförderung von FluggästeN

Verlust, BESCHÄDIGUNG ODER Verspätung von Reisegepäck

HÖHERE HAFTUNGSGRENZE für Reisegepäck

Fristen für Beanstandungen BEIM Reisegepäck

Haftung des Vertraglichen und des Ausführenden LuftfahrtunternehmenS

3 KLAGEFRISTEN

Grundlage dieser Informationen


 
 
 


Drucksache 372/13

... P7_TA-PROV(2013)0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten (Flughafen Wien)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 373/1/13

... Absatz 2 bestimmt nach dem Konzept des zweistufigen Modells die Kostenerstattungspflicht des Landes, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört. Die Länder kennen die regionalen Besonderheiten (zum Beispiel Flughafen, Autobahn ins Ausland, typische Herkunftsländer) und können die Fälle besser einschätzen. Dies trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Kosten bei. Darüber hinaus wird eine einheitliche Bearbeitung für die örtlichen Träger und zuständigen Landesbehörden möglich. Dies führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/1/13




1. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 8

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

§ 89h
Übergangsvorschrift

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 199/13 (Beschluss)

... 6. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dazu genutzt werden, Beförderungsverträge über Flugreisen mit Ausgangsflughafen in der EU vollständig in den Anwendungsbereich der Verordnung einzubeziehen und damit unabhängig vom Sitz des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens auch Störungen zu erfassen, die sich bei einem Anschlussflug zwischen einem außerhalb der Union gelegenen Umsteigeflughafen und dem Endziel ergeben können. Der Verordnungsvorschlag der Kommission schließt mit der in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e zu Artikel 2 Buchstabe n der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgeschlagenen Definition des Begriffs "Flug" die Anwendbarkeit der Verordnung und damit einen effektiven Schutz der Fluggäste aus, wenn es bei einem Anschlussflug zwischen einem Umsteigeflughafen außerhalb der EU und dem Endziel zur Annullierung oder zu erheblichen Verspätungen kommt und das den Anschlussflug ausführende Luftfahrtunternehmen nicht in der EU ansässig ist oder das Endziel außerhalb der Union liegt. Dieser Ausschluss von Fluggastrechten wird zumindest dann als nicht angemessen angesehen, wenn es sich um einen einheitlichen Beförderungsvertrag handelt, bei dem entweder beide Flüge von demselben Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden oder die beteiligten Luftfahrtunternehmen zum Beispiel im Rahmen des sogenannten Code-Sharing miteinander kooperieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 199/13 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 261/2004:

Detailanmerkungen zu den Änderungen der Verordnung EG Nr. 2027/97:

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 230/13

... b) In der Position "Bayern" werden die Wörter "GKS Flughafen München" durch die Wörter "Grenzkontrollstelle (GKS) Flughafen München" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechsundvierzigste Verordnung

Artikel 1

§ 35g
Straftaten

Anlage 4
(zu § 13 Absatz 1 und 2) Schätzgleichungen zur Berechnung des Energiegehaltes von Mischfuttermitteln

Artikel 2

Artikel 3

I. Allgemeiner Teil

II. Kosten/Erfüllungsaufwand

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2392: iner Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 526/13

... - Matthias aus Deutschland nahm an einem Berufseinführungspraktikum am internationalen Flughafen München teil. Sein Berufswunsch war Mechatroniker. Anschließend arbeitete er drei Wochen am Flughafen Wien, um im Rahmen des Leonardo-da-Vinci-Programms Auslandserfahrung zu sammeln. Das Auslandspraktikum hat ihm Einblicke in eine unterschiedliche Arbeitspraxis und Arbeitskultur vermittelt und eine neue Perspektive auf die Arbeitsprozesse in seinem Unternehmen im Heimatland eröffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 68/13

... Ortsfeste Großanlagen sind sowohl in industriellen, gewerblichen, öffentlichen (z.B. in Krankenhäusern, am Flughafen) als auch privaten / häuslichen Anwendungen (z.B. Wohnanlagen) zu finden. Großanlagen gelten dann als ortsfest, wenn eine Veränderung des Standortes während der Nutzungsphase nicht vorgesehen ist. Auch Großwerkzeuge, die bewegliche Teile umfassen, gelten als ortsfest.

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Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 733/13

... Mit Wirkung ab dem Jahr 2013 weicht dieser Rechtsakt in Bezug auf einen Anteil der Emissionen aus Flügen von und nach Drittländern von der EU-EHS-Richtlinie ab. Im Jahr 2013 gilt dies für alle Emissionen aus Flügen von und nach Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Anteile sind für jedes Kalenderjahr von 2014 bis 2020 im Anhang aufgeführt. Sie wurden von Eurocontrol auf der Grundlage des Anteils der Großkreisentfernung zwischen den wichtigsten Flugplätzen in den EWR-Mitgliedstaaten und in Drittländern berechnet, der nicht weiter als 12 Seemeilen über den am weitesten vom jeweiligen EWR-Flughafen entfernten Punkt der EWR-Küstenlinie hinausreicht. Die Prozentsätze sind niedrig angesetzte Schätzwerte der tatsächlichen Klimafolgen von Luftfahrzeugen, die an Flugplätzen in der Union starten oder landen, denn der Luftverkehr beeinflusst den Klimawandel auch durch Emissionen von Stickoxiden, Wasserdampf, Sulfaten und Rußpartikeln, deren Klimaauswirkungen ebenso hoch veranschlagt werden wie die von Kohlendioxidemissionen, und die nicht berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse von Konsultationen mit interessierten Parteien und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 28a

