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0099/05
0631/05
0092/05
0097/05
0674/05
0003/1/05
0369/05
0939/05
0829/05B
0158/05
0942/05B
0162/05
0550/05
0221/05
0210/1/05
0574/05
0723/1/05
0317/05
0618/05
0338/05
0014/05B
0433/05
0942/05
0723/05B
0056/1/05
0092/1/05
0003/05B
0794/05
0846/04B
0738/04
0720/1/04
0905/1/04
0712/04B
0712/04
0994/04
0666/04B
0846/1/04
0727/1/04
0807/04
0950/04
0905/04B
0767/04
0666/2/04
0983/04
0737/04
0846/2/04
0707/1/04
0622/04
0457/04
0270/04
0438/04
0586/04
0727/04B
0738/04B
0726/04
0951/04
0979/04
1009/04
0905/04
0919/1/04
0438/04B
0571/04
0458/04B
0361/04B
0566/04
0702/04
0438/1/04
0808/04
0682/04
0738/4/04
0958/04
0613/04
0441/04
0850/04
0591/04
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0934/03
0560/03
0299/03
0049/03
0901/03B
0450/03
0901/03
0504/03
0325/03B
0715/03
Drucksache 347/20

... Der Bundesrat begrüßt den im Juni 2019 gefassten Beschluss der Innenminister und - senatoren der Länder zur "Bekämpfung von Kindesmissbrauch".



Drucksache 112/20

... "Die Verpflichtung nach Satz 3 gilt auch, wenn die Überprüfung bereits abgeschlossen ist, jedoch Anhaltspunkte für den Missbrauch von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln vorlagen oder vorliegen." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/20




‚Artikel 7 Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 495/20

... ) verankerte Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit der allermeisten Klagen von Bürgern einen wesentlichen Teil beiträgt. So berechtigt dieser Grundsatz, der die Gewährung sozialer Rechte unabhängig von der Einkommenslage sichern soll, im Regelfall ist, so sehr wird er jedoch von einer kleinen Anzahl von Klägerinnen und Klägern missbraucht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 202/1/20

... Mit verstärkten Kontrollen der auszuführenden Kunststoffabfallfraktionen kann Missbrauch so besser erkannt und gestoppt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/1/20




1. Zu Nummer 4, Nummer 5

2. Zu Nummer 5

3. Zu Nummer 5a - neu -

4. Zu Nummer 6

5. Zu Nummer 6

6. Zu Nummer 8 - neu -

7. Zu Nummer 8 - neu -


 
 
 


Drucksache 295/20

... Diese Schwierigkeiten müssen angegangen werden, wenn Europa den digitalen Wiederaufbau bestmöglich für sich nutzen möchte. In diesem Sinne wird eines der Ziele des neuen Gesetzes über digitale Dienste darin bestehen, den Rechtsrahmen für digitale Dienste zu verbessern und klare Regeln für Online-Plattformen einzuführen. Durch das Gesetz werden Verbraucher besser geschützt, der Missbrauch von Marktmacht durch Plattformen unterbunden und ein fairer Marktplatz mit Chancengleichheit für kleinere Unternehmen gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 502/20 (Beschluss)

... Dies gilt für Fälle von Kindesentführungen, bei denen es (noch) nicht zu sexuellen Missbrauchshandlungen oder sonstigen Anschlusstaten gekommen ist:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 166/20

... Die Bundesregierung hatte bereits in der Begründung des Regierungsentwurfs angekündigt, dass nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes überprüft wird, ob die beabsichtigten Wirkungen erreicht worden sind, die entstandenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen und welche Nebenwirkungen eingetreten sind (Bundestagsdrucksache 16/7615, S. 16). Die Untersuchung sollte sich auch darauf erstrecken, ob der neue Pfändungsschutz - insbesondere durch die unberechtigte Unterhaltung von mehreren P-Konten - missbrauchsanfällig ist (Bundestagdrucksache 16/7615, S. 31). Mit der Durchführung der Evaluierung im Rahmen einer rechtstatsächlichen Untersuchung beauftragte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Jahre 2013 das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Ende 2014 wurde das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Auftraggeber an der Studie beteiligt. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung für die 18. Legislaturperiode sollte bei der Untersuchung ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, wie bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto der Schutz von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" vor dem Hintergrund der besonderen Problemlagen der betroffenen Frauen vereinfacht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

§ 850k
Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

§ 850l
Pfändung des Gemeinschaftskontos

Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

§ 899
Pfändungsfreier Betrag; Übertragung

§ 900
Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger

§ 901
Verbot der Aufrechnung und Verrechnung

§ 902
Erhöhungsbeträge

§ 903
Nachweise über Erhöhungsbeträge

§ 904
Nachzahlung von besonderen Leistungen

§ 905
Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht

§ 906
Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht

§ 907
Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto

§ 908
Aufgaben des Kreditinstituts

§ 909
Datenweitergabe; Löschungspflicht

§ 910
Verwaltungsvollstreckung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Folgeänderungen

§ 27a
Anwendung des Sozialgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz

2. Neuregelung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz

3. Weiterer Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu 850k ZPO-E Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 850l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu § 899

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 900

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 901

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 902

Zu § 903

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 904

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 905

Zu § 906

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 907

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 908

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 909

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 910

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 181/20

... Zu denken ist hier beispielsweise an den Zugriff auf sicherheitsrelevante Technologien oder auf technische oder digitale Knotenpunkte mit großem Missbrauchspotential sowie an den Abfluss sicherheitsrelevanter Informationen. Das grundsätzlich höhere Risiko einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit von meldepflichtigen Erwerben rechtfertigt daher die Einführung eines auf zivilrechtlicher Ebene wirkenden Vollzugsverbots. Für Erwerbsgeschäfte, die keine Meldepflicht auslösen, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 469/1/20

... V - Außerklinische Intensivpflege - neu geregelt werden. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die damit verfolgten Ziele, wonach die besonderen Bedarfe der betroffenen Menschen zu berücksichtigen, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung sicherzustellen sowie Fehlanreize und Missbrauch zu verhindern sind.



