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"KraftSt"


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0916/04A
0417/04B
1002/04
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0284/04B
0709/04
0417/1/04
0889/04
0915/04
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 250/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 563/18 (Beschluss)

... e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen dafür weiter zu verbessern, dass über die direkte Nutzung von Wasserstoff hinaus auch die Methanisierung und die Erzeugung von längerkettigen Kohlenwasserstoffen mit Hilfe von Powerto-Liquid-Technologien im großtechnischen Maßstab entwickelt und im Rahmen von Reallaboren erprobt werden können, unter anderem, um die Entwicklung von synthetischen Kraftstoffen voranzutreiben.



Drucksache 447/18 (Beschluss)

... 4. Weiterhin ist es dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die Bundesregierung Forschungsaktivitäten zur Entwicklung und zum Einsatz von Substitutionskraftstoffen im zivilen Luftverkehr (synthetische Kraftstoffe) fördert, die mittelfristig Kerosin und die darin enthaltenen gesundheitsschädlichen Verbindungen, wie z.B. Benzol, ersetzen können. Die Bundesregierung wird gebeten, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass bereits mittelfristig das im Weißbuch der EU-Kommission genannte Ziel, einen Anteil substitutiver Flugkraftstoffe von mindestens 40 Prozent zu erzielen, erreicht wird.



Drucksache 551/18

... (10) "Dieselmotoranlage” im Sinne dieser Verordnung ist eine nach dem Dieselprinzip arbeitende Verbrennungsmotoranlage mit Selbstzündung des Kraftstoffs.



Drucksache 250/1/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 361/18 (Beschluss)

Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus gewonnenen Erfahrungen



Drucksache 726/1/17

... 8. Der Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wäre mit Mindestquoten für alternative Kraftstoffe bei neu beschafften Fahrzeugen von 50 Prozent im Jahr 2025 und 75 Prozent im Jahr 2030 überproportional belastet. Im Vergleich dazu liegen die Quoten für leichte Nutzfahrzeuge nur bei 35 Prozent und für LKWs bei 10 bis 15 Prozent. Es ist daher zu prüfen, ob mit technologieoffeneren Vorgaben (unter anderem Einbeziehung von EURO-VI-Dieselbussen) die Zielsetzungen der Luftreinhaltung mit geringerem Kostenaufwand zu erreichen sind. Nach bisherigen Erkenntnissen würden im Richtlinienentwurf vorgesehene Regelungen sprunghafte Kostensteigerungen zur Folge haben, die den ÖPNV für die Nutzerinnen und Nutzer verteuern oder zu Angebotseinschränkungen führen.



Drucksache 443/1/17

... -armer Kraftstoffe in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Automobilindustrie erarbeitet werden sollte, um sicherzustellen, dass die Vorgaben zügig und entsprechend den technischen Möglichkeiten umgesetzt werden können.



Drucksache 569/17 (Beschluss)

... "(1) Ein Kraftfahrzeug darf nur mit den vom Hersteller in der Betriebsanleitung oder in anderen für den Fahrzeughalter bestimmten Unterlagen angegebenen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen betrieben werden. Abweichend von Satz 1 darf ein Kraftfahrzeug mit anderen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen nur betrieben werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen des § 38 Absatz 1 des



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Die alternativen Kraftstoffe Erdgas und



Drucksache 721/17

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie



Drucksache 612/17

... aa) im Sektor Energie Software für die Kraftwerksleittechnik, für die Netzleittechnik oder für die Steuerungstechnik zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zur Stromversorgung, Gasversorgung, Kraftstoff- oder Heizölversorgung oder Fernwärmeversorgung,



