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186 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"I-Verordnung"


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Drucksache 75/08

... § 3 legt die Zuständigkeiten für die Grenzbehörden fest, welche bislang in § 2 geregelt waren. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (Grenzbehörden) zuständig sind für die Maßnahmen und Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und Abs. 2 Nr. 1, wenn ein Drittstaatsangehöriger im grenznahen Raum der Bundesrepublik Deutschland in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise aus einem angrenzenden Mitgliedsstaat angetroffen wurde und Anhaltspunkte dafür bestehen dass dieser oder ein anderer angrenzender Mitgliedstaat gemäß der Dublin-II-Verordnung zuständig ist. Anhaltspunkte können sich zum Beispiel aus vom Drittstaatsangehörigen mitgeführten Reisedokumenten oder der Aufgriffssituation im grenznahen Raum ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

3 Allgemeines

Im Einzelnen

1. Zur Überschrift

2. Zu § 1

3. Zu § 2

zu Abs. 1

zu Abs. 2

4. Zu § 3

zu Abs. 1

zu Abs. 2

zu Abs. 3

5. Zu § 4

6. Zu § 5:

7. Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 10. Dezember 2007: NKR-Nr. 340:Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)


 
 
 


Drucksache 532/1/08

... 4. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass im Gegensatz zu anderen Managementsystemen mit der Novelle der EMAS-Verordnung, die Unternehmen in Artikel 4 Abs. 5 verpflichtet werden nachzuweisen, dass sie alle sie betreffenden Umweltvorschriften einhalten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anforderung an die Unternehmen auf den Stand der EMAS-II-Verordnung (Anhang I, I-A.3.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Legal Compliance

Zur Einführung von Kernindikatoren

Zur Begünstigung von kleineren Organisationen KMU

Verlängerung des Validierungszyklus

Einführung eines Umweltleistungsberichts mit Kernindikatoren

Zur Förderung von EMAS durch Mitgliedstaaten und EU

Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 532/08 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass im Gegensatz zu anderen Managementsystemen mit der Novelle der EMAS-Verordnung, die Unternehmen in Artikel 4 Abs. 5 verpflichtet werden nachzuweisen, dass sie alle sie betreffenden Umweltvorschriften einhalten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anforderung an die Unternehmen auf den Stand der EMAS-II-Verordnung (Anhang I, I-A.3.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Legal Compliance

Zur Einführung von Kernindikatoren

Zur Begünstigung von kleineren Organisationen KMU

- Verlängerung des Validierungszyklus

- Widerspruch zwischen Auditierungs- und Validierungszyklus

- Einführung eines Umweltleistungsberichts mit Kernindikatoren

Zur Förderung von EMAS durch Mitgliedstaaten und EU

Weltweites EMAS und Sammelregistrierung

Anerkennung vorhandener Umweltmanagementsysteme

Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 765/1/08

... "). Der Ansatz der Mindestharmonisierung steht zudem im Einklang mit Artikel 5 der erst kürzlich verabschiedeten Rom-I-Verordnung, wonach Verbraucher einen Anspruch auf das in ihren Heimatländern erreichte Verbraucherschutzniveau haben. (bei Annahme entfällt Ziffer 32)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/1/08




Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:

Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :

Zu Kapitel II Information der Verbraucher :

Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :

Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:

Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:

Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :

Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :


 
 
 


Drucksache 26/08 (Beschluss)

... 12. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es aus Sicht des Bundesrates nach wie vor unerlässlich, dass dezentrale Kammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden können und für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsorts anzurufen, wie es auch die Brüssel-I-Verordnung vorsieht.



Drucksache 346/08

... Rom-II-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen

Artikel 3
Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Gemeinschaft und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen

Artikel 3a
Sachnormverweisung; Einzelstatut

Artikel 44
Von Grundstücken ausgehende Einwirkungen.

