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"Hauptregisseur"


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Drucksache 667/12

... § 65 Absatz 1, der hinsichtlich in Miturheberschaft geschaffener Werke auf den Tod des längstüberlebenden Miturhebers abstellt, findet auf Musikkompositionen mit Text dagegen keine Anwendung. Auch die spezielle Regelung in § 65 Absatz 2 gilt nur für Filmwerke und Werke, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden: Bei diesen erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Längstüberlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik. In § 65 Absatz 2 wurden insoweit die Vorgaben der Schutzdauerrichtlinie umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 65
Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text.

§ 79a
Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers

§ 82
Dauer der Verwertungsrechte

§ 137m
Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Richtlinie 2011/77/EU

II. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie 2011/77/EU

1. Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text

2. Schutzdauer für Rechte von ausübenden Künstlern

3. Schutzdauer für Rechte von Tonträgerherstellern

4. Kündigungsrecht für ausübende Künstler

5. Vergütungsansprüche für ausübende Künstler

6. Zeitlicher Anwendungsbereich, Übergangsregelungen

III. Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

1. Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text

2. Schutzdauer für Rechte von ausübenden Künstlern

3. Schutzdauer für Rechte von Tonträgerherstellern

4. Kündigungsrecht für ausübende Künstler

5. Vergütungsansprüche für ausübende Künstler und Verpflichtungen der Tonträgerhersteller

6. Zeitlicher Anwendungsbereich, Übergangsregelungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2274: Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 545/14 PDF-Dokument



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