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130 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kartellrecht"


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Drucksache 721/12

... Dies ist insbesondere dort von Bedeutung, wo tradierte Vorteile der bisherigen Betreiber ein Hindernis für neue Marktteilnehmer darstellen. Die Kommission wird auch in Zukunft das Kartellrecht und die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Energiesektor anwenden, um zu gewährleisten, dass Wettbewerbshemmnisse, die durch die Regulierung beseitigt werden, nicht durch Maßnahmen von Unternehmen oder Behörden, die zu Marktverzerrungen führen könnten, neu geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 760/12 (Beschluss)

... 2. Er hält eine Übertragung der für Kartellverfahren geltenden Regelungen auf das Beihilferecht für nicht gerechtfertigt. Zwischen dem Kartellrecht und dem Beihilferecht bestehen gravierende Unterschiede. Während das Kartellrecht wettbewerbsverzerrende Verhaltensweisen von Unternehmen verhindern soll, wird im Beihilferecht das Verhalten von Staaten im Hinblick auf seine wettbewerbsverzerrende Wirkung untersucht. Soweit es um das Verhalten von Unternehmen wie Kartellabsprachen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Fusionen geht, bedarf es genauer Marktkenntnisse, um die wettbewerbsverzerrende Wirkung beurteilen zu können. Denn hier müssen die komplexen Auswirkungen der Marktstellung und des Verhaltens von Unternehmen im Wettbewerb beurteilt werden. Genauester Marktkenntnisse bedarf bereits die Feststellung, ob ein Unternehmen oder ein Oligopol eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Die bei den Missbrauchstatbeständen erforderliche weitere Untersuchung, ob die marktbeherrschende Stellung durch Konditionen, Geschäftsbedingungen etc. im Geschäftsverkehr ausgenutzt wird, ist sehr komplex und nur schwer nachweisbar. Demgegenüber wird im Beihilferecht die wettbewerbliche Auswirkung der Begünstigung eines Unternehmens oder Unternehmenszweigs durch den Staat untersucht. Aus dem Vorliegen einer Begünstigung wird nach der Rechtsprechung des EuGH aber bereits die wettberbsverzerrende Wirkung indiziert. Für die Feststellung einer Begünstigung aus staatlichen Mitteln bedarf es nicht derartig tiefgreifender Marktkenntnisse. Der mit den vorgeschlagenen Markterkundungsinstrumenten oder einer Sektoruntersuchung verbundene Aufwand wäre für die betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig.



Drucksache 253/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass es mit Blick auf die oligopolistische Marktstruktur auf dem Kraftstoffmarkt und deren Auswirkungen auf die Preisbildung einer zentralen behördlichen und fortlaufenden Marktbeobachtung bedarf, um die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 641/1/12

... Zur konsequenten und gerechten Verfolgung von Kartellrechtsverstößen bedarf es einer Überarbeitung des Gesetzes mit Blick auf folgende Gesichtspunkte:*

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Drucksache 641/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 31 Absatz 4 Nummer 3 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 §§ 36, 37, 130 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG


 
 
 


Drucksache 129/11

... Entsprechend Art. 8 Abs. 5 Buchstabe d RRL erhebt Absatz 3 Nr. 4 die Förderung effizienter Investitionen und Innovationen, die bislang als Regulierungsziel in § 2 Abs. 2 Nr. 3 geregelt war, zum Regulierungsgrundsatz. Die Vorgabe der Förderung effizienter Investitionen und Innovationen wird durch die Verlagerung von den Zielen in die Grundsätze in ihrem Stellenwert nicht abgeschwächt. Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Regulierungsgrundsätze nach § 2 Abs. 3 entsprechend Art. 8 Abs. 5 RRL durchweg bei der Verfolgung aller Regulierungsziele anzuwenden sind. Neu ist, dass der BNetzA nunmehr ein Teil des Instrumentariums vorgegeben wird, mit dem sie Investitionen und Innovationen fördert. Dies umfasst unter anderem die gebührende Berücksichtigung des Risikos der investierenden Unternehmen sowie die Zulassung von Kooperationen zwischen den investierenden Unternehmen und den Wettbewerbern, die Zugang zu der Infrastruktur beanspruchen. Kooperationen sind allerdings stets nur innerhalb der kartellrechtlichen Grenzen zulässig. Die kartellrechtliche Prüfung der Kooperationen durch das Bundeskartellamt (BKartA) bleibt von § 2 Abs. 3 Nr. 4 unberührt.