Drucksache 87/1/20

... "deutlich eingeschränkt[e]" Auskunft nach § 15b TMG-E mit einer höheren "Missbrauchsgefahr" rechtfertigen will, überzeugt dies nicht: Es gibt keinen Anlass, den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden mit besonderem Misstrauen zu begegnen (vergleiche auch Masing Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht 2018, Seite 7). Die von der Begründung unterstellte "Missbrauchsgefahr" steht im Widerspruch zur besonderen beamtenrechtlichen Treuepflicht, die entsprechend der verfassungsrechtlichen Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz (Artikel 20 Absatz 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO

13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG

Artikel 2a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 18
Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG

15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG

18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *

19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *

20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG

21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts

22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 75/20 (Beschluss)

... Die neue Regelung des § 273 SGB V ist nicht notwendig, weil das BAS bereits heute weitgehende Prüfrechte im RSA-Bereich inne hat, diese aber nicht ausreichend und zeitnah ausübt. Die Verhinderung des Missbrauchs von sogenannten Betreuungsstrukturverträgen erfolgte daher ausschließlich durch konzentrierte Bemühungen der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder und nicht durch das BAS im Rahmen seiner Sonderzuständigkeiten nach § 273 SGB V.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)

1. Zu Artikel 0 Änderung des AMG und Artikel 5 Nummer 9a § 129 Absatz 4c SGB V

2. Zu Artikel 5 § 125 SGB V

3. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

4. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV


 
 
 


Drucksache 2/20 (Beschluss)

... "(6) Zur Feststellung von Leistungsmissbrauch, Identität des ausländischen Leistungsempfängers und Abrechnungszwecken zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und dem Land dürfen die Leistungsträger nach § 12 des Ersten Buches den kreisfreien Städten und Kreisen Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, derzeitige Anschrift, AZR-Nummer und Leistungsbezug der betroffenen Person mitteilen."



Drucksache 171/20

... ) vom 24. November 2016 wurde am 7. Juni 2017 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Ziel ist es, in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit einem einzigen völkerrechtlichen Abkommen die abkommensbezogenen Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der OECD und G20 zur Gewinn - kürzung und Gewinnverlagerung ("Base Erosion and Profit Shifting" - BEPS) - insbesondere des Mindeststandards in Aktionspunkt 6 (Vermeidung von Abkommensmissbrauch) und 14 (Verbesserung der Streitbeilegung) - umzusetzen. Für die Reichweite des MLI ist maßgeblich, welche Auswahlentscheidungen die einzelnen Unterzeichnerstaaten getroffen haben und inwieweit eine Übereinstimmung der Auswahlentscheidungen im jeweiligen bilateralen Verhältnis vorliegt ("matching").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Titel und Präambel:

2. Missbrauchsvermeidung:

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 25
Verhinderung von Abkommensmissbrauch

Artikel 5

a in der Bundesrepublik Deutschland

b in der Republik Finnland

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 500/20

... Die vorgeschlagene Regelung dient der Verhinderung eines Missbrauchs der Genossenschaft als reine Kapitalanlage. Investierende Mitglieder im Sinne des § 8 Absatz 2 GenG sind solche, die für eine Nutzung oder Produktion der Güter und die Nutzung oder Erbringung der Dienste der Genossenschaft nicht in Frage kommen. Investierende Mitglieder haben grundsätzlich die gleiche Rechtsposition wie ordentliche Mitglieder. Die Zulassung investierender Mitglieder bedeutet somit eine gewisse Einschränkung des charakteristischen Merkmals der Genossenschaft, dass deren Zweck die Förderung ihrer Mitglieder ist. Um den Förderzweck nicht in Frage zu stellen, verlangt § 8 Absatz 2 Satz 2 GenG geeignete Regelungen in der Satzung der Genossenschaft zur Sicherstellung, dass investierende Mitglieder die ordentlichen Mitglieder in keinem Fall überstimmen können und dass sie Beschlüsse der Generalversammlung, die mindestens eine Dreiviertelmehrheit verlangen, nicht blockieren können. Eine zusätzliche Aufnahme einer 25 Prozent-Grenze für die Stimmrechte investierender Mitglieder entsprechend den Vorgaben für die SCE hielt der Gesetzgeber bei der Einführung der Möglichkeit, durch Satzungsregelung investierende Mitglieder zuzulassen, für nicht erforderlich (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/20




Entschließung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2a:

Zu Ziffer 2b:

Zu Ziffer 2c:


 
 
 


Drucksache 9/20

... ). Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Benennungen so wenig zahlreich und selektiv sein werden, dass ein Missbrauch der darin liegenden Befugnisse praktisch ausgeschlossen werden kann, so dass die Vermutung gerechtfertigt ist. Der Verweis auf das EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz wird angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 164/20

