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51 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kennzeichnungsanforderungen"


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Drucksache 15/20

... - Verbesserung der Lesbarkeit durch die Neufassung der AVV Durch die Neugliederung werden technische Spezifikationen von den detaillierten Kennzeichnungsanforderungen getrennt und damit die Lesbarkeit verbessert. Die Überarbeitung von zeichnerischen Darstellungen trägt zu erhöhter Verständlichkeit bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Teil 1
- Allgemeines

1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

2 Anhänge

Teil 2
- Technische Spezifikationen

3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

4 Tagesmarkierungen

Teil 3
- Allgemeine Luftfahrthindernisse

Abschnitt 1
- Kennzeichnungserfordernisse

5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

6 Tagesmarkierung

7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

8 Allgemeines

9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

10 Gefahrenfeuer

11 Zeitweilige Hindernisse

Teil 4
-Windenergieanlagen

Abschnitt 1
- Allgemeines

12 Anwendbare Vorschriften

13 Windenergieanlagen-Blöcke

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

14 Tagesmarkierung

15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

16 Allgemeines

Teil 5
- Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich

17 Anwendungsbereich

18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen

Teil 6
- Verfahrens- und Schlussvorschriften

21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

22 Eignung der Feuer

23 Übergangsvorschriften

24 Abweichung von der AVV

Artikel 2

Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 2 Hindernisfeuer

Abbildung 3 Hindernisfeuer ES

Anhang 2
Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot

Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES

Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung

Anhang 4
Sichtweitenmessung

Anhang 5
Zeichnerische Darstellung

Abbildung 1 Tageskennzeichnung

Abbildung 2 Nachtkennzeichnung

Anhang 6
Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

1. Allgemeine Anforderungen

2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle

a Transpondersignalen gilt folgendes:

b Radarsignalen gilt folgendes:

3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b. Erfüllungsaufwand

c. Weitere Kosten

d. Nachhaltigkeit

e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummern 18 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Anhängen:

Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte

Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung

Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 497/20

... Angebote im Online-Handel müssen gegenwärtig nicht die Kennzeichnungsvorgaben erfüllen wie Erzeugnisse im stationären Handel. Die Angaben im Online-Handel liegen im Ermessen der Anbieter, häufig fehlen die auf den Erzeugnissen und deren Packungen vorgeschriebenen Angaben zu den Inhaltsstoffen sowie gesundheitliche Warnhinweise oder diese sind nicht vollständig oder sprachlich schwer verständlich. Der Zweck der Kennzeichnungsregelungen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor der Kaufentscheidung alle relevanten Informationen - insbesondere solche mit gesundheitlichem Bezug wie zu allergenen Inhaltsstoffen - zur Kenntnis zu geben, wird im Online-Handel derzeit nicht erfüllt. Online-Angebote sollten dieselben Kennzeichnungsanforderungen erfüllen müssen wie Produkte im stationären Handel, um Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel nicht schlechter zu stellen. Eine solche Verpflichtung wäre im Übrigen nicht nur für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten/ E-Liquids, sondern für alle auf Online-Plattformen angebotenen Erzeugnisse sinnvoll. Eine entsprechende Regelung für Lebensmittel besteht bereits mit Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/20




Entschließung

a. Verstärkte Kontrollen des Zolls gegen die Einfuhr nicht konformer E-Zigaretten und E-Liquids

b. Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel

c. Einführung einer Rechtsverpflichtung für Betreiber von Online-Marktplätzen, Eigenkontrollen zur Überprüfung des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und nicht rechtskonforme Erzeugnisse ggf. vom Marktplatz zu entfernen

d. Verpflichtung von länderübergreifend tätigen Online-Händlern von E-Zigaretten und E-Liquids, eine verantwortliche Person zu benennen

e. Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von E-Zigaretten und E-Liquids


 
 
 


Drucksache 307/19

... Durch die Verordnung wird eine Klarstellung zu einer Informationspflicht und Kennzeichnungsauflage für Unternehmen, die kohlensaure Kalke in Verkehr bringen, in Tabelle 10 vorgenommen. Insoweit wird der Wortlaut aus den bereits geltenden einschlägigen Typanforderungen übernommen, die eine fakultative Kennzeichnung der Eigenschaft "kohlensaurer Magnesiumkalk" vorsehen. Erfüllungsaufwand entsteht hierdurch nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 7a
Kennzeichnung bei Inverkehrbringen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Düngegesetzes

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

aaa

bbb

ccc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 213/1/17

... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 213/17 (Beschluss)

... vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel der Kommission die Befugnis übertragen werden soll, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung des Anhangs der Verordnung im Hinblick auf seine Anpassung an den technischen Fortschritt sowie zur Ergänzung der Verordnung durch Festlegung von Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln, unterhalb derer die Kennzeichnungsanforderungen vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nicht gelten, zu erlassen. Der Kommission soll außerdem die Befugnis übertragen werden, festzulegen, ob ein Lebensmittel oder Futtermittel in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sowie Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Maßnahmen, die die Unternehmer treffen müssen, um den Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden zu erbringen, den Kennzeichnungsanforderungen nachzukommen, und Bestimmungen zur Erleichterung der einheitlichen Anwendung einiger Bestimmungen zu regeln. Auf Grund der hohen politischen Bedeutung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie der unmittelbaren Betroffenheit der amtlichen Überwachung sieht der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen als "wesentlich" an und hält die Übertragung in delegierte Rechtsakte daher für nicht akzeptabel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 128/17

... Durch die Verordnung wird eine Informationspflicht und Kennzeichnungsauflage für Unternehmen, die mit synthetischen Polymeren aufbereitete bzw. hergestellte Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel in Verkehr bringen wollen, verändert. Vorrangig betroffen sein werden Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen, die anfallende und mit synthetischen Polymeren aufbereitete Klärschlämme in den Anwendungsbereich dieser Verordnung verbringen. Zudem ist eine geringe Anzahl von Unternehmen betroffen, die synthetische Polymere, die insbesondere zur Verbesserung der Wasserhaltefähigkeit von Böden oder Kultursubstraten dienen, in Verkehr bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 9a
Evaluierung

Artikel 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3865: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

II.2. Evaluation


 
 
 


Drucksache 13/1/16

... - Prüfnormen sollten für bestehende Ökodesign- bzw. Kennzeichnungsanforderungen, die sich in der praktischen Anwendung als kritisch herausgestellt haben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Revision unterzogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/16




Zu Abschnitt 3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

Zu Abschnitt 3.3:


 
 
 


Drucksache 13/16 (Beschluss)

... - Prüfnormen sollten für bestehende Ökodesign- bzw. Kennzeichnungsanforderungen, die sich in der praktischen Anwendung als kritisch herausgestellt haben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Revision unterzogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16 (Beschluss)




Zu Abschnitt 3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016


 
 
 


Drucksache 566/14

... Absatz 2 dient der Klarstellung, sofern sich Fragen des Verhältnisses zu weiteren Rechtsnormen stellen, insbesondere solchen, die spezielle Kennzeichnungsanforderungen für bestimmte Lebensmittel enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung - VorlLMIEV

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Art und Weise der Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel

§ 3
Art und Weise der Kennzeichnung bei offenem Ausschank von Weinerzeugnissen

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3132: Entwurf einer vorläufigen Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 185/12

... Um dem vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz Rechnung zu tragen und eine ausreichende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, sind für die betreffenden Erzeugnisse besondere Kennzeichnungsanforderungen vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Abschnitt 3
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

§ 4
Begriffsbestimmungen

§ 5
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 6
Kennzeichnung koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke

Artikel 2
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Artikel 5
Neufassung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

III.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

III.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nr. 6

Zu Nr. 11

Zu Nr. 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 701: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 687/12

... (20) Um den technologischen Fortschritt und die Entwicklung der von dieser Verordnung betroffenen Märkte zu berücksichtigen und um die Einhaltung internationaler Übereinkommen zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis zum Erlassen von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bezüglich der folgenden Punkte übertragen werden: Bestimmung der Anforderungen für Standardkontrollen auf Dichtheit; Erweiterung der Liste von Einrichtungen, die von der obligatorischen Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen betroffen sind; Festlegung der Mindestanforderungen und Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsprogrammen für Personen, die diese Einrichtungen installieren, instand halten, reparieren oder außer Betrieb nehmen, die Kontrollen auf Dichtheit vornehmen und fluorierte Treibhausgasen rückgewinnen, sowie für die Zertifizierung dieser Personen und von Unternehmen, die diese Aufgaben wahrnehmen; Änderung von Kennzeichnungsanforderungen; Verbot des Inverkehrbringens von weiteren Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder damit arbeiten; Änderung der Höchstmengen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen, die in Verkehr gebracht werden dürfen, und Gewährung von Ausnahmen von der vorgeschriebenen Quote für die Versorgung mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen für spezifische kritische Anwendungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit; Bestimmung der Regeln für die Neuberechnung der Referenzwerte für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen durch die einzelnen Unternehmen sowie Änderung oder Ergänzung des Quotenzuweisungsmechanismus; Überprüfung der Grenzwerte für die erforderliche Berichterstattung; Festlegung der Anforderungen an die Systeme zur Berichterstattung über die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen und die Verwendung der von den Mitgliedstaaten erhobenen Emissionsdaten; Aufnahme von weiteren Stoffen mit hohem Treibhauspotenzial in die Listen der in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Stoffe und Aktualisierung dieser Listen auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und insbesondere des Treibhauspotenzials der in den Anhängen dieser Verordnung aufgeführten Stoffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 435/1/12

