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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Harmonisation"


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Drucksache 220/18

... 4. Ramboll Management Consulting, Coffey, Europe Economics, "Evaluation of Council Directive 92/83/EEC on the harmonisation of the structures of excise duties on alcohol and alcoholic beverages", 2016.



Drucksache 75/18

... Daraufhin hat die EBA im Dezember 2016 einen Bericht über gedeckte Schuldverschreibungen: Empfehlungen zur Harmonisierung der Rahmenbedingungen für gedeckte Schuldverschreibungen in der EU ("Report on covered bonds - recommendations on harmonisation of covered bond frameworks in the EU") veröffentlicht. Dieser enthält eine umfassende Analyse der regulatorischen Entwicklungen bei gedeckten Schuldverschreibungen in einzelnen Mitgliedstaaten mit besonderem Schwerpunkt auf dem Grad der Angleichung an die bewährten Verfahren, die im vorangegangenen Bericht beschrieben worden waren. Nach Auswertung dieser Analyse forderte die EBA legislative Maßnahmen zur Harmonisierung gedeckter Schuldverschreibungen auf Unionsebene.



Drucksache 532/16

... Ergebnisse der T2S Harmonisation Steering Group der EZB.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 610/14

... In den Diskussionen der EU-Ratsarbeitsgruppe "Technical Harmonisation - Motor Vehicles" zur Reform der Typgenehmigungsvorschriften hat sich Deutschland aktiv für eine möglichst frühzeitige Aufnahme der überarbeiteten UN-Regelung Nr. 41 Änderungsserie 04 (UN-R41.04) zur Bestimmung der Geräuschwerte von Zweirädern der Kategorie L3e eingesetzt.



Drucksache 188/14

... Die Europäische Kommission ist in der in § 28 Absatz 12 Satz 3 ChemG erwähnten Überprüfung nach Artikel 45 Absatz 4 der CLP-Verordnung zu einer positiven Einschätzung der Möglichkeiten einer EU-Harmonisierung der Mitteilungspflichten über die Zusammensetzung von Gemischen gelangt (s. Bericht der Kommission von Januar 2012 "Harmonisation of Information for Poison Centres, Review according to Article 45 (4) of Regulation (EC) No 1272/2008 on classification, labelling and packaging of substances and mixtures", im Internet abrufbar unter http://ec.europa.eu/enterprise/sectors /chemicals/files/clp/review art45 4 clp final en.pdf). Sie hat unter Einbeziehung von Vertretern der beteiligten Kreise eine konkrete Konzeption für eine entsprechende Kommissionsverordnung erarbeitet. Die inhaltlichen und verfahrensmäßigen Eckpunkte hat sie im November 2013 im Beratungsgremium der für die CLP-Verordnung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (CARACAL) zur Diskussion gestellt (s. Doc. CA/42/2013 vom 13.11.2013, im Internet abrufbar unter https://circabc.europa.eu - dort Kategorie "European Commission/Environment", Rubrik"Öffentlicher Zugriff", Titel "CARACAL documents"). Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten haben das Eckpunktepapier überwiegend positiv kommentiert. Es kann deshalb aus derzeitiger Sicht davon ausgegangen werden, dass die Kommission dem im Papier dargelegten Zeitplan entsprechend im Herbst 2014 ihren Verordnungsvorschlag in das Rechtsetzungsverfahren (Regelungsausschussverfahren mit Kontrolle) einbringen wird. Mit einer Verabschiedung der Harmonisierungsmaßnahme wäre dann im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen. Im Anschluss wird eine nationale Anpassungsrechtsetzung erforderlich, in deren Zusammenhang ggf. auch der Übergang auf das harmonisierte Meldesystem näher zu regeln sein wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Erfüllungsaufwand

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 413/12 (Beschluss)