... Absatz 6 enthält eine neue Regelung zur Speicherung des Lichtbildes. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18. Dezember 2018 (B1 KR 31/17 R) entschieden, dass eine dauerhafte Speicherung des Lichtbildes durch die Krankenkassen unzulässig sei, da es an einer Rechtsgrundlage hierfür fehle. Durch den neu eingefügten Absatz wird eine Rechtsgrundlage für die Krankenkassen geschaffen, damit diese das Lichtbild der Versicherten für die Dauer der Mitgliedschaft, jedoch längstens für zehn Jahre, speichern dürfen. Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand der Krankenkassen für Folgeausstattungen mit elektronischen Gesundheitskarten reduziert. Gleichzeitig wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Zweck für die Nutzung des Lichtbildes, nämlich die eindeutige Zuordnung zum Versicherten zu verbessern und dadurch vor Missbrauch zu schützen, mit einem mehr als zehn Jahre alten Foto nicht mehr zuverlässig erreicht werden kann. Darüber hinaus werden die Krankenkassen verpflichtet, nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses das Lichtbild des Versicherten unverzüglich zu löschen, sobald der Versicherungsstatus abschließend geklärt ist, spätestens aber nach drei Monaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 196/20

... Diese Informationsobliegenheit ermächtigt den Gläubiger freilich nicht dazu, eine nach den Maßstäben des UWG unzulässige, insbesondere irreführende oder als aggressive geschäftliche Handlung zu wertende Vorgehensweise zu wählen. Die Formulierung des Informationstextes darf den Verbraucher weder irreführen, noch darf sie ihn stärker als nach der Natur der zu übermittelnden Informationen zwingend notwendig unter Druck setzen. Insbesondere sind ausdrückliche oder angedeutete Drohungen nach wie vor als mögliche Verstöße gegen das UWG zu werten. Auch eine mögliche Überbringung des Hinweistextes darf nicht dazu missbraucht werden, den Verbraucher in rechtswidriger Weise einzuschüchtern, zum Beispiel durch persönliche Übergabe eines entsprechenden Schreibens durch einen betont bedrohlich auftretenden Kurier.



Drucksache 440/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den verfahrensrechtlichen Teil des Verbandssanktionengesetzes grundsätzlich mit dem Ziel zu überarbeiten, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten und hierdurch insbesondere einer drohenden Überlastung der Justiz vorzubeugen.



Drucksache 168/20 (Beschluss)

... Bei der Regelung in § 19 Absatz 3 Satz 2 Weg, wonach Wohnungseigentümer Regelungen für den Fall beschließen können, dass ein Wohnungseigentümer seine Pflichten verletzt, handelt es sich um eine völlig offen formulierte Sanktionsvorschrift, welche prinzipiell auch Vertragsstrafen in unbeschränkter Höhe zulässt. Insoweit besteht die Gefahr, dass die Vorschrift des § 19 Absatz 3 Satz 2 Weg zum Zwecke der Ausübung unzulässigen Drucks auf einzelne Wohnungseigentümer missbraucht werden könnte. Dies würde die intendierte Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Rechte auch der einzelnen Wohnungseigentümer zu stärken, unterlaufen. Auch kann die Regelung das Streitpotential innerhalb einer Eigentümergemeinschaft erhöhen. Eine Konkretisierung und Beschränkung der Sanktionsmöglichkeiten könnte dazu beitragen, die Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie der einzelnen Wohnungseigentümer zueinander in ein ausgewogenes und gerechtes Verhältnis zu setzen und auf diese Weise missbräuchlichen Sanktionsdrohungen entgegenzuwirken. Auch erscheint eine Eingrenzung der Sanktionsmöglichkeiten sinnvoll, um den Wohnungseigentümern mehr Rechtssicherheit zu geben, wodurch im Ergebnis auch die Justiz entlastet werden könnte.



Drucksache 2/1/20

... (6) Zur Feststellung von Leistungsmissbrauch, Identität des ausländischen Leistungsempfängers und Abrechnungszwecken zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und dem Land dürfen die Leistungsträger nach § 12 des Ersten Buches den kreisfreien Städten und Kreisen Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, derzeitige Anschrift, AZR-Nummer und Leistungsbezug der betroffenen Person mitteilen."



Drucksache 469/20 (Beschluss)

... V - Außerklinische Intensivpflege - neu geregelt werden. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die damit verfolgten Ziele, wonach die besonderen Bedarfe der betroffenen Menschen zu berücksichtigen, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung sicherzustellen sowie Fehlanreize und Missbrauch zu verhindern sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)


 
 
 


Drucksache 107/20

... Mit der Vorschrift soll der Prozessverschleppung und dem Missbrauch prozessualer Rechte in Gestalt bewussten Zurückhaltens von Beweismitteln begegnet werden. Die praktische Bedeutsamkeit der Vorschrift ist zweifelhaft. Insbesondere wird eine Aussetzung der Hauptverhandlung unter Beachtung der Unterbrechungsfrist der §§ 71 Absatz 1 OWiG, 229 Absatz 1 StPO in vielen Fällen nicht erforderlich sein. Eine Ablehnung eines Beweisantrages nach § 77 Absatz 2 Nummer 2 OWiG kommt nur dann in Betracht, wenn auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit von mehreren Fortsetzungsterminen eine Beweiserhebung nicht möglich ist. Dies ist in aller Regel nicht der Fall, da das Gericht durch geschickte Anberaumung von kurzen Fortsetzungsterminen auch unter Berücksichtigung des Terminvorlaufes insbesondere bei den Amtsgerichten eine Aussetzung der Hauptverhandlung verhindern kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 80a
Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 75/1/20

... Die neue Regelung des § 273 SGB V ist nicht notwendig, weil das BAS bereits heute weitgehende Prüfrechte im RSA-Bereich inne hat, diese aber nicht ausreichend und zeitnah ausübt. Die Verhinderung des Missbrauchs von sogenannten Betreuungsstrukturverträgen erfolgte daher ausschließlich durch konzentrierte Bemühungen der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder und nicht durch das BAS im Rahmen seiner Sonderzuständigkeiten nach § 273 SGB V.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/1/20