Drucksache 870/11 (Beschluss)

... Die Einrichtung einer Datenbank, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise einzustellen haben, darf nicht dazu führen, dass sich die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber rechtzeitig vor einer eigenen Preiserhöhung über die Preise der Konkurrenten informieren und ihre eigene Preisgestaltung daran ausrichten können. Anderenfalls würde die Einrichtung einer solchen Datenbank kartellrechtswidrigen Preisabsprachen Vorschub leisten. Die Datenbank ist deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben.



Drucksache 870/1/11

... Die Einrichtung einer Datenbank, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise einzustellen haben, darf nicht dazu führen, dass sich die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber rechtzeitig vor einer eigenen Preiserhöhung über die Preise der Konkurrenten informieren und ihre eigene Preisgestaltung daran ausrichten können. Anderenfalls würde die Einrichtung einer solchen Datenbank kartellrechtswidrigen Preisabsprachen Vorschub leisten. Die Datenbank ist deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben."



Drucksache 616/10

... 23. Die Kommission wird prüfen, welche Rolle die Wettbewerbspolitik beim Schutz vor der Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum für wettbewerbswidrige Zwecke spielen kann. Im Rahmen ihrer Prüfung der Anwendung ihrer kartellrechtlichen Vorschriften auf horizontale Vereinbarungen wird sie untersuchen, wie sich kooperative Regelungen über Rechte an geistigem Eigentum auswirken.



Drucksache 246/10 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine öffentliche Anhörung durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "

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Drucksache 246/10 (Beschluss)




Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... 50. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz sowie eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 50. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz sowie eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 864/2/10

... ueber.htmpreise Wetzlar) die verstärkte Anwendung des Kartellrechts derzeit als ausreichend ansieht.



Drucksache 763/2/10

... es haben Kartellrechtsexperten sowohl europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/2/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 129 Absatz 1 Satz 5 bis 7 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 bis 9 und Satz 2 SGB V


 
 
 


Drucksache 438/10

... verankert werden, die bei allen Regulierungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen insbesondere die Förderung der Vorhersehbarkeit der Regulierung, die wettbewerbskonforme Förderung effizienter Investitionen und Innovationen im Bereich neuer und verbesserter Infrastrukturen, auch durch Berücksichtigung von Investitionsrisiken und durch die Zulassung von kartellrechtlich unbedenklichen Vereinbarungen zur Verteilung des Investitionsrisikos zwischen Investoren und Zugangsbewerbern sowie die Wettbewerbsförderung unter besonderer Berücksichtigung des infrastrukturbasierten Wettbewerbs.



Drucksache 246/1/10

... 30. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine öffentliche Anhörung durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/10




Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:

Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 484/10 (Beschluss)

... es haben Kartellrechtsexperten sowohl europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V

Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:

Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG

Artikel 1a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG

19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG

20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG

21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV

22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV

23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt

24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung

b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser

25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

26. Zum Gesetzentwurf allgemein

27. Zu den Pickup-Stellen


 
 
 


Drucksache 856/09

... 19. fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der ersten Stufe des Luftfahrtübereinkommens zwischen der Europäischen Union und den USA sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die US-Behörden daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen; fordert die USA auf, alle Maßnahmen gegen verstärkte Zusammenarbeit, wie z. B. die in der Resolution 915 des Abgeordnetenhauses genannten Maßnahmen betreffend ausländische Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und die Staatszugehörigkeit von Fluglinien, zu vermeiden;

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Drucksache 856/09




Gipfeltreffen EU-USA

Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung

Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR

TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen

TWR und geistiges Eigentum

TWR und Verbraucherschutz

Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit

Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung

Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit

Energie, Industrie und Wissenschaft

Internationaler Handel

Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa


 
 
 


Drucksache 440/1/09

... Wie europäische Sammelklagen unter den Gesichtspunkten der gerichtlichen Zuständigkeit und der Verfahrensverbindung zu behandeln sein könnten, setzt zunächst die Beantwortung der Frage voraus, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf europäischer Ebene überhaupt in Betracht kommt. Hierzu verweist das Grünbuch (unter Nummer 8.2) zu Recht auf die Überlegungen der Kommission im Kartellrecht und im Verbraucherrecht, die noch nicht als abgeschlossen gelten können.

