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"Kommissar"


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0146/05
0319/1/05
0087/05
0804/05
0287/1/05
0983/2/04
0917/04
0280/04
0983/04B
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 201/19

... Was den Privatsektor betrifft, so stimmt die Kommission dem Bundesrat zu, dass selbstregulierende Maßnahmen, wie der Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, sehr hilfreich bei der Verfolgung von Gemeinwohlinteressen und beim Schutz der Meinungsfreiheit sein können. Die Kommission möchte daran erinnern, dass sie die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Verhaltenskodex durch Online-Plattformen aktiv beobachtet. Am 28. Februar 2019 riefen Vizepräsident Ansip sowie die Kommissare Jourovcr, King und Gabriel die Unterzeichner des Verhaltenskodexes auf ihre Verpflichtungen einzuhalten und Desinformation aktiv zu bekämpfen. Wie in der Mitteilung "Bekämpfung von Desinformation im Internet" und im Aktionsplan dargelegt, wird die Kommission, wenn sie zur Auffassung gelangt, dass der Verhaltenskodex nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt hat, möglicherweise andere Maßnahmen in Betracht ziehen, darunter Maßnahmen rechtlicher Natur.


 
 
 


Drucksache 380/18

... 3. Nach der Berichterstattung des Auswärtigen Amtes zu Marokko bis Ende Januar 2018 sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des marokkanischen Nationalen Menschenrechtsrates (CNDH), lokaler Menschenrechtsgruppen, von Akteuren der marokkanischen Zivilgesellschaft, der in Marokko vertretenen internationalen Nichtregie-rungsorganisationen sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) entspricht die Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat den Voraussetzungen des Artikel 16a Absatz 3 GG und der Artikel 36, 37 i.V. mit Anhang I der Richtlinie



Drucksache 442/18

... 15. Z. B. hochrangiges Rundtischgespräch zwischen den Mitgliedstaaten, Vizepräsident Ansip und Kommissarin Gabriel, 5. Dezember 2017.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 319/18

... Die Kommission begrüßt die generelle Unterstützung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hat. Im Laufe der letzten Monate hat EU-Kommissar Christos Stylianides mehrmals Deutschland besucht und hatte dabei die Gelegenheit, den Kommissionsvorschlag zu skizzieren und sich mit Vertretern der Bundesregierung und der Regierungen vieler Bundesländer darüber auszutauschen. Der Kommissar wird weiterhin proaktiv den Kontakt mit ihnen suchen, um ihre Bedenken und Überlegungen zu hören und zu verstehen.



Drucksache 755/17

... "Ich plädiere [...] dafür, dass der für Wirtschaft und Finanzen zuständige EU-Kommissar - idealerweise ein Vize-Präsident der Europäischen Kommission - mit dieser Aufgabe betraut und Vorsitzender der Eurogruppe wird." Diese Mitteilung schließt sich an diese Ankündigung an. Sie baut auf den Gesprächen auf, die durch das Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts-und Währungsunion2 angestoßen wurden, und soll nun die praktischen Möglichkeiten ausloten. Auch die Ideen des Berichts der fünf Präsidenten3, Ideen des Europäischen Parlaments4 und Ideen, die auf dem Euro-Gipfel vom Oktober 2011 geäußert wurden, als die Staats- und Regierungschefs bereits über die Möglichkeit eines Vollzeit-Vorsitzenden der Eurogruppe gesprochen haben5, sind in diese Mitteilung eingeflossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/17




1. Einleitung

2. FUNKTIONEN eines Europäischen MINISTERS für Wirtschaft und FINANZEN: Gewährleistung von KOHÄRENZ und EFFIZIENZ

Verfolgung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der EU und des Euro-Währungsgebiets und Vertretung dieser Interessen auf internationaler Ebene

Stärkung der politischen Koordinierung und Beaufsichtigung der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzvorschriften

Eine angemessene, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dienliche Fiskalpolitik für das Euro-Währungsgebiet

3. Institutionelle Aspekte: DEMOKRATISCHE Rechenschaftspflicht und LEGITIMITÄT

Der Minister als Vizepräsident der Kommission

Der Minister als Vorsitzender der Eurogruppe

Die Rolle der Eurogruppe und ihres Vorsitzenden im Laufe der Zeit

Der Minister überwacht die Arbeiten des Europäischen Währungsfonds

Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 265/17 (Beschluss)

... Durch den eingefügten Satz wird klargestellt, dass der kommissarische Verwalter die Aufgaben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Die Regelungen des Kapitels 3 und 4 (Aufgaben, Pflichten, Befugnisse, Bußgeld, Ersatzvornahme) gelten für den kommissarischen Verwalter genauso wie für den Vertreter gemäß § 11 SchfHwG. Außerdem wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, einen Bezirk, auf den sich keine geeignete Person beworben hat, für die kommissarische Verwaltung auf mehrere Verwalter aufzuteilen. Auch insofern würde die kommissarische Verwaltung (§ 10 Absatz 3 SchfHwG) genauso behandelt, wie die Verwaltung im Vertretungsfall (§ 11 Absatz 4 SchfHwG).



Drucksache 265/1/17

... Durch den eingefügten Satz wird klargestellt, dass der kommissarische Verwalter die Aufgaben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Die Regelungen des Kapitels 3 und 4 (Aufgaben, Pflichten, Befugnisse, Bußgeld, Ersatzvornahme) gelten für den kommissarischen Verwalter genauso wie für den Vertreter gemäß § 11 SchfHwG. Außerdem wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, einen Bezirk, auf den sich keine geeignete Person beworben hat, für die kommissarische Verwaltung auf mehrere Verwalter aufzuteilen. Auch insofern würde die kommissarische Verwaltung (§ 10 Absatz 3 SchfHwG) genauso behandelt, wie die Verwaltung im Vertretungsfall (§ 11 Absatz 4 SchfHwG).