2. Zu Artikel 0 Änderung des AMG und Artikel 5 Nummer 9a § 129 Absatz 4c SGB V

4. Zu Artikel 5 § 125 SGB V

5. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

6. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV


 
 
 


Drucksache 360/20

... Im Herbst 2017 wurde bekannt, dass ein damals neunjähriger Junge aus Staufen nicht nur von seiner Mutter und ihrem Freund auf schwerste Weise sexuell missbraucht, sondern auch über das Darknet weiteren Männern gegen Geld zu diesem Zweck angeboten und von diesen missbraucht worden war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 160a
Anhörung Dritter

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

VIII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 272/20

... Damit sollen zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung die Verbreitung und der Missbrauch dieser gesundheitsgefährdenden synthetischen Cannabinoide eingedämmt und es soll die Strafverfolgung erleichtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 361/20

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die anhaltende Aktualität der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sexuellen Missbrauch, der von einschlägig vorbestraften Personen mit pädophilen Neigungen verübt werden könnte, es erfordert, das Schutzniveau für Minderjährige zu erhöhen.



Drucksache 127/20

... c) Effektiver Rechtsschutz bedarf eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes. Allerdings darf dieser Schutz nicht für reine Verzögerungsmanöver missbraucht werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung aa) die notwendigen Änderungen der



Drucksache 502/20

... "Dies gilt für Fälle von Kindesentführungen, bei denen es (noch) nicht zu sexuellen Missbrauchshandlungen oder sonstigen Anschlusstaten gekommen ist:"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 176 Absatz 6 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 176 Absatz 4 Nummer 3 und 4 StGB 1


 
 
 


Drucksache 107/20 (Beschluss)

... Mit der Vorschrift soll der Prozessverschleppung und dem Missbrauch prozessualer Rechte in Gestalt bewussten Zurückhaltens von Beweismitteln begegnet werden. Die praktische Bedeutsamkeit der Vorschrift ist zweifelhaft. Insbesondere wird eine Aussetzung der Hauptverhandlung unter Beachtung der Unterbrechungsfrist von § 71 Absatz 1 OWiG, § 229 Absatz 1 StPO in vielen Fällen nicht erforderlich sein. Eine Ablehnung eines Beweisantrages nach § 77 Absatz 2 Nummer 2 OWiG kommt nur dann in Betracht, wenn auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit von mehreren Fortsetzungsterminen eine Beweiserhebung nicht möglich ist. Dies ist in aller Regel nicht der Fall, da das Gericht durch geschickte Anberaumung von kurzen Fortsetzungsterminen auch unter Berücksichtigung des Terminvorlaufes insbesondere bei den Amtsgerichten eine Aussetzung der Hauptverhandlung verhindern kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 270/20

... aufgenommen. Damit sollen die Verbreitung und der Missbrauch dieses gesundheitsgefährdenden NPS eingedämmt werden und es soll die Strafverfolgung erleichtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zwanzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 87/20

... ) belegt. Eine konsequente Strafverfolgung kann dazu beitragen, den Markt für entsprechende Produkte auszutrocknen und damit der weiteren Herstellung solcher Missbrauchsdarstellungen sowie der Gefahr entgegenzuwirken, dass Dritte zur Nachahmung angeregt werden. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch geleistet werden. Deshalb soll die Meldepflicht auch für das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 168/1/20

... Bei der Regelung in § 19 Absatz 3 Satz 2 Weg, wonach Wohnungseigentümer Regelungen für den Fall beschließen können, dass ein Wohnungseigentümer seine Pflichten verletzt, handelt es sich um eine völlig offen formulierte Sanktionsvorschrift, welche prinzipiell auch Vertragsstrafen in unbeschränkter Höhe zulässt. Insoweit besteht die Gefahr, dass die Vorschrift des § 19 Absatz 3 Satz 2 Weg zum Zwecke der Ausübung unzulässigen Drucks auf einzelne Wohnungseigentümer missbraucht werden könnte. Dies würde die intendierte Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Rechte auch der einzelnen Wohnungseigentümer zu stärken, unterlaufen. Auch kann die Regelung das Streitpotential innerhalb einer Eigentümergemeinschaft erhöhen. Eine Konkretisierung und Beschränkung der Sanktionsmöglichkeiten könnte dazu beitragen, die Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie der einzelnen Wohnungseigentümer zueinander in ein ausgewogenes und gerechtes Verhältnis zu setzen und auf diese Weise missbräuchlichen Sanktionsdrohungen entgegenzuwirken. Auch erscheint eine Eingrenzung der Sanktionsmöglichkeiten sinnvoll, um den Wohnungseigentümern mehr Rechtssicherheit zu geben, wodurch im Ergebnis auch die Justiz entlastet werden könnte.



