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"Komitee"
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... " vorsitzt, sowie die Tatsache, dass ihr Vertreter dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee vorsitzen wird; erwartet von diesen neuen Funktionen, dass sie die interinstitutionellen Kontakte festigen und einen beständigeren Dialog zwischen den Organen fördern; ersucht die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, sich auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit den regelmäßigen Besuchen des scheidenden Hohen Vertreters sowie der für Außenbeziehungen zuständigen Mitglieder der Kommission im Plenum des Parlaments und im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zu stützen und die Praxis informeller Treffen fortzuführen, um die regelmäßigen, systematischen und gehaltvollen Konsultationen mit dem Parlament und seinen zuständigen Gremien zu intensivieren und weiterzuentwickeln;
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... CEN/ISSS (Europäisches Komitee für Normung/Workshop für
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 782/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung
... - unter Hinweis auf die Studie über den Zugang der KMU zur europäischen Normung mit dem Titel „Schaffung von Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, größeren Nutzen aus Normen und aus der Mitwirkung an der Festlegung von Normen zu ziehen“, die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) (August 2009) in Auftrag gegeben wurde,
2 Einleitung
Stärkung des Europäischen Normungssystems
a Allgemeine Punkte
b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess
c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation
d Erleichterung des Zugangs zu Normen
Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld
Drucksache 493/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
... (8) Hinsichtlich des Datenschutzes finden die innerstaatlichen Bestimmungen zum Datenschutz Anwendung, die zumindest denen entsprechen, die sich aus dem Europarats-Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, dem Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zu jenem Übereinkommen betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr und den Grundsätzen der Empfehlung R(87) 15 des Ministerkomitees des Europarats vom 17. September 1987 über die Nutzung personenbezogener Daten im Polizeibereich ergeben.
Drucksache 746/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Liste der visierfähigen Reisedokumente, die zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, und über die Schaffung eines Verfahrens zur Aufstellung dieser Liste KOM (2010) 662 endg.
... Die Tabelle enthält auch Angaben zu Reisedokumenten, die von Mitgliedstaaten ausgestellt werden, die den Schengen-Besitzstand nicht anwenden, zu Reisedokumenten, die von Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 und Staatenlosen nach dem Übereinkommen von New York vom 28. September 1954 ausgestellt werden, sowie zu Reisedokumenten, die von internationalen Organisationen, z.B. den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Nordatlantik-Vertragsorganisation und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, ausgestellt werden.
1. Gegenstand des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtliche Aspekte
3. Anhörung interessierter Kreise
4. Folgenabschätzung
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Erstellung der Liste der Reisedokumente
Artikel 3 Struktur der Liste
Artikel 4 Mitteilung der Anerkennung oder Nichtanerkennung von aufgeführten Reisedokumenten
Artikel 5 Neue Reisedokumente
Artikel 6 Bewertung der technischen Normen der Reisedokumente
Artikel 7 Ausschussverfahren
Artikel 8 Veröffentlichung der Liste
Artikel 9 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11
Drucksache 704/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... es die Eheschließungsfreiheit, also das Recht jedes Menschen, die Ehe mit einer selbst gewählten Person einzugehen (BVerfGE 31, 58, 67; 76, 1, 42; 105, 313, 342). Darüber hinaus wird das Recht auf freie Eheschließung und selbstbestimmte Partnerwahl durch Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert. In der Empfehlung Nummer 21 des UN-Komitees zur Abschaffung aller Formen der Diskriminierung von Frauen heißt es:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 237 Zwangsheirat
Artikel 5 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer
II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Drucksache 543/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... Dem in Straßburg am 24. Oktober 2006 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus, im Anhang geändert durch Entscheidung des Ministerkomitees vom 11. September 2008 auf der 1034. Sitzung des Komitees der Ministerbeauftragten (CM/Del/Dec (2008) 1034/10.1), wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Drucksache 784/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Menschenrechtslage im Nordkaukasus (Russische Föderation) und dem Strafverfahren gegen Oleg Orlow
... 7. fordert Russland mit Nachdruck auf, internationalen Menschenrechtsorganisationen, Medien und internationalen Regierungsinstitutionen, wie dem Europarat, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der OSZE und den Vereinten Nationen, ungehinderten Zugang zum Nordkaukasus zu gewähren; fordert des Weiteren die zuständigen Stellen insbesondere auf, Bedingungen zu schaffen, unter denen es Memorial und anderen Menschenrechtsorganisationen möglich ist, ihre Arbeit im Nordkaukasus unter sicheren Bedingungen fortzusetzen;
Drucksache 802/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen KOM (2010) 712 endg.
... Darüber hinaus wirkt die UN/CEFACT in Zusammenarbeit mit der ISO (International Organisation for Standardisation, Internationale Organisation für Normung) auf die Integration des CII-Datenmodells in den Nachrichtenstandard ISO 20022 hin. Auf europäischer Ebene veranstaltet das CEN (Europäisches Komitee für Normung) eine Workshop-Reihe zu spezifischen Aspekten der Einführung von E-Invoicing.18
1. Einleitung
2. Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung
3. Einbeziehung der Betroffenen Akteure
4. E-INVOICING in der Europäischen Union
4.1. Verbreitung elektronischer Rechnungen
4.2. Elektronische Rechnungsstellung im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA14
4.3. Gegenwärtige rechtliche und technische Rahmenbedingungen für elektronische
4.3.1. Rechtliche Aspekte
4.3.1.1. MwSt und Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung
4.3.1.2. Sonstige rechtliche Aspekte
4.3.2. Interoperabilität und Reichweite
4.3.3. Standards
5. eine Strategie zur Förderung der Einführung der elelktronischen Rechnungsstellung
5.1. Kernprioritäten zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU
5.1.1. Sicherstellung eines kohärenten Rechtsrahmens für die elektronische Rechnungsstellung
5.1.2. Die Masseneinführung am Markt über die kleinen und mittleren Unternehmen erreichen
5.1.3. Rahmenbedingungen fördern, die für maximale Reichweite sorgen
5.1.4. Ein Standard-Datenmodell für die elektronische Rechnungsstellung voranbringen
5.2. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der EU organisieren
5.2.1. Die elektronische Rechnungsstellung auf nationaler Ebene fördern
5.2.2. Die elektronische Rechnungsstellung auf europäischer Ebene fördern
6. Schlussfolgerung
Drucksache 234/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus
... eingedenk der Erklärung des Ministerkomitees des Europarats vom 12. September 2001 und seines Beschlusses vom 21. September 2001 über die Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie in Anbetracht der Erklärung von Wilna über die regionale Zusammenarbeit und die Festigung der demokratischen Stabilität in Gesamteuropa, angenommen vom Ministerkomitee auf seiner 110. Sitzung am 3. Mai 2002 in Wilna;
Drucksache 459/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.