Siebter Abschnitt

Artikel 46a
Durchführung von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer n

Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 441: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 765/08 (Beschluss)

... "). Der Ansatz der Mindestharmonisierung steht zudem im Einklang mit Artikel 5 der erst kürzlich verabschiedeten Rom-I-Verordnung, wonach Verbraucher einen Anspruch auf das in ihren Heimatländern erreichte Verbraucherschutzniveau haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:

Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :

Zu Kapitel II Information der Verbraucher :

Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :

Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:

Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:

Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :

Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 617/07

... B. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 2 Absatz 1 der DCI-Verordnung das übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit nach diesem Instrument "



Drucksache 244/07

... Die Patentgerichtsbarkeit sollte ein hinreichendes Ausmaß an Nähe zu den Nutzern und den entscheidungserheblichen Umständen sicherstellen. Sie sollte eine begrenzte Anzahl von Kammern erster Instanz und zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsauslegung ein völlig zentralisiertes Berufungsgericht umfassen. Die Kammern könnten bestehende einzelstaatliche Strukturen nutzen, sollten aber integraler Bestandteil einer einheitlichen Gerichtsbarkeit sein. Im Rahmen dieses einheitlichen, aber multinationalen Gerichtssystems würde die Zuteilung von Streitfällen durch die Kanzlei des Gerichts auf der Grundlage von klar festgelegten und transparenten Regeln erfolgen. Diese könnten auf die Brüssel-I-Verordnung und andere bestehende Gemeinschaftsregelungen gestützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/07




1. Einleitung

2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente

2.1. Das Gemeinschaftspatent

2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt

2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa

2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten

2.2.3. Das künftige Vorgehen

A – Das EPLA

B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente

C – Der Kompromiss der Kommission

3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems

3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs

3.3. Wissenstransfer

3.4. Durchsetzung von Patentrechten

3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR

3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung

3.4.3. Internationale Aspekte

4. Schlussfolgerung

Anhang I
Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003

Anhang II
Modelle von Übersetzungskosten

Anhang III
Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung

Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.

Anhang IV
Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 497/07

... – gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2698/2000 des Rates vom 27. November 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 (nachfolgend "MEDA-II-Verordnung) 3,



Drucksache 244/1/07

... 7. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es aus Sicht des Bundesrates unerlässlich, dass Regionalkammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden können und für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen, wie es auch die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. EG 2001 Nr. L 12, S. 1 (Brüssel-I-Verordnung) vorsieht. Die Ausführungen der Kommission, dass die Zuteilung von Streitfällen durch die Kanzlei des Gerichts erfolgen soll, begegnen vor diesem Hintergrund großen Bedenken. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von Regionalkammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die etablierten deutschen Patentgerichte mit ihrer auch international anerkannten großen Erfahrung in das System einbezogen werden können.



Drucksache 244/07 (Beschluss)

... 7. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es aus Sicht des Bundesrates unerlässlich, dass Regionalkammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden können und für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen, wie es auch die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. EG 2001 Nr. L 12, S. 1 (Brüssel-I-Verordnung) vorsieht. Die Ausführungen der Kommission, dass die Zuteilung von Streitfällen durch die Kanzlei des Gerichts erfolgen soll, begegnen vor diesem Hintergrund großen Bedenken. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von Regionalkammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die etablierten deutschen Patentgerichte mit ihrer auch international anerkannten großen Erfahrung in das System einbezogen werden können.



Drucksache 390/06

... (iii) für die keine Ausgabenaufstellung gemäß Artikel ... der IPA-Verordnung oder Artikel ... . der ENPI-Verordnung in diesem Zusammenhang vorgelegt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 30/1/06

... 4. Keine kompetenzrechtlichen Einwände bestehen nach Auffassung des Bundesrates auch gegen Kapitel II des Verordnungsvorschlags, soweit dort die internationale Zuständigkeit der Gerichte in Unterhaltssachen geregelt bzw. flankierende Maßnahmen zur Durchsetzung der internationalen Zuständigkeit getroffen werden. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen gemäß Artikel 65 Buchstabe b EGV gestattet auch Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten. Dazu gehören zweifellos Bestimmungen über die internationale Zuständigkeit, aber auch - von der Gemeinschaft bereits mehrfach, etwa in der Brüssel-I-Verordnung, mit vergleichbarem Inhalt verabschiedete - flankierende Bestimmungen zu ihrer Durchsetzung, weil diese ebenfalls erforderlich sind, um Kompetenzkonflikte zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/1/06