Drucksache 86/20

... - Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Soziale Pflegeversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 37c
Außerklinische Intensivpflege

§ 111b
Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung

§ 132j
Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

Soziale Pflegeversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Demografische Aspekte

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bbbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 362/20

... Die in Baden-Württemberg eingerichtete "Kommission Kinderschutz" hat u.a. auch die Vorschriften zur Führungsaufsicht einer Bewertung unterzogen. Die "Kommission Kinderschutz" war im Zusammenhang mit dem so genannten "Staufener Missbrauchsfall" eingerichtet worden. Im Herbst 2017 wurde bekannt, dass ein damals neunjähriger Junge nicht nur von seiner Mutter und ihrem Freund auf schwerste Weise sexuell missbraucht, sondern auch über das "Darknet" weiteren Männern gegen Geld zu diesem Zweck angeboten und von diesen in der Folge missbraucht worden war. Der Haupttäter und damalige Lebensgefährte der Mutter stand vor und während der Missbrauchstaten unter Führungsaufsicht. Die führungsaufsichtsrechtliche Weisung, zu Kindern keinen unbeaufsichtigten Kontakt aufzunehmen, befolgte er nicht. Dieser Kontakt führte letztendlich zu den zahlreichen Missbrauchstaten zu Lasten des Jungen. Auch eine im Zeitraum der Missbrauchstaten erfolgte Verurteilung des Haupttäters wegen Verstoßes gegen das im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Kontaktverbot mit Kindern gemäß § 145a Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/20




A. Rechtslage und Problem

1. Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht

2. Verbesserungen bei der Durchsetzung von Weisungen der Führungsaufsicht

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Änderungen

1. Erhöhung des Strafrahmens bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht

2. Verbesserungen bei der Durchsetzung von Weisungen der Führungsaufsicht

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 5/20

... Konversionsbehandlungen können bei Minderjährigen bewirken, dass sie ihre sexuelle und geschlechtliche Identität, also einen Teil ihrer Persönlichkeit, mit einer behandlungsbedürftigen Krankheit gleichsetzen und ablehnen. Dies kann schwere psychische Belastungen nach sich ziehen (vgl. Klose/Stedtfeld, aaO, S. 89-94). Studien belegen, dass Konversionsbehandlungen bei Minderjährigen ein besonders hohes Risiko negativer Effekte bergen, wie Angst, Depression, Suizidalität, Beziehungsproblemen, Alkoholmissbrauch, Selbsthass und Homophobie [Burgi, aaO, S. 4, 5]. Der Schutz der Rechtsgüter (sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung, Körperintegrität, Ehre und Achtungsanspruch) dieser besonders vulneralen Personen genießt Vorrang gegenüber den durch ein Verbot möglicherweise beeinträchtigten Freiheitsrechten der Behandler. Unter Abwägung der Schutzinteressen ist daher bei Personen unter 18 Jahren ein umfassendes Verbot von Konversionsbehandlungen geboten. Personen unter 18 Jahren können infolge des generellen Verbots in Absatz 1 in eine Konversionsbehandlung somit nicht wirksam einwilligen. Diese feste Altersgrenze dient der Rechtsklarheit und trägt den erheblichen Verletzungen durch eine Konversionsbehandlung Rechnung (siehe die vorstehenden Ausführungen im Allgemeinen Teil der Begründung, insbesondere unter der Nummer 1 Buchstabe c) und d). Sie konkretisiert damit die allgemeinen Vorgabe, wonach die Anforderungen an eine Einsichtsfähigkeit umso strenger sind, je schwerwiegender die in Rede stehende Behandlung und die damit verbundenen Folgen sind bzw. sein können (vgl. allgemein zur Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen bei strafrechtlich geschüzten Rechtsgutsbeeinträchtigungen, LK Rönnau, StGB, 12. Auflage 2007, vor §§ 32 ff. Rn. 195 mwN).



Drucksache 5/1/20

... Das Verbot in § 2 Absatz 1 und 2 des Gesetzentwurfs sollte unterschiedslos auch Volljährige erfassen. Auch die Einwilligung Erwachsener erfolgt angesichts des Missbrauchs eines Vertrauensverhältnisses nicht freiwillig und ist schon aus diesem Grund unbeachtlich. Letztlich leidet jede Einwilligung zur Durchführung einer unethischen, untauglichen und schädlichen Intervention unter einem Willensmangel. Zudem läge selbst bei wirksamer Einwilligung ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne von § 228

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/20




Zu § 1

§ 2
Verbot der Durchführung von Konversionsinterventionen

§ 3
Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

7. Zu § 1 Absatz 1**

8. Zu § 2

9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -*

10. Zu § 5 Absatz 2

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 1/20

... , wie sie für die mit Visaangelegenheiten beauftragten Angehörigen des Auswärtigen Dienstes oder für Beschäftigte anderer Bundesbehörden, die im Visumverfahren beteiligt sind, gelten. Dadurch wird die ordnungsgemäße Durchführung des Visumverfahrens sichergestellt und der Missbrauch im Zusammenhang mit der Prüfung der Visumanträge weitestgehend ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Aufsicht

§ 4
Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 5
Wahl des Personalrats

§ 6
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

§ 7
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin

§ 8
Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte

§ 9
Fortgeltung der Dienstvereinbarungen

§ 10
Aufbauzulage

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 9
Kurierdienst und Auslands-IT

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund:

Länder und Kommunen:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

VIII. Kosten und Personalentwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5024, AA: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes

I. Zusammenfassung

4 Bund

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 510/20

... Durch die vorgeschlagene Änderung soll somit eine Klarstellung in der Gestalt erfolgen, dass die Möglichkeit Einwendungen zu erheben nicht dahingehend zu verstehen bzw. zu missbrauchen ist, Sammeleinwendungen zu erheben, um das Verfahren als solches zu blockieren. Durch solche werden häufig große Vorhaben so verzögert, ohne dass sich dadurch weitere Erkenntnisse für die behördliche Entscheidung zum konkreten Vorhaben ergeben würden. Es sind solche Einwendungen ausgeschlossen, die nicht Prüfgegenstand des Genehmigungsverfahrens sind, wie beispielsweise Folgen, die ihre Ursache nicht in der physischen Einwirkung der Anlage haben. Zweckdienlich ist es somit, Informationen über das Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in einem weiteren Verfahrensschritt schließlich nur diejenigen Einwender mit einzubeziehen, die auch tatsächlich betroffen sind.



