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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hauptverantwortliche"


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Drucksache 295/16

... ) auf vertraglichem Wege insgesamt oder in Teilen auf Dritte zu delegieren. Er bleibt als Auftraggeber aber Hauptverantwortlicher mit allen Kontroll- und Überwachungspflichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 22b
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

Artikel 2
Änderung des BND-Gesetzes

§ 2a
Besondere Auskunftsverlangen

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 28a
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

Artikel 4
Änderung des VIS-Zugangsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 111
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

Artikel 10
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VII. Sonstige Kosten

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 22c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 150

Zu § 150

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 618/14

... "7. hat dafür zu sorgen, dass Schiffe nur eingesetzt werden, wenn der hauptverantwortliche Schiffsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, jeder Schiffsführer nach den Unterabschnitten 7.1.3.15 und 7.2.3.15 eine gültige Bescheinigung nach den Unterabschnitten 8.2.1.2, 8.2.1.5 oder 8.2.1.7 ADN hat, und".



Drucksache 347/13

... (a) Qualitative Beschreibung der Verwaltungsorganisation (hauptverantwortliche Stellen für Zulassungen, Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Verwaltungen usw.)



Drucksache 227/1/12

... "Diese rein wirtschaftliche Sichtweise würde jedoch bei werthaltigen Liegenschaften regelmäßig dazu führen, dass die Standortkommune aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte regelmäßig nicht in der Lage wäre, die Grundstücke zu Marktkonditionen zu erwerben. Bei ertragsschwachen Konversionsfällen ist möglicherweise überhaupt kein positiver wirtschaftlicher Erfolg zu erzielen. Eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion darf sich bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften daher nicht ausschließlich an kaufmännischen Grundsätzen orientieren. Vielmehr muss jede von der Konversion betroffene Kommune als Verwalter der örtlichen Belange unmittelbar in die Lage versetzt werden, die Entwicklung "ihrer" Bundeswehrliegenschaften eigenverantwortlich zu gestalten. Denn die Kommunen als Träger des kommunalen Selbstverwaltungsrechts wissen selbst am besten, was auf ihrem Gemeindegebiet möglich und wünschenswert ist. Deshalb sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die es der BImA ermöglichen, die betreffenden Liegenschaften zu günstigeren Konditionen an die Kommune abzugeben. Sollte die Kommune aufgrund ihrer Haushaltslage auch hierzu nicht in der Lage sein oder ist aufgrund der Besonderheit des Grundstücks eine wirtschaftliche positive Konversionslösung nicht möglich, ist der Bund als Hauptverantwortlicher des von ihm initiierten Konversionsprozesses in der Pflicht, den Kommunen mit einem ergänzenden Bundeskonversionsprogramm individuell zu helfen. Daneben darf eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion nicht ausschließlich auf die wichtige Option der wirtschaftlichen Ansiedlung verengt sein; vielmehr muss die zivile Nachnutzung - insbesondere außerhalb der bebauten Ortslagen - zur Schaffung oder Ergänzung von Bereichen für den Landschafts- und Naturschutz, für die regenerative Energiegewinnung oder für Ausgleichsmaßnahmen möglich sein."



Drucksache 16/12

... 234. Die Frage der Haftung des hauptverantwortlichen Wirtschaftsteilnehmers bleibt von den Absätzen 1 und 2 unberührt.



Drucksache 190/11

... Langzeitarbeitslose Frauen und Männer zwischen 50 und 64 Jahren werden seit Oktober 2005 durch das Bundesprogramm "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" bei der Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Das Bundesprogramm basiert auf einem regionalen Ansatz, der es erlaubt, bei der Wahl der Integrationsstrategie gezielt auf die regionalen Besonderheiten einzugehen. An der Umsetzung des Programms sind nicht nur die hauptverantwortlichen Jobcenter einbezogen, sondern auch die Partner der regionalen Netzwerke (Unternehmen, Kammern und Verbände, kommunale Einrichtungen und Bildungsträger, Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Sozialverbände).



Drucksache 874/11

... 2. Absatz 1 berührt nicht die Haftung des hauptverantwortlichen Wirtschaftsteilnehmers.



