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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Notrufnummer"


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Drucksache 546/17

... | an, in dem vier bestehende Telekommunikationsrichtlinien zusammengefasst werden (Rahmen-, Genehmigungs-, Zugangs- und Universaldienstrichtlinie). Zum Schutz der Interessen der Endnutzer sieht der im Entwurf vorliegende Kodex vor, dass für neue Anbieter von Over-the-top-Deinsten, die Kommunikationsdienste erbringen, die denen der herkömmlichen Telekommunikationsbetreiber gleichwertig sind, auch ähnliche Vorschriften gelten. Der im Entwurf vorliegende Kodex stellt klar, dass Anbieter von Over-the-top-Diensten, deren Dienste herkömmlichen Telefondiensten (oder SMS-Diensten) sehr ähnlich sind, ihren Kunden Vertragsinformationen geben müssen und den Vorschriften für Anbieterwechsel und Notrufe unterliegen würden. Over-the-top-Dienste, die keine öffentlich zugeteilten Nummern nutzen (z.B. WhatsApp), könnten gezielteren Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Notrufnummern und den Zugang für Menschen mit Behinderungen unterliegen.



Drucksache 520/13

... Nach diesem Vorschlag müssen neue Typen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen so ausgelegt sein, dass bei einem schweren Unfall automatisch ein eCallNotruf über die Notrufnummer 112 ausgelöst wird. Es muss außerdem möglich sein, eCall-Notrufe über die Notrufnummer 112 von Hand auszulösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse

2.2.1. Analyse der wichtigsten Vorteile

2.2.2. Kosten-Nutzen-Verhältnis

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Artikel 2
, 4 und 5:

Artikel 6
:

Artikel 5
, 6 und 8:

Artikel 12
:

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Pflichten der Hersteller

Artikel 5
Spezifische Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Privatsphäre und Datenschutz

Artikel 7
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Befreiungen

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Strafen wegen Nichtbeachtung

Artikel 11
Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 520/13 (Beschluss)

... 2. Der Verordnungsvorschlag der Kommission berücksichtigt nicht, dass bereits derzeit viele Fahrzeuge mit einem vom Hersteller angebotenen privaten Notrufsystem ausgerüstet sind. Diese Systeme der Hersteller haben ihre Wirksamkeit in der Praxis bewiesen. Sie bringen dem Kunden zusätzlichen Nutzen wie zum Beispiel die Kommunikation mit der Rettungsleitstelle in der Muttersprache im Ausland. Sie können aber auch die staatlichen Notrufdienste entlasten, indem sie die eingehenden Notrufe filtern, bevor sie gegebenenfalls an die Rettungsleitstellen weitergegeben werden. Aus Sicht des Bundesrates müssen daher gesetzgeberische Maßnahmen die Technologieneutralität wahren, sofern mit alternativen, privat finanzierten eCall-Systemen das gleiche oder ein höheres Schutzniveau gegeben ist. Solche Systeme der Hersteller müssen auch künftig als Alternative zum europaweiten eCall-System, das die Notrufnummer 112 anwählt, verfügbar bleiben.



Drucksache 519/13 (Beschluss)

... Der paneuropäische eCall im Sinne der vorliegenden Normen bzw. Normvorschläge ist zwingend an die europaweite Notrufnummer 112 zu richten. Nach den geltenden Bestimmungen in Deutschland, insbesondere der NotrufV und der TR Notruf, sind solche Anrufe direkt zu den nach Landesrecht festzulegenden Notrufabfragestellen durchzuleiten. Diese Rechtslage muss auch nach Einführung des paneuropäischen eCall erhalten bleiben. Das in den genannten Teilen des Beschlussvorschlags erwähnte "Herausfiltern" bzw. "Bereinigen" insbesondere von manuell ausgelösten eCalls würde die Zwischenschaltung von Dritten - z.B. Anbietern von Mehrwertleistungen wie Pannenhilfe - in den 112-Notruf erfordern. Damit würde in Fällen echter Notrufe die Frist zwischen der (insbesondere manuellen) Auslösung des eCalls und der Entsendung von Hilfe durch das hierfür ausgebildete Personal der Notrufabfragestellen unnötig verlängert. Die unterhalb des AK II der IMK angesiedelte Expertengruppe Notruf (EGN), der Vertreter sowohl der polizeilichen als auch der nichtpolizeilichen Leitstellenbetreiber angehören, hat dazu in ihrer letzten Sitzung im August 2013 ausgeführt, Ziel der Einführung des eCall sei es, die Rettungskette zu verkürzen. Die EGN sieht bei Zwischenschaltung von Dritten stattdessen eine Verlängerung der Rettungskette, die durch das "Vorfiltern" von nicht notrufrelevanten Verbindungen und damit durch das Verringern von Fehlanrufen bei den Notrufabfragestellen nicht kompensiert werden kann.