Drucksache 361/20 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die anhaltende Aktualität der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sexuellen Missbrauch, der von einschlägig vorbestraften Personen mit pädophilen Neigungen verübt werden könnte, es erfordert, das Schutzniveau für Minderjährige zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur wissenschaftlichen


 
 
 


Drucksache 21/20

... Arbeiten bedeutet mehr, als nur seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ein Arbeitsplatz bietet soziale Beziehungen und einen Platz in der Gesellschaft sowie Möglichkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung. Dies gilt jedoch nur, solange faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen herrschen. Neue Formen der Arbeit entwickeln sich rasch und werden vor allem durch die digitale Technologie beschleunigt. Sie tragen zu Wachstum und Beschäftigung bei und fördern innovative Dienstleistungen, indem sie Arbeitnehmern, Selbstständigen, Kunden und Unternehmen Flexibilität und neue Möglichkeiten bieten. Sie können jedoch auch zu neuen Formen prekärer Beschäftigungsverhältnisse führen. Um Vertrauen in den digitalen Wandel aufzubauen und sein Potenzial voll auszuschöpfen, benötigen neue Geschäftsmodelle klarere Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch, zur Aufrechterhaltung hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards und zur Gewährleistung eines besseren Sozialschutzes. Technologische Innovation muss mit sozialer Innovation einhergehen. Der europäische Weg ist ein menschlicher, ein ethischer Weg, und diese Einstellung muss auch weiterhin unsere Zukunft prägen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 360/20 (Beschluss)

... Im Herbst 2017 wurde bekannt, dass ein damals neunjähriger Junge aus Staufen nicht nur von seiner Mutter und ihrem Freund auf schwerste Weise sexuell missbraucht, sondern auch über das Darknet weiteren Männern gegen Geld zu diesem Zweck angeboten und von diesen missbraucht worden war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 160a
Anhörung Dritter

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

VIII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 325/20

... Geldwäsche schadet nicht nur der Stabilität des EU-Finanzsystems, sondern auch der Wirtschaft, der verantwortungsvollen Staatsführung und dem Anlegervertrauen. Im Rahmen des Europäischen Semesters prüft die Kommission, wie die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Mitgliedstaaten in der Praxis angewandt werden, und formuliert daraufhin länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die vom Rat verabschiedet werden. Außerdem leistet die Kommission den Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser notwendigen Reformen im Rahmen ihres Programms zur Unterstützung von Strukturreformen technische Hilfe, um einige der gravierendsten Schwachstellen im EU-System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beheben. Dazu gehören die unzureichende Personalausstattung der zuständigen Behörden, Mängel bei der Anwendung des risikobasierten Ansatzes und die Minderung der Risiken, die aus dem Missbrauch von Briefkastenfirmen, goldenen Visa und Staatsbürgerschaftsregelungen erwachsen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 165/20

... Das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) regelt in Nummer 1220 des Kostenverzeichnisses (KV JVKostG) für die Schlichtung nach § 57a LuftVG, dass eine Verfahrensgebühr in Höhe von 290 Euro von dem Luftfahrtunternehmen (§ 16a JVKostG) erhoben wird. Im Falle eines Missbrauchs des Schlichtungsverfahrens durch den Fluggast (§ 57a Absatz 3 LuftVG) kann von diesem ausnahmsweise eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben werden (Nummer 1222 KV JVKostG). Darüber hinaus ist das Schlichtungsverfahren für Flugreisende grundsätzlich gebührenfrei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/20




A. Problem und Ziel

1. Anpassung der Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung

2. Anpassung der Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anpassung der Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen des nationalen Rechts infolge der Anpassung der Haftungshöchstbeträge nach dem Montrealer Übereinkommen

II. Anpassung der Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz

1. Einführung einer Erhöhungsgebühr bei mehreren Beteiligten

2. Neuer Ermäßigungstatbestand

3. Anpassung der Verfahrensgebühr

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

- Gebühr 1220 KV JVKostG

- Gebühr 1221 KV JVKostG

- Gebühr 1222 KV JVKostG

- Gebühr 1223 KV JVKostG

- Gebühr 1224 KV JVKostG

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 265/1/20

... Zum anderen wird durch die Eröffnung eines Handels mit gesammelten Geräte-Altbatterien ein falscher Anreiz gesetzt. Das Ziel der Steigerung der Sammelmengen kann hierdurch kaum erreicht werden, sondern setzt eher Anreize fehlende Mengen auf dem Markt einzukaufen. Da eine Vorgabe für eine Mindesteigensammelleistung nicht besteht, wird auch eine Wettbewerbsverzerrung begünstigt. Zusätzlich macht eine solche Option das Rücknahmesystem insgesamt unübersichtlich und ist ohne engmaschige behördliche Kontrolle missbrauchsanfällig, z.B. für Mehrfachverkäufe der gleichen Menge. Denn aus der Formulierung in § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BattG ist weder ausdrücklich erkennbar, dass ausgewiesen werden muss, von welchem Rücknahmesystem die zugekauften Massen stammen, noch dass Verkäufer darlegen müssen an wen sie verkauft haben.



