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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Partnerlandes"


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Drucksache 618/16

... (10) Um für Flexibilität zu sorgen, die Attraktivität für den Privatsektor zu steigern und die Auswirkungen der Investitionen zu maximieren, ist es sinnvoll, eine Abweichung von Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer vii der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates24 vorzusehen, der zufolge förderfähige Partnereinrichtungen, bei denen es sich um privatrechtliche Einrichtungen handelt, auch Einrichtungen, die nicht mit der Umsetzung einer öffentlichprivaten Partnerschaft betraut sind, und privatrechtliche Einrichtungen eines Partnerlandes sein können.

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Drucksache 618/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Fachwissen

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
EINLEITENDE Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung

Artikel 3
Zweck

Artikel 4
Struktur des EFSD

Artikel 5
Strategieausschuss des EFSD

Kapitel III
EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS

Artikel 6
EFSD-Garantie

Artikel 7
Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 8
Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie

Artikel 9
Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie

Artikel 10
Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen

Artikel 11
Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 12
Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen

Artikel 13
EFSD-Garantiefonds

Artikel 14
Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung

Artikel 15
Berichterstattung und Rechnungslegung

Artikel 16
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 17
Transparenz und Offenlegung von Informationen

Artikel 18
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 481/15

... Die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie eine gute Regierungsführung bilden das Fundament der AKP-EU-Partnerschaft. Diese Werte sind für ein Konzept für nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Zwar werden hier Fortschritte erzielt, doch besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Das CPA sieht verschiedene Formen des politischen Dialogs vor, u.a. einen regelmäßigen politischen Dialog (Artikel 8) und einen intensivierten politischen Dialog, sowie die Einleitung von Adhoc-Konsultationen bei Verstößen gegen wesentliche Elemente des Abkommens (Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatsprinzip) oder bei schwerer Korruption aufseiten eines Partnerlandes. In solchen Fällen sieht das Abkommen die Möglichkeit vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, auch die Aussetzung der Zusammenarbeit als letztes Mittel, wenn dies als notwendig erachtet wird (Artikel 96 und 97). Derartige Konsultationen wurden seit dem Jahr 2000 in 24 Fällen eingeleitet, davon in einem Korruptionsfall.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/15




I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft

Ein sich rasch wandelndes Umfeld

II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was

Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung

Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel

Menschliche und soziale Entwicklung

Migration und Mobilität

III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie

Eine stärkere politische Beziehung

Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs

Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren

Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft

Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 295/14 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Entschließung vom 7. Juni 2013 - BR-Drucksache 464/13(B), mit der er die für die europäische wie auch für die US-amerikanische Wirtschaft im Abschluss eines Freihandelsabkommens liegenden Chancen einerseits anerkennt. Er hat ausgeführt, dass damit ein einfacherer Marktzugang, der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, ein Zollabbau und die Harmonisierung industrieller Normen in einer Vielzahl von Marktsegmenten möglich würden. Andererseits hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Vorsorgeprinzip nicht abgeschwächt und insbesondere die jeweils höherwertigen Sozial-, Umwelt- und Klimaschutz-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden sollen.

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Drucksache 295/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit InvestorStaat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA


 
 
 


Drucksache 295/14

... 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Entschließung vom 7. Juni 2013 - BR-Drucksache 464/13(B), mit der er die für die europäische wie auch für die US-amerikanische Wirtschaft im Abschluss eines Freihandelsabkommens liegenden Chancen einerseits anerkennt. Er hat ausgeführt, dass damit ein einfacherer Marktzugang, der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, ein Zollabbau und die Harmonisierung industrieller Normen in einer Vielzahl von Marktsegmenten möglich würden. Andererseits hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Vorsorgeprinzip nicht abgeschwächt und insbesondere die jeweils höherwertigen Sozial-, Umwelt- und Klimaschutz, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden sollen.



Drucksache 464/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften in der Europäischen Union im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird. In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den "acquis communautaire" der EU im Bereich der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.

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Drucksache 464/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)


 
 
 


Drucksache 464/13

... 3. Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass als Ergebnis der Verhandlungen die bisherigen Errungenschaften in der EU im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte beibehalten werden. Gleichzeitig soll in den Verhandlungen darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den acquis communautaire der EU in den Bereichen der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.



Drucksache 464/1/13

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften in der Europäischen Union im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird. In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den "acquis communautaire" der EU im Bereich der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Gesundheits- und Tierschutzes sowie der ILO-Standards und des Arbeitsschutzes. Das Vorsorgeprinzip darf in den Verhandlungen nicht abgeschwächt werden. Um ein höchstmögliches Schutzniveau für europäische und amerikanische Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen und zu sichern, sollte der jeweils höherwertige Standard des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden.



