[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

46 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gesunderhaltung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 33/20

... Eine sichere Anwendung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen dient der Gesunderhaltung von Vieh in landwirtschaftlichen Betrieben und fördert somit das Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung. Hier handelt es sich um die Förderung des Prinzips (4.) "Nachhaltiges Wirtschaften stärken", Buchstabe c) "Eine nachhaltige Land- und Fischereiwirtschaft muss produktiv, wettbewerbsfähig sowie sozial- und umweltverträglich sein; sie muss insbesondere Biodiversität, Böden und Gewässer schützen und erhalten sowie die Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung und den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten. Die Gesunderhaltung und der Schutz von Tieren in solchen Betrieben bewahrt diese vor wirtschaftlichen Verlusten, die durch den Eintrag einer Tierseuche entstehen würden. Durch diese Verluste können existenzbedrohende Situationen entstehen. Vor diesem Hintergrund werden vorliegend den Indikator 8.3 "Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge" sowie 8.4 "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" ausreichend Rechnung getragen. Eine nachhaltige Landwirtschaft mit gesunden Nutztieren dient immer auch dem Prinzip des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes ("nur ein gesundes Nutztier liefert auch ein gesundes Lebensmittel"). Weiterhin wird durch die Anpassung der Verordnung sichergestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung aller notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Tiergesundheit gegeben sind. Letztlich wird dadurch auch die menschliche Gesundheit geschützt, womit ebenso dem Indikator 3.1.a (Gesundheit und Ernährung, Länger gesund leben) Rechnung getragen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Viehverkehrsverordnung

§ 44b
Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses

§ 44c
Verbot der Übernahme

§ 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 444/19

... dar, die an die je nach Branche, Betriebsgröße und Lebenslage gewandelten Arbeitszeitbedürfnisse angepasst werden müssen. Die Bundesrepublik Deutschland sollte daher die Chancen der Digitalisierung nutzen und mehr Flexibilität im Arbeitszeitrecht ermöglichen. Dies muss aber unter sorgfältiger Abwägung der Interessen beider Seiten gerade auch mit Blick auf die Gesunderhaltung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Sicherheit erfolgen. Lösungen müssen daher stets einen zeitnahen und adäquaten Ausgleich für längere Arbeitszeiten oder verkürzte Ruhezeiten vorsehen. Dabei dienen ausgewogene Lösungen im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unmittelbar auch der langfristigen Sicherung des Fachkräftebedarfes.



Drucksache 24/19

... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Neuregelungen in der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt einen gelungenen Ausgleich zwischen dem Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber, dem wachsenden Interesse der Arbeitnehmer an Arbeitszeitsouveränität und dem Interesse beider Seiten an der Gesunderhaltung und der Sicherheit der Beschäftigten bilden.



Drucksache 468/18

... (7) Wer eine Besamungsstation oder eine Embryo-Entnahmeeinheit nach Absatz 1 Satz 1 betreibt, muss sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind. Bei einer Besamungsstation müssen insbesondere die tierseuchenhygienischen Untersuchungen der männlichen Zuchttiere durchgeführt werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 475/1/18

... es in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden (Biosicherheitsmaßnahmen). Im Bereich der Jagd bedingt der Schutz vor dem Eintrag einer Tierseuche in den Wildbestand die Reduzierung der empfänglichen Tierarten und damit die Erhöhung des Abschusses. Mit der vorgesehenen Regelung soll nun - im Gegensatz zum Tierhalter - der Jagdausübungsberechtigte für die ihm obliegende Pflicht zur Gesunderhaltung des ausschließlich von ihm nutzbaren Wildbestandes eine Aufwandsentschädigung erhalten.



Drucksache 357/18

... IVD zur Eigenanwendung (Schnelltests für den Laiengebrauch, sog. Selbsttests) bieten Personen die Möglichkeit der selbstständigen Durchführung von Tests zum Nachweis von Krankheitserregern und unterstützen somit das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Selbsttests dienen dem frühzeitigen Erkennen und Behandeln von Infektionskrankheiten (eigene Gesunderhaltung) und können so zur Vermeidung der Weitergabe von Krankheitserregern (Schutz von anderen Personen) beitragen. Durch die Aufhebung der Abgabebeschränkung einzelner IVD zur Eigenanwendung können Personen erreicht werden, die bisherige Testangebote nicht oder nicht ausreichend genutzt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Rechtsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 352/18

... Eine Nachhaltigkeitsprüfung gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist erfolgt. Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Die Klarstellung des Rechts dient der einheitlichen Anwendung. Somit ist eine sichere und fehlerfreie Rechtsanwendung im Bereich der Tierseuchenbekämpfung gewährleistet. Weiterhin dienen die Regelungen der Verhinderung einer Einschleppung bzw. einer Weiterverschleppung der Tierseuche. Die Regelungen dienen damit also dem Schutz und der Gesunderhaltung der Geflügel haltenden Betriebe. Die vorgenannten Regelungen dienen damit einer nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Somit sind insbesondere die Nachhaltigkeitsindikatoren Nr. 8.4 (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) sowie Nr. 12.2 (Nachhaltige Produktion) betroffen. Ferner wird damit der Managementregel Nummer 9 (nachhaltige Landwirtschaft) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 212/17

... Durch die Einführung der Trennung der Maßnahmen beim Ausbruch der Brucellose und beim Verdacht auf Brucellose bei Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen kann die zuständige Behörde die durchzuführenden Maßnahmen bei den betroffenen Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen den Gegebenheiten anpassen. Dies dient dazu, die Einschleppung und Ausbreitung der Brucellose zu vermeiden. Die Gesunderhaltung der Schweine, Schaf und Ziegen haltenden Betriebe dient damit der Aufrechterhaltung einer produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. In einem unmittelbaren Zusammenhang dazu wird auch dem vorsorgenden und gesundheitlichen Verbraucherschutz Rechnung getragen, denn nur ein gesundes Tier kann auch ein gesundes Lebensmittel liefern. Damit wird der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie entsprochen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Abschnitt IV
Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand

§ 11a

§ 11b

§ 13

Artikel 2
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 14

Artikel 3
Änderung der Brucellose-Verordnung

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

§ 1

Abschnitt 2
Schutzmaßregeln

Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln.

