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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kleinanlegerprodukten"


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Drucksache 70/18

... 2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

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Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 702/16 (Beschluss)

... 2. In diesem Zusammenhang bittet er die Kommission, bei der geplanten Bewertung der europäischen Märkte für Kleinanlegerprodukte insbesondere festzustellen, ob und inwieweit Aussagen zu besonders risikobehafteten Produktgruppen bzw. für Kleinanleger signifikant nachteiligen Retail-Finanzdienstleistungen getroffen werden können. Hierzu sollten die gängigen auf dem Markt angebotenen Arten von Kleinanlegerprodukten auf ihre Verlustanfälligkeit und Erfüllung der Renditeerwartung bezogen auf einen in der Praxis üblichen Anlagezeitraum (zum Beispiel fünf Jahre) untersucht und hieraus konkrete Schlüsse für ihre generelle Geeignetheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gezogen werden. Zu berücksichtigen wäre hierbei zudem die Frage, ob innerhalb der jeweiligen Produktgruppe das statistische Verlustrisiko oder eine unterdurchschnittliche Rendite im Falle eines provisionsbasierten Vertriebs signifikant höher ist als bei Produkten, die provisionsfrei erworben wurden.

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Drucksache 702/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 702/1/16

... 2. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Kommission, bei der geplanten Bewertung der europäischen Märkte für Kleinanlegerprodukte insbesondere festzustellen, ob und inwieweit Aussagen zu besonders risikobehafteten Produktgruppen bzw. für Kleinanleger signifikant nachteiligen Retail-Finanzdienstleistungen getroffen werden können. Hierzu sollten die gängigen auf dem Markt angebotenen Arten von Kleinanlegerprodukten auf ihre Verlustanfälligkeit und Erfüllung der Renditeerwartung bezogen auf einen in der Praxis üblichen Anlagezeitraum (zum Beispiel fünf Jahre) untersucht und hieraus konkrete Schlüsse für ihre generelle Geeignetheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gezogen werden.

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Drucksache 702/1/16




Zur Vorlage allgemein

4. Zu Nummer 2.4. Absatz 3

5. Zu Nummer 2.4. Absatz 5


 
 
 


Drucksache 335/13

... Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Basisinformationsblätter möglichst einheitlich gestaltet sowie Inhalt und Form aufeinander abgestimmt sein sollten. Die Arbeiten und Untersuchungen der Kommission haben gezeigt, dass eine solche Standardisierung entscheidend ist, um Vergleichbarkeit und Verständlichkeit von Kleinanlegerprodukten zu sichern. Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine konkreten Anregungen zur Begrenzung des Seitenumfangs der Basisinformationsblätter, zur Formulierung der Überschriften und des speziellen Wortlauts sowie zur farblichen Visualisierung oder sonstigen Darstellung des Risikoprofils.



Drucksache 388/1/12

... 16. Der Anwendungsbereich der Verordnung (Artikel 2) bezieht nach seinem Wortlaut möglicherweise auch Produkte ein, die nicht die typischen Merkmale von Kleinanlegerprodukten aufweisen. Typisches Merkmal ist eine "Verpackung", eine kumulierte Investition und die Möglichkeit eines Gewinns im Verhältnis zum Investitionsrisiko. Klassische Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung (z.B. kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, Basis-Rente, Riester-Rente) weisen diese typischen Merkmale nicht auf. Zum einen fehlt das Merkmal einer "Verpackung", weil keine vertragliche Verknüpfung mit einem konkreten Referenzwert (wie z.B. einem Fondsanteil, einem Index oder sonstigen Wertpapieren) besteht. Zum anderen besteht kein Investitionsrisiko. Bei traditionellen Lebensversicherungsprodukten stehen die Erträge des Versicherungsnehmers nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Anlagerisiko. Denn der Versicherer schützt den Versicherungsnehmer aufgrund vertraglich garantierter Leistungsverpflichtungen vor dem Verlustrisiko bei Ablauf der Versicherung oder bei bestimmten vertraglich vereinbarten Anlässen (Rückkauf, Todesfall). Prägende Elemente dieser Lebensversicherungsprodukte sind der Risikoausgleich in der Gemeinschaft der Versicherten und der Risikoausgleich über die Zeit. Dies führt zu einer besonders schwankungsarmen Wertentwicklung der Produkte. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene auf eine Klarstellung hinzuwirken, dass klassische Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen werden.