Drucksache 112/11

... Unter strategischen Gesichtspunkten gelten die Rückübernahmeabkommen als notwendiges Instrument für eine wirksame Steuerung der Migrationsströme in die EU-Mitgliedstaaten (MS). Da sie die rasche Rückführung irregulärer Zuwanderer erleichtern sollen, werden sie als entscheidender Faktor bei der Bekämpfung der irregulären Zuwanderung betrachtet. Die Abkommen enthalten keinerlei Kriterien für die Feststellung der Legalität des Aufenthalts einer Person in der EU oder in einem Partnerland. Darüber haben die nationalen Behörden auf der Grundlage innerstaatlicher Bestimmungen und gegebenenfalls des EU-Rechts zu befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/11




Mitteilung

1. Einführung

2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen

2.1. Datenqualität

2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen

2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren

3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien

3.1. Mangel an Anreizen

3.2. Mangelnde Flexibilität

4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien

4.1. Überwachungsmechanismus

4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen

4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung

I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis

II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen

III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise

IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern

V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 56/11

... Wer entgegen Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1) ein Holzprodukt aus einem dort genannten Partnerland in die Gemeinschaft einführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich und Aufgabenübertragung

§ 2
Eingriffsbefugnisse

§ 3
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 4
Datenaustausch

§ 5
Verordnungsermächtigungen

§ 6
Auskunfts- und Duldungspflichten

§ 7
Strafvorschriften

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Einziehung

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte

V. Regelungsumfang:

VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

VII. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VIII. Kosten für die Wirtschaft, Auswirkungen auf das Preisniveau und auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

1. Kosten für die Wirtschaft:

2. Auswirkungen auf das Preisniveau und auf Verbraucherinnen und Verbraucher:

IX. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht:

2. Informationspflicht in § 6 Absatz 1 Auskünfte zur Durchführung der Aufgaben der zuständigen Behörden :

3. Informationspflicht in § 6 Absatz 4 Duldung und Unterstützung der mit der Überwachung beauftragten Personen :

4. Informationspflicht in § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Pflicht, ein Produkt untersuchen zu lassen und das Ergebnis vorzulegen :

X. Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Nachhaltigkeit

XI. Gleichstellungsaspekte

XII. Inkrafttreten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1531: Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz


 
 
 


Drucksache 872/11

... (3) Besteht zwischen der Europäischen Union und einem Partnerland kein Abkommen im Sinne von Absatz 1, so kann von der Union Unterstützung gewährt werden, wenn sie sich als zweckmäßig für die Verfolgung der politischen Ziele der Union erweist; sie wird auf der Grundlage dieser Ziele unter Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs des Partnerlandes programmiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 666/10

... Finanzierungseinrichtung an das Finanzministerium eines Partnerlandes, nachdem sich dieses zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet hat. Diese Finanzmittel gehen in den Haushalt des Partnerlandes ein und unterliegen dann folglich den Verfahren des Partnerlandes für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/10




1. Einleitung

2. Was ist Budgethilfe

Kasten 1: Definition von Budgethilfe:

Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof

Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe

3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze

Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse

4. Budgethilfe: Kernfragen

4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs

Kasten 5: Wesentliche Grundsätze

Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe

Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten

4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse

Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten

Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen

Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern

4.3. Rechenschaftspflicht

Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern

Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken

4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten

Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll

Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten

4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern

Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden

4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen

Kasten 7: Fragile Situationen

Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie

4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen

Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird

Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden

5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 496/07

... ), die eine Anreiz-Reserve für Budgethilfe vorschlägt, die MDGs auf nur einen von 23 Indikatoren reduziert, neben anderen Indikatoren wie Liberalisierung des Handels, Bekämpfung von Terrorismus und Einwanderung, die für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele unwichtig sind, und ist der Auffassung, dass das Governance-Instrument die Verpflichtung des Partnerlandes, die MDGs umzusetzen, in den Mittelpunkt rücken sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/07




Erhöhung der Hilfe

2 Schuldenerlass

Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung

Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung

Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit

Allgemeine Budgethilfen

2 Regierungsführung

Frieden und Sicherheit

2 Handel

2 Klimawandel

Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach


 
 
 


Drucksache 923/07

... 51. anerkennt die unterschiedlichen Bedingungen, Interessen und Prioritäten jedes einzelnen südlichen Partnerlandes, denen bei der Aushandlung der Aktionspläne und deren Durchführung Rechnung getragen wird; betont, wie wesentlich es ist, die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der (EMP) zu intensivieren; unterstreicht, dass die ENP in keiner Weise die EMP ersetzt oder sich in Konkurrenz zu ihr befindet, sondern dass diese beiden Politiken sich gegenseitig ergänzen, so dass der multilaterale Ansatz des Barcelona-Prozesses mit der bilateralen Perspektive verbunden werden kann fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationsbemühungen zu intensivieren, um sowohl den Partnerländern als auch der europäischen Öffentlichkeit die Verbindung zwischen diesen beiden Politiken zu verdeutlichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 923/07