Drucksache 90/17

... 23 zusammen mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften für die getrennte Sammlung biologischer Abfälle dazu führen, dass mehr Biogas aus Abfällen zur Verwendung für die Kraft-Wärme-Kopplung, zur Einspeisung in das Gasnetz und zur Verwendung in Verkehrskraftstoffen sowie mehr Düngemittel durch anaerobe Gärung gewonnen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über Düngemittel24, die derzeit im Parlament und im Rat erörtert werden, dürften durch Schaffung eines Binnenmarkts für aus Abfällen gewonnene Düngemittel diesen Trend fördern. Das Potenzial von biologisch abbaubaren Abfällen in Kombination mit der Verwertung durch anaerobe Gärung in einer Biogasanlage wird in Mailand demonstriert.25 So werden in der Stadt seit 2014 fast 100 % aller Lebensmittelabfälle und organischen Abfälle gesammelt, was im Schnitt 120 000 Tonnen biologisch abbaubare Abfälle pro Jahr ergibt. Bei voller Kapazität (12,8 MW) dürfte die Biogasanlage der Stadt jährlich etwa 35 880 MWh Strom erzeugen, was für die Versorgung von 24 000 Einwohnern ausreicht, und 14 400 Tonnen Düngemittel produzieren.



Drucksache 412/17

... "Dem Vergütungsantrag sind die Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescannte Originale vollständig beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1 000 Euro, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 Euro beträgt."



Drucksache 189/1/17

... Biokraftstoff



Drucksache 440/17 (Beschluss)

... -Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge - COM(2017) 279 final; Ratsdok. 9939/17



Drucksache 443/17 (Beschluss)

... -armer Kraftstoffe in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Automobilindustrie erarbeitet werden sollte, um sicherzustellen, dass die Vorgaben zügig und entsprechend den technischen Möglichkeiten umgesetzt werden können.



Drucksache 440/1/17

... -Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge - COM(2017) 279 final; Ratsdok. 9939/17



Drucksache 60/17

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes

2. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 53/17

Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung -



Drucksache 452/17

... Biokraftstoff



Drucksache 120/1/17

... 5. Der Bundesrat hält angesichts der emissionsseitigen Auswirkungen der steuerlichen Bevorzugung des Dieselkraftstoffs in Deutschland eine Änderung der steuerlichen Belastung der verschiedenen Kraftstoffe für notwendig. Neben der Kritik in dieser Mitteilung zu reduzierten Steuersätzen auf bestimmte Energieträger hat die Kommission in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 15. Februar 2017 zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen gemäß Luftqualitätsrichtlinie festgestellt, dass durch die Besserstellung des Diesel-Treibstoffs Steueranreize existieren, die kontraproduktiv hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie sind. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Energiebesteuerung von Dieselkraftstoff schrittweise an die von Benzin anzugleichen und gleichzeitig die Kfz-Steuer von Diesel-Pkw an die von Benzin-Pkw anzupassen.



Drucksache 53/17 (Beschluss)

Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung -



Drucksache 726/17 (Beschluss)

... 5. Der Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wäre mit Mindestquoten für alternative Kraftstoffe bei neu beschafften Fahrzeugen von 50 Prozent im Jahr 2025 und 75 Prozent im Jahr 2030 überproportional belastet. Im Vergleich dazu liegen die Quoten für leichte Nutzfahrzeuge nur bei 35 Prozent und für LKWs bei 10 bis 15 Prozent. Es ist daher zu prüfen, ob mit technologieoffeneren Vorgaben (unter anderem Einbeziehung von EURO-VI-Dieselbussen) die Zielsetzungen der Luftreinhaltung mit geringerem Kostenaufwand zu erreichen sind. Nach bisherigen Erkenntnissen würden im Richtlinienentwurf vorgesehene Regelungen sprunghafte Kostensteigerungen zur Folge haben, die den ÖPNV für die Nutzerinnen und Nutzer verteuern oder zu Angebotseinschränkungen führen.



Drucksache 675/17

... Die Vorgabe nach der Sondervorschrift 363.7 des IMDG-Codes, für die Beförderung von Maschinen mit mehr als 1500 Litern Kraftstoff eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen, entfällt. Da in der Vergangenheit keine Genehmigungen auf dieser Grundlage erteilt wurden, entsteht keine Entlastung für die Länderbehörden.