Drucksache 390/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat betont die Bedeutung der internationalen Gemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Asyl- und Migrationspolitik, die nicht zuletzt durch die Wahl des portugiesischen Diplomaten und ehemaligen Chefs des UN-Flüchtlingskommissariats António Guterres zum UN-Generalsekretär unterstrichen wird. Von der EU wird erwartet, dass sie ihrem Rang als weltpolitischer Akteur gerecht wird und angemessene Lösungen für die Herausforderungen angesichts der großen Zahl von Geflüchteten und Schutzsuchenden findet.



Drucksache 68/1/16

... 3. Die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf genannten tatsächlichen Grundlagen werfen in Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Maßstab aus Sicht des Bundesrates Fragen auf. Sowohl der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) als auch anerkannte internationale Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International haben eine unzureichende Aufarbeitung der Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten moniert.



Drucksache 390/1/16

... 1. Der Bundesrat betont die Bedeutung der internationalen Gemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Asyl- und Migrationspolitik, die nicht zuletzt durch die Wahl des portugiesischen Diplomaten und ehemaligen Chefs des UN-Flüchtlingskommissariats António Guterres zum UN-Generalsekretär unterstrichen wird. Von der EU wird erwartet, dass sie ihrem Rang als weltpolitischer Akteur gerecht wird und angemessene Lösungen für die Herausforderungen angesichts der großen Zahl von Geflüchteten und Schutzsuchenden findet.



Drucksache 681/16

... Außerdem werden besondere Aufsichtsverfahren geregelt, die ein effektives aufsichtsrechtliches Instrumentarium zur Beseitigung von Rechtsverstößen vorsehen. Darüber hinaus wird mit dem Instrument einer "Entsandten Person für besondere Angelegenheiten" eine aufsichtsrechtliche Maßnahme unterhalb der Eingriffsschwelle des sogenannten Staatskommissars geschaffen.



Drucksache 68/16

... 2. Nach der Berichterstattung des Auswärtigen Amtes zu Marokko bis Ende Januar 2016 sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des halbstaatlichen Nationalen Menschenrechtsrates (CNDH), lokaler Menschenrechtsgruppen, von Akteuren der marokkanischen Zivilgesellschaft, der vor Ort vertretenen internationalen Nichtregierungsorganisationen sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) entspricht die Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts.



Drucksache 501/16

... Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) werden 2017 weltweit voraussichtlich mehr als 1,19 Millionen Menschen einer Neuansiedlung bedürfen, während 2015 lediglich rund 80 000 Neuansiedlungen erfolgten. Das UNHCR hat die Union und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren nachdrücklich dazu aufgefordert, in größerem Umfang Verpflichtungen zur Aufnahme von Flüchtlingen im Wege nachhaltiger Neuansiedlungsprogramme einzugehen, unter anderem indem sie die 2012 von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und fünf auf dem Gebiet des Flüchtlingsschutzes aktiven Nichtregierungsorganisationen eingeleitete Kampagne unterstützen, die darauf abzielt, bis 2020 jährlich 20 000 Personen neu anzusiedeln2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 415/15 (Beschluss)

... 4. Ein ganz wesentlicher Fokus wird zukünftig darauf gerichtet werden müssen, Fluchtursachen zu identifizieren und ihnen möglichst ortsnah abzuhelfen. In diesem Sinne ist auch die Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 zu begrüßen: Der Vorschlag, zur Deckung des dringendsten Bedarfs der Flüchtlinge in der Herkunftsregion durch Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, des Welternährungsprogramms und anderer Agenturen einen zusätzlichen Beitrag von mindestens einer Milliarde Euro aufzuwenden, zielt auf die Bekämpfung der Fluchtursachen ab. Dadurch kann am besten verhindert werden, dass Menschen sich unter Gefahr für Leib und Leben auf den Weg in eine ferne und ungewisse Zukunft machen und es in überforderten Aufnahmeländern zu Friktionen kommt.



Drucksache 247/15 (Beschluss)

... 3. Die deutsche Agrarpolitik ist, wie aus dem Bericht ersichtlich, überwiegend von EU-rechtlichen Vorgaben geprägt. Der Bundesrat betont, dass mit der Reform ab 2015 der bürokratische Aufwand für Landwirte und Verwaltung erheblich angestiegen ist. Der neue EU-Agrarkommissar hat eine Vereinfachungsdebatte zur jüngsten Reform der GAP eröffnet und das Thema zum Schwerpunkt für seine Amtszeit erklärt. Die Mitgliedstaaten sind diesem Aufruf ernsthaft gefolgt und haben knapp 700 Seiten Vereinfachungsvorschläge bei der Kommission eingereicht. Dies unterstreicht, dass die EU-Kommission dringend die Rechtsvorschriften anpassen muss. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten weiterhin für praxisorientierte Vereinfachungen in der GAP einzusetzen. Aus deutscher Sicht ergeben sich durchaus Spielräume, ohne das Ziel der Reform in Frage zu stellen.



Drucksache 65/15

... Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde geprüft, ob die Verfolgungsfreiheit landesweit besteht und ob nicht nur bestimmte Gruppen verfolgungsfrei sind, andere Gruppen dagegen verfolgt werden. Entsprechend den Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2013/32/EU wurde zudem berücksichtigt, inwieweit Schutz vor Verfolgung und Misshandlung geboten wird. Bei der Prüfung der Voraussetzungen war auch die Stabilität des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. Nach den hierzu vorliegenden Erkenntnissen ist mit wesentlichen negativen Veränderungen in naher Zukunft nicht zu rechnen. Alle vorgenannten Kriterien wurden unter Heranziehung der von den Behörden gewonnenen Erkenntnisse, der Rechtsprechung sowie von Materialien des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und internationaler Menschenrechtsorganisationen untersucht. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Faktoren gleichwertig sind und vollständig vorliegen müssen. Vereinzelte Schutzgewährungen stehen einer Einstufung der genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten auch deshalb nicht entgegen, weil die damit verbundene Vermutung der Verfolgungsfreiheit widerlegbar ist.