Osteuropäische Nachbarländer

Nachbarländer des südlichen Mittelmeerraums


 
 
 


Drucksache 390/06

... Abweichend von Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 169a, kann die Kommission bei Ressourcenzusammenlegung und unter den im Basisrechtsakt festgelegten Bedingungen, die Vergabe- oder Finanzhilfeverfahren des begünstigten Partnerlandes oder die zwischen den Gebern vereinbarten Verfahren verwenden, nachdem sie sich in jedem Einzelfall vergewissert hat, dass jene die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung wahren, jeglichen Interessenkonflikt vermeiden, den Bestimmungen international anerkannter Normen gleichwertige Garantien bieten und einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gewährleisten.

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Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 866/06

... Deshalb wird die Kommission Vorschläge zur Änderung der Artikel 44-47 der Richtlinie vorlegen. Die bestehenden Verwaltungsverfahren, die eingehalten werden müssen, bevor ein Fonds in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden kann, werden beschränkt. Dazu zählen vor allem die Ex-ante-Prüfung der Fonds-Unterlagen durch die Aufnahmelandbehörden und die derzeitige Zweimonats-Wartefrist. Der Austausch der Unterlagen und andere Formen des Informationsaustausches sollen nun direkt zwischen den Aufsichtsbehörden erfolgen. Zudem sollen Mechanismen der aufsichtlichen Zusammenarbeit eingeführt werden, um die rasche Lösung der festgestellten Probleme zu gewährleisten. Die Aufnahmelandbehörden sollten sich auf die Einhaltung der lokalen Vertriebs- und Werberegeln durch Intermediäre konzentrieren, die für den Vertrieb in dem Aufnahmeland verantwortlich sind, und weniger auf die Einhaltung dieser Regeln durch Fondsverwalter des Partnerlandes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 866/06




Weissbuch
Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds

1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche

1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb

1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen

1.3. Pooling von Vermögenswerten8

1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften

1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit

1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen

2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert

2.1. Vereinfachter Prospekt

2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen

3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?

4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
: Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen

A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG

B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens

C. Nichtharmonisierte Investmentfonds


 
 
 


Drucksache 605/05

... (iii) Schaffung eines Musters für eine gemeinsame Finanzierungsvereinbarung, die die Anpassung der Verfahren an die des Partnerlandes fördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/05




1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5

2. Gemeinsame Grundsätze 8

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24

„Der Europäische Konsens“ Einleitung

Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.

ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union

1. eine gemeinsame Entwicklungsvision

1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik

1.2. Werte, die die EU verbinden

1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda

1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich

1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung

1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit

1.5.2. ... von Entwicklung und Migration

1.5.3. ... von Entwicklung und Handel

1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt

1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung

2. gemeinsame Grundsätze

2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit

2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft

2.3. Ein vertiefter politischer Dialog

2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie

4.1. Aufstockung der Finanzmittel

4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe

4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung

4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen

4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung

ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft

Anhang

1. Die besondere ROLLE der Kommission

2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept

2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit

2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern

3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität

3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens

3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts

3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit


 
 
 


Drucksache 805/04

... Absatz 7 enthält eine Schutzklausel, nach der die Grenzgebiete der Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen auch dann Gemeinschaftshilfe erhalten, wenn kein gemeinsames Programm eingerichtet werden kann. Diese Bestimmung ist für den Fall konzipiert, dass eine ernsthafte Krise in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und einem Partnerland die Einrichtung eines gemeinsamen Programms unmöglich macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 807/04

... Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft einer Reihe maßgeblicher Herausforderungen in beiderseitigem Interesse der Gemeinschaft und des Partnerlandes begegnen kann. Der Schwerpunkt der Verordnung liegt auf den Bestrebungen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Terrorismus und sonstigen länderübergreifenden Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit, dem Schutz strategischer Infrastrukturen und größeren unvorhergesehenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments werden unter normalen Umständen jene im Rahmen der drei politikgesteuerten Instrumente ergänzen. Der Mehrwert dieses Instruments liegt darin, dass es Möglichkeiten für rasche und konzertierte globale Maßnahmen eröffnet (zum Beispiel zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, von Geldwäsche und Steuerhinterziehung) sowie dafür, besondere Anliegen der Gemeinschaft aufzugreifen und Fragen zu behandeln, denen Partnerländer im Kontext des Strategierahmens für die drei neuen Instrumente der Gemeinschaftspolitik unter Umständen nur schwer Priorität verschaffen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 806/04

... – die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Das Verfahren für die Aussetzung der Hilfe im Falle eines Verstoßes gegen eines der wesentlichen Elemente durch ein Partnerland ist in Artikel 23 beschrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 229/18 PDF-Dokument



Drucksache 293/18 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.