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"Kartellrecht"
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Dies ist insbesondere dort von Bedeutung, wo tradierte Vorteile der bisherigen Betreiber ein Hindernis für neue Marktteilnehmer darstellen. Die Kommission wird auch in Zukunft das Kartellrecht und die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Energiesektor anwenden, um zu gewährleisten, dass Wettbewerbshemmnisse, die durch die Regulierung beseitigt werden, nicht durch Maßnahmen von Unternehmen oder Behörden, die zu Marktverzerrungen führen könnten, neu geschaffen werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 760/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags - COM(2012) 725 final
... 2. Er hält eine Übertragung der für Kartellverfahren geltenden Regelungen auf das Beihilferecht für nicht gerechtfertigt. Zwischen dem Kartellrecht und dem Beihilferecht bestehen gravierende Unterschiede. Während das Kartellrecht wettbewerbsverzerrende Verhaltensweisen von Unternehmen verhindern soll, wird im Beihilferecht das Verhalten von Staaten im Hinblick auf seine wettbewerbsverzerrende Wirkung untersucht. Soweit es um das Verhalten von Unternehmen wie Kartellabsprachen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder Fusionen geht, bedarf es genauer Marktkenntnisse, um die wettbewerbsverzerrende Wirkung beurteilen zu können. Denn hier müssen die komplexen Auswirkungen der Marktstellung und des Verhaltens von Unternehmen im Wettbewerb beurteilt werden. Genauester Marktkenntnisse bedarf bereits die Feststellung, ob ein Unternehmen oder ein Oligopol eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Die bei den Missbrauchstatbeständen erforderliche weitere Untersuchung, ob die marktbeherrschende Stellung durch Konditionen, Geschäftsbedingungen etc. im Geschäftsverkehr ausgenutzt wird, ist sehr komplex und nur schwer nachweisbar. Demgegenüber wird im Beihilferecht die wettbewerbliche Auswirkung der Begünstigung eines Unternehmens oder Unternehmenszweigs durch den Staat untersucht. Aus dem Vorliegen einer Begünstigung wird nach der Rechtsprechung des EuGH aber bereits die wettberbsverzerrende Wirkung indiziert. Für die Feststellung einer Begünstigung aus staatlichen Mitteln bedarf es nicht derartig tiefgreifender Marktkenntnisse. Der mit den vorgeschlagenen Markterkundungsinstrumenten oder einer Sektoruntersuchung verbundene Aufwand wäre für die betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig.
Drucksache 253/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenz-stelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass es mit Blick auf die oligopolistische Marktstruktur auf dem Kraftstoffmarkt und deren Auswirkungen auf die Preisbildung einer zentralen behördlichen und fortlaufenden Marktbeobachtung bedarf, um die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen zu erleichtern.
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG
10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG
Drucksache 641/1/12
... Zur konsequenten und gerechten Verfolgung von Kartellrechtsverstößen bedarf es einer Überarbeitung des Gesetzes mit Blick auf folgende Gesichtspunkte:*
1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 31 Absatz 4 Nummer 3 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 §§ 36, 37, 130 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Entsprechend Art. 8 Abs. 5 Buchstabe d RRL erhebt Absatz 3 Nr. 4 die Förderung effizienter Investitionen und Innovationen, die bislang als Regulierungsziel in § 2 Abs. 2 Nr. 3 geregelt war, zum Regulierungsgrundsatz. Die Vorgabe der Förderung effizienter Investitionen und Innovationen wird durch die Verlagerung von den Zielen in die Grundsätze in ihrem Stellenwert nicht abgeschwächt. Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Regulierungsgrundsätze nach § 2 Abs. 3 entsprechend Art. 8 Abs. 5 RRL durchweg bei der Verfolgung aller Regulierungsziele anzuwenden sind. Neu ist, dass der BNetzA nunmehr ein Teil des Instrumentariums vorgegeben wird, mit dem sie Investitionen und Innovationen fördert. Dies umfasst unter anderem die gebührende Berücksichtigung des Risikos der investierenden Unternehmen sowie die Zulassung von Kooperationen zwischen den investierenden Unternehmen und den Wettbewerbern, die Zugang zu der Infrastruktur beanspruchen. Kooperationen sind allerdings stets nur innerhalb der kartellrechtlichen Grenzen zulässig. Die kartellrechtliche Prüfung der Kooperationen durch das Bundeskartellamt (BKartA) bleibt von § 2 Abs. 3 Nr. 4 unberührt.