... - Die Beteiligung einer nationalen Ethikkommission muss beim einheitlichen Bewertungsverfahren nach Artikel 6 beim Erstantrag, der nachträglichen Einbeziehung von Mitgliedstaaten und bei wesentlichen Änderungen sichergestellt werden. Die internationalen Leitlinien der International Conference on Harmonisation of Good Clinical Praxis (ICH-GCP-Leitlinien) schreiben eine Bewertung der in Teil I aufgeführten Punkte (zum Beispiel Prüfplan, Nutzen-Risiko-Bewertung) durch eine Ethikkommission zwingend vor. Das nationale Verfahren mit der Doppelbewertung durch Bundesoberbehörde und federführender Ethikkommission hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. - Die nach Artikel 6 Absatz 4 und Absatz 7 des Verordnungsvorschlags genannten Fristen zur Erstellung der Teile I und II des Bewertungsberichts müssen zumindest verdoppelt werden, so dass eine hinreichende Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörden und Ethikkommissionen der betroffenen Mitgliedstaaten ermöglicht wird. Diese Fristen haben praktisch keinen Einfluss auf einen gegebenenfalls verspäteten Marktzugang der Arzneimittel. Anzustreben wäre die Beibehaltung der Frist von 30 beziehungsweise 60 Tagen für die Bewertung eines Antrags.



Drucksache 413/1/12

... - Die Beteiligung einer nationalen Ethikkommission muss beim einheitlichen Bewertungsverfahren nach Artikel 6 beim Erstantrag, der nachträglichen Einbeziehung von Mitgliedstaaten und bei wesentlichen Änderungen sichergestellt werden. Die internationalen Leitlinien der International Conference on Harmonisation of Good Clinical Praxis (ICH-GCP-Leitlinien) schreiben eine Bewertung der in Teil I aufgeführten Punkte (zum Beispiel Prüfplan, Nutzen-Risiko-Bewertung) durch eine Ethikkommission zwingend vor. Das nationale Verfahren mit der Doppelbewertung durch Bundesoberbehörde und federführender Ethikkommission hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. - Die nach Artikel 6 Absatz 4 und Absatz 7 des Verordnungsvorschlags genannten Fristen zur Erstellung der Teile I und II des Bewertungsberichts müssen zumindest verdoppelt werden, so dass eine hinreichende Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörden und Ethikkommissionen der betroffenen Mitgliedstaaten ermöglicht wird. Diese Fristen haben praktisch keinen Einfluss auf einen gegebenenfalls verspäteten Marktzugang der Arzneimittel. Anzustreben wäre die Beibehaltung der Frist von 30 beziehungsweise 60 Tagen für die Bewertung eines Antrags.



Drucksache 413/12

... (29) Die Mitglieder der Internationalen Konferenz zur Angleichung der technischen Anforderungen an die Zulassung von Humanarzneimitteln (International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use, "ICH") haben sich auf ausführliche Leitlinien für die gute klinische Praxis geeinigt, die mittlerweile einen international anerkannten Standard für den Aufbau und die Durchführung klinischer Prüfungen sowie für die diesbezüglichen Aufzeichnungen und die Berichterstattung darüber darstellen; sie entsprechen Grundsätzen, die ihren Ursprung in der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes haben. Bei der Planung und Durchführung klinischer Prüfungen und bei den diesbezüglichen Aufzeichnungen und der Berichterstattung darüber können sich detaillierte Fragen zu dem geeigneten Qualitätsstandard stellen. In einem solchen Fall sollten die ICH-Leitlinien zur guten klinischen Praxis zur Anwendung der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen herangezogen werden, sofern keine anderen spezifischen Leitlinien der Kommission vorliegen und die genannten Leitlinien den Bestimmungen dieser Verordnung nicht entgegenstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen der Interessenträger Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Kapitel 1 2 der vorgeschlagenen Verordnung

3.2 Genehmigungsverfahren Genehmigungsdossier Einreichung, Bewertung, Entscheidung; Kapitel 2, 3 14 15 der vorgeschlagenen Verordnung

3.3. Zusammenspiel mit Wissenschaftlicher Beratung

3.4. Schutz der Probanden Einwilligung NACH Aufklärung Kapitel 5 der vorgeschlagenen Verordnung

3.5. Sicherheitsberichterstattung Kapitel 7 der vorgeschlagenen Verordnung

3.6. Durchführung der Prüfung Kapitel 8 der vorgeschlagenen Verordnung

3.7. Prüfpräparate Hilfspräparate, Herstellung Etikettierung Kapitel 9 10 der vorgeschlagenen Verordnung

3.8. Sponsoren, Kosponsoring, ANSPRECHPARTNER in der EU Kapitel 11 der vorgeschlagenen Verordnung

3.9. Schadensersatz Kapitel 12 der vorgeschlagenen Verordnung

3.10. Inspektionen Kapitel 13 der vorgeschlagenen Verordnung

3.11. Aufhebung Inkrafttreten Kapitel 19 der vorgeschlagenen Verordnung

3.12 Vereinfachung Wesentlicher Bestimmungen über Klinische Prüfungen mit bereits Zugelassenen Arzneimitteln Minimalinterventionelle Klinische Prüfungen

