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"Kulturpolitik"
Drucksache 210/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 8. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schul- und Ausbildungssysteme in den Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich strukturiert sind, da sie auf unterschiedlichen, historisch gewachsenen Bildungsmodellen beruhen. Dadurch hat sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Abschlüssen mit unterschiedlichen Grundlagen und Voraussetzungen entwickelt. Diese Diversität ist allerdings kein Malus, den es zu überwinden gälte, sondern positiver Ausdruck einer vielfältigen europäischen Bildungslandschaft. Diese Vielfalt wird auch in der Mitteilung der Kommission "Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik" (BR-Drucksache 194/18, Seite 2) als eine Besonderheit Europas ausdrücklich hervorgehoben und richtigerweise als Quelle der Innovation und Kreativität bezeichnet.
Drucksache 194/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein stärkeres Europa aufbauen - Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein stärkeres Europa aufbauen - Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... Rechtsgrundlage für EU-Maßnahmen im Bereich der Kultur sind Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union8. Die Kulturpolitik fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die Union fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt deren Tätigkeit. Die politische Zusammenarbeit auf EU-Ebene erhielt 2007 einen entscheidenden Impuls mit der vom Rat9 befürworteten Mitteilung der Kommission über "Eine neue europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung"10. Auch das Europäische Parlament unterstützte diese Agenda durch Entschließungen und Pilotprojekte.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen und das Ziel
3. Rechtsgrundlage und erste Schritte
4. Strategische Ziele und Maßnahmen
4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen
4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen
4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken
5. Bereichsübergreifende Maßnahmen
5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
5.2 Digital4Culture
6. Umsetzung der neuen Agenda
6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft
7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen
8. Nächste Schritte
Drucksache 193/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 4. Vor diesem Hintergrund bedauert er es, dass die inhaltliche Ausrichtung der EU-Kulturpolitik im Zuge der neuen europäischen Agenda für Kultur noch stärker als bisher Nützlichkeitserwägungen untergeordnet sein soll. Der eigentliche Sinn der Kulturpolitik, nämlich ein reiches und qualitativ hochwertiges Kulturangebot zu fördern und durch freiheitliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen, ist in der Kommissionsmitteilung für die Kulturagenda kaum noch abgebildet.
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 8. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schul- und Ausbildungssysteme in den Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich strukturiert sind, da sie auf unterschiedlichen, historisch gewachsenen Bildungsmodellen beruhen. Dadurch hat sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Abschlüssen mit unterschiedlichen Grundlagen und Voraussetzungen entwickelt. Diese Diversität ist allerdings kein Malus, den es zu überwinden gälte, sondern positiver Ausdruck einer vielfältigen europäischen Bildungslandschaft. Diese Vielfalt wird auch in der Mitteilung der Kommission "Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik" (BR-Drucksache 194/18, Seite 2) als eine Besonderheit Europas ausdrücklich hervorgehoben und richtigerweise als Quelle der Innovation und Kreativität bezeichnet.
Drucksache 193/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 4. Vor diesem Hintergrund bedauert es der Bundesrat, dass die inhaltliche Ausrichtung der EU-Kulturpolitik im Zuge der neuen europäischen Agenda für Kultur noch stärker als bisher Nützlichkeitserwägungen untergeordnet sein soll. Der eigentliche Sinn der Kulturpolitik, nämlich ein reiches und qualitativ hochwertiges Kulturangebot zu fördern und durch freiheitliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen, ist in der Kommissionsmitteilung für die Kulturagenda kaum noch abgebildet.