Drucksache 362/20 (Beschluss)

... Die in Baden-Württemberg eingerichtete "Kommission Kinderschutz" hat u.a. auch die Vorschriften zur Führungsaufsicht einer Bewertung unterzogen. Die "Kommission Kinderschutz" war im Zusammenhang mit dem so genannten "Staufener Missbrauchsfall" eingerichtet worden. Im Herbst 2017 wurde bekannt, dass ein damals neunjähriger Junge nicht nur von seiner Mutter und ihrem Freund auf schwerste Weise sexuell missbraucht, sondern auch über das "Darknet" weiteren Männern gegen Geld zu diesem Zweck angeboten und von diesen in der Folge missbraucht worden war. Der Haupttäter und damalige Lebensgefährte der Mutter stand vor und während der Missbrauchstaten unter Führungsaufsicht. Die führungsaufsichtsrechtliche Weisung, zu Kindern keinen unbeaufsichtigten Kontakt aufzunehmen, befolgte er nicht. Dieser Kontakt führte letztendlich zu den zahlreichen Missbrauchstaten zu Lasten des Jungen. Auch eine im Zeitraum der Missbrauchstaten erfolgte Verurteilung des Haupttäters wegen Verstoßes gegen das im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Kontaktverbot mit Kindern gemäß § 145a Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/20 (Beschluss)




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung der Führungsaufsicht

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 84/20

... Die Ergänzung der Worte "unmittelbar oder mittelbar, entgeltlich oder unentgeltlich" gleicht den Wortlaut des mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 (BGBl I S. 1066) eingeführten § 5 Satz 1 Nummer 4 an § 2 Absatz 1 Nummer 5 an. Die Ergänzung stellt ohne inhaltliche Änderung klar, dass auch tarifvertragliche Vorschriften, die Anforderungen an Unterkünfte enthalten, unabhängig davon zur Anwendung kommen können, ob der Arbeitgeber selbst die Unterkunft unmittelbar zur Verfügung stellt oder Dritte, wie zum Beispiel Makler oder Vermietungsgesellschaften, zwischenschaltet und die Unterkunft damit mittelbar zur Verfügung stellt. Auch § 5 Satz 1 Nummer 4 gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder von ihm zwischengeschaltete Dritte Personen für die Unterkunft eine Geldleistung von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer erhalten. Die Vorschriften über Anforderungen an die Unterkünfte finden somit beispielsweise auch Anwendung, wenn der Arbeitgeber für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer eine Mietwohnung vermittelt.



Drucksache 576/19

... Die in Nummer 2 Buchstaben b und c enthaltenen Daten beinhalten weitere Informationen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung. Erfasst werden einerseits Konstellationen, in denen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wurde, die Zuverlässigkeit aber nicht festgestellt wurde, andererseits Fälle des Widerrufs oder der Rücknahme der Feststellung der Zuverlässigkeit. Gespeichert wird allein die Tatsache, dass die Zuverlässigkeit nicht festgestellt wurde, oder die Bescheinigung widerrufen oder zurückgenommen wurde, nicht die dafür maßgeblichen Gründe. Hierdurch wird die erforderliche aktuelle Kenntnis der Luftsicherheitsbehörden über diese relevanten Fälle gewährleistet. Damit wird - besser als durch das bislang praktizierte Verfahren des Austauschs von sog. Negativlisten - etwaigem Missbrauch durch Vorlage von Fälschungen oder nicht mehr gültigen Bescheinigungen wirksam begegnet. Die Aufnahme des jeweiligen Datums der Entscheidung ist erforderlich, weil gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 LuftSiZÜV ein erneuter Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung frühestens ein Jahr nach der Entscheidung gestellt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 481/19

... Die Arbeitnehmerfreizügigkeit hat in Europa eine wachsende Bedeutung im Hinblick auf die Deckung des Fachkräftemangels gewonnen. Gleichzeitig werden auf dem Arbeitsmarkt neue Formen von Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekannt. Oft resultiert die Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland aus fehlender Kenntnis des deutschen Arbeitsrechts. Die Beratungspraxis und die Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zeigen Unzulänglichkeiten in der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Hier kommt es zu Friktionen bei der Aufklärung und Bekämpfung von auf Ausbeutung angelegten Strukturen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit missbrauchen.



Drucksache 338/19

... "§ 2 Datensicherheit, Schutz vor Missbrauch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

§ 2
Datensicherheit, Schutz vor Missbrauch

§ 5
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4548, BMJV: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 608/2/19

... Die Regelungen zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erscheinen zu eng und sollten daher weiter gefasst werden. Die bloße Abzugsmöglichkeit von der Einkommensteuer, die prozentualen Grenzen pro Kalenderjahr sowie der Ausschluss der Nutzung bestehender anderer öffentlicher Fördermaßnahmen konterkarieren das übergeordnete Ziel einer raschen Erneuerung des Gebäudebestandes zur Reduzierung von Treibhausgasen. Gleichzeitig sollte die Missbrauchsgefahr (Ausstellung unzutreffender Bescheinigungen z.B. durch einen "Hausmeisterservice") minimiert werden. Hierfür könnte eine verpflichtende Einbeziehung von Energieeffizienz-Experten vorgesehen werden, um die Bescheinigungen der Fachunternehmen zu bestätigen.



Drucksache 576/19 (Beschluss)

... "Die Verpflichtung nach Satz 3 gilt auch, wenn die Überprüfung bereits abgeschlossen ist, jedoch Anhaltspunkte für den Missbrauch von Alkohol, Medikamenten oder Betäubungsmitteln vorlagen oder vorliegen." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG

10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV


 
 
 


Drucksache 92/19

... Diesem Verhalten kann analog der Maßnahmen beim Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft begegnet werden.



