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"Kommissionsverordnung"
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Die EU-weit einheitlichen Zuteilungsregeln für die Handelsperiode 2021-2030 werden in einer unmittelbar geltenden Kommissionsverordnung festgelegt. Daher ist die Verordnungsermächtigung in § 10 hinfällig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber
§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.
Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr
§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011
cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG
Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
i Erstellung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode
1 Aufwand
2 Fallzahl
iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan
Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung
Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einbezogene Geschäftsprozesse
bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse
cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
6. Weitere Kosten
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 245/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetz es
... /EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) vorgesehen Prozess zur Harmonisierung derartiger Mitteilungen auf den 1. Juli 2014 festgelegt. Sie wurde durch Verordnung vom 20. Juni 2014 (BGBl. I S. 824) bis zum 1. Juli 2016 im Hinblick auf das Andauern des Übergangsprozesses auf EU-Ebene verlängert. Die Europäische Kommission hat nunmehr am 1. Februar 2016 einen Entwurf für eine Verordnung zur Einführung harmonisierter Giftinformationsmeldungen vorgelegt, über den demnächst im zuständigen Regelungsausschuss abgestimmt werden soll. Die Regelungen werden gemäß Artikel 2 der vorgesehenen Kommissionsverordnung ab dem 1. Juli 2019 wirksam.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3668: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Abs. 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 62/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Sanktionsverordnung
... Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
Abschnitt 8 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Abschnitt 9 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012
Abschnitt 10 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
§ 2 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004
Abschnitt 8 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012
§ 14 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Abschnitt 9 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012
§ 15 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012
§ 16 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012
Abschnitt 10 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und die auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
§ 17 Straftaten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
§ 18 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und den auf ihrer Grundlage fortgeltenden Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1497/2007 und Nr. 1516/2007
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
IV. Weitere Kosten
V. Nachhaltigkeitsprüfung
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 222/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Die vorliegende Verordnung soll zum einen die erforderlichen Verfahrensvorschriften für die Anordnung der Allgemeinverbindlichkeit schaffen sowie deren Anwendbarkeit auf den Sektor Milch und Milcherzeugnisse eröffnen. Zum anderen soll sie das Verfahren zur Umsetzung der beiden Kommissionsverordnungen, insbesondere die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) sowie das Verfahren in Bezug auf die Mitteilungspflichten der Organisationen, regeln.
Anlage
Zur Verordnung insgesamt
Artikel 1 Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
§ 13a Antragsberechtigung
§ 13b Antragsverfahren und Anhörung
§ 13c Vorzeitige Aufhebung
§ 15a Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung
§ 15b Allgemeinverbindlichkeit
§ 21a Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund
Länder und Kommunen
Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Einfügung des § 13a:
Einfügung des § 13b:
Einfügung des § 13c:
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Einfügung des § 15b:
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Drucksache 222/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Die vorliegende Verordnung soll das Verfahren zur Umsetzung der beiden Kommissionsverordnungen, insbesondere die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) sowie das Verfahren in Bezug auf die Mitteilungspflichten der Organisationen, regeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Mitteilungen
§ 4 Muster, Vordrucke und Formulare
§ 5 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 222/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Durchführung besonderer Vereinbarungen und Beschlüsse anerkannter Agrarorganisationen und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen über die Planung der Erzeugung im Milchsektor (Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung - MilchSonAgrarMSV )
... Die vorliegende Verordnung soll zum einen die erforderlichen Verfahrensvorschriften für die Anordnung der Allgemeinverbindlichkeit schaffen sowie deren Anwendbarkeit auf den Sektor Milch und Milcherzeugnisse eröffnen. Zum anderen soll sie das Verfahren zur Umsetzung der beiden Kommissionsverordnungen, insbesondere die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) sowie das Verfahren in Bezug auf die Mitteilungspflichten der Organisationen, regeln.