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... (12) Ist die Aufnahme und Ausübung einer bestimmten abhängigen oder selbstständigen Tätigkeit von der Einhaltung bestimmter Bestimmungen über spezifische Berufsqualifikationen abhängig, die unmittelbar oder mittelbar von den Mitgliedstaaten festgelegt wurden, so ist sicherzustellen, dass diese Bestimmungen durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, etwa durch Ziele im Sinne des Vertrags, nämlich öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit und öffentliche Gesundheit, oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung als solche anerkannt hat. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Ziele des Allgemeininteresses angemessen identifiziert werden, damit die Regulierungsintensität bestimmt werden kann. Um beispielsweise ein hohes Maß an Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten über einen Ermessensspielraum verfügen, damit sie über das Maß an Schutz der öffentlichen Gesundheit, das sie gewährleisten möchten, und die Art und Weise der Gewährleistung dieses Schutzes entscheiden können. Es ist zudem eine Klarstellung dahingehend notwendig, dass folgende Gründe zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes gehören: Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts der Systeme der sozialen Sicherung; Schutz der Verbraucher, der Dienstleistungsempfänger und der Arbeitnehmer; Sicherung einer geordneten Rechtspflege; Lauterkeit des Handelsverkehrs; Betrugsbekämpfung und Verhinderung von Steuerhinterziehung und -vermeidung; Straßenverkehrssicherheit; Schutz der Umwelt und der städtischen Umwelt; Tierschutz; geistiges Eigentum; Erhaltung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes; Ziele der Sozialpolitik und Ziele der Kulturpolitik. Nach ständiger Rechtsprechung stellen rein wirtschaftliche Gründe, die im Wesentlichen protektionistische Absichten verfolgen, sowie rein verwaltungstechnische Gründe, etwa die Durchführung von Kontrollen oder das Erfassen von statistischen Daten, keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses dar.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente für Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen
Artikel 5 Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses
Artikel 6 Verhältnismäßigkeit
Artikel 7 Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden
Artikel 9 Transparenz
Artikel 10 Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Drucksache 433/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes
... In Bezug auf die Ziele des Europäischen Jahres des Kulturerbes möchte die Kommission darauf hinweisen, dass in ihrem Vorschlag im Einklang mit dem in den Verträgen vorgesehenen Grundsatz der durchgängigen Berücksichtigung mehrere spezifische über die Kulturpolitik hinausgehende Ziele enthalten sind. Diese Ziele beziehen sich auf verschiedene Politikbereiche wie Bildung, sozialen Zusammenhalt, Umwelt, Tourismus, regionale Entwicklung, die digitale Agenda, Forschung und Innovation, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Meerespolitik und Kommunikation.
Drucksache 481/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... 3. Bezüglich der Inhalte des Kommissionsvorschlags bemängelt der Bundesrat, dass der Vorschlag sich weitgehend darauf beschränkt, die ohnehin bestehenden Elemente der Kulturpolitik auf EU-Ebene und deren geplante Initiativen zusammenzufassen und dem Kulturerbejahr zuzuordnen.
Drucksache 481/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... 3. Bezüglich der Inhalte des Kommissionsvorschlags bemängelt der Bundesrat, dass der Vorschlag sich weitgehend darauf beschränkt, die ohnehin bestehenden Elemente der Kulturpolitik auf EU-Ebene und deren geplante Initiativen zusammenzufassen und dem Kulturerbejahr zuzuordnen.
Drucksache 382/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen - JOIN(2016) 29 final
... 3. Der Bundesrat fordert eine bessere Ausgewogenheit des vorgeschlagenen Strategieansatzes. Dabei muss die Kultur weniger als Mittel zum Zweck begriffen werden. Stattdessen sollte insbesondere der Austausch von Kulturschaffenden stärker in den Fokus gerückt werden. Die Förderung der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und von kulturellen Inhalten sind im Bereich der Kulturpolitik zentrale Aufgaben der EU-Ebene, welche für einen europäischen Mehrwert sorgen. Er nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass diese Handlungsfelder im vorliegenden Strategieansatz unterrepräsentiert sind.
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Das Urheberrecht belohnt die schöpferische Tätigkeit und Investitionen in schöpferische Inhalte. Ein Urheberrecht mit einem hohen Schutzniveau bildet die Grundlage für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kreativwirtschaft4. Ebenso wie die Binnenmarktgrundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs, das EU-Wettbewerbsrecht oder die Kulturpolitik ist das Urheberrecht ein fester Bestandteil des Rechtekanons, auf dem die Verbreitung schöpferischer Inhalte in der EU fußt. Das Zusammenwirken des Urheberrechts mit diesen anderen Politikbereichen ist entscheidend für die Frage, wie die Produktion und Verbreitung von Werken in Wertschöpfung mündet5 und wie dieser Mehrwert zwischen den Marktteilnehmern verteilt wird.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 382/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen JOIN(2016) 29 final
... 4. Der Bundesrat fordert eine bessere Ausgewogenheit des vorgeschlagenen Strategieansatzes. Dabei muss die Kultur weniger als Mittel zum Zweck begriffen werden. Stattdessen sollte insbesondere der Austausch von Kulturschaffenden stärker in den Fokus gerückt werden. Die Förderung der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und von kulturellen Inhalten sind im Bereich der Kulturpolitik zentrale Aufgaben der EU-Ebene, welche für einen europäischen Mehrwert sorgen.
Drucksache 571/2/14
Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
... 1. Die Länder und der Bund tragen eine gemeinsame Verantwortung für gute Rahmenbedingungen für die Kulturlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Länder begrüßen es deshalb, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages der Kulturetat erhöht wurde und damit wichtige Impulse für die Kulturpolitik gesetzt werden können.
Drucksache 571/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
... a) Die Länder und der Bund tragen eine gemeinsame Verantwortung für gute Rahmenbedingungen für die Kulturlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Länder begrüßen es deshalb, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages der Kulturetat erhöht wurde und damit wichtige Impulse für die Kulturpolitik gesetzt werden können.
