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"Gebietsansässige"
Drucksache 84/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2018/957
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG
/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
... Durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a der Änderungsrichtlinie wurde Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe i der Entsenderichtlinie geändert. Ergänzend zu den ansonsten auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften für die Zulagen und Kostenerstattungen zur Deckung von Reise-, Unterbringung- und Verpflegungskosten, die Reisen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers während der Beschäftigung im Aufnahmestaat betreffen, finden in bestimmten, von der Richtlinie definierten und durch den Absatz 3 umgesetzten Fällen neben den Vorschriften des Herkunftsstaates, die Vorschriften des Aufnahmestaates Anwendung, die die Erstattung von Kosten regeln, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer aufgrund beruflicher Veranlassung von ihrem oder seinem Wohnort entfernt arbeiten muss. Es gilt das Günstigkeitsprinzip. Entgegen dem unklaren Wortlaut der deutschen Fassung der Änderungsrichtlinie kommt es nicht darauf an, ob die Kostenerstattungsvorschrift daran anknüpft, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer aufgrund beruflicher Veranlassung an dem anderen Arbeitsort übernachten muss, sondern - wie sich etwa aus der englischen und französischen Fassung der Richtlinie ergibt - darauf, ob sie daran anknüpft, dass sie oder er sich aus beruflichen Gründen zu einem anderen Ort als ihrem oder seinem Wohnort begibt. Nach Erwägungsgrund 8 der Änderungsrichtlinie soll dadurch sichergestellt werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend in einem Mitgliedstaat eingesetzt werden, mindestens dieselben für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort entfernt sind, geltenden Zulagen oder Kostenerstattungen zur Deckung der Reise-, Verpflegungsund Unterbringungskosten erhalten wie gebietsansässige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Mitgliedstaat.
Drucksache 612/17
... ) eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die es der Bundesregierung ermöglicht, im Rahmen eines sektorspezifischen Verfahrens zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen den ausländischen Erwerb gebietsansässiger Unternehmen, die Kriegswaffen oder andere Rüstungsgüter herstellen oder entwikkeln oder Kryptosysteme zur Übertragung staatlicher Verschlusssachen herstellen, zu beschränken. Der bisherige Verweis auf die Kriegswaffenliste im sektorspezifischen Verfahren greift inzwischen zu kurz und muss ergänzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 521/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE-Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates - COM(2017) 329 final
... 2. Gemäß Punkt 8.89 in Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 ist das BIP das Ergebnis der Produktionstätigkeit der gebietsansässigen produzierenden Einheiten. Es lässt sich auf drei Wegen ermitteln:
Drucksache 435/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
... c) In Absatz 4 Satz 1 werden das Wort "Gebietsfremden" durch die Wörter "außerhalb des in Absatz 1 genannten Gebietes Ansässigen" und das Wort "gebietsansässige" durch die Wörter "in dem in Absatz 1 genannten Gebiet ansässige" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Mineralöldatengesetzes
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Weitere Kosten
Drucksache 48/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final
... a) Verluste der in einem Drittland belegenen Betriebsstätte eines gebietsansässigen Steuerpflichtigen;
Drucksache 114/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen COM(2016) 128 final
... In der Richtlinie von 1996 wurr EU-rechtliche Rahmen festgelegt, der für ein Gleichgewicht zwischen der Förderung und Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, dem Schutz entsandter Arbeitnehmer und der Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für gebietsansässige und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer sorgen sollte.
Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... Der Vorschlag steht im Einklang mit der Politik der Europäischen Union auf dem Gebiet der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Verbraucher müssen vor Eröffnung eines Kontos nach wie vor den in der dritten Geldwäscherichtlinie10 festgelegten Anforderungen an den Identitätsnachweis genügen. Allerdings wird es nicht mehr möglich sein, die Eröffnung eines Zahlungskontos zu verweigern, weil infolge des bloßen Umstands, dass ein Verbraucher nicht Gebietsansässiger des Mitgliedstaats ist, in dem er ein Konto eröffnen möchte, Bedenken bezüglich einer möglichen Geldwäsche bestünden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren
Artikel 3 Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie
Artikel 4 Gebühreninformation und Glossar
Artikel 5 Gebührenaufstellung
Artikel 6 Vertrags- und Geschäftsinformationen
Artikel 7 Vergleichswebsites
Artikel 8 Kontopakete
Kapitel III Kontowechsel
Artikel 9 Bereitstellung eines Kontowechsel-Service
Artikel 10 Kontowechsel-Service
Artikel 11 Gebühren für den Kontowechsel-Service
Artikel 12 Finanzielle Verluste für Verbraucher
Artikel 13 Informationen zum Kontowechsel-Service
Kapitel IV Zugang zu Zahlungskonten
Artikel 14 Nichtdiskriminierung
Artikel 15 Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Artikel 16 Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Artikel 17 Gebühren
Artikel 18 Rahmenverträge und Kündigung
Artikel 19 Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Kapitel V Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung
Artikel 20 Zuständige Behörden
Artikel 21 Alternative Streitbeilegung
Kapitel VI Sanktionen
Artikel 22 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Delegierte Rechtsakte
Artikel 24 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25 Durchführungsrechtsakte
Artikel 26 Bewertung
Artikel 27 Überprüfungsklausel
Artikel 28 Umsetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 368/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen COM(2013) 247 final
... "4. "Umweltschutzausgaben" die wirtschaftlichen Ressourcen, die von gebietsansässigen Einheiten auf den Umweltschutz verwendet werden. Umweltschutz umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die vorrangig der Vermeidung, Verringerung und Beseitigung von Umweltverschmutzung und jeder anderen Form der Umweltbelastung dienen. Dies schließt auch Maßnahmen zur Beseitigung bereits entstandener Umweltschäden ein. Maßnahmen, die der Umwelt zwar zugutekommen, in erster Linie aber ergriffen werden, um technischen Erfordernissen oder den internen Hygiene- oder Sicherheitsanforderungen eines Unternehmens oder einer anderen Einrichtung zu genügen, fallen nicht hierunter;
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Zusammengenommen könnten alle diese Maßnahmen die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, Steuern auf die Kapitalerträge ihrer Gebietsansässigen zu erheben, beträchtlich verbessern. Die vor kurzem geschlossenen bilateralen Abkommen des Vereinigten Königreichs und Deutschlands mit der Schweiz geben einen Anhaltspunkt für den Umfang der unversteuerten Vermögenswerte in der Schweiz. Die infolge dieser Abkommen vorgesehenen Vorauszahlungen betrugen für das Vereinigte Königreich 500 Mio. CHF und für Deutschland 2 Mrd. CHF. Es wird damit gerechnet, dass die tatsächliche Nachversteuerung 1,3 Mrd. CHF (Vereinigtes Königreich) und 4 Mrd. CHF (Deutschland) übersteigen wird. Das Vereinigte Königreich schätzt, dass die Nachversteuerung insgesamt bis zu 4-7 Mrd. GBP einbringen könnte. Diese Schätzung ist ein Anhaltspunkt für die Größenordnung des Problems in der EU insgesamt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 633/2/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
... "Art. 43 EG ist dahin auszulegen, dass es eine Beschränkung der Freiheit eines gebietsfremden Unternehmens, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, darstellt, wenn nationale Rechtsvorschriften die Möglichkeit der Übertragung von Verlusten, die eine in diesem Mitgliedstaat ansässige Betriebsstätte einer gebietsfremden Gesellschaft erlitten hat, auf eine gebietsansässige Gesellschaft im Wege des Konzernabzugs von der Voraussetzung abhängig machen, dass die Verluste nicht für die Zwecke einer ausländischen Steuer verwendet werden können, obwohl für die Übertragung von Verlusten, die eine gebietsansässige Gesellschaft in diesem Mitgliedstaat erlitten hat, keine entsprechende Voraussetzung gilt."
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Der EuGH hat bekräftigt, dass es sich bei der Bereitstellung und Nutzung grenzüberschreitender Glücksspielangebote um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, die in den Geltungsbereich der Grundfreiheiten des AEUV fällt. Laut Artikel 56 AEUV sind insbesondere Beschränkungen der Freiheit, Dienstleistungen für Leistungsempfänger in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen, verboten. Es wurde festgestellt, dass durch nationale Vorschriften, die die Erbringung von Glücksspieldienstleistungen, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind, untersagen, die Freiheit von Gebietsansässigen, über das Internet die in anderen Mitgliedstaaten angebotenen Dienstleistungen zu erhalten, eingeschränkt wird. Sie schränken auch die Freiheit von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Veranstaltern, Glücksspieldienstleistungen anzubieten, ein.
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 687/11
... "Ist der vorgenannte Erwerber seinerseits nicht gebietsansässig, so ist insoweit der letzte gebietsansässige Lagerhalter meldepflichtig, der das Erdöl oder die Erdölerzeugnisse in sein Lager aufgenommen hat."
Drucksache 196/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für Europäische Umweltökonomische Gesamtrechnungen KOM (2010) 132 endg.