Drucksache 520/1/13

... 4. Der Verordnungsvorschlag der Kommission berücksichtigt nicht, dass bereits derzeit viele Fahrzeuge mit einem vom Hersteller angebotenen privaten Notrufsystem ausgerüstet sind. Diese Systeme der Hersteller haben ihre Wirksamkeit in der Praxis bewiesen. Sie bringen dem Kunden zusätzlichen Nutzen wie zum Beispiel die Kommunikation mit der Rettungsleitstelle in der Muttersprache im Ausland. Sie können aber auch die staatlichen Notrufdienste entlasten, indem sie die eingehenden Notrufe filtern, bevor sie gegebenenfalls an die Rettungsleitstellen weitergegeben werden. Aus Sicht des Bundesrates müssen daher gesetzgeberische Maßnahmen die Technologieneutralität wahren, sofern mit alternativen, privat finanzierten eCall-Systemen das gleiche oder ein höheres Schutzniveau gegeben ist. Solche Systeme der Hersteller müssen auch künftig als Alternative zum europaweiten eCall-System, das die Notrufnummer 112 anwählt, verfügbar bleiben.



Drucksache 519/1/13

... Der paneuropäische eCall im Sinne der vorliegenden Normen bzw. Normvorschläge ist zwingend an die europaweite Notrufnummer 112 zu richten. Nach den geltenden Bestimmungen in Deutschland, insbesondere der NotrufV und der TR Notruf, sind solche Anrufe direkt zu den nach Landesrecht festzulegenden Notrufabfragestellen durchzuleiten. Diese Rechtslage muss auch nach Einführung des paneuropäischen eCall erhalten bleiben. Das in den genannten Teilen des Beschlussvorschlags erwähnte "Herausfiltern" bzw. "Bereinigen" insbesondere von manuell ausgelösten eCalls würde die Zwischenschaltung von Dritten - z.B. Anbietern von Mehrwertleistungen wie Pannenhilfe - in den 112-Notruf erfordern. Damit würde in Fällen echter Notrufe die Frist zwischen der (insbesondere manuellen) Auslösung des eCalls und der Entsendung von Hilfe durch das hierfür ausgebildete Personal der Notrufabfragestellen unnötig verlängert. Die unterhalb des AK II der IMK angesiedelte Expertengruppe Notruf (EGN), der Vertreter sowohl der polizeilichen als auch der nichtpolizeilichen Leitstellenbetreiber angehören, hat dazu in ihrer letzten Sitzung im August 2013 ausgeführt, Ziel der Einführung des eCall sei es, die Rettungskette zu verkürzen. Die EGN sieht bei Zwischenschaltung von Dritten stattdessen eine Verlängerung der Rettungskette, die durch das "Vorfiltern" von nicht notrufrelevanten Verbindungen und damit durch das Verringern von Fehlanrufen bei den Notrufabfragestellen nicht kompensiert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/1/13




Zu Ziffern 3 bis 5:


 
 
 