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Drucksache 440/1/09




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:


 
 
 


Drucksache 534/09 (Beschluss)

... - die Regelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts zu prüfen und ggf. anzupassen, um insbesondere auf Ebene der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit und eine Stärkung der Marktstellung der Unternehmen zu schaffen;

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Drucksache 534/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise


 
 
 


Drucksache 440/09 (Beschluss)

... Wie europäische Sammelklagen unter den Gesichtspunkten der gerichtlichen Zuständigkeit und der Verfahrensverbindung zu behandeln sein könnten, setzt zunächst die Beantwortung der Frage voraus, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf europäischer Ebene überhaupt in Betracht kommt. Hierzu verweist das Grünbuch (unter Nummer 8.2) zu Recht auf die Überlegungen der Kommission im Kartellrecht und im Verbraucherrecht, die noch nicht als abgeschlossen gelten können.

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Drucksache 440/09 (Beschluss)




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:

9. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 534/1/09

... - die Regelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts zu prüfen und ggf. anzupassen, um insbesondere auf Ebene der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit und eine Stärkung der Marktstellung der Unternehmen zu schaffen;



Drucksache 248/1/08

... 2. Die Kommission geht für das Weißbuch erneut, wie schon in ihrem Grünbuch aus dem Jahr 2005 (vgl. BR-Drucksache 12/06), davon aus, diverse Hindernisse in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen vor den nationalen Gerichten seien ursächlich für einen Missstand bei der Durchsetzung von Rechten wegen Verstößen gegen das EG-Kartellrecht. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch dargelegt hat - BR-Drucksache 12/06 (Beschluss) -, verfügt die Bundesrepublik Deutschland bereits über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Schadenersatzrechts im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere im Bereich des Kartellrechts. Der Bundesgesetzgeber hat durch die siebte Novelle des Gesetzes gegen

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Drucksache 248/1/08




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2 Schadensabwälzung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 973/1/08

... c) die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.



Drucksache 248/08

... ", dem durch einen Kartellrechtsverstoß ein Schaden entstanden ist, für diesen vor einzelstaatlichen Gerichten Ersatz verlangen kann6.

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Drucksache 248/08




Weissbuch
Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1. Zweck und Gegenstand des Weissbuchs

1.1. Gründe für die Vorlage eines Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts

1.2. Ziele, Leitprinzipien und Gegenstand des Weißbuchs

2. Vorgeschlagene Massnahmen und rechtspolitische Optionen

2.1. Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

2.2. Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2.3. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2.4. Verschuldenserfordernis

2.5. Schadenersatz

2.6. Schadensabwälzung

2.7. Verjährung

2.8. Kosten einer Schadenersatzklage

2.9. Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen


 
 
 


Drucksache 951/08

... 5. Nicht behandelt werden im vorliegenden Grünbuch kollektive Rechtsbehelfe für diejenigen die durch Verstöße gegen das EG-Kartellrecht geschädigt wurden, und zwar wegen des besonderen Charakters des Kartellrechts und des weiter gefassten Kreises der Geschädigten, zu dem auch KMU gehören. Diesbezüglich hat die Kommission in ihrem Weißbuch6 eine Reihe spezifischer Maßnahmen vorgeschlagen die gewährleisten sollen, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten einen wirksamen Ersatz für Schäden infolge von Verstößen gegen das EG-Kartellrecht erhalten können. Diese Maßnahmen umfassen auch zwei kollektive Rechtsschutzinstrumente, die auf die besonderen Schwierigkeiten der Opfer von Kartellrechtsverstößen zugeschnitten sind dabei handelt es sich zum einen um die Opt-in-Gruppenklage, zu der sich einzelne Geschädigte ausdrücklich zusammenschließen, um ihre jeweiligen Schadenersatzansprüche in einer einzigen Klage zusammenzufassen, und zum anderen um die Verbandsklage, die von qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherverbänden oder staatlichen Stellen für eine Gruppe geschädigter Einzelpersonen erhoben werden kann.

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Drucksache 951/08




Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher

1. Einleitung

2. Das Problem

3. Aktuelles europäisches Instrumentarium

4. Optionen

Option 1 – Keine EG-Maßnahmen

Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Option 3: Kombination von Instrumenten

Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren


 
 
 


Drucksache 553/08

... vorgeschrieben werden. Die Regelung des § 174 BGB gewährt keinen ausreichenden Schutz. Sie berechtigt zwar den ursprünglichen Vertragspartner oder die -partnerin des Verbrauchers oder der Verbraucherin im eigenen Interesse zur Zurückweisung der Kündigung, wenn die bevollmächtigte Person keine Vollmachtsurkunde vorlegt, verpflichtet ihn aber nicht dazu. Außerdem kann es dem ursprünglichen Vertragspartner oder der -partnerin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW-RR 2007, 1705 ff.) aus kartellrechtlichen Gründen versagt sein, sich auf die Vorschrift zu berufen. Daher soll in den genannten Fällen die Wirksamkeit der Kündigung oder der Vollmacht zur Kündigung eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses von der Einhaltung der Textform abhängen. Damit bleibt § 312f BGB-E zwar hinter der Schriftform des § 174



