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"Pensionsansprüche"
Drucksache 1/2/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Restrukturierungsrahmens auf die Finanzgläubiger eines Unternehmens beschränkt werden sollte. Weist ein Unternehmen einen defizitären operativen Geschäftsbetrieb auf, erscheint fraglich, ob das auf Verschaffen von Verhandlungsspielraum gerichtete präventive Restrukturierungsverfahren zur nachhaltigen Unternehmenssanierung geeignet ist. So besteht bei einer Restrukturierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aus dem operativen Geschäftsbetrieb (insbesondere Lieferanten und Kunden) das Risiko, dass lediglich die Symptome der Unternehmenskrise zeitweise gelindert werden, ohne die zu Grunde liegende Krisenursache dauerhaft zu beseitigen. Geht man davon aus, dass nur tragfähige Unternehmen in den Genuss des Restrukturierungsrahmens kommen sollen, reicht eine Beschränkung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Eingriffsinstrumente auf die Finanzverbindlichkeiten aus. Denn ein tragfähiges Unternehmen wird über einen ausreichenden operativen Cash-Flow verfügen, um die Gläubiger aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu befriedigen. Ist nicht einmal die Tragfähigkeit für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährleistet, sollte ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden, wenn eine einvernehmliche Sanierung scheitert. Insbesondere ist aus Sicht des Bundesrates zu kritisieren, dass das Restrukturierungsverfahren grundsätzlich auch auf offene Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstreckt werden könnte. Neben Lohnforderungen könnte dies beispielsweise auch Gewinnbeteiligungen oder Pensionsansprüche betreffen. Ein Regelungsbedürfnis für derart weit gehende Eingriffe in wohlerworbene Arbeitnehmerrechte ist nicht ersichtlich.
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Restrukturierungsrahmens auf die Finanzgläubiger eines Unternehmens beschränkt werden sollte. Weist ein Unternehmen einen defizitären operativen Geschäftsbetrieb auf, erscheint fraglich, ob das auf Verschaffen von Verhandlungsspielraum gerichtete präventive Restrukturierungsverfahren zur nachhaltigen Unternehmenssanierung geeignet ist. So besteht bei einer Restrukturierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aus dem operativen Geschäftsbetrieb (insbesondere Lieferanten und Kunden) das Risiko, dass lediglich die Symptome der Unternehmenskrise zeitweise gelindert werden, ohne die zu Grunde liegende Krisenursache dauerhaft zu beseitigen. Geht man davon aus, dass nur {nachhaltig} tragfähige Unternehmen in den Genuss des Restrukturierungsrahmens kommen sollen, reicht eine Beschränkung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Eingriffsinstrumente auf die Finanzverbindlichkeiten aus. Denn ein tragfähiges Unternehmen wird über einen ausreichenden operativen "Cash-Flow" verfügen, um die Gläubiger aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu befriedigen. Ist nicht einmal die Tragfähigkeit für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährleistet, sollte ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden, wenn eine einvernehmliche Sanierung scheitert. [Insbesondere ist aus Sicht des Bundesrates zu kritisieren, dass das Restrukturierungsverfahren grundsätzlich auch auf offene Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstreckt werden könnte. Neben Lohnforderungen könnte dies beispielsweise auch Gewinnbeteiligungen oder Pensionsansprüche betreffen. Ein Regelungsbedürfnis für derart weit gehende Eingriffe in wohlerworbene Arbeitnehmerrechte ist nicht ersichtlich.] {Zudem ist davon auszugehen, dass ein Restrukturierungsrahmen, der Gläubiger aus dem operativen Geschäftsbetrieb miteinbezieht, dafür sorgt, dass es zu Dominoeffekten in der Lieferantenkette kommt und dies gegebenenfalls sogar systemische Risiken hervorruft. Die Restrukturierung eines Unternehmens kann daher gravierende Folgen, wie zum Beispiel Folgeinsolvenzen, für andere Unternehmen mit sich bringen und damit einen großen Schaden für die gesamte Volkswirtschaft verursachen.}
2 Allgemeines
Zur Rechtsgrundlage
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen
Zur zweiten Chance für Unternehmer
Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 1/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 13. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Restrukturierungsrahmens auf die Finanzgläubiger eines Unternehmens beschränkt werden sollte. Weist ein Unternehmen einen defizitären operativen Geschäftsbetrieb auf, erscheint fraglich, ob das auf Verschaffen von Verhandlungsspielraum gerichtete präventive Restrukturierungsverfahren zur nachhaltigen Unternehmenssanierung geeignet ist. So besteht bei einer Restrukturierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aus dem operativen Geschäftsbetrieb (insbesondere Lieferanten und Kunden) das Risiko, dass lediglich die Symptome der Unternehmenskrise zeitweise gelindert werden, ohne die zu Grunde liegende Krisenursache dauerhaft zu beseitigen. Geht man davon aus, dass nur nachhaltig tragfähige Unternehmen in den Genuss des Restrukturierungsrahmens kommen sollen, reicht eine Beschränkung der im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Eingriffsinstrumente auf die Finanzverbindlichkeiten aus. Denn ein tragfähiges Unternehmen wird über einen ausreichenden operativen "Cash-Flow" verfügen, um die Gläubiger aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu befriedigen. Ist nicht einmal die Tragfähigkeit für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährleistet, sollte ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden, wenn eine einvernehmliche Sanierung scheitert. Insbesondere ist