... Um Kennzeichnungsanforderungen für Düngemittel an die Erfordernisse der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/12




1. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1

3. Zu Anlage 1 Tabelle 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6

4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1 bis 3

5. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1

6. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2 In Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 ist jeweils in Spalte 2 Satz 2 wie folgt zu fassen:

8. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2

9. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu - In Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:


 
 
 


Drucksache 435/12 (Beschluss)

... Um Kennzeichnungsanforderungen für Düngemittel an die Erfordernisse der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)

1. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1

3. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1

4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5

Anlage 2
Tabelle 1 Zeile 1.4.10 ist wie folgt zu ändern: a) In Spalte 2 ist die Angabe 4 ng zu streichen.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2

6. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2

7. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 314/11 (Beschluss)

... den jeweiligen Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/ -beschränkungen) auf 300 000 Euro und den jeweiligen Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Kennzeichnungsanforderungen auf 30 000 Euro festzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG

3. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG

8. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG

10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG

§ 13
Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten

14. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

15. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV

17. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV

18. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV

19. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf

21. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG


 
 
 


Drucksache 377/11

... - Hauptsorge der Verbraucherorganisationen ist es, dass bestimmte Lebensmittel gemäß der derzeitigen Rahmenrichtlinie ungerechtfertigterweise eine besondere Bezeichnung bzw. einen besonderen Status genießen und dadurch möglicherweise nicht in den Geltungsbereich anderer wichtiger Vorschriften - z.B. der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben - fallen. Diese Interessenträger weisen darauf hin, dass Lebensmittel, die keinen Zusammensetzungs- oder Kennzeichnungsanforderungen aus Gründen besonderer Ernährungsbedürfnisse oder des Verbraucherschutzes unterliegen, auch keinen besonderen Status genießen müssen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Lebensmittel aufgrund dieses Status einen Eignungshinweis tragen dürfen, den man für eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe halten könnte oder durch den das Lebensmittel geeigneter erscheinen könnte als ein ähnliches gewöhnliches Lebensmittel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Option 1 - Aufhebung sämtlicher Rechtsvorschriften über diätetische Lebensmittel also der Rahmenrichtlinie und aller in diesem Rahmen erlassenen Einzelrichtlinien

Option 2 - Aufhebung der Rahmenrichtlinie über diätetische

Option 3 - Überarbeitung der Rahmenrichtlinie mit Erstellung einer Positivliste diätetischer Lebensmittel, die besonderen Anforderungen an Zusammensetzung und/oder Etikettierung genügen müssen

Option 4 - Änderung der Rahmenrichtlinie und Ersatz des Notifizierungsverfahrens durch ein zentrales Vorab-Zulassungsverfahren auf EU-Ebene auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Inverkehrbringen

Artikel 3
Inverkehrbringen

Artikel 4
Vorverpackte Lebensmittel

Artikel 5
Freier Warenverkehr

Artikel 6
Notfallmaßnahmen

Kapitel III
Anforderungen

Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 7
Einleitende Bestimmungen

Artikel 8
Gutachten der Behörde

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

Artikel 9
Allgemeine Anforderungen an Zusammensetzung und Information

Abschnitt 3
besondere Anforderungen

Artikel 10
Besondere Anforderungen an Zusammensetzung und Information

Kapitel IV
EU-Liste der Zugelassenen Stoffe

Artikel 12
Vertrauliche Informationen im Rahmen des Zulassungsverfahrens

Kapitel V
Vertraulichkeit

Artikel 13
Allgemeine Vertraulichkeitserklärung

Kapitel VI
Verfahrensbestimmungen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Dringlichkeitsverfahren

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Übergangsbestimmungen

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 314/1/11

... den jeweiligen Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/ -beschränkungen) auf 300 000 Euro und den jeweiligen Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Kennzeichnungsanforderungen auf 30 000 Euro festzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/11




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Nummer 4a - neu -, Nummer 8 bis 11 - neu - ProdSG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 3 - neu - ProdSG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Satz 1, § 24 Absatz 2 Satz 1 ProdSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 20 ProdSG

5. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 28 ProdSG

6. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 31 - neu -, § 24 Absatz 2 und 3 ProdSG