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Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 388/12

... Dieser Vorschlag für ein EU-weites Basisinformationsblatt geht auf eine an die Europäische Kommission gerichtete Aufforderung des ECOFIN-Rates vom Mai 2007 zurück, die Übereinstimmung von EU-Rechtsvorschriften für verschiedene Arten von Kleinanlegerprodukten zu prüfen.

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Drucksache 388/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.4.1. Anlageprodukte, denen beim Verkauf an Kleinanleger ein Basisinformationsblatt beiliegen sollte

3.4.2. Zuständigkeit für die Abfassung des Basisinformationsblatts - Artikel 5

3.4.3. Form und Inhalt des Basisinformationsblatts - Artikel 6 bis 11

3.4.4. Pflicht zur Bereitstellung des Basisinformationsblatts - Artikel 12 bis 13

3.4.5. Beschwerden, Rechtsbehelfe und Zusammenarbeit -Artikel 14 bis 17

3.4.6. Verwaltungssanktionen und -maßnahmen -Artikel 18 bis 22

3.4.7. Übergangsvorschriften für OGAW und Überprüfungsklausel - Artikel 23 bis 25

3.4.8. Beziehungen zu sonstigem Unionsrecht über Verbraucherinformationen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Basisinformationsblatt

Abschnitt 1
ABFASSUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 5

Abschnitt II
FORM Inhalt des Basisinformationsblatts

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Abschnitt III
BEREITSTELLUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beschwerden, Rechtsbehelfe, Zusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel IV
VERWALTUNGSSANKTIONEN -Massnahmen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Drucksache 747/09

... Doch trotz dieses generell positiven Urteils wurden in ihrem Anwendungsbereich eine Reihe von Rechtsunsicherheiten und ungerechtfertigten Auflagen ermittelt, die die Kosten in die Höhe treiben und Effizienzverluste bewirken und so den Unternehmen und Finanzmittlern in der EU die Aufnahme von Mitteln auf den Wertpapiermärkten erschweren. Um den Anlegerschutz weiter zu erhöhen und damit wirksam auf die derzeitige Finanzkrise zu reagieren, sollte auch die Prospektzusammenfassung verbessert, d.h. simpler und lesbarer gestaltet werden. Hier soll das gleiche Konzept verfolgt werden wie bei der Mitteilung der Kommission über Anlageprodukte für Kleinanleger, in der für ein breites Spektrum von Kleinanlegerprodukten horizontale Vorschriften für vorvertragliche Informationen und Vertriebspraktiken befürwortet werden.3 Oberstes Ziel dieses Vorschlags ist es, die Anwendung der Richtlinie zu vereinfachen und zu verbessern, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, dabei aber gleichzeitig der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, den in der Richtlinie vorgesehenen Anlegerschutz weiter zu erhöhen und zu gewährleisten, dass die Informationen, die Kleinanleger erhalten, ausreichend und bedarfsgerecht sind, was insbesondere seit Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007 von großer Bedeutung ist. Der Vorschlag ist im Zusammenhang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm und der in der Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom 4. März "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Vereinfachung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

5.3.1. Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben h und j, Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e

5.3.2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e

5.3.3. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m Ziffer ii

5.3.4. Artikel 3 Absatz 2

5.3.5. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e

5.3.6. Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7

5.3.7. Artikel 8

5.3.8. Artikel 9 und Artikel 14 Absatz 4

5.3.9. Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 2

5.3.10. Artikel 16

5.3.11. Artikel 18

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/71/EG

Artikel 16
Nachtrag zum Prospekt

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2004/109/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.