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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Pensionsansprüche"


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Drucksache 1/2/17

... 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Restrukturierungsrahmens auf die Finanzgläubiger eines Unternehmens beschränkt werden sollte. Weist ein Unternehmen einen defizitären operativen Geschäftsbetrieb auf, erscheint fraglich, ob das auf Verschaffen von Verhandlungsspielraum gerichtete präventive Restrukturierungsverfahren zur nachhaltigen Unternehmenssanierung geeignet ist. So besteht bei einer Restrukturierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aus dem operativen Geschäftsbetrieb (insbesondere Lieferanten und Kunden) das Risiko, dass lediglich die Symptome der Unternehmenskrise zeitweise gelindert werden, ohne die zu Grunde liegende Krisenursache dauerhaft zu beseitigen. Geht man davon aus, dass nur tragfähige Unternehmen in den Genuss des Restrukturierungsrahmens kommen sollen, reicht eine Beschränkung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Eingriffsinstrumente auf die Finanzverbindlichkeiten aus. Denn ein tragfähiges Unternehmen wird über einen ausreichenden operativen Cash-Flow verfügen, um die Gläubiger aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu befriedigen. Ist nicht einmal die Tragfähigkeit für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährleistet, sollte ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden, wenn eine einvernehmliche Sanierung scheitert. Insbesondere ist aus Sicht des Bundesrates zu kritisieren, dass das Restrukturierungsverfahren grundsätzlich auch auf offene Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstreckt werden könnte. Neben Lohnforderungen könnte dies beispielsweise auch Gewinnbeteiligungen oder Pensionsansprüche betreffen. Ein Regelungsbedürfnis für derart weit gehende Eingriffe in wohlerworbene Arbeitnehmerrechte ist nicht ersichtlich.



Drucksache 1/1/17

... 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Restrukturierungsrahmens auf die Finanzgläubiger eines Unternehmens beschränkt werden sollte. Weist ein Unternehmen einen defizitären operativen Geschäftsbetrieb auf, erscheint fraglich, ob das auf Verschaffen von Verhandlungsspielraum gerichtete präventive Restrukturierungsverfahren zur nachhaltigen Unternehmenssanierung geeignet ist. So besteht bei einer Restrukturierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aus dem operativen Geschäftsbetrieb (insbesondere Lieferanten und Kunden) das Risiko, dass lediglich die Symptome der Unternehmenskrise zeitweise gelindert werden, ohne die zu Grunde liegende Krisenursache dauerhaft zu beseitigen. Geht man davon aus, dass nur {nachhaltig} tragfähige Unternehmen in den Genuss des Restrukturierungsrahmens kommen sollen, reicht eine Beschränkung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Eingriffsinstrumente auf die Finanzverbindlichkeiten aus. Denn ein tragfähiges Unternehmen wird über einen ausreichenden operativen "Cash-Flow" verfügen, um die Gläubiger aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu befriedigen. Ist nicht einmal die Tragfähigkeit für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährleistet, sollte ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden, wenn eine einvernehmliche Sanierung scheitert. [Insbesondere ist aus Sicht des Bundesrates zu kritisieren, dass das Restrukturierungsverfahren grundsätzlich auch auf offene Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstreckt werden könnte. Neben Lohnforderungen könnte dies beispielsweise auch Gewinnbeteiligungen oder Pensionsansprüche betreffen. Ein Regelungsbedürfnis für derart weit gehende Eingriffe in wohlerworbene Arbeitnehmerrechte ist nicht ersichtlich.] {Zudem ist davon auszugehen, dass ein Restrukturierungsrahmen, der Gläubiger aus dem operativen Geschäftsbetrieb miteinbezieht, dafür sorgt, dass es zu Dominoeffekten in der Lieferantenkette kommt und dies gegebenenfalls sogar systemische Risiken hervorruft. Die Restrukturierung eines Unternehmens kann daher gravierende Folgen, wie zum Beispiel Folgeinsolvenzen, für andere Unternehmen mit sich bringen und damit einen großen Schaden für die gesamte Volkswirtschaft verursachen.}