Drucksache 446/15

... 1. Nach der Berichterstattung des Auswärtigen Amtes zu Albanien bis zum 23.09.2015 sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse lokaler Menschenrechtsgruppen und vor Ort vertretener Nichtregierungsorganisationen sowie internationaler Organisationen, wie z.B. Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) entspricht die Bestimmung dieses Staates zum sicheren Herkunftsstaat den vorgenannten Kriterien.



Drucksache 551/15 (Beschluss)

... Nach Aussagen der EU-Kommission sind entsprechende nationale Regelungen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die angekündigten rechtlichen Vorschriften ohne weiteren Zeitverlust zu erarbeiten. Die Verabschiedung einer nationalen Regelung erscheint auch deshalb dringend geboten, da ein öffentlich bekanntes Schreiben von EU-Verkehrskommissarin Bulc an Bundesverkehrsminister Dobrindt vom Juni diesen Jahres erkennen lässt, dass man auf EU-Ebene Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen frühestens ab 2022 ins Auge fasst. Dieser Absicht ist entgegenzutreten. Die bisherigen Maßnahmen kommen angesichts der hohen Lärmbelastung an vielen Strecken bereits viel zu spät.



Drucksache 247/1/15

... c) Die deutsche Agrarpolitik ist, wie aus dem Bericht ersichtlich, überwiegend von EU-rechtlichen Vorgaben geprägt. Der Bundesrat betont, dass mit der Reform ab 2015 der bürokratische Aufwand für Landwirte und Verwaltung erheblich angestiegen ist. Der neue EU-Agrarkommissar hat eine Vereinfachungsdebatte zur jüngsten Reform der GAP eröffnet und das Thema zum Schwerpunkt für seine Amtszeit erklärt. Die Mitgliedstaaten sind diesem Aufruf ernsthaft gefolgt und haben knapp 700 Seiten Vereinfachungsvorschläge bei der Kommission eingereicht. Dies unterstreicht, dass die EU-Kommission dringend die Rechtsvorschriften anpassen muss. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten weiterhin für praxisorientierte Vereinfachungen in der GAP einzusetzen. Aus deutscher Sicht ergeben sich durchaus Spielräume, ohne das Ziel der Reform in Frage zu stellen.



Drucksache 551/15

... Nach Aussagen der EU-Kommission sind entsprechende nationale Regelungen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die angekündigten rechtlichen Vorschriften ohne weiteren Zeitverlust zu erarbeiten. Die Verabschiedung einer nationalen Regelung erscheint auch deshalb dringend geboten, da ein öffentlich bekanntes Schreiben von EU-Verkehrskommissarin Bulc an Bundesverkehrsminister Dobrindt vom Juni diesen Jahres erkennen lässt, dass man auf EU-Ebene Betriebsbeschränkungen für laute Güterwagen frühestens ab 2022 ins Auge fasst. Dieser Absicht ist entgegenzutreten. Die bisherigen Maßnahmen kommen angesichts der hohen Lärmbelastung an vielen Strecken bereits viel zu spät.



Drucksache 223/1/15

... 10. Der Bundesrat empfiehlt, seitens der Kommission in Erwägung zu ziehen, den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) durch die EU zu mandatieren, im Auftrag der EU und außerhalb ihres Territoriums Asylverfahren durchzuführen.



Drucksache 56/15 (Beschluss)

... Dem Opfer ist aber nicht gedient, wenn es falsch informiert wird. Unnötige Spekulationen und Nachfragen gilt es ebenso zu vermeiden wie absehbare Enttäuschungen und Verunsicherungen. Erst nach Bearbeitung der Anzeige durch die zuständigen Kommissariate und Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gericht entscheidet sich, ob Untersuchungshaft angeordnet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 406d Absatz 3 Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 3150, Nummer 3151, Nummer 3152 Gebührenspalte, Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GKG] Kostenverzeichnis

7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat hegt die Erwartung, dass die von der Kommission angekündigten Regelungsvorschläge das bestehende System der territorialen Lizenzen für audiovisuelle Werke und des mit ihnen aus Gründen des urheberrechtlichen Schutzes notwendig verbundenen Geoblockings nicht verändern werden, bis notwendige und erstrebenswerte neue, ebenso effektive Finanzierungsmodelle für europäische audiovisuelle Werke als Kulturgut mit den Beteiligten entwickelt wurden. Er begrüßt die Ankündigung von Kommissar Oettinger, eine Privilegierung für den audiovisuellen Bereich prüfen zu wollen. Der Bundesrat fordert die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat auf, im DSM Regelungen vorzusehen, die Privilegierungen zugunsten des audiovisuellen Sektors sicherstellen und so der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Im Faktenpapier wird bereits anerkannt, dass die Finanzierung des audiovisuellen Sektors derzeit weitestgehend auf einem System territorialer Exklusivität beruht, welches als solches nicht als ungerechtfertigtes Geoblocking bezeichnet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Allgemeine Bestimmungen

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft

Zu Bildungsfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 56/1/15

... Dem Opfer ist aber nicht gedient, wenn es falsch informiert wird. Unnötige Spekulationen und Nachfragen gilt es ebenso zu vermeiden wie absehbare Enttäuschungen und Verunsicherungen. Erst nach Bearbeitung der Anzeige durch die zuständigen Kommissariate und Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gericht entscheidet sich, ob Untersuchungshaft angeordnet wird.

