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48 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Niederlassungsmitgliedstaat"


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Drucksache 505/19

... (6) Die Meldung nach § 17 Absatz 1 nimmt die zuständige Behörde des Landes entgegen, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll. Sie fordert die Informationen nach § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 2 Satz 2 und § 19 Absatz 2 an. Die Bescheinigung nach § 14 Absatz 1 stellt die zuständige Behörde des Landes aus, in dem der Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist. Die Unterrichtung des Niederlassungsmitgliedstaates gemäß § 19 Absatz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht worden ist oder erbracht wird. Die Unterrichtung nach § 19 Absatz 3 erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/19




Gesetz

4 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)k

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Approbation, Erlaubnis zur vorübergehenden oder partiellen Berufsausübung

§ 1
Berufsbezeichnung, Berufsausübung

§ 2
Erteilung der Approbation

§ 3
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 4
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 5
Rücknahme, Widerruf und Ruhen

§ 6
Verzicht

Abschnitt 2
Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, psychotherapeutische Prüfung

§ 7
Ziel des Studiums, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Dauer, Struktur und Durchführung des Studiums

§ 10
Psychotherapeutische Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation

Abschnitt 3
Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen

§ 11
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten

§ 12
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten Staaten

§ 13
Allgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 14
Bescheinigungen, die zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat erforderlich sind

§ 15
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 16
Rechte und Pflichten

§ 17
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 18
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 19
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 5
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation

§ 21
Regelungen über Gebühren

Abschnitt 6
Aufgaben und Zuständigkeiten

§ 22
Zuständigkeit von Behörden

§ 23
Unterrichtungspflichten, Prüfpflichten, Mitteilungspflichten

§ 24
Warnmitteilung durch die zuständige Behörde

§ 25
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

Abschnitt 7
Übergangsvorschriften, Bestandsschutz

§ 26
Weiterführen der alten Berufsbezeichnungen

§ 27
Abschluss begonnener Ausbildungen

§ 28
Weitergelten der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65e
Ambulante Krebsberatungsstellen

§ 95c
Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel lla
Änderung des DRK-Gesetzes

Artikel llb
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 707/1/17

... werden umfangreiche Anforderungen an die Personenkraftverkehrsunternehmer gestellt. Insbesondere muss in der Niederlassung ein Verkehrsleiter tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens leiten, um so ein Höchstmaß an Professionalität und Zuverlässigkeit in der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Mit den im Verordnungsentwurf vorgesehenen, sehr weitreichenden Möglichkeiten zur Erbringung von Linienverkehrsdiensten außerhalb des Niederlassungsmitgliedstaates ist eine tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten durch den nur im Niederlassungsmitgliedstaat ansässigen Verkehrsleiter nicht mehr gewährleistet. Die Bundesregierung wird gebeten, in den Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass Unternehmen nur dann dauerhaft innerstaatliche Linienverkehrsdienste versehen dürfen, wenn sie über eine Niederlassung im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 707/17 (Beschluss)

... werden umfangreiche Anforderungen an die Personenkraftverkehrsunternehmer gestellt. Insbesondere muss in der Niederlassung ein Verkehrsleiter tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens leiten, um so ein Höchstmaß an Professionalität und Zuverlässigkeit in der Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Mit den im Verordnungsentwurf vorgesehenen, sehr weitreichenden Möglichkeiten zur Erbringung von Linienverkehrsdiensten außerhalb des Niederlassungsmitgliedstaates ist eine tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten durch den nur im Niederlassungsmitgliedstaat ansässigen Verkehrsleiter nicht mehr gewährleistet. Die Bundesregierung wird gebeten, in den Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass Unternehmen nur dann dauerhaft innerstaatliche Linienverkehrsdienste versehen dürfen, wenn sie über eine Niederlassung im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 114/16