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/17




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 1/17 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Restrukturierungsrahmens auf die Finanzgläubiger eines Unternehmens beschränkt werden sollte. Weist ein Unternehmen einen defizitären operativen Geschäftsbetrieb auf, erscheint fraglich, ob das auf Verschaffen von Verhandlungsspielraum gerichtete präventive Restrukturierungsverfahren zur nachhaltigen Unternehmenssanierung geeignet ist. So besteht bei einer Restrukturierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aus dem operativen Geschäftsbetrieb (insbesondere Lieferanten und Kunden) das Risiko, dass lediglich die Symptome der Unternehmenskrise zeitweise gelindert werden, ohne die zu Grunde liegende Krisenursache dauerhaft zu beseitigen. Geht man davon aus, dass nur nachhaltig tragfähige Unternehmen in den Genuss des Restrukturierungsrahmens kommen sollen, reicht eine Beschränkung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Eingriffsinstrumente auf die Finanzverbindlichkeiten aus. Denn ein tragfähiges Unternehmen wird über einen ausreichenden operativen "Cash-Flow" verfügen, um die Gläubiger aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu befriedigen. Ist nicht einmal die Tragfähigkeit für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährleistet, sollte ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden, wenn eine einvernehmliche Sanierung scheitert. Insbesondere ist aus Sicht des Bundesrates zu kritisieren, dass das Restrukturierungsverfahren grundsätzlich auch auf offene Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstreckt werden könnte. Neben Lohnforderungen könnte dies beispielsweise auch Gewinnbeteiligungen oder Pensionsansprüche betreffen. Ein Regelungsbedürfnis für derart weit gehende Eingriffe in wohlerworbene Arbeitnehmerrechte ist nicht ersichtlich. Zudem ist davon auszugehen, dass ein Restrukturierungsrahmen, der Gläubiger aus dem operativen Geschäftsbetrieb miteinbezieht, dafür sorgt, dass es zu Dominoeffekten in der Lieferantenkette kommt und dies gegebenenfalls sogar systemische Risiken hervorruft. Die Restrukturierung eines Unternehmens kann daher gravierende Folgen, wie zum Beispiel Folgeinsolvenzen, für andere Unternehmen mit sich bringen und damit einen großen Schaden für die gesamte Volkswirtschaft verursachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/17 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zur Rechtsgrundlage

Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen

Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen

Zur zweiten Chance für Unternehmer

Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 141/13

... • verstärkte Aufklärung der Verbraucher/-innen über ihre sozialen Rechte durch benutzungsfreundlichere Leifäden zum Sozialschutz sowie Unterstützung bei der Einführung von Dienstleistungen, durch die alle den jeweils aktuellen Stand ihrer Renten- und Pensionsansprüche in Erfahrung bringen können. Des Weiteren wird die Kommission Unterstützung bei der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit leisten und die Hindernisse für mobile Arbeitskräfte im Wege einer Richtlinie abbauen, die eine bessere Anwendung und Durchsetzung des Rechts auf Freizügigkeit gewährleisten soll;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 223/12

... - Selbstständige Erwerbstätigkeit, Sozialunternehmen und Unternehmensgründungen fördern und unterstützen: Arbeitsuchende, die ein Unternehmen aufbauen und leiten möchten, müssen unter Umständen beträchtliche Hürden überwinden; dazu zählen fehlende berufliche und betriebswirtschaftliche Qualifikationen, zu wenig Mentoring-Angebote und Schwierigkeiten beim Zugang zu Kapital. Die Förderung unternehmerischen Denkens, bessere Hilfestellung bei Unternehmensgründungen und mehr Mikrofinanzierungen sowie Programme, bei denen Arbeitslosenleistungen in Finanzhilfen für die Unternehmensgründung umgewandelt werden, sind maßgebliche Faktoren für den Sprung in die berufliche Selbstständigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Unterstützung sollte gezielt bei Gruppen mit dem größten Potenzial ansetzen (wie Arbeitslosen mit beruflichen Qualifikationen, Frauen oder jungen Menschen) und auf der engen Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltungen, Unternehmensförderungs- und Finanzierungseinrichtungen beruhen. Akteurinnen und Akteure der Sozialwirtschaft sowie Sozialunternehmen sind wichtige Motoren für die Schaffung inklusiver Arbeitsplätze und für soziale Innovation. Sie benötigen besondere Unterstützung, u.a. durch öffentliche Auftragsvergabe und den Zugang zu Finanzierungen. - Informelle oder nicht angemeldete Arbeit in reguläre Beschäftigung überführen: Nicht angemeldete Arbeit ist illegal. Aufgrund geringerer Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsabgaben hat sie schwerwiegende Folgen für das Staatsbudget. Sie hat auch negative Auswirkungen auf die Produktivität und die Arbeitsstandards, die Entwicklung von Kompetenzen und das lebenslange Lernen. Sie ist eine sehr unsichere Basis für Renten- bzw. Pensionsansprüche und den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Wenn nicht angemeldete Beschäftigung verhindert und bekämpft wird, wenn die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 159/12

... Nach der Verabschiedung der Binnenmarktakte nahm das Europäische Parlament am 6. April 2011 drei Entschließungen 22 an. Anders als allgemeinere Fragen der Mobilität (und der Übertragbarkeit von Renten- und Pensionsansprüchen) fand sich die Entsendung von Arbeitnehmern jedoch nicht unter den festgestellten Schlüsselprioritäten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 575/10