Drucksache 519/13

... Die Folgenabschätzung führte zu dem Schluss, dass ein "Regulierungsansatz" tatsächlich die beste Option für die Einführung von eCall ist. Grundlage des eCall-Systems bilden demnach zugelassene Standardgeräte für die einheitliche europäische Notrufnummer 112, die - beginnend mit bestimmten Fahrzeugkategorien - in alle Fahrzeuge in Europa eingebaut werden, sowie ein Rahmen für die Verarbeitung von eCall-Notrufen in den Telekommunikationsnetzen und Notrufabfragestellen. Durch diesen Ansatz wird eCall allen europäischen Bürgern als ein EU-weiter Dienst zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird so die Einführung beschleunigt und das Potenzial des eCall-Systems, Menschenleben zu retten und die Folgen schwerer Verletzungen zu mindern, voll ausgeschöpft. Aufbauend auf bzw. parallel zu dieser serienmäßigen Standardausrüstung können dem Endnutzer weitere bordseitige Notrufsysteme und/oder Dienste mit Zusatznutzen angeboten werden, die noch mehr Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile bieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse

2.2.1. Analyse der wichtigsten Kosten für Notrufabfragestellen

2.2.2. Analyse der wichtigsten Vorteile

2.2.3. Kosten-Nutzen-Verhältnis

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 595/12

... a) die mittels in Kraftfahrzeugen eingebauter Einrichtungen unter Aussendung der der Notrufnummer 112 entsprechenden Signalisierungsinformation entweder manuell oder im Falle eines erheblichen Unfalls automatisch durch die Fahrzeugelektronik eingeleitet wird,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2193: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen


 
 
 


Drucksache 129/11

... "(3) Bei Verbindungen zu Anschlüssen, die unter den Notrufnummern 112 oder 110 oder der Rufnummer 124 124 erreicht werden, hat der Diensteanbieter sicherzustellen, dass nicht im Einzelfall oder dauernd die Übermittlung von Standortdaten ausgeschlossen wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 443/10

... (2) Die Fahrzeuge müssen mit geeigneten Kommunikationsmitteln ausgerüstet sein, die zu jeder Zeit eine Kontaktaufnahme mit dem Kontrollzentrum des Unternehmens, zu dem die Fahrzeuge gehören, und zu den zuständigen nationalen Behörden ermöglichen. Die Notrufnummern, unter denen die Polizeibehörden in den Durchfuhrmitgliedstaaten und dem/den Aufnahmemitgliedstaat(en) kontaktiert werden können, müssen an Bord des Fahrzeugs verfügbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 490/10

... (3) In den Fällen des § 1 Absatz 2 kann die Dauer oder die Datenübertragungsrate nicht vorrangiger Verbindungen in erforderlichem Umfang begrenzt werden. Satz 1 gilt nicht für Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112; § 4 der Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009 (BGBl I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz – PTSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Postsicherstellungspflicht; Postbevorrechtigte

§ 3
Umsetzung der Postbevorrechtigung

§ 4
Unterstützung der Feldpost

§ 5
Telekommunikationssicherstellungspflicht

§ 6
Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 7
Umsetzung der Telekommunikationsbevorrechtigung

§ 8
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Entgelte; Entschädigung

§ 10
Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

2. Zugrunde liegender Sachverhalt

3. Andere Lösungsmöglichkeiten / Erledigung durch Private

4. Informationspflichten

5. Befristung

6. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

8. Änderungen zur geltenden Rechtslage

9. Gesetzesfolgen

9.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

9.2 Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf das Preisniveau

9.3 Bürokratiekosten

9.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

10. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

11. Gesetzgebungskompetenz

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1181: Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 216/09

... – in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Bürger stärker für die europaweit geltende Notrufnummer 112 sensibilisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/09




1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit eines Gemeinschaftskonzepts zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen

3. Schlüsselelemente eines gemeinschaftlichen Verhütungskonzepts

3.1. Festlegung der Bedingungen für die Entwicklung wissensbasierter Verhütungsstrategien auf allen Regierungsebenen

3.1.1. Erstellung eines Dateninventars für Katastrophen

3.1.2. Verbreitung bewährter Praktiken

3.1.3. Festlegung von Leitlinien für die Gefahren-/Risikokartierung

3.1.4. Förderung von Forschungsarbeiten

3.2. Abstimmung zwischen Akteuren und Strategien innerhalb des gesamten Katastrophenmanagement-Zyklus

3.2.1. Anwendung des Programms Bisherige Erfahrungen auf die Katastrophenverhütung

3.2.2. Schulung und Sensibilisierung im Bereich Katastrophenverhütung

3.2.3. Verbesserung der Abstimmung zwischen Akteuren

3.2.4. Verbesserung von Frühwarnsystemen

3.3. Verbesserung der Funktionsfähigkeit existierender Instrumente mit Blick auf die Katastrophenverhütung

3.3.1. Effizientere Ausrichtung gemeinschaftlicher Fördermittel

3.3.2. Berücksichtigung der Katastrophenverhütung in geltenden Gemeinschaftsvorschriften

4. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bereich Verhütung

5. Schlussfolgerung und Perspektive


 
 
 


Drucksache 251/09

... 23. fordert eine bessere Information über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 für Notfälle wie Suizidversuche oder psychische Krisen, damit ein rechtzeitiges Eingreifen möglich ist und notärztliche Hilfe geleistet werden kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/09




Prävention von Depression und Selbstmord

Psychische Gesundheit in den Bereichen Jugend und Bildung

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Psychische Gesundheit älterer Menschen

Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung


 
 
 


Drucksache 137/09

... 123. hebt die Bedeutung des Schutzes von Kindern hervor; ist der Auffassung, dass die Initiativen im Zusammenhang mit einer Kinderrechtsstrategie der Europäischen Union, etwa eine Website, die ausschließlich kinderspezifischen Fragen gewidmet ist, spezielle Beratung und Kindernotrufnummern sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für EU-Programme für Maßnahmen zugunsten von Kindern, uneingeschränkt umgesetzt und erweitert werden sollten;



Drucksache 958/08

... Für die Barrierefreiheit müssen Prioritäten gesetzt werden. Die erste Priorität ist ein barrierefreies Web entsprechend dem vorgeschlagenen gemeinsamen und kohärenten Konzept. Die nächste Priorität ist der barrierefreie Zugang zum Digitalfernsehen und zur elektronischen Kommunikation, einschließlich der Erreichbarkeit der einheitlichen europäischen Notrufnummer. Dazu sollte die Zusammenarbeit zwischen Anwendern und Branche intensiviert und mit Hilfe der hochrangigen Gruppe besser in die auf EU-Ebene laufende Gesetzgebung und Innovationsförderung eingebunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 958/08




Mitteilung

1. Zusammenfassung

2. Barrierefreiheit

2.1. Gegenwärtiger Stand

2.2. Gründe für weitere Maßnahmen

2.3. Vorgeschlagene Maßnahmen

3. Barrierefreies Web

3.1. Gegenwärtiger Stand

3.2. Gründe für weitere Maßnahmen

3.3. Vorgeschlagene Maßnahmen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 185/08

... - Verbesserte Katastrophenschutzvorsorge, Frühwarnsysteme und Verwendung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Die Kommission arbeitet an Initiativen zur Katastrophenvorbeugung in der EU und in Drittländern. Für die meisten großen natürlichen Gefahren in Europa gibt es Frühwarnsysteme, nicht aber für Tsunamis im Mittelmeerraum, was ein großes Manko ist. Frühwarnsysteme können auch durch die Informationen verbessert werden die Bürger über Notrufe melden, besonders über die einheitliche europäische Notrufnummer 112. Darüber hinaus wird ein Austausch der Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von Noteinsätzen auf europäischer Ebene zur Verbesserung des Systems der Notrufnummer 112 beitragen. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bürger innerhalb und außerhalb Europas ist es besorgniserregend, dass es keine einheitlichen Alarmsignale und -protokolle gibt. Auch sollte geprüft werden, ob Breitbandnetze und die mobile Kommunikation für die Zivil- und Katastrophenschutzdienste verbessert werden können und ob die Interoperabilität EU-weit sichergestellt werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 512/08

... 34. fordert die Kommission auf, die Effizienz der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 zu gewährleisten;



Drucksache 967/08

... § 1 Notrufnummern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 967/08