Drucksache 463/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie den USA andererseits (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP )
... der Bundesrepublik Deutschland sowie im Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) festgelegt ist, dass die Länder die Leitlinien der Medien- und Kulturpolitik sowohl innerstaatlich als auch im Rahmen der Vertretung auf europäischer Ebene bestimmen. Durch das Lindauer Abkommen von 1957 ist zudem festgelegt, dass die Bundesregierung völkerrechtliche Verträge, die ausschließliche Landeskompetenzen betreffen, nur mit vorherigem Einverständnis der Länder schließen kann. Zudem ist für das Inkrafttreten eines solchen Abkommens auch die Zustimmung des Bundesrates nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1, 78, 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG erforderlich.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie den USA andererseits (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP)
Drucksache 463/13
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie den USA andererseits (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP )
... der Bundesrepublik Deutschland sowie im Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) festgelegt ist, dass die Länder die Leitlinien der Medien- und Kulturpolitik sowohl innerstaatlich als auch im Rahmen der Vertretung auf europäischer Ebene bestimmen. Durch das Lindauer Abkommen von 1957 ist zudem festgelegt, dass die Bundesregierung völkerrechtliche Verträge, die ausschließlich Landeskompetenzen betreffen, nur mit vorherigem Einverständnis der Länder schließen kann. Zudem ist für das Inkrafttreten eines solchen Abkommens auch die Zustimmung des Bundesrats nach Art. 59 Absatz 2 Satz 1, 78, 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG erforderlich.
Anlage
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz Entschließung des Bundesrates zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie den USA andererseits Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP
Drucksache 422/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 - COM(2012) 407 final
... 3. Der Bundesrat hält die Ernennung der Kulturhauptstädte durch die Kommission statt wie bisher durch den Rat für inakzeptabel. Es handelt sich bei der Initiative "Kulturhauptstädte Europas" um ein Vorhaben, für dessen Gelingen in jedem Einzelfall maßgeblich die Kulturpolitik auf mitgliedstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene verantwortlich ist. Jedes einzelne Veranstaltungsjahr einer Kulturhauptstadt baut auf den Finanzmitteln und Inhalten subsidiär verantworteter Kulturpolitik auf und soll langfristig nachhaltige Wirkung für die kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort entfalten. Die Teilnahme an der Initiative "Kulturhauptstädte Europas" ist ein integraler Teil von Kulturpolitik und demnach gemäß Artikel 167 AEUV eindeutig der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten zugewiesen. Weder handelt es sich um eine alleinige Fördermaßnahme der EU, noch hat die Maßnahme eine inhaltlich einheitliche Durchführung zum Ziel. Für die Gewährleistung eines einheitlichen Auswahlverfahrens bedarf es keines Durchführungsrechtsakts; hierfür reichen klare Kriterien im zugrundeliegenden Beschluss aus. Der finanzielle Beitrag der Kommission von bisher gerade einmal 1,5 Millionen Euro ist verschwindend im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Kulturhauptstadt-Jahres. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die formelle Ernennung der europäischen Kulturhauptstädte wie bisher durch den Rat für unabdingbar.
Drucksache 538/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - COM(2011) 877 endg.
... Einrichtungen des öffentlichen Sektors, ob Kultureinrichtungen oder andere, den Regeln zur Gewährleistung von Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung unterworfen werden, wirkt sich dies weder auf die interne Verwaltungsorganisation des Mitgliedstaats noch auf seine Kulturpolitik im engen Sinne aus. Durch die Vereinheitlichung der Mindestvorschriften für die Weiterverwendung der kulturellen Ressourcen hingegen werden die Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel beseitigt und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Weiterverwendern geschaffen.
Drucksache 577/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen - COM(2012) 537 final
... 5. Der Bundesrat fordert allerdings, auch künftig zwischen Wirtschafts- und Kulturpolitik zu unterscheiden und den spezifischen Charakter der Kultur als Ausdruck künstlerischen Schaffens und geistigkulturellen Diskurses ausreichend zu würdigen. Die erheblichen direkten und indirekten Einflüsse von Kultur und Kreativität auf die wirtschaftliche Entwicklung dürfen nicht zu einer Überdehnung der nach Artikel 167 AEUV beschränkten Handlungskompetenz der EU im Kulturbereich führen. Gleiches gilt für die Tendenz zur engeren Verschränkung des Beschäftigungsbereichs mit dem Bereich von Bildung und insbesondere beruflicher Bildung, für die gemäß den Artikeln 165 und 166 AEUV die Mitgliedstaaten zuständig sind. Die Berührung zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft und dem Bildungsbereich darf im Übrigen auch nicht dazu führen, dass Bildungsaufgaben kommerziellen Zwängen unterworfen werden.