... Die Luftemissionsrechnungen weisen die gleichen Systemgrenzen wie das ESVG 95 auf und basieren ebenfalls auf dem Prinzip der Gebietsansässigkeit.
Drucksache 843/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU KOM (2010) 769 endg.
... Ein Großteil dieser Beschwerden betrifft die Komplexität ausländischer Steuervorschriften sowie die Schwierigkeit, Informationen über diese Vorschriften und über die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten zu erhalten. Diese Schwierigkeiten gehen häufig auf sprachliche Hindernisse zurück, aber es gibt auch Beschwerden wegen mangelnder Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden verschiedener Staaten. Andere häufige Beschwerden betreffen widersprüchliche Auskünfte unterschiedlicher Stellen der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten und die Auswirkungen der Anwendung örtlicher Steuern auf ausländische Gebietsansässige.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Aktuelle Probleme der EU-Bürgerinnen –Bürger BEI der grenzübergreifenden Besteuerung
3. Abbau von Diskriminierung in den Steuergesetzen der Mitgliedstaaten
4. Geplante Massnahmen der EU in bestimmten Bereichen
1. Doppelbesteuerung von Einkommen und Kapital
2. Erbschaftsteuer
3. Besteuerung grenzübergreifend gezahlter Dividenden
4. Zulassungs- und Pkw-Steuern
5. Elektronischer Handelsverkehr
5. Überlegungen für weitere Massnahmen
6. Fazit
Drucksache 125/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (KOM (2009) 0029 – C6-0062/2009 – 2009/0004(CNS)) (Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation)
... (19) Allerdings sollte ein Mitgliedstaat die Informationsübermittlung nicht verweigern, weil kein eigenes Interesse vorliegt oder weil sich die betreffende Information über den Gebietsansässigen eines anderen Mitgliedstaats im Besitz einer Bank, eines anderen Finanzinstituts, eines Bevollmächtigten oder einer Person, die als Agent oder Treuhänder auftritt, befindet oder weil sie sich auf Besitzrechte von Personen bezieht.
Drucksache 18/10
... (4) Gebietsansässige, die der Meldepflicht nach Absatz 1 unterliegen und deren Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit Gebietsfremden bei Ablauf eines Jahres mehr als 500 Millionen Euro betragen, haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden aus derivativen Finanzinstrumenten nach dem Stand vom 31. Dezember zu melden (Anlage Z 5b). Die Bestände sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Meldung ist bis zum 20. Februar des Folgejahres einzureichen. Eine Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Drucksache 729/09
... (1) § 40 gilt auch für Handels- und Vermittlungsgeschäfte, die durch gebietsansässige Deutsche in einem Drittland vorgenommen werden, wenn
Drucksache 411/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung bei Frauen in der Europäischen Union (2008/2071(INI))
... - jede gebietsansässige Person, der die Straftat der Genitalverstümmelung bei einer Frau begangen hat, strafrechtlich zu verfolgen, vor Gericht zu stellen und zu bestrafen, auch wenn die Straftat außerhalb ihrer Grenzen verübt wurde (Extraterritorialität der Straftat),
Drucksache 416/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... 4. fordert die Kommission auf, zu dem erklärten Ziel der Europäischen Union, gegen bestehende Steueroasen vorzugehen, eindeutig Position zu beziehen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass acht der vierzehn Cariforum-Unterzeichnerstaaten des WPA von der OECD als Steueroasen eingestuft wurden, während im CARIFORUM-WPA die Liberalisierung des Kontenverkehrs für alle Gebietsansässigen (Artikel 122), die Liberalisierung des Kapitalverkehrs für Investoren (Artikel 123) und nahezu unbegrenzte grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen einschließlich Treuhandverwaltung und Geschäfte im Schalterverkehr mit derivativen Instrumenten (Artikel 103 Absatz b Punkt 6) vorgesehen sind;
Drucksache 139/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) (2007/2154(INI))
... – gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 254 über die Pflicht, Rechtsakte zu veröffentlichen, und Artikel 255 Absatz 2 über das Recht der Unionsbürgerinnen und -bürger und der Gebietsansässigen in der Europäischen Union auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission,
Drucksache 551/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten des Parlaments bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon (2008/2063(INI))
... 1. begrüßt den bindenden Charakter, den der Vertrag von Lissabon der Charta der Grundrechte verleiht, und die Anerkennung der in der Charta für alle Bürger und Gebietsansässige der Europäischen Union niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze; unterstreicht, dass das Parlament verpflichtet sein wird, für die vollständige Beachtung der Charta Sorge zu tragen;
Neue Politikbereiche
Neue Ziele und horizontale Klauseln
Neue Rechtsgrundlagen
Neue Befugnisse für das Parlament
Neue Mitentscheidungsbefugnisse
Neue Haushaltsbefugnisse
Neues Zustimmungsverfahren
Neue Kontrollbefugnisse
Neue Rechte auf Unterrichtung
Neue Initiativrechte
Neue Verfahren
Kontrolle durch die nationalen Parlamente
Delegierte Rechtsakte
3 Durchführungsrechtsakte
Prioritäten in der Übergangsphase
3 Vorschläge
Drucksache 149/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung KOM (2009) 29 endg.; Ratsdok. 6035/1/09
... (19) Allerdings sollte ein Mitgliedstaat die Informationsübermittlung nicht verweigern, weil kein eigenes Interesse vorliegt oder weil sich die betreffende Information über den Gebietsansässigen eines anderen Mitgliedstaats im Besitz einer Bank, eines anderen Finanzinstituts, eines Bevollmächtigten oder einer Person, die als Agent oder Treuhänder auftritt, befindet oder weil sie sich auf Besitzrechte von Personen bezieht.