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Notrufnummern

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einzugsgebiete

§ 4
Notrufverbindungen

§ 5
Anforderungen an Notrufanschlüsse

§ 6
Technische Richtlinie

§ 7
Übergangsvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1 Zielsetzung

2 Sachverhalt

3 Erledigung durch Private/Selbstverpflichtung

4 Informationspflichten

5 Befristung

6 Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

7 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

8 Änderungen zur geltenden Rechtslage

9 Gesetzesfolgen

9.1 Einahmen und Ausgabe der öffentlichen Haushalte

9.2 Kosten

9.2.1 Auswirkungen auf Haushalte der Länder und Kommunen

9.2.2 Kosten für die Wirtschaft

9.2.3 Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher

9.3 Bürokratiekosten

9.4 Überprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 736: Verordnung über Notrufverbindungen


 
 
 


Drucksache 863/07

... Die vorgeschlagenen Aufgaben würden die ordnungspolitischen Aufgaben der nationalen Regulierungsstellen auf europäischer Ebene ergänzen, ohne jedoch Doppelarbeit zu verursachen. Die Behörde wird eine funktionierende Partnerschaft zwischen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden in Fragen ermöglichen, bei denen eine Abstimmung auf europäischer Ebene erforderlich ist: Marktdefinition, Analyse und Abhilfe von Problemen, Harmonisierung der Frequenznutzung, Definition länderübergreifender Märkte sowie Qualität der Dienstleistung. Gleichzeitig wird sie eine kostenwirksame Plattform für die Behandlung europaweiter Themen liefern, die selbst über den Arbeitsbereich einer erweiterten ERG hinausgehen, wie zum Beispiel die Netz- und Informationssicherheit, die Umsetzung der europäischen Notrufnummer "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/07




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation

3.1. Die Erfahrungen der ERG

3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde

3.3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Aufgaben der Behörde

Kapitel II
Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts

Artikel 4
Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens

Artikel 5
Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen

Artikel 6
Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde

Artikel 7
Definition und Analyse länderübergreifender Märkte

Artikel 8
Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit

Artikel 9
Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112

Artikel 10
Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 11
Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte

Artikel 12
Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen

Artikel 13
Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern

Artikel 15
Tätigkeiten aus eigener Initiative

Kapitel III
Ergänzende Aufgaben der Behörde

Artikel 16
Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde

Artikel 17
Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren

Artikel 18
Grenzübergreifende Streitigkeiten

Artikel 19
Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen

Artikel 20
Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank

Artikel 21
Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 22
Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 23
Zusätzliche Aufgaben

Kapitel IV
Organisation der Behörde

Artikel 24
Organe der Behörde

Artikel 25
Verwaltungsrat

Artikel 26
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 27
Regulierungsrat

Artikel 28
Aufgaben des Regulierungsrats

Artikel 29
Direktor

Artikel 30
Aufgaben des Direktors

Artikel 31
Der leitende Beamte für Netzsicherheit

Artikel 32
Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Artikel 33
Einspruchskammer

Artikel 34
Rechtsbehelfe

Artikel 35
Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof

Kapitel V
Finanzvorschriften

Artikel 36
Haushalt der Behörde

Artikel 37
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 38
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 39
Finanzvorschriften

Artikel 40
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 41
Übermittlung von Informationen an die Behörde

Artikel 42
Konsultation

Artikel 43
Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen

Artikel 44
Interessenerklärung

Artikel 45
Transparenz

Artikel 46
Vertraulichkeit

Artikel 47
Zugang zu Dokumenten

Artikel 48
Rechtsstatus

Artikel 49
Personal

Artikel 50
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 51
Haftung der Behörde

Artikel 52
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 53
Beteiligung von Drittländern

Artikel 54
Kommunikationsausschuss

Artikel 55
Bewertung

Artikel 56
Übergangsvorschriften

Artikel 57
Inkrafttreten

Anhang In
das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)

2 Finnanzbogen


 
 
 


Drucksache 862/07

... Artikel 2 Buchstabe c: dient der Klarstellung der Begriffsbestimmung für öffentlich zugängliche Telefondienste. Dies steht im Einklang mit der Änderung in Artikel 26, da die Verpflichtung bezüglich der Notdienste nur bestimmten Betreibern auferlegt wird. Weiter wird klargestellt, dass Anrufe unter der Notrufnummer "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)