Zur Verordnung insgesamt
Artikel 1 Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
§ 10 Mindestmitgliederzahl; Reichweite der Anerkennung
Abschnitt 3a Allgemeinverbindlichkeit
§ 13a Antragsberechtigung
§ 13b Antragsverfahren und Anhörung
§ 13c Vorzeitige Aufhebung
§ 15a Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung
§ 15b Allgemeinverbindlichkeit
§ 21a Nicht anerkannte Erzeugerorganisationen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Bund
Länder und Kommunen
Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Einfügung des § 15a:
Einfügung des § 15b:
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Drucksache 188/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetz es
... Die Europäische Kommission ist in der in § 28 Absatz 12 Satz 3 ChemG erwähnten Überprüfung nach Artikel 45 Absatz 4 der CLP-Verordnung zu einer positiven Einschätzung der Möglichkeiten einer EU-Harmonisierung der Mitteilungspflichten über die Zusammensetzung von Gemischen gelangt (s. Bericht der Kommission von Januar 2012 "Harmonisation of Information for Poison Centres, Review according to Article 45 (4) of Regulation (EC) No 1272/2008 on classification, labelling and packaging of substances and mixtures", im Internet abrufbar unter http://ec.europa.eu/enterprise/sectors /chemicals/files/clp/review art45 4 clp final en.pdf). Sie hat unter Einbeziehung von Vertretern der beteiligten Kreise eine konkrete Konzeption für eine entsprechende Kommissionsverordnung erarbeitet. Die inhaltlichen und verfahrensmäßigen Eckpunkte hat sie im November 2013 im Beratungsgremium der für die CLP-Verordnung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (CARACAL) zur Diskussion gestellt (s. Doc. CA/42/2013 vom 13.11.2013, im Internet abrufbar unter https://circabc.europa.eu - dort Kategorie "European Commission/Environment", Rubrik"Öffentlicher Zugriff", Titel "CARACAL documents"). Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten haben das Eckpunktepapier überwiegend positiv kommentiert. Es kann deshalb aus derzeitiger Sicht davon ausgegangen werden, dass die Kommission dem im Papier dargelegten Zeitplan entsprechend im Herbst 2014 ihren Verordnungsvorschlag in das Rechtsetzungsverfahren (Regelungsausschussverfahren mit Kontrolle) einbringen wird. Mit einer Verabschiedung der Harmonisierungsmaßnahme wäre dann im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen. Im Anschluss wird eine nationale Anpassungsrechtsetzung erforderlich, in deren Zusammenhang ggf. auch der Übergang auf das harmonisierte Meldesystem näher zu regeln sein wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Erfüllungsaufwand
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 704/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz -Anwendungsverordnung
... aufgeführten Kulturen. Zwar werden einige Kulturen in der Regel nicht in Deutschland angebaut, der Vollständigkeit halber und zur Vermeidung von Missverständnissen werden aber alle Kulturen genannt. Die Verbote zur Behandlung von Saatgut beschränken sich dabei entsprechend der Kommissionsverordnung auf Sommergetreide, da zur Behandlung von Wintergetreide in Deutschland keine Zulassungen mehr bestanden und es daher auch keine Aufbrauchfrist gibt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
§ 9 Anwendbarkeit von Vorschriften
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2678: Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Überprüfung aller geltenden Kommissionsverordnungen, die auf der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates (Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren) beruhen
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 809/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikalien sicherheit
... und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Sanktionsbewehrung gemeinschafts- oder unionsrechtlicher Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit (Chemikalien-Sanktionsverordnung - ChemSanktionsV)
Abschnitt 1 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 850/2004
§ 1 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004
§ 2 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004
Abschnitt 2 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen
§ 3 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
§ 4 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und auf ihrer Grundlage erlassener Kommissionsverordnungen
Abschnitt 3 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
§ 5 Straftaten nach Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
§ 6 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Abschnitt 4 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 689/2008
§ 7 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008
§ 8 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 689/2008
Abschnitt 5 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
§ 9 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
§ 10 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
Abschnitt 6 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG
§ 11 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008/EG
Abschnitt 7 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
§ 12 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
§ 13 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Besondere Rahmenbedingungen der Sanktionsbewehrung der REACH-Verordnung
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
1. Artikel 1 §§ 1 und 2
2. Artikel 1 § 3
3. Artikel 1 § 4
Zu den Tatbeständen im Einzelnen:
4. Artikel 1 § 5
5. Artikel 1 § 6
Zu den Tatbeständen des § 6 Absatz 1 im Einzelnen
6. Artikel 1 §§ 7 und 8
7. Artikel 1 §§ 9 und 10
8. Artikel 1 § 11
9. Artikel 1 § 12
10. Artikel 1 § 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1023: Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit
Drucksache 28/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2011) 8 endg.