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Drucksache 56/1/15




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 406d Absatz 3 Satz 2 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 3 Satz 2 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 3150, Nummer 3151, Nummer 3152 Gebührenspalte, Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GKG] Kostenverzeichnis

8. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 415/1/15

... 9. Ein ganz wesentlicher Fokus wird zukünftig darauf gerichtet werden müssen, Fluchtursachen zu identifizieren und ihnen möglichst ortsnah abzuhelfen. In diesem Sinne ist auch die Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 zu begrüßen: Der Vorschlag, zur Deckung des dringendsten Bedarfs der Flüchtlinge in der Herkunftsregion durch Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, des Welternährungsprogramms und anderer Agenturen einen zusätzlichen Beitrag von mindestens einer Milliarde Euro aufzuwenden, zielt auf die Bekämpfung der Fluchtursachen ab. Dadurch kann am besten verhindert werden, dass Menschen sich unter Gefahr für Leib und Leben auf den Weg in eine ferne und ungewisse Zukunft machen und es in überforderten Aufnahmeländern zu Friktionen kommt.



Drucksache 502/15

... Das Europäische Parlament hat erste praktische Schritte zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im Rahmen des Europäischen Semesters eingeleitet. Im Einklang mit den Bestimmungen des "Sixpacks" und des "Twopacks" fanden bereits im Rahmen des vergangenen Europäischen Semesters wirtschaftspolitische Dialoge zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie der Kommission und der Euro-Gruppe statt. Diese Dialoge ließen sich allerdings verbessern, indem dafür vorab Zeitfenster in den wichtigsten Stufen des Semesterzyklus festgelegt würden. Um europäische und nationale Akteure zusammenzubringen, wurde eine neue Form der interparlamentarischen Zusammenarbeit eingerichtet. Diese erfolgt während der Europäischen Parlamentarischen Woche, die vom Europäischen Parlament in Kooperation mit den nationalen Parlamenten organisiert wird und in deren Rahmen Vertreter der nationalen Parlamente die politischen Prioritäten eingehend erörtern. Im "Twopack" ist außerdem das Recht der nationalen Parlamente verankert, einen Kommissar einzuladen, der dann die Stellungnahme der Kommission zur Haushaltsplanung oder ihre Empfehlung an einen Mitgliedstaat, der Gegenstand eines Defizitverfahrens ist, präsentiert.

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Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 407/15

... Auf der Grundlage aller ihr zur Verfügung stehenden sachdienlichen Informationen, insbesondere der Informationen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der Mitgliedstaaten, des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), des Europarats, des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und sonstiger einschlägiger internationaler Organisationen, ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo*3, Montenegro, Serbien und die Türkei sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie

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Drucksache 407/15




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

In die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmende Drittstaaten

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten

3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

Artikel 3
Streichung eines Drittstaats von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten im Falle einer plötzlichen Änderung der Lage

Artikel 4
Änderungen der Richtlinie 2013/32/EU

Artikel 5

Annex 1 Anhang zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen

Anhang
Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten gemäß Artikel 2


 
 
 


Drucksache 214/15

... Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Anliegen, nicht beihilfefähige Ufervegetationsstreifen von der Anrechnung auf die ÖVF-Pufferstreifen ausschließen zu können, auch in seine vorläufigen Vorschläge für die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgenommen, die Herr Bundesminister Schmidt am 27. Februar 2015 Herrn Agrarkommissar Hogan und dem Vorsitz der Ratspräsidentschaft übersandt hat.



Drucksache 183/14

... Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde geprüft, ob die Verfolgungsfreiheit landesweit besteht und ob nicht nur bestimmte Gruppen verfolgungsfrei sind, andere Gruppen dagegen verfolgt werden. Entsprechend den Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2013/32/EU wurde zudem berücksichtigt, inwieweit Schutz vor Verfolgung und Misshandlung geboten wird. Bei der Prüfung der Voraussetzungen war auch die Stabilität des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. Nach den hierzu vorliegenden Erkenntnissen ist mit wesentlichen negativen Veränderungen in naher Zukunft nicht zu rechnen. Alle vorgenannten Kriterien wurden unter Heranziehung der von den Behörden gewonnenen Erkenntnisse, der Rechtsprechung sowie von Materialien des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und internationaler Menschenrechtsorganisationen untersucht. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Faktoren gleichwertig sind und vollständig vorliegen müssen. Vereinzelte Schutzgewährungen stehen einer Einstufung der genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten auch deshalb nicht entgegen, weil die damit verbundene Vermutung der Verfolgungsfreiheit widerlegbar ist.



Drucksache 143/14 (Beschluss)

... Prof. Dr. Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe)

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Drucksache 143/14 (Beschluss)




Anlage
Wahl der Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, Satz 3 des Standortauswahlgesetzes

Vorsitz der Kommission im Wechsel je Sitzung:

Vertreter der Wissenschaft:

Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen:


 
 
 


Drucksache 272/14 (Beschluss)

... 3. Mit Blick auf den Vorschlag des designierten Kommissionspräsidenten Juncker zur Neubesetzung der Kommission begrüßt der Bundesrat, dass erstmals ein Kommissar für Fragen der besseren Rechtsetzung und das REFIT-Programm zuständig sein wird. Dieser soll gemäß der Aufgabenbeschreibung sicherstellen, dass jeder Kommissionsvorschlag wirklich erforderlich und nur auf Ziele ausgerichtet ist, die nicht durch die Mitgliedstaaten besser erreicht werden könnten.



Drucksache 272/1/14

... 3. Mit Blick auf den Vorschlag des designierten Kommissionspräsidenten Juncker zur Neubesetzung der Kommission begrüßt der Bundesrat, dass erstmals ein Kommissar für Fragen der besseren Rechtsetzung und das REFIT-Programm zuständig sein wird. Dieser soll gemäß der Aufgabenbeschreibung sicherstellen, dass jeder Kommissionsvorschlag wirklich erforderlich und nur auf Ziele ausgerichtet ist, die nicht durch die Mitgliedstaaten besser erreicht werden könnten.