Drucksache 560/08 (Beschluss)

... vollständig aufgehoben ist und die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle des



Drucksache 883/08

... Das Weißbuch über kartellrechtliche Schadenersatzklagen wurde verabschiedet, um Diskussionen über kartellrechtliche Schadenersatzklagen zu fördern und stärker in den Mittelpunkt zu rücken, indem konkrete Empfehlungen für einen wirksamen Rechtsschutz für Opfer von kartellrechtlichen Verstößen in Europa ausgesprochen werden. Der EG-Vertrag garantiert diesen Opfern das Recht auf Entschädigung. Insbesondere Bürger und kleine und mittlere Unternehmen können Schäden erleiden, die derzeit nicht ersetzt werden. Die Kommission hält es für angebracht, Follow-up-Maßnahmen vorzuschlagen.



Drucksache 973/08 (Beschluss)

... c) die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.



Drucksache 605/08 Kartellrecht


Drucksache 349/1/08

... Die Regelung entspricht einer europarechtskonformen Auslegung bzw. legislativen Anpassung deutschen Rechts unter Beachtung der EuGH-Rechtsprechung zum Wirtschaftsrecht der EU und entsprechende Würdigung der Querschnittsziele Gender Mainstreaming und Gleichstellung der Geschlechter; zum Streitstand der kartellrechtlichen Schranken und inhaltlichen Konkretisierung vergabefremder Kriterien, siehe dazu auch Pietzcker, NVwZ 2007, 1225, 1226; Bechtold/Otting,



Drucksache 248/08 (Beschluss)

... 2. Die Kommission geht für das Weißbuch erneut, wie schon in ihrem Grünbuch aus dem Jahr 2005 (vgl. BR-Drucksache 12/06), davon aus, diverse Hindernisse in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen vor den nationalen Gerichten seien ursächlich für einen Missstand bei der Durchsetzung von Rechten wegen Verstößen gegen das EG-Kartellrecht. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch dargelegt hat - BR-Drucksache 12/06 (Beschluss) -, verfügt die Bundesrepublik Deutschland bereits über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Schadenersatzrechts im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere im Bereich des Kartellrechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 560/1/08

... vollständig aufgehoben ist und die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle des



Drucksache 84/07 (Beschluss)

... - die Erweiterung des Kartellrechts mit dem Ziel eines Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis,



Drucksache 276/07

... Die Härtefallregelung des § 12 ist auf Unternehmen bezogen. Durch die gesellschaftsrechtlichen Handlungsspielräume zur Schaffung rechtlich verselbständigter Betreibergesellschaften wird das für die Anwendung des § 12 relevante Unternehmen in Absatz 3 genauer konkretisiert. Die Abgrenzung erfolgt in Anlehnung an die Parallelregelungen des Kartellrechts (§ 36 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 533/07

... und die Regulierungsbehörden der Länder. Hinzugekommen sind eine Reihe von Regierungsverordnungen, insbesondere eine Verordnung für den Netzanschluss von Kraftwerken, die den diskriminierungsfreien Netzanschluss gerade auch für neue Anbieter erleichtern soll. Eine Verordnung zur Anreizregulierung soll Netzbetreibern einen Anreiz für kostengünstigeren Netzbetrieb schaffen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 66 und 67). Kurzfristig soll die geplante befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht wirken. Sie erleichtert es den Kartellbehörden, gegen wettbewerbswidrige Preise von marktbeherrschenden Energieunternehmen vorzugehen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 65).



Drucksache 247/07

... § 9 Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften



Drucksache 275/07 (Beschluss)

... hier keine ausreichende Eingriffsbefugnis hat und damit lediglich die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt möglich ist. Es sollte daher eingehend geprüft werden, wie diese rechtssystematische und ursprünglich vom Gesetzgeber nicht gewollte Regelungslücke geschlossen werden kann.