Drucksache 157/1/17

... Die alternativen Kraftstoffe Erdgas und



Drucksache 726/17

... In der Mitteilung der Kommission "Europa in Bewegung: Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle"4 wird betont, dass eine erhöhte Produktion und Marktakzeptanz sauberer Fahrzeuge, Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe und moderne Systemdienste unter Nutzung der Datenwirtschaft in der EU zahlreiche Vorteile bietet: Die europäischen Bürgerinnen und Bürger werden in den Genuss sicherer, attraktiver, intelligenter, nahtloser und zunehmend automatisierter Verkehrslösungen kommen, die Unternehmen neue Möglichkeiten für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erschließen.



Drucksache 569/1/17

... "(1) Ein Kraftfahrzeug darf nur mit den vom Hersteller in der Betriebsanleitung oder in anderen für den Fahrzeughalter bestimmten Unterlagen angegebenen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen betrieben werden. Abweichend von Satz 1 darf ein Kraftfahrzeug mit anderen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen nur betrieben werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen des § 38 Absatz 1 des



Drucksache 189/17 (Beschluss)

... Biokraftstoff



Drucksache 256/17

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 2) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe legt deshalb verbindliche technische Vorgaben für Steckdosen und (Fahrzeug-)Kupplungen für das Laden von Elektromobilen fest.



Drucksache 569/17

... "§ 47f Kraftstoffe und emissionsbedeutsame Betriebsstoffe"



Drucksache 119/17

... Biokraftstoff



Drucksache 717/17

... Das Vorschlagsbündel, das heute im Rahmen der Initiative "Europa in Bewegung"11 vorgelegt wurde, zielt hauptsächlich darauf ab, der europäischen Automobilindustrie und dem Verkehrssektor zu helfen, die Weichen für ihre Zukunft zu stellen, indem die richtigen Bedingungen und Anreize geschaffen werden, damit die Industrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleibt und Innovationen, Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Gleichzeitig sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen sicherstellen, dass Mobilität in Zukunft sauber und für alle zugänglich und erschwinglich ist, und dass das Vertrauen der Verbraucher wiederhergestellt wird, was angesichts des Vertrauensschwunds, den die Automobilindustrie im Zusammenhang mit den Emissionen von Dieselfahrzeugen verursacht hat, äußerst wichtig ist. Vorschriften müssen fundiert sein und ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen Zugang zu erschwinglichen Alternativen zu Fahrzeugen haben, die mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden, und die Investitionen in die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe müssen zielgerichtet erfolgen und entsprechend koordiniert werden.



Drucksache 56/17

... Biokraftstoff



Drucksache 721/1/17

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie



Drucksache 629/17 (Beschluss)

... 8. Er begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung der Automobilindustrie für die Wirtschaft der EU anerkennt. Bei den angekündigten Vorschlägen zur "emissionsarmen Mobilität" ist darauf zu achten, dass eine ausgewogene Balance zwischen Klimaschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Automobilindustrie hergestellt wird. Er hält es für erforderlich, angesichts der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf alternative Antriebe auf Technologieoffenheit zu achten. Im Hinblick auf den Markt für alternative Antriebe ist dafür Sorge zu tragen, dass europaweit Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe aufgebaut werden, die für alle zugänglich sind.



Drucksache 120/17

... , Wasserentnahmen und Kraftstoffeffizienz) ausloten, um ökologische, wirtschaftliche und soziale Vorteile (Beschäftigung) zu erzielen. - In vielen Ländern bestehen weiterhin bestimmte umweltschädliche Subventionen, etwa die steuerliche Vorzugsbehandlung bestimmter Kraftstoffe und Steuervergünstigungen für privat genutzte Firmenwagen, die die Bekämpfung von Verkehrsüberlastung und Luftverschmutzung erschweren und schrittweise abgeschafft werden müssen.