§ 3a

Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Rinder.

§ 8

§ 9

Unterabschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen gegen die Brucellose der Schweine.

§ 11

§ 11a

Unterabschnitt 4
Besondere Schutzmaßregeln gegen die Brucellose der Schafe und Ziegen.

§ 14

§ 14a

Unterabschnitt 5
Besondere Schutzmaßregeln in bestimmten Fällen.

Unterabschnitt 6
Desinfektion.

Unterabschnitt 7
Aufhebung der Schutzmaßregeln.

Abschnitt 3
Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand.

§ 19

§ 20

Abschnitt 4
Brucellosefreier Schweinebestand.

Abschnitt 5
Amtlich anerkannter brucellosefreier Schaf- und Ziegenbestand

§ 22

§ 22a

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften.

§ 24

§ 24a

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3744 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen Regelungsinhalt


 
 
 


Drucksache 118/16

... Die Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte, die durch die bundeseinheitlichen Regelungen hohen Standards unterworfen ist, dient in erster Linie dazu, ein Ausbreiten von hochkontagiösen Tierseuchen durch (beispielsweise) unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Transport der tierischen Nebenprodukte zu vermeiden. Damit wird zum einen Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen getroffen (Managementregel Nummer 1 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie) und zum anderen Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit vermieden (Managementregel Nummer 4 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie). Von landwirtschaftlichen Betrieben, von denen tierische Nebenprodukte ordnungsgemäß abtransportiert werden, ist eine Weiterverbreitung und -verschleppung von Tierseuchenerregern als gering einzustufen. Das dient der Gesunderhaltung der Tierbestände, aber auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Somit wird dem Gedanken einer produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, die insbesondere auch die Anforderung an den vorsorgenden, gesundheitlichen Verbraucherschutz umfasst, Rechnung getragen (Managementregel Nummer 8 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

§ 1
Geltungsbereich

§ 2a
Grundsatz für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten

§ 3
Beseitigungspflicht

§ 4
Ausnahmen

§ 10
Aufbewahrungspflicht

§ 12a
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 13a
Strafvorschriften

§ 15
Begriffsbestimmungen

§ 16
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Artikel 3

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Verwaltung der Länder

Verwaltung des Bundes

2.3. Weitere Kosten

Bürgerinnen Bürger

5 Wirtschaft

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 502/16

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Ein Monitoring, also eine Beprobung von verendeten sowie als krank angesprochenen Wildschweinen, ermöglicht einen Überblick über die Tiergesundheitssituation im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest bei dieser Tierart.. Aufbauend auf hierbei gewonnene Erkenntnisse können Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Hausschweinepopulation ergriffen werden. Damit wird nicht zuletzt die produktive Landwirtschaft im Sinne der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie sichergestellt, bei der die Anforderungen an eine tiergerechte Tierhaltung und der vorsorgende, insbesondere gesundheitliche Verbraucherschutz beachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 200/16

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Dies vor dem Hintergrund, dass die Regelungen in erster Linie dem erzielten Sanierungsfortschritt bei der Bekämpfung des BVDV Rechnung tragen. Ziel der Änderungsverordnung ist somit nunmehr die vollständige Tilgung des BVDV als weiterer Schritt in der Tierseuchenbekämpfung. Der beschriebene Sanierungsfortschritt zeigt deutlich, dass hinsichtlich der BVD ein deutlicher Fortschritt für die Gesunderhaltung der Rinder erzielt werden konnte. Um dem Ziel der vollständigen Tilgung dieser Tierseuche Rechnung zu tragen, sind vorliegende Regelungen notwendig. Auch wenn es sich dabei um verschärfende Regelungen (Verkürzung von Fristen; Verschärfen von Verbringungsregelungen) handelt, stellen diese eine wichtige Herausforderungen für die Betriebsinhaber dar. Für die Rinder haltenden Betriebe bedeutet ein gesunder Rinderbestand eine hohe Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Ein hohes Maß an Tiergesundheit ist jedoch auch stets in einem engen Zusammenhang mit dem vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz zu sehen. Denn nur gesunde Tiere aus gesunden Betrieben können auch ein einwandfreies Lebensmittel liefern und erfüllen zudem auch die Anforderungen an eine artgemäße Nutztierhaltung. Damit tragen die Regelungen der vorliegenden Verordnung der Managementregel Nummer 8 der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 200/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 7
Übergangsvorschriften

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Abschnitt 1 Buchstabe a

Zu Abschnitt 2 Buchstabe b

Zu Nummer 9

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3490: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand

2.3. Stellungnahme und Votum


 
 
 


Drucksache 403/16

... Die Haltung von Masthühner-Elterntieren setzt u.a. im Hinblick auf die aufgrund der genetischen Veranlagung zur Gesunderhaltung erforderliche restriktive Fütterung und abgestimmte Tränkwasserversorgung eine hohe Fachkompetenz voraus, die nur über entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden kann. Auch die Problematik des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen und Legehennen-Elterntieren

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Abschnitt 10
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 47
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 48
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 49
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 50
Anwendungsbereich

§ 51
Sachkunde

§ 52
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 53
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz :6

Zu Nr. 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 47

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Satz 1, Nummern 1 und 2:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 103/16

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Mit der vorliegenden Verordnung erfolgen im Wesentlichen Anpassungen des nationalen Rechtstextes an geltendes EU-Recht, redaktionelle Anpassungen (Artikel 1, 2, 6, 7 und 9) sowie Klarstellungen des geltenden Rechtstextes (= Klarstellung des Gewollten, Artikel 3 und 4). Diese Änderungen dienen in erster Linie einer besseren und einheitlichen Rechtsanwendung. Damit werden Missverständnisse und sich daraus ergebende eventuelle zeitliche Verzögerungen vermieden. Eine sichere und fehlerfreie Rechtsanwendung im Bereich der Tierseuchenbekämpfung dient der Gesunderhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe und fördert eine nachhaltige, produktive und wettbewerbsfähige Landwirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 4
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 7
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 8
Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3505: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Zu 1 Rücksendung der BHV1-Bescheinigungen