Drucksache 870/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
... Die Einrichtung einer Datenbank, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise einzustellen haben, darf nicht dazu führen, dass sich die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber rechtzeitig vor einer eigenen Preiserhöhung über die Preise der Konkurrenten informieren und ihre eigene Preisgestaltung daran ausrichten können. Anderenfalls würde die Einrichtung einer solchen Datenbank kartellrechtswidrigen Preisabsprachen Vorschub leisten. Die Datenbank ist deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben.
Drucksache 870/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen - Antrag des Freistaats Thüringen -
... Die Einrichtung einer Datenbank, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise einzustellen haben, darf nicht dazu führen, dass sich die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber rechtzeitig vor einer eigenen Preiserhöhung über die Preise der Konkurrenten informieren und ihre eigene Preisgestaltung daran ausrichten können. Anderenfalls würde die Einrichtung einer solchen Datenbank kartellrechtswidrigen Preisabsprachen Vorschub leisten. Die Datenbank ist deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben."
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 23. Die Kommission wird prüfen, welche Rolle die Wettbewerbspolitik beim Schutz vor der Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum für wettbewerbswidrige Zwecke spielen kann. Im Rahmen ihrer Prüfung der Anwendung ihrer kartellrechtlichen Vorschriften auf horizontale Vereinbarungen wird sie untersuchen, wie sich kooperative Regelungen über Rechte an geistigem Eigentum auswirken.
Drucksache 246/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... 30. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine öffentliche Anhörung durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "
Für den Bereich der Migration und des Asylrechts weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 50. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz sowie eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 50. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine eingehende Analyse der politischen Kohärenz sowie eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 864/2/10
Antrag des Landes Hessen
a) Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009 b) Achtzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009
... ueber.htmpreise Wetzlar) die verstärkte Anwendung des Kartellrechts derzeit als ausreichend ansieht.
Drucksache 763/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... es haben Kartellrechtsexperten sowohl europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 129 Absatz 1 Satz 5 bis 7 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 bis 9 und Satz 2 SGB V
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... verankert werden, die bei allen Regulierungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen insbesondere die Förderung der Vorhersehbarkeit der Regulierung, die wettbewerbskonforme Förderung effizienter Investitionen und Innovationen im Bereich neuer und verbesserter Infrastrukturen, auch durch Berücksichtigung von Investitionsrisiken und durch die Zulassung von kartellrechtlich unbedenklichen Vereinbarungen zur Verteilung des Investitionsrisikos zwischen Investoren und Zugangsbewerbern sowie die Wettbewerbsförderung unter besonderer Berücksichtigung des infrastrukturbasierten Wettbewerbs.
Drucksache 246/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... 30. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission im Bereich der Sammelklage zunächst eine öffentliche Anhörung durchführen möchte, bevor die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht vorgeschlagen wird. Er ist der Ansicht, dass eine Einführung kollektiver Rechtsbehelfe nur anhand eines einheitlichen europäischen Rahmens stattfinden sollte und dass die bisherigen und künftigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit kollektiven Rechtsschutzformen bestmöglich für eine europäische Vorgehensweise ausgewertet werden sollten. Insbesondere sind bewährte Prozessrechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat so genannte "
Für den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Für den justiziellen Bereich weist der Bundesrat auf folgende Punkte hin:
Zu zivilrechtlichen Fragen weist der Bundesrat auf Folgendes hin:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... es haben Kartellrechtsexperten sowohl europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V
Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:
Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG
Artikel 1a Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG
19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG
20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG
21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV
22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV
23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt
24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG
'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung
b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser
25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
26. Zum Gesetzentwurf allgemein
27. Zu den Pickup-Stellen
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 19. fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der ersten Stufe des Luftfahrtübereinkommens zwischen der Europäischen Union und den USA sowie des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die US-Behörden daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen; fordert die USA auf, alle Maßnahmen gegen verstärkte Zusammenarbeit, wie z. B. die in der Resolution 915 des Abgeordnetenhauses genannten Maßnahmen betreffend ausländische Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und die Staatszugehörigkeit von Fluglinien, zu vermeiden;
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 440/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Wie europäische Sammelklagen unter den Gesichtspunkten der gerichtlichen Zuständigkeit und der Verfahrensverbindung zu behandeln sein könnten, setzt zunächst die Beantwortung der Frage voraus, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf europäischer Ebene überhaupt in Betracht kommt. Hierzu verweist das Grünbuch (unter Nummer 8.2) zu Recht auf die Überlegungen der Kommission im Kartellrecht und im Verbraucherrecht, die noch nicht als abgeschlossen gelten können.