Drucksache 363/1/19

... Darüber hinaus sollte auch bei Personen, die bereits im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, die Möglichkeit geschaffen werden, bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung das persönliche Erscheinen bei der Erlaubnisbehörde anzuordnen. Die Erlaubnisbehörde soll hierdurch in die Lage versetzt werden, begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung - zum Beispiel bei Hinweisen auf Alkoholmissbrauch oder eingetretener Demenz - durch ein persönliches Erscheinen nachgehen zu können. Das Recht der Erlaubnisbehörde nach § 6 Absatz 2 WaffG, dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses aufzugeben, besteht daneben weiterhin und bleibt unberührt.



Drucksache 611/19

... 5. Der Notar kann im Einzelfall das persönliche Erscheinen aller Beteiligten anordnen, wenn hinsichtlich mindestens eines Beteiligten ein Verdacht auf Identitätsmissbrauch, Identitätsänderung, fehlende Rechtsfähigkeit, fehlende Geschäftsfähigkeit oder fehlende Vertretungsbefugnis besteht oder die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens dies gebietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 35a
Beurkundung mittels Fernkommunikation

§ 40a
Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 10b
Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

§ 78p
Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des eID-Karte-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften

2. Online-Einreichung durch Gesellschaften

3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitischer Art

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 351/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung, wie die gesetzlichen Regelungen den besonderen Bedürfnissen der Opfer sexuellen Missbrauchs besser Rechnung tragen können.

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Drucksache 351/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 SGB XIV

2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV

4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV

5. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV

7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV

8. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

9. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV

10. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV

§ 35
Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf

11. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV

12. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV

13. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV

14. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV

15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV

16. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV

17. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV

18. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV

19. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

20. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV

21. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV

22. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV

23. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

24. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV

25. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV

26. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV

27. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV

29. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV

30. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV

31. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV

32. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV

33. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV

34. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV

35. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

37. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG

38. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG Artikel 13 Nummer 7 § 17 Satz 3 und 4 VwRehaG

§ 156
Pauschaliertes Abrechnungsverfahren

39. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV


 
 
 


Drucksache 517/19

... V wird abgeschafft, um zu verhindern, dass diese zur Kodierberatung missbraucht wird.



Drucksache 248/19

... Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Hacker, die sich mit großer krimineller Energie als Bande zusammengeschlossen oder gewerbsmäßig unbefugt Zugang zu einer Datenbank verschaffen und dabei mehrere Millionen Datensätze abgreifen, derzeit lediglich eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe zu befürchten haben, obwohl wertvolle Daten ausgespäht werden, um aus der Straftat Gewinne zu erzielen. Auch können kritische Infrastrukturen oder die Sicherheit des Staates durch Cyberangriffe gefährdet werden. Der Bundesgesetzgeber hat bereits 2007 mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität auf neuen Herausforderungen reagiert, die sich aus dem rasanten Fortschritt im Bereich der Informationstechnologie und damit eröffnete Missbrauchsmöglichkeiten ergeben. In den vergangenen zwölf Jahren ist die informationstechnologische Entwicklung weiter vorangeschritten. Die Digitalisierung nimmt heute eine herausragende Bedeutung im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben ein. Vernetzte Systeme erleichtern einen Informationsaustausch, zugleich werden die Systeme verwundbarer und offen für kriminelle Zugriffe von außen. Daraus folgen neue Tatmodalitäten mit gravierenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Der technische Fortschritt und damit einhergehend auch die wachsende Bedrohung durch die Cyberkriminalität haben dazu geführt, dass das Kerncomputerstrafrecht in schwerwiegenden Fällen dem verwirklichen Unrecht und general- wie spezialpräventiven Strafbedürfnissen nicht mehr gerecht wird. Deshalb ist auch die strafrechtliche Bekämpfung der Computerkriminalität fortzuentwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 191/19

... (2) Die protokollierten Daten dürfen nur für Zwecke der Auskunftserteilung an die betroffene Person und zum Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind gegen zweckfremde Verwendung und gegen sonstigen Missbrauch zu schützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über das Bewacherregister (Bewacherregisterverordnung - BewachRV)

§ 1
Datensatz

§ 2
Übermittlung und Verarbeitung von Daten

§ 3
Portalanwendung

§ 4
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständigen Behörden

§ 5
Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden

§ 6
Meldungen durch die Registerbehörde

§ 7
Verwendung von Schnittstellen

§ 8
Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit

§ 9
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 10
Umfang des Datenabrufs

§ 11
Abrufvoraussetzungen

§ 12
Datenübermittlung für statistische Zwecke

§ 13
Schutz personenbezogener Daten

§ 14
Protokollierungspflicht

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 629/19

... "Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 22
Impfdokumentation

§ 24
Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Gemeinschaftseinrichtungen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 132j
Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken

§ 132k
Vertrauliche Spurensicherung

Artikel 3
Aufhebung der IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung

Artikel 3a
Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Artikel 3b
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3c
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3d
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 232/19 (Beschluss)

... in dieser Alternative erst dann vor, wenn anzunehmen ist, dass der Mitbewerber das wirtschaftliche Risiko seines außergerichtlichen und seines gerichtlichen Vorgehens nicht selbst trägt (kumulative Verknüpfung). Danach wäre ein Missbrauch bereits zu verneinen, wenn der Mitbewerber Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche lediglich außergerichtlich oder nur gerichtlich einfordert. Das Gleiche ergibt sich, wenn der Mitbewerber die Ansprüche zwar nach außergerichtlichem Vorgehen auch gerichtlich geltend macht, jedoch das Risiko nicht durchgängig selbst trägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8b UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 UWG , Zu Artikel 4 Nummer 2 § 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 UWG


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.