Drucksache 143/14

... Prof. Dr. Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe)

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Drucksache 143/14




Antrag des Landes Baden-Württemberg Wahl der Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, Satz 3 des Standortauswahlgesetzes


 
 
 


Drucksache 737/13

... 11. begrüßt die vom ägyptischen nationalen Menschenrechtsrat an die Regierung abgegebene Empfehlung, ein Regionalbüro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kairo zu eröffnen, und fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, die Eröffnung dieses Büros zu billigen;

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Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 242/1/13

... Bisher hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Vor dem Hintergrund, dass die Treibhausgasemissionen der 27 EU-Mitgliedstaaten bereits 2011 um fast 18 Prozent gesunken sind, hat EU-Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard gefordert, das EU-Ziel auf 30 Prozent anzuheben. Hierdurch sollte die EU ihrer internationalen Vorbildrolle im Klimaschutz besser gerecht werden, um so in den anstehenden Beratungen für ein neues Weltklimaabkommen für die Zeit nach 2020 das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.



Drucksache 320/13 (Beschluss)

... Auch auf Ebene der Europäischen Union wird das Problem mangelnden Zugangs zu Girokonten in vielen Mitgliedstaaten aufmerksam beobachtet und die Frage der Erforderlichkeit eines europäischen Rechtsaktes untersucht. So hat die Kommission insbesondere unter dem 18. Juli 2011 eine umfassende Empfehlung über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen herausgegeben, Empfehlung der Kommission vom 18. Juli 2011, K(2011) 4977. Nach den Presseberichten von Binnenmarktkommissar Barnier (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. Februar 2013) geht die Kommission weiterhin davon aus, dass in der Europäischen Union insgesamt 58 Millionen Europäer ohne ein Girokonto auskommen müssen, von denen nahezu 3 Millionen die Eröffnung eines Kontos seitens der Banken verweigert worden seien. Der zuständige Binnenmarktkommissar prüft daher bereits eingehend einen eigenen Richtlinienvorschlag, mit welchem ein rechtsverbindlicher europaweit einheitlicher Anspruch aller Verbraucherinnen und Verbraucher auf Einrichtung und Führung eines Girokontos mit gewissen Basisfunktionen gewährleistet werden soll.



Drucksache 320/13

... Auch auf Ebene der Europäischen Union wird das Problem mangelnden Zugangs zu Girokonten in vielen Mitgliedstaaten aufmerksam beobachtet und die Frage der Erforderlichkeit eines europäischen Rechtsaktes untersucht. So hat die Kommission der Europäischen Union insbesondere unter dem 18.07.2011 eine umfassende Empfehlung über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen herausgegeben (Empfehlung der Kommission vom 18. Juli 2011, K(2011) 4977). Nach den Presseberichten von Binnenmarktkommissar Barnier (FAZ, 1.2.2013) geht die Europäische Kommission weiterhin davon aus, dass in der Europäischen Union insgesamt 58 Millionen Europäer ohne ein Girokonto auskommen müssen, von denen nahezu 3 Millionen die Eröffnung eines Kontos seitens der Banken verweigert worden seien. Der zuständige Binnenmarktkommissar prüft daher bereits eingehend einen eigenen Richtlinienvorschlag, mit welchem ein rechtsverbindlicher europaweit einheitlicher Anspruch aller Verbraucherinnen und Verbraucher auf Einrichtung und Führung eines Girokontos mit gewissen Basisfunktionen gewährleistet werden soll.



Drucksache 372/13

... - unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, vom 7. Dezember 2012 zur Gewalt in Ägypten und zu den schwerwiegenden Problemen mit dem Verfassungsentwurf, und vom 29. Januar 2013 zur Notwendigkeit eines ernsthaften Dialogs und einer Beendigung der extremen Gewalt, - unter Hinweis auf die Erklärung der Leiterin der UN-Frauenorganisation Michelle Bachelet vom 31. Januar 2013, in der diese ihrer tiefen Besorgnis über die eskalierende Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum in Ägypten Ausdruck verliehen hat,

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Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 321/13

... 37. Beispiele für weltweit exportierte Formate, die gebietsspezifisch angepasst werden, sind Programme wie "Wer wird Millionär" und "Der Millionen-Deal" und Serien wie "Kommissarin Lund - Das Verbrechen" und "Die Brücke - Transit in den Tod".

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Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 200/13

... 16. unterstützt und fördert die Zusammenarbeit des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und der Nationalen Menschenrechtsinstitution (NHRI) von Bahrain und empfiehlt, die NHRI auf der Grundlage der Pariser Grundsätze, die Pluralismus und Unabhängigkeit einschließen, weiter zu stärken; unterstützt die NHRI in ihrer Aufgabe, die Wahrung der Menschenrechte aller Bahrainer zu überwachen und sie zu schützen, ist jedoch nach wie vor überzeugt, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Menschenrechtsverteidiger und unabhängigen NRO, die in Bahrain tätig sind, Handlungsfreiheit haben;



Drucksache 515/13

... Im Juli 2012 richtete der Vizepräsident und Kommissar für Industrie und Unternehmertum in Zusammenarbeit mit dem für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständigen Kommissionsmitglied eine hochrangige Gesprächsrunde (HLR) ein, um die Herausforderungen für die Stahlindustrie zu ermitteln und zu bewerten. 14 Die HLR diente als Plattform für den Dialog zwischen der Kommission, führenden Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften. Darüber hinaus nahmen Vertreter der wichtigsten stahlerzeugenden Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments an den Sitzungen teil. Zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der EU beeinträchtigen, schlägt die Kommission nun die im Folgenden erläuterten Punkte vor.

