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33 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Passrecht"


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Drucksache 438/1/17

... 1. Der Bundesrat bewertet den Verordnungsvorschlag im Hinblick auf das in Artikel 5 EUV verankerte Subsidiaritätsprinzip als kritisch und sieht ihn in wesentlichen Teilen als nicht von der unionsrechtlichen Regelungskompetenz gedeckt an. Der Verordnungsvorschlag legt den Mitgliedstaaten neben umfangreichen elektronischen Informationspflichten (Artikel 4) zugleich die rechtliche Verpflichtung zur Digitalisierung bestimmter Verwaltungsverfahren (Artikel 5 Absatz 2 und 3 in Verbindung mit Anhang II) auf. Damit greift er sowohl in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten als auch in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Der Eingriff betrifft Regelungsbereiche, für die keine vertraglich ausdrücklich zugewiesene Unionszuständigkeit besteht. Dies gilt insbesondere für das Personenstands-, Melde- und Passrecht sowie das Renten-, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, auf die sich allein 9 der 13 im Anhang II des Verordnungsvorschlags aufgeführten Verfahren beziehen. Die Digitalisierung der Verfahren stellt sich hier gleichsam als Annex zur organisations- und verfahrensrechtlichen Ausgestaltung dieser Regelungsbereiche dar. Artikel 21 Absatz 2, Artikel 48 und 114 Absatz 1 AEUV stellen insoweit keine hinreichende Rechtsgrundlage für den Verordnungsvorschlag dar, denn sie sind nicht geeignet, die Organisations- und Verfahrenshoheit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung der Verwaltung und des Verwaltungsverfahrens einzuschränken. Schließlich beschränken sich die Ausführungen des Verordnungsvorschlags zur Subsidiarität auf die den Mitgliedstaaten auferlegten Informationspflichten und lassen die verfahrensbezogenen Digitalisierungspflichten unerwähnt. Sie tragen daher den Verordnungsvorschlag, soweit es die Pflicht zur Einführung vollständig digitalisierter Verfahren betrifft, gleichfalls nicht.

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Drucksache 438/1/17




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

14. Zu Artikel 8 - Qualität der Informationen über Verfahren

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

15. Zu Artikel 14 - Qualitätsüberwachung

16. Zu Artikel 24 - Nationale Koordinatoren

Zu Artikel 32

Zu Artikel 37

3 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 625/16

... als eigene Angelegenheit aus. Ihnen obliegt die Aufgabe des Vollzugs des Aufenthaltsrechts. Vor allem sind sie für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen zuständig. Auch die Überwachung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen gehört zu den Aufgaben. Bei unrechtmäßigem Aufenthalt oder Straffälligkeit hat die örtlich zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung einzuleiten.



Drucksache 36/2/15

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob nicht einer Implementierung der Vorgaben der UN-Resolution 2178 (2014) in nationales Recht dadurch besser Rechnung getragen werden kann, dass man an passrechtliche Vorschriften zur Begründung einer Strafbarkeit anknüpft.



Drucksache 668/09

... - Ausstellung von Passersatzpapieren als passrechtliche Maßnahme (als Folgeentscheidung zur Antragstellung),



Drucksache 696/1/09

... Der (vermeintliche) Grundsatz der Datensparsamkeit, der, in Verbindung mit dem Argument, der entsprechende Zusatz im Passrecht werde mangels Identifizierungsfunktion nicht benötigt, von der Bundesregierung zur Änderung der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis angeführt wird, vermag vor dem Hintergrund der jahrelangen Rechts- und Verwaltungspraxis nicht zu überzeugen.

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Drucksache 696/1/09




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 381/09

... Mit der Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 wird die Anpassung des deutschen Ausländerrechts an das Gemeinschaftsrecht vorgenommen. Die Anpassung erfolgt in Anlehnung an die bereits durchgeführte Passgesetznovellierung, die Passverordnung und die Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung. Wie bereits im Passrecht wird die Verwendung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens zur Gewährleistung einer hinreichenden Datenqualität der Fingerabdrücke und Lichtbilder verbindlich vorgeschrieben. Den Kommunen wird durch entsprechende Übergangsregelungen der dafür erforderliche Zeitrahmen eingeräumt. Die vorgenommenen Rechtsanpassungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Regelungen zur Ausgestaltung des Datenerfassungs-, Qualitätssicherungs- und Datenübermittlungsverfahrens, zu den technischen Einzelheiten sowie zur Datenspeicherung und -nutzung. Der Entwurf schafft die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen. Die gesetzliche Verordnungsermächtigung des § 99 Absatz 1 Nummer 13a

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Drucksache 381/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 6
Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,

Abschnitt 2
Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.

Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 61a
Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

§ 61b
Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung

§ 61c
Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller

§ 61d
Nachweis der Erfüllung der Anforderungen

§ 61e
Qualitätsstatistik

§ 61f
Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich

§ 61g
Verwendung im nichtöffentlichen Bereich

§ 61h
Übergangsregelungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten der Wirtschaft

4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

5. Informationspflichten für die Verwaltung

III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 696/09

... 7.0.5 Passrechtliche Maßnahmen können durch polizeirechtliche Vorkehrungen nach Landesrecht ergänzt werden, sofern dies für die Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich erscheint. Als solche Maßnahmen kommen insbesondere die Erteilung von Meldeauflagen und die Ingewahrsamnahme (z.B. zur wirksamen Unterbindung der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland) in Betracht.

