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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kommunalbereich"


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Drucksache 30/13 (Beschluss)

... Kleine öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU), die zum Staatssektor gehören (sog. Extrahaushalte), sollen von den vierteljährlichen Erhebungen der Einnahmen und Ausgaben bzw. Aufwendungen und Erträge ausgenommen werden, da das Gesamtergebnis in diesem Bereich in großem Maße von statistischen Ausreißern beeinflusst wird. Um eine spürbare Entlastung der kleinen FEU zu erreichen, ist eine deutliche Erhöhung der bisher vorgesehenen Abschneidegrenze in Höhe von 250 000 Euro auf 1 000 000 Euro notwendig. Unterjährig genügen für die kleinen FEU sog. Zuschätzungen auf der Grundlage der Jahreserhebungen. Durch die Anhebung der Abschneidegrenze werden unterjährig vor allem FEU im Kommunalbereich von Berichtspflichten ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 3 Absatz 8 Nummer 1 bis 4 FPStatG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Nummer 1 Buchstabe a, b, e, f, g, h, Nummer 4 Buchstabe a FPStatG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee und ff § 6 Absatz 1 Nummer 8 und 9 FPStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 10, 13a - neu - und 15 § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 13 Absatz 2 - neu - und § 15 FPStatG

Zu a

Zu b

Zu c

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu - FPStatG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 2 Satz 2 FPStatG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 7 FPStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b FPStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 11 Absatz 4 FPStatG

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 12 FPStatG

11. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe c - neu - § 14 Absatz 3 - neu - FPStatG

12. Zu Artikel 3 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 30/1/13

... Kleine öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU), die zum Staatssektor gehören (sog. Extrahaushalte), sollen von den vierteljährlichen Erhebungen der Einnahmen und Ausgaben bzw. Aufwendungen und Erträge ausgenommen werden, da das Gesamtergebnis in diesem Bereich in großem Maße von statistischen Ausreißern beeinflusst wird. Um eine spürbare Entlastung der kleinen FEU zu erreichen, ist eine deutliche Erhöhung der bisher vorgesehenen Abschneidegrenze in Höhe von 250 000 Euro auf 1 000 000 Euro notwendig. Unterjährig genügen für die kleinen FEU sog. Zuschätzungen auf der Grundlage der Jahreserhebungen. Durch die Anhebung der Abschneidegrenze werden unterjährig vor allem FEU im Kommunalbereich von Berichtspflichten ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 3 Absatz 8 Nummer 1 bis 4 FPStatG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Nummer 1 Buchstabe a, b, e, f, g, h, Nummer 4 Buchstabe a FPStatG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Nummer 1 und Nummer 4 FPStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 FPStatG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee und ff § 6 Absatz 1 Nummer 8 und 9 FPStatG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10, 13a - neu - und 15 § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 13 Absatz 2 - neu - und § 15 FPStatG

Zu a

Zu b

Zu c

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu - FPStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 2 Satz 2 FPStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 7 FPStatG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 11 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b FPStatG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 11 Absatz 4 FPStatG

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 12 FPStatG

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe c - neu - § 14 Absatz 3 - neu - FPStatG

14. Zu Artikel 3 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 604/10 (Beschluss)

... - Auf Bedenken stößt insbesondere die nach Artikel 3 vorgesehene Verpflichtung für alle Teilsektoren des Staats, und damit auch die Kommunen, monatliche Haushaltsdaten auf Kassenbasis innerhalb eines Monats nach Ablauf des Berichtsmonats zu liefern, und zwar einschließlich einer Umrechnung dieser Daten nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 95 (ESVG 95). Da die Kommunen ihre Haushaltsdaten vierteljährlich melden, würde für diesen Bereich - einschließlich einer Aufbereitung durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder - eine Verdreifachung des Aufwandes eintreten. Dies wird der finanzpolitischen Bedeutung des Kommunalbereichs im Rahmen der Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland nicht gerecht. Selbst im Krisenjahr 2009 entfiel nur 5,5 Prozent des Finanzierungssaldos des deutschen Staatssektors (Berechnungsstand: August 2010) auf die Kommunen. In den drei Vorjahren erzielten die Kommunen Finanzierungsüberschüsse. Ende 2009 waren nur 6,7 Prozent der Kreditmarktschulden (einschließlich Kassenkredite) des öffentlichen Gesamthaushalts auf die Kommunen zurückzuführen. - Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass vierteljährliche Steuertermine und Quartalszahlungen im kommunalen Finanzausgleich bei den Kommunalhaushalten ein wesentlich höheres Gewicht haben als entsprechende Vorgänge bei Bund und Ländern. Monatsergebnisse können die Entwicklung in diesem Bereich daher nicht zuverlässig abbilden.