... Mit der Durchsetzungsrichtlinie2 von 2014 wurden neue und verstärkte Instrumente für die Bekämpfung und Sanktionierung von Umgehungspraktiken, Betrug und Missbrauch zur Verfügung gestellt. Sie sieht Maßnahmen gegen so genannte "Briefkastenfirmen" vor und stärkt die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, die Arbeitsbedingungen zu überwachen und die anzuwendenden Vorschriften durchzusetzen. Unter anderem sind in der Richtlinie qualitative Kriterien aufgelistet, die das Bestehen einer tatsächlichen Verbindung zwischen dem Arbeitgeber und dem Niederlassungsmitgliedstaat beschreiben und die auch herangezogen werden können, um zu ermitteln, ob eine Person unter die geltenfinition eines entsandten Arbeitnehmers fällt. Außerdem sind in der Durchsetzungsrichtlinie Bestimmungen zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden festgelegt, die für Entsendungsfragen zuständig sind. So ist darin etwa vorgesehen, dass die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten auf Ersuchen um Amtshilfe reagieren müssen, und zwar binnen zwei Arbeitstagen bei dringenden Informationsersuchen bzw. binnen 25 Arbeitstagen bei nicht dringenden Ersuchen. Weiterhin sind in der Richtlinie nationale Kontrollmaßnahmen aufgeführt, die die Mitgliedstaaten anwenden können, wenn sie die Einhaltung der auf entsandte Arbeitnehmer anwendbaren Arbeitsbedingungen überwachen; darüber hinaus sieht sie vor, dass geeignete und wirksame Kontroll- und Überwachungsmechanismen vorhanden sind und die nationalen Behörden in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten wirksame und angemessene Inspektionen durchführen, um die Einhaltung der Bestimmungen und Vorschriften der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

2.3. Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Konsultation der Interessenträger

4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN

5. Folgenabschätzung

6. Grundrechte

7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags

7.1. Absatz 1

7.2. Absatz 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

7.3. Absatz 3

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 96/71/EG

Artikel 2a
Entsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 207/15 (Beschluss)

... ), da dieser die Relevanz des Instituts für die Wirtschaft des Niederlassungsmitgliedstaats abbildet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/15 (Beschluss)




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 und § 6 Absatz 1 Satz 4 RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

5. Zur Verordnung allgemein


 
 
 


Drucksache 196/15

... Die Änderung in Absatz 5 Nummer 4 Buchstabe b dient der Umsetzung des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b der Berufsanerkennungsrichtlinie. Danach darf der in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit seinen Beruf im Inland vorübergehend und grenzüberschreitend ausüben, wenn er diesen Beruf in seinem Niederlassungsmitgliedstaat, der diesen Beruf nicht reglementiert, mindestens ein Jahr während der letzten zehn Jahre ausgeübt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3213: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/1/15

... ), da dieser die Relevanz des Instituts für die Wirtschaft des Niederlassungsmitgliedstaats abbildet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/1/15




1. Zu § 4 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - RStruktFV

3. Zu § 1 Absatz 5 Satz 2 RStruktFV

4. Zu § 2 Absatz 2 RStruktFV

Zur Verordnung allgemein


 
 
 


Drucksache 158/13

... 2. wenn der Beruf des Notfallsanitäters oder die Ausbildung zu diesem Beruf im Niederlassungsmitgliedstaat nicht reglementiert ist, diesen Beruf während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre im Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/13




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 363/12

... Vor allem Versicherungspflichten können für Dienstleistungserbringer ein Problem darstellen. Sie bestehen für zahlreiche Tätigkeiten zum Schutz der Dienstleistungsempfänger. Einige dieser Anforderungen entsprechen hundertprozentig den Anforderungen, die bereits im Niederlassungsmitgliedstaat erfüllt sein müssen, und belasten die Unternehmen mit zusätzlichen Kosten. Noch schwerer wiegt, dass es schwierig sein kann, einen Versicherer im Niederlassungsmitgliedstaat oder in dem Mitgliedstaat, in dem die grenzüberschreitende Dienstleistung erbracht wird, zu finden, vor allem im Baugewerbe und im Tourismussektor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/12




Mitteilung

I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen

II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren

1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung

2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren

3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens

4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt

5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis

6. Sektorspezifischer Bedarf

6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen

6.2 Verbraucherschutzrecht

6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen

7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation

III. Schlussfolgerung

Anhang 1
für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften

Anhang II
Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan


 
 
 


Drucksache 608/12

... 2. wenn der Beruf des Notfallsanitäters oder die Ausbildung zu diesem Beruf im Niederlassungsmitgliedstaat nicht reglementiert ist, diesen Beruf während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre im Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 159/12

