25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Gebietskategorien"
Drucksache 164/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... - Zugriffskonzept für Versicherte über geeignete Endgeräte wie Smartphone und Tablet: Für die elektronische Patientenakte wird spätestens ab dem 1. Januar 2022 ein feingranulares, barrierefreies Berechtigungsmanagement auf Dokumentenebene vorgegeben. In der ersten Ausbaustufe, also dem Zugriff für Versicherte über mobile Endgeräte ab dem 1. Januar 2021, bestehen vorübergehend noch gewisse Einschränkungen und es gelten diesbezüglich besondere Aufklärungs- und Informationspflichten. - Zugriffskonzept in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken (für Versicherte ohne eigenes mobiles Endgerät): Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte vor Ort wird spätestens ab dem 1. Januar 2022 ein granulares barrierefreies Berechtigungskonzept auf Kategorien von Dokumenten, insbesondere medizinische Fachgebietskategorien, vorgegeben und auf eine Angleichung an das feingranulare Berechtigungsmanagement, wie bei der Nutzung eigener geeigneter Endgeräte, hingewirkt.
Drucksache 121/17
... eine neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete (MU)" eingeführt werden. Für diese Gebietskategorie enthält die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Anhang 2 Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
7. Evaluierung
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
1. Zu § 2 Absatz 2
2. Zu § 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2
Zu Artikel 2
Drucksache 329/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) - COM(2016) 788 final
... 13. Es ist nicht absehbar, wie sich eine inhaltliche Veränderung/Erweiterung der Gebietskategorien beispielsweise auf die Fördermittelallokation und deren Distribution auswirken würde.
Drucksache 329/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) - COM(2016) 788 final
... 7. Hinsichtlich der EU-Förderpolitik und insbesondere in Bezug auf die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) weist der Bundesrat eindringlich darauf hin, dass die NUTS-Verordnung der zentrale Bezugspunkt für die Fördermittelallokation ist. Es ist nicht absehbar, wie sich eine inhaltliche Veränderung/Erweiterung der Gebietskategorien beispielsweise auf die Fördermittelallokation und deren Distribution auswirken würde. Grundlegende Änderungen an ihrem Gegenstand haben jedoch immer das Potenzial, sich zumindest mittelbar auch auf die Zuweisung und den Einsatz der Mittel aus den ESI-Fonds auszuwirken. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, auch zu diesem Aspekt mit den Mitgliedstaaten und Regionen eine transparente und offene Diskussion zu führen.
Drucksache 143/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... Mit der Anwendung der Fracking-Technologie sind neben den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt auch eine Reihe von unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden. Hierzu zählen neben der Flächeninanspruchnahme und der damit einhergehenden Beseitigung der Vegetation und Versiegelung des Bodens u.a. Veränderungen des Ökosystems durch Grundwasserentnahmen und Stoffeinträge sowie Schall- und Lichtemissionen bei Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen. Alle diese Auswirkungen können nicht nur erhebliche Beeinträchtigungen des Wassers und des Bodens, sondern auch von Arten und deren Habitaten zur Folge haben. In Naturschutzgebieten und Nationalparken soll daher die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Fracking-Maßnahmen bundesgesetzlich umfassend, in Natura 2000 Gebieten weitgehend verboten werden. Entsprechendes gilt für Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser, das hierbei oder bei anderen Maßnahmen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl anfällt. Die sonstigen naturschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des Biotop- und Artenschutzes sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, finden daneben weiterhin uneingeschränkt Anwendung. Unberührt bleiben auch die bundesgesetzlichen Vorgaben für die weiteren Schutzgebietskategorien.