Zu 5 Impfung Blauzungenkrankheit Genehmigung durch Allgemeinverfügung

5 Einzelgenehmigung

Anordnung der Impfung durch die Behörde

Zu 7 Häufigkeit serologischer Untersuchung bei Einhufern

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 94/15

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Wie beschrieben wird mit der vorliegenden Änderungsverordnung insbesondere dem erreichten Sanierungsfortschritt Rechnung getragen. Auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen erfolgt zum einen eine Erleichterung für den Rechtsunterworfenen (z.B. durch die zukünftige nur noch einmalige blutserologische Untersuchung zum Nachweis, dass eine BHV1-Infektion erloschen ist), ohne dabei jedoch einen zukünftigen Bekämpfungserfolg zu gefährden. Zum anderen werden aber auch Regelungen eingeführt, die eine mögliche Weiterverbreitung dieser Tierseuche vermeiden (z.B. das Halten von entweder BHV1-freien oder nicht BHV1-freien Rindern auf Sammelstellen). Diese Regelungen dienen insbesondere der Gesunderhaltung der deutschen Rinderbestände, damit einer artgemäßen Nutztierhaltung und somit auch dem vorsorgenden und gesundheitlichen Verbraucherschutz. Damit wird der Managementregel Nummer 8 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der BHV1-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Abschnitt I

Zu Abschnitt II

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung (NKR-Nr. 2842)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 559/15

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Ein Monitoring, also eine Beprobung von klinisch gesunden Wildvögeln, z.B. erlegtem Federwild, ermöglicht einen Überblick über die Tiergesundheitssituation im Hinblick auf die AI bei Wildvögeln. Aufbauend auf hierbei gewonnene Erkenntnisse können Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Hausgeflügelpopulation ergriffen werden. Damit wird nicht zuletzt die produktive Landwirtschaft im Sinne der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie sichergestellt, bei der die Anforderungen an eine tiergerechte Tierhaltung und der vorsorgende, insbesondere gesundheitliche Verbraucherschutz beachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2) Vorgaben für das im Rahmen des Monitorings zu untersuchende Probenmaterial

Teil 1

Teil 2

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 3) Probenschlüssel für die Untersuchungen auf Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings der niedrigpathogenen aviären Influenza bei Wildvögeln (NKR-Nr. 3227)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

II.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 458/14

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der Nationalen Nachhaltigskeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Dies vor dem Hintergrund, dass mit der vorliegenden Verordnung zum Teil redaktionelle Anpassungen (Artikel 3, 5 Nummer 1, 6 bis 8) vorgenommen, aber insbesondere auch bestehende Diskrepanzen aus dem geltenden Rechtstext behoben bzw. notwendige Änderungen vorgenommen werden (Artikel 1, 4 und 5 Nummer 2). Die Einführung des Verfütterungsverbots von Küchen- und Speiseabfälle an Schweine, die keine Nutztiere sind (Artikel 2), dient dazu, die Einschleppung und Ausbreitung der hochkontagiösen Klassischen und Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden. Dies dient der Gesunderhaltung der Schweine haltenden Betriebe und damit der Aufrechterhaltung einer produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. In einem unmittelbaren Zusammenhang dazu wird auch dem vorsorgenden und gesundheitlichen Verbraucherschutz Rechnung getragen, denn nur ein gesundes Tier kann auch ein gesundes Lebensmittel liefern. Damit wird der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie entsprochen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 2a
Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Brucellose-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Artikel 9
Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 11

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 661/1/12

... Der Tierhalter hat eine besondere Verantwortung in Bezug auf die Gesunderhaltung der Tiere sowie die Vorbeugung und Verhinderung der Verschleppung und Verbreitung von Tierseuchen, zumal die behördlichen Maßnahmen nach § 4 des Gesetzentwurfs nur bei den anzeigepflichtigen Tierseuchen ansetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/12




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu - Vor § 3 ist folgender § 2a einzufügen:

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu - Dem § 4 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b

13. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

14. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

15. Zu § 10 Absatz 5

16. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

18. Zu § 15 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu -

19. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

20. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

21. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

22. Zu § 21 Absatz 1

23. Zu § 21 Absatz 2

Zu § 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

26. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

27. Zu § 22

28. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

29. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

30. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

31. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

32. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

33. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 670/12

... 4. Gesunderhaltung und Hygiene des Tierbestands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen

Abschnitt 1
Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken

§ 1
Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 2
Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 3
Anforderungen an die Sachkunde

§ 4
Organisationspflichten

§ 5
Tierschutzbeauftragte

§ 6
Tierschutzbeirat

§ 7
Führen von Aufzeichnungen

§ 8
Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten

§ 9
Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten

§ 10
Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern

Unterabschnitt 2
Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes

§ 11
Erlaubnisvoraussetzungen

§ 12
Beantragen der Erlaubnis

§ 13
Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen

Abschnitt 2
Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen

§ 14
Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium

Unterabschnitt 1
Durchführung von Tierversuchen

§ 15
Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen

§ 16
Anforderungen an die Sachkunde

§ 17
Schmerzlinderung und Betäubung

§ 18
Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 19
Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer

§ 20
Verwenden wildlebender Tiere

§ 21
Verwenden streunender oder verwilderter Haustiere

§ 22
Verwenden geschützter Tierarten

§ 23
Verwenden von Primaten

§ 24
Herkunft zu verwendender Primaten

§ 25
Verwenden von Menschenaffen

§ 26
Durchführung besonders belastender Tierversuche

§ 27
Genehmigungen in besonderen Fällen

§ 28
Zweckerreichung

§ 29
Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung

§ 30
Führen von Aufzeichnungen

§ 31
Pflichten des Leiters

Unterabschnitt 2
Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben

§ 32
Beantragen der Genehmigung

§ 33
Genehmigungsverfahren

§ 34
Genehmigungsbescheid, Befristung

§ 35
Sammelgenehmigung, Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben

§ 36
Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben

§ 37
Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes

§ 38
Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben

§ 39
Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen

§ 40
Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 3 des Tierschutzgesetzes