... Somit sind die Wirksamkeit der Verwaltungszusammenarbeit sowie die bereits im Niederlassungsmitgliedstaat durchgeführten Kontrollen wichtige Elemente der Einzelfallprüfung53 der Vereinbarkeit der nationalen Kontrollmaßnahmen mit dem EU-Recht. Daher wurde eine Überprüfungsklausel aufgenommen, um die Situation und vor allem die Frage noch genauer zu prüfen, ob angesichts des bisherigen Funktionierens des Systems der Verwaltungszusammenarbeit und der Erfahrungen damit sowie technologischer Entwicklungen54 die Anwendung nationaler Kontrollmaßnahmen notwendig und angemessen ist (Artikel 9 Absatz 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 81/12

... an die zuständige Behörde oder Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist erforderlich, damit die Mitgliedstaaten ihrer Mitteilungspflicht gegenüber der Europäischen Kommission nach Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständige Behörden

§ 3
Antragstellung

§ 4
Anhörungsverfahren

§ 5
Pflichten des Unternehmers und des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin

§ 6
Aufsicht, Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden

§ 7
Maßnahmen der Kontrolle

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Weitere Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 5

Zu § 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1894: Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen


 
 
 


Drucksache 356/12

... (72) Die Gewährleistung einer wirksamen Abwicklung ausfallender Finanzinstitute in der Union ist ein wesentliches Element der Verwirklichung des Binnenmarktes. Der Ausfall von Finanzinstituten wirkt sich nicht nur auf die Finanzstabilität der Märkte aus, in denen das jeweilige Institut unmittelbar tätig ist, sondern auf die Finanzmarktstabilität der Union insgesamt. Mit der Vollendung des Binnenmarkts auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen verstärken sich die Wechselwirkungen zwischen den Finanzsystemen der Mitgliedstaaten. Die Institute operieren außerhalb des Niederlassungsmitgliedstaates und sind über den Interbankenmarkt und andere im Wesentlichen europaweite Märkte miteinander verbunden. Die Sicherstellung einer effektiven Finanzierung der Abwicklung dieser Institute unter den gleichen Bedingungen in allen Mitgliedstaaten liegt im Interesse der Mitgliedstaaten, in denen die Institute tätig sind, aber auch im Interesse aller Mitgliedstaaten, da es sich um ein Mittel zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen handelt. Die Einrichtung eines Europäischen Systems der Finanzierungsmechanismen dürfte gewährleisten, dass alle in der Union tätigen Institute gleich effektiven Abwicklungsfinanzierungsmechanismen unterliegen und zur Stabilität des Binnenmarktes beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 16/12

... 158. Die Mitgliedstaaten können anderen Mitgliedstaaten auf Anfrage jegliche Informationen im Zusammenhang mit den Nachweisen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die gemäß Artikel 54 Absatz 6, Artikel 55 und der Absätze 1, 2 und 3 dieses Artikels beizubringen sind. Die zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats übermitteln diese Informationen gemäß Artikel 96.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 176/11

... (1) die bei Online-Gewinnspielen besonders schwierige Bewertung der professionellen Qualität und Integrität der Anbieter durch die Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats; aufgrund dieser Schwierigkeiten können Mitgliedstaaten den Standpunkt einnehmen, dass allein aufgrund der Tatsache, dass Veranstalter in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, dort bereits bestimmten gesetzlichen Bedingungen und Kontrollen durch die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats unterliegen und rechtmäßig Online-Gewinnspieldienste anbieten, noch kein ausreichender Nachweis dafür erbracht ist, dass die Verbraucher im eigenen Land vor den Gefahren betrügerischer und krimineller Machenschaften geschützt sind 33;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11




Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt

1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts

1.1. Zweck dieser Konsultation

1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage

Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU

2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation

2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen

5 Definitionen

2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen

2.3. Ziele des Allgemeininteresses

2.3.1. Verbraucherschutz

Problematisches Spielverhalten

5 Spielsucht

Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen

Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen

- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen

- Andere gefährdete Spielertypen

2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung

Verhinderung von Geldwäsche

Vermeidung anderer Arten der Kriminalität

2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind

Verwendung der Einnahmen

Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses

Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen

2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen

Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten

5 Verwaltungszusammenarbeit

Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten

Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... - Die Vorschrift des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie, wonach ein Dienstleister aus einem Mitgliedstaat, der den betreffenden Beruf nicht reglementiert hat, seine Berufserfahrung im Niederlassungsmitgliedstaat erworben haben muss, kann in Einzelfällen zu unangemessenen Ergebnissen führen (z.B. bei Reiseleitern). Deswegen wird vorgeschlagen, auf das Erfordernis, dass die Berufserfahrung im Niederlassungsstaat erworben worden sein muss, zu verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 874/11

... 4. Die Mitgliedstaaten stellen anderen Mitgliedstaaten auf Anfrage jegliche Informationen im Zusammenhang mit den Nachweisen und Unterlagen zur Verfügung, die gemäß Artikel 32 und gemäß diesem Artikel beizubringen sind. Die zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats übermitteln diese Informationen im Einklang mit den Bestimmungen über die Governance gemäß Artikel 88 der [Richtlinie, die die Richtlinie 2004/18/EG ersetzt].