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 629/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele
2 Gesamtwertung
I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele
4 Gebietskategorien
Weniger entwickelte Regionen
5 Übergangsregionen
Stärker entwickelte Regionen
Territoriale Zusammenarbeit
4 Finanzrahmen
4 Zusätzlichkeit
II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR
4 Partnerschaftsvereinbarung
Operationelle Programme
III. Konditionalitäten
IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung
V. Territoriale Entwicklung
VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung
VII. Verwaltung und Finanzkontrolle
Zu den Strukturfonds
Verwaltungs - und Kontrollsystem
4 Akkreditierungsverfahren
Aufgaben der Behörden
4 Finanzmanagement/Finanzfluss
4 Datenaustauschsysteme
VIII. Förderfähigkeitsregeln
IX. Finanzinstrumente
Zur technischen Hilfe
X. Delegierung von Rechtsakten
XI. Übergangsbestimmungen
XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 629/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen
2 Gesamtwertung
I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen
3 Ziele
3 Gebietskategorien
Weniger entwickelte Regionen
4 Übergangsregionen
Stärker entwickelte Regionen
Territoriale Zusammenarbeit
4 Finanzrahmen
3 Zusätzlichkeit
II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)
3 Partnerschaftsvereinbarung
Operationelle Programme
III. Konditionalitäten
IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung
V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen
VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung
VII. Territoriale Entwicklung
VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung
IX. Verwaltung und Finanzkontrolle
Zu den Strukturfonds
Verwaltungs - und Kontrollsystem
3 Akkreditierungsverfahren
Aufgaben der Behörden
3 Finanzmanagement/Finanzfluss
3 Datenaustauschsysteme
X. Förderfähigkeitsregeln
XI. Finanzinstrumente
Zur technischen Hilfe
Zu den Finanzbestimmungen
XII. Delegierung von Rechtsakten
XIII. Übergangsbestimmungen
XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Absatz 2 führt in Form eines allgemeinen Grundsatzes die bisher bestehenden Schutzgebietskategorien an und knüpft beim Naturschutzgebiet (Nummer 1), beim Nationalpark (Nummer 2) und beim Landschaftsschutzgebiet (Nummer 4) an die jeweiligen Ausweisungsvoraussetzungen und Schutzregime an. Für einheitliche Schutzkategorien sprechen vor allem praktische Erfordernisse. Häufig muss eine Unterschutzstellung länderübergreifend erfolgen (siehe § 22 Absatz 1 Satz 5). Gleiches gilt für die Berücksichtigung von Unterschutzstellungen in Planungen und Verwaltungsverfahren über mehrere Bundesländer hinweg. Für die Wirtschaft ist die Einheitlichkeit der Schutzkategorien vorteilhaft, weil sie sich bei ihrer Tätigkeit nicht auf stets wechselnde, sondern einheitliche Schutzkategorien einstellen können. Ähnliches gilt für die Bürger, die sich bei einheitlichen Schutzkategorien in ihrem Verhalten, gleich wo sie auf Schutzgebiete treffen, entsprechend einrichten können.
Drucksache 278/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... " führt zu Abweichungsmöglichkeiten und schafft für die Länder einen sachgerechten größeren Spielraum zur Ausgestaltung der Schutzgebietskategorien und Schutzgüter.
Drucksache 278/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Viele Länder haben oder werden zum Schutz der Natura 2000-Gebiete Gesetze oder Rechtsverordnungen erlassen, die sich nicht den Schutzkategorien des § 20 BNatSchG-E zuordnen lassen, jedoch speziell auf den Schutz der Natura 2000-Gebiete zugeschnitten sind. Da der § 20 BNatSchG-E mit seiner Aufzählung der zulässigen Schutzkategorien als allgemeiner Grundsatz ausgestaltet ist, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit des besonderen Gebietsschutzes der Natura 2000-Gebiete außerhalb der zulässigen Schutzkategorien. Hierzu enthält § 32 Absatz 4 BNatSchG-E zwar die Aussage, dass Natura 2000-Gebiete auch außerhalb der Schutzkategorien als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen sein können, allerdings wird hierzu lediglich auf Bestimmungen des Landesrechts verwiesen. Hierzu können z.B. wasser- oder forstrechtliche Regelungen zählen, eine Legitimation für die besonderen Schutzgebiete zum Schutz von Natura 2000 außerhalb der Schutzgebietskategorien des § 20 ergibt sich daraus noch nicht. Ausweislich der Begründung ist jedoch gewollt, dass die speziellen naturschutzrechtlichen Gebietsausweisungen der Länder zur Ausweisung der Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete zulässig sein sollen. Dies bedarf der Klarstellung im Gesetzestext.
Drucksache 286/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" KOM (2005) 97 endg.; Ratsdok. 7797/05
... vorgesehenen anderen Schutzgebietskategorien und der Vertragsnaturschutz eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie darstellen.
Drucksache 286/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union"
... vorgesehenen anderen Schutzgebietskategorien und der Vertragsnaturschutz eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie darstellen.
Drucksache 168/17
Drucksache 281/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2017
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.