... (7) Im Falle technischer Regulierungsstandards ist es angezeigt, das in den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. .../2010 [EBA], der Verordnung (EU) Nr. .../2010 [ESMA] und der Verordnung (EU) Nr. .../2010 [EIOPA] vorgesehene Verfahren einzuführen. Technische Durchführungsstandards sollten nach dem in Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. .../2010 [EBA], der Verordnung (EU) Nr. .../2010 [ESMA] und der Verordnung (EU) Nr. .../2010 [EIOPA] vorgesehenen Verfahren festgelegt werden. Der Europäische Rat hat das vierstufige "Lamfalussy-Konzept" gebilligt, um den Regulierungsprozess im Bereich der Finanzgesetzgebung der Union effizienter und transparenter zu gestalten. Die Kommission ist ermächtigt, in vielen Bereichen Maßnahmen der Stufe 2 zu erlassen, und zahlreiche Kommissionsverordnungen und -richtlinien der Stufe 2 sind bereits in Kraft. Sollen in technischen Standards die Bedingungen für die Anwendung entsprechender Maßnahmen der Stufe 2 weiterentwickelt, spezifiziert und festgelegt werden, sollten die Standards erst nach Erlass der betreffenden Stufe-2-Maßnahmen festgelegt werden und keine inhaltliche Änderung dieser Stufe-2-Maßnahmen bewirken.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung der interessierten Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag
6.1 Weitere Änderungen an der Solvabiliät-II-Richtlinie
5 Übergangsbestimmungen
Änderungen in Bezug auf Stufe-2-Ermächtigungen
Aufnahme der Europäischen Genossenschaft SCE in die Liste der zulässigen Formen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
Absolute Untergrenze der Mindestkapitalanforderung in Euro
Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Monate
Vorschlag
Artikel 50 Delegierte Rechtsakte
Artikel 52 Informationen für die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und von ihr vorzulegende Berichte
Artikel 56 Bericht über Solvabilität und Finanzlage: delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 77a Von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Artikel 86 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 92 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 97 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 99 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 109a In die Standardformel einfließende harmonisierte technische Daten: Rolle der Europäischen
Artikel 111 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 114 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 127 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 130 Delegierte Rechtsakte
Artikel 135 Delegierte Rechtsakte
Artikel 143 Delegierte Rechtsakte
Artikel 234 Delegierte Rechtsakte
Artikel 241 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: delegierte Rechtsakte
Artikel 259 Berichterstattung der EIOPA
Artikel 301a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 301b Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 301c Einwände gegen delegierte Rechtsakte
ABSCHNITT 3 In delegierten Rechtsakten festgelegte Übergangsmaßnahmen
Artikel 308a Übergangsbestimmungen
Artikel 308b Delegierte Rechtsakte
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 872/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments KOM (2011) 839 endg.