3.13. Rechtsform der Verordnung

3.14. Kompetenz, doppelte Rechtsgrundlage, Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Kapitel II
Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 4
Vorherige Genehmigung

Artikel 5
Einreichung eines Antrags

Artikel 6
Bewertungsbericht - in Teil I zu behandelnde Aspekte

Artikel 7
Bewertungsbericht -in Teil II zu behandelnde Aspekte

Artikel 8
Entscheidung über die klinische Prüfung

Artikel 9
Den Antrag bewertende Personen

Artikel 10
Besondere Berücksichtigung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen

Artikel 11
Einreichung und Bewertung von Anträgen, die nur die in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekte betreffen

Artikel 12
Rücknahme

Artikel 13
Neueinreichung

Artikel 14
Spätere Ausweitung auf einen weiteren Mitgliedstaat

Kapitel III
Verfahren zur Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Einreichung des Antrags

Artikel 17
Validierung eines Antrags auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 18
Bewertung einer wesentliche Änderung, die einen in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekt betrifft

Artikel 19
Entscheidung über die wesentliche Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 20
Validierung, Bewertung und Entscheidung betreffend eine wesentliche Änderung eines in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 21
Wesentliche Änderung betreffend sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte

Artikel 22
Bewertung einer wesentlichen Änderung, die sowohl in Teil behandelte Aspekte als auch in Teil II behandelte Aspekte betrifft - Bewertung der in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekte

Artikel 23
Entscheidung über die wesentliche Änderung, die sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte betrifft

Artikel 24
Den Antrag bewertende Personen

Kapitel IV
Antragsdossier

Artikel 25
Im Antragsdossier vorzulegende Daten

Artikel 26
Sprachenregelung

Artikel 27
Aktualisierung im Wege delegierter Rechtsakte

Kapitel V
Schutz der Probanden und Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 28
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 30
Klinische Prüfungen mit nicht einwilligungsfähigen Probanden

Artikel 31
Klinische Prüfungen mit Minderjährigen

Artikel 32
Klinische Prüfungen in Notfällen

Kapitel VI
Beginn, Ende, Suspendierung, vorübergehende Aussetzung und Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 33
Unterrichtung über den Beginn der klinischen Prüfung und das Ende der Anwerbung von Probanden

Artikel 34
Ende der klinischen Prüfung, Abbruch der klinischen Prüfung

Artikel 35
Vorübergehende Aussetzung oder Abbruch durch den Sponsor aus Gründen der Probandensicherheit

Kapitel VII
Sicherheitsberichterstattung im Rahmen einer klinischen Prüfung

Artikel 36
Elektronische Datenbank für die Sicherheitsberichterstattung

Artikel 37
Meldung unerwünschter Ereignisse und schwerwiegender unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

Artikel 38
Meldung mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen vom Sponsor an die Agentur

Artikel 39
Jährliche Berichterstattung an die Agentur

Artikel 40
Bewertung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 41
Jährliche Berichterstattung des Sponsors an den Zulassungsinhaber

Artikel 42
Technische Aspekte

Artikel 43
Berichterstattung in Bezug auf Hilfspräparate

Kapitel VIII
Durchführung der Prüfung, Überwachung durch den Sponsor, Schulung und Erfahrung, Hilfspräparate

Artikel 44
Einhaltung des Prüfplans und der guten klinischen Praxis

Artikel 45
Überwachung

Artikel 46
Eignung der an der Durchführung einer klinischen Prüfung mitwirkenden Personen

Artikel 47
Eignung der Prüfstellen

Artikel 48
Rückverfolgbarkeit, Lagerung, Vernichtung und Rücksendung von Arzneimitteln