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Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 670/09

... Mit Absatz 2 ist die erforderliche Rechtsgrundlage für die Erhebung und den Abgleich biometrischer Daten von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Anlehnung an die passrechtliche Regelung in § 16a PassG geschaffen worden. Im Rahmen der Ausweispflicht ist nunmehr auch eine biometriegestützte Identitätsüberprüfung zugelassen. Überprüft werden dürfen nur – soweit vorhanden – das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Iris.



Drucksache 696/09 (Beschluss)

... Der (vermeintliche) Grundsatz der Datensparsamkeit, der, in Verbindung mit dem Argument, der entsprechende Zusatz im Passrecht werde mangels Identifizierungsfunktion nicht benötigt, von der Bundesregierung zur Änderung der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis angeführt wird, vermag vor dem Hintergrund der jahrelangen Rechts- und Verwaltungspraxis nicht zu überzeugen.


 
 
 


Drucksache 154/08

... Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Die Ausländerbehörde kann die Abschiebung des Ausländers bis zur Entscheidung aussetzen, wenn er seine passrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und seinen Nationalpass der Ausländerbehörde ausgehändigt hat."



Drucksache 634/08

... erfolgen. Diese Anpassung wird im Wesentlichen der bereits vollzogenen Anpassung des Passrechts an die genannten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Entwurf schafft die erforderliche Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium des Innern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 18a
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

Artikel 2
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 16
Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen

Artikel 4
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration

II. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten


 
 
 


Drucksache 633/08

... In aufenthalts- und passrechtlichen Verfahren werden im Einzelfall Ergebnisse von freiwilligen genetischen Abstammungsuntersuchungen als Nachweis von Verwandtschaftsverhältnissen beigebracht. Dieser Bereich soll in den Regelungen ebenfalls berücksichtigt werden.



Drucksache 373/07 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften



Drucksache 373/07

Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

Kapitel 1
Passmuster

§ 1
Muster für den Reisepass

§ 2
Muster für den Kinderreisepass

§ 3
Muster für den vorläufigen Reisepass

§ 4
Muster für den amtlichen Pass

§ 5
Lichtbild

Kapitel 2
Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere

§ 6
Befreiung von der Passpflicht

§ 7
Passersatz

§ 8
Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz

§ 9
Lichtbilder für den Passersatz

§ 10
Gültigkeitsdauer des Passersatzes

§ 11
Andere Regelungen für einen Passersatz

Kapitel 3
Amtliche Pässe

§ 12
Ausstellung

§ 13
Gültigkeitsdauer

§ 14
Rückgabe

Kapitel 4
Gebühren

§ 15
Gebühren

§ 16
Erstattung von Auslagen

§ 17
Ermäßigung und Befreiung von Gebühren

Kapitel 5
Schlussvorschrift

§ 18
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 16/07

... Der vorliegende Gesetzentwurf harmonisiert das deutsche Passrecht mit dem Gemeinschaftsrecht. Vorläufige Reisedokumente ohne Biometrie werden in ihrer Gültigkeitsdauer den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben angepasst. Hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlich geregelten Sicherheitsmerkmale und biometrischen Daten im Pass füllt der Entwurf nur die dem nationalen Gesetzgeber verbleibende Kompetenz – auch im Hinblick auf die noch fehlenden Rechtsgrundlagen – aus und verweist im Übrigen auf die gemeinschaftsrechtliche Regelung. Neu sind insoweit vor allem eine Regelung zur Erfassung, Übermittlung und Speicherung der Fingerabdrücke sowie zur Verwendung der biometrischen Daten im Rahmen von Passkontrollen. Dabei sehen die entsprechenden Regelungen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Passgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Personalausweise

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Neufassung des Passgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 510/05 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 659/05

... Zur Förderung der Wettbewerbssituation der deutschen Flughäfen und Luftfahrtgesellschaften im transatlantischen Luftverkehr soll der Transit von indischen und türkischen Staatsangehörigen, die Visa der USA, Kanadas oder der Schweiz besitzen und dorthin oder von dort zurück in ihre Herkunftsländer reisen, vom Flughafentransitvisumerfordernis freigestellt werden. Durch die am 1. November 2005 in Kraft tretende Passmusterverordnung vom 8. August 2005 werden die Anforderungen an die Lichtbilder geändert, die für die Passausstellung vorgelegt werden müssen; die Erfordernisse an Lichtbilder, die in aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorzulegen sind, sind an die jeweils geltenden passrechtlichen Anforderungen anzupassen, um die Anforderungen für Lichtbilder unabhängig vom Verwendungszweck einheitlich zu gestalten. Zudem ist durch das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge vom 20. April 1959 (BGBl. 1961 II S. 1097, 1098) im Verhältnis zu Polen und der Slowakei Bedarf zur Anpassung der



Drucksache 510/05

Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 510/1/05

... Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 666/05

Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 666/05 (Beschluss)

Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften



Drucksache 10/17 PDF-Dokument



Drucksache 25/16 PDF-Dokument



Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 240/10 PDF-Dokument



Drucksache 263/20 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Drucksache 359/17 PDF-Dokument



Drucksache 372/07 PDF-Dokument



Drucksache 534/15 PDF-Dokument



Drucksache 535/15 PDF-Dokument



Drucksache 608/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.