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 25/10

... enthaltenen Grundsatz, nach der der Niederlassungsmitgliedstaat die Einhaltung seiner Anforderungen auch bei vorübergehendem Ortswechsel des Dienstleistungserbringers und Erbringung der Dienstleistung in einem anderen EU- oder EWR-Staat sicherstellen muss und ist daher grundsätzlich erforderlich, um den Vorgaben des Artikel 30 der

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Drucksache 25/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Versteigererverordnung

§ 11
Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung

Artikel 2
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

§ 19
Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung

Artikel 3
Änderung der Schaustellerhaftpflichtverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 6

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1104: Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie


 
 
 


Drucksache 111/09 (Beschluss)

... 2. wenn der Beruf des Operationstechnischen Assistenten oder die Ausbildung zu diesem Beruf im Niederlassungsmitgliedstaat nicht reglementiert ist, diesen Beruf während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre im Niederlassungsstaat ausgeübt haben, dürfen als Dienstleistungserbringer im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages vorübergehend und gelegentlich ihren Beruf im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der Dienstleistungserbringung wird im Einzelfall beurteilt. In die Beurteilung sind die Dauer, Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr und Kontinuität der Dienstleistung einzubeziehen. Die Berechtigung nach Satz 1 besteht nicht, wenn die Voraussetzungen einer Rücknahme oder eines Widerrufs, die sich auf die Tatbestände nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 beziehen, vorliegen, eine entsprechende Maßnahme mangels deutscher Berufserlaubnis jedoch nicht erlassen werden kann. § 1 Absatz 3 gilt entsprechend.

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Drucksache 111/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 1
Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 3
Ausbildungsziel

§ 4
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 5
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 7
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 8
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 9
Ausbildungsvertrag

§ 10
Pflichten des Trägers der Ausbildung

§ 11
Pflichten der Schülerin und des Schülers

§ 12
Ausbildungsvergütung

§ 13
Probezeit

§ 14
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 15
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 16
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 17
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 18
Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 19
Dienstleistungserbringer

§ 20
Verwaltungszusammenarbeit

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten

§ 21
Aufgaben der zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 23
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 24
Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 25
Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 888/09

... enthaltenen Regelung, wonach der Niederlassungsmitgliedstaat die Einhaltung seiner Anforderungen auch bei vorübergehendem Ortswechsel des Dienstleistungserbringers und Erbringung der Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat sicherstellen muss. Artikel 22 und 27 der

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Drucksache 888/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Stets zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 3
Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 4
Erforderliche Preisangaben

§ 5
Verbot diskriminierender Bestimmungen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer


 
 
 


Drucksache 111/09

... 2. wenn der Beruf des Operationstechnischen Assistenten oder die Ausbildung zu diesem Beruf im Niederlassungsmitgliedstaat nicht reglementiert ist, diesen Beruf während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre im Niederlassungsstaat ausgeübt haben, dürfen als Dienstleistungserbringer im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages vorübergehend und gelegentlich ihren Beruf im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der Dienstleistungserbringung wird im Einzelfall beurteilt.

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Drucksache 111/09




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTAG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 3
Ausbildungsziel

§ 4
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 5
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 6
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 7
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 8
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 9
Ausbildungsvertrag

§ 10
Pflichten des Trägers der Ausbildung

§ 11
Pflichten der Schülerin und des Schülers

§ 12
Ausbildungsvergütung

§ 13
Probezeit

§ 14
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 15
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 16
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 17
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 18
Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 19
Dienstleistungserbringer

§ 20
Verwaltungszusammenarbeit

Abschnitt 5
Zuständigkeiten und Mitteilungspflichten

§ 21
Aufgaben der zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 23
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 24
Übergangsvorschriften für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 25
Übergangsvorschrift für die staatliche Anerkennung von Schulen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 3
In-Kraft-Treten

Begründung

Allgemeiner Teil

5 Kosten

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 378/07

... In Artikel 3 und 5 sind gemeinsame Regeln dafür festgelegt, dass nur Unternehmen, die über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen, zum Beruf zugelassen werden können. Bezweckt wird, alle Unternehmen einer Überwachung auf demselben Niveau zu unterziehen und zu vermeiden, dass bestimmte Unternehmen der Überwachung durch die Behörden ihres Niederlassungsmitgliedstaats entgehen. Eine dauerhafte und tatsächliche Niederlassung impliziert nach Artikel 5 Geschäftsräume, zugelassene Fahrzeuge und eine Betriebsstätte.