Drucksache 577/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen - COM(2012) 537 final
... 5. Der Bundesrat fordert allerdings, auch künftig zwischen Wirtschafts- und Kulturpolitik zu unterscheiden und den spezifischen Charakter der Kultur als Ausdruck künstlerischen Schaffens und geistigkulturellen Diskurses ausreichend zu würdigen. Die erheblichen direkten und indirekten Einflüsse von Kultur und Kreativität auf die wirtschaftliche Entwicklung dürfen nicht zu einer Überdehnung der nach Artikel 167 AEUV beschränkten Handlungskompetenz der EU im Kulturbereich führen. Gleiches gilt für die Tendenz zur engeren Verschränkung des Beschäftigungsbereichs mit dem Bereich von Bildung und insbesondere beruflicher Bildung, für die gemäß den Artikeln 165 und 166 AEUV die Mitgliedstaaten zuständig sind. Die Berührung zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft und dem Bildungsbereich darf im Übrigen auch nicht dazu führen, dass Bildungsaufgaben kommerziellen Zwängen unterworfen werden.
Drucksache 422/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 - COM(2012) 407 final
... 3. Der Bundesrat hält die Ernennung der Kulturhauptstädte durch die Kommission statt wie bisher durch den Rat für inakzeptabel. Es handelt sich bei der Initiative "Kulturhauptstädte Europas" um ein Vorhaben, für dessen Gelingen in jedem Einzelfall maßgeblich die Kulturpolitik auf mitgliedstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene verantwortlich ist. Jedes einzelne Veranstaltungsjahr einer Kulturhauptstadt baut auf den Finanzmitteln und Inhalten subsidiär verantworteter Kulturpolitik auf und soll langfristig nachhaltige Wirkung für die kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort entfalten. Die Teilnahme an der Initiative "Kulturhauptstädte Europas" ist ein integraler Teil von Kulturpolitik und demnach gemäß Artikel 167 AEUV eindeutig der Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten zugewiesen. Weder handelt es sich um eine alleinige Fördermaßnahme der EU, noch hat die Maßnahme eine inhaltlich einheitliche Durchführung zum Ziel. Für die Gewährleistung eines einheitlichen Auswahlverfahrens bedarf es keines Durchführungsrechtsakts; hierfür reichen klare Kriterien im zugrundeliegenden Beschluss aus. Der finanzielle Beitrag der Kommission von bisher gerade einmal 1,5 Millionen Euro ist verschwindend im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Kulturhauptstadt-Jahres. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die formelle Ernennung der europäischen Kulturhauptstädte wie bisher durch den Rat für unabdingbar.
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 3. fordert eine Zusammenarbeit mit den Regionen der einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausarbeitung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen der Kulturpolitik;
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 190/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 2008/2009
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 2008/2009
Drucksache 264/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... Weitere Schlussfolgerungen des Rates unterstrichen die Notwendigkeit, nicht nur die Verbindung zwischen Bildung und Berufsbildung und den KKI zu stärken, sondern auch das Potenzial der KMU in der Kultur- und Kreativbranche optimal zu nutzen10, und forderten, die Synergieeffekte zwischen der Kulturbranche und anderen Wirtschaftszweigen zu verbessern und die Verbindungen zwischen der Kulturpolitik und anderen Politikbereichen zu stärken.11
Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien
1. Politischer Kontext, Thematik und Ziele des Grünbuchs
2. Kulturelle Diversität, der digitale Paradigmenwechsel und die Globalisierung: Wichtige Triebkräfte für die weitere Entwicklung der KKI
3. Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
3.1. Mehr Raum zum Experimentieren, für Innovation und Unternehmergeist in der Kultur- und Kreativbranche
3.2. Bessere Abstimmung des Kompetenzenbedarfs der KKI
3.3. Zugang zu Kapital
4. Lokale und regionale Entwicklung als Startrampe für weltweiten Erfolg
4.1. Die lokale und regionale Dimension
4.2. Mobilität und Zirkulation kultureller und kreativer Werke
4.3. Kultureller Austausch und internationaler Handel
5. Auf dem Weg zu einer kreativen Wirtschaft: die Externen Effekte der KKI
Drucksache 44/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich "MEDIA Mundus " KOM (2008) 892 endg.; Ratsdok. 5237/09
... Die politischen Ziele des Programms MEDIA Mundus sind mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union vereinbar und ergänzen diese, beispielsweise auf den Gebieten Industriepolitik, externe Zusammenarbeit, gemeinsame Handelspolitik, Kulturpolitik, Förderung der sprachlichen Vielfalt und Vollendung des Binnenmarkts.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
MEDIA 2007
Euromed Audiovisuel
EU -AKP
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel 1 Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Anwendungsbereich des Programms
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Bedingungen für die Teilnahme am Programm
Artikel 5 Ziele des Programms