Drucksache 865/1/07

... 19. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht in Erwägung zieht. Er ist der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Rechtsschutzes in diesen Bereichen verfügt. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Kommission sorgfältig daraufhin zu prüfen sein, inwieweit kollektive Rechtsbehelfe zur Verbesserung der Rechtsverfolgung sinnvoll erscheinen und ob sie sich in das deutsche System einfügen lassen. Die Einführung von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild lehnt der Bundesrat allerdings nachdrücklich ab. Angesichts des bewährten deutschen Systems besteht dafür kein Anlass. Vielmehr würde ein erhebliches Potenzial für missbräuchliche Klagen geschaffen.



Drucksache 800/1/07

... Eine kartellrechtliche Pflicht dualer Systeme, Entsorgungsleistungen diskriminierungsfrei zu vergeben, kann - ungeachtet der Regelungen der



Drucksache 275/1/07

... hier keine ausreichende Eingriffsbefugnis hat und damit lediglich die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt möglich ist. Es sollte daher eingehend geprüft werden, wie diese rechtssystematische und ursprünglich vom Gesetzgeber nicht gewollte Regelungslücke geschlossen werden kann.



Drucksache 865/07 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht in Erwägung zieht. Er ist der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Rechtsschutzes in diesen Bereichen verfügt. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Kommission sorgfältig daraufhin zu prüfen sein, inwieweit kollektive Rechtsbehelfe zur Verbesserung der Rechtsverfolgung sinnvoll erscheinen und ob sie sich in das deutsche System einfügen lassen. Die Einführung von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild lehnt der Bundesrat allerdings nachdrücklich ab. Angesichts des bewährten deutschen Systems besteht dafür kein Anlass. Vielmehr würde ein erhebliches Potenzial für missbräuchliche Klagen geschaffen.



Drucksache 489/07

... Im Arbeitspapier der Kommissionsstellen und in den Anhängen wird ausführlich dargelegt, dass es organisatorische Sportvorschriften gibt, die – aufgrund ihrer legitimen Ziele – den kartellrechtlichen Bestimmungen des EG-Vertrags eher nicht zuwiderlaufen, und zwar unter der Voraussetzung, dass ihre wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen in der Natur der Sache liegen und hinsichtlich der angestrebten Ziele verhältnismäßig sind. Beispiele für solche Vorschriften sind die "



Drucksache 659/07

... Im Evaluierungsbericht der Bundesregierung werden zunächst die bisherigen Maßnahmepakete für eine Intensivierung des Wettbewerbs, wie u. a. die Anreizregulierung, die Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht durch § 29



Drucksache 800/07 (Beschluss)

... Eine kartellrechtliche Pflicht dualer Systeme, Entsorgungsleistungen diskriminierungsfrei zu vergeben, kann - ungeachtet der Regelungen der



Drucksache 84/1/07

... - die Erweiterung des Kartellrechts mit dem Ziel eines Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis,



Drucksache 278/07

... Das gegenwärtige Niveau der Energiepreise ist durch die Entwicklung der Primärenergiekosten nicht hinreichend begründbar. Im Hinblick auf die Missbrauchsaufsicht bedarf das kartellrechtliche Instrumentarium einer Schärfung, um ein effektives Vorgehen der Kartellbehörden gegen Preismissbräuche in diesem Bereich sicherzustellen.



Drucksache 12/06

... Welches materielle Recht sollte bei kartellrechtlichen Schadenersatzklagen anwendbar sein?



Drucksache 359/06 (Beschluss)

... normierten Verwaltungsrechtsweges auf den zivilen Kartellrechtsweg realisiert werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 254/06

... Dadurch wird den kartellrechtlichen Anforderungen des Art. 81 EG, aber auch den verfassungs- und vergaberechtlichen Vorgaben Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund und um die angemessene Beteiligung der Länder - insbesondere auch im Hinblick auf die anteilige Finanzierung des Digitalfunk BOS durch Bund und Länder - zu ermöglichen, scheidet eine Übertragung der Aufgaben der Bundesanstalt an eine bereits bestehende oberste Bundesbehörde oder Bundesoberbehörde aus.



