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Drucksache 437/1/20

... Die praktische Bedeutung des bedingten Sperrvermerks für diese Einrichtungen ist äußerst gering. Eine Beibehaltung des für die kommunalen Meldebehörden aufwändigen, manuell durchzuführenden Verfahrens ist bei einer Abwägung mit dem Nutzen für die Betroffenen nicht gerechtfertigt.



Drucksache 11/20

... Die Querung von breiten Wasserstraßen und sonstigen Flussläufen erfolgt zu erheblichen Teilen durch Fernstraßen in der Baulast des Bundes, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind. Bundesautobahnen und als Kraftfahrstraßen ausgewiesene Bundesstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Da der Radverkehr auf diesen Straßen ausgeschlossen ist, erfordern die Baulastaufgaben keine Entflechtung der Verkehrsarten aus Verkehrssicherheitsgründen. Gegenwärtig erfasst die fernstraßenrechtliche Baulast somit keine Radwege auf Brücken für den Schnellverkehr. Durch die Ermöglichung des Radverkehrs auf Fernstraßenbrücken für den Schnellverkehr zur Verknüpfung kommunaler Radverkehrsnetze können in Ballungsräumen erhebliche Entlastungen der Bundesfernstraßen vom örtlichen Verkehr bewirkt werden. Im Rahmen der vorgesehenen gesetzlichen Ergänzung der fernstraßenrechtlichen Straßenbaulast kann der Bund auf den entsprechenden Brückenbauwerken künftig Betriebswege bedarfsabhängig so errichten und unterhalten, dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann.



Drucksache 345/20

... überschreiten, von einer Privilegierung im Außenbereich ausgenommen. Auf diese Weise wurde die Möglichkeit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften, die Standortwahl für die Errichtung derartiger Tierhaltungsanlagen zu beeinflussen, gestärkt, da sie im Außenbereich nicht mehr zulässig waren.



Drucksache 87/1/20

... (3) Eine im politischen Leben des Volkes stehende Person im Sinne von Absatz 1 ist eine Person, die auf europäischer Ebene, Bundes- oder Landesebene oder auf Ebene einer für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit aktiv tätig ist." ‘



Drucksache 88/20 (Beschluss)

... Die Regelung ist erforderlich, um eine ressourcenschonende und den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung tragende Fortentwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft zu initiieren.



Drucksache 242/20

... Mitten in der sich ausbreitenden Corona-Pandemie legte im März 2020 ein Cyberangriff den Betrieb eines Krankenhauses in der tschechischen Stadt Brünn lahm. Das Krankenhaus betreibt eines der größten Corona-Testlabore des Landes. Dem Krankenhausleiter zufolge wird es Wochen dauern, den vollen Betrieb wieder herzustellen. Cyberangriffe auf Krankenhäuser oder andere kritische Infrastrukturen, bei denen teilweise auch Verschlüsselungstrojaner (sog. Ransomware) in die IT-Infrastruktur einschleust werden, sind längst keine Seltenheit mehr. Auch ein Klinikum in Fürth wurde im Dezember 2019 Opfer eines Angriffs auf das IT-System, wodurch der Betrieb stark eingeschränkt wurde. Angriffe dieser Art können verheerende Folgen haben und erlangen in der aktuellen Krisensituation eine besondere Brisanz. Die Bedeutung der ungestörten, garantierten Funktionsfähigkeit der IT-Strukturen, insbesondere von Krankenhäusern sowie gerade auch den Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge (insbesondere Strom- und Wasserversorgung), darf nicht unterschätzt werden. Das Gemeinwesen kann sich die Verwundbarkeit dieser kritischen Infrastrukturen durch Cyberangriffe in Fällen einer Pandemie nicht leisten, denn es steht der Verlust von Menschenleben zu befürchten.



Drucksache 2/20 (Beschluss)

... Bei dem neuen Kontaktierungs- und Informationsauftrag der Bundesagentur für Arbeit bedarf es einer Informationspflicht der Arbeitsagenturen gegenüber dem zuständigen Jobcenter, und zwar sowohl gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen als auch den kommunalen Jobcentern.



Drucksache 4/20

... es in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Förderung von gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbänden) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Der quantitative und qualitative investive Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist in zweifacher Hinsicht wichtig. Zum einen bietet die Ganztagsbetreuung Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder. Zum anderen erleichtern die Ganztagsangebote die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern damit die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des



Drucksache 456/20 (Beschluss)

... hat das Bild vor Augen, überörtliche Infrastrukturen der Planfeststellung zu unterwerfen, was man bei nichtöffentlichen Infrastrukturen bezweifeln kann, sie dienen im Wesentlichen der Zustellung bzw. Abholung von Güterwagen. Diese sinnvolle Ergänzung des § 18 AEG würde die Ziele des Masterplans Schienengüterverkehr des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützen (ebenda. Tz. 5.1, Seite 30), ebenso der Logistikbranche dienen (siehe zum Beispiel Gleisanschlusscharta des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), dort vgl. zum Beispiel Handlungsfeld 1, Seite 14; Feld 5, Seite 27 f.). Die Errichtung konkreter Anlagen (Gleisprojekt) unterliegt zwar weiterhin der Fachplanung und ist insofern der kommunalen Bauleitplanung entzogen. Die Gemeinden werden jedoch in die Lage versetzt, im Wege ihrer Bauleitplanung solche Flächen mit zu überplanen und entsprechende Festsetzungen zu treffen. Tun sie dies, so wird die Planfeststellung insoweit ersetzt.



Drucksache 363/20

... Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind erhebliche Mindereinnahmen auch bei der den Gemeinden zustehenden Gewerbesteuer zu erwarten, die die Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Bereich der örtlichen Daseinsvorsorge unmittelbar und signifikant beeinträchtigen. Eine Beteiligung des Bundes an dem gebotenen kurzfristigen Ausgleich des bundesweiten starken Einbruchs der Steuereinnahmen der Gemeinden ist erforderlich, um die öffentliche Daseinsvorsorge und die kommunalen Investitionen als unverzichtbare Grundlage für den wirtschaftlichen Aufholprozess zur Überwindung der Folgen der Pandemie zu gewährleisten.



Drucksache 205/20

... Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 des



Drucksache 456/1/20

... hat das Bild vor Augen, überörtliche Infrastrukturen der Planfeststellung zu unterwerfen, was man bei nichtöffentlichen Infrastrukturen bezweifeln kann, sie dienen im Wesentlichen der Zustellung bzw. Abholung von Güterwagen. Diese sinnvolle Ergänzung des § 18 AEG würde die Ziele des Masterplans Schienengüterverkehr des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützen (ebenda. Tz. 5.1, Seite 30), ebenso der Logistikbranche dienen (siehe zum Beispiel Gleisanschlusscharta des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), dort vgl. zum Beispiel Handlungsfeld 1, Seite 14; Feld 5, Seite 27 f.). Die Errichtung konkreter Anlagen (Gleisprojekt) unterliegt zwar weiterhin der Fachplanung und ist insofern der kommunalen Bauleitplanung entzogen. Die Gemeinden werden jedoch in die Lage versetzt, im Wege ihrer Bauleitplanung solche Flächen mit zu überplanen und entsprechende Festsetzungen zu treffen. Tun sie dies, so wird die Planfeststellung insoweit ersetzt.



Drucksache 437/20 (Beschluss)

... Die praktische Bedeutung des bedingten Sperrvermerks für diese Einrichtungen ist äußerst gering. Eine Beibehaltung des für die kommunalen Meldebehörden aufwändigen, manuell durchzuführenden Verfahrens ist bei einer Abwägung mit dem Nutzen für die Betroffenen nicht gerechtfertigt.



Drucksache 88/1/20

... Die Regelung ist erforderlich, um eine ressourcenschonende und den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung tragende Fortentwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft zu initiieren.



Drucksache 2/1/20

... Bei dem neuen Kontaktierungs- und Informationsauftrag der Bundesagentur für Arbeit bedarf es einer Informationspflicht der Arbeitsagenturen gegenüber dem zuständigen Jobcenter, und zwar sowohl gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen als auch den kommunalen Jobcentern.



Drucksache 28/20

... -Neutralität erreicht wird. Er wird Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen und eine Unterstützung für die Überbrückung des wirtschaftlichen Gefälles zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten in sich vereinen. Der Fonds für einen gerechten Übergang wird daher der Kohäsionspolitik zugeordnet, die die wichtigste EU-Politik zur Verringerung der regionalen Unterschiede und zur Bewältigung des Strukturwandels in den europäischen Regionen darstellt. Die Umsetzung erfolgt im Wege der geteilten Mittelverwaltung in enger Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und kommunalen Behörden und den Interessenträgern. Dies wird Eigenverantwortung sicherstellen und die Instrumente und Strukturen für ein effizientes Management bereitstellen.



Drucksache 288/20

... Entschließung des Bundesrates für ein Programm zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für kommunale Haushalte und kommunal beherrschte Betriebe



Drucksache 111/1/20

... b) Der Bundesrat stellt fest, dass sichergestellt werden muss, dass bei den Ladeeinrichtungen auch dann ausreichend Strom verfügbar ist, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig darauf zugreifen, um ihre Fahrzeuge zu laden. Die heutigen Stromnetze sind darauf nicht überall ausgelegt. Ladeengpässe drohen etwa, wenn Ortsnetztrafos zu klein und Erdkabel zu dünn sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das Versorgungsnetz darf keinen Kapazitätsengpass vor der Ladeinfrastruktur bilden. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Lückenschlüsse bzw. ein Ausbau der Versorgungsnetzinfrastruktur sind klar und eindeutig zu regeln. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung - zumindest bis zur Grundstücksgrenze - ist eine Aufgabe der (kommunalen) Daseinsvorsorge.



Drucksache 339/20

... "Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene."



Drucksache 268/20

... Hiervon entfallen rund 6 000 Euro für das Verfahren zur Genehmigung der zwei neuen stationären Entgasungsanlagen. Die Genehmigung einer stationären Entgasungsanlage inkl. Genehmigung des Bedarfsplans obliegt den zuständigen kommunalen Behörden (z.B. Hafenämter, Landratsämter). Basierend auf den Angaben einer Landesbehörde wird mit einem einmaligen Aufwand von rund 3 000 Euro je Genehmigungsverfahren ausgegangen, wobei es sich hauptsächlich um Personalaufwand handeln dürfte.



Drucksache 532/20

... 6. In Nummer 18 Buchstabe b Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 werden die Wörter "Vertreter der Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung" durch die Wörter "Vertreter der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger" ersetzt.



Drucksache 88/20

... Nach § 21 haben die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die bestehende Regelung wird dahin ergänzt, dass dabei auch die betriebenen und geplanten Systeme zur Getrenntsammlung, insbesondere der in § 20 Absatz 2 genannten Abfallarten gesondert darzustellen sind. Da die Getrenntsammlungssysteme für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling eine dienende Funktion haben, ist die Regelung klarstellender Natur und schafft eine höhere Transparenz für den Stand und die Perspektiven der kommunalen Abfallentsorgung. Ganz überwiegend werden die getrennt gesammelten Abfälle bei den kommunalen Abfallbilanzen bereits gesondert dargestellt. Im Rahmen der Konzepte wird es künftig notwendig werden, gerade die Fälle, in denen ganz oder teilweise von den Ausnahmen von der Getrenntsammlungspflicht Gebrauch gemacht wird, besonders darzustellen. Zudem haben die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger in den zu erstellenden Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen künftig auch die getroffenen Abfallvermeidungsmaßnahmen darzustellen. Bei der Weiterentwicklung der Abfallvermeidungsmaßnahmen haben sie die im Abfallvermeidungsprogramm nach § 33 festgelegten Abfallvermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der genauen Anforderungen bleibt es dabei, dass diese durch Landesrecht festgelegt werden.



Drucksache 111/20 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat stellt fest, dass sichergestellt werden muss, dass bei den Ladeeinrichtungen auch dann ausreichend Strom verfügbar ist, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig darauf zugreifen, um ihre Fahrzeuge zu laden. Die heutigen Stromnetze sind darauf nicht überall ausgelegt. Ladeengpässe drohen etwa, wenn Ortsnetztrafos zu klein und Erdkabel zu dünn sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das Versorgungsnetz darf keinen Kapazitätsengpass vor der Ladeinfrastruktur bilden. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Lückenschlüsse bzw. ein Ausbau der Versorgungsnetzinfrastruktur sind klar und eindeutig zu regeln. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung - zumindest bis zur Grundstücksgrenze - ist eine Aufgabe der (kommunalen) Daseinsvorsorge.



Drucksache 45/1/20

... an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Dies bedeutet insbesondere für solche Auftraggeber, welche unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht zur Nutzung einer Vergabesoftware verpflichtet sind, einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand. So werden zum Beispiel kommunale Auftraggeber in mehreren Ländern bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte bewusst nicht zur Nutzung einer Vergabesoftware verpflichtet. Dadurch sollen die Handlungsspielräume der Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts gewahrt werden.



Drucksache 364/20 (Beschluss)

... II geregelt werden. Der § 46 Absatz 7 SGB II, den der Gesetzentwurf anspricht, regelt bisher die anteilige Entlastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Reform der Eingliederungshilfe und nicht eine davon zu trennende unveränderliche allgemeine Kommunalentlastung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II Nummer 3 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 6 SGB II Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 Absatz 6a - neu - SGB II


 
 
 


Drucksache 265/20 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Vorgabe der Entsendung von Vertretern der Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung richtet sich an von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern gebildete Organisationseinheiten zur Erfüllung der ihnen obliegenden Abfallberatungspflichten. Der Begriff der "Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung" ist jedoch gesetzlich nicht näher bestimmt. Angesprochen werden kann auch nur der öffentlichrechtliche Entsorgungsträger in seiner Gesamtheit, weil nur dieser eine Handlungsfähigkeit besitzt. Die Änderung dient damit der Klarstellung.



Drucksache 364/1/20

... Die dauerhafte Erhöhung um 25 Prozentpunkte sollte systematisch zutreffend in § 46 Absatz 6a SGB II geregelt werden. Der § 46 Absatz 7 SGB II, den der Gesetzentwurf anspricht, regelt bisher die anteilige Entlastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Reform der Eingliederungshilfe und nicht eine davon zu trennende unveränderliche allgemeine Kommunalentlastung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/1/20




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II Nummer 3 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 6 SGB II Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II

3. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB II

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 Absatz 6a - neu - SGB II

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 Absatz 6 SGB II


 
 
 


Drucksache 87/20

... Um dem gesteigerten Unrechtsgehalt einer diffamierenden öffentlichen Äußerung über im politischen Leben des Volkes stehende Personen unabhängig von der Ebene, auf der sie sich politisch engagieren, Rechnung tragen zu können, wird in § 188 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) verdeutlicht, dass dieser Tatbestand für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gilt.



Drucksache 364/20

... Der von den Ländern im Beitrittsgebiet zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR wird von 60 Prozent auf 50 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 40 Prozent auf 50 Prozent. Damit werden die Haushalte der neuen Länder deutlich entlastet, so dass finanzielle Spielräume zur Stärkung der kommunalen Investitionen entstehen.



Drucksache 2/20

... aa) In Nummer 3 und 3a werden jeweils nach dem Wort "Arbeit" die Wörter "oder einem zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a des Zweiten Buches" eingefügt.