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
Drucksache 534/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
... - die Regelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts zu prüfen und ggf. anzupassen, um insbesondere auf Ebene der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit und eine Stärkung der Marktstellung der Unternehmen zu schaffen;
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise
Drucksache 440/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Wie europäische Sammelklagen unter den Gesichtspunkten der gerichtlichen Zuständigkeit und der Verfahrensverbindung zu behandeln sein könnten, setzt zunächst die Beantwortung der Frage voraus, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf europäischer Ebene überhaupt in Betracht kommt. Hierzu verweist das Grünbuch (unter Nummer 8.2) zu Recht auf die Überlegungen der Kommission im Kartellrecht und im Verbraucherrecht, die noch nicht als abgeschlossen gelten können.
1. Zu Frage 1:
2. Zu Frage 2:
3. Zu Frage 3:
4. Zu Frage 4:
5. Zu Frage 5:
6. Zu Frage 6:
7. Zu Frage 7:
8. Zu Frage 8:
9. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 534/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise - Antrag des Landes Brandenburg -
... - die Regelungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts zu prüfen und ggf. anzupassen, um insbesondere auf Ebene der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit und eine Stärkung der Marktstellung der Unternehmen zu schaffen;
Drucksache 248/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... 2. Die Kommission geht für das Weißbuch erneut, wie schon in ihrem Grünbuch aus dem Jahr 2005 (vgl. BR-Drucksache 12/06), davon aus, diverse Hindernisse in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen vor den nationalen Gerichten seien ursächlich für einen Missstand bei der Durchsetzung von Rechten wegen Verstößen gegen das EG-Kartellrecht. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch dargelegt hat - BR-Drucksache 12/06 (Beschluss) -, verfügt die Bundesrepublik Deutschland bereits über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Schadenersatzrechts im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere im Bereich des Kartellrechts. Der Bundesgesetzgeber hat durch die siebte Novelle des Gesetzes gegen
Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen
Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
2 Schadensabwälzung
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 973/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 Stellungnahme der Bundesregierung
... c) die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.
Drucksache 248/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... ", dem durch einen Kartellrechtsverstoß ein Schaden entstanden ist, für diesen vor einzelstaatlichen Gerichten Ersatz verlangen kann6.
Weissbuch Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts
1. Zweck und Gegenstand des Weissbuchs
1.1. Gründe für die Vorlage eines Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts
1.2. Ziele, Leitprinzipien und Gegenstand des Weißbuchs
2. Vorgeschlagene Massnahmen und rechtspolitische Optionen
2.1. Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz
2.2. Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
2.3. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden
2.4. Verschuldenserfordernis
2.5. Schadenersatz
2.6. Schadensabwälzung
2.7. Verjährung
2.8. Kosten einer Schadenersatzklage
2.9. Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen
Drucksache 951/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 5. Nicht behandelt werden im vorliegenden Grünbuch kollektive Rechtsbehelfe für diejenigen die durch Verstöße gegen das EG-Kartellrecht geschädigt wurden, und zwar wegen des besonderen Charakters des Kartellrechts und des weiter gefassten Kreises der Geschädigten, zu dem auch KMU gehören. Diesbezüglich hat die Kommission in ihrem Weißbuch6 eine Reihe spezifischer Maßnahmen vorgeschlagen die gewährleisten sollen, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten einen wirksamen Ersatz für Schäden infolge von Verstößen gegen das EG-Kartellrecht erhalten können. Diese Maßnahmen umfassen auch zwei kollektive Rechtsschutzinstrumente, die auf die besonderen Schwierigkeiten der Opfer von Kartellrechtsverstößen zugeschnitten sind dabei handelt es sich zum einen um die Opt-in-Gruppenklage, zu der sich einzelne Geschädigte ausdrücklich zusammenschließen, um ihre jeweiligen Schadenersatzansprüche in einer einzigen Klage zusammenzufassen, und zum anderen um die Verbandsklage, die von qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherverbänden oder staatlichen Stellen für eine Gruppe geschädigter Einzelpersonen erhoben werden kann.
Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher
1. Einleitung
2. Das Problem
3. Aktuelles europäisches Instrumentarium
4. Optionen
Option 1 – Keine EG-Maßnahmen
Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Option 3: Kombination von Instrumenten
Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren
Drucksache 553/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
... vorgeschrieben werden. Die Regelung des § 174 BGB gewährt keinen ausreichenden Schutz. Sie berechtigt zwar den ursprünglichen Vertragspartner oder die -partnerin des Verbrauchers oder der Verbraucherin im eigenen Interesse zur Zurückweisung der Kündigung, wenn die bevollmächtigte Person keine Vollmachtsurkunde vorlegt, verpflichtet ihn aber nicht dazu. Außerdem kann es dem ursprünglichen Vertragspartner oder der -partnerin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW-RR 2007, 1705 ff.) aus kartellrechtlichen Gründen versagt sein, sich auf die Vorschrift zu berufen. Daher soll in den genannten Fällen die Wirksamkeit der Kündigung oder der Vollmacht zur Kündigung eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses von der Einhaltung der Textform abhängen. Damit bleibt § 312f BGB-E zwar hinter der Schriftform des § 174
Drucksache 560/08 (Beschluss)
... vollständig aufgehoben ist und die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle des
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Das Weißbuch über kartellrechtliche Schadenersatzklagen wurde verabschiedet, um Diskussionen über kartellrechtliche Schadenersatzklagen zu fördern und stärker in den Mittelpunkt zu rücken, indem konkrete Empfehlungen für einen wirksamen Rechtsschutz für Opfer von kartellrechtlichen Verstößen in Europa ausgesprochen werden. Der EG-Vertrag garantiert diesen Opfern das Recht auf Entschädigung. Insbesondere Bürger und kleine und mittlere Unternehmen können Schäden erleiden, die derzeit nicht ersetzt werden. Die Kommission hält es für angebracht, Follow-up-Maßnahmen vorzuschlagen.
Drucksache 973/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007 - Stellungnahme der Bundesregierung
... c) die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt.
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Kartellrecht
Drucksache 349/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... Die Regelung entspricht einer europarechtskonformen Auslegung bzw. legislativen Anpassung deutschen Rechts unter Beachtung der EuGH-Rechtsprechung zum Wirtschaftsrecht der EU und entsprechende Würdigung der Querschnittsziele Gender Mainstreaming und Gleichstellung der Geschlechter; zum Streitstand der kartellrechtlichen Schranken und inhaltlichen Konkretisierung vergabefremder Kriterien, siehe dazu auch Pietzcker, NVwZ 2007, 1225, 1226; Bechtold/Otting,
Drucksache 248/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... 2. Die Kommission geht für das Weißbuch erneut, wie schon in ihrem Grünbuch aus dem Jahr 2005 (vgl. BR-Drucksache 12/06), davon aus, diverse Hindernisse in den materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen vor den nationalen Gerichten seien ursächlich für einen Missstand bei der Durchsetzung von Rechten wegen Verstößen gegen das EG-Kartellrecht. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch dargelegt hat - BR-Drucksache 12/06 (Beschluss) -, verfügt die Bundesrepublik Deutschland bereits über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Schadenersatzrechts im Bereich des Wettbewerbsrechts, insbesondere im Bereich des Kartellrechts.
Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen
Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz
Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden
2 Verschuldenserfordernis
2 Schadenersatz
2 Schadensabwälzung
2 Verjährung
Kosten einer Schadenersatzklage
Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 560/1/08
... vollständig aufgehoben ist und die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle des
Drucksache 84/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2007 der Bundesregierung
... - die Erweiterung des Kartellrechts mit dem Ziel eines Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis,
Drucksache 276/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Die Härtefallregelung des § 12 ist auf Unternehmen bezogen. Durch die gesellschaftsrechtlichen Handlungsspielräume zur Schaffung rechtlich verselbständigter Betreibergesellschaften wird das für die Anwendung des § 12 relevante Unternehmen in Absatz 3 genauer konkretisiert. Die Abgrenzung erfolgt in Anlehnung an die Parallelregelungen des Kartellrechts (§ 36 Abs. 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Nationale Emissionsziele
§ 5 Reserve
Abschnitt 3 Zuteilungsregeln
§ 6 Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 7 Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 8 Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007
§ 9 Zuteilung für Neuanlagen
§ 10 Einstellung des Betriebes von Anlagen
§ 11 Kuppelgas
§ 12 Besondere Härtefallregelung
§ 13 Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung
§ 14 Antragsfristen
§ 15 Überprüfung von Angaben
§ 16 Kosten der Zuteilung
Abschnitt 4 Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
§ 17 Ausgabe
§ 18 Erfüllung der Abgabepflicht
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Zuständige Behörde
Anhang 1 Berechnungsformeln
Anhang 2 (zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen
Anhang 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)
Teil A: Produktbezogene Emissionswerte
I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie
II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas
III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik
Teil B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9
Anhang 4 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden
I. Vollbenutzungsstunden
II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden
Anhang 5 (zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage
1. Grundsatz
a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage
b. Bestimmung des Anpassungsfaktors
2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung
a. Erzeugung von Strom:
b. Erzeugung von Wärme:
c. Erzeugung von Wellenarbeit
3. Bestimmung des Referenzjahres
4. Berechnungsformeln
Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012
2. Zielsetzungen
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Erster Abschnitt
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 : Mengenplanung
Zu § 4
Zu § 5
Abschnitt 3 : Zuteilungsregeln
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 : Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 5 : Gemeinsame Vorschriften
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 4
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... und die Regulierungsbehörden der Länder. Hinzugekommen sind eine Reihe von Regierungsverordnungen, insbesondere eine Verordnung für den Netzanschluss von Kraftwerken, die den diskriminierungsfreien Netzanschluss gerade auch für neue Anbieter erleichtern soll. Eine Verordnung zur Anreizregulierung soll Netzbetreibern einen Anreiz für kostengünstigeren Netzbetrieb schaffen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 66 und 67). Kurzfristig soll die geplante befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht wirken. Sie erleichtert es den Kartellbehörden, gegen wettbewerbswidrige Preise von marktbeherrschenden Energieunternehmen vorzugehen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 65).
Drucksache 247/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... § 9 Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften
Drucksache 275/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... hier keine ausreichende Eingriffsbefugnis hat und damit lediglich die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt möglich ist. Es sollte daher eingehend geprüft werden, wie diese rechtssystematische und ursprünglich vom Gesetzgeber nicht gewollte Regelungslücke geschlossen werden kann.
Drucksache 865/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 19. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht in Erwägung zieht. Er ist der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Rechtsschutzes in diesen Bereichen verfügt. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Kommission sorgfältig daraufhin zu prüfen sein, inwieweit kollektive Rechtsbehelfe zur Verbesserung der Rechtsverfolgung sinnvoll erscheinen und ob sie sich in das deutsche System einfügen lassen. Die Einführung von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild lehnt der Bundesrat allerdings nachdrücklich ab. Angesichts des bewährten deutschen Systems besteht dafür kein Anlass. Vielmehr würde ein erhebliches Potenzial für missbräuchliche Klagen geschaffen.
Drucksache 800/1/07
... Eine kartellrechtliche Pflicht dualer Systeme, Entsorgungsleistungen diskriminierungsfrei zu vergeben, kann - ungeachtet der Regelungen der
Drucksache 275/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... hier keine ausreichende Eingriffsbefugnis hat und damit lediglich die allgemeine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt möglich ist. Es sollte daher eingehend geprüft werden, wie diese rechtssystematische und ursprünglich vom Gesetzgeber nicht gewollte Regelungslücke geschlossen werden kann.
Drucksache 865/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 18. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Einführung kollektiver Rechtsbehelfe zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht in Erwägung zieht. Er ist der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland über ein durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgewogenes und effektives System des Rechtsschutzes in diesen Bereichen verfügt. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Rechtsetzungsvorschläge der Kommission sorgfältig daraufhin zu prüfen sein, inwieweit kollektive Rechtsbehelfe zur Verbesserung der Rechtsverfolgung sinnvoll erscheinen und ob sie sich in das deutsche System einfügen lassen. Die Einführung von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild lehnt der Bundesrat allerdings nachdrücklich ab. Angesichts des bewährten deutschen Systems besteht dafür kein Anlass. Vielmehr würde ein erhebliches Potenzial für missbräuchliche Klagen geschaffen.