Drucksache 725/17

... ii) die Nutzung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor durch die Schaffung geeigneter Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe zu fördern, um den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen vollziehen zu können.



Drucksache 721/17 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie



Drucksache 232/17 (Beschluss)

... (2) 1Unbeschadet des Absatzes 1 kann einer internationalen Organisation im Sinne des § 3 für ihre amtlichen Zwecke die im Kaufpreis enthaltene Energiesteuer für Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl und Erdgas sowie die im Kaufpreis enthaltende Stromsteuer für elektrischen Strom von der Bundesfinanzverwaltung vergütet werden, wenn



Drucksache 629/1/17

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung der Automobilindustrie für die Wirtschaft der EU anerkennt. Bei den angekündigten Vorschlägen zur "emissionsarmen Mobilität" ist darauf zu achten, dass eine ausgewogene Balance zwischen Klimaschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Automobilindustrie hergestellt wird. Der Bundesrat hält es für erforderlich, angesichts der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf alternative Antriebe auf Technologieoffenheit zu achten. Im Hinblick auf den Markt für alternative Antriebe ist dafür Sorge zu tragen, dass europaweit Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe aufgebaut werden, die für alle zugänglich sind.



Drucksache 735/1/16

... Der Bundesrat hegt aber Bedenken, dass die Pflicht zur kostenintensiven Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität und deren Kostenübernahme allein durch Bauherren und Eigentümer einen direkten Beitrag zur Energieeffizienz von Gebäuden leistet. Vorgaben über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind bereits in der bestehenden Richtlinie



Drucksache 272/16 (Beschluss)

... Die Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter gilt seit dem 1. November 2012. Um im Rahmen des Vollzugs der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 zur Reifenkennzeichnung Bußgelder verhängen zu können, müssen Ordnungswidrigkeitstatbestände im nationalen Recht festgelegt werden. Bisher ist dies nicht erfolgt.



Drucksache 49/16 (Beschluss)

... -Emissionen bzw. dem Kraftstoffverbrauch und den realen Emissionen bzw. Verbrauchswerten. Dies täuscht nicht allein Verbraucherinnen und Verbraucher. Auf den unrealistisch niedrigen Prüfstandswerten fußen auch die Bemessungen der Kfz-Steuer und das CO



Drucksache 351/16

... Die Kommission weist darauf hin, dass in den ersten Jahren der Durchführung des Programms kontinuierlich Mittel in beträchtlicher Höhe für erneuerbare Energien, Energieefzienz und nachhaltige Energiesysteme zugewiesen wurden. Die Kommission hat in einer anlässlich der Annahme der Rahmenverordnung "Horizont 2020" abgegebenen Erklärung zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 85 % der für die energiepolitische Herausforderung vorgesehenen Haushaltsmittel für Tätigkeiten im Zusammenhang mit nachhaltigen und nichtfossilen Kraftstoffen verwendet werden. Die Kommission ist auf dem besten Wege, dieser Zusage nachzukommen und wird in nichtnukleare kohlenstoffarme Energietechniken mehr als doppelt so viel Mittel wie in Kernenergietechnologien investieren.



Drucksache 559/1/16

... "8. Sonderkraftstoffe, die nach der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 277/16

... Für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

2. Änderung des Einkommensteuergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3747: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 809/16 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihre Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie zu einer integrierten und verkehrsträgerübergreifenden Verkehrswendestrategie mit klaren zeitlichen Perspektiven und quantitativen Zielen weiterzuentwickeln.



Drucksache 811/16

... - Die Kommission und die Europäische Investitionsbank werden eine Fazilität für umweltfreundlicheren Verkehr auflegen, um die Einführung von Lösungen für den Einsatz alternativer Energieträger im Verkehr zu unterstützen. Für den Aufbau einer Projekt-Pipeline werden gezielte Initiativen zur Zusammenarbeit, wie die neue Initiative zur Einführung umweltfreundlicher (mit alternativen Kraftstoffen betriebener) Busse, gefördert.