... ) : Die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist ein eigenständiger Bereich der Beziehungen zwischen der EU, den ENP-Partnerländern und Russland, mit dem die Voraussetzungen für die Umsetzung gemeinsamer Intitiativen auf beiden Seiten der EU-Grenzen im Rahmen eines einheitlichen Regelwerks geschaffen wurden. Diese Form der Zusammenarbeit funktioniert zwar relativ reibungslos, in Konsultationen mit den Beteiligten hat sich jedoch gezeigt, dass einige, auch für die Verordnung relevante Änderungen erforderlich sind. Dazu gehören u.a. die Ausweitung des geografischen Anwendungsbereichs auf wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren, die für das reibungslose Funktionieren der Programme von Bedeutung sind, die uneingeschränkte Anwendung des Prinzips der gemeinsamen Mittelverwaltung, wobei die Finanzierungsvereinbarungen von den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden und die Einführung spezifischer Vorschriften für die Kofinanzierung durch Partnerländer und den besonderen Status von Russland. Auch an der Kommissionsverordnung mit den Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit müssen weitreichende Änderungen vorgenommen werden, die hauptsächlich die Verwaltungsmethoden betreffen.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Allgemeiner Hintergrund
Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Konsultationen interessierter Kreise
Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU
Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP
Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit
Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik
4 Folgenabschätzung
• Option 0:
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Subsidiarität
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen
4 Vereinfachung
Vorschlag
Titel I Ziele Grundsätze
Artikel 1 Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifische Ziele der Unterstützung der Union
Artikel 3 Strategischer Rahmen
Artikel 4 Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung
Artikel 5 Kohärenz und Geberkoordinierung
Titel II Programmierung Mittelzuweisung
Artikel 6 Programmarten
Artikel 7 Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme
Titel III Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 8 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 9 Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit
Artikel 10 Gemeinsame operationelle Programme
Artikel 11 Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme
Artikel 12 Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Änderung des Anhangs
Artikel 14 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer
Artikel 17 Aussetzung der Unterstützung der Union
Artikel 18 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 19 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Partnerländer im Sinne des Artikels 1
Drucksache 816/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (ABl. EU (Nr.) L 240 S. 1), welche ersetzt worden ist durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 vom 20. Februar 2008, hat die Kommission die Inhalte der JAR-21 als Kommissionsverordnung (EG) Nr. 1702/2003 erlassen. Dabei wurden die Bestimmungen auch auf Luftschiffe und bemannte Ballone ausgeweitet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
Drucksache 74/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. ..../.... (gemeinsames Verfahren) KOM (2007) 872 endg.; Ratsdok. 5431/08
... Die Zulassung und Verwendung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten ist in der Europäischen Union seit 1997, als die Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten erlassen wurde, harmonisiert. Das derzeitige einschlägige Gemeinschaftsrecht umfasst die Verordnung über neuartige Lebensmittel und eine Kommissionsverordnung.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung
• Anhörung von Interessenträgern
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen bewertet wurden.
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Kapitel I – Einleitende Bestimmungen
Kapitel II – Anforderungen an neuartige Lebensmittel und deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Kapitel III – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel IV – Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Einholen von Informationen über die Verwendung eines Lebensmittels für den menschlichen Verzehr
Kapitel II Anforderungen an neuartige Lebensmittel und deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Artikel 5 Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Artikel 6 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste
Artikel 7 Inhalt der Gemeinschaftsliste
Artikel 8 Herkömmliche Lebensmittel aus Drittländern
Artikel 9 Fachliche Anleitung
Artikel 10 Gutachten der Behörde
Artikel 11 Verpflichtungen der Lebensmittelunternehmer
Kapitel III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 12 Datenschutz
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Ausschuss
Artikel 15 Überprüfung
Kapitel IV Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Erstellung der Gemeinschaftsliste
Artikel 18 Übergangsmaßnahmen
Artikel 19 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. ... [gemeinsames Verfahren]
Artikel 20 Inkrafttreten
Drucksache 106/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2009 zur materiellen Deprivation KOM (2008) 22 endg.; Ratsdok. 5869/08
... 9. Der Entwurf der Kommissionsverordnung fand bei den Direktoren der Sozialstatistik der Mitgliedstaaten auf ihrer Sitzung vom 17. und 18. September 2007 breite Unterstützung: Alle Länder bis auf Dänemark befürworteten den Verordnungsentwurf.