... 24. Nach diesem Artikel sind die Mitgliedstaaten generell verpflichtet, Verdächtige oder Beschuldigte über ihre Verfahrensrechte zu informieren, wenn den Betroffenen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Zuge eines Strafverfahrens aufgrund des Verdachts der Begehung einer Straftat die Freiheit entzogen wird (indem sie zum Beispiel von der Polizei festgenommen und auf richterliche Anordnung hin in Untersuchungshaft genommen werden). Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass diese Personen schriftlich über ihre relevanten Rechte informiert werden. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat in seinen Berichten wiederholt betont, dass nach seiner Erfahrung im Zeitraum unmittelbar nach Beginn des Freiheitsentzuges das Risiko von Einschüchterung und körperlicher Misshandlung für den Festgenommenen am größten ist. Nach Auffassung des CPT ist es unerlässlich, dass Verdächtige oder Beschuldigte unmittelbar, d. h. ohne Verzögerung nach ihrer Festnahme, und möglichst wirksam, nämlich durch ein Formular, auf dem ihre Rechte klar erläutert sind, über diese belehrt werden21 (Erklärung der Rechte). In Anbetracht der jüngsten Rechtsprechung des EGMR22 müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass der Festgenommene die in der Erklärung der Rechte enthaltenen Informationen im Wesentlichen versteht. Dem Festgenommenen muss erlaubt werden, die Erklärung der Rechte während der Dauer der Haft zu behalten.
Drucksache 134/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei
... 29. fordert die türkische Regierung auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung der Politik der Nulltoleranz gegenüber Folter zu verstärken und die Veröffentlichung des Berichts des Komitees des Europarates für die Verhütung von Folter zuzulassen, um die Glaubwürdigkeit dieser Anstrengungen zu unterstreichen; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei erneut auf, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter zu ratifizieren; fordert die Regierung ferner eindringlich auf, sich dafür einzusetzen, dass die Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen, insbesondere unter Strafvollzugsbeamten, eingedämmt wird;
Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen
Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Drucksache 429/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Religionsfreiheit in Pakistan
... 2. unterstützt vollumfänglich die Bemühungen des pakistanischen Bundesministers für Angelegenheiten der Minderheiten zur Schaffung eines Netzwerks von Lokalen Komitees für interreligiöse Harmonie, um den Dialog zu fördern und religiöse Spannungen abzubauen; ruft alle anderen Regierungsebenen, einschließlich der Staaten, auf, diese Maßnahmen vollumfänglich zu unterstützen;
Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... 31. begrüßt die Fortschritte, die bei der Prävention von Folter und Misshandlungen – auch im Strafvollzugssystem – erzielt wurden; fordert, dass die Haftbedingungen in den Gefängnissen so verbessert werden, dass sie der Menschenwürde entsprechenden Standards genügen, und fordert ebenfalls, dass die weitverbreitete Korruption in den Gefängnisverwaltungen bekämpft wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Fortschritte bei der Verbesserung der Bedingungen in den Hafteinrichtungen gemacht werden müssen, nachdem das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe 2008 solche Empfehlungen abgegeben hat, und weist auf die Schlussfolgerungen des Bürgerbeauftragten hin, die Bedingungen würden den nationalen und internationalen Menschenrechtsstandards für die Inhaftierung von Gefangenen nicht genügen; betont ferner, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um die weitverbreitete Korruption in den Gefängnisverwaltungen zu bekämpfen;
Drucksache 95/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt (2008/2129(INI))
... – unter Hinweis auf die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten (Rec(2006)0012) über das Fitmachen von Kindern für die neue Informations- und Kommunikationsumgebung,
Drucksache 696/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Am 1. Januar 1953 erklärte das Zentralkomitee der SED das neue Jahr zum Karl-Marx-Jahr. Anlässlich seines 135. Geburtstages plante man, den Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus mit einer Reihe von Maßnahmen zu ehren.
Drucksache 476/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur halbjährlichen Bewertung des Dialogs zwischen der EU und Belarus
... H. in der Erwägung, dass das Komitee zum Schutz von Journalisten die belarussischen Staatsorgane aufgefordert hat, die Akkreditierung von Andrzej Poczobut, einem lokalen Korrespondenten für Polens größte Tageszeitung "
Drucksache 435/09
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... Gestützt auf Artikel 152 des Vertrags sind bereits Rechtsvorschriften für Blut und Blutbestandteile sowie für Gewebe und Zellen erlassen worden. Die beiden vorgenannten Rechtsakte sahen die Schaffung einer zuständigen Behörde vor. Wie insbesondere in Erwägungsgrund 19 der vorgeschlagenen Richtlinie erläutert und in der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten über den Hintergrund, die Aufgaben und die Zuständigkeiten einer nationalen Transplantationsorganisation (NTO) betont wäre es am besten, eine einzige offiziell anerkannte Einrichtung mit der Gesamtverantwortung für Spende, Zuteilung, Rückverfolgbarkeit und Rechenschaftspflicht zu betrauen.
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 22. begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Europarat im Rahmen der im Mai 2007 unterzeichneten Vereinbarung; begrüßt, die "Vierersitzungen" zwischen dem EU-Ratsvorsitz, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarates und dem Vorsitz des Ministerkomitees des Europarates vom 23. Oktober 2007 und vom 10. Marz 2008; bekräftigt, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und pluralistische Demokratie, d.h. zugunsten von Werten, die beide Organisationen und alle EU-Mitgliedstaaten teilen, weiter zu fordern;
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 106/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zum Rechtsschutz von Erwachsenen: grenzübergreifende Auswirkungen (2008/2123(INI)) ... H. in der Erwägung, dass alle EU-Mitgliedstaaten übereinstimmend der Auffassung sind, dass ein Rechtsschutz für schutzbedürftige Erwachsene notwendig ist und den entsprechenden Grundsätzen in der Empfehlung Nr. R (99) 4 des Ministerkomitees des Europarates über die Grundsätze betreffend den Rechtsschutz der urteilsunfähigen Mündigen vom 23. Februar 1999 zugestimmt haben,
Drucksache 71/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
... (3) Andere Vertragsparteien, das Internationale Komitee vom Blauen Schild und andere nichtstaatliche Organisationen mit einschlägiger Erfahrung können dem Ausschuss ein bestimmtes Kulturgut empfehlen. In diesen Fällen kann der Ausschuss beschließen eine Vertragspartei aufzufordern, die Aufnahme dieses Kulturguts in die Liste zu beantragen.