§ 41
Aufbewahrungspflicht

§ 42
Veröffentlichung von Zusammenfassungen

§ 43
Tierversuchskommissionen

§ 44
Unterrichtung des Bundesministeriums

Abschnitt 3
Andere Eingriffe und Behandlungen an Wirbeltieren

§ 45
Eingriffe an Wirbeltieren nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 46
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 47
Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU

§ 48
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind

Abschnitt 1
Pflege von Tieren

Abschnitt 2
Töten von Tieren

Abschnitt 3
Planung und Durchführung von Tierversuchen

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung

Artikel 3
Änderung der Versuchstiermeldeverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2002: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

I. Zusammenfassung

4 Bürokratiekosten

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

a Genehmigung von Tierversuchen

b Tierschutzbeauftragte

c Tierschutzbeirat

d Einrichtungen zur Haltung von Tieren

e Sachkunde des Personals

2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand der Länder

b Erfüllungsaufwand für den Bund


 
 
 


Drucksache 555/12 (Beschluss)

... Es soll die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in tierhaltenden Beständen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes insbesondere unter Berücksichtigung von Fragestellungen des Tierschutzes, der Tierzucht, der Gesunderhaltung von Tierbeständen sowie der Erhaltung und Entwicklung bäuerlicher Existenzen und von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu -*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b*

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

38. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a4 - neu -

Zu Nummer 23a4

40. Zum Gesetzentwurf allgemein

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt

45. Zum Gesetzentwurf insgesamt

46. Zum Gesetzentwurf insgesamt

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 661/12 (Beschluss)

... Der Tierhalter hat eine besondere Verantwortung in Bezug auf die Gesunderhaltung der Tiere sowie die Vorbeugung und Verhinderung der Verschleppung und Verbreitung von Tierseuchen, zumal die behördlichen Maßnahmen nach § 4 des Gesetzentwurfs nur bei den anzeigepflichtigen Tierseuchen ansetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12 (Beschluss)




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu -

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

13. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

14. Zu § 10 Absatz 5 und 6

15. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

17. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

18. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

19. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

20. Zu § 21 Absatz 1

21. Zu § 21 Absatz 2

22. Zu § 22 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

23. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

24. Zu § 22

25. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

26. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

27. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

28. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

29. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

30. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -

31. Zu Abschnitt 10


 
 
 


Drucksache 555/1/12

... Es soll die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in tierhaltenden Beständen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes insbesondere unter Berücksichtigung von Fragestellungen des Tierschutzes, der Tierzucht, der Gesunderhaltung von Tierbeständen sowie der Erhaltung und Entwicklung bäuerlicher Existenzen und von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3, Satz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu - *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b *

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

40. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

42. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

43. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a3 - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - *

45. Zu Artikel 2 Absatz 1 Inkrafttreten

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

47. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf insgesamt

49. Zum Gesetzentwurf insgesamt

50. Zum Gesetzentwurf insgesamt

51. Zum Gesetzentwurf insgesamt

52. Zum Gesetzentwurf insgesamt

53. Zum Gesetzentwurf insgesamt

54. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 740/11 (Beschluss)

... Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes gilt es, unter besonderer Berücksichtigung von Fragestellungen des Tierschutzes, der Tierzucht, der Gesunderhaltung von Tierbeständen, der Erhaltung und Entwicklung bäuerlicher Existenzen und von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen, eine intensive Überprüfung vorzunehmen mit dem Ziel, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung nur noch in therapeutisch begründeten Einzelfällen notwendig und dadurch auf das absolut unerlässliche Maß beschränkt wird. Dies gilt auch für den Haustierbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 740/1/11

... Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes gilt es, unter besonderer Berücksichtigung von Fragestellungen des Tierschutzes, der Tierzucht, der Gesunderhaltung von Tierbeständen, der Erhaltung und Entwicklung bäuerlicher Existenzen und von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen, eine intensive Überprüfung vorzunehmen mit dem Ziel, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung nur noch in therapeutisch begründeten Einzelfällen notwendig und dadurch auf das absolut unerlässliche Maß beschränkt wird. Dies gilt auch für den Haustierbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 320/10

... Bei einer Dienstleistung von lediglich sechs Monaten ist das Erholungsbedürfnis wesentlich geringer als bei längerfristigen Wehrdienstverhältnissen. Für die Gesunderhaltung des Grundwehrdienstleistenden ist es aus Fürsorgegründen deshalb nicht notwendig, ihm den Erholungsurlaub anteilig in der Höhe zu gewähren, die länger dienenden Soldatinnen und Soldaten zusteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

§ 53
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung

§ 5
Erholungsurlaub der Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz leisten oder

§ 16
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

§ 11
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

Artikel 5
Änderung der Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

Artikel 6
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Zivildienstgesetzes

§ 41a
Freiwilliger zusätzlicher Zivildienst

§ 81
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

§ 81a
Weitere Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

Artikel 9
Änderung des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes

Artikel 10
Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 11
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

Änderung von Informationspflichten

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu § 16

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu § 41a

Zu den Absätzen 1 und 2:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 2

Zu Nummer 15

Zu § 81

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 81a

Zu Artikel 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1260: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2010


 
 
 


Drucksache 399/1/09

... - zur Gesunderhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Fußballengesundheit, enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1 TierSchNutztV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 13a Absatz 2 Satz 2 - neu - TierSchNutztV *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV *

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

19. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

20. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV


 
 
 


Drucksache 278/09A

... Das zeitlich beschränkte Schneideverbot in Nummer 2 dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind. Neben weiteren Regelungen ist die Bestimmung wichtig, um das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten. Das Verbot erfasst nicht Bäume im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen. Der Waldbegriff ist in den Waldgesetzen des Bundes und der Länder näher bestimmt. Unter Kurzumtriebsplantagen versteht man Flächen, die bei einer Umtriebszeit von bis zu 20 Jahren ausschließlich mit schnellwachsenden Baumarten bestockt sind. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben von dem Verbot unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 278/09

