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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gebietskategorien"


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Drucksache 164/20

... - Zugriffskonzept für Versicherte über geeignete Endgeräte wie Smartphone und Tablet: Für die elektronische Patientenakte wird spätestens ab dem 1. Januar 2022 ein feingranulares, barrierefreies Berechtigungsmanagement auf Dokumentenebene vorgegeben. In der ersten Ausbaustufe, also dem Zugriff für Versicherte über mobile Endgeräte ab dem 1. Januar 2021, bestehen vorübergehend noch gewisse Einschränkungen und es gelten diesbezüglich besondere Aufklärungs- und Informationspflichten. - Zugriffskonzept in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken (für Versicherte ohne eigenes mobiles Endgerät): Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte vor Ort wird spätestens ab dem 1. Januar 2022 ein granulares barrierefreies Berechtigungskonzept auf Kategorien von Dokumenten, insbesondere medizinische Fachgebietskategorien, vorgegeben und auf eine Angleichung an das feingranulare Berechtigungsmanagement, wie bei der Nutzung eigener geeigneter Endgeräte, hingewirkt.



Drucksache 121/17

... eine neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete (MU)" eingeführt werden. Für diese Gebietskategorie enthält die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Anhang 2
Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Evaluierung

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu § 2 Absatz 2

2. Zu § 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 329/17

... 13. Es ist nicht absehbar, wie sich eine inhaltliche Veränderung/Erweiterung der Gebietskategorien beispielsweise auf die Fördermittelallokation und deren Distribution auswirken würde.



Drucksache 329/17 (Beschluss)

... 7. Hinsichtlich der EU-Förderpolitik und insbesondere in Bezug auf die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) weist der Bundesrat eindringlich darauf hin, dass die NUTS-Verordnung der zentrale Bezugspunkt für die Fördermittelallokation ist. Es ist nicht absehbar, wie sich eine inhaltliche Veränderung/Erweiterung der Gebietskategorien beispielsweise auf die Fördermittelallokation und deren Distribution auswirken würde. Grundlegende Änderungen an ihrem Gegenstand haben jedoch immer das Potenzial, sich zumindest mittelbar auch auf die Zuweisung und den Einsatz der Mittel aus den ESI-Fonds auszuwirken. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, auch zu diesem Aspekt mit den Mitgliedstaaten und Regionen eine transparente und offene Diskussion zu führen.



Drucksache 143/15

... Mit der Anwendung der Fracking-Technologie sind neben den Auswirkungen auf den Wasserhaushalt auch eine Reihe von unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden. Hierzu zählen neben der Flächeninanspruchnahme und der damit einhergehenden Beseitigung der Vegetation und Versiegelung des Bodens u.a. Veränderungen des Ökosystems durch Grundwasserentnahmen und Stoffeinträge sowie Schall- und Lichtemissionen bei Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen. Alle diese Auswirkungen können nicht nur erhebliche Beeinträchtigungen des Wassers und des Bodens, sondern auch von Arten und deren Habitaten zur Folge haben. In Naturschutzgebieten und Nationalparken soll daher die Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Fracking-Maßnahmen bundesgesetzlich umfassend, in Natura 2000 Gebieten weitgehend verboten werden. Entsprechendes gilt für Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser, das hierbei oder bei anderen Maßnahmen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl anfällt. Die sonstigen naturschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere des Biotop- und Artenschutzes sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, finden daneben weiterhin uneingeschränkt Anwendung. Unberührt bleiben auch die bundesgesetzlichen Vorgaben für die weiteren Schutzgebietskategorien.



Drucksache 632/1/11

... Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 278/09A

... Absatz 2 führt in Form eines allgemeinen Grundsatzes die bisher bestehenden Schutzgebietskategorien an und knüpft beim Naturschutzgebiet (Nummer 1), beim Nationalpark (Nummer 2) und beim Landschaftsschutzgebiet (Nummer 4) an die jeweiligen Ausweisungsvoraussetzungen und Schutzregime an. Für einheitliche Schutzkategorien sprechen vor allem praktische Erfordernisse. Häufig muss eine Unterschutzstellung länderübergreifend erfolgen (siehe § 22 Absatz 1 Satz 5). Gleiches gilt für die Berücksichtigung von Unterschutzstellungen in Planungen und Verwaltungsverfahren über mehrere Bundesländer hinweg. Für die Wirtschaft ist die Einheitlichkeit der Schutzkategorien vorteilhaft, weil sie sich bei ihrer Tätigkeit nicht auf stets wechselnde, sondern einheitliche Schutzkategorien einstellen können. Ähnliches gilt für die Bürger, die sich bei einheitlichen Schutzkategorien in ihrem Verhalten, gleich wo sie auf Schutzgebiete treffen, entsprechend einrichten können.



Drucksache 278/1/09

... " führt zu Abweichungsmöglichkeiten und schafft für die Länder einen sachgerechten größeren Spielraum zur Ausgestaltung der Schutzgebietskategorien und Schutzgüter.



Drucksache 278/09 (Beschluss)

... Viele Länder haben oder werden zum Schutz der Natura 2000-Gebiete Gesetze oder Rechtsverordnungen erlassen, die sich nicht den Schutzkategorien des § 20 BNatSchG-E zuordnen lassen, jedoch speziell auf den Schutz der Natura 2000-Gebiete zugeschnitten sind. Da der § 20 BNatSchG-E mit seiner Aufzählung der zulässigen Schutzkategorien als allgemeiner Grundsatz ausgestaltet ist, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit des besonderen Gebietsschutzes der Natura 2000-Gebiete außerhalb der zulässigen Schutzkategorien. Hierzu enthält § 32 Absatz 4 BNatSchG-E zwar die Aussage, dass Natura 2000-Gebiete auch außerhalb der Schutzkategorien als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen sein können, allerdings wird hierzu lediglich auf Bestimmungen des Landesrechts verwiesen. Hierzu können z.B. wasser- oder forstrechtliche Regelungen zählen, eine Legitimation für die besonderen Schutzgebiete zum Schutz von Natura 2000 außerhalb der Schutzgebietskategorien des § 20 ergibt sich daraus noch nicht. Ausweislich der Begründung ist jedoch gewollt, dass die speziellen naturschutzrechtlichen Gebietsausweisungen der Länder zur Ausweisung der Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete zulässig sein sollen. Dies bedarf der Klarstellung im Gesetzestext.



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... vorgesehenen anderen Schutzgebietskategorien und der Vertragsnaturschutz eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie darstellen.



Drucksache 286/1/05

... vorgesehenen anderen Schutzgebietskategorien und der Vertragsnaturschutz eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie darstellen.



Drucksache 168/17 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.