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
... - unter Hinweis auf die europäischen Datenschutzmaßnahmen des Europarats: Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das Übereinkommen 108 des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats R (87) 15 über die Nutzung personenbezogener Daten im Polizeibereich1, R (97) 18 über den Schutz personenbezogener Daten, die für statistische Zwecke erhoben und verarbeitet werden2, und R (01) 10 über den Europäischen Kodex der Polizeiethik3,
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... " bei nativem Olivenöl und nativem Olivenöl extra) zu definieren sind. Als Alternative zu EU-Vorschriften wird die Kommission eingehender die Möglichkeit prüfen, vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) entsprechende Regeln ausarbeiten zu lassen.
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
Drucksache 696/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Am 1. Januar 1953 erklärte das Zentralkomitee der SED das neue Jahr zum Karl-Marx-Jahr. Anlässlich seines 135. Geburtstages plante man, den Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus mit einer Reihe von Maßnahmen zu ehren.
Drucksache 478/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))
... 25. fordert – immer in dem Bestreben nach einer Verbesserung der Information der Verbraucher –, dass die technischen Normen des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung geändert werden und vorgeschrieben wird, dass die Kennzeichnung Angaben über die Emissionsstärke umfassen muss, aus denen auch bei jedem drahtlos funktionierenden Gerät hervorgeht, dass es Mikrowellen aussendet;
Drucksache 503/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern (2008/2200(INI))
... 40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, von Montenegro und Serbien, dem amtierenden Vorsitzenden der OSZE, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarates, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, dem Sekretariat des Rates für regionale Zusammenarbeit, dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und dem Sekretariat des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens zu übermitteln.
Drucksache 49/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... " eine Norm, die vom Europäischen Komitee für Normung, dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung oder dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen verabschiedet und zur öffentlichen Verwendung bereitgestellt wurde;
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Ziel
1.2. Politische Ziele der EU und der Gebäudesektor
2. Geltende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
2.1. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
2.2. Sonstige Rechtsinstrumente
2.3. Weiterer Handlungsbedarf?
3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
3.2. Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Rechtliche Elemente des Vorschlags
5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
5.2. Rechtsgrundlage
5.3. Recht zum Tätigwerden der EU, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5.4. Wahl des Rechtsinstruments
6. Inhalt des Richtlinienvorschlags
3 Präambel
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Festlegung einer Berechnungsmethode
Artikel 4 Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 5 Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 6 Neue Gebäude
Artikel 7 Bestehende Gebäude
Artikel 8 Gebäudetechnische Systeme in bestehenden Gebäuden
Artikel 9 Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind
Artikel 10 Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 11 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 12 Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 13 Inspektion von Heizungsanlagen
Artikel 14 Inspektion von Klimaanlagen
Artikel 15 Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
Artikel 16 Unabhängiges Fachpersonal
Artikel 17 Unabhängiges Kontrollsystem
Artikel 18 Überprüfung
Artikel 19 Information
Artikel 20 Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26
Anhang I
Anhang II
Anhang III
Anhang IV
Vorschlag
Artikel 1 Ziel Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Festlegung einer BerechnungsmMethode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Artikel 4 Festlegung von Anforderungen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 5 Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 56 Neue Gebäude
Artikel 67 Bestehende Gebäude
Artikel 8 Gebäudetechnische Systeme
Artikel 9 Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind
Artikel 710 Ausweis Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 11 Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 12 Anbringung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
Artikel 813 Inspektion von Heizkesseln Heizungsanlagen
Artikel 914 Inspektion von Klimaanlagen
Artikel 15 Berichte über die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
Artikel 1016 Unabhängiges Fachpersonal
Artikel 17 Unabhängiges Kontrollsystem
Artikel 1118 Überprüfung
Artikel 19 Information
Artikel 20 Anpassung des Rahmens von Anhang I an den technischen Fortschritt
Artikel 1421 Ausschussverfahren
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 1523 Umsetzung
Artikel 24 Aufhebung
Artikel 1625 Inkrafttreten
Artikel 1726
Anhang I Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ( gemäß Artikel 3)
Anhang II Unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte
Anhang III
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen gemäß Artikel 24
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung (gemäß Artikel 24)
Anhang IV Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 841/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Bürgerinitiative KOM (2009) 622 endg.; Ratsdok. 16195/09
... Abgesehen von den Transparenzanforderungen an die Organisatoren ist in zahlreichen nationalen Vorschriften auch geregelt, wer effektiv als Organisator einer Initiative auftreten kann. Generell wird verlangt, dass eine Initiative von Bürgern oder Initiativkomitees eingebracht werden muss, die sich aus einer bestimmten Zahl von Bürgern zusammensetzen. Nach Auffassung der Kommission könnte sich ein solches Erfordernis auf EU-Ebene als zu kompliziert erweisen; daher würde sie es vorziehen, keinerlei Restriktionen für die Einbringung einer Initiative vorzusehen - das heißt, bei den Organisatoren kann es sich um einzelne Bürger oder Organisationen handeln. Eine nützliche Analogie in diesem Kontext bieten Petitionen an das Europäische Parlament. Nach dem Vertrag hatte jeder Bürger der Europäischen Union sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten11.
Drucksache 715/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
... (4) Über die Sitzungen der Eurogruppe, des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees sowie des Wirtschafts- und Finanzausschusses unterrichtet die Bundesregierung die zuständigen Ausschüsse des Bundestages mündlich.
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 1 Mitwirkung des Bundestages.