Drucksache 148/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... Satz 1 gilt nicht für die Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für militärische Einsätze verwendet werden. Die zuständige Behörde kann Abschlusszeugnisse von Ausbildungsgängen, die den Anforderungen der [einsetzen: Zitate der Kommissionsverordnungen xxx - Kälte, xxx - Brandschutz, xxx - Hochspannung, xxx - Lösungsmittel] oder [einsetzen: Zitat der Kommissionsverordnung xxx - KFZ] entsprechen, als Sachkundenachweis im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 anerkennen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
§ 4 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
§ 6 Zertifizierung von Betrieben
§ 7 Kennzeichnung in deutscher Sprache
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Durch die einheitliche GMO ab dem 1. Januar 2009 wird diese Verordnung mit den beiden Kommissionsverordnungen Nr. 2090/2002 und 3122/94 zu einer neuen Verordnung zusammengefasst, die zum gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt.
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 148/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... Nach der in § 5 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung vorgesehenen Regelung sollen die zuständigen Landesbehörden prüfen, ob Abschlusszeugnisse von bestimmten Ausbildungsgängen den in den jeweiligen Kommissionsverordnungen festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Dies ist mit vertretbarem Aufwand durch die Landesbehörden nicht leistbar. Dagegen verfügen die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerksinnungen über entsprechende Erfahrungen sowie den erforderlichen Sach- und Fachverstand zur Prüfung der betreffenden Abschlusszeugnisse.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
A Änderungen
1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 5 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 - neu -
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 - neu -In § 5 Abs. 2 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2*
7. Zu § 5 Abs. 3
8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3
9. Zu § 8 Abs. 2
10. Zu § 9 Abs. 1
11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -In § 9 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:
12. Zu § 9 Abs. 2
13. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7
B Entschließung
Drucksache 148/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... Nach der in § 5 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung vorgesehenen Regelung sollen die zuständigen Landesbehörden prüfen, ob Abschlusszeugnisse von bestimmten Ausbildungsgängen den in den jeweiligen Kommissionsverordnungen festgelegten Mindestanforderungen entsprechen. Dies ist mit vertretbarem Aufwand durch die Landesbehörden nicht leistbar. Dagegen verfügen die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerksinnungen über entsprechende Erfahrungen sowie den erforderlichen Sach- und Fachverstand zur Prüfung der betreffenden Abschlusszeugnisse.
1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 - neu -
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - *
7. Zu § 5 Abs. 3
8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3
9. Zu § 8 Abs. 2
10. Zu § 9 Abs. 1
11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -
12. Zu § 9 Abs. 2
13. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2
Drucksache 252/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung des Wissenstransfers zwischen den Forschungseinrichtungen und der Industrie in Europa: hin zu offener Innovation - Umsetzung der Lissabon Agenda -KOM (2007) 182 endg. Ratsdok. 8323/07
... 32 Solche Unterstützung fällt entweder unter die Bestimmungen über Beratungsleistungen in der Kommissionsverordnung (EG) Nr. 70/2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen, ABl. L 10 vom 13.1.2001, oder unter Nummer 5.6 des neuen Rahmens für staatliche FEI-Beihilfen.
1. Der Handlungsbedarf
2. Die Industrie und die Forschungseinrichtungen - Gemeinsam auf dem Weg zu einer Wissenswirtschaft
2.1. Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer
2.2. Förderung von unternehmerischem Denken
3. Verwirklichung des Ziels durch die Zusammenarbeit von Mitgliedsataaten und Gemeinschaft
3.1. Das Europäische Technologieinstitut
3.2. Zusammenarbeit
• Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen und KMU
• Messung der Fortschritte
3.3. Finanzielle Unterstützung
• Staatliche Beihilfen
• EU-Kohäsionspolitik
• EG-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung RP und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP
4. Schlussfolgerung
Drucksache 728/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 76/768 /EWG, 88/378 /EWG und 1999/13 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53 /EG, 2002/96 /EG und 2004/42 /EG zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. ..... über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KOM (2007) 611 endg.; Ratsdok. 14110/07
... ) aktualisiert, in der eine Kommissionsverordnung über diese Methoden vorgesehen ist.