Drucksache 836/11

... (7) Es ist darauf zu achten, dass dieses Aktionsprogramm der Union mit anderen Programmen und Maßnahmen kohärent ist und sie ergänzt. Die Kommission sollte zum Zwecke der Evaluierung der Anforderungen an den Schutz des Euro die erforderlichen Beratungen mit den Hauptverantwortlichen (vor allem mit den von den Mitgliedstaaten benannten zuständigen nationalen Behörden sowie mit der EZB und Europol) innerhalb des in der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vorgesehenen entsprechenden beratenden Ausschusses, insbesondere in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung, im Hinblick auf die Umsetzung dieses Programms führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 836/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Schutz des Euro vor Geldfälschung

3.2 Vereinfachung

3.3 Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Mehrwert durch das Programm

3.4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Mehrwert

Artikel 3
Allgemeines Ziel des Programms

Artikel 4
Spezifisches Ziel des Programms

Artikel 5
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Zielgruppen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 8
Förderfähige Tätigkeiten

Kapitel II
Finanzrahmen

Artikel 9
Finanzausstattung

Artikel 10
Finanzielle Beteiligung und Kofinanzierung

Artikel 11
Jährliches Arbeitsprogramm

Kapitel III
Monitoring und Bewertung

Artikel 12
Überwachung, Bewertung und Verwaltung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Aufhebung

Artikel 15
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 323/09

... – unter Hinweis auf die Tatsache, dass die nationalen Justizbehörden im ehemaligen Jugoslawien zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage oder gewillt waren, gegen die Hauptverantwortlichen zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen,


 
 
 


Drucksache 440/09

... " Vorschub leisten. Ersatzweise könnte eine Neuformulierung der Bestimmung zur Zuständigkeit in Fällen, in denen mehrere Parteien verklagt werden, ins Auge gefasst werden, um die Rolle der Gerichte des Mitgliedstaates zu stärken, in dem der Hauptverantwortliche niedergelassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/09




Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren

Frage 1:

2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem

Frage 2:

3. Gerichtsstandsvereinbarungen

Frage 3:

4. Gewerblicher Rechtsschutz

Frage 4:

5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren

Frage 5:

6. Einstweilige Maßnahmen

Frage 6:

7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit

Frage 7:

8. Sonstiges

8.1. Anwendungsbereich

8.2. Zuständigkeit

8.3. Anerkennung und Vollstreckung

Frage 8:


 
 
 


Drucksache 144/08

... E. in der Erwägung, dass die Industrieländer die Hauptverantwortlichen für die Anreicherung von



Drucksache 333/07

... 1. Der Exekutivdirektor ist der Hauptverantwortliche für die laufende Geschäftsführung des gemeinsamen Unternehmens und sein rechtlicher Vertreter. Er/sie erfüllt seine/ihre Aufgaben in voller Unabhängigkeit und ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Einnahmen

Artikel 12
Geschäftsjahr

Artikel 13
Finanzordnung

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 16
Finanzierung von Projekten

Artikel 17
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 18
Personelle Mittel

Artikel 19
Haftung, Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikte

Artikel 21
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 22
Abwicklung

Artikel 23
Änderungen der Satzung

Artikel 24
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 25
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 26
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 331/07

... 4. Der Geschäftsführer ist die für die laufende Geschäftsführung des gemeinsamen Unternehmens hauptverantwortliche Person der Geschäftsleitung und dessen rechtlicher Vertreter. Er übt seine Aufgaben unabhängig aus und ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.



Drucksache 444/07

... 1. Der Exekutivdirektor ist der Hauptverantwortliche für die laufende Geschäftsführung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC und sein rechtlicher Vertreter. Er/sie erfüllt seine/ihre Aufgaben in voller Unabhängigkeit und ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Der Direktor soll in bezug auf das Personal die Befugnisse ausüben, die in Artikel 8 (2) der Verordnung des Rates festgelegt werden, die das Gemeinsame Unternehmen ENIAC einsetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Geschäftsjahr

Artikel 12
Finanzordnung

Artikel 13
Planung und Berichterstattung

Artikel 14
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 15
Finanzierung von Projekten

Artikel 16
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 17
Personelle Mittel

Artikel 18
Haftung, Versicherung

Artikel 19
Interessenkonflikte

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 21
Abwicklung

Artikel 22
Änderungen der Satzung

Artikel 23
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 24
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 25
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 931/07

... Die Haftung des hauptverantwortlichen Wirtschaftsteilnehmers bleibt von dieser Bekanntgabe unberührt.



Drucksache 623/06

... Satz 1 der Regelung erlaubt es den Landesregierungen, Aufgaben und Befugnisse der Landesjustizverwaltungen auf diesen nachgeordnete Behörden zu übertragen, zum Beispiel die Durchführung des Registrierungsverfahrens, zentral auf die Präsidentin oder den Präsidenten eines Oberlandesgerichts. Dies dient der Entlastung der hauptverantwortlichen Behörde.