Kapitel 2 Operative Ziele des Programms
Artikel 6 Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung
Artikel 7 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
Artikel 8 Verbreitung
Artikel 9 Umsetzung der operativen Ziele
Kapitel 3 Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen
Artikel 10 Finanzbestimmungen
Artikel 11 Durchführung dieses Beschlusses
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft
Artikel 14 Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Haushalt
Kapitel 4 Inkrafttreten
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang Durchzuführende Maßnahmen
1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung
1 Operatives Ziel
2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3 Operatives Ziel
Finanzbogen
Drucksache 311/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (2007/2211(INI))
... 66. fordert die Kommission auf, die Einbeziehung der Kulturpolitik in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit voranzutreiben insbesondere im Hinblick auf ihre Wechselwirkung mit sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen;
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... " sowie Ausstellungen des Europarats und die Verabschiedung neuer Pilotprogramme in den Bereichen interkulturelle Stadt und europäische Filmpolitik. Mit der Türkei, Armenien und Slowakei beteiligen sich drei neue Länder am Fachnetz des kulturpolitischen Kompendiums; damit weist dieses insgesamt 43 Mitgliedstaaten auf darunter Deutschland. Die sog. Kiew-Initiative ist ein neu initiiertes südosteuropäisches Kooperationsprojekt zum Schutz von Kultur- und Naturgütern sowie zur Entwicklung moderner Kulturpolitik, an denen sich Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Moldau und die Ukraine beteiligen.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Bekämpfung der Computerkriminalität
d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2007
2. Reform
3. Rechtsprechung
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Konferenz der Justizminister
b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA
e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP
g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
h Übereinkommen zum Schutz von Kindern
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Anlage 1 Statistische Angaben
Anlage 2 Statistische Angaben
Anlage 3 Statistische Angaben
Anlage 4 Statistische Angaben
Drucksache 310/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Kulturwirtschaft in Europa (2007/2153(INI))
... 42. begrüßt die 2007 erfolgte Schaffung des jährlich zu vergebenden Filmpreises des Parlaments (Prix LUX) als Mittel zur Stärkung der Kulturpolitik, zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, zur Bewahrung der kulturellen Tradition sowie zur Unterstützung des Kulturaustauschs; fordert, bei der Verleihung dieses Preises in Anerkennung des Beitrags, den Frauen zur Entwicklung und Entfaltung des europäischen Films leisten, die Beteiligung und Kreativität von Frauen besonders zu berücksichtigen
Drucksache 426/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... Das 1998 begonnene Kompendium-Projekt über Kulturpolitiken in Europa soll fortgeführt werden. Im Rahmen des Projekts werden Darstellungen der kulturpolitischen Grundlagen und Entwicklungen von inzwischen 40 europäischen Staaten nach einer einheitlichen Methodologie erfasst und über Internet einem weltweiten Nutzerkreis verfügbar gemacht (www.culturalpolicies.net). Mit der Koordinierung ist Prof. Wiesand, Direktor des Europäischen Instituts für vergleichende Kulturforschung (ERICarts) in Bonn, beauftragt.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Reformprozess - Weisenrat
2. Urteile
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
d Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
e Datenschutz
f Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Familienministerkonferenz
d European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung Demokratieerziehung
b Kultur
9. Medien
Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. – 30.06.2006
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2006
2. Reformprozess – insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat
3. Urteile
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Ausschuss für Familienrechtsfragen CJ-FA
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
e Lenkungsausschuss Gesundheit CDSP
f Soziale Kohäsion
h Tierschutz
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Jugend
8. Sport
9. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
10. Medien
Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2006
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Drucksache 74/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
... Mit dem Übereinkommen wird das souveräne Recht der Vertragsstaaten auf eine eigenständige Kulturpolitik mit allen kulturpolitischen Gestaltungsinstrumenten (z. B. staatliche Förderung für Kultureinrichtungen, Filmförderung) völkerrechtlich verankert. Die Vertragsstaaten können Maßnahmen beschließen, die auf den Schutz und die Förderung kultureller Ausdrucksformen abzielen.
