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84 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gemeindefinanzreformgesetzes"


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Drucksache 585/17

... Auf Grund des § 5a Absatz 3 Satz 1 und des § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. 1 S. 2613) geändert worden sind und des § 17 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 774/17

... Diese Verordnung erhöht den Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes für das Jahr 2018 in Anpassung an die für 2018 geschätzte Entwicklung des Aufkommens an Gewerbesteuer um 4,3 Prozentpunkte. Hierdurch werden den alten Ländern Einnahmen von voraussichtlich rund 522 Millionen € zufließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 808/16

... Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2017

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 276/16

... Artikel 3 enthält die vorgesehene Rechtsbereinigung und eine Neukodifizierung der Erfassungszeiträume der Schlüsselmerkmale für den Regelungszeitraum ab dem Jahr 2018. Gestrichen werden diejenigen gesetzlichen Regelungen im Gemeindefinanzreformgesetz, die den vorläufigen Übergangsschlüssel und die Übergangsphase bis einschließlich dem Jahr 2017 betreffen und folglich ab dem Jahr 2018 nicht mehr anzuwenden sind. Weiterhin werden Folgeänderungen vorgenommen, die sich aus der Streichung dieser gesetzlichen Regelungen ergeben. Die Gesetzesänderung dient somit der Rechtsvereinfachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Artikel 3
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

Zu den Artikeln 1

Zu den Artikeln 3

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IX. Nachhaltigkeit

X. Demografie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 3/15

... Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2015

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 638/15

... Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2016

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

§ 6
Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes findet in Berlin und Hamburg keine Anwendung.

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 338/14

... hiermit übersende ich die vom Bundesministerium der Finanzen zu erlassende Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes mit Begründung und Vorblatt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Tabelle

Tabelle

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 238/08

... enthält in § 5d (alte Fassung) den Auftrag an den Gesetzgeber, die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer mit Wirkung ab dem Jahr 2009 von dem derzeit geltenden, vorläufigen Verteilungsschlüssel auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umzustellen. Mit der Umstellung ist eine grundlegende Neugestaltung der Schlüsselmerkmale verbunden. Die bis einschließlich dem Jahr 2008 geltende Fassung des Gemeindefinanzreformgesetzes sieht für das ehemalige Bundesgebiet (einschließlich West-Berlin) und das Beitrittsgebiet unterschiedliche Schlüssel vor. Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgt in den alten Ländern auf der Grundlage des Gewerbesteueraufkommens der Jahre 1990 bis 1997 (mit einem Gewichtungsanteil von 42 Prozent), der durchschnittlichen Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (ohne öffentlichen Dienst im engeren Sinne) jeweils am 30. Juni der Jahre 1990 bis 1998 (mit einem Gewichtungsanteil von 18 Prozent) und dem mit dem durchschnittlichen örtlichen Hebesatz der Jahre 1995 bis 1998 ermittelten Gewerbekapitalsteuer-Aufkommen im Veranlagungsjahr 1995 mit einer Gewichtung von 40 Prozent. Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgt in den neuen Ländern und Ost-Berlin auf der Grundlage des Gewerbesteueraufkommens der Jahre 1992 bis 1997 (mit einem Gewichtungsanteil von 70 Prozent) sowie der durchschnittlichen Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (ohne öffentlichen Dienst im engeren Sinne) jeweils am 30. Juni der Jahre 1996 bis 1998 (mit einem Gewichtungsanteil von 30 Prozent). Der unterschiedliche Schlüssel für das ursprüngliche Bundesgebiet und das Beitrittsgebiet rührt daher, dass die gemeindliche Umsatzsteuerbeteiligung als Ersatz für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer eingeführt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

§ 5a
Nicht-fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels

§ 5b
Fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels

§ 5c
Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

§ 5d
Übermittlung statistischer Ergebnisse

Artikel 2
Folgeänderungen anderer Gesetze

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 390: Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 576/08

... es und einem Gewicht von 25 Prozent aus dem fortschreibungsfähigen Bestandteil nach § 5b (neu) des Gemeindefinanzreformgesetzes zusammen. Die Schlüsselzahlen für die Folgejahre eines Übergangszeitraumes bis einschließlich 2017 und die Zeit nach vollständigem Inkrafttreten des fortschreibungsfähigen Schlüssels ab 2018 werden im Drei-Jahres-Turnus durch weitere Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen neu bestimmt. Die Gemeindeschlüsselzahlen werden nach dem gleichen Verfahren durch die jeweiligen Länder ermittelt. Zur Ermittlung der Schlüsselzahlen für die einzelnen Gemeinden werden die dem Schlüssel zu Grunde zu legenden Statistiken bestimmt, die Abgrenzung der zu berücksichtigenden Beschäftigten und ihrer Entgelte vorgenommen und das Verfahren zur Ermittlung der gewogenen durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesätze sowie zur Berechnung der Gemeindeschlüsselzahlen festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 531: Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.