Drucksache 359/1/05

... vorgesehene Qualifikationstatbestände angemessen. Zudem dient diese Änderung dem erheblichen kriminalpolitischen und kriminalistischen Bedürfnis, zur Bekämpfung von Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, insbesondere bei Ermittlungen gegen Hauptverantwortliche, Organisatoren, Finanziers und Drahtzieher, weiterhin die akustische Wohnraumüberwachung als Ermittlungsinstrument einzusetzen (vgl. BT-Drs. 13/8651, S. 9). Diese Einschätzung wird auch vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in seinem Abschlussbericht vom 15. September 2004 zur "Rechtswirklichkeit und Effizienz der akustischen Wohnraumüberwachung" (vgl. S. 351 ff. ) geteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/05




Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO Artikel 1 Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO , Artikel 4a - neu - § 129 Abs. 4 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6 und Abs. 9 Satz 4 StPO , Artikel 2 Nr. 2 § 120 Abs. 4 Satz 2 GVG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO


 
 
 


Drucksache 359/05 (Beschluss)

... vorgesehene Qualifikationstatbestände angemessen. Zudem dient diese Änderung dem erheblichen kriminalpolitischen und kriminalistischen Bedürfnis, zur Bekämpfung von Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, insbesondere bei Ermittlungen gegen Hauptverantwortliche, Organisatoren, Finanziers und Drahtzieher, weiterhin die akustische Wohnraumüberwachung als Ermittlungsinstrument einzusetzen (vgl. BT-Drs. 13/8651, S. 9). Diese Einschätzung wird auch vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in seinem Abschlussbericht vom 15. September 2004 zur "Rechtswirklichkeit und Effizienz der akustischen Wohnraumüberwachung" (vgl. dort S. 351 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,Artikel 4a - neu - § 129 Abs. 4 StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,


 
 
 


Drucksache 722/04

... herbeiführen, um dieses Ermittlungsinstrument zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung zu erhalten. Die akustische Wohnraumüberwachung hat sich als unverzichtbar erwiesen, um die strafrechtliche Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer besonders schwerer Formen von Kriminalität zu verbessern, insbesondere bei der Ermittlung und Überführung der Hauptverantwortlichen, der Organisatoren, der Finanziers und der Drahtzieher solcher Straftaten (vgl. BT-Drucks. 13/8651 S. 9 f.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Drucksache 722/04 (Beschluss)

... vorgesehene Qualifikationstatbestände angemessen. Zudem dient diese Änderung dem erheblichen kriminalpolitischen und kriminalistischen Bedürfnis, zur Bekämpfung von Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, insbesondere bei Ermittlungen gegen Hauptverantwortliche, Organisatoren, Finanziers und Drahtzieher, weiterhin die akustische Wohnraumüberwachung als Ermittlungsinstrument einzusetzen vgl. BT-Drs. 13/8651, S. 9). Diese Einschätzung wird auch vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in seinem Abschlussbericht vom 15. September 2004 zur "Rechtswirklichkeit und Effizienz der akustischen Wohnraumüberwachung" (vgl. S. 351 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Drucksache 722/1/04

... vorgesehene Qualifikationstatbestände angemessen. Zudem dient diese Änderung dem erheblichen kriminalpolitischen undkriminalistischen Bedürfnis, zur Bekämpfung von Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, insbesondere bei Ermittlungen gegen Hauptverantwortliche , Organisatoren, Finanziers und Drahtzieher, weiterhin dieakustische Wohnraumüberwachung als Ermittlungsinstrument einzusetzen (vgl. BT-Drs. 13/8651, S. 9). Diese Einschätzung wird auch vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in seinem Abschlussbericht vom 15. September 2004 zur "Rechtswirklichkeit und Effizienz der akustischenWohnraumüberwachung" (vgl. S. 351 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1, § 100f Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 1 Nr. 1 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 4 Buchstabe b StPO ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c1 - neu - StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 2 StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 und 7 StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 1 StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 5 StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 5 Satz 6 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100c Abs. 6 StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 1 Satz 6, Abs. 9 Satz 4 StPO ,

13. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 4 Satz 2 StPO

14. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

15. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 5 Satz 1 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Satz 1, Nr. 1 und 3 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 100d Abs. 6 Nr. 1 und 2 StPO


 
 
 


Drucksache 323/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.