Drucksache 325/2/07
Antrag des Freistaates Bayern
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der in Aussicht genommene Reformvertrag, mit Ausnahme der Aufhebung des Einstimmigkeitserfordernisses, die Rechtsgrundlage des Artikel 151 EGV unverändert lassen wird. Damit ist die Kompetenzverteilung im Kulturbereich zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auch für die Zukunft klar festgelegt. Das Tätigwerden der EU im Kulturbereich kann daher zwar durch einen eigenen Beitrag, aber nur rein subsidiär, als Ergänzung zur Kulturpolitik der Mitgliedstaaten erfolgen. Für eine eigene europäische Kulturpolitik, die neben oder über der Kulturpolitik der Mitgliedstaaten steht gibt es über Artikel 151 EGV hinaus keine Rechtsgrundlage.
Drucksache 325/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung KOM (2007) 242 endg.; Ratsdok. 9496/07
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der in Aussicht genommene Reformvertrag, mit Ausnahme der Aufhebung des Einstimmigkeitserfordernisses, die Rechtsgrundlage des Artikel 151 EGV unverändert lassen wird. Damit ist die Kompetenzverteilung im Kulturbereich zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auch für die Zukunft klar festgelegt. Das Tätigwerden der EU im Kulturbereich kann daher zwar durch einen eigenen Beitrag, aber nur rein subsidiär, als Ergänzung zur Kulturpolitik der Mitgliedstaaten erfolgen. Für eine eigene europäische Kulturpolitik, die neben oder über der Kulturpolitik der Mitgliedstaaten steht gibt es über Artikel 151 EGV hinaus keine Rechtsgrundlage.
Drucksache 325/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung KOM (2007) 242 endg.; Ratsdok. 9496/07
... In diesem Zusammenhang wird die Kommission eine Reihe von Studien und internen Aktionen unter Beteiligung verschiedener Generaldirektionen auf den Weg bringen, um die vorgeschlagenen Ziele und empirischen Vorhaben zu unterstützen. Sie wird zudem die Vernetzung der Akteure fördern, die auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene an der Folgenabschätzung und Bewertung von Kulturpolitik beteiligt sind.
1. Einleitung
2. Beitrag der EU zur Kultur2
2.1. Die Rolle EU-interner Maßnahmen und Programme
2.2. Die Außenbeziehungen der EU
3. Ziele einer Europäischen Kulturagenda
3.1. Kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog
3.2. Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung
3.3. Kultur als wichtiges Element der internationalen Beziehungen
4. Neue Partnerschaften und Arbeitsmethoden
4.1. Ausbau des Dialogs mit dem Kultursektor
4.2. Einrichtung einer offenen Koordinierungsmethode
4.3. Unterstützung einer empirischen Politikgestaltung
4.4. Einbeziehung der Kultur in andere betroffene Politikbereiche
5. Schlussfolgerung
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Im Bereich der Denkmalpolitik des Europarats sind hervorzuheben die europäische Datenbank „herein“ zum Denkmalschutz, an der über 35 Mitgliedstaaten (seit 2002 auch Deutschland) teilnehmen, das Programm der technischen Zusammenarbeit durch Hilfestellung in den östlichen Staaten und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, u. a. durch den „European Heritage Day“ („Tag des offenen Denkmals“ in Deutschland) und die grenzübergreifenden Kulturwege. Auf dem Arbeitsprogramm stehen ferner Fragen von Management und nachhaltiger Entwicklung des kulturellen Erbes sowie der Vereinbarkeit von ungeschmälerter Erhaltung von Kulturdenkmälern und der Zugänglichkeit für Behinderte. Auf Initiative Deutschlands wird ein Positionspapier zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zu Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der Region Europa erarbeitet. Hierzu gehören insbesondere die Entwicklung aussagekräftiger Indikatoren zur Beurteilung der kulturellen Vielfalt in den Mitgliedstaaten und vergleichende Bewertung geeigneter kulturpolitischer Maßnahmen. [Begründung welcher inhaltliche Beitrag der Europarat bei der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Kulturellen Vielfalt leistet, ist derzeit Gegenstand der Beratungen in den zuständigen Europaratsgremien. Eine konkrete Vorfestlegung u.a. auf die "Entwicklung von aussagekräftigen Indikatoren" erscheint verfrüht und wurde länderseitig bislang eher kritisch bewertet. Stattdessen könnte ein allgemeiner Hinweis auf das sog. Kompendium-Projekt (Sammlung von Grundinformationen zu den Kulturpolitiken in Europa) aufgenommen werden, dessen Nutzung als Monitoring-Instrument als Europaratsbeitrag zur UNESCO-Konvention derzeit geprüft wird.]