Artikel 49
Meldung schwerwiegender Verstöße

Artikel 50
Sonstige für die Probandensicherheit relevante Meldepflichten

Artikel 51
Notfallmaßnahmen

Artikel 52
Prüferinformationen

Artikel 53
Aufzeichnung, Verarbeitung, Behandlung und Speicherung von Informationen

Artikel 54
Master File über die klinische Prüfung

Artikel 55
Aufbewahrung des Master Files über die klinische Prüfung

Artikel 56
Hilfspräparate

Kapitel IX
Herstellung und Einfuhr von Prüfpräparaten und Hilfspräparaten

Artikel 57
Geltungsbereich

Artikel 58
Herstellungs- und Einfuhrgenehmigung

Artikel 59
Zuständigkeiten der qualifizierten Person

Artikel 60
Herstellung- und Einfuhr

Artikel 61
Veränderung zugelassener Prüfpräparate

Artikel 62
Herstellung von Hilfspräparaten

Kapitel X
Etikettierung

Artikel 63
Nicht zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 64
Zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 65
Als Prüfpräparat für die medizinische Diagnose verwendete radioaktive Arzneimittel

Artikel 66
Sprache

Artikel 67
Delegierte Rechtsakte

Kapitel XI
Sponsor und Prüfer

Artikel 68
Sponsor

Artikel 69
Kosponsoring

Artikel 70
Ansprechpartner des Sponsors in der EU

Artikel 71
Haftung

Kapitel XII
Schadensersatz, Versicherung und nationaler Entschädigungsmechanismus

Artikel 72
Schadensersatz

Artikel 73
Nationaler Entschädigungsmechanismus

Kapitel XIII
Beaufsichtigung durch die Mitgliedstaaten, EU-Inspektionen und Kontrollen

Artikel 74
Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Korrekturmaßnahmen

Artikel 75
Inspektionen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 76
Inspektionen und Kontrollen durch die EU

Kapitel XIV
IT-Infrastruktur

Artikel 77
EU-Portal

Artikel 78
EU-Datenbank

Kapitel XV
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 79
Nationale Kontaktstellen

Artikel 80
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 81
Koordinations- und Beratungsgruppe für klinische Prüfungen

Kapitel XVI
Gebühren

Artikel 82
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 83
Einmalige Gebühr für Tätigwerden eines Mitgliedstaats

Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Artikel 84
Ausschuss

Artikel 85
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel XVIII
Sonstige Bestimmungen

Artikel 86
Arzneimittel, die Zellen enthalten, aus solchen bestehen oder daraus gewonnen wurden

Artikel 87
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 88
Kostenfreiheit der Prüfpräparate für den Probanden

Artikel 89
Datenschutz

Artikel 90
Zivil- und strafrechtliche Haftung

Kapitel XIX
Schlussbestimmungen

Artikel 91
Aufhebung

Artikel 92
Übergangsbestimmungen

Artikel 93
Inkrafttreten

Anhang I
Antragsdossier für den Erstantrag

1. Einführung Allgemeine Grundsätze

2. Anschreiben

3. EU-Antragsformular

4. Prüfplan

5. Prüferinformation

6. Unterlagen zur Konformität des Prüfpräparats mit der Guten Herstellungspraxis

7. Unterlagen zum Prüfpräparat

7.1.1. Daten zum Prüfpräparat

7.1.1.1. Einleitung

7.1.1.2. Daten zur Qualität

7.1.1.4. Daten zu früheren klinischen Prüfungen und Versuchen am Menschen

7.1.1.5. Gesamtbewertung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses

7.1.2. Vereinfachte Unterlagen zum Prüfpräparat durch Verweis auf andere Unterlagen

7.1.2.1. Möglicher Verweis auf die Prüferinformation

7.1.2.2. Möglicher Verweis auf die Fachinformation

7.1.3. Unterlagen zum Prüfpräparat im Falle eines Plazebos

8. Unterlagen zum Hilfspräparat

9. Wissenschaftliche Beratung, Pädiatrisches Prüfkonzept

10. Etikettierung der Prüfpräparate

11. Verfahren zur Auswahl der Probanden Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

12. Unterrichtung der Probanden Verfahren zur Einholung der Einwilligung NACH Aufklärung Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