§ 2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
§ 3 Vorhaben der Europäischen Union
§ 4 Grundsätze der Unterrichtung
§ 5 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 6 Förmliche und allgemeine Zuleitung
§ 7 Berichtsbogen und Umfassende Bewertung
§ 8 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
§ 9 Stellungnahmen des Bundestages
§ 10 Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen
§ 11 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 12 Vereinbarung Bundestag - Bundesregierung
Anlage (zu § 7 Absatz 1) Berichtsbogen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 858/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Iran
... 4. fordert die iranischen Behörden auf, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu ausnahmslos allen Häftlingen zu gewähren und internationalen Menschenrechtsorganisationen die Beobachtung der Lage im Land zu erlauben;
Drucksache 74/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
... Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – tief besorgt darüber, dass die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen weiterhin die Hauptleidtragenden von bewaffneten Konflikten sind; entschlossen ein für alle Mal das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Streumunition im Zeitpunkt ihres Einsatzes verursacht wird wenn sie nicht wie vorgesehen funktioniert oder wenn sie aufgegeben wird besorgt darüber, dass Streumunitionsrückstände Zivilpersonen, einschließlich Frauen und Kindern, töten oder verstümmeln, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unter anderem durch den Verlust der Existenzgrundlagen behindern, die Wiederherstellung und den Wiederaufbau nach Konflikten beeinträchtigen, die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen verzögern oder verhindern, sich nachteilig auf nationale und internationale Bemühungen um die Schaffung von Frieden und um humanitäre Hilfe auswirken können und weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, die noch Jahre nach Einsatz der Munition anhalten können; tief besorgt ferner über die Gefahren, die von den großen einzelstaatlichen Streumunitionsbeständen ausgehen die für einen operativen Einsatz zurückbehalten werden, und entschlossen, deren rasche Vernichtung sicherzustellen überzeugt von der Notwendigkeit, auf wirksame aufeinander abgestimmte Weise tatsächlich zur Bewältigung der Herausforderung beizutragen, die auf der ganzen Welt befindlichen Streumunitionsrückstände zu räumen und deren Vernichtung sicherzustellen in dem festen Willen, die volle Verwirklichung der Rechte aller Streumunitionsopfer sicherzustellen und in Anerkennung der ihnen innewohnenden Würde; entschlossen ihr Möglichstes zu tun, um Streumunitionsopfern Hilfe zu leisten, einschließlich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und psychologischer Unterstützung, und für ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung zu sorgen; in Anerkennung der Notwendigkeit, Streumunitionsopfern in einer Weise zu helfen die das Alter und das Geschlecht berücksichtigt und auf die besonderen Bedürfnisse von Gruppen einzugehen, die Schutz benötigen; eingedenk des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das unter anderem vorschreibt, dass die Vertragsstaaten jenes Übereinkommens sich dazu verpflichten, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern; im Bewusstsein der Notwendigkeit einer angemessenen Koordinierung der Anstrengungen, die in verschiedenen Gremien unternommen werden, um auf die Rechte und Bedürfnisse der Opfer verschiedener Arten von Waffen einzugehen, und entschlossen, Diskriminierung unter den Opfern verschiedener Arten von Waffen zu vermeiden; in Bekräftigung dessen, dass in Fällen, die von diesem Übereinkommen oder anderen internationalen Übereinkünften nicht erfasst sind, Zivilpersonen und Kombattanten unter dem Schutz und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts verbleiben wie sie sich aus feststehenden Gebräuchen, aus den Grundsätzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben; fest entschlossen ferner, dass es bewaffneten Gruppen, bei denen es sich nicht um die Streitkräfte eines Staates handelt unter keinen Umständen gestattet werden darf, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat dieses Übereinkommens verboten sind; erfreut über die sehr breite internationale Unterstützung für die völkerrechtliche Regel des Verbots von Antipersonenminen, die im Übereinkommen von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung niedergelegt ist; erfreut ferner über die Annahme des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und sein Inkrafttreten am 12. November 2006 und von dem Wunsch geleitet, den Schutz von Zivilpersonen vor den Auswirkungen von Streumunitionsrückständen in Situationen nach Konflikten zu verstärken; eingedenk ferner der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit und der Resolution 1612 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Kinder in bewaffneten Konflikten; erfreut außerdem über die Schritte, die in den letzten Jahren auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene mit dem Ziel des Verbots, der Beschränkung oder der Aussetzung des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition unternommen worden sind; unter Betonung der Rolle des öffentlichen Gewissens bei der Förderung der Grundsätze der Menschlichkeit, erkennbar am weltweiten Ruf nach einem Ende des Leidens von Zivilpersonen, das durch Streumunition verursacht wird, und in Anerkennung der diesbezüglichen Anstrengungen der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Cluster Munition Coalition und zahlreicher anderer nichtstaatlicher Organisationen weltweit in Bekräftigung der Erklärung der Konferenz von Oslo über Streumunition, mit der Staaten unter anderem die durch den Einsatz von Streumunition verursachten schwerwiegenden Folgen anerkannten und sich dazu verpflichteten, bis 2008 eine rechtsverbindliche Übereinkunft zu schließen, die den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition, welche Zivilpersonen unannehmbaren Schaden zufügt, verbietet und einen Rahmen für Zusammenarbeit und Hilfe schafft, der eine ausreichende Fürsorge und Rehabilitation für die Opfer, die Räumung kontaminierter Gebiete, Aufklärung zur Gefahrenminderung und die Vernichtung von Beständen sicherstellt; nachdrücklich betonend, dass es wünschenswert ist alle Staaten für dieses Übereinkommen zu gewinnen, sowie entschlossen, nach besten Kräften auf seine weltweite Geltung und seine umfassende Durchführung hinzuwirken; gestützt auf die Grundsätze und Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere den Grundsatz, nach dem die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben und die Regeln, nach denen die an einem Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden müssen und sie daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten dürfen, nach denen bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten ist dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben, und nach denen die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren genießen – sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 817/09
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... " Akkreditierungen insbesondere durch die Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA) bzw. deren Rechtsnachfolgerin (DGA mbH) stattfinden. Die Anerkennung von Prüfstellen nach § 9 BSIG ist keine Akkreditierung im Sinne des Akkreditierungsstellengesetzes. Zwischen TGA und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits in der Vergangenheit auf dem Gebiet der IT-Sicherheit eine Zusammenarbeit bestanden, bei der z.B. Begutachtungen von Konformitätsbewertungsstellen gemeinsam durchgeführt wurden. Des Weiteren besteht ein gemeinsames Sektorkomitee "
Drucksache 493/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur humanitären Lage der Bewohner des Lagers Ashraf
... 4. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit der irakischen und der US-amerikanischen Regierung, dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz auf eine zufrieden stellende langfristige Rechtsstellung für die Bewohner des Lagers Ashraf hinzuarbeiten;