aus Sicht des Bundesrates zu kritisieren, dass das Restrukturierungsverfahren grundsätzlich auch auf offene Forderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erstreckt werden könnte. Neben Lohnforderungen könnte dies beispielsweise auch Gewinnbeteiligungen oder Pensionsansprüche betreffen. Ein Regelungsbedürfnis für derart weit gehende Eingriffe in wohlerworbene Arbeitnehmerrechte ist nicht ersichtlich. Zudem ist davon auszugehen, dass ein Restrukturierungsrahmen, der Gläubiger aus dem operativen Geschäftsbetrieb miteinbezieht, dafür sorgt, dass es zu Dominoeffekten in der Lieferantenkette kommt und dies gegebenenfalls sogar systemische Risiken hervorruft. Die Restrukturierung eines Unternehmens kann daher gravierende Folgen, wie zum Beispiel Folgeinsolvenzen, für andere Unternehmen mit sich bringen und damit einen großen Schaden für die gesamte Volkswirtschaft verursachen.
2 Allgemeines
Zur Rechtsgrundlage
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen
Zur zweiten Chance für Unternehmer
Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... • verstärkte Aufklärung der Verbraucher/-innen über ihre sozialen Rechte durch benutzungsfreundlichere Leifäden zum Sozialschutz sowie Unterstützung bei der Einführung von Dienstleistungen, durch die alle den jeweils aktuellen Stand ihrer Renten- und Pensionsansprüche in Erfahrung bringen können. Des Weiteren wird die Kommission Unterstützung bei der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit leisten und die Hindernisse für mobile Arbeitskräfte im Wege einer Richtlinie abbauen, die eine bessere Anwendung und Durchsetzung des Rechts auf Freizügigkeit gewährleisten soll;
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Selbstständige Erwerbstätigkeit, Sozialunternehmen und Unternehmensgründungen fördern und unterstützen: Arbeitsuchende, die ein Unternehmen aufbauen und leiten möchten, müssen unter Umständen beträchtliche Hürden überwinden; dazu zählen fehlende berufliche und betriebswirtschaftliche Qualifikationen, zu wenig Mentoring-Angebote und Schwierigkeiten beim Zugang zu Kapital. Die Förderung unternehmerischen Denkens, bessere Hilfestellung bei Unternehmensgründungen und mehr Mikrofinanzierungen sowie Programme, bei denen Arbeitslosenleistungen in Finanzhilfen für die Unternehmensgründung umgewandelt werden, sind maßgebliche Faktoren für den Sprung in die berufliche Selbstständigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Unterstützung sollte gezielt bei Gruppen mit dem größten Potenzial ansetzen (wie Arbeitslosen mit beruflichen Qualifikationen, Frauen oder jungen Menschen) und auf der engen Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltungen, Unternehmensförderungs- und Finanzierungseinrichtungen beruhen. Akteurinnen und Akteure der Sozialwirtschaft sowie Sozialunternehmen sind wichtige Motoren für die Schaffung inklusiver Arbeitsplätze und für soziale Innovation. Sie benötigen besondere Unterstützung, u.a. durch öffentliche Auftragsvergabe und den Zugang zu Finanzierungen. - Informelle oder nicht angemeldete Arbeit in reguläre Beschäftigung überführen: Nicht angemeldete Arbeit ist illegal. Aufgrund geringerer Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsabgaben hat sie schwerwiegende Folgen für das Staatsbudget. Sie hat auch negative Auswirkungen auf die Produktivität und die Arbeitsstandards, die Entwicklung von Kompetenzen und das lebenslange Lernen. Sie ist eine sehr unsichere Basis für Renten- bzw. Pensionsansprüche und den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Wenn nicht angemeldete Beschäftigung verhindert und bekämpft wird, wenn die Richtlinie
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 159/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... Nach der Verabschiedung der Binnenmarktakte nahm das Europäische Parlament am 6. April 2011 drei Entschließungen 22 an. Anders als allgemeinere Fragen der Mobilität (und der Übertragbarkeit von Renten- und Pensionsansprüchen) fand sich die Entsendung von Arbeitnehmern jedoch nicht unter den festgestellten Schlüsselprioritäten.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
Allgemeiner Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.4.1 Gegenstand
3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts
3.4.3 Zugang zu Informationen
3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe
3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit
3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen
5 Beschwerdeverfahren
Gesamtschuldnerische Haftung
3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen
3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen
Kapitel II Zugang zu Informationen
Artikel 4 Aufgaben der Verbindungsbüros
Artikel 5 Besserer Zugang zu Informationen
Kapitel III Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 6 Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung
Artikel 8 Begleitende Maßnahmen
Kapitel IV überwachung der Einhaltung
Artikel 9 Nationale Kontrollmaßnahmen
Artikel 10 Prüfungen
Kapitel V Durchsetzung
Artikel 11 Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen
Artikel 12 Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung
Kapitel VI Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen
Artikel 13 Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung
Artikel 14 Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung
Artikel 15 Aussetzung des Verfahrens
Artikel 16 Kosten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Binnenmarkt-Informationssystem
Artikel 19 Änderung der [IMI-Verordnung]
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Bericht
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
Drucksache 575/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 - 2015 KOM (2010) 491 endg.