... 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)*

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2
Verwirklichung der Ziele

§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse,

§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Landschaftsplanung

§ 8
Allgemeiner Grundsatz

§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne

§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 18
Verhältnis zum Baurecht

§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung;

§ 20
Allgemeine Grundsätze

§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung

§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Naturschutzgebiete

§ 24
Nationalparke; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 25
Biosphärenreservate

§ 26
Landschaftsschutzgebiete

§ 27
Naturparke

§ 28
Naturdenkmäler

§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes Natura 2000

§ 32
Schutzgebiete

§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften

§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen

§ 36
Pläne

Kapitel 5
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 37
Aufgaben des Artenschutzes

§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2
Allgemeiner Artenschutz

§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 40
Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten

§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 42
Zoos

§ 43
Tiergehege

Abschnitt 3
Besonderer Artenschutz

§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 46
Nachweispflicht

§ 47
Einziehung

Abschnitt 4
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48
Zuständige Behörden

§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten

§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

Abschnitt 5
Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6
Ermächtigungen

§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

§ 59
Betreten der freien Landschaft

§ 60
Haftung

§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

§ 63
Mitwirkungsrechte

§ 64
Rechtsbehelfe

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

§ 65
Duldungspflicht

§ 66
Vorkaufsrecht

§ 67
Befreiungen

§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Verwaltungsbehörde

§ 71
Strafvorschriften

§ 72
Einziehung

§ 73
Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

§ 74
Übergangs- und Überleitungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 8
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 13
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Artikel 16
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 5
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 18
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 19
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 20
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 21
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 22
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht

Artikel 25
Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz

§ 1
Gebühren und Auslagen

Artikel 26
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


Drucksache 399/09 (Beschluss)

... - zur Gesunderhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Fußballengesundheit, enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 111/1/08

... " könnten durch eine derartige Maßnahme unterstützt werden, indem dem Verbraucher bereits beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln frühzeitiger eine drohende Überschreitung des täglichen Energiebedarfs signalisiert wird. Allein durch die redaktionelle Absenkung dieser Energiereferenzmenge könnte, ohne damit verbundene größere Kosten, ein wesentlicher Beitrag zur Kalorienreduktion und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung geleistet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Sinne bei der Kommission vorstellig zu werden, um ggf. auf der Grundlage einer diese Aspekte berücksichtigenden wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit einen wesentlichen Beitrag zur Energiereduktion leisten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/1/08




1. Zur Vorlage insgesamt

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e

12. Zu Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe l

14. Zu Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b Nr. iii

15. Zu Artikel 7 Abs. 1

16. Zu Artikel 8 Abs. 3

Zu Artikel 20

22. Zu Artikel 29 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 41

25. Zu Artikel 53

26. Zu Anhang I

27. Zu Anhang XI Teil B

28. Zu Anhang XI


 
 
 


Drucksache 643/08

... und biologische Arbeitsstoffe vertreten. Die dort bearbeiteten Fragestellungen behandeln Teilbereiche der Probleme arbeitsbedingter Erkrankungen, so dass weite Bereiche arbeitsbedingter Erkrankungen derzeit keine ausreichende Berücksichtigung finden z.B. arbeitsbedingte Erkrankungen durch Lärm und Vibrationen sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen. Um der grundsätzlichen und eigenständigen Bedeutung der Arbeitsmedizin für die Gesunderhaltung der Beschäftigten gerecht zu werden, arbeitet der Ausschuss themenübergreifend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

§ 1
Ziel und Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

§ 4
Pflichtuntersuchungen

§ 5
Angebotsuntersuchungen

§ 6
Pflichten des Arztes oder der Ärztin

§ 7
Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin

§ 8
Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken

§ 9
Ausschuss für Arbeitsmedizin

§ 10
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Anhang
Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Teil 1
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:

2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:

Teil 2
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen

Teil 3
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen

Teil 4
Sonstige Tätigkeiten

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 3
Änderung der Biostoffverordnung

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 4
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Anhang VI
Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen.

Artikel 5
Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

§ 13
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 6
Änderung der Druckluftverordnung

§ 10
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Artikel 7
Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung

§ 6
Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

Artikel 8
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preisentwicklung

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Es sind keine nennenswerten zusätzlichen Haushaltsausgaben bezüglich des Bundes zu erwarten.

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

IV. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu § 10

Zum Anhang

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge


 
 
 


Drucksache 111/08 (Beschluss)

... " könnten durch eine derartige Maßnahme unterstützt werden, indem dem Verbraucher bereits beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln frühzeitiger eine drohende Überschreitung des täglichen Energiebedarfs signalisiert wird. Allein durch die redaktionelle Absenkung dieser Energiereferenzmenge könnte, ohne damit verbundene größere Kosten, ein wesentlicher Beitrag zur Kalorienreduktion und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung geleistet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Sinne bei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/08 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 20

Zu Artikel 29

Zu Artikel 29

Zu Artikel 41

Zu Artikel 44

Zu Artikel 53

Zu Anhang I

Zu Anhang XI Teil B


 
 
 


Drucksache 873/08

... 5. Gesunderhaltung und Hygiene des Tierbestands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Gemeinschaftskontext

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4 Finanzielle Auswirkungen

5 Zusätzliche Informationen

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Vermeidung, Verminderung und Verbesserung

Artikel 5
Zwecke der Verfahren

Artikel 6
Schmerzfreies Töten

Kapitel II
Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren

Artikel 7
Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten

Artikel 8
Nichtmenschliche Primaten

Artikel 9
Tiere aus freier Wildbahn

Artikel 10
Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere

Artikel 11
Streunende und verwilderte Haustiere

Kapitel III
Verfahren

Artikel 12
Verfahren

Artikel 13
In Verfahren angewandte Methoden

Artikel 14
Betäubung

Artikel 15
Einstufung des Schweregrads von Verfahren

Artikel 16
Erneute Verwendung

Artikel 17
Ende des Verfahrens

Artikel 18
Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben

Artikel 19
Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Kapitel IV
Zulassung