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Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 201/13

... - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Laos, - unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 21. Dezember 2012 zu Laos,



Drucksache 278/12

... Nach Aufforderung durch die Europäische Kommission wird eine Hochrangige Lenkungsgruppe (HLG) gebildet, in der der Umweltkommissar den Vorsitz führt und die sich aus anderen EU-Kommissaren, Vertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und einer Vielzahl von Interessengruppen zusammensetzt. Die Mitglieder werden aufgrund ihrer persönlichen Kompetenzen berufen und vertreten die gesamte Innovationswertschöpfungskette. Die HLG legt das Mandat der EIP fest, verabschiedet den strategischen Durchführungsplan und stellt einen Mehrjahresfahrplan für den Zeitraum 2012-2020 auf. Die Rolle der HLG während der Durchführungsphase wird nach Verabschiedung des strategischen Durchführungsplans überprüft.

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Drucksache 278/12




1. Einleitung

2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten

3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

4. Reaktion der EU

4.1 Europäischer Mehrwert

4.2 Zielsetzungen und Einzelziele

5. Schwerpunktbereiche für Innovationen

6. Durchführung der EIP

6.1 Ergebnisse

6.2 Finanzierung

7. Governance

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 158/12

... Im Nachgang der Aufforderung, die Kommissar Spidla und Minister Bertrand in seiner Funktion als Ratspräsident im Rahmen des Forums vom Oktober 2008 an die europäischen Sozialpartner gerichtet hatten, einigten sich diese darauf, gemeinsam die Auswirkungen der EuGH-Urteile in den Bereichen Mobilität und Globalisierung zu analysieren. Im März 201023 legten die europäischen Sozialpartner einen Bericht über die Folgen der einschlägigen EuGH-Urteile vor. In dem Dokument spiegeln sich die großen Meinungsunterschiede zwischen den Sozialpartnern wider. Während BusinessEurope gegen eine Überarbeitung der Richtlinie ist (jedoch den Klärungsbedarf bestimmter Aspekte der Durchsetzung akzeptiert), möchte der EGB eine grundlegende Änderung.

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Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 414/12

... Die Organisationen der Forschungsakteure sollten - innerhalb der Grenzen ihrer von den nationalen Behörden eingeräumten jeweiligen Selbstständigkeit und rechtlichen Zuständigkeit - Verantwortung für die an sie gerichteten EFR-Maßnahmen übernehmen. Einschlägige Organisationen der Forschungsakteure werden ermuntert werden, mit der Kommissarin eine Gemeinsame Erklärung über ihre generelle Bereitschaft, an der Vollendung des EFR mitzuwirken, zu unterzeichnen. Zudem sollten sie in einer gemeinsam mit der Kommission zu unterzeichnenden Absichtserklärung oder in einer einseitigen Erklärung, mit der ihre jeweiligen nationalen Behörden und die anderen Partner informiert werden, die speziellen EFR-Maßnahmen festlegen, die sie hinsichtlich der Fristen, der zu erbringenden Leistungen, der öffentlichen Berichterstattung über die Fortschritte usw. ergreifen werden.

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Drucksache 414/12




1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Aktueller Stand

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Kommission - mehr Unterstützung

Transparente Überwachung


 
 
 


Drucksache 330/12

... Die Europäische Kommission zeigt seit geraumer Zeit großes Interesse an der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und ist Mindestbeteiligungsquoten gegenüber aufgeschlossen. Auf einem speziell zu diesem Thema einberufenen Gipfel in Brüssel hat die Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, am 1. März 2011 erklärt, dass die Kommission bereit sei, erforderlichenfalls mit rechtlichen Instrumenten einzugreifen. Auch Binnenmarktkommissar Michel Barnier steht der Idee, europaweit Frauenquoten einzuführen offen gegenüber.

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Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 502/12

... - unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. April 2012 und auf die Resolution



Drucksache 367/12

... Wichtige Arbeit wurde auch bereits von verschiedenen Organisationen und Gremien geleistet, insbesondere von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und vom Europarat. Darüber hinaus wurden ein Instrument für zivilgesellschaftliche Organisationen für die Bewertung von Politik und Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels 37 sowie Leitlinien zu Grundrechten in Folgenabschätzungen der Kommission entwickelt.

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Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 159/12

... Aufgrund einer gemeinsamen Aufforderung, die Kommissar gpidla und Minister Bertrand (in seiner Funktion als Ratspräsident) beim Forum im Oktober 2008 ausgesprochen hatten, einigten sich die europäischen Sozialpartner darauf, gemeinsam die Auswirkungen der EuGH-Urteile im Kontext von Mobilität und Globalisierung zu analysieren. Im März 201018 legten die europäischen Sozialpartner einen Bericht über die Folgen der einschlägigen EuGH-Urteile vor. Das Dokument zeigte sehr klar ihre großen Auffassungsunterschiede. Während Business Europe gegen eine Änderung der Richtlinie ist (jedoch den Klärungsbedarf bestimmter Aspekte der Durchsetzung akzeptiert), möchte der EGB eine grundlegende Änderung.

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Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 564/12

... - Die Stärkung konkreter politischer Maßnahmen muss mit institutionellen Reformen einhergehen. Die Kommission sollte gestärkt werden, damit sie ihre Rolle als Motor der Gemeinschaftsmethode in vollem Umfang und wirksam ausfüllen kann. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung spezifischer Gruppen mit "Senior"- und "Junior"-Kommissaren. Der Allgemeine Rat sollte ermächtigt werden, die für ihn im Vertrag vorgesehene Koordinationsrolle in vollem Umfang wahrzunehmen. Das Europäische Parlament sollte sein demokratisches Profil durch die Ernennung eines europäischen Spitzenkandidaten durch jede politische Fraktion für die nächsten EP-Wahlen schärfen.

