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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Migrantenfamilien"


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Drucksache 97/1/13

... § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG), wenn sie das Sprachniveau A 1, nicht aber B 1 erfüllen. Damit könnten die Bildungschancen von Kindern aus Migrantenfamilien, die statistisch schlechtere schulische Leistungen erzielen, verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 28 Absatz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:

Zu Artikel 1 Nummer 26

7. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG Nach Nummer 27 ist folgende Nummer einzufügen:

8. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

9. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV


 
 
 


Drucksache 97/13 (Beschluss)

... Mit dem Antrag soll das unter Integrationsaspekten unabdingbare Sprachniveau B 1 zudem auf § 4 Absatz 3 IntV übertragen werden. Damit wird es den Ausländerbehörden ermöglicht, Ausländer auch dann wegen besonderer Integrationsbedürftigkeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten (vgl. § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG), wenn sie das Sprachniveau A 1, nicht aber B 1 erfüllen. Damit könnten die Bildungschancen von Kindern aus Migrantenfamilien, die statistisch schlechtere schulische Leistungen erzielen, verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

7. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV


 
 
 


Drucksache 93/11

... Die Daten zeigen für Kinder aus Migrantenfamilien, dass diese im Vergleich zu einheimischen Schülern erheblich schlechtere Leistungen erbringen, dass in vielen Mitgliedstaaten die Leistungen der zweiten Generation unter der ersten liegen und dass die Anzahl der Schulabbrecher im Schnitt doppelt so hoch ist15. Migrantenfamilien haben häufig Schwierigkeiten mit der Sprache und sind mit dem Bildungssystem des Gastlandes nicht vertraut, so dass es für sie besonders schwierig sein kann, ihre Kinder beim Lernen zu unterstützen. Die Teilnahme an FBBE-Programmen ist jedoch nachweislich äußerst vorteilhaft für die kognitive und sprachliche Entwicklung von Migrantenkindern. Modellprogramme in den USA haben signifikante positive Auswirkungen auf den späteren Bildungserfolg und das Einkommen sowie auch im Hinblick auf kriminelles Verhalten gezeigt16. Die frühzeitige sprachliche Unterstützung von Kindern mit einer anderen Umgangssprache im Elternhaus spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung ihrer Schulreife und erlaubt es ihnen, mit einer vergleichbaren Ausgangsbasis wie ihre Mitschüler die Schule zu beginnen.

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Drucksache 93/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zugang zur FBBE

2.1 Allgemeine und integrative FBBE

2.2 Effiziente und ausgeglichene Finanzierung

3. Qualität der FBBE

3.1 Curriculum

3.2 Mitarbeiter

3.3 Koordinierung der FBBE

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 538/11

... Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben. Es ist daher integrationspolitisch nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen. Der Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht und kann zu schwerwiegenden Konflikten innerhalb der betroffenen Migrantenfamilien führen. Die Durchführung des Optionsverfahrens ist mit praktischen Schwierigkeiten verbunden und verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Der Nutzen, den die Optionsregelung im Hinblick auf das Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit hat, steht zu diesen Nachteilen in keinem Verhältnis.

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Drucksache 538/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 142/10

... Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben. Es ist daher integrationspolitisch nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen. Der Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht und kann zu schwerwiegenden Konflikten innerhalb der betroffenen Migrantenfamilien führen. Die Durchführung des Optionsverfahrens ist mit praktischen Schwierigkeiten verbunden und verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

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Drucksache 142/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeine Begründung

Optionspflicht zu verknüpfen.

B Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 866/09

... Eine gute Beherrschung der Grundfertigkeiten Lesen und Schreiben bildet das Fundament für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen und für das lebenslange Lernen. Die Vermittlung dieser Grundfertigkeiten muss daher vom frühesten Kindesalter an gewährleistet werden. Umso besorgniserregender ist die Tatsache, dass sich die Lesekompetenz gemessen an der EU-Benchmark für 2010 sogar verschlechtert. Unzureichende Lese- und Schreibkenntnisse, die insbesondere bei Jungen und bei Kindern aus Migrantenfamilien festzustellen sind, verschlechtern die Aussichten für Beschäftigung und persönliches Wohlbefinden erheblich. Zwar haben die meisten Länder spezielle Initiativen zur Förderung der Alphabetisierung ergriffen; die Wirksamkeit der nationalen Maßnahmen muss jedoch eindeutig verbessert werden.