Abschnitt 1
Zulassung von Personen

Artikel 20
Zulassung von Personen

Abschnitt 2
Anforderungen für Einrichtungen

Artikel 21
Zulassung von Einrichtungen

Artikel 22
Aussetzung und Entzug der Zulassung

Artikel 23
Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Artikel 24
Anforderungen an das Personal von Einrichtungen

Artikel 25
Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung

Artikel 26
Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung

Artikel 27
Züchtung nichtmenschlicher Primaten

Artikel 28
Programm für die private Unterbringung

Artikel 29
Aufzeichnungen zu den Tieren

Artikel 30
Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Artikel 31
Kennzeichnung

Artikel 32
Pflege und Unterbringung

Abschnitt 3
Inspektionen

Artikel 33
Nationale Inspektionen

Artikel 34
Kontrollen der nationalen Inspektionen

Abschnitt 4
Anforderungen für Projekte

Artikel 35
Genehmigung von Projekten

Artikel 36
Antrag auf Genehmigung eines Projekts

Artikel 37
Ethische Bewertung

Artikel 38
Rückwirkende Bewertung

Artikel 39
Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen

Artikel 40
Nichttechnische Projektzusammenfassungen

Artikel 41
Erteilung einer Projektgenehmigung

Artikel 42
Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung

Artikel 43
Entscheidungen über Genehmigungen

Kapitel V
Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze

Artikel 44
Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren

Artikel 45
Alternative Ansätze

Artikel 46
Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden

Artikel 47
Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik

Kaptel VI Schlussbestimmungen

Artikel 48
Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt

Artikel 49
Berichterstattung

Artikel 50
Schutzklausel

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Bericht der Kommission

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Zuständige Behörden

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Umsetzung

Artikel 57
Aufhebung

Artikel 58
Übergangsbestimmungen

Artikel 59
Inkrafttreten

Artikel 60
Adressaten

Anhang I
Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2

Anhang II
Liste der Tiere gemäß Artikel 10

Anhang III
Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2

Anhang IV
Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32

Abschnitt
A Allgemeines

1. Räumlichkeiten der Einrichtung

1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung

1.2. Tierräume

1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche

1.4. Betriebsräume

2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung

2.1. Belüftung

2.2. Temperatur

2.3. Luftfeuchte

2.4. Beleuchtung

2.5. Lärm

2.6. Alarmsysteme

3. Pflege

3.1. Gesundheit

3.2. Einfangen in freier Wildbahn

3.3. Unterbringung und Ausgestaltung

a Unterbringung

b Ausgestaltung

c Haltungsbereiche

3.4. Fütterung

3.5. Tränken

3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial

3.7. Umgang

Abschnitt
B Artspezifischer Teil

1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

2. Kaninchen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3. Katzen

Tabelle

4. Hunde

Tabelle

Tabelle

5. Frettchen

Tabelle

6. Nichtmenschliche Primaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

7. Landwirtschaftliche Nutztiere

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

8. Vögel

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

9. Amphibien

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

10. Reptilien

Tabelle

Tabelle

ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anhang VI
Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird

Anhang VII
Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird

Finanzbogen

1. Name Des Vorschlags:

2. Haushaltslinien:

3. Finanzielle Auswirkung

4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

5. Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 682/1/07

... - Die Tierseuchenkassen setzen ihre nicht für Entschädigungen benötigten Mittel dafür ein, Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Gesunderhaltung der Tierbestände zu unterstützen. Auf diese Weise leisten sie einen bedeutsamen Beitrag zur Vorsorge und Tilgung von Tierseuchen.



Drucksache 221/07

... Durch die Regelung werden gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG die in § 5 Bundes-Tierärzteordnung enthaltene Verordnungsermächtigung und die auf ihrer Grundlage erlassenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten abweichungsfest ausgestaltet. Für die bundeseinheitliche Ausgestaltung der Verfahrensregelungen besteht ein besonderes Bedürfnis, das die Annahme eines Ausnahmefalles rechtfertigt, weil die Tiergesundheit und das hohe Schutzgut der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten ist. Tierärzte gewährleisten durch ihre qualifizierte medizinische Versorgung von Hobby- und Nutztieren nicht nur hohe Tierschutzstandards, sondern sichern auch die Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Tierärztliche Tätigkeit ist integrierter Bestandteil bei der Gesunderhaltung der Tierbestände und der Erzeugung gesunder und unbedenklicher Lebensmittel. Damit und durch ihre Tätigkeit in der Lebensmittelkontrolle leisten Tierärzte einen hochwertigen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2

Artikel 4
Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1

Artikel 5
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8

Artikel 6
Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5

Artikel 7
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1

Artikel 8
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2

Artikel 11
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8

Artikel 13
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2

Artikel 14
Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12

Artikel 15
Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13

Artikel 17
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1

Artikel 18
Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14

Artikel 19
Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16

Artikel 20
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1

Artikel 21
Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17

Artikel 22
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1

Artikel 23
Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18

Artikel 24
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1

Artikel 25
Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19

Artikel 26
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1

Artikel 27
Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20

Artikel 28
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1

Artikel 29
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2

Artikel 30
Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21

Artikel 31
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1

Artikel 32
Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22

Artikel 33
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1

Artikel 34
Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23

Artikel 35
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1

Artikel 36
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1

Artikel 37
Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5

Artikel 38
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5

Artikel 39
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25

Artikel 40
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26

Artikel 41
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitende Bemerkungen

II. Inhalt der Richtlinie

III. Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder

VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer

VII. Kosten und Aufwand

VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 7
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 8
Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.

Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 10
Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 11
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 12
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 13
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 14
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 15
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 16
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 17
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 18
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 19
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 20
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 21
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 22
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 23
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 24
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 25
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 26
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 27
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 28
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 29
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 30
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 31
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 32
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 33
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 34
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 35
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 36
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Artikel 37
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 38
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Artikel 39

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 40

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 41


 
 
 


Drucksache 720/07A

... Nach Absatz 4 sind wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzte Beamtinnen und Beamte künftig auf Weisung der Personaldienstelle verpflichtet, an geeigneten und zumutbaren Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der geltenden Gesunderhaltungspflicht teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt auch für noch nicht in den Ruhestand versetzte Beamtinnen und Beamte, wenn durch die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen eine drohende Dienstunfähigkeit vermieden werden kann. Die Einführung dieser Verpflichtung geht ebenfalls auf den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 25. Februar 2005 zurück. Es muss nach der ärztlichen Begutachtung Aussicht auf Wiederherstellung der vollen oder zumindest begrenzten Dienstfähigkeit bestehen. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Dienstherrn zu tragen. Sie sind den Versorgungskosten zuzurechnen denn eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit entlastet den Versorgungshaushalt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07A




Artikel 1
Bundesbeamtengesetz (BBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 4
Beamtenverhältnis

§ 5
Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

§ 6
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 7
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

§ 8
Stellenausschreibung

§ 9
Auswahlkriterien

§ 10
Ernennung

§ 11
Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit

§ 12
Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung

§ 13
Nichtigkeit der Ernennung

§ 14
Rücknahme der Ernennung

§ 15
Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen

Abschnitt 3
Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zulassung zu den Laufbahnen

§ 18
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG

§ 19
Andere Bewerberinnen und andere Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Dienstliche Beurteilung

§ 22
Beförderungen

§ 23
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 24
Führungsämter auf Probe

§ 25
Benachteiligungsverbote

§ 26
Rechtsverordnung über Laufbahnen

Abschnitt 4
Abordnung, Versetzung und Zuweisung

§ 27
Abordnung

§ 28
Versetzung

§ 29
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 1
Entlassung

§ 30
Beendigungsgründe

§ 31
Entlassung kraft Gesetzes

§ 32
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 33
Entlassung auf Verlangen

§ 34
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 35
Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe

§ 36
Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe

§ 37
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 38
Verfahren der Entlassung

§ 39
Folgen der Entlassung

§ 40
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 41
Verlust der Beamtenrechte

§ 42
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 43
Gnadenrecht

Unterabschnitt 2
Dienstunfähigkeit

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 47
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Unterabschnitt 3
Ruhestand

§ 50
Wartezeit

§ 51
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 52
Ruhestand auf Antrag

§ 53
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 54
Einstweiliger Ruhestand

§ 55
Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen

§ 56
Beginn des einstweiligen Ruhestands

§ 57
Erneute Berufung

§ 58
Ende des einstweiligen Ruhestands

§ 59
Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten und Rechte

§ 60
Grundpflichten

§ 61
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 62
Folgepflicht

§ 63
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 64
Eidespflicht, Eidesformel

§ 65
Befreiung von Amtshandlungen

§ 66
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 67
Verschwiegenheitspflicht

§ 68
Versagung der Aussagegenehmigung

§ 69
Gutachtenerstattung

§ 70
Auskünfte an die Medien

§ 71
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 72
Wahl der Wohnung

§ 73
Aufenthaltspflicht

§ 74
Dienstkleidung

§ 75
Pflicht zum Schadensersatz

§ 76
Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte

§ 77
Nichterfüllung von Pflichten

§ 78
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 79
Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz

§ 80
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 81
Reisekosten

§ 82
Umzugskosten

§ 83
Trennungsgeld

§ 84
Jubiläumszuwendung

§ 85
Dienstzeugnis

§ 86
Amtsbezeichnungen

Unterabschnitt 2
Arbeitszeit

§ 87
Arbeitszeit

§ 88
Mehrarbeit

§ 89
Erholungsurlaub

§ 90
Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

§ 91
Teilzeit

§ 92
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 93
Altersteilzeit

§ 94
Hinweispflicht

§ 95
Beurlaubung ohne Besoldung

§ 96
Fernbleiben vom Dienst

Unterabschnitt 3
Nebentätigkeit

§ 97
Begriffsbestimmungen

§ 98
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 99
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 100
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 101
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 102
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 103
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 104
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 105
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 4
Personalaktenrecht

§ 106
Personalakte

§ 107
Zugang zur Personalakte

§ 108
Beihilfeakte

§ 109
Anhörungspflicht

§ 110
Einsichtsrecht

§ 111
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 112
Entfernung von Unterlagen

§ 113
Aufbewahrungsfrist

§ 114
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

§ 115
Übermittlungen in Strafverfahren

Abschnitt 7
Beamtenvertretung

§ 116
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 117
Personalvertretung

§ 118
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 8
Bundespersonalausschuss

§ 119
Aufgaben

§ 120
Mitglieder

§ 121
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 122
Geschäftsordnung

§ 123
Sitzungen und Beschlüsse

§ 124
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz

§ 125
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden

§ 126
Verwaltungsrechtsweg

§ 127
Vertretung des Dienstherrn

§ 128
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

Abschnitt 10
Besondere Rechtsverhältnisse

§ 129
Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane

§ 130
Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes

§ 131
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter

§ 132
Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen

§ 133
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

Abschnitt 11
Umbildung von Körperschaften

§ 134
Umbildung einer Körperschaft

§ 135
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 136
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 137
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Abschnitt 12
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

§ 138
Anwendungsbereich

§ 139
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 140
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 141
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 142
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

§ 143
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 144
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 145
Durchführungsvorschriften

§ 146
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 147
Übergangsregelungen

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Abschnitt 3 Laufbahnen

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung

Zu § 27

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu Unterabschnitt 1 Entlassung

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu § 43

Zu Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 48

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Ruhestand

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 64

Zu den Absätzen 1, 2 und 4

Zu Absatz 3

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 76

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu § 78

Zu § 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 80

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 81

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu Unterabschnitt 2 Arbeitszeit

Zu § 87

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 91

Zu § 92

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 93

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 94

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 96

Zu Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 107

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 108

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 114

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 115

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Abschnitt 7 Beamtenvertretung

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss

Zu § 119

Zu § 120

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 121

Zu § 122

Zu § 123

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 124

Zu Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz

Zu § 125

Zu § 126

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 127

Zu § 128

Zu Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse

Zu § 129

Zu § 130

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 133

Zu Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften

Zu § 134

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

Zu § 138

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 140

Zu § 141

Zu § 142

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 143

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 682/07 (Beschluss)

... - Die Tierseuchenkassen setzen ihre nicht für Entschädigungen benötigten Mittel dafür ein, Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Gesunderhaltung der Tierbestände zu unterstützen. Auf diese Weise leisten sie einen bedeutsamen Beitrag zur Vorsorge und Tilgung von Tierseuchen.