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Drucksache 564/12




Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens

Einleitung und Zusammenfassung

I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

Ein integrierter Haushaltsrahmen

Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen

Ein integrierter Finanzrahmen

Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht

II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union

a Globaler Spieler Europa

b Stärkung anderer Politikbereiche

c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU

Verbesserung der Handlungsfähigkeit

Stärkung der demokratischen Legitimation

d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft

e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 501/12

... 6. ersucht den Generalsekretär der Vereinten Nationen, dafür zu sorgen, dass alle einschlägigen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen, insbesondere das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, die Weltgesundheitsorganisation, die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte - jede für sich und alle zusammen - dem Schutz vor Genitalverstümmelung und der Förderung der damit zusammenhängenden Rechte der Mädchen in ihren jeweiligen Länderprogrammen in geeigneter Weise und entsprechend den nationalen Prioritäten Rechnung tragen, damit so ihre diesbezüglichen Bemühungen weiter gestärkt werden;



Drucksache 310/12

... ) zur Verfügung steht. Im Hinblick auf die weltweit guten Nachrichten- und Verkehrsverbindungen wird aber auch im Ausland von einer Verklarung nur noch sehr selten Gebrauch gemacht; bei Unfällen wird regelmäßig ein Havariekommissar am Schadensort mit der Klärung des Hergangs beauftragt, bei größeren Schäden entsenden die betroffenen Parteien kurzfristig sachverständige Vertreter an den Unfallort. Außerdem stößt die Verklarung vor den deutschen Auslandsvertretungen auf Schwierigkeiten, weil das Auswärtige Amt durch Rechtsverordnung auf Grund des § 522 Absatz 2



Drucksache 214/12

... H. in der Erwägung, dass die Polizei Hunderte von irregulären Migranten, insbesondere Eritreer, Äthiopier und Sudanesen, in Polizeiwachen und Gefängnissen auf der Sinai-Halbinsel und in Oberägypten festhält, ohne dass diese Zugang zu dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen hätten, wodurch ihnen das Recht verwehrt wird, einen Asylantrag zu stellen;



Drucksache 97/12 (Begründung)

... All diese für eine Neufassung des ehemaligen MZK sprechenden Gründe wurden mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Rat (Schreiben von Kommissar gemeta vom 19. Mai 2011 an den ungarischen Ratsvorsitz) und dem Europäischen Parlament (Schreiben von Kommissar gemeta vom 19. Mai 2011 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) sowie mit den Wirtschaftsbeteiligten der Wirtschaftskontaktgruppe erörtert und fanden ihre Zustimmung. Die diesbezügliche Unterstützung des Europäischen Parlaments spiegelt sich im so genannten Salvini-Bericht zur Modernisierung der Zollverfahren4 wider.

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Drucksache 97/12 (Begründung)




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Die Änderungen am Text zielen auf die Einhaltung der folgenden Kriterien ab:

3.2. Anpassung der Ermächtigungsbestimmungen des MZK an die Anforderungen der Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV

3.3. Aufschub des Datums für die Anwendung des Modernisierten Zollkodex

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 820/12

... Im Rahmen des Überarbeitungsprozesses hat es außerdem gezielte Gespräche mit einzelnen Interessenträgern gegeben. Erste Meinungsaustausche mit den Gesundheits-NRO sowie der Tabak- und der Pharmaindustrie gab es am 3./4. Dezember 2009 und am 19./20. Oktober 2010; die gezielten Gespräche mit NRO, Tabakanbauern, Zigaretten- und anderen Tabakherstellern, Vertreibern und Zulieferern von Tabakerzeugnissen wurden 2011 und 2012 fortgesetzt12. Darüber hinaus sind einige schriftliche Beiträge eingegangen, die bei der Abschätzung der Folgen der verschiedenen Maßnahmenoptionen sorgfältig geprüft wurden. Der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige Kommissar traf im März 2012 mit Gesundheits-NRO und Interessenträgern aus der Wirtschaft zusammen13. Die Überarbeitung der TRL war zwischen 2009 und 2012 auch regelmäßig Thema im TRL-Regelungsausschuss14.

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Drucksache 820/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit Interessenträgern und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags16

3.1. Inhaltsstoffe und Emissionen

3.2. Kennzeichnung und Verpackung

3.3. Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

3.4. Tabak zum oralen Gebrauch

3.5. Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

3.6. Neuartige Tabakerzeugnisse

3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse

3.8. Pflanzliche Raucherzeugnisse

3.9. Zuständigkeit der Union

3.9.1. Rechtsgrundlage

3.9.2. Subsidiarität

3.9.3. Verhältnismäßigkeit

3.9.4. Grundlegende Rechte

3.9.5. Rechtsform

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Definitionen

Titel II
Tabakerzeugnisse

Kapitel I
Inhaltsstoffe und Emissionen

Artikel 3
Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalte sowie sonstige Höchstwerte

Artikel 4
Messverfahren

Artikel 5
Meldung von Inhaltsstoffen und Emissionen

Artikel 6
Regelung der Inhaltsstoffe

Kapitel II
Kennzeichnung und Verpackung

Artikel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 8
Textliche Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 9
Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 10
Kennzeichnung von Rauchtabak mit Ausnahme von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen

Artikel 11
Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse

Artikel 12
Produktbeschreibung

Artikel 13
Aufmachung und Inhalt der Packungen

Artikel 14
Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

Kapitel III
Tabak zum oralen Gebrauch

Artikel 15
Tabak zum oralen Gebrauch

Kapitel IV
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Artikel 16
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Kapitel V
Neuartige Tabakerzeugnisse

Artikel 17
Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse

Titel III
Nichttabakprodukte

Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse

Artikel 19
Pflanzliche Raucherzeugnisse

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Zusammenarbeit und Durchsetzung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Einfuhr, Verkauf und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Übergangsbestimmung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang I
LISTE der textlichen Warnhinweise (gemäß Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 1)

Anhang II
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 624/12

... Im Dezember 2011 schickten elf Dachorganisationen EU-Kommissar Andor und dem Generaldirektor für Beschäftigung, Soziales und Inklusion ein Schreiben, in dem sie Fortschritte bei der Ausarbeitung einer EU-Strategie gegen Obdachlosigkeit einmahnten. Und auch das Europäische Parlament forderte eine solche Strategie - zunächst in einer schriftlichen Erklärung (2010), danach in einer Entschließung (2011).