... Das geschlechterspezifische Lohngefälle reflektiert auch andere Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, die vorwiegend Frauen betreffen – insbesondere, dass sie einen unverhältnismäßig großen Anteil der familiären Verpflichtungen übernehmen und nur schwer Arbeit und Privatleben miteinander vereinbaren können. Viele Frauen arbeiten Teilzeit oder haben atypische Arbeitsverträge: Zwar sind sie dadurch in der Lage, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und gleichzeitig Verantwortung für die Familie zu übernehmen, doch kann sich dies negativ auf ihre Verdienstmöglichkeiten, Karriere- und Aufstiegschancen und Renten- bzw. Pensionsansprüche17 auswirken
Mitteilung
3 Einleitung
1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit
2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit
4 Leitaktionen
3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen
4 Leitaktionen
4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen
4 Leitaktionen
5. Gleichstellung in der Aussenpolitik
4 Leitaktionen
6. Querschnittsfragen
6.1. Geschlechterrollen
6.2. Rechtslage
6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung
4 Leitaktionen
Drucksache 310/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Marz 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (2008/2137(INI))
... 49. betont, dass die Ausgrenzung der Roma während ihres aktiven Lebensabschnitts ihren Zugang zu Diensten des Gesundheitswesens erschwert und für ihre Situation im Alter verantwortlich ist; betont ferner, dass bei Roma Faktoren wie der frühe Eintritt ins Arbeitsleben, die häufigen Phasen der Arbeitslosigkeit, der fehlende Arbeitsschutz, die in der Schattenwirtschaft geleistete, oft schwere körperliche Arbeit, die nicht als Erwerbszeit für etwaige Pensionsansprüche angerechnet wird, dazu beitragen, dass Roma keine ordentliche Altersrente erhalten und keinen menschenwürdigen Lebensabend haben;
Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?
Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft
2 Fazit
Drucksache 798/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (2007/2238(INI))
... – Seit Mitte der neunziger Jahre hält eine steigende Zahl von Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften Anteile an Hedge-Fonds und Private Equity, und jeder Ausfall würde sich negativ auf die Pensionsansprüche der Mitglieder der Pensionssysteme auswirken. Bei der Überprüfung der Richtlinie 2003/41/EG sollte die Kommission sicherstellen, dass Arbeitnehmer oder Personalvertreter unmittelbar oder über Treuhänder darüber informiert werden, wie ihre Renten investiert werden, sowie über die damit verbundenen Risiken.
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben
Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz
Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung
Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte
Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
Drucksache 187/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) KOM (2006) 92 endg.; Ratsdok. 7034/06
... Die Sozialsysteme sollten negative Anreize beseitigen, die Frauen und Männer davon abhalten in den Arbeitsmarkt einzutreten oder dort zu verbleiben, und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, individuelle Pensionsansprüche zu akkumulieren. Trotzdem zeigt sich bei Frauen nach wie vor die Tendenz zu einer kürzeren oder unterbrochenen beruflichen Laufbahn, weshalb sie auch weniger Rechte und Ansprüche erwerben als Männer. Dadurch steigt die Gefahr der Verarmung, vor allem für Alleinerzieherinnen, ältere Frauen oder Frauen, die in Familienunternehmen arbeiten, z.B. in der Landwirtschaft und der Fischerei.
2 Einleitung
Teil I AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung
1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie
1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede
1.3 Frauen als Unternehmerinnen
1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung
1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen
1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten
Zentrale Aktionen
2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben
2.1 Flexible Arbeitsregelungen
2.2 Ausbau der Betreuungsangebote
2.3 Bessere Vereinbarkeit
Zentrale Aktionen
3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
3.1 Frauen in der Politik
3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen
3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik
Zentrale Aktionen
4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels