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"Kontaminaten-Höchstmengenverordnung"


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Drucksache 224/05 (Beschluss)

... Mit der Verordnung (EG) Nr. 856/2005 der Kommission vom 6. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 in Bezug auf Fusarientoxine gelten ab 1. Juli 2006 EU-weit für bestimmte Produkte Höchstgehalte für die Mykotoxine Deoxynivalenol, Zearalenon und Fumosinen. Die vorliegende Kontaminanten-Höchstmengenverordnung soll bereits jetzt an diese ab 1. Juli 2006 EU-weit unmittelbar geltenden Höchstgehalte angepasst werden. Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich der Kontaminaten-Höchstmengenverordnung bereits jetzt auf bestimmte unverarbeitete Getreide ausgeweitet werden, da entsprechende Höchstmengen bereits ab dem Wirtschaftsjahr 2005/2006 für solches Getreide gelten, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 824/2000 der Kommission über Verfahren und die Bedingungen für die Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen sowie die Analysemethoden für die Bestimmung der Qualität, geerntet und übernommen wird, siehe jeweils Fußnote 2 zu Nummer 2.4 und 2.5 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 856/2005 geänderten Fassung.

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Drucksache 224/05 (Beschluss)




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