Drucksache 12/06 (Beschluss)

... Da sich mit dem Übergang vom System der Administrativfreistellung zum System der Legalausnahme die behördliche Kontrolldichte gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen tendenziell vermindern dürfte, erscheint es folgerichtig, die zivilrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten und hier insbesondere Schadenersatzklagen zur Durchsetzung des Kartellrechts zu stärken, um damit im Interesse der Marktteilnehmer und Verbraucher weiterhin zu einem angemessenen Schutzniveau bei Verletzung des Wettbewerbsrechts beizutragen. Die Stärkung der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist auch im Rahmen der letzten Novellierung des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 556/06

... 8. Vereinbarungen oder Verhaltensweisen, die dem Kartellrecht unterliegen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E.Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Telemediengesetz (TMG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Herkunftslandprinzip

Abschnitt 2
Zulassungsfreiheit und Informationspflichten

§ 4
Zulassungsfreiheit

§ 5
Allgemeine Informationspflichten

§ 6
Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Abschnitt 3
Verantwortlichkeit

§ 7
Allgemeine Grundsätze

§ 8
Durchleitung von Informationen

§ 9
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

§ 10
Speicherung von Informationen

Abschnitt 4
Datenschutz

§ 11
Anbieter-Nutzer-Verhältnis

§ 12
Grundsätze

§ 13
Pflichten des Diensteanbieters

§ 14
Bestandsdaten

§ 15
Nutzungsdaten

Abschnitt 5
Bußgeldvorschriften

§ 16
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Recht der Europäischen Union

IV. Länder

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG

1. Zu § 1 Geltungsbereich

2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen

3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip

4. Zu § 4 Zugangsfreiheit

5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten

6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10

8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15

9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 111/1/06

... h) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, möglichst schnell eine Novellierung des Kartellrechts herbeizuführen, um den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich zu untersagen.



Drucksache 735/06

... Hinzuweisen ist ferner darauf, dass bei einem Außerkrafttreten der Bundestarifordnung Elektrizität zusätzliche Personal- und Sachkosten im Bereich der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht entstehen würden.



Drucksache 865/06

... Albanien ist im Rahmen des SAA Verpflichtungen im Bereich Wettbewerb eingegangen. Was das Kartellrecht anbelangt, so hat sich die Funktionsweise der Wettbewerbsbehörde verbessert ein Hemmschuh sind jedoch der Personalmangel und die Unerfahrenheit der Mitarbeiter. Die SAA-Vorbereitungen in Bezug auf die staatlichen Beihilfen verlaufen planmäßig. Der Rechtsrahmen und das Beihilfeinventar sind jetzt vollständig. Nun muss die operative Unabhängigkeit der Abteilung für staatliche Beihilfen gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 111/06 (Beschluss)

... h) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, möglichst schnell eine Novellierung des Kartellrechts herbeizuführen, um den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich zu untersagen.



Drucksache 359/1/06

... normierten Verwaltungsrechtsweges auf den zivilen Kartellrechtsweg realisiert werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/06




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG

26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG

29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG

34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 12/1/06

... Da sich mit dem Übergang vom System der Administrativfreistellung zum System der Legalausnahme die behördliche Kontrolldichte gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen tendenziell vermindern dürfte, erscheint es folgerichtig, die zivilrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten und hier insbesondere Schadenersatzklagen zur Durchsetzung des Kartellrechts zu stärken, um damit im Interesse der Marktteilnehmer und Verbraucher weiterhin zu einem angemessenen Schutzniveau bei Verletzung des Wettbewerbsrechts beizutragen. Die Stärkung der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist auch im Rahmen der letzten Novellierung des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 210/2/05

... Das vorliegende Gesetz genügt der Zielsetzung, notwendige Ergänzungen zur Durchsetzung einer effektiven Wettbewerbskontrolle bei Kartellverstößen einzuführen und pressespezifische Regelungen im Wettbewerbsrecht zu verändern, nicht in ausreichendem Maße. Ein systemwidriges materielles Sonderkartellrecht für den Pressebereich muss vermieden werden. Auch sollten weitere Bereiche des allgemeinen Wettbewerbsrechts in die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses einbezogen werden.



Drucksache 364/05

... Zusätzliche Massnahmen im Bereich der Wettbewerbspolitik sind eine wichtige Ergänzung der Maßnahmen zur Finanzintegration. In Übereinstimmung mit diesem proaktiven Ansatz auf dem Gebiet des Ausbaus der Antitrust-Bestimmungen wird die Kommission überdies sektorale Nachforschungen bei den Privatkundenfinanzdienstleistungen und im Versicherungswesen anstellen, mit verstärktem Fokus auf Marktbeobachtung. Das Ziel wird sein, selektive Wettbewerbsanalysen zu implementieren und den Wettbewerb in den Märkten für gewisse Privatkundenfinanzdienstleistungen zu stärken. Besondere Beachtung wird der Identifizierung jener Hindernisse und Markteintrittsbarrieren gewidmet werden, welche das grenzübergreifende Angebot von Dienstleistungen behindern, gleich ob durch Regulierung oder durch "typische" kartellrechtlich bedenkliche Formen.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.