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"IT-Sicherheitsexperten"


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Drucksache 676/1/06

... " unter den objektiven Tatbestand der Vorschrift fallen. Damit dürften etwa Antivirensoftware und andere Sicherheitsprogramme ausgenommen sein. Da aber die Zweckbestimmung im Tatbestand objektiviert zu betrachten ist, beinhaltet die derzeitige Formulierung des Tatbestandes ein großes Risiko, dass Rechtsanwender auch die genannten Instrumente kriminalisieren könnten. Ferner beschaffen und benutzen etwa IT-Sicherheitsexperten und andere vorsorgliche IT-Anwender Programme, die manche Rechtsanwender durchaus als "

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Drucksache 676/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 202c StGB

zu a:

zu b:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.