Drucksache 129/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es und der Außenwirtschaftsverordnung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 13. Februar 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie – Drucksache 016/1189 8 – den von der Bundesregierung eingebrachten
... (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann den Erwerb eines gebietsansässigen Unternehmens oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einem solchen Unternehmen durch einen Gemeinschaftsfremden oder ein gemeinschaftsansässiges Unternehmen, an dem ein Gemeinschaftsfremder mindestens 25 Prozent der Stimmrechte hält, innerhalb von drei Monaten seit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages über den Erwerb der Stimmrechte darauf prüfen, ob der Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; im Fall eines öffentlichen Angebots beginnt die Frist mit der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots oder der Veröffentlichung der Kontrollerlangung.
Drucksache 214/09
... ) von Gütern und Technologien des Anhangs I A der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 mit ihrer Änderung durch die Verordnung (EG) Nr. 1110/2008 in andere EU-Mitgliedstaaten verboten ist, wenn dem Verbringer bekannt ist, dass die Güter und Technologien über den EU-Mitgliedstaat in den Iran geliefert werden sollen. Verstöße gegen das Verbringungsverbot werden ebenfalls strafbewehrt. Verstöße gegen andere Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1110/2008 werden bussgeldbewehrt. Dies betrifft die Wachsamkeits- und Meldepflichten von gebietsansässigen Kredit- und Finanzinstituten bei Transaktionen mit Kredit- und Finanzinstituten mit Sitz im Iran und bestimmten anderen iranischen Kredit- und Finanzinstituten sowie die Vorabanmeldepflichten bei der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Gütern, die mit bestimmten iranischen Transportgesellschaften befördert werden.
Drucksache 638/08
... Schaffung eines besonderen Verfahrens, um den Erwerb von gebietsansässigen Unternehmen durch Erwerber aus Ländern außerhalb des Gemeinschaftsgebiets und der Europäischen Freihandelsassoziation im Einzelfall prüfen und untersagen zu können, wenn dies unerlässlich ist, um die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
A. Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung:
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
§ 53 Beschränkung nach § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 6 AWG
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsordnung
Drucksache 618/1/08
... Bei gemeinsamen Kontrollen können bereits jetzt Zuwiderhandlungen durch Gebietsfremde wirksam durch Sicherheitsleistung geahndet werden. Im Übrigen ist durch das beabsichtigte Europäische Vollstreckungsabkommen zukünftig gewährleistet, dass es zu keiner faktischen Besserstellung von Gebietsfremden gegenüber Gebietsansässigen kommt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 5, Nr. 9 § 11 Abs. 2 Nr. 3, § 20 Abs. 1a GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 230/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften KOM (2008) 151 endg.; Ratsdok. 7984/08
... (3) Um die Straßenverkehrssicherheit in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen und nichtgebietsansässige Zuwiderhandelnde in gleicher Weise zu behandeln wie gebietsansässige sollte die Rechtsdurchsetzung unabhängig davon erleichtert werden, in welchem Mitgliedstaat das Fahrzeug, mit dem ein Verstoß erfolgt, zugelassen ist. Zu diesem Zweck sollte ein System für den grenzübergreifenden Informationsaustausch eingerichtet werden.