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 509/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen KOM (2006) 385 endg.; Ratsdok. 11795/06
... – Es ist wichtig, dass Städte eine dynamische Kulturszene – über eine nachhaltige Kulturpolitik – fördern und unterstützen. Dies sollte sich an der Verfügbarkeit von entsprechenden Einrichtungen (wie Kultur- und Wissenschaftszentren, historischen Stadtvierteln, Museen, Bibliotheken) sowie an der Bewahrung des architektonischen und kulturellen Erbes orientieren. Kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen machen in Verbindung mit einem umfassenden Kulturprogramm, welches auch junge Menschen berücksichtigt, eine Stadt für ihre Bewohnerinnen und Bewohner, für Unternehmen, für Beschäftigte (insbesondere für mobile und hoch qualifizierte Arbeitskräfte) und für Besucher/innen attraktiv, und stärken das Image einer Stadt sowie den Lokalstolz und die Identität. Darüber hinaus ist der Kultursektor – wie auch der Kulturtourismus – eine schnell wachsende Branche.
Mitteilung
1. Nachhaltige Stadtentwicklung in der europäischen Regionalpolitik 2007–2013
2. Die Rolle der Städte: Warum Städte wichtig sind
3. Attrktive Städte
3.1. Verkehr, Erreichbarkeit und Mobilität
3.2. Zugang zu Diensten und Einrichtungen
3.3. Natürliche und physische Umwelt
3.4. Kultur
4. Unterstützung für Innovation, unternehmerische Initiative und wissensgestützte Wirtschaft
4.1. Maßnahmen für KMU und Kleinstunternehmen
4.2. Innovation und die wissensgestützte Wirtschaft zur Förderung des Wachstums
5. Mehr und bessere Arbeitsplätze
5.1. Das Paradoxon der Städte: hohe Arbeitslosigkeit trotz eines großen Arbeitsplatzangebots
5.2. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anhebung des allgemeinen und beruflichen Bildungsstands
6. Unterschiede in den Städten
6.1. Förderung der sozialen Eingliederung und der Chancengleichheit7
6.2. Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger
7. Governance
7.1. Städte und Regionen
7.2. Der integrierte Ansatz für eine nachhaltige Stadtentwicklung
7.3. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
7.4. Netzwerke und Erfahrungsaustausch
8. Finanzierung der städtischen Entwicklung und Erneuerung
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Inländische Kulturpolitik Der Bund fördert - unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder - folgende Maßnahmen und Einrichtungen mit gesamtstaatlicher Bedeutung:
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 290/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Bürger/innen für Europa" für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft
... Dieser Bereich der Bildungs- und Kulturpolitik zielt auf die Stärkung der menschlichen Dimension Europas, vor allem durch die Entwicklung des Gefühls einer europäischen Bürgerschaft. Das Programm trägt wie folgt zu diesem übergeordneten Ziel bei:
Drucksache 766/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2004 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004
... Das 1998 begonnene und zwischenzeitlich auf internationaler Ebene renommierte und ständig aktualisierte Kompendium des Europarats dient der Grundinformationen über die Kulturpolitiken in Europa (Web-Adresse: http://www.culturalpolicies.net). Im Rahmen des Projekts werden nach einer einheitlichen Methodologie aktuelle Informationen zur Kulturpolitik in den Unterzeichnerstaaten der Kulturkonvention erstellt und via Internet auch in vergleichender Darstellung verfügbar gemacht. Das Kompendium ist, obwohl es auch aus deutscher Sicht eines der Referenzprojekte im Europarat darstellt, finanziell nicht abgesichert und auf Sonderbeiträge aus den Mitgliedstaaten angewiesen. Im März 2004 fand das jährliche Autorentreffen auf Einladung des Europarats und des Europäischen Instituts für vergleichende Kulturforschung (ERICarts) mit finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amts in Berlin statt.
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung PV
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozialpolitik
6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
9. Medien
Anlage 1 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Anlage 2 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Anlage 3 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Anlage 4 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
Anlage 1 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Anlage 2 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Anlage 3 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Anlage 4 zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004
Drucksache 926/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG)
für Angelegenheiten der Auswärtigen Kulturpolitik
Drucksache 926/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG)
... es nur für Angelegenheiten der Auswärtigen Kulturpolitik. Die Akademie der Künste soll jedoch keine Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen. Die Kompetenz des Bundes für Angelegenheiten der Auswärtigen Kulturpolitik erfasst nicht die Repräsentation der deutschen Kultur im Inland - unabhängig davon, ob ihre Strahlkraft bis ins Ausland reicht.