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften:

11. Zu Artikel 1:

12. Zu Artikel 2:

13. Zu Artikel 3:

14. Zu Artikel 4:

15. Zu Artikel 8:

16. Zu Artikel 13:

17. Zu Artikel 14:

18. Zu Artikel 15:

19. Zu den Artikeln 16 und 17:

20. Zu Artikel 22:

21. Zu Artikel 24:

22. Zu Artikel 25:

23. Zu Artikel 26:

24. Zu Artikel 29:

25. Zu Artikel 34:

26. Zu Artikel 35:

27. Zu Artikel 36:

28. Zu Artikel 40:

29. Zu den Artikeln 41 bis 45:


 
 
 


Drucksache 547/06

... Vertragsparteien sind die Europäische Gemeinschaft auf der einen Seite und das Königreich Dänemark auf der anderen Seite. Die Regelungen dieses Abkommens sind Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Durch sie werden die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EG (Nr.) L 12 S. 1, Brüssel I-Verordnung) mit geringfügigen Anpassungen auch im Verhältnis zu Dänemark mit unmittelbarer Wirkung anwendbar. Allerdings bedarf das Abkommen in einigen Punkten der Ergänzung durch innerstaatliches Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten, um seine praktische Durchführung zu sichern. Es soll sechs Monate nach der Notifizierung der Annahme durch die Vertragsparteien in Kraft treten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 5

Zu § 34

Zu § 55

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 754/1/06

... Bis der Gläubiger allerdings tatsächlich befriedigt wird, muss er - nachdem er einen Vollstreckungstitel erlangt hat - noch ein weiteres Verfahren, das eigentliche Vollstreckungsverfahren, durchlaufen. Ein etwaiger Überweisungsbeschluss eines nationalen Gerichts hätte im EU-Ausland noch nicht die Vollstreckungsreife. Ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des Überweisungsbeschlusses müsste folgen. Hierfür erscheinen Regelungen für eine sofortige Wirkung einer Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 22. Dezember 2000 - Brüssel-I-Verordnung (ABl. EG (Nr.) L 12, 2001, S. 1 ff.) überlegenswert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/1/06




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 827/06

... Der Vorschlag umfasst eine Überprüfungsklausel, der zufolge die Kommission nach fünf Jahren und anschließend alle vier Jahre über die Durchführung der ETI-Verordnung Bericht erstattet und gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung der Verordnung vorlegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/06




Begründung

1. Kontext

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des Vorschlags

1.4. Bestehende Initiativen und zusätzlicher europäischer Nutzen des ETI

2. Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation der Betroffenen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

5.1. Überprüfungsklausel

5.2. Flexibilität

5.3. Personal

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Aufgaben

Artikel 5
Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 6
Akademische Grade und Abschlüsse

Artikel 7
Unabhängigkeit des ETI und Kohärenz mit den Maßnahmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und auf zwischenstaatlicher Ebene

Artikel 8
Die Organe des ETI

Artikel 9
Umgang mit geistigem Eigentum

Artikel 10
Rechtsstatus

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Transparenz und Zugang zu Dokumenten

Artikel 13
Ressourcen

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Evaluierung des ETI

Artikel 16
Mittelbindungen

Artikel 17
Aufstellung und Verabschiedung des Jahreshaushalts

Artikel 18
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Satzung

Artikel 22
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des Europäischen Technologieinstituts

Artikel 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Artikel 4
Der Exekutivausschuss

Artikel 5
Der Direktor

Artikel 6
Der Prüfungsausschuss

Artikel 7
Personal des ETI

Artikel 8
Grundsätze der Organisation und Verwaltung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)

Artikel 9
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften

Artikel 10
Dauer, Verlängerung und Ende einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft

Artikel 11
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 12
Auflösung des ETI


 
 
 


Drucksache 30/06 (Beschluss)

... Dazu gehören zweifellos Bestimmungen über die internationale Zuständigkeit, aber auch - von der Gemeinschaft bereits mehrfach, etwa in der Brüssel-I-Verordnung, mit vergleichbarem Inhalt verabschiedete - flankierende Bestimmungen zu ihrer Durchsetzung, weil diese ebenfalls erforderlich sind, um Kompetenzkonflikte zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften:

11. Zu Artikel 1:

12. Zu Artikel 2:

13. Zu Artikel 3:

14. Zu Artikel 4:

15. Zu Artikel 8:

16. Zu Artikel 13:

17. Zu Artikel 14:

18. Zu Artikel 15:

19. Zu den Artikeln 16 und 17:

20. Zu Artikel 22:

21. Zu Artikel 24:

22. Zu Artikel 25:

23. Zu Artikel 26:

24. Zu Artikel 29:

25. Zu Artikel 34:

26. Zu Artikel 35:

27. Zu Artikel 36:

28. Zu Artikel 40:

29. Zu den Artikeln 41 bis 45:


 
 
 


Drucksache 379/06

... - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003, die so genannte Dublin-II-Verordnung, zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist4,



Drucksache 754/06 (Beschluss)

... Bis der Gläubiger allerdings tatsächlich befriedigt wird, muss er - nachdem er einen Vollstreckungstitel erlangt hat - noch ein weiteres Verfahren, das eigentliche Vollstreckungsverfahren, durchlaufen. Ein etwaiger Überweisungsbeschluss eines nationalen Gerichts hätte im EU-Ausland noch nicht die Vollstreckungsreife. Ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des Überweisungsbeschlusses müsste folgen. Hierfür erscheinen Regelungen für eine sofortige Wirkung einer Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 22. Dezember 2000 - Brüssel-I-Verordnung (ABl. EG (Nr.) L 12, 2001, S. 1 ff.) überlegenswert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/06 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

Zu den Fragen im Einzelnen

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 804/04

... Mit Artikel 20 werden die Phare-Verordnung, die CBC-Verordnung, die Verordnung über Koordinierungsmaßnahmen, die ISPA-Verordnung, die SAPARD-Verordnung, die Verordnung über Zypern und Malta und die Türkei-Verordnung aufgehoben. Die CARDS-Verordnung bedarf keiner formellen Aufhebung, da sie am 31. Dezember 2006 außer Kraft tritt. Es wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen, um den Übergang von einem Instrument zum anderen zu erleichtern (dies ist besonders wichtig für CARDS und die Türkei) und um zu gewährleisten, dass die aufgehobenen Verordnungen weiterhin die Rechtsgrundlage für die laufende Hilfe bilden.



Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 20/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 36/20 PDF-Dokument



Drucksache 43/17 PDF-Dokument



Drucksache 44/17 PDF-Dokument



Drucksache 98/18 PDF-Dokument



Drucksache 120/16 PDF-Dokument



Drucksache 136/16 PDF-Dokument



Drucksache 163/18 PDF-Dokument



Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 210/18 PDF-Dokument



Drucksache 224/17 PDF-Dokument



Drucksache 227/18 PDF-Dokument



Drucksache 229/18 PDF-Dokument



Drucksache 229/19 PDF-Dokument



Drucksache 270/17 PDF-Dokument



Drucksache 271/18 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 313/17 PDF-Dokument



Drucksache 366/15 PDF-Dokument



Drucksache 368/16 PDF-Dokument



Drucksache 379/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 438/17 PDF-Dokument



Drucksache 439/17 PDF-Dokument



Drucksache 454/15 PDF-Dokument



Drucksache 493/15 PDF-Dokument



Drucksache 510/15 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



Drucksache 538/15 PDF-Dokument



Drucksache 555/19 PDF-Dokument



Drucksache 592/17 PDF-Dokument



Drucksache 600/16 PDF-Dokument



Drucksache 614/15 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.