Drucksache 172/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Bei gemeinsamen Kontrollen können bereits jetzt Zuwiderhandlungen durch Gebietsfremde wirksam durch Sicherheitsleistung geahndet werden. Im Übrigen ist durch das beabsichtigte Europäische Vollstreckungsabkommen zukünftig gewährleistet dass es zu keiner faktischen Besserstellung von Gebietsfremden gegenüber Gebietsansässigen kommt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a § 5 Satz 2 und § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 7b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GüKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 2 Nr. 3 GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 12 Abs. 7 GüKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 20 Abs. 1a GüKG
Drucksache 172/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Letztlich führte dies zu einer faktischen Besserstellung von Gebietsfremden gegenüber Gebietsansässigen, da diese keine tatsächlich durchsetzbaren Sanktionen zu befürchten hatten.
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 4 Neubekanntmachung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 172/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Bei gemeinsamen Kontrollen können bereits jetzt Zuwiderhandlungen durch Gebietsfremde wirksam durch Sicherheitsleistung geahndet werden. Im Übrigen ist durch das beabsichtigte Europäische Vollstreckungsabkommen zukünftig gewährleistet dass es zu keiner faktischen Besserstellung von Gebietsfremden gegenüber Gebietsansässigen kommt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a § 5 Satz 2 und § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 7b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GüKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 2 Nr. 3 GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe m GüKG entfällt bei Annahme von Ziffer 5
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe n GüKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 12 Abs. 7 GüKG
10. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 20 Abs. 1a GüKG
Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Art. 39 EG dahin auszulegen (ist), dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Gemeinschaftsangehörigen, der in dem Mitgliedstaat, in dem er den wesentlichen Teil seiner steuerpflichtigen Einkünfte bezieht, gebietsfremd ist, keinen Anspruch darauf einräumt, dass die Verluste aus der Vermietung nicht selbst genutzter Immobilien, die in einem anderen Mitgliedstaat belegen sind, bei der Bestimmung des auf seine Einkünfte anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden, während ein Gebietsansässiger im erstgenannten Mitgliedstaat die Berücksichtigung dieser Verluste aus Vermietung verlangen kann.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG
Zu § 4
Zu § 4
7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG
Zu Nummer 14a
Zu Nummer 37
22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz
Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)
Zu Artikel 27a
24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG
28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG
32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV
34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG
36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG
37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG
38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG
39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz
41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG
42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG
43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG
44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO
47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO
48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO
49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO
50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG
51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG
52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG
53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG
56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG
57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz
58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz
59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten
60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen
Drucksache 405/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Fortschrittsbericht über Kroatien 2006 (2006/2288(INI))
... " arbeiteten, und auch diesen Nichtgebietsansässigen zu gestatten, diese Anerkennung zu beantragen; erinnert die zuständigen Stellen daran, dass dies ein greifbares Zeichen der Bereitschaft Kroatiens wäre, die durch den Konflikt verursachten Spaltungen zu überwinden und die Aussöhnung im Land zu fördern;
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
Drucksache 463/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Programms der Gemeinschaft für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen: Weitere Fortschritte im Jahr 2006 und nächste Schritte zu einem Vorschlag einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2007) 223 endg.; Ratsdok. 9415/07 EUDISYS-AE-Nr. 070414
... Grundprinzipien für die Besteuerung gebietsansässiger Unternehmen (Welteinkommens- oder Territorialitätsprinzip) und wie Doppelbesteuerung verhindert werden kann (Anrechnungs- oder Freistellungsmethode). Derzeit haben die Mitgliedstaaten kein einheitliches Konzept und es muss eine Methode entwickelt werden, die eine ausreichende Gemeinsamkeit gewährleistet, um die gemeinsame Steuerbemessungsgrundlage zu erhalten, wobei das derzeit bestehende Netzwerk der von den Mitgliedstaaten mit Drittstaaten abgeschlossenen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen ist.
Drucksache 147/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen KOM (2007) 69 endg.; Ratsdok. 6768/07
... E) Volks- und Wohnungszählungen in der EU auf der Grundlage europäischer Rechtsvorschriften (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates + Durchführungsverordnung der Kommission). Die Rechtsvorschriften werden inputorientiert sein. Sie werden im Einzelnen festlegen, welche Datenquellen die Mitgliedstaaten verwenden müssen (Fragebogen, Register usw.) und wie die verlangten Daten aus diesen Quellen abzuleiten sind. Die mit diesem Ansatz verbundene Belastung ist potenziell gewaltig. Die Mitgliedstaaten müssten alle für die Zählung verwendeten Register anpassen, insbesondere alle Personen- und Wohnungsregister. Viele gebietsansässige Personen müssten unter Umständen Fragebogen ausfüllen, was umfangreiche Feldarbeiten durch Zählungsbüros und Interviewer erforderlich machen könnte. Die finanziellen Auswirkungen einer EU-Intervention wären für die nationalen Haushalte erheblich.