Drucksache 780/06

... Was unter geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu verstehen ist, hängt im Einzelfall von der Art der Erkrankung und der medizinischen Begutachtung ab. Es kann aber nach der Rechtsprechung die Pflicht bestehen, sich zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit einer zumutbaren Heilbehandlung einschließlich einer Operation zu unterziehen (vgl. BVerwGE 63, 322, 324; 76, 193; NJW 1991, 766; OVG Münster, NJW 1990, 2950). Die Regelung ist Ausfluss der allgemeinen Beamtenpflicht nach § 34, die auch die Pflicht zur Gesunderhaltung umfasst. Danach sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet, sich gesund zu erhalten bzw. die verlorene Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Die Regelung dient der Verstärkung des Grundsatzes "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 3
Beamtenverhältnis

§ 4
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 5
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 6
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 7
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 8
Ernennung

§ 9
Kriterien der Ernennung

§ 10
Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Nichtigkeit der Ernennung

§ 12
Rücknahme der Ernennung

Abschnitt 3
Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

§ 13
Grundsatz

§ 14
Abordnung

§ 15
Versetzung

§ 16
Umbildung einer Körperschaft

§ 17
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 18
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 19
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

§ 20
Verteilung der Versorgungslasten

Abschnitt 4
Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

§ 21
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 22
Beendigungsgründe

§ 23
Entlassung kraft Gesetzes

§ 24
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 25
Verlust der Beamtenrechte

§ 26
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 27
Dienstunfähigkeit

§ 28
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 29
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 30
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 31
Einstweiliger Ruhestand

§ 32
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden

§ 33
Wartezeit

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

§ 34
Grundpflichten

§ 35
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 36
Weisungsgebundenheit

§ 37
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 38
Verschwiegenheitspflicht

§ 39
Diensteid

§ 40
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 41
Nebentätigkeit

§ 42
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 43
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 44
Teilzeitbeschäftigung

§ 45
Erholungsurlaub

§ 46
Fürsorge

§ 47
Mutterschutz und Elternzeit

§ 48
Nichterfüllung von Pflichten

§ 49
Pflicht zum Schadensersatz

§ 50
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 51
Personalakte

§ 52
Personalvertretung

§ 53
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 54
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 7
Rechtsweg

§ 55
Verwaltungsrechtsweg

§ 56
Revision

Abschnitt 8
Spannungs- und Verteidigungsfall

§ 57
Anwendungsbereich

§ 58
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 59
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 60
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 61
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

Abschnitt 9
Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

§ 62
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 63
Folgeänderungen

§ 64
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt des Gesetzes im Einzelnen

1. Statusrechte und – pflichten

2. Zeitgemäße Pflichtenregelung

3. Stärkung der Mobilität

4. Nutzung personeller Ressourcen

II. Beamtenrechtsrahmengesetz

III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Abschnitt 7 Rechtsweg

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 Schlussvorschriften

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Absätzen 11 und 18

Zu Absatz 13

Zu Absatz 16

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Kosten

E. Preiswirkung

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 308/06

... (7) Wer eine Besamungsstation oder eine Embryo-Entnahmeeinheit nach Absatz 1 Satz 1 betreibt, muss sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind. Bei einer Besamungsstation müssen insbesondere die tierseuchenhygienischen Untersuchungen der männlichen Zuchttiere durchgeführt werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz (TierZG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

§ 3
Anerkennung

§ 4
Verfahren

§ 5
Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen

§ 6
Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung

§ 7
Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung

§ 8
Ermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 9
Monitoring

§ 10
Ermächtigungen

§ 11
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen

§ 12
Zuchttiere

§ 13
Abgabe von Samen

§ 14
Verwendung des Samens

§ 15
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Verwendung von Eizellen und Embryonen

§ 17
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten

§ 18
Ermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 19
Drittlandseinfuhr

§ 20
Ermächtigungen

§ 21
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden

Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 22
Überwachung

§ 23
Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr

§ 24
Bekanntmachung

§ 25
Schiedsverfahren

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 27
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 28
Übergangsvorschriften

§ 29
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 30
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tierseuchengesetzes

Artikel 4
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2
Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4
Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5
Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

IV. Auswirkungen auf das Preisniveau

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Artikel 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 17/06

... (16) Die ökologische Tierhaltung sollte hohe Tierschutzstandards einhalten, die tierartspezifischen verhaltensbedingten Bedürfnisse sind zu beachten und die Gesunderhaltung des Tierbestands sollte auf die Krankheitsvorbeugung ausgerichtet sein. Besondere Aufmerksamkeit hat in diesem Zusammenhang der Art der Stallunterbringung, den Haltungspraktiken und der Besatzdichte zu gelten. Darüber hinaus sollten bei der Wahl der Tierrassen Zuchtlinien mit langsamem Wachstum bevorzugt und deren Fähigkeit zur Anpassung an die lokalen Verhältnisse berücksichtigt werden. Die Durchführungsbestimmungen für Produktionsregeln der tierischen Erzeugung und der Aquakultur sollen wenigstens die Befolgung der Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz von Tieren für Landwirtschaftszwecke (TAP) und seine folgenden Empfehlungen gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


Drucksache 392/05

... 1. Hufbeschlag: die Gesamtheit aller Verrichtungen an einem Huf zum Zweck des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen(Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hufbeschlagschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen, Hufbeschlaglehrschmiede/Hufbeschlaglehrschmiedinnen

§ 4
Anerkennung der Hufbeschlagschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen

§ 5
Anerkennung der Hufbeschlaglehrschmiede/Hufbeschlaglehrschmiedinnen

§ 6
Hufbeschlagschulen

§ 7
Widerruf der Anerkennungen

§ 8
Ermächtigungen

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 158/16 PDF-Dokument



Drucksache 403/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 609/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.