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 112. fordert die Mitgliedstaaten, die in den letzten Jahren mit Hilfe ihrer Justiz gegen das Recht von Journalisten auf Geheimhaltung ihrer Quellen und von Journalisten sowie Redakteuren, Informationen zu veröffentlichen, verstoßen haben, beziehungsweise planen, ihre Rechtsvorschriften in diesem Sinne zu ändern, auf, ihre Rechtsvorschriften und ihr Vorgehen gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27. März 1996 und der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten zum Recht von Journalisten, ihre Informationsquellen nicht bekanntzugeben1, zu verbessern, da der Verstoß gegen dieses Recht gegenwärtig die größte Gefahr für die Meinungsfreiheit von Journalisten in der Europäischen Union darstellt und in den letzten Jahren in diesem Zusammenhang keine wesentlichen Verbesserungen zu verzeichnen waren;
Drucksache 183/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
... Die Agentur unterstützt die Tätigkeit der dreiseitigen, für die Arbeitsbedingungen auf nationaler, Branchen- und regionaler Ebene zuständigen Räte, sowie die Tätigkeit der für die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen zuständigen Komitees und Gruppen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Artikel 1 Zweck des Vertrags
Artikel 2 Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stellen
Artikel 4 Ebenen der Zusammenarbeit
Artikel 5 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 6 Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Datenschutz
Artikel 9 Gemischte Kommission
Artikel 10 Änderung des Vertrags und Anlagen
Artikel 11 Durchführung des Vertrags
Artikel 12 Registrierung des Vertrags
Artikel 13 Inkrafttreten des Vertrags
Artikel 14 Kündigung des Vertrags
Anlage zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
A Bundesrepublik Deutschland
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags
II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
B Republik Bulgarien
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik
II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur
III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:
IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen
V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien
2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... Dieses Übereinkommen lässt die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts einschließlich der Verpflichtungen der Hohen Vertragsparteien aus den vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und ihren zwei Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 sowie die Möglichkeit jedes Vertragsstaats, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz in Situationen, die nicht vom humanitären Völkerrecht erfasst werden, den Besuch an Orten der Freiheitsentziehung zu gestatten, unberührt.
Drucksache 255/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zur Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (2008/2179(INI))
(92) 70 des Ministerkomitees des Europarates vom 15. Dezember 1992 zur Gründung einer Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle sowie unter Hinweis auf Entschließung
Drucksache 86/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zum 10. Jahrestag des Ottawa-Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2007 angenommen.
... 19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, dem UN-Generalsekretär, dem Generalsekretär der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen, Geneva Call, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Russischen Föderation und der Volksrepublik China, Pakistans und Indiens und dem designierten Präsidenten der neunten Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens und der zweiten Überprüfungskonferenz zu übermitteln.
Drucksache 400/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08
... (13) Das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrische Normung (CENELEC) sind als die Organisationen anerkannt, die für die Festlegung der harmonisierten Normen gemäß den am 28. März 2003 unterzeichneten allgemeinen Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und diesen beiden Organisationen zuständig sind.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.2. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen
Option 1 - kein Tätigwerden der Gemeinschaft: keine Änderung
Option 2 – keine Rechtsvorschriften
Option 3 – Überarbeitung der Bauprodukte-Richtlinie: die bevorzugte Option
3. Behandlung der Problempunkte
3.1. Präzisierungsbedarf
3.2. Stärkung der Glaubwürdigkeit des Systems
3.3. Vereinfachungsbedarf
3.3.1. Allgemein anwendbare Bestimmungen
3.3.2. Besondere Bestimmungen
3.3.3. System der Europäischen Technischen Bewertung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4.2. Rechtsgrundlage
4.3. Subsidiarität
4.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Basisanforderungen an Bauwerke und wesentliche Produktmerkmale
Kapitel II Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Artikel 4 Bedingungen für die Erstellung von Leistungserklärungen
Artikel 5 Inhalt der Leistungserklärung
Artikel 6 Form der Leistungserklärung
Artikel 7 Verwendung der CE-Kennzeichnung
Artikel 8 Vorschriften und Auflagen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Artikel 9 Produktinfostellen
Kapitel III Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 10 Pflichten der Hersteller
Artikel 11 Bevollmächtigte
Artikel 12 Pflichten der Importeure
Artikel 13 Pflichten der Händler
Artikel 14 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel IV Harmonisierte technische Spezifikationen
Artikel 16 Harmonisierte Normen
Artikel 17 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 18 [17] Leistungsstufen oder -klassen
Artikel 19 [18] Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Artikel 20 [19] Europäisches Bewertungsdokument
Artikel 21 [20] Europäische Technische Bewertung
Kapitel V Technische Bewertungsstellen
Artikel 22 [21] Benennung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 23 [22] Anforderungen an Technische Bewertungsstellen
Artikel 24 [23] Begutachtung Technischer Bewertungsstellen
Artikel 25 [24] Koordinierung Technischer Bewertungsstellen
Kapitel VI Vereinfachte Verfahren
Artikel 26 [25] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation
Artikel 27 [26] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation durch Kleinstunternehmen
Artikel 28 [27] Verwendung einer Spezifischer Technischen Dokumentation für individuell gefertigte Produkte
Kapitel VII Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Artikel 29 [28] Notifizierung
Artikel 30 [29] Notifizierende Behörden
Artikel 31 [30] Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 32 [31] Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 33 [32] Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 34 Konformitätsvermutung
Artikel 35 [33] Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 36 [34] Prüfungen im Beisein von Zeugen
Artikel 37 [35] Anträge auf Notifizierung
Artikel 38 [36] Notifizierungsverfahren
Artikel 39 [37] Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 40 [38] Änderungen der Notifizierung
Artikel 41 [39] Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 42 [40] Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 43 [41] Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 44 [42] Erfahrungsaustausch
Artikel 45 [43] Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VIII Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren
Artikel 46 [44] Verfahren zur Behandlung von Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 47 [45] Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 48 [46] Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Bauprodukte
Artikel 49 [47] Formale Nichtkonformität
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 50 [48] Änderung der Anhänge
Artikel 51 [49] Ausschuss
Artikel 52 [50] Aufhebung
Artikel 53 [51] Übergangsbestimmungen
Artikel 54 [52] Inkrafttreten
Anhang I Basisanforderungen an Bauwerke
1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
2. Brandschutz
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4. Nutzungssicherheit
5. Lärmschutz
6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Anhang II Verfahren zur Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments und zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung
Anhang III Leistungserklärung
Leistungserklärung Nr. ....................