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Drucksache 378/07




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Behandeltes Problem

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

3.7. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Vorgeschlagene Bestimmungen

4.1. Übernahme geltender Bestimmungen

4.2. Neue Bestimmungen

4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs

4.2.2. Niederlassungsbedingung

4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters

4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit

4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens

4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung

4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung

4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

4.2.9. Verschiedenes

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers

Artikel 4
Verkehrsleiter

Kapitel II
Voraussetzungen

Artikel 5
Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung

Artikel 6
Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit

Artikel 7
Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 8
Voraussetzung der fachlichen Eignung

Kapitel III
Zulassung und Überwachung

Artikel 9
Zuständige Behörden

Artikel 10
Einreichung und Registrierung der Anträge

Artikel 11
Kontrollen

Artikel 12
Verwarnung und Entzug von Zulassungen

Artikel 13
Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters

Artikel 14
Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel

Kapitel IV
Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

Artikel 15
Einzelstaatliche elektronische Register

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 17
Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten

Kapitel V
Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten

Artikel 18
Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit

Artikel 19
Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 20
Bescheinigung der fachlichen Eignung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Sanktionen

Artikel 22
Bestandsschutz

Artikel 23
Übergangsbestimmungen

Artikel 24
Amtshilfe

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Berichte über die Ausübung des Berufs

Artikel 27
Liste der zuständigen Behörden

Artikel 28
Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete

A. Bürgerliches Recht

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

B. Handelsrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

C. Sozialrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

D. Steuerrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

F. Marktzugang

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

G. Normen und technische Vorschriften

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

H. Sicherheit im Straßenverkehr

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

II. Ablauf der Prüfung

Anhang II
Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)


 
 
 


Drucksache 221/07

... (3) Der Dienstleistungserbringer hat beim Erbringen der Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten eines Apothekers. Er kann den berufsständischen, gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Berufsregeln und den geltenden Disziplinarbestimmungen unterworfen werden; zu diesen Bestimmungen gehören etwa Regelungen über die Definition des Berufs, das Führen von Titeln und schwerwiegende berufliche Fehler in unmittelbarem und speziellem Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher. Die zuständigen Behörden können von den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats für jede Erbringung einer Dienstleistung alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung und die gute Führung des Dienstleisters anfordern sowie Informationen über das Nichtvorliegen strafrechtlicher Sanktionen, einer Rücknahme, eines Widerrufs und einer Anordnung des Ruhens der Approbation oder Erlaubnis, über die nicht vorliegende Untersagung der Ausübung der Tätigkeit und über das Fehlen von Tatsachen, die eine dieser Sanktionen oder Maßnahmen rechtfertigen würden. Die Informationen sind nach Artikel 56 der Richtlinie

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Drucksache 221/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2

Artikel 4
Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1

Artikel 5
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8

Artikel 6
Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5

Artikel 7
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1

Artikel 8
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2

Artikel 11
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8

Artikel 13
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2

Artikel 14
Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12

Artikel 15
Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13

Artikel 17
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1

Artikel 18
Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14

Artikel 19
Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16

Artikel 20
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1

Artikel 21
Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17

Artikel 22
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1

Artikel 23
Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18

Artikel 24
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1

Artikel 25
Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19

Artikel 26
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1

Artikel 27
Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20

Artikel 28
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1

Artikel 29
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2

Artikel 30
Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21

Artikel 31
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1

Artikel 32
Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22

Artikel 33
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1

Artikel 34
Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23

Artikel 35
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1

Artikel 36
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1

Artikel 37
Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5

Artikel 38
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5

Artikel 39
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25

Artikel 40
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26

Artikel 41
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitende Bemerkungen

II. Inhalt der Richtlinie

III. Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder

VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer

VII. Kosten und Aufwand

VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 7
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 8
Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.

Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 10
Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 11
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 12
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 13
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 14
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 15
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 16
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 17
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 18
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 19
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 20
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 21
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 22
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 23
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 24
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 25
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 26
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 27
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 28
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 29
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 30
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 31
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 32
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 33
Zu Nummer 1 und 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 34
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 35
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 36
Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Artikel 37
Zu Nummer 1 Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 38
Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Artikel 39

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 40

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 41


 
 
 


Drucksache 380/07

... die zuständige Behörde des Niederlassungsmitgliedstaats eine Verwarnung aussprechen. Diese Pflicht besteht auch bei Verstößen, die in anderen Mitgliedstaaten begangen werden. Zusätzlich werden in Artikel 11 Absatz 1 die Sanktionen präzisiert, die die Mitgliedstaaten gegen die in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Unternehmen verhängen dürfen, nämlich der (zeitweilige oder teilweise) Entzug der beglaubigten Abschriften der Gemeinschaftslizenz, der Gemeinschaftslizenz selbst oder der Fahrerbescheinigungen. Ferner können die Mitgliedstaaten dem Verkehrsleiter eines Unternehmens ("Transport Manager") die Ausübung seiner Tätigkeit vorübergehend oder ständig verbieten. Der

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Drucksache 380/07




Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Grundsatz

Artikel 4
Gemeinschaftslizenz

Artikel 5

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 8

Artikel 13
Eintrag in einzelstaatliche Register

Kapitel V
: Durchführung

Artikel 11a

Artikel 11

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Sanktionen

Artikel 1016
Berichterstattung

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebungen

Artikel 18
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT

Anhang II

Anhang
Beförderungen, die von allen die Gemeinschaftslizenz betreffenden Regelungen und sonstigen Genehmigungspflichten befreit sind

Anhang II
III Europäische Gemeinschaft

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 637/07

... (3) Der Dienstleistungserbringer hat beim Erbringen der Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten eines Apothekers. Er kann den berufsständischen, gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Berufsregeln und den geltenden Disziplinarbestimmungen unterworfen werden; zu diesen Bestimmungen gehören etwa Regelungen über die Definition des Berufs, das Führen von Titeln und schwerwiegende berufliche Fehler in unmittelbarem und speziellem Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit der Verbraucher. Die zuständigen Behörden können von den zuständigen Behörden des Niederlassungsmitgliedstaats für jede Erbringung einer Dienstleistung alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung und die gute Führung des Dienstleisters anfordern sowie Informationen über das Nichtvorliegen strafrechtlicher Sanktionen, einer Rücknahme, eines Widerrufs und einer Anordnung des Ruhens der Approbation oder Erlaubnis, über die nicht vorliegende Untersagung der Ausübung der Tätigkeit und über das Fehlen von Tatsachen, die eine dieser Sanktionen oder Maßnahmen rechtfertigen würden. Die Informationen sind nach Artikel 56 der Richtlinie

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Drucksache 637/07




Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung (FNA: 2121-1)

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (FNA: 2121.1.6)

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen (FNA: 2121-2)

Artikel 4
Änderung der Bundesärzteordnung (FNA: 2122-1)

Artikel 5
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (FNA: 2122-1-8)

Artikel 6
Änderung des Psychotherapeutengesetzes (FNA: 2122-5)

Artikel 7
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (FNA: 2122-5-1)

Artikel 8
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (FNA: 2122-5-2)

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (FNA: 2123-1)

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte (FNA: 2123-2)

Artikel 11
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (FNA:2124-1-10) .

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten (FNA: 2124-8)

Artikel 13
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten (FNA: 2124-8-2)

Artikel 14
Änderung des Ergotherapeutengesetzes (FNA: 2124-12)

Artikel 15
Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (FNA: 2124-12-2)

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (FNA: 2124-1.3)

Artikel 17
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (FNA: 2124-13-1)

Artikel 18
Änderung des Hebammengesetzes (FNA: 2124-14)

Artikel 19
Änderung des Rettungsassistentengesetzes (FNA: 2124-16)

Artikel 20
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (FNA: 2124-16-1)

Artikel 21
Änderung des Orthoptistengesetzes (FNA: 2124-17)

Artikel 22
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (FNA: 2124-17-1)

Artikel 23
Änderung des MTA-Gesetzes (FNA: 2124-18)

Artikel 24
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (FNA: 2124-18-1)

Artikel 25
Änderung des Diätassistentengesetzes (FNA: 2124-19)

A. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Artikel 26
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (FNA: 2124-19-1)

Artikel 27
Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (FNA: 2124-20)

Artikel 28
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (FNA: 2124-20-1)

Artikel 29
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (FNA: 2124-20-2)

Artikel 30
Änderung des Altenpflegegesetzes (FNA: 2124-21)

Artikel 31
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (FNA: 2124-21-1)

Artikel 32
Änderung des Podologengesetzes (FNA: 2124-22)

Artikel 33
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (FNA: 2124-22-1)

Artikel 34
Änderung des Krankenpflegegesetzes (FNA: 2124-23)

Artikel 35
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (FNA: 2124-23-1)

Artikel 36
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (FNA: 7830-1)

Artikel 37
Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (FNA: 7830-1-6)

Artikel 38
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (FNA: 860-5)

Artikel 39
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (FNA: 8230-25)

Artikel 40
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (FNA: 8230-26)

Artikel 41
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 623/06

... en sind unter der in der Sprache des Niederlassungsmitgliedstaats für die Tätigkeit bestehenden Berufsbezeichnung zu erbringen. Eine Verwechslung mit den in § 11 Abs. 4 aufgeführten Berufsbezeichnungen muss ausgeschlossen sein.

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Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 1002/04

... Einer der Hauptgründe dafür, dass der Rat sich nicht einigen konnte, lag darin, dass der Unternehmer im Rahmen des vorgeschlagenen Systems die MwSt gemäß den Vorsteuerabzugsvorschriften (und insbesondere den Beschränkungen) des Niederlassungsmitgliedstaats zurückerhalten würde, während er nach dem geltenden Verfahren die MwSt gemäß den Vorsteuerabzugsvorschriften des Mitgliedstaates zurückerhält, in dem er die MwSt gezahlt hat. Die vorgeschlagene Regelung hätte nachteilige Auswirkungen auf die MwSt-Einnahmen derjenigen Mitgliedstaaten, die den Vorsteuerabzug restriktiver handhaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1002/04




Begründung

1. Einleitung

2. EINFüHRUNG der Regelung der einzigen Anlaufstelle

3. ÜBERPRüFUNG der achten Mwst-Richtlinie

4. AUSSCHLUSS VOM Vorsteuerabzug

5. AUSWEITUNG der UMKEHRUNG der Steuerschuldnerschaft

6. Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen

7. Vorschriften für den Fernverkauf

8. Änderung der Verordnung EG NR. 1798/2003 zur Unterstützung des Informationsaustauschs, der für das Funktionieren der Regelung der einzigen Anlaufstelle und der MWST-Erstattung NACH Überarbeitung der achten Mwst-Richtlinie erforderlich IST

9. Dievorgeschlagenen Änderungen IM einzelnen

9.1. Änderungen an der Sechsten MwSt-Richtlinie Vereinfachung der Pflichten

9.1.1. Änderungen an Artikel 17 Absatz 4

9.1.2. Streichung von Artikel 17 Absatz 6

9.1.3. Einfügung von Artikel 17a

9.1.4. Änderung von Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b

9.1.5. Einfügung von Artikel 22b

9.1.6. Änderung von Artikel 24

9.1.7. Streichung von Artikel 24a

9.1.8. Änderung von Artikel 28b Teil B Absatz 2

9.1.9. Artikel 2

9.2. Neue Richtlinie zur Ersetzung der Achten MwSt-Richtlinie

9.2.1. Artikel 1

9.2.2. Artikel 2

9.2.3. Artikel 3

9.2.4. Artikel 4

9.2.5. Artikel 5

9.2.6. Artikel 6

9.2.7. Artikel 7

9.2.8. Artikel 8

9.2.9. Artikel 9

9.3. Änderung der Verordnung EG Nr. 1798/2003 über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der MwSt

9.3.1. Änderung von Artikel 1 Absatz 1

9.3.2. Neues Kapitel VIa

9.3.3. Neues Kapitel VIb

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 43/17 PDF-Dokument



Drucksache 44/17 PDF-Dokument



Drucksache 179/18 PDF-Dokument



Drucksache 439/17 PDF-Dokument



Drucksache 441/17 PDF-Dokument



Drucksache 493/15 PDF-Dokument



Drucksache 493/17 PDF-Dokument



Drucksache 563/10 PDF-Dokument



Drucksache 600/16 PDF-Dokument



Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Drucksache 658/16 PDF-Dokument



Drucksache 707/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.