Drucksache 85/07
... sieht eine Genehmigungspflicht für die Vermittlung von Frachtverträgen zur Beförderung von Stückgut durch Seeschiffe fremder Flagge durch Gebietsansässige zwischen zwei Gebietsfremden vor, wenn ein Gebietsfremder nicht in einem Land der Länderliste F 1 oder F2 ansässig ist und das Entgelt für die Beförderung 500,- Euro übersteigt. Die Vorschrift hat keine praktische Bedeutung mehr und kann daher aufgehoben werden.
Drucksache 575/07
... (9) Technische Unterstützung sowie Maklerdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Ausfuhr von Gütern im Sinne von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 nach Iran oder ihrer Herstellung und Verwendung im Iran, die innerhalb oder außerhalb des Wirtschaftsgebiets von Gebietsansässigen erbracht werden, bedürfen der Genehmigung. Der Genehmigung bedürfen auch Investitionen in Unternehmen im Iran, die in der Herstellung von Gütern des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 tätig sind, und die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen einschließlich Ausfuhrkreditversicherungen für den Verkauf und die Ausfuhr von Gütern des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 423/2007. Die Genehmigung nach Satz 1 erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Genehmigung nach Satz 2 für Investitionen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die Genehmigung nach Satz 2 im Übrigen die Deutsche Bundesbank."
Drucksache 392/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... § 6 Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des
Drucksache 42/07
... unterstellt Rechtsgeschäfte zwischen Gebietsansässigen und Versicherungsunternehmen mit Sitz in bestimmten Ländern über Schiffskasko- und Schiffshaftpflichtversicherungen oder Luftfahrtversicherungen der Genehmigung. Die Vorschrift wurde nicht mehr genutzt und ist ohne praktische Relevanz.
Drucksache 121/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
... (4) Gehören das radioaktive Material, die Vorrichtungen oder die Kernanlagen, auf die sich die Absätze 1 und 2 beziehen, keinem der Vertragsstaaten oder keinem Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Vertragsstaats, wurden sie nicht im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats gestohlen oder sonst auf widerrechtliche Weise beschafft oder ist kein Staat bereit, sie nach Absatz 3 entgegenzunehmen, so ist vorbehaltlich des Absatzes 3 Buchstabe b nach Konsultationen zwischen den beteiligten Staaten und gegebenenfalls zuständigen internationalen Organisationen ein gesonderter Beschluss über ihre Entsorgung zu treffen.
Drucksache 247/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bereitstellung von Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung KOM (2006) 135 endg.; Ratsdok. 7887/06
... SALDO der Ausgaben gebietsansässiger IM Ausland und der Ausgaben Gebietsfremder IM Wirtschaftsgebiet
Drucksache 569/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. August 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... Buchstabe b stellt klar, dass die Gewährung bestimmter steuerlicher Vergünstigungen an Gebietsansässige nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung steht. Protokollnummer 3 Buchstabe c enthält eine Wohlwollensklausel hinsichtlich Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.
Drucksache 281/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2006) 157 endg.; Ratsdok. 8231/06
... Die Steuersysteme der Mitgliedstaaten umfassen Vorschriften für die steuerliche Behandlung von Einkünften, die von Gebietsansässigen in Drittstaaten erzielt werden, und für die steuerliche Behandlung von Einkünften, die von Gebietsfremden (Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten) in ihrem Hoheitsgebiet erzielt werden. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, schließen die Mitgliedstaaten üblicherweise bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten, in denen festgelegt ist, wo die Steuern erhoben werden. Solche Abkommen bestehen derzeit auch zwischen Mitgliedstaaten. Diese werden mit Einführung der GKKB an Bedeutung verlieren; wenn aber nicht alle Mitgliedstaaten die GKKB einführen, wird sich zwischen diesen Mitgliedstaaten und den "
Mitteilung
1. Hintergrund
2. BISHERIGE Fortschritte
2.1. Ziele der Arbeitsgruppe
2.2. Organisation der Arbeitsgruppe
2.3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe
3. weitere Schritte
3.1. Allgemeines Konzept
3.2. Verknüpfung zwischen internationalen Rechnungslegungsstandards und Steuerbemessungsgrundlage
3.3. Konsolidierung
3.4. Fakultative oder obligatorische Steuerbemessungsgrundlage
3.5. Arbeitsprogramm für die Zeit nach 2006
4. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Überblick über das Arbeitsprogramm der AG GKKB GKKB - Überblick über das Arbeitsprogramm und die bisherigen Fortschritte
Anhang 2 Überblick über die bisher IN der AG GKKB Erzielten Fortschritte
-Rechnungslegungsstandards und Maßgeblichkeit von Handelsbilanz und Steuerbilanz
-Besteuerungsgrundsätze
-Strukturelemente der Steuerbemessungsgrundlage