Drucksache 576/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Kultur 2007 " (2007 - 2013) KOM (2004) 469 endg.; Ratsdok. 11572/04
... – Betriebskostenzuschüsse zur Kofinanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem fortlaufenden Arbeitsprogramm einer Einrichtung, deren Ziele im Bereich Kultur von allgemeinem europäischem Interesse oder Bestandteil der Kulturpolitik der Europäischen Union sind (vgl. Ziffer 2.1);
Begründung
1. Einleitung: Hintergrundinformationen
1.1 Die Rechtsgrundlage
1.2 Umsetzung des Artikels 151
2. Die Grundlagen des neuen Programms
2.1 Umfangreiche Ex-post- und prospektive Analysen
2.2 Die wichtigsten Ergebnisse
2.2.1 ... in Bezug auf die Gemeinschaftstätigkeit im kulturellen Bereich
2.2.2 in Bezug auf das Programm „Kultur 2000“
2.2.3 ... in Bezug auf die Art der unterstützten Maßnahmen
3. Das Programm der dritten Generation
3.1 Eine globale Vision
3.2 Die spezifischen Zielsetzungen des neuen Programms
3.2.1 Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten
3.2.2 Unterstützung der internationalen Verbreitung von Kunstwerken sowie künstlerischen und kulturellen Erzeugnissen
3.2.3 Förderung des interkulturellen Dialogs
3.3 Die Mittel
3.3.1 Ein neues, offeneres Instrument
3.3.2 Ein neues, vollständigeres Instrument
3.4. Vereinfachte Handhabung des Programm
3.4.1 Vereinfachte Modalitäten für die Zuschussempfänger
3.4.2 Ein gestrafftes Verwaltungsverfahren
4. Schlussfolgerung
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms und Laufzeit
Artikel 2 Finanzielle Ausstattung des Programms
Artikel 3 Programmziele
Artikel 4 Aktionsbereiche des Programms
Artikel 5 Bestimmungen betreffend Drittländer
Artikel 6 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
Artikel 7 Komplementarität mit anderen Aktionsmitteln der Gemeinschaft
Artikel 8 Durchführung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Kulturkontaktstellen
Artikel 11 Finanzbestimmungen
Artikel 12 Beitrag des Programms zu anderen Politikbereichen der Gemeinschaft
Artikel 13 Begleitung und Evaluierung
Artikel 14 Übergangsbestimmungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang
I. Beschreibung der Massnahmen und Veranstaltungen
1. Erster Aktionsbereich: Unterstützung kultureller Projekte
1.1. Kooperationsnetze
1.2. Kooperationsprojekte
1.3. Besondere Projekte
2. Zweiter Aktionsbereich: Unterstützung von auf Europäischer Ebene tätigen Kulturellen Einrichtungen sowie von Massnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion
2.1. Betriebskostenzuschüsse für Organisationen von europäischem kulturellem
2.2. Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit den Deportationen in Verbindung stehenden Schauplätze und Archive und ihrer Mahnmalfunktion
3. Dritter Aktionsbereich: Unterstützung von Analysen sowie von Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.1. Unterstützung von Analysen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.2. Unterstützung der Informationserfassung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
3.3. Unterstützung von Kulturkontaktstellen
II. Programmverwaltung
III. Kontrollen und Prüfungen
IV. Informations- und Kommunikationsmassnahmen
1. Kommission
2. Kontaktstellen
V. Aufschlüsselung des Gesamtbudgets
Drucksache 687/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft an den UNESCO-Verhandlungen über die Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen teilzunehmen SEK(2004) 1062 endg.; Ratsdok. 12063/04
... Im KVE sind verschiedene, sich gegenseitig ergänzende Zielsetzungen festgelegt, die sich auf die Erhaltung und die Förderung der kulturellen Vielfalt, die Entwicklung der Kulturpolitik und die Förderung des interkulturellen Dialogs sowie der internationalen Zusammenarbeit beziehen. In diesem Kontext werden Kultur", kulturelle Vielfalt" und kulturelle Ausdrucksformen" in verhältnismäßig umfassender Art und Weise definiert. Der KVE enthält zudem eine Liste kultureller Güter und Dienstleistungen, deren Besonderheit anerkannt wird, sowie eine Aufstellung kulturpolitischer Strategien.
1. Einführung
2. gemeinschaftliche Zuständigkeit
2.1. Anwendungsbereich und Logik des KVE betreffen Zuständigkeiten der Gemeinschaft.
2.2. Einige Bestimmungen des KVE
· Freizügigkeit und Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden3
· Erleichterung des Zugangs von Werken aus Entwicklungsländern zu internationalen Märkten1
· Rechtsstatus gegenüber anderen internationalen Instrumenten2
· Internationale Abstimmung und Koordinierung3
· Geistiges Eigentum4
2.3. Des Weiteren
2.4. Mangels einer Trennungsklausel,
3. Fazit
Anhang Verhandlungsdirektiven
Drucksache 180/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
Drucksache 194/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein stärkeres Europa aufbauen - Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik COM(2018) 268 final
Drucksache 233/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
Drucksache 253/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2009
Drucksache 288/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten - COM(2016) 287 final
Drucksache 331/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
Drucksache 401/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
Drucksache 546/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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