Artikel 2

Artikel 3

Z = die gesamte Großkreisentfernung zwischen dem Flugplatz in jedem der betreffenden EWR-Mitgliedstaaten, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in Drittländern abgingen oder endeten Referenzflugplatz des EWR-Mitgliedstaats und dem Flugplatz in dem betreffenden Drittland, an dem 2012 die meisten Flüge von und nach allen Bestimmungen in den EWR-Mitgliedstaaten abgingen oder endeten Referenzflugplatz des Drittlands .


 
 
 


Drucksache 391/12 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a



Drucksache 391/1/12

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens nach § 18a



Drucksache 688/2/12

... Auch wenn in der Fortschreibung des INFRAS-Gutachtens vom 9. Oktober 2012 für den Passagierluftverkehr auch im Jahr 2012 ein Wachstum von 2,7 % prognostiziert wird, findet dieses jedoch ausschließlich auf internationalen Verbindungen statt. Die Passagierzahlen im Inlandsflugverkehr werden nach Einschätzung der Gutachter dagegen um 1,7 % zurückgehen. Dass dies die Auslastung der kleineren internationalen Verkehrsflughäfen beeinträchtigt, die mangels Funktion als internationales Drehkreuz einen höheren Anteil an Inlandsverbindungen aufweisen, liegt auf der Hand. Diese Einschätzung bestätigen auch die Monatsstatistiken des Flughafenverbandes ADV, nach denen sich das Passagierwachstum im Wesentlichen auf die sechs größten internationalen Verkehrsflughäfen konzentriert.



Drucksache 375/12

... Die Lärmbelastung im Umland von Flughäfen ist ein heikles Thema; häufig entsteht auf lokaler Ebene erheblicher politischer Druck. Gleichzeitig bilden Flughäfen und Flugsicherung ein äußerst wichtiges Glied des Verkehrsnetzes für die europäischen Bürger. In einem solchen Netz können Entscheidungen eines Flughafens beträchtliche Auswirkungen auf andere Flughäfen oder die Leistungsfähigkeit des gesamten europäischen Luftverkehrsnetzes haben.



Drucksache 16/12

... J. Vergabestellen im Bereich der Flughafendienste

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 537/12

... Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass ein Flughafenbetreiber, der selbst Bodenabfertigungsdienste erbringt, nicht in unbilliger Weise vom Flughafenbetrieb profitiert, für den ein Monopol besteht. Das derzeit bestehende System der buchmäßigen Trennung scheint einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern von Bodenabfertigungsdiensten, z.B. als Dienstleister fungierenden Flughäfen und unabhängigen Bodenabfertigungsunternehmen, nicht hinreichend zu gewährleisten.



Drucksache 345/12

... Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/12




Mitteilung

3 Einleitung

1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial

1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen

1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung

1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters

2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger

2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften

2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können

2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln

2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle

3 Schlussfolgerung

Anhang
Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen

1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind

2. Liste der wichtigsten Rechtsakte


 
 
 


Drucksache 688/12 (Beschluss)

... Auch wenn in der Fortschreibung des INFRAS-Gutachtens vom 9. Oktober 2012 für den Passagierluftverkehr auch im Jahr 2012 ein Wachstum von 2,7 Prozent prognostiziert wird, findet dieses jedoch ausschließlich auf internationalen Verbindungen statt. Die Passagierzahlen im Inlandsflugverkehr werden nach Einschätzung der Gutachter dagegen um 1,7 Prozent zurückgehen. Dass dies die Auslastung der kleineren internationalen Verkehrsflughäfen beeinträchtigt, die mangels Funktion als internationales Drehkreuz einen höheren Anteil an Inlandsverbindungen aufweisen, liegt auf der Hand. Diese Einschätzung bestätigen auch die Monatsstatistiken des Flughafenverbandes ADV, nach denen sich das Passagierwachstum im Wesentlichen auf die sechs größten internationalen Verkehrsflughäfen konzentriert.



Drucksache 214/12

... C. in der Erwägung, dass das israelische Ministerium für Kommunikation erklärte, es habe beide Sender wiederholt gewarnt, Frequenzen zu verwenden, die israelischpalästinensische Übereinkünfte verletzten und israelische Kommunikations- und Sendesysteme störten; in der Erwägung, dass ein Sprecher des israelischen Militärs erklärte, von der Störung sei die Luftverkehrskommunikation am internationalen Ben-Gurion-Flughafen betroffen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/12




Bedeutung des Prozesses

3 Entscheidungsfindung

3 Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.