Anhang IV Produktbereiche und Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen
Tabelle
Tabelle
Anhang V Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
1.1. System 1 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.2. System 2 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.3. System 3 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.4. System 4 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
1.5. System 5 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:
2. Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beteiligt sind
Drucksache 297/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
... Die Hohen Vertragsparteien – (PP1) in Bekräftigung der Bestimmungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (insbesondere der Artikel 26, 38, 42 und 44 des I. Genfer Abkommens) und soweit anwendbar, ihrer Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 (insbesondere der Artikel 18 und 38 des Zusatzprotokolls I und des Artikels 12 des Zusatzprotokolls II), welche die Verwendung der Schutzzeichen betreffen (PP2) in dem Wunsch, die genannten Bestimmungen zu ergänzen, um ihren schützenden Wert und ihren universellen Charakter zu stärken, (PP3) in Anbetracht dessen, dass dieses Protokoll das anerkannte Recht der Hohen Vertragsparteien nicht berührt, die Zeichen weiter zu verwenden, die sie in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus den Genfer Abkommen und, soweit anwendbar, aus deren Zusatzprotokollen bereits verwenden, (PP4) eingedenk dessen, dass sich die Verpflichtung zur Achtung der durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle geschützten Personen und Objekte aus dem Schutz ergibt, den ihnen das Völkerrecht gewährt und nicht von der Verwendung der Schutzzeichen, Kennzeichen oder Erkennungssignale abhängig ist, (PP5) unter Betonung der Tatsache, dass den Schutzzeichen keine religiöse, ethnische rassische, regionale oder politische Bedeutung zukommen soll, (PP6) unter Hervorhebung der Notwendigkeit, die uneingeschränkte Einhaltung der Verpflichtungen zu gewährleisten, die mit den durch die Genfer Abkommen und, soweit anwendbar ihre Zusatzprotokolle anerkannten Schutzzeichen verbunden sind, (PP7) eingedenk dessen, dass Artikel 44 des I. Genfer Abkommens zwischen der Verwendung der Schutzzeichen zum Schutz und ihrer Verwendung zur Bezeichnung unterscheidet (PP8) ferner eingedenk dessen, dass die nationalen Gesellschaften, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates tätig werden sicherstellen müssen, dass die Zeichen, die sie im Rahmen dieser Tätigkeit zu verwenden beabsichtigen, in dem Land, in dem die Tätigkeit stattfindet, und in dem Transitstaat oder den Transitstaaten verwendet werden dürfen, (PP9) im Bewusstsein der Schwierigkeiten, welche die Verwendung der bestehenden Schutzzeichen bestimmten Staaten und bestimmten nationalen Gesellschaften bereiten kann, (PP10) in Anbetracht der Entschlossenheit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, ihre gegenwärtigen Namen und Zeichen beizubehalten – sind wie folgt übereingekommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens Protokoll III
3 Präambel
Artikel 1 Einhaltung und Anwendungsbereich dieses Protokolls
Artikel 2 Schutzzeichen
Artikel 3 Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung
Artikel 4 Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Artikel 5 Missionen unter dem Dach der Vereinten Nationen
Artikel 6 Verhinderung und Ahndung von Missbrauch
Artikel 7 Verbreitung
Artikel 8 Unterzeichnung
Artikel 9 Ratifikation
Artikel 10 Beitritt
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 12 Vertragsbeziehungen beim Inkrafttreten dieses Protokolls
Artikel 13 Änderung
Artikel 14 Kündigung
Artikel 15 Notifikationen
Artikel 16 Registrierung
Artikel 17 Verbindlicher Wortlaut
Anhang Zeichen des III. Protokolls (Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls)
Artikel 1 Schutzzeichen
Artikel 2 Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung
Denkschrift
I. Allgemeiner Teil
II. Entstehungsgeschichte
III. Besonderer Teil
Anhang Zeichen des III. Protokolls
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 389: Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
Drucksache 87/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zum Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China
... 17. fordert das Olympische Komitee auf, seine Bewertung bezüglich der Erfüllung der 2001 vor der Vergabe der Spiele an Peking gegebenen Versprechen zu veröffentlichen; unterstreicht die Verantwortung der Europäischen Union, einer solchen Bewertung Rechnung zu tragen und mit ihren olympischen Organisationen zusammenzuarbeiten und eine Grundlage für verantwortungsvolles Verhalten im Vorfeld, während, sowie nach den Olympischen Spielen zu schaffen;
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 135. erinnert den Rat an seine Verpflichtung, die Menschenrechte in die gesamte GASP und andere Politikbereiche der EU einzubeziehen, wie er in seinem Papier dargelegt hat das am 7. Juni 2006 vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee gebilligt wurde fordert weitere Fortschritte bei der Umsetzung der in diesem Papier enthaltenen Empfehlungen; erinnert den Rat insbesondere an die den geografischen Arbeitsgruppen obliegenden Verpflichtungen, als Teil ihrer Gesamtplanung zentrale Fragen, Prioritäten und Strategien im Zusammenhang mit den Menschenrechten auszumachen und einen systematischeren Austausch mit internationalen NRO und Menschenrechtsverteidigern einzurichten;
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 41/08
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Netzwerk-Komitee der Kommission für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Netzwerk-Komitee der Kommission für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft)
Drucksache 697/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG)
... " Zeit, als es noch keine Datenschutzgesetzgebung gab, wird ergänzt durch Daten von ausländischen Archiven, ausländischen Rot-Kreuz-Gesellschaften, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, vom Internationalen Suchdienst Bad Arolsen (ISD), von der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), von Meldebehörden und von anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen, die sich mit Auskunftsersuchen an die Suchdiensteinrichtungen wenden, sowie durch freiwillige Angaben der Antragsteller und aufgrund eigener Erhebungen. Alle diese Daten bilden die Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der Suchdiensteinrichtungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Aufgaben der Suchdienste
§ 3 Erhebung
§ 4 Verwendung
§ 5 Löschung
§ 6 Schadensersatz
§ 7 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)
Drucksache 196/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien (2007/2102(INI))
... 64. hebt jedoch hervor, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss damit die Europäische Union mit dem Interimsabkommen vorankommen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle NRO und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können
2 Kasachstan
2 Kirgisistan
2 Tadschikistan
2 Turkmenistan
2 Usbekistan
2 Umwelt
2 Energie
Drucksache 133/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08
... /EWG stützt sich auf die in der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über ein neues Konzept auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung formulierten Grundsätze. Daher enthält sie lediglich die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Spielzeug, während technische Einzelheiten vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und vom Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) gemäß der Richtlinie
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen
3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug
3.1.2. Gefahrenhinweise
3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung
3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln
3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung
3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie
3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten
3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier
3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung
3.2.4. Sicherheitsbewertung
3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten der Wirtschaftsakteure
Artikel 3 Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Bevollmächtigte
Artikel 5 Pflichten der Importeure
Artikel 6 Pflichten der Händler
Artikel 7 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 8 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III Konformität des Spielzeugs
Artikel 9 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
Artikel 10 Warnungen
Artikel 11 Freier Warenverkehr
Artikel 12 Konformitätsvermutung
Artikel 13 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 14 EG-Konformitätserklärung
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 16 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel IV Konformitätsbewertung
Artikel 17 Sicherheitsbewertungen
Artikel 18 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 19 EG-Baumusterprüfung
Artikel 20 Technische Unterlagen
Kapitel V Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 21 Notifizierung
Artikel 22 Notifizierende Behörden
Artikel 23 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 24 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 25 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 26 Konformitätsvermutung
Artikel 27 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 28 Anträge auf Notifizierung
Artikel 29 Notifizierungsverfahren
Artikel 30 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 31 Änderungen der Notifizierung
Artikel 32 Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 33 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 34 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 35 Erfahrungsaustausch
Artikel 36 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VI Marktüberwachung
Artikel 37 Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung
Artikel 38 Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden
Artikel 39 Anweisungen an die notifizierte Stelle
Artikel 40 Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung
Kapitel VII Schutzklauselverfahren
Artikel 41 Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 42 Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 43 RAPEX-Meldungen
Artikel 44 Formale Nichtkonformität
Kapitel VIII Ausschussverfahren
Artikel 45 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 46 Ausschuss
Kapitel IX Besondere Verwaltungsvorschriften
Artikel 47 Berichterstattung
Artikel 48 Transparenz und Vertraulichkeit
Artikel 49 Begründung von Maßnahmen
Artikel 50 Sanktionen
Kapitel X Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG
Artikel 52 Übergangsfrist
Artikel 53 Umsetzung
Artikel 54 Aufhebung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Anhang I Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten
Anhang II Besondere Sicherheitsanforderungen
I. Physikalische und mechanische Eigenschaften
II. Entzündbarkeit
III. Chemische Eigenschaften
IV. Elektrische Eigenschaften
V. Hygiene
VI. Radioaktivität
Anhang III EG-Konformitätserklärung
Anhang IV Technische Unterlagen
Anhang V Gefahrenhinweise (Artikel 10)
Teil A Allgemeine Gefahrenhinweise
Teil B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien
1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist
2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten
3. Funktionelles Spielzeug
4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug
5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder
6. Wasserspielzeug
7. Spielzeug in Lebensmitteln
Finanzbogen
Drucksache 140/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia
... 10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, dem Präsidenten und dem Ministerpräsidenten der Volksrepublik China sowie dem Internationalen Olympischen Komitee zu übermitteln.
Drucksache 683/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen
... – unter Hinweis auf den Jahresbericht 2007 des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, insbesondere den Teil über die besetzten palästinensischen Gebiete,
Drucksache 306/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu Tibet
... 8. fordert China auf, seine Zusagen in Bezug auf die Menschen- und Minderheitenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit einzuhalten, die es öffentlich verkündet hatte als das Internationale Olympische Komitee (IOC) beschloss, die Olympischen Spiele an China zu vergeben;
Drucksache 806/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union (2007/2253(INI))
... – in Kenntnis der Empfehlung Rec(2007)3 vom 31. Januar 2007 des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten betreffend den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien in der Informationsgesellschaft,
Drucksache 760/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
... Die Generalversammlung entschied mit ihrer Resolution vom 19. Dezember 2001 (56/168), ein Ad-hoc-Komitee einzurichten das Vorschläge für ein umfassendes und in sich geschlossenes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen erwägen sollte. Die erste Sitzung des Ad-hoc-Komitees fand vom 29. Juli bis zum 9. August 2002 statt. Im Rahmen der zweiten Sitzung im August 2003 entschied das Ad-hoc-Komitee, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die den Entwurf eines Textes eines Übereinkommens erarbeiten sollte. Die Arbeitsgruppe bestand aus ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, von Nichtregierungsorganisationen und eines nationalen Menschenrechtsinstituts.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
3 Präambel
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
Artikel 7 Kinder mit Behinderungen
Artikel 8 Bewusstseinsbildung
Artikel 9 Zugänglichkeit
Artikel 10 Recht auf Leben
Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
Artikel 13 Zugang zur Justiz
Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Artikel 20 Persönliche Mobilität
Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie
Artikel 24 Bildung
Artikel 25 Gesundheit
Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Artikel 31 Statistik und Datensammlung
Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Artikel 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
Artikel 36 Prüfung der Berichte
Artikel 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
Artikel 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
Artikel 39 Bericht des Ausschusses
Artikel 40 Konferenz der Vertragsstaaten
Artikel 41 Verwahrer
Artikel 42 Unterzeichnung
Artikel 43 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 44 Organisationen der regionalen Integration
Artikel 45 Inkrafttreten
Artikel 46 Vorbehalte
Artikel 47 Änderungen
Artikel 48 Kündigung
Artikel 49 Zugängliches Format
Artikel 50 Verbindliche Wortlaute
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Entstehungsgeschichte
1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen
2. Verhandlung des Übereinkommens
II. Sachstand
III. Würdigung des Übereinkommens
IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens
Artikel 1 (Zweck)
Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze)
Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen)
Artikel 5 (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)
Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen)
Artikel 7 (Kinder mit Behinderungen)
Artikel 8 (Bewusstseinsbildung)
Artikel 9 (Zugänglichkeit)
Artikel 10 (Recht auf Leben)
Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)
Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht)
Artikel 13 (Zugang zur Justiz)
Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person)
Artikel 15 (Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)
Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Artikel 17 (Schutz der Unversehrtheit der Person)
Artikel 18 (Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)
Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)