13. Eignung des Prüfers Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

14. Eignung der Einrichtungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

15. Nachweis von Versicherungs-oder Sonstiger Deckung für Schadensersatz Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

16. finanzielle Vereinbarungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

17. Nachweis der Zahlung von Gebühren Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

Anhang II
Antragsunterlagen für wesentliche Änderungen

1. Einführung Allgemeine Grundlagen

2. Anschreiben

3. Antragsformular für Änderungen

4. Beschreibung der änderung

5. Ergänzende Informationen

6. Aktualisierung des EU-Antragsformulars

Anhang III
Sicherheitsberichterstattung

1. Meldung Schwerwiegender Unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

2. Meldung mutmasslicher Unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen SUSAR vom Sponsor an die Agentur

2.1. Schwerwiegendes Ereignis, Nebenwirkung

2.2. erwartet/unerwartet

2.3. Meldepflichtige mutmaßliche unerwartete schwerwiegende Nebenwirkungen

2.4. Fristen für die Meldung tödlicher oder lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.5. Fristen für die Meldung nicht tödlicher oder nicht lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.6. Entblindete Behandlungszuweisung

3. Jährliche Sicherheitsberichterstattung des Sponsors

Anhang IV
Etikettierung der Prüf- und Hilfspräparate

1. nicht Zugelassene Prüfpräparate

1.1. Allgemeine Bestimmungen

1.2. Begrenzte Etikettierung der Primärverpackung

1.2.1. Primärverpackung und äußere Umhüllung werden zusammen überreicht

1.2.2. Kleine Primärverpackungen

2. nicht Zugelassene Hilfspräparate

3. zusätzliche Kennzeichnung bereits Zugelassener Prüfpräparate

4. Ersetzen von Informationen

Anhang V
Übereinstimmungstabelle


 
 
 


Drucksache 136/2/07

... Technical Harmonisation (



Drucksache 22/07

... Décision 93/465/CEE du Conseil, du 22 juillet 1993, concernant les modules relatifs aux différentes phases des procédures d'évaluation de la conformité et les règles d'apposition et d'utilisation du marquage «CE» de conformité, destinés à être utilisés dans les directives d'harmonisation technique (JO no L 220 du 30. 8. 1993, p. 23).



Drucksache 515/04 (Beschluss)

... Entsprechend der Erklärung im Anhang 13 zum EU-GMP-Leitfaden, der hier umgesetzt wird, soll hier die Kontaktadresse des Verantwortlichen für Informationen zum Prüfpräparat, die Durchführung der klinischen Prüfung und eine gegebenenfalls notwendige Notfall-Entblindung aufgeführt werden. Auftragnehmer können z.B. sogenannte Auftragsforschungsinstitute (Contract Research Organisation – CRO) sein. Die englische Abkürzung CRO wird in der Leitlinie der International Conference on Harmonisation definiert und ist international üblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/04 (Beschluss)




1. Zu § 3 Abs. 2a - neu - bis 2c - neu - und § 1 Abs. 1 Satz 2

2. Zu § 4 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 4 Abs. 2 ist folgender Satz 2 anzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu § 5 Abs. 8 Satz 2 - neu -Dem § 5 Abs. 8 ist folgender Satz 2 anzufügen:

5. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 14 und 15 - neu -In § 7 Abs. 2 ist in Nummer 14 der Punkt am Ende des Satzes durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer 15 anzufügen:

6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6

7. Zu § 7 Abs. 5 Satz 2

8. Zu § 10 Abs. 4 Satz 3

9. Zu § 12 Überschrift und Absatz 01 - neu - bis 03 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2

11. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 13 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu § 13 Abs. 9

14. Zu § 13 Abs. 10 Satz 1

15. Zu § 15 Abs. 4

16. Zu § 15 Abs. 5

17. Zu § 15 Abs. 7 Satz 4


 
 
 


Drucksache 52/20 PDF-Dokument



Drucksache 74/18 PDF-Dokument



Drucksache 180/19 PDF-Dokument



Drucksache 323/18 PDF-Dokument



Drucksache 359/18 PDF-Dokument



Drucksache 439/16 PDF-Dokument



Drucksache 563/06 PDF-Dokument



Drucksache 614/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.