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 ProdSG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProdSG

9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 ProdSG

10. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 2 ProdSG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Anlage 2 - neu - ProdSG

12. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Nummer 2 ProdSG

13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Nummer 10a - neu - ProdSG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 ProdSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 13 Überschrift und Absatz 1 - neu - BauPG

§ 13
Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten

16. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

17. Zu den Artikeln 10 und 11 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und des Batteriegesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 16 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 4 der 8. ProdSV

19. Zu Artikel 19 Nummer 4 Buchstabe a1 und b1 - neu - § 3 Absatz 1 und 2 der 9. ProdSV

20. Zu Artikel 21 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 der 11. ProdSV

21. Zu Artikel 28 Einleitungssatz, Nummer 2 § 12 Absatz 1 Satz 1 GGVSEB , Nummer 3 Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe b GGVSEB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

22. Zum Gesetzentwurf insgesamt - weiterer Regelungsbedarf

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 18 Absatz 1 Satz 2 ArbSchG


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... den jeweiligen Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/- beschränkungen) auf 300.000 Euro und den jeweiligen Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Kennzeichnungsanforderungen auf 30.000 Euro festzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 303/10

... Nach einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung erhöht der Wegfall dieser Bestimmungen, Verwendungsbeschränkungen, Sonderbestimmungen und Kennzeichnungsanforderungen an nichteiweißhaltige Stickstoffverbindungen, die aus dem Anhang der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 27a
Ausnahmen vom Verfütterungsverbot

§ 34b
Einfuhrverbote

§ 34c
Weitere Einfuhrverbote

§ 35g
Straftaten

§ 36
Straftaten

Anlage 8
(zu § 34c Absatz 2) Liste

Artikel 2
Weitere Änderung der Futtermittelverordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 9a
Verwendungszwecke für Diätfuttermittel

§ 11
Kennzeichnung bestimmter Futtermittel

§ 13
Angaben

§ 25
Verbotene Stoffe

§ 27
Inverkehrbringens- und Verfütterungsverbote

§ 37c
Weitere Anwendung von Vorschriften

Anlage 1
(zu § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Einzelfuttermittel

Artikel 3
Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung

§ 3
Bescheinigung

Anlage
(zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1213: Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 751/09

... Der Ausdruck in der eckigen Klammer ist durch den jeweiligen Stoff nach Spalte 1 zu ersetzen. Für Abwässer von Stoffen nach 7.2.1 gelten zusätzlich die Kennzeichnungsauflagen nach Zeile 7.2.1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Die Düngemittelverordnung vom 16. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2524), die durch Artikel 2

§ 6a
Kennzeichnung bei EG-Düngemitteln

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1034: Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der


 
 
 


Drucksache 499/09

... " operieren, weil dieser Begriff positive Auswirkungen auf die Vermarktung zu haben scheint, widersetzen sie sich objektiven Kennzeichnungsanforderungen mit Nachdruck,



Drucksache 340/08

... -Landbaugesetz um Bestimmungen zur Einbeziehung der Gemeinschaftsverpflegung in das Kontrollsystem des ökologischen Landbaus sowie um spezifische Kennzeichnungsanforderungen in diesem Bereich ergänzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung

§ 3
Kontrollsystem

§ 4
Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung

§ 5
Pflichten der Kontrollstellen

§ 6
Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen

§ 7
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenübermittlung, Außenverkehr

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Ermächtigungen

§ 12
Strafvorschriften

§ 13
Bußgeldvorschriften

§ 14
Einziehung

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Ausschluss des Abweichungsrechts

Artikel 2
Öko-Kennzeichengesetz *

§ 2
Ermächtigungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Aufhebung bisherigen Bundesrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91


 
 
 


Drucksache 91/08

... 18. ist der Auffassung, dass Koreas Abweichen von internationalen Normen und Kennzeichnungsanforderungen ein erhebliches nichttarifäres Handelshemmnis darstellt, das besonders die Automobil-, Arzneimittel-, Kosmetik- und Elektronikindustrie vor Probleme stellt; fordert die koreanische Regierung auf, eine zufrieden stellende Erklärung für dieses Abweichen abzugeben oder sich andernfalls im Zuge der FHA-Verhandlungen dazu zu verpflichten, Abhilfe zu schaffen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/08




2 Allgemeines

Nachhaltige Entwicklung

Sektorspezifische Fragen

Nordkorea und Kaesong

Sonstige Fragen

Rolle des Parlaments


 
 
 