Drucksache 558/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz – EBPG)
... Die Rechtsform der Durchführungsmaßnahmen, mit denen die Kommission Ökodesign-Anforderungen bestimmt liegt nicht fest. Es kann sich um gemeinschaftsrechtliche Richtlinien, Verordnungen oder Entscheidungen handeln, wobei die Rechtsform von Produktgruppe zu Produktgruppe durchaus variieren kann. Die betreffenden Maßnahmen können in den Mitgliedstaaten unmittelbare bindende Rechtswirkungen entfalten (so insbesondere im Falle von Kommissionsverordnungen) oder auch nicht (insbesondere im Falle von Richtlinien). § 3 ermächtigt deshalb zum Erlass einer Rechtsverordnung, mit der die Durchführungsmaßnahmen der Kommission in nationales Recht umgesetzt werden können, wenn sie diejenigen Personen, die für die Ökodesign-Konformität haften, rechtlich nicht unmittelbar binden oder wenn sie der Ergänzung durch nationales Recht bedürfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen
§ 5 Informationspflichten
§ 6 CE-Kennzeichnung
§ 7 Überwachung
§ 8 Meldeverfahren
§ 9 Veröffentlichung von Informationen
§ 10 Beauftragte Stelle
§ 11 Zugelassene Stellen
§ 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
§ 15 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gesetzesziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)
Drucksache 204/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft KOM (2007) 76 endg. Ratsdok. 7413/07
... : Eine einzige Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinschaftliche Statistik der offenen Stellen, die einen gemeinsamen Rahmen für eine vierteljährliche und eine jährliche Statistik der offenen Stellen vorgibt und in zwei Kommissionsverordnungen weiterentwickelt würde, mit einer Reihe von bedarfsspezifischen Durchführungsmaßnahmen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Angewandte Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Analyse der Auswirkungen und Folgen
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Offene Stellen
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Stichtage und technische Spezifikationen
Artikel 5 Quellen
Artikel 6 Datenübermittlung
Artikel 7 Qualität
Artikel 8 Durchführbarkeitsstudien
Artikel 9 Finanzierung
Artikel 10 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Durchführungsbericht
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 14/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 6/2002 und (EG) Nr. 40/94, mit der dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle Wirkung verliehen wird KOM (2005) 689 endg.; Ratsdok. 5124/06
... Die vorgeschlagene Struktur des Textes bewirkt, dass Durchführungsmaßnahmen, wie sie in den Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 2245/20025, Nr. 2246/20026 und Nr. 216/967 festgelegt sind, im Prinzip entsprechend auf diese Eintragungen anzuwenden sind. Wo erforderlich wird die Kommission die Verordnungen ändern, zum Beispiel in Bezug auf die Prüfung auf Eintragungshindernisse gemäß Artikel 106e dieses Vorschlags.
Drucksache 355/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik
... Daneben ist die Parteivermögenskommissionsverordnung, die neben Verfahrensbestimmungen auch die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sekretariats der UKPV darstellt, aufzuheben und es sind die auf die UKPV bezogenen Regelungen des
Drucksache 13/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu der am 2. Juli 1999 in Genf abgeschlossenen Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle KOM (2005) 687 endg.; Ratsdok. 5123/06
... In Artikel 2 Absatz 1 ist festgelegt, dass der Präsident des Rates nach Verabschiedung dieses Vorschlags die Beitrittsurkunde gemäß Artikel 27 der Genfer Akte beim Generaldirektor der WIPO hinterlegt. Um Komplikationen bei der Anwendung der Genfer Akte in der Europäischen Gemeinschaft zu vermeiden, wird klargestellt, dass die Beitrittsurkunde ab dem Tag hinterlegt werden kann, an dem der Rat und die Kommission die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen beschlossen haben (Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Kommissionsverordnung zur Änderungen der Durchführungsverordnung 2245/2002 und Kommissionsverordnung zur Änderung der Gebührenordnung 2246/2002).
