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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"MilchquotV"


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Drucksache 712/10

... -Milchquotenverordnung (Milchquotenverordnung – MilchQuotV) vom 04.03.2008 (BGBl. I S. 359) enthaltenen Beschränkungen gelockert werden, ohne den Bestand des Übertragungsstellenverfahrens in Frage zu stellen. Denn das Übertragungsstellenverfahren wird weiterhin benötigt, um einen repräsentativen und transparenten Milchquotenpreis zu ermitteln und zugleich das Entgelt bei der Übernahme von Milchquoten durch Pächter festzulegen. Auch dient das Übertragungsstellenverfahren dazu, Milchquoten aus den Landesreserven kostenfrei wieder an Milcherzeuger nach einem objektiven Maßstab und ohne großen Verwaltungsaufwand auszuteilen. Die Landesreserven werden aus dem EU-rechtlich zwingenden Einzug von Milchquoten bei Nichtmilcherzeugern, dem 33-Prozent-Einzug bei nicht Milch erzeugenden Verpächtern und einigen anderen Einzugstatbeständen der MilchQuotV gespeist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Zielsetzung

4 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1526: Dritte Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 893/09

... -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung – MilchQuotV) vom 04.03.2008 (BGBl. I S. 359) linear auf diejenigen Milchquoteninhaber verteilt, die in einem jeweils festgelegten Monat Milch erzeugt haben. Jeder dieser Milcherzeuger erhält daher eine Erhöhung seiner Milchquote in jedem der betroffenen fünf Zwölfmonatszeiträume um ein Prozent. Dieser lineare Verteilungsmaßstab stellt ein objektives Kriterium im Sinne des Artikels 68 Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dar.



Drucksache 335/08

... -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung – MilchQuotV) vom 04.03.2008 (BGBl. I S. 359) linear auf diejenigen Milchquoteninhaber verteilt, die im August 2008 Milch erzeugt haben. Jeder dieser Milcherzeuger erhält daher eine Erhöhung seiner Quote um zwei Prozent.



Drucksache 936/07 (Beschluss)

... MilchQuotV



Drucksache 936/07

... -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung - MilchQuotV)



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