Drucksache 489/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... Im Arbeitspapier der Kommissionsstellen und in den Anhängen wird ausführlich dargelegt, dass es organisatorische Sportvorschriften gibt, die – aufgrund ihrer legitimen Ziele – den kartellrechtlichen Bestimmungen des EG-Vertrags eher nicht zuwiderlaufen, und zwar unter der Voraussetzung, dass ihre wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen in der Natur der Sache liegen und hinsichtlich der angestrebten Ziele verhältnismäßig sind. Beispiele für solche Vorschriften sind die "
Drucksache 659/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz
... Im Evaluierungsbericht der Bundesregierung werden zunächst die bisherigen Maßnahmepakete für eine Intensivierung des Wettbewerbs, wie u. a. die Anreizregulierung, die Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht durch § 29
Drucksache 800/07 (Beschluss)
... Eine kartellrechtliche Pflicht dualer Systeme, Entsorgungsleistungen diskriminierungsfrei zu vergeben, kann - ungeachtet der Regelungen der
Drucksache 84/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht 2007 der Bundesregierung
... - die Erweiterung des Kartellrechts mit dem Ziel eines Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis,
Drucksache 278/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
... Das gegenwärtige Niveau der Energiepreise ist durch die Entwicklung der Primärenergiekosten nicht hinreichend begründbar. Im Hinblick auf die Missbrauchsaufsicht bedarf das kartellrechtliche Instrumentarium einer Schärfung, um ein effektives Vorgehen der Kartellbehörden gegen Preismissbräuche in diesem Bereich sicherzustellen.
Drucksache 12/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... Welches materielle Recht sollte bei kartellrechtlichen Schadenersatzklagen anwendbar sein?
Drucksache 359/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... normierten Verwaltungsrechtsweges auf den zivilen Kartellrechtsweg realisiert werden soll.
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG
2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG
4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG
5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG
7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG
8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG
9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG
10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG
11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG
12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG
14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG
15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG
18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG
19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG
20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG
22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG
23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG
24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG
25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 254/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG )
... Dadurch wird den kartellrechtlichen Anforderungen des Art. 81 EG, aber auch den verfassungs- und vergaberechtlichen Vorgaben Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund und um die angemessene Beteiligung der Länder - insbesondere auch im Hinblick auf die anteilige Finanzierung des Digitalfunk BOS durch Bund und Länder - zu ermöglichen, scheidet eine Übertragung der Aufgaben der Bundesanstalt an eine bereits bestehende oberste Bundesbehörde oder Bundesoberbehörde aus.
Drucksache 12/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... Da sich mit dem Übergang vom System der Administrativfreistellung zum System der Legalausnahme die behördliche Kontrolldichte gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen tendenziell vermindern dürfte, erscheint es folgerichtig, die zivilrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten und hier insbesondere Schadenersatzklagen zur Durchsetzung des Kartellrechts zu stärken, um damit im Interesse der Marktteilnehmer und Verbraucher weiterhin zu einem angemessenen Schutzniveau bei Verletzung des Wettbewerbsrechts beizutragen. Die Stärkung der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist auch im Rahmen der letzten Novellierung des Gesetzes gegen
A. Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen
Zu Fragen A bis C:
Zu Frage A:
Zu Frage B:
Zu Frage C:
Zu Frage D:
Zu Fragen E und F:
Zu Frage E:
Zu Frage F:
Zu Frage G:
Zu Frage H:
Zu Frage I:
Zu Frage J:
Zu Frage K:
Zu Frage L:
Zu Frage M:
Zu Frage N:
Zu Frage O:
Drucksache 556/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... 8. Vereinbarungen oder Verhaltensweisen, die dem Kartellrecht unterliegen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E.Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Telemediengesetz (TMG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes
§ 3 Herkunftslandprinzip
Abschnitt 2 Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
§ 4 Zulassungsfreiheit
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
Abschnitt 3 Verantwortlichkeit
§ 7 Allgemeine Grundsätze
§ 8 Durchleitung von Informationen
§ 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
§ 10 Speicherung von Informationen
Abschnitt 4 Datenschutz
§ 11 Anbieter-Nutzer-Verhältnis
§ 12 Grundsätze
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
§ 14 Bestandsdaten
§ 15 Nutzungsdaten
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften
§ 16 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt
III. Recht der Europäischen Union
IV. Länder
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG
1. Zu § 1 Geltungsbereich
2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen
3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip
4. Zu § 4 Zugangsfreiheit
5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten
6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10
8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15
9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG
Zu Artikel 2
Drucksache 111/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... h) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, möglichst schnell eine Novellierung des Kartellrechts herbeizuführen, um den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich zu untersagen.