... Das geschlechterspezifische Lohngefälle reflektiert auch andere Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, die vorwiegend Frauen betreffen – insbesondere, dass sie einen unverhältnismäßig großen Anteil der familiären Verpflichtungen übernehmen und nur schwer Arbeit und Privatleben miteinander vereinbaren können. Viele Frauen arbeiten Teilzeit oder haben atypische Arbeitsverträge: Zwar sind sie dadurch in der Lage, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und gleichzeitig Verantwortung für die Familie zu übernehmen, doch kann sich dies negativ auf ihre Verdienstmöglichkeiten, Karriere- und Aufstiegschancen und Renten- bzw. Pensionsansprüche17 auswirken

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit

2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit

4 Leitaktionen

3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen

4 Leitaktionen

4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen

4 Leitaktionen

5. Gleichstellung in der Aussenpolitik

4 Leitaktionen

6. Querschnittsfragen

6.1. Geschlechterrollen

6.2. Rechtslage

6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung

4 Leitaktionen


 
 
 


Drucksache 310/09

... 49. betont, dass die Ausgrenzung der Roma während ihres aktiven Lebensabschnitts ihren Zugang zu Diensten des Gesundheitswesens erschwert und für ihre Situation im Alter verantwortlich ist; betont ferner, dass bei Roma Faktoren wie der frühe Eintritt ins Arbeitsleben, die häufigen Phasen der Arbeitslosigkeit, der fehlende Arbeitsschutz, die in der Schattenwirtschaft geleistete, oft schwere körperliche Arbeit, die nicht als Erwerbszeit für etwaige Pensionsansprüche angerechnet wird, dazu beitragen, dass Roma keine ordentliche Altersrente erhalten und keinen menschenwürdigen Lebensabend haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/09




Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?

Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 798/08

... – Seit Mitte der neunziger Jahre hält eine steigende Zahl von Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften Anteile an Hedge-Fonds und Private Equity, und jeder Ausfall würde sich negativ auf die Pensionsansprüche der Mitglieder der Pensionssysteme auswirken. Bei der Überprüfung der Richtlinie 2003/41/EG sollte die Kommission sicherstellen, dass Arbeitnehmer oder Personalvertreter unmittelbar oder über Treuhänder darüber informiert werden, wie ihre Renten investiert werden, sowie über die damit verbundenen Risiken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 798/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge

Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben

Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz

Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung

Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte

Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen


 
 
 


Drucksache 187/06

... Die Sozialsysteme sollten negative Anreize beseitigen, die Frauen und Männer davon abhalten in den Arbeitsmarkt einzutreten oder dort zu verbleiben, und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, individuelle Pensionsansprüche zu akkumulieren. Trotzdem zeigt sich bei Frauen nach wie vor die Tendenz zu einer kürzeren oder unterbrochenen beruflichen Laufbahn, weshalb sie auch weniger Rechte und Ansprüche erwerben als Männer. Dadurch steigt die Gefahr der Verarmung, vor allem für Alleinerzieherinnen, ältere Frauen oder Frauen, die in Familienunternehmen arbeiten, z.B. in der Landwirtschaft und der Fischerei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/06




2 Einleitung

Teil I
AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung

1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie

1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede

1.3 Frauen als Unternehmerinnen

1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung

1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen

1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten

Zentrale Aktionen

2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben

2.1 Flexible Arbeitsregelungen

2.2 Ausbau der Betreuungsangebote

2.3 Bessere Vereinbarkeit

Zentrale Aktionen

3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

3.1 Frauen in der Politik

3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen

3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik

Zentrale Aktionen

4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels

4.1 Geschlechterbezogene Gewalt

4.2 Menschenhandel

Zentrale Aktionen

5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft

5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur

5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt

5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien

Zentrale Aktionen

6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU

6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15

6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik

Zentrale Aktionen

Teil II
politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung

Zentrale Aktionen

Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 714/05

... Weiters plant die Kommission, 2006 das Europäische Jahr der Arbeitskräftemobilität zu organisieren, um Sensibilität für eine Reihe rechtlicher Fragen in diesem Bereich zu schaffen: z.B. Übertragbarkeit von Pensionsansprüchen; Vorteile der Mobilität für die Karriereentwicklung der Arbeitnehmerinnen; und bestehende europäische Förderinstrumente für die Mobilität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 714/05




Begründung

1 Hintergrund

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Union

2 Konsultation der Betroffenen und Folgenabschätzung

Konsultation der Betroffenen Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rechtsinstrument Vorgeschlagener Rechtsakt: Empfehlung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Ergänzende Informationen

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Anhang

Europäische Qualitätscharta für Mobilität

1. Beratung und Information

2. Lernplan

3. Personalisierung

4. Allgemeine Vorbereitung

5. Sprachliche Aspekte

6. Logistische Unterstützung

7. Mentoring

8. Anrechnung

9. Wiedereingliederung und Evaluierung

10. Verpflichtungen und Zuständigkeiten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.