Drucksache 853/08

... (18) Die Verwendung antimikrobieller Stoffe – mit Ausnahme von Trinkwasser – bei Geflügelschlachtkörpern sollte bei der Kennzeichnung der Geflügelschlachtkörper sowie von aus solchen Geflügelschlachtkörpern gewonnenen Fleischstücken und Fleischzubereitungen angegeben werden, damit der Verbraucher angemessen informiert ist. Dementsprechend ist es angebracht, in der vorliegenden Verordnung solche Kennzeichnungsanforderungen vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/08




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Zugelassene Stoffe

Artikel 2
Pflichten der Lebensmittelunternehmer in Bezug auf die Verwendung zugelassener Stoffe

Artikel 3
Verpflichtung der Lebensmittelunternehmer zur Datensammlung

Artikel 4
Kennzeichnung

Artikel 5
Abwasser

Artikel 6
Amtliche Kontrollen

Artikel 7
Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Datensammlung

Artikel 8
Inkrafttreten, Überprüfung und Geltungsbeginn

Anhang
Liste zugelassener Stoffe und ihrer Verwendungsbedingungen (gemäß Artikel 2)

1. Chlordioxid:

2. Saures Natriumchlorit:

3. Trinatriumphosphat:

4. Peroxysäuren:


 
 
 


Drucksache 588/06

... Kapitel V – Übergangs- und Schlussbestimmungen Nachdem bereits viele Lebensmittelenzyme in der Gemeinschaft im Verkehr sind, sollte der Übergang zu einer gemeinschaftlichen Positivliste reibungslos verlaufen und nicht zu unfairen Bedingungen für die Hersteller von Enzymen führen. Daher sieht der Vorschlag eine erste Frist von 24 Monaten ab dem Datum der Anwendbarkeit der Durchführungsmaßnahmen gemäß der Verordnung über das einheitliche Zulassungsverfahren vor; während dieser Frist können Anträge eingereicht werden. Die Erstellung der Gemeinschaftsliste wird in einem einzigen Verfahrensschritt erfolgen, nachdem die Behörde zu allen Erzeugnissen, für die während der 24-monatigen Frist ausreichende Informationen vorgelegt wurden, eine Stellungnahme abgegeben hat. Bis zur Erstellung der Gemeinschaftsliste können Lebensmittelenzyme und mit Lebensmittelenzymen hergestellte Lebensmittel gemäß den geltenden einzelstaatlichen Vorschriften in Verkehr gebracht und verwendet werden. Auch für die vorgeschlagenen Kennzeichnungsanforderungen ist eine Übergangsfrist vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise

Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Art und Weise ihrer Berücksichtigung

1. Harmonisierung und Anwendungsbereich des Rechtsakts:

2. Harmonisierung von Sicherheitsbewertung und Zulassung:

3. Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen:

4. Zeitlich begrenzte Zulassung:

5. Übergangszeiten:

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

2.1 Wirtschaftliche Folgen

2.2 Soziale Folgen

3. Regelungsansatz

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme

Artikel 4
Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung

Artikel 6
Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 7
Aufnahme genetisch veränderter Enzyme in die Gemeinschaftsliste

Kapitel III
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 8
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 9
Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelenzymen

Artikel 10
Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu Lebensmittelenzymen

Artikel 11
Angaben bei der Mischung von Lebensmittelenzymen mit anderen Lebensmittelzutaten

Artikel 12
Allgemeine Angaben über Lebensmittelenzyme

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind

Artikel 13
Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Abschnitt 3
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Artikel 14
Sonstige Kennzeichnungserfordernisse

Kapitel IV
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 15
Informationspflichten

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme

Artikel 19
Übergangsmaßnahmen für bestimmte Lebensmittelenzyme, für die es bereits Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt

Artikel 20
Änderung der Richtlinie 83/417/EWG

Artikel 21
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

Artikel 22
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 23
Änderung der Richtlinie 2001/112/EG

Artikel 24
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 677/06

... Das Gesetz enthält Inverkehrbringens- und Kennzeichnungsanforderungen für Wasch- und Reinigungsmittel, die ganz überwiegend nicht nur in einzelnen Bundesländern, sondern im ganzen Bundesgebiet, häufig darüber hinaus auch europa- und weltweit vermarktet werden. Unterschiedliche Landesregelungen etwa betreffend die biologische Abbaubarkeit oder die Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln hätten zwangsläufig zur Folge, dass diese Produkte nicht ohne weiteres bundesweit einheitlich vertrieben werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten

§ 4
Abbaubarkeit von Tensiden

§ 5
Höchstmengen von Phosphorverbindungen

§ 6
Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffen

§ 7
Anhörung beteiligter Kreise

§ 8
Kennzeichnung, Veröffentlichung des Datenblattes über Inhaltsstoffe

§ 9
Angabe der Wasserhärtebereiche

§ 10
Übermittlung von Daten zu medizinischen Zwecken

§ 11
Verzeichnis anerkannter Labors

§ 12
Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 13
Überwachung

§ 14
Behördliche Anordnungen

§ 15
Bußgeldvorschriften

§ 16
Kosten

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Wirtschaft Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

2. Recht der Bedarfsgegenstände Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 GG

3. Strafrecht Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG

4. Erforderlichkeit bundesgesetzlicher Regelungen nach Artikel 72 Abs. 2 GG

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Gender-Mainstreaming

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17


 
 
 


Drucksache 398/06

... ÄndG ersetzt und die Kennzeichnungsanforderungen an Arzneimittel nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

§ 3
Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis

§ 4
Personal

§ 5
Betriebsräume und Ausrüstungen

§ 6
Hygienemaßnahmen

§ 7
Lagerung und Transport

§ 8
Tierhaltung

§ 9
Tätigkeiten im Auftrag

§ 10
Allgemeine Dokumentation

§ 11
Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

§ 12
Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung

§ 13
Herstellung

§ 14
Prüfung

§ 15
Kennzeichnung

§ 16
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 17
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 18
Rückstellmuster

§ 19
Beanstandungen und Rückruf

§ 20
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

§ 21
Organisationsstruktur

§ 22
Herstellung

§ 23
Prüfung

§ 24
Kennzeichnung

§ 25
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 26
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 27
Rückstellmuster

§ 28
Beanstandungen und Rückruf

§ 29
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 5
Sondervorschriften

§ 30
Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel

§ 31
Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen

§ 32
Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen

§ 33
Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 34
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Anlage 1
(zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)

Artikel 3
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

Artikel 4
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten , Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Abschnitt 5
Sondervorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

Zu § 34

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 398/06 (Beschluss)

§ 15 regelt bislang lediglich die Kennzeichnung von Arzneimitteln. Auf eine Festlegung von Kennzeichnungsanforderungen für die kritische Gruppe der Produkte menschlicher Herkunft kann nicht verzichtet werden, denn die im Rahmen der Überwachung vorgefundenen Kennzeichnungen sind uneinheitlich und nicht immer inhaltlich zufriedenstellend. Insbesondere die Angabe der Herkunft, des Herstellungs- oder Verfalldatums oder von Lagerungs- und Transportbedingungen sind für die Sicherheit der daraus hergestellten Arzneimittel und für Überwachungszwecke von erheblicher Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 AMWHV

2. Zu Artikel 1 § 2 AMWHV

3. Zu Begriffsdefinitionen

3 4.

5. Mit der Verordnung sollen Regelungen geschaffen werden,

Anlage
Änderungen der Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMWHV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMWHV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AMWHV

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a - neu - AMWHV

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 5 - neu - und § 26 Abs. 3 AMWHV

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 AMWHV

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 5 AMWHV

8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 AMWHV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 AMWHV

10. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 5 und 6 AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 8 AMWHV

12. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 5 - neu - AMWHV

13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 6 Satz 2 AMWHV

14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AMWHV

15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 6 Satz 5 AMWHV

16. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz AMWHV

17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AMWHV

19. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5, Satz 6 und 7 - neu -, Abs. 3 - neu - AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 AMWHV

21. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 4 Satz 3 - neu - und § 26 Abs. 1 Satz 1 AMWHV

22. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 4 Satz 5 - neu - und Abs. 5 Satz 3 - neu - AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 10 Satz 1 bis 3 AMWHV

24. Zu Artikel 1 §§ 32 und 33 AMWHV


 
 
 


Drucksache 398/1/06

... § 15 regelt bislang lediglich die Kennzeichnung von Arzneimitteln. Auf eine Festlegung von Kennzeichnungsanforderungen für die kritische Gruppe der Produkte menschlicher Herkunft kann nicht verzichtet werden, denn die im Rahmen der Überwachung vorgefundenen Kennzeichnungen sind uneinheitlich und nicht immer inhaltlich zufriedenstellend. Insbesondere die Angabe der Herkunft, des Herstellungs- oder Verfalldatums oder von Lagerungs- und Transportbedingungen sind für die Sicherheit der daraus hergestellten Arzneimittel und für Überwachungszwecke von erheblicher Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/1/06




1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMWHV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMWHV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMWHV

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AMWHV

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a - neu - AMWHV

6. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMWHV

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 AMWHV

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 5 AMWHV

9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 AMWHV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 AMWHV

11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 5 und 6 AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 8 AMWHV

13. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 5 - neu - AMWHV

14. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 6 Satz 2 AMWHV

15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AMWHV

16. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 6 Satz 5 AMWHV

17. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 4 Satz 4 AMWHV

18. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz AMWHV

19. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AMWHV

21. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5, Satz 6 und 7 - neu -, Abs. 3 - neu - AMWHV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 AMWHV

23. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 5 - neu - AMWHV

24. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 4 Satz 5 - neu - und Abs. 5 Satz 3 - neu - AMWHV

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 10 Satz 1 bis 3 AMWHV

26. Zu Artikel 1 §§ 32 und 33 AMWHV

28. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 AMWHV

29. Zu Artikel 1 § 2 AMWHV

30. Zu Begriffsdefinitionen


 
 
 


Drucksache 773/05

... Die Kennzeichnungsanforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sind unterschiedlich. Zu diesen Anforderungen können Angaben zur Klassifikation und Bescheinigung und Angaben zur sicheren Verwendung oder zu Altersbeschränkungen gehören. Alle nationalen Rechtsvorschriften verlangen die Bereitstellung von Angaben zur sicheren Handhabung und Verwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Die derzeitige Lage

1.1.1. Das Inverkehrbringen von Feuerwerkskörpern Klassifikation und Zulassung

1.1.2. Unfälle

1.1.3. Inverkehrbringen von pyrotechnischen Erzeugnissen für den Kraftfahrzeugsektor

1.2. Angestrebte Auswirkungen auf die EU-Rechtsvorschriften

1.3. Kohärenz mit anderen Gemeinschaftsvorschriften

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Betroffenen und Folgenabschätzung

4 Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Auswahl der Hilfsmittel

4. Auswirkungen auf die Haushaltsmittel

Vorschlag

Artikel 1
Ziele und Umfang

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Kategorisierung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Inverkehrbringen

Artikel 6
Freier Warenverkehr

Artikel 7
Altersbeschränkungen

Artikel 8
Harmonisierte Normen

Artikel 9
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 10
Benannte Stellen

Artikel 11
Pflicht, die CE-Kennzeichnung anzubringen

Artikel 12
Kennzeichnung

Artikel 13
Marktaufsicht

Artikel 14
Schnelle Information über Erzeugnisse, die ernsthafte Gefahren darstellen

Artikel 15
Schutzklausel

Artikel 16
Zu Ablehnungen oder Einschränkungen führende Entscheidungen

Artikel 17
Durchführungsbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang I
Grundlegende Sicherheits-Anforderungen

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Erzeugnisse

C. Anzündmittel

Anhang II
Konformitätsbewertungsverfahren

1. Modul B EG-Baumusterprüfung

2. Modul C: Baumusterkonformität

3. Modul D: Qualitätssicherung Produktion

4. Modul E: Qualitätssicherung Produkt

5. Modul F: Prüfung bei Produkten

6. Modul G: Einzelprüfung

Anhang III
von den Mitgliedstaaten ZU BERÜCKSICHTIGENDE Mindestkriterien für die Benennung der für die Konformitätsbewertung zuständigen Stellen

Anhang IV
Konformitätskennzeichnung


 
 
 


Drucksache 172/05

... Nummer 5 dient der Umsetzung des Anhangs der Richtlinie 2004/77/EG und enthält die spezifischen Kennzeichnungsanforderungen für Süßwaren und Getränke, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Fleisch-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Hackfleisch-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Kosmetik-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 508/05

... d) die EU-Vorschriften in einschlägigen Bereichen angesichts des vorstehend Gesagten prüfen und ggf. Anpassungen vorschlagen, wobei sie besonders, aber nicht ausschließlich, auf Folgendes achtet: i) Toxizitätsgrenzwerte, ii) Messungen und Emissionsgrenzwerte, iii) Kennzeichnungsanforderungen, iv) Risikobewertung und Expositionsschwellen und v) Produktions- und Einfuhrschwellen, unterhalb derer ein Stoff von einer typischerweise für große Mengen geltenden Regulierung ausgenommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/05




2 Hintergrund

1. Forschung, Entwicklung und Innovation: Europa benötigt Wissen

1.1 Die Kommission wird

1.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

2. INFRASTRUKTUR und Europäische Spitzenleistungzentren

2.1 Die Kommission wird

2.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

3. INTERDISZIPLINÄRE Humanressourcen: Europa braucht Kreativität

3.1 Die Kommission wird

3.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

4. INDUSTRIELLE Innovation: VOM Wissen zum Markt

4.1 Die Kommission wird

4.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

5. Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension: eingehen auf Erwartungen und Ängste

5.1 Die Kommission wird

5.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

6. öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz

6.1 Die Kommission wird

6.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

7. Internationale Zusammenarbeit

7.1 Die Kommission wird, entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation,

7.2 Die Kommission appelliert an die Mitgliedstaaten,

8. Durchführung einer stimmigen und sichtbaren Strategie auf europäischer Ebene


 
 
 


Drucksache 610/04

... bislang vorliegende Beschränkung auf den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen allein durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen ist im Hinblick auf die zwischenzeitliche technische Entwicklung nicht mehr gerechtfertigt. Vielmehr ist ein umfassender Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen geboten, der es erlaubt, Beschaffenheits- und Kennzeichnungsanforderungen auch dann zu stellen, wenn sie dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen dienen. Die vorhandenen und durch die Einführung neuer Technologien weiter zunehmenden Immissionen, aktuell insbesondere die zunehmende Strahlenbelastung durch elektrisch betriebene Geräte und sonstige technische Einrichtungen haben auch hier zu einem Regelungsbedürfnis geführt, dem durch die mit der Nummer 3 vorgesehene Streichung Rechnung getragen werden soll. Die Streichung schließt eine bestehende Gesetzeslücke und ermöglicht den Erlass eines untergesetzlichen Regelwerks hinsichtlich aller schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 47l
Gemeinsame Aufstellungsverfahren mit anderen Fachplänen

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II. Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie

3. Umsetzungsbedarf

4. Konzeption der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht

5. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

6. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Umsetzung der SUP-Richtlinie 2001/42/EG

IV. Erweiterung des § 32 BImSchG

V. Alternativen

VI. Kosten

1. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie

2. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SUP-Richtlinie

3. Kosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des § 32 BImSchG

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 47a
Örtliche Lärmkartierung

§ 47b
Strategische Lärmkartierung

§ 47c
Datenerhebung und Datenaustausch

§ 47d
Lärmminderungsplanung für Wohngebiete

§ 47e
Lärmminderungsplanung für die Umgebung von Hauptlärmquellen

§ 47f
Ziele für die Lärmminderungsplanung

§ 47g
Prüfung des Planungserfordernisses

§ 47h
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47i
Beteiligung der Behörden

§ 47j
Gemeinsame Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

§ 47k
Strategische Umweltprüfung bei Lärmminderungsplänen

§ 471
Gemeinsame Aufstellungsverfahren

§ 47m
Information der Öffentlichkeit

§ 47n
Zuständige Behörden

§ 47o
Sachverständige Stellen

§ 47p
Rechtsverordnungen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 875/04

... Absatz 7 enthält eine Übergangsvorschrift von den Anforderung der Bezeichnungsangabe in Blindenschrift für solche Arzneimittel, die sich bereits in den Handelsstufen, insbesondere bei Großhändlern und Apotheken befinden. Dadurch wird ermöglicht, dass die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Kennzeichnungsanforderungen für die Umstellung der Kennzeichnung beim Hersteller zur Verfügung steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 799/04 (Beschluss)

... /EG bei Erzeugnissen im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 ist nach einer jüngsten Rechtsänderung im EG-Weinbezeichnungsrecht geregelt. Die Verordnung (EG) Nr. 1991/2004 der Kommission vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes bestimmter Weinbauerzeugnisse (ABl. EU (Nr.) L 344 S. 9) enthält allerdings keine Übergangsbestimmung. Eine Übergangsregelung hinsichtlich der neuen gemeinschaftsrechtlichen Kennzeichnungsanforderungen nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Sechsten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 799/1/04

... /EG bei Erzeugnissen im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 ist nach einer jüngsten Rechtsänderung im EG-Weinbezeichnungsrecht geregelt. Die Verordnung (EG) Nr. 1991/2004 der Kommission vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes bestimmter Weinbauerzeugnisse (ABl. EU (Nr.) L 344 S. 9) enthält allerdings keine Übergangsbestimmung. Eine Übergangsregelung hinsichtlich der neuen gemeinschaftsrechtlichen Kennzeichnungsanforderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 ist in die vorliegende Verordnung aufzunehmen, um den Wirtschaftsbeteiligten für die Umstellung der Kennzeichnung auch bei Wein, Schaumwein und den anderen Erzeugnissen, die der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 unterliegen, eine Übergangszeit einzuräumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 32c Abs. 5 Satz 2 Weinverordnung

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 34c Abs. 1 Satz 1 Weinverordnung

3. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 54 Abs. 6 - neu - Weinverordnung

4. Zu Artikel 2a - neu - Anlage 1 Wein-Überwachungsverordnung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.