Drucksache 735/06
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaft srechts
... Hinzuweisen ist ferner darauf, dass bei einem Außerkrafttreten der Bundestarifordnung Elektrizität zusätzliche Personal- und Sachkosten im Bereich der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht entstehen würden.
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Albanien ist im Rahmen des SAA Verpflichtungen im Bereich Wettbewerb eingegangen. Was das Kartellrecht anbelangt, so hat sich die Funktionsweise der Wettbewerbsbehörde verbessert ein Hemmschuh sind jedoch der Personalmangel und die Unerfahrenheit der Mitarbeiter. Die SAA-Vorbereitungen in Bezug auf die staatlichen Beihilfen verlaufen planmäßig. Der Rechtsrahmen und das Beihilfeinventar sind jetzt vollständig. Nun muss die operative Unabhängigkeit der Abteilung für staatliche Beihilfen gewährleistet werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 111/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2006 der Bundesregierung
... h) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, möglichst schnell eine Novellierung des Kartellrechts herbeizuführen, um den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich zu untersagen.
Drucksache 359/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... normierten Verwaltungsrechtsweges auf den zivilen Kartellrechtsweg realisiert werden soll.
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG
5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG
7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG
8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG
10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG
11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG
12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG
14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG
15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG
16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG
19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG
25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG
26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG
27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG
28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG
29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG
Zu Artikel 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG
33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG
34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG
36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG
37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 12/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... Da sich mit dem Übergang vom System der Administrativfreistellung zum System der Legalausnahme die behördliche Kontrolldichte gegenüber wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen tendenziell vermindern dürfte, erscheint es folgerichtig, die zivilrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten und hier insbesondere Schadenersatzklagen zur Durchsetzung des Kartellrechts zu stärken, um damit im Interesse der Marktteilnehmer und Verbraucher weiterhin zu einem angemessenen Schutzniveau bei Verletzung des Wettbewerbsrechts beizutragen. Die Stärkung der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ist auch im Rahmen der letzten Novellierung des Gesetzes gegen
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen
Zu Fragen A bis C:
Zu Frage A:
Zu Frage B:
Zu Frage C:
Zu Frage D:
Zu Frage E und F:
Zu Frage E:
Zu Frage F:
Zu Frage G:
Zu Frage H:
Zu Frage I:
Zu Frage J:
Zu Frage K:
Zu Frage L:
Zu Frage M:
Zu Frage N:
Zu Frage O:
Drucksache 210/2/05
... Das vorliegende Gesetz genügt der Zielsetzung, notwendige Ergänzungen zur Durchsetzung einer effektiven Wettbewerbskontrolle bei Kartellverstößen einzuführen und pressespezifische Regelungen im Wettbewerbsrecht zu verändern, nicht in ausreichendem Maße. Ein systemwidriges materielles Sonderkartellrecht für den Pressebereich muss vermieden werden. Auch sollten weitere Bereiche des allgemeinen Wettbewerbsrechts in die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses einbezogen werden.
Drucksache 364/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik (2005 bis 2010) KOM (2005) 177 endg.; Ratsdok. 8823/05
... Zusätzliche Massnahmen im Bereich der Wettbewerbspolitik sind eine wichtige Ergänzung der Maßnahmen zur Finanzintegration. In Übereinstimmung mit diesem proaktiven Ansatz auf dem Gebiet des Ausbaus der Antitrust-Bestimmungen wird die Kommission überdies sektorale Nachforschungen bei den Privatkundenfinanzdienstleistungen und im Versicherungswesen anstellen, mit verstärktem Fokus auf Marktbeobachtung. Das Ziel wird sein, selektive Wettbewerbsanalysen zu implementieren und den Wettbewerb in den Märkten für gewisse Privatkundenfinanzdienstleistungen zu stärken. Besondere Beachtung wird der Identifizierung jener Hindernisse und Markteintrittsbarrieren gewidmet werden, welche das grenzübergreifende Angebot von Dienstleistungen behindern, gleich ob durch Regulierung oder durch "typische" kartellrechtlich bedenkliche Formen.
>> Weitere Fundstellen >>
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