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Drucksache 624/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union

1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkt der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf das Budget

5. Inhalt der Verordnung

5.1. Ziele und Geltungsbereich

5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen

5.3. Partnerorganisationen

5.4. Durchführungsbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Grundsätze

Titel II
Ressourcen und Planung

Artikel 6
Gesamtmittel

Artikel 7
Operationelles Programm

Artikel 8
Genehmigung des operationellen Programms

Artikel 9
Änderungen des operationellen Programms

Artikel 10
Plattform

Titel III
Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation

Artikel 11
Durchführungsberichte und Indikatoren

Artikel 12
Bilaterales Treffen zur Überprüfung

Artikel 13
Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung

Artikel 14
Exante-Evaluierung

Artikel 15
Evaluierung im Programmplanungszeitraum

Artikel 16
Expost-Evaluierung

Artikel 17
Information und Kommunikation

Titel IV
Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 18
Kofinanzierung

Artikel 19
Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen

Artikel 20
Förderzeitraum

Artikel 21
Förderfähige Vorhaben

Artikel 22
Formen der Unterstützung

Artikel 23
Finanzhilfearten

Artikel 24
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 25
Technische Unterstützung

Titel V
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 26
Allgemeine Grundsätze

Artikel 27
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen

Artikel 29
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 30
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 31
Aufgaben der Auditbehörde

Artikel 32
Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Artikel 33
Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit der Auditbehörde

Titel VI
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen

Kapitel 1
Finanzmanagement

Artikel 35
Mittelbindungen

Artikel 36
Zahlungen der Kommission

Artikel 37
Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission

Artikel 38
An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge

Artikel 39
Zahlungen an die Empfängereinrichtungen

Artikel 40
Verwendung des Euro

Artikel 41
Zahlung und Verbuchung des Vorschusses

Artikel 42
Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung

Artikel 43
Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 44
Aussetzung von Zahlungen

Kapitel 2
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 45
Vorlage von Informationen

Artikel 46
Inhalt der Buchführung

Artikel 47
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 48
Verfügbarkeit von Unterlagen

Artikel 49
Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Kapitel 3
Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen

Artikel 50
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 51
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 52
Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 53
Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 54
Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen

Artikel 55
Angemessene Kontrolle operationeller Programme

Kapitel 4
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 56
Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 57
Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 58
Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen

Titel VII
Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Ausschussverfahren

Artikel 61
Inkrafttreten

Anhang I
Muster für das operationelle Programm

Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :

4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR

4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR

Anhang II
Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 877/11 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat lehnt nach wie vor Maßnahmen der EU betreffend die Qualität der angebotenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab. Auch hier steht zu befürchten, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten ausgehöhlt wird. Im Vertrag von Lissabon wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen anerkannt. Vor allem im Interesse der Kommunen ist daher darauf zu achten, dass die EU ihre Regelungskompetenz betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht zu Steuerungszwecken einsetzt und versucht, für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge eigene Qualitäts- und Sozialstandards einzuführen. Die Daseinsvorsorge muss im Entscheidungsbereich der Mitgliedstaaten und dort insbesondere der Kommunen verbleiben. Nur so kann auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen werden. Der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, unterstützt diese Haltung nach Auffassung des Bundesrates in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa" vom 10. Mai 2010, indem er betont, dass es primär Sache der Mitgliedstaaten sei, Qualität und Umfang von sozialen und lokalen öffentlichen Dienstleistungen festzulegen. Diese Leistungen werden auch durch die Mitgliedstaaten finanziert und sind Teil der nationalen Identität.



Drucksache 877/1/11

... 3. Der Bundesrat lehnt nach wie vor Maßnahmen der EU betreffend die Qualität der angebotenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ab. Auch hier steht zu befürchten, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten ausgehöhlt wird. Im Vertrag von Lissabon wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen anerkannt. Vor allem im Interesse der Kommunen ist daher darauf zu achten, dass die EU ihre Regelungskompetenz betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht zu Steuerungszwecken einsetzt und versucht, für den sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge eigene Qualitäts- und Sozialstandards einzuführen. Die Daseinsvorsorge muss im Entscheidungsbereich der Mitgliedstaaten und dort insbesondere der Kommunen verbleiben. Nur so kann auch dem Subsidiaritätsgedanken Rechnung getragen werden. Der ehemalige EU-Kommissar für Wettbewerb, Mario Monti, unterstützt diese Haltung nach Auffassung des Bundesrates in seinem Bericht "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa" vom 10. Mai 2010, indem er betont, dass es primär Sache der Mitgliedstaaten sei, Qualität und Umfang von sozialen und lokalen öffentlichen Dienstleistungen festzulegen. Diese Leistungen werden auch durch die Mitgliedstaaten finanziert und sind Teil der nationalen Identität.



Drucksache 90/11

... 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, der Präsidentin und dem Parlament der Republik Litauen, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 237/11

... 14. unterstützt die Entsendung einer Mission des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) nach Ägypten, um die allgemeine Menschenrechtslage nach den Änderungen in der Führung des Landes zu untersuchen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.