Drucksache 809/1/16

... a) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihre Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie zu einer integrierten und verkehrsträgerübergreifenden Verkehrswendestrategie mit klaren zeitlichen Perspektiven und quantitativen Zielen weiterzuentwickeln.



Drucksache 607/16

... : Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin,



Drucksache 552/16

... Rückwärtsgang, Geschwindigkeitsmessgerät und Höchstgeschwindigkeit Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung Rückspiegel Kraftstoffbehälter aus Blech Beiwagen von Krafträdern Vorrichtung für Schallzeichen Andere vergleichbare Fahrzeuge/Fahrzeugteile



Drucksache 13/16

... - Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Vereinfachung der Informationen für die Verbraucher über die Eignung ihres Fahrzeugs für die verschiedenen Kraftstoffe bzw. Stromladepunkte



Drucksache 79/16

... Neben der Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit kann LNG in einigen Fällen Umweltauswirkungen verringern und so das Nachhaltigkeitsziel der EU unterstützen. Ein Schlüsselbereich ist in diesem Zusammenhang der Verkehr, wo LNG zunehmend als Alternative zu Schiffskraftstoffen und zu Diesel in schweren Nutzfahrzeugen wie beispielsweise Lkw genutzt werden wird. Im kleinen Maßstab kann LNG auch eine Rolle bei der Verringerung der Umweltauswirkungen der Wärme- und Stromversorgung spielen, beispielsweise für industrielle oder andere Verbraucher in entlegenen Gebieten und/oder Gebieten ohne Netzanschluss, die derzeit auf umweltschädlichere fossile Brennstoffe angewiesen sind.



Drucksache 49/1/16

... -Emissionen bzw. dem Kraftstoffverbrauch und den realen Emissionen bzw. Verbrauchswerten. Dies täuscht nicht allein Verbraucherinnen und Verbraucher. Auf den unrealistisch niedrigen Prüfstandswerten fußen auch die Bemessungen der Kfz-Steuer und das CO



Drucksache 624/16

... Biokraftstoff



Drucksache 738/1/16

... 21. Unter Hinweis auf die Vorschläge zur Entwicklung fortschrittlicher alternativer Kraftstoffe für den Verkehrssektor stellt der Bundesrat klar, dass herkömmliche



Drucksache 321/16

... "Andere Kraftstoffe und Upstream-Emissionsminderungen können zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 angerechnet werden, sofern eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 dies zulässt."



Drucksache 435/16

... Mit dem Entwurf zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes soll ermöglicht werden, dass neben inländischen Unternehmen auch Unternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz Mitglied des Erdölbevorratungsverbandes werden können. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass zur deutschen Mineralölversorgung beitragende mineralölverarbeitende Unternehmen und Mineralölhändler teilweise keinen Sitz in Deutschland haben. Weiter soll ein neuer Abzugstatbestand für die Bemessung der Höhe der Beiträge geschaffen werden: Für beitragspflichtige Erdölerzeugnisse, die einem Kraftstoff zur Bebunkerung von Seeschiffen beigemischt werden, soll sofort ein Abzug vom Beitrag geltend gemacht werden können, da diese Praxis der Beimischung in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Unternehmen, die Mineralölbestände in Deutschland halten, diese zugunsten der Krisenvorsorge anderer Staaten bereithalten können. Bisher konnten lediglich Unternehmen mit Sitz in Deutschland Vorräte zugunsten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union halten. Damit war es zum Beispiel nicht möglich, Vorräte für Mitglieder der Energiegemeinschaft (ABl. L 198 vom 20.7.2006, S. 18) zu halten, obgleich diese sich verpflichtet haben, die europäische Ölbevorratungsrichtlinie ebenfalls umzusetzen. Außerdem sollen die Verfahren zur Auswahl von Vertragspartnern des Erdölbevorratungsverbandes vereinfacht werden.



Drucksache 489/16

... Biokraftstoff



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.