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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hennenhaltungsverordnung"


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Drucksache 78/16

... - Schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden.



Drucksache 78/16 (Beschluss)

... - Schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden.

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Drucksache 78/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 565/11 (Beschluss)

... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.

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Drucksache 565/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus

I. Allgemeines

II. Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes bestimmter Wildtiere und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit der EU

III. Zur Frage der art- und verhaltensgerechten Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 565/1/11

... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.

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Drucksache 565/1/11




Zu Satz 1, Satz 2, Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 49/11

... Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 6. Juli 1999 (2 BvF 3/90) die Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung (Hennenhaltungsverordnung) vom 10. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2622) für nichtig erklärt, weil es die darin vorgesehenen Regelungen für unvereinbar mit den Anforderungen des Tierschutzes z.B. den natürlichen Bedürfnissen der Tiere wie nach Bewegung, Aufbaumen und Sandbaden erachtete.

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Drucksache 49/11




Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen - Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 660/2/07

... Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 (2BvF 3/90) zur seinerzeit geltenden Hennenhaltungsverordnung wird die Nichtigkeit der Verordnung insbesondere auch damit begründet, dass den Legehennen in der Käfighaltung ein Ausüben der arteigenen Verhaltensweisen nicht in ausreichendem Maße ermöglicht wird. Unter Einbeziehung dieser Maßgaben haben der Verordnungsgeber und der Bundesrat in der



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.