-Anlagevermögen und Abschreibung einschließlich Veräußerungsgewinnen
-Rücklagen, Rückstellungen und Schulden
-Steuerbares Einkommen
-Internationale Aspekte
Drucksache 28/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Stimmrechte durch Anteilseigner von Gesellschaften, die ihren eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG KOM (2005) 685 endg.; Ratsdok. 5217/06
... (5) Große Pakete von Aktien an europäischen börsennotierten Unternehmen werden von Aktionären gehalten, die nicht in dem Mitgliedstaat ansässig sind, in dem die Gesellschaften, deren Aktionäre sie sind, ihren eingetragenen Sitz haben. Gebietsfremde Aktionäre sollten ihre Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung aber so leicht wie gebietsansässige Aktionäre ausüben können, die in dem Mitgliedstaat wohnen in dem das Unternehmen seinen eingetragenen Sitz hat. Dies macht es erforderlich die bestehenden Hindernisse beim Zugang gebietsfremder Aktionäre zu den Informationen über die Hauptversammlung und bei der Ausübung der Stimmrechte ohne physische Anwesenheit auf der Hauptversammlung zu beseitigen. Der Wegfall dieser Hindernisse sollte auch den gebietsansässigen Aktionären zugute kommen die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen oder an ihr nicht teilnehmen können.
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Leistungsbilanzzahlungen zwischen Gebietsansässigen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan in frei konvertierbarer Währung zu genehmigen, die im Zusammenhang mit dem Waren-, dem Dienstleistungs- oder dem Personenverkehr nach diesem Abkommen geleistet werden.
Drucksache 654/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... (4) Bei der Anordnung von Untersuchungshaft besteht die Gefahr, dass Beschuldigte, die im Verhandlungsstaat wohnen, anders behandelt werden als Beschuldigte mit Wohnsitz in einem anderen Staat, d. h. Gebietsfremde laufen Gefahr, in Untersuchungshaft genommen zu werden, während Gebietsansässige unter gleichen Umständen auf freiem Fuß blieben. Dies liegt daran, dass bei Gebietsfremden die Befürchtung besteht, dass sie sich durch Flucht in ihren Heimatstaat der Justiz entziehen könnten. In einem gemeinsamen europäischen Rechtsraum ohne Binnengrenzen muss dafür gesorgt werden, dass eine beschuldigte Person, die ihren Wohnsitz nicht im Verhandlungsstaat hat, nicht anders behandelt wird als eine beschuldigte Person, die dort wohnt.
Begründung
1. Kontext
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Kapitel I Allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Pflicht zur Vollstreckung der Europäischen Überwachungsanordnung
Artikel 4 Zuständige Behörden
Kapitel 2 Die europäische Überwachungsverordnung
Artikel 5 Belehrung des Beschuldigten
Artikel 6 Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und Pflichten der beschuldigten Person
Artikel 7 Form und Inhalt der Europäischen Überwachungsanordnung
Kapitel 3 Verfahren
Artikel 8 Übermittlung
Artikel 9 Anerkennung und Vollstreckung
Artikel 10 Ablehnungsgründe
Artikel 11 Vom Anordnungsstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien
Artikel 12 Entscheidung über die Vollstreckung
Artikel 13 Überprüfung
Artikel 14 Aufhebung
Kapitel 4 Sonderfälle
Artikel 15 Konkurrierende Überstellungs- oder Auslieferungspflichten des Vollstreckungsstaats
Kapitel 5 Verstoss gegen eine europäische Überwachungsanordnung
Artikel 16 Meldepflicht
Artikel 17 Folgen des Verstoßes
Artikel 18 Voraussetzungen für die Festnahme und Überstellung des Beschuldigten
Artikel 19 Mitteilung von Entscheidungen
Artikel 20 Fristen für die Überstellung
Artikel 21 Durchbeförderung
Artikel 22 Anrechnung des Freiheitsentzugs
Kapitel 6 Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 23 Kontrolle der Wirksamkeit des Rahmenbeschlusses
Artikel 24 Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Bericht
Artikel 27 Inkrafttreten
Anhang
Formblatt A
Teil A Angaben zur Identität der unter die Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren zu unterstellenden Person
Teil B Angaben zur Anordnungsbehörde
Teil C Straftat(en), die der Europäischen Überwachungsanordnung zugrunde liegt/liegen
Teil D Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Teil E Belehrung
Formblatt B Meldung eines Verstosses gegen eine europäische Überwachugsanordnung
Teil A Angaben zur Identität der der Europäischen Überwachungsanordnung unterstellten Person (die vollständigen Angaben sind der beigefügten Europäischen Überwachungsanordnung zu entnehmen)
Teil B Angaben zur Vollstreckungsbehörde
Teil C Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren
Drucksache 654/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... , Strafbefehlsverfahren etc.) erledigt werden. Jene Verfahrensweisen sind für den Beschuldigten im Übrigen auch weniger belastend. In gravierenden Fällen hingegen wird es - wie bei gebietsansässigen Beschuldigten auch - zumeist nicht sachgerecht sein, einen Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug zu setzen und lediglich Überwachungsweisungen und - auflagen zu erteilen.