Drucksache 604/1/10

... - Auf Bedenken stößt insbesondere die nach Artikel 3 vorgesehene Verpflichtung für alle Teilsektoren des Staats, und damit auch die Kommunen, monatliche Haushaltsdaten auf Kassenbasis innerhalb eines Monats nach Ablauf des Berichtsmonats zu liefern, und zwar einschließlich einer Umrechnung dieser Daten nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 95 (ESVG 95). Da die Kommunen ihre Haushaltsdaten vierteljährlich melden, würde für diesen Bereich - einschließlich einer Aufbereitung durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder - eine Verdreifachung des Aufwandes eintreten. Dies wird der finanzpolitischen Bedeutung des Kommunalbereichs im Rahmen der Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland nicht gerecht. Selbst im Krisenjahr 2009 entfiel nur 5,5 Prozent des Finanzierungssaldos des deutschen Staatssektors (Berechnungsstand: August 2010) auf die Kommunen. In den drei Vorjahren erzielten die Kommunen Finanzierungsüberschüsse. Ende 2009 waren nur 6,7 Prozent der Kreditmarktschulden (einschließlich Kassenkredite) des öffentlichen Gesamthaushalts auf die Kommunen zurückzuführen. - Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass vierteljährliche Steuertermine und Quartalszahlungen im kommunalen Finanzausgleich bei den Kommunalhaushalten ein wesentlich höheres Gewicht haben als entsprechende Vorgänge bei Bund und Ländern. Monatsergebnisse können die Entwicklung in diesem Bereich daher nicht zuverlässig abbilden.



Drucksache 113/08

... " eingeführt. Danach sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig für Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen Gebietskörperschaften überwiegend beteiligt sind oder auf deren Organe sie einen maßgeblichen Einfluss ausüben. Im Kommunalbereich sind Verkehrsunternehmen, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke, Seefahrtsunternehmen und landwirtschaftliche Unternehmen hiervon ausgenommen (kommunale Ausnahmebetriebe).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 139a
Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland

Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen

§ 171
Mittel der Unfallversicherungsträger

§ 172
Betriebsmittel

§ 172a
Rücklage

§ 172b
Verwaltungsvermögen

§ 172c
Altersrückstellungen

Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 176
Grundsatz

§ 177
Begriffsbestimmungen

§ 178
Gemeinsame Tragung der Rentenlasten

§ 179
Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung

§ 180
Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht

§ 181
Durchführung des Ausgleichs

§ 184
Rücklage

§ 218e
Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

§ 219
Beitragsberechnung

§ 219a
Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen

§ 220
Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften

Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 222
Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 223
Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

§ 224
Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Artikel 2
Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld

§ 358
Aufbringung der Mittel

§ 359
Einzug und Weiterleitung der Umlage

§ 360
Umlagesatz

§ 361
Verordnungsermächtigung

§ 362
Übergangsregelung

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Unterabschnitt 3a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137a
Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse

§ 137b
Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung

§ 137c
Vermögen, Haftung

§ 137d
Organe

§ 137e
Beirat

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Fünfter Abschnitt

§ 20a
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20b
Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 8
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Besitzstandsschutz

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 11
Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen

§ 13
Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Artikel 12
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

A. Ausgangslage

B. Ziele und Maßnahmen

Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Trägerzahl und Selbstverwaltung

Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

4 Vermögensrecht

4 Arbeitsschutz

4 Insolvenzgeldumlage

Weitere Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 171

Zu § 172

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 172a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 172b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 172c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu § 176

Zu § 177

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 178

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 179

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 180

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 181

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 137a

Zu § 137b

Zu § 137c

Zu § 137d

Zu § 137e

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

C. Finanzieller Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)


 
 
 


Drucksache 780/1/06

... Absatz 3 entspricht § 107b Abs. 5 BeamtVG und ist insbesondere für Zahlungsansprüche – auch im Kommunalbereich – wichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/1/06




1. Zu § 4 und § 5 Abs. 1*

2. Zu § 5 Abs. 1

3. Zu der Inhaltsübersicht Abschnitte 3 und 4 § 13

4. Zu §§ 14 und 15

5. Zu § 20

6. Zu § 20

7. Zu § 21 Abs. 1 Nr. 1

8. Zu § 23 Abs. 2a - neu -In § 23 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

9. Zu § 23 Abs. 3

10. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 31 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

11. Zu § 32 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 32 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

12. Zu § 32 Abs. 3 - neu -Dem § 32 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 39 Abs. 1a - neu -In § 39 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 41

15. Zu § 48 Abs. 2

16. Zu Abschnitt 9a neu § 62a - neu -

17. Zu § 63 Abs. 10

18. Zu den §§ 63 und 64

19. Zu §§ 63 und 64

20. Zu §§ 63 und 64

21. Zu § 64


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.