Artikel 2
Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten

Anhang I
Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)

Teil
A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10

a Einzelverbindungsnachweis

b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt

c Vorauszahlung

d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte

e Zahlungsverzug

Teil
B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29

a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW

b Anzeige der Rufnummer des Anrufers

Teil
C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30

Anhang II
Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)

Anhang III
Parameter für die Dienstqualität


 
 
 


Drucksache 862/1/07

... 14. Der Bundesrat begrüßt die Berücksichtigung besonderer Maßnahmen für behinderte Endnutzer. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass bei den Verpflichtungen, die Telekommunikationsunternehmen im Bereich behinderter Personen und bei der Europäischen Notrufnummer 112 auferlegt werden, eine Einschränkung auf "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/1/07




2 Grundsätzliches

Verbraucher - und Nutzerrechte

Medienpolitische Stellungnahme

Beteiligung der Länder

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 692/07

... 23. ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen treffen sollten, um die schädlichen sozialen Auswirkungen von Alkoholkonsum, wie Mobbing und Gewalt in der Familie, in den Griff zu bekommen; fordert mehr soziale und psychologische Unterstützung für Familien, die unter dem gefährlichen und schädlichen Alkoholkonsum eines Familienmitglieds leiden; fordert besondere Sozialhilfeleistungen für Kinder, die in Familien mit alkoholbedingten Problemen leben; schlägt die Einrichtung einer Notrufnummer vor, bei der alkoholbedingte Übergriffe in der Familie gemeldet werden können;



Drucksache 862/07 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat begrüßt die Berücksichtigung besonderer Maßnahmen für behinderte Endnutzer. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass bei den Verpflichtungen, die Telekommunikationsunternehmen im Bereich behinderter Personen und bei der Europäischen Notrufnummer 112 auferlegt werden, eine Einschränkung auf "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 862/07 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Verbraucher - und Nutzerrechte

Medienpolitische Stellungnahme

Beteiligung der Länder

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 166/07

... 37. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, auf der Grundlage einer Evaluierung der Kenntnisse über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 und der Einführung von E112 durch alle Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Europäischen Union vorzuschlagen,



Drucksache 886/06

... Seenotrufnummer



Drucksache 387/06

... 9. erinnert daran, dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 sehr zögerlich unterstützt hat; fordert die Kommission auf, auszuwerten, inwieweit die Mitgliedstaaten die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) in Bezug auf die angemessene Beantwortung und Bearbeitung von Anrufen bei der einheitlichen europäischen Notrufnummer einschließlich der Erkennung des Anruferstandorts umgesetzt haben;



Drucksache 359/06

... Seenotrufnummer



Drucksache 219/06

... 19. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale und internationale Telefon-Helplines (Notrufnummern) gegen Frauenhandel einzurichten, welche im Rahmen von Informationskampagnen unter anderem über das nationale und lokale Fernsehen allgemein bekannt gemacht werden; unterstützt die Forderung nach einem Kindersorgentelefon, welches eine gebührenfreie einheitliche internationale Nummer für Kinder sein soll, und verweist auf seine Erklärung gemäß Artikel 116 seiner Geschäftsordnung zu Sorgentelefonen für Kinder in Europa11;



Drucksache 92/05

... Seenotrufnummer



Drucksache 438/05

... 18. In § 112 Abs. 2 Nr. 5 wird das Wort "Seenotrufnummer" durch das Wort "Rufnummer" ersetzt.



Drucksache 807/05

... 33. bedauert, dass die gemeinsame Notrufnummer 112 nicht allen Europäern ein Begriff ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den derzeitigen Bekanntheitsgrad der gemeinsamen europäischen Notrufnummer in der europäischen Öffentlichkeit sowie die Qualität der Dienstleistungen, die hilfesuchenden Bürgern unter dieser Nummer geboten werden, zu evaluieren; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, auf der Grundlage dieser Evaluierung Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Europäischen Union vorzuschlagen;



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 313/17 PDF-Dokument



Drucksache 535/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 535/2/10 PDF-Dokument



Drucksache 612/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.