Drucksache 654/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der Europäischen Union KOM (2006) 468 endg.; Ratsdok. 12367/06
... , Strafbefehlsverfahren etc.) erledigt werden. Jene Verfahrensweisen sind für den Beschuldigten im Übrigen auch weniger belastend. In gravierenden Fällen hingegen wird es - wie bei gebietsansässigen Beschuldigten auch - zumeist nicht sachgerecht sein, einen Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug zu setzen und lediglich Überwachungsweisungen und - auflagen zu erteilen.
Drucksache 21/06
... bei Zahlungen zwischen 12 500 Euro bis 50 000 Euro ab diesem Zeitpunkt auf anderem Weg erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2006 sind grenzüberschreitende Zahlungen, die über ein gebietsansässiges Geldinstitut geleistet und von der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 erfasst werden, daher nicht mehr mit dem Vordruck gemäß Anlage Z 1, sondern mit dem Vordruck gemäß Anlage Z 4 zur
Drucksache 418/06
... Die §§ 40 und § 41 gelten auch für Handels- und Vermittlungsgeschäfte, die durch gebietsansässige Deutsche in einem Drittland vorgenommen werden, wenn
Drucksache 696/05
... ) für den ausländischen Erwerb von gebietsansässigen Unternehmen, welche Güter im Sinne von Teil B der Kriegswaffenliste herstellen oder entwickeln oder Kryptosysteme für die Übertragung staatlicher Verschlusssachen herstellen, auf Unternehmen aus, welche Panzermotoren und -getriebe herstellen oder entwickeln. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erhält dadurch die Möglichkeit, derartige Erwerbe gemäß § 52 Abs. 2
Drucksache 252/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk - und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
... Die Regelungen gelten auch für Nichtgebietsansässige, also auch für nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, soweit sie am deutschen Straßenverkehr teilnehmen.
Drucksache 12/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... Hier sind das Prinzip einer gerechten und billigen Behandlung sowie der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. In Protokollnummer 3 werden im Hinblick auf die Volksrepublik China derzeit noch bestehende Ausnahmen von der Inländerbehandlung (nicht mit dem Abkommen übereinstimmende Maßnahmen) zugestanden. Gleichzeitig wird die Zusage Chinas zur schrittweisen Beseitigung dieser Ausnahmen festgeschrieben. In Protokollnummer 4 Buchstabe a werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Protokollnummer 4 Buchstabe b stellt klar, dass die Gewährung bestimmter steuerlicher Vergünstigungen nur an Gebietsansässige nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung steht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 233/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates
... Da im Mittelpunkt des internationalen Interesses die multinationalen Gruppen stehen, gibt es keine strikten Anforderungen bezüglich der Erfassung rein gebietsansässiger Gruppen. Die Einbeziehung der kleinsten Unternehmen ohne Beschäftigte kann ebenfalls gemäß dem Subsidiaritätsprinzip den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, da dies von den auf nationaler Ebene verfügbaren Verwaltungsquellen abhängt. Somit wurden so weit wie möglich die nationalen Gegebenheiten und die unterschiedliche Verfügbarkeit von Quellen berücksichtigt.
Drucksache 596/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. März 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... In Artikel 3 ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. In Protokollnummer 3 Buchstabe a werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Protokollnummer 3 Buchstabe b stellt klar, dass die Gewährung bestimmter steuerlicher Vergünstigungen nur an Gebietsansässige nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung steht. Protokollnummer 3 Buchstabe c enthält eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.
Drucksache 119/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
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