Artikel 20 (Persönliche Mobilität)
Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)
Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre)
Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie)
Artikel 24 (Bildung)
Artikel 25 (Gesundheit)
Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation)
Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)
Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)
Artikel 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)
Artikel 30 (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)
Artikel 31 (Statistik und Datensammlung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit)
Artikel 33 (Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)
Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
Artikel 35 (Berichte der Vertragsstaaten)
Artikel 36 (Prüfung der Berichte)
Artikel 37 (Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)
Artikel 38 (Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)
Artikel 39 (Bericht des Ausschusses)
Artikel 40 (Konferenz der Vertragsstaaten)
Artikel 41 (Verwahrer)
Artikel 42 (Unterzeichnung)
Artikel 43 (Zustimmung, gebunden zu sein)
Artikel 44 (Organisationen der regionalen Integration)
Artikel 45 (Inkrafttreten)
Artikel 46 (Vorbehalte)
Artikel 47 (Änderungen)
Artikel 48 (Kündigungen)
Artikel 49 (Zugängliches Format)
Artikel 50 (Verbindliche Wortlaute)
B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
A. Allgemeines
I. Sachstand des Fakultativprotokolls
II. Würdigung des Fakultativprotokolls
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
I. Vorbemerkung
II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Drucksache 41/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Netzwerk-Komitee der Kommission für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Netzwerk-Komitee der Kommission für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft)
Drucksache 486/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt für KMU in Europa: Der "Small Business Act " für Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... Y4-Komitee, Finnland
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik
3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik
4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme
5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln
Anhang : Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... – Europäische Dachorganisationen im Sportbereich, insbesondere die Europäischen Olympischen Komitees, das Europäische Paraolympische Komitee, Special-Olympics-Organisationen und europäische nichtstaatliche Sportorganisationen,
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 265/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zur besonderen Situation von Frauen im Gefängnis und die Auswirkungen der Inhaftierung von Eltern auf deren Leben in Familie und Gesellschaft (2007/2116(INI))
... – unter Hinweis auf die Resolutionen und Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, insbesondere die Resolution (73)5 des Europarates zur Gesamtheit der Mindestvorschriften für die Behandlung von Strafgefangenen sowie die Empfehlungen R(87)3 und R(2006)2 über die europäischen Strafvollzugsgrundsätze,
Drucksache 492/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP (2008/2003(INI))
... 50. ersucht das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, gemeinsam mit dem Parlament einen Mechanismus für vertrauliche Informationen über sich anbahnende Krisen oder internationale sicherheitsrelevante Ereignisse einzuführen, der vergleichbar ist mit anderen Mechanismen, die es in einigen nationalen Parlamenten von Mitgliedstaaten gibt, und der – je nach Vertraulichkeitsstufe – geschlossene Ausschusssitzungen bis zu Sitzungen zwischen dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und designierten Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse und Unterausschüsse umfassen würde;
Der Vertrag von Lissabon
Bewertung und Ergänzung der ESS
Direkter sicherheitspolitischer Dialog mit der neuen Regierung der Vereinigten Staaten und mit Kanada
Zivile Krisenbewältigung und Katastrophenschutz
Menschliche Sicherheit und die Sicherheitsdimension in der Entwicklungspolitik
Die diplomatische Rolle der Europäischen Union in Bezug auf das iranische Atomprogramm
Militärische Einsatzkräfte
Finanzierung von ESVP-Einsätzen
ESVP und parlamentarische Kontrolle
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO
Drucksache 667/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pestizidausbringungsmaschinen zur Änderung der Richtlinie 2006/42 /EG vom 17. Mai 2006 über Maschinen KOM (2008) 535 endg.; Ratsdok. 12876/08
... Konsultiert wurden hauptsächlich Behörden der Mitgliedstaaten, die Pestizidindustrie, die Hersteller von Pestizidausbringungsgeräten, Bauernverbände, Hochschulen, das Europäische Komitee für Normung (CEN) sowie Umweltschutzorganisationen.
Drucksache 437/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... 4. Neben der Steigerung der Effizienz des EGMR sieht der Bundesrat die Verbesserung der europaweiten Umsetzung von Urteilen des EGMR als einen weiteren wichtigen Beitrag zur Entlastung des Gerichtshofs an. Er bedauert, dass in einigen Mitgliedstaaten die Befolgung von Urteilen des EGMR entweder verzögert oder gar nicht erfolgt. Er bittet daher die Bundesregierung, sich im Rahmen des Ministerkomitees, welches für die Überwachung der Umsetzung von EGMR-Urteilen zuständig ist, aktiv für eine zügige Befolgung der Urteile des EGMR in allen Mitgliedstaaten einzusetzen.
Drucksache 240/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
... Die daraus entstehende Rechtslage wird der Stellung des DRK als Nationaler Rotkreuz-Gesellschaft nach dem humanitären Völkerrecht nicht gerecht. Das DRK ist in besonderer Weise in die Erfüllung der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus dem humanitären Völkerrecht eingebunden. Die Aufgaben des DRK ergeben sich unmittelbar aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen, die aus den Vertragsstaaten der Genfer Abkommen von 1949 sowie den drei Komponenten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung gebildet werden, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), den Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- oder Rothalbmond-Gesellschaften. Neben anderen öffentlichen und privaten Organisationen nimmt das DRK zudem Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes nach den Vorschriften des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz – DRKG)
Abschnitt 1 Deutsches Rotes Kreuz
§ 1 Rechtsstellung
§ 2 Aufgaben
§ 3 Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen
Abschnitt 2 Andere freiwillige Hilfsgesellschaften
§ 4 Rechtsstellung
§ 5 Aufgaben
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass des Gesetzentwurfs
1. Vorgeschichte
2. Notwendigkeit eines neuen Gesetzes
II. Regelungsinhalt
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
a Schutzzeichen
b Kennzeichen
Zu den §§ 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 325: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... Gleichzeitig trieb der Generalsekretär die Reform der Verwaltung des Europarats voran. Im Mai 2007 erhielt er vom Komitee der Ministerbeauftragten die Zustimmung zu der von ihm vorgeschlagenen Fusion der beiden zentralen Abteilungen für Menschenrechte und Rechtsangelegenheiten.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Bekämpfung der Computerkriminalität
d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2007
2. Reform
3. Rechtsprechung
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Konferenz der Justizminister
b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA
e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP
g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
h Übereinkommen zum Schutz von Kindern
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Anlage 1 Statistische Angaben
Anlage 2 Statistische Angaben
Anlage 3 Statistische Angaben
Anlage 4 Statistische Angaben
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.