Drucksache 492/20

... Die Anpassung der seit dem Jahr 2010 stabilen Gebühr für den Personalausweis ist aufgrund der gestiegenen allgemeinen Verwaltungskosten erforderlich. Die Produktionskosten eines Ausweises haben sich nicht erhöht, der in der aktuellen Gebühr enthaltene Verwaltungskostenanteil in Höhe von 7,11 Euro wird dagegen schon lange als nicht auskömmlich angesehen. Angesichts der unterschiedlichen Rückmeldungen der Länder und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen landesinternen Verwaltungsorganisation wurde bei der Neubewertung des Verwaltungskostenanteils das Ergebnis der Evaluation der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement zugrunde gelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Artikel 2
Änderung der Personalausweisverordnung

Kapitel 10
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 36b
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis

§ 36c
Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften

§ 36d
Muster der eID-Karte

Anhang 3a
Muster der eID-Karte

Artikel 3
Änderung der Personalausweisgebührenverordnung

§ 1a
Auslagen für Ausweise

§ 2
Gebühr für die eID-Karte

§ 2a
Auslagen für eID-Karten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5116, BMI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 75/20

... (2) Im Fall der Insolvenz einer Krankenkasse, bei der vor dem 1. Januar 2010 das Insolvenzverfahren nicht zulässig war, umfasst der Insolvenzschutz nach dem Vierten Abschnitt des Betriebsrentengesetzes nur die Ansprüche und Anwartschaften aus Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2009 entstanden sind. Die §§ 7 bis 15 des Betriebsrentengesetzes gelten nicht für Krankenkassen, die aufgrund Landesgesetz Pflichtmitglied beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg oder Sachsen sind. Hiervon ausgenommen ist die AOK Baden-Württemberg. Falls die Mitgliedschaft endet, gilt Satz 1 entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/20




Gesetz

Artikel 0
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung

§ 329
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 dieses Gesetzes] bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7a
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz, Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

Artikel 8a
Änderung der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10a
Änderung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 265/1/20

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Vorgabe der Entsendung von Vertretern der Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung richtet sich an von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern gebildete Organisationseinheiten zur Erfüllung der ihnen obliegenden Abfallberatungspflichten. Der Begriff der "Einrichtungen der kommunalen Abfallberatung" ist jedoch gesetzlich nicht näher bestimmt. Angesprochen werden kann auch nur der öffentlichrechtliche Entsorgungsträger in seiner Gesamtheit, weil nur dieser eine Handlungsfähigkeit besitzt. Die Änderung dient damit der Klarstellung.



Drucksache 87/20 (Beschluss)

... (3) Eine im politischen Leben des Volkes stehende Person im Sinne von Absatz 1 ist eine Person, die auf europäischer Ebene, Bundes- oder Landesebene oder auf Ebene einer für ein Teilgebiet eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft gebildeten Verwaltungseinheit aktiv tätig ist." ‘



Drucksache 582/19

... Durch das Gesetz wird die Verwaltung auf Landes- bzw. Kommunalebene in Höhe von rund 117 Tausend Euro pro Jahr entlastet.



Drucksache 360/19 (Beschluss)

... "Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ergänzt unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der kommunalen Spitzenverbände und der Länder bis zum 31. Juli 2020 die Pflegeberatungs-Richtlinien um Regelungen für die Erstellung eines einheitlichen, elektronischen Versorgungsplanes nach § 7a. Mit Einverständnis der ratsuchenden Person kann dieser zum elektronischen Datenaustausch sowohl mit der Pflegekasse als auch mit den beteiligten Ärzten und Pflegeeinrichtungen sowie mit den Beratungsstellen der Kommunen genutzt werden. Die Regelungen sind für die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der Pflegekassen, der Beratungsstellen nach § 7b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie der Pflegestützpunkte nach § 7c unmittelbar verbindlich."



Drucksache 494/19

... Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.