Begründung
1. Einleitung
2. Die Genfer Akte
3. Rechtsgrundlage
4. Verfahren für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte
5. Erklärungen im Rahmen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte
6. Erläuterung zu den Artikeln
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
7. Weitere Maßnahmen, die durch den Beitritt der Gemeinschaft zu Genfer Akte erforderlich werden
8. Schlussfolgerungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Genfer Akte vom 2. Juli 1999 EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Abkürzungen
Artikel 2 Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen
Kapitel I Internationale Anmeldung und Internationale Eintragung
Artikel 3 Berechtigung zur Einreichung einer internationalen Anmeldung
Artikel 4 Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung
Artikel 5 Inhalt der internationalen Anmeldung
Artikel 6 Priorität
Artikel 7 Benennungsgebühren
Artikel 8 Berichtigung von Mängeln
Artikel 9 Anmeldedatum der internationalen Anmeldung
Artikel 1015 Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung
Artikel 11 Aufschiebung der Veröffentlichung
Artikel 12 Schutzverweigerung
Artikel 13 Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells
Artikel 14 Wirkungen der internationalen Eintragung
Artikel 15 Ungültigerklärung
Artikel 16 Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler
Artikel 17 Erste Schutzfrist und Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer
Artikel 18 Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen
Kapitel II Verwaltungsbestimmungen
Artikel 19 Gemeinsames Amt mehrerer Staaten
Artikel 20 Mitgliedschaft im Haager Verband
Artikel 21 Versammlung
Artikel 22 Internationales Büro
Artikel 23 Finanzen
Artikel 24 Ausführungsordnung
Kapitel III Revision und Änderung
Artikel 25 Revision dieses Abkommens
Artikel 26 Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 27 Möglichkeit, Vertragspartei dieses Abkommens zu werden
Artikel 28 Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts
Artikel 29 Verbot von Vorbehalten
Artikel 31 Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960
Artikel 32 Kündigung dieses Abkommens
Artikel 33 Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung Unterschrift
Artikel 34 Verwahrer
4 Erklärung
4 Erklärung
4 Erklärung
Drucksache 668/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... Die JAR-145 ist in der aktuellen Fassung der JAA als Anhang II (Teil-145) in die Kommissionsverordnung übernommen worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
Artikel 6 Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Artikel 7 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 8 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummern 11 bis 17
Zu Nummer 14
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 909/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien KOM (2006) 745 endg.; Ratsdok. 16293/06
durch die Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1213/2003, 775/2004 und 777/2006 vorgenommenen
Drucksache 17/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau / die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06
... " festgelegt. Diese Produktionsvorschriften sollten die Parameter für die im Wege von Kommissionsverordnungen zu erlassenden Durchführungsbestimmungen vorgeben.
Drucksache 715/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt KOM (2005) 429 endg.; Ratsdok. 12588/05
... Mit einer Ausnahme strebt die Kommission durch die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 keine wesentliche Änderung ihrer Zuständigkeiten im Bereich der Sicherheit der Zivilluftfahrt an. Ziel des Vorschlag ist vielmehr eine Korrektur des Gleichgewichts zwischen den Vorschriften in der Rahmenbestimmung (derzeitige Verordnung (EG) Nr. 2320/2002, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 849/2003) und den Vorschriften in den derzeit sieben Durchführungsbestimmungen: Kommissionsverordnungen (EG) Nrn. 622/2003, 1217/2003, 1486/2003, 68/2004, 1138/2004, 781/2005 und 857/2005.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Vorhandene Bestimmungen im Bereich des Vorschlags
• Übereinstimmungen mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultierung der betroffenen Gruppen und Folgenabschätzung
• Konsultierung der betroffenen Gruppen Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden
• Zusammenfassung und Berücksichtigung der Reaktionen
• Einholung und Nutzung von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Prinzip der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments vorgeschlagenes Instrument: Verordnung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
Vereinfachung Ziel des Vorschlags ist die Vereinfachung der Rechtsvorschriften
• Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Ausführliche Beschreibung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für
Artikel 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Artikel 4 Gemeinsame Normen
Artikel 5 Anwendung strengerer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 6 In Bezug auf Drittländer erforderliche Sicherheitsmaßnahmen
Artikel 7 Nationale Behörde
Artikel 8 Programme
Artikel 9 Nationales Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt
Artikel 10 Programm für die Flughafensicherheit
Artikel 11 Sicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen
Artikel 12 Sicherheitsprogramm für Stellen, die Luftsicherheitsnormen anwenden
Artikel 13 Nationales Qualitätskontrollprogramm
Artikel 14 Kommissionsinspektionen
Artikel 15 Verbreitung von Informationen
Artikel 16 Ausschuss
Artikel 17 Drittländer
Artikel 18 Sanktionen
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Gemeinsame Normen für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen (Artikel 4)
1. Flughafensicherheit
1.1 Auflagen für die Flughafenplanung
1.2 Zugangskontrolle
1.3 Durchsuchung von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen
1.4 Überprüfung von Fahrzeugen
1.5 Überwachung, Streifen und andere physische Kontrollen
2. Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen
3. Sicherheit der Luftfahrzeuge
4. Fluggäste und Handgepäck
4.1 Durchsuchung von Fluggästen und Handgepäck
4.2 Schutz von Fluggästen und Handgepäck
4.3 Potenziell gefährliche Fluggäste
5. Aufgegebenes Gepäck 5.1 Durchsuchung des aufgegebenen Gepäcks
5.2 Schutz des aufgegebenen Gepäcks
5.3 Zuordnung von aufgegebenem Gepäck
6. Fracht
6.1 Sicherheitskontrollen für Fracht
6.2 Schutz der Fracht
7. Post und Material von Luftfahrtunternehmen
8. Bordvorräte
9. Flughafenlieferungen
10. Sicherheitsmassnahmen während des Flugs
11. Einstellung und Schulung von Personal
12. Sicherheitsausrüstung
Drucksache 924/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... Die JAR-145 ist in der aktuellen Fassung der JAA als Anhang II (Teil-145) in die Kommissionsverordnung übernommen worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrsordnung
1. § 6 wird wie folgt geändert:
2. § 11c wird wie folgt geändert:
3. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt:
4. Dem § 22 Abs. 1 Nr. 8 werden die folgenden Halbsätze angefügt:
5. § 22a wird wie folgt geändert:
6. In § 43 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt:
7. Die Anlage 2 zu § 21 LuftVO wird wie folgt geändert:
8. Die Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
1. In der Inhaltsübersicht
2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2
3. In § 8 Abs. 2 wird Nummer 5 wie folgt gefasst:
4. Die §§ 9 und 10 werden wie folgt gefasst:
5. In § 12 Abs. 3
6. § 42 wird wie folgt geändert:
7. § 52 wird wie folgt geändert:
8. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.
9. § 57 wird wie folgt geändert:
10. Nach § 62 wird folgender neuer § 62a eingefügt:
11. § 75 wird wie folgt gefasst:
12. Die Überschrift des Unterabschnittes 9 des Vierten Abschnittes vor § 90 wird wie folgt gefasst:
13. In § 90
14. § 91 wird wie folgt geändert:
15. § 92 wird wie folgt geändert:
16. § 93 wird wie folgt geändert:
17. Nach § 93 wird folgender § 93a angefügt:
18. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst:
19. § 94 wird wie folgt gefasst:
20. § 95 wird wie folgt gefasst:
21. § 96 wird wie folgt gefasst:
22. § 96a wird wie folgt geändert:
23. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:
24. § 97 wird wie folgt gefasst:
25. Nach § 100 wird folgender § 100a angefügt:
26. § 108 wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
Artikel 6 Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Artikel 7 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 8 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 18
Zu Nummer 15
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 26
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 904/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwurf für eine Verordnung des Rates über die elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten und die Fernerkundung KOM (2004) 724 endg.; Ratsdok. 14181/04
... Dieses Projekt wird derzeit durchgeführt und im Jahr 2005 werden die Spezifikationen verfügbar sein. Die derzeitigen Rechtsvorschriften über das Logbuch und die anderen Erfassungsanforderungen werden durch eine Kommissionsverordnung entsprechend geändert werden.
Drucksache 177/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Drucksache 454/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines europäischen Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG, 2009/138 /EG, 2011/61 /EU und der Verordnungen (EU) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 - COM(2015) 472 final
Drucksache 510/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" COM(2015) 610 final
Drucksache 637/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2017 - Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt COM(2016) 710 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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