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Drucksache 866/09




Mitteilung

Entwurf

1. Einleitung

2. Schlüsselkompetenzen

2.1. Fortschritte bei der Reform der Curricula

2.2. Weiterer Verbesserungsbedarf bei der Organisation des Lernens in den Schulen

2.2.1. Anwendung der bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen in der Praxis

2.2.2. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleitern

2.2.3. Weiterentwicklung von Bewertung und Evaluierung

2.3. Lese-/Schreibkenntnisse und Förderung benachteiligter Gruppen: größere Anstrengungen notwendig

2.4. Unzureichende Vermittlung von Schlüsselkompetenzen in der Berufs- und Erwachsenenbildung

3. Strategien und Instrumente für lebenslanges Lernen

3.1. Ein etabliertes Konzept

3.2. Die Umsetzung bleibt eine Herausforderung

4. Berufliche Aus- und Weiterbildung

4.1. Verbesserung von Attraktivität und Qualität

4.2. Steigerung der Relevanz der Berufsbildung

5. Modernisierung der Hochschulbildung

5.1. Fortschritte bei der Verbesserung des Zugangs und der Diversifizierung der Finanzierungsquellen erkennbar

5.2. Finanzierung und Verwirklichung des lebenslangen Lernens weiter problematisch

6. Ausblick

6.1. Intensivierung der Zusammenarbeit in der EU – Umsetzung des neuen strategischen Rahmens

6.2. Schlüsselkompetenzen für alle durch lebenslanges Lernen

6.3. Ausweitung des partnerschaftlichen Ansatzes

6.4. Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU-Strategie für die Zeit nach 2010


 
 
 


Drucksache 867/09

... ). Hier lebende Töchter in Migrantenfamilien laufen allerdings Gefahr, Opfer einer sogenannten Ferienbeschneidung anlässlich eines vorübergehenden Aufenthalts im Herkunftsland der Familie zu werden. Auch wenn sich gegebenenfalls Anknüpfungspunkte finden lassen, um hier handelnde Tatbeteiligte, beispielsweise die die Tat veranlassenden oder jedenfalls nicht verhindernden Eltern, zur Verantwortung zu ziehen, ist es geboten, durch eine eindeutige gesetzliche Regelung zu bestimmen, dass das deutsche Strafrecht auch für Auslandstaten gilt. Ein hinreichend gewichtiger Anknüpfungspunkt für die Strafverfolgung nach deutschen Strafrecht besteht allerdings nur, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

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Drucksache 867/09




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 226a
Genitalverstümmelung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 867/09 (Beschluss)

... ). Hier lebende Töchter von Migrantenfamilien laufen allerdings Gefahr, Opfer einer sogenannten Ferienbeschneidung anlässlich eines vorübergehenden Aufenthalts im Herkunftsland der Familie zu werden. Auch wenn sich gegebenenfalls Anknüpfungspunkte finden lassen, um hier handelnde Tatbeteiligte, beispielsweise die die Tat veranlassenden oder jedenfalls nicht verhindernden Eltern, zur Verantwortung zu ziehen, ist es geboten, durch eine eindeutige gesetzliche Regelung zu bestimmen, dass das deutsche Strafrecht auch für Auslandstaten gilt. Ein hinreichend gewichtiger Anknüpfungspunkt für die Strafverfolgung nach deutschem Strafrecht besteht allerdings nur, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3 Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 226a
Genitalverstümmelung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 248/09

... 53. unterstreicht die Notwendigkeit, die UN-Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen einzuhalten, so dass die Rechte der Kinder aus Migrantenfamilien garantiert werden;



Drucksache 473/09

... E. in der Erwägung, dass die Bildungsleistungen von Migrantenkindern nachweislich erheblich schlechter sind als die von Kindern ohne Migrationshintergrund; ferner in der Erwägung, dass zahlreiche Schüler aus Migrantenfamilien in prekären sozioökonomischen Verhältnissen leben,



Drucksache 647/08

... Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen ist in Deutschland verwurzelt und wird dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben. Es ist daher integrationspolitisch nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen. Der Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht und kann zu schwerwiegenden Konflikten innerhalb der betroffenen Migrantenfamilien führen. Die Durchführung des Optionsverfahrens ist mit praktischen Schwierigkeiten verbunden und verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Der Nutzen, den die Optionsregelung im Hinblick auf das Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit hat, steht zu diesen Nachteilen in keinem Verhältnis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeine Begründung

B Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 505/08

... 4. Die signifikante Präsenz von Migrantenschülern hat für die Bildungssysteme erhebliche Folgen. Die Schulen müssen sich darauf einstellen und die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder in die traditionelle Aufgabenstellung einbeziehen, d. h. eine qualitativ hochwertige Bildung zu vermitteln und gerechte Bildungschancen zu bieten. Bildung ist der Schlüssel dafür dass diese Schüler zu integrierten, erfolgreichen und produktiven Bürgern des Aufnahmelandes heranwachsen können, oder anders gesagt, dafür, dass sich die Migration sowohl für die Migranten selbst als auch für das Aufnahmeland als positives Phänomen erweist. Die Schulen müssen eine führende Rolle bei der Schaffung einer integrativen Gesellschaft übernehmen, denn vor allem sie bieten Jugendlichen aus Migrantenfamilien und einheimischen Jugendlichen die Möglichkeit, einander kennenzulernen und zu respektieren. Migration kann für alle ein bereicherndes Element der Bildungserfahrung sein: sprachliche und kulturelle Vielfalt kann für die Schulen eine nicht zu überschätzende Ressource sein. Sie kann helfen, pädagogische Konzepte, Fertigkeiten und die Wissensbasis selbst zu erweitern und zu stärken.

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Drucksache 505/08




1. Einleitung

2. Bildungssituation von Kindern mit Migrationshintergrund

2.1. Viele Migrantenkinder leiden unter Bildungsbenachteiligung

2.2. Auswirkungen der Migration auf die Bildungssysteme

3. Gründe für die Bildungsbenachteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund

3.1. Situation und Hintergrund von Kindern mit Migrationshintergrund

3.2. Bildungsumfeld

3.3. Einige positive politische Antworten

4. Bewältigung des Problems auf europäischer Ebene

4.1. Rolle der Programme und Maßnahmen der EU

4.2. Politikaustausch auf europäischer Ebene

4.3. Rolle der Richtlinie 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern35

5. Vorschlag für eine Konsultation

A. Politische Herausforderung

B. Politische Antwort

C. Rolle der Europäischen Union

D. Zukunft der Richtlinie 77/486/EWG


 
 
 


Drucksache 909/05

... Die nachstehenden Tabellen sollen der EU und den Mitgliedstaaten als Leitlinien für ihre Integrationspolitik dienen. Die (im Anhang beschriebenen) vorgeschlagenen Maßnahmen gründen auf dem Integrationshandbuch, den vorbereitenden Maßnahmen (INTI) und dem geplanten Europäischen Integrationsfonds. Die Reihenfolge der Maßnahmen steht nicht für eine bestimmte Prioritätensetzung. Ihre Auflistung erfolgt nur andeutungsweise, ist nicht erschöpfend und überlässt den Mitgliedstaaten die Prioritätenbestimmung und die Auswahl der Maßnahmen sowie der Art und Weise ihrer Umsetzung im Kontext ihrer eigenen innerstaatlichen Gegebenheiten und Traditionen. Die Maßnahmen sollten als Kernelemente sämtlicher Integrationspolitiken der Mitgliedstaaten und der EU betrachtet werden. Der Genderaspekt sollte bei allen dafür infrage kommenden Maßnahmen einbezogen und die Situation von jungen Migranten und Kindern aus Migrantenfamilien besonders berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 909/05




1. Einleitung

2. Konsequente Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien

3. Schritte ZU einem kohärenten Ansatz auf EU-Ebene

3.1 Mainstreaming und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11

3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch

3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen

3.3.2 Integrationshandbuch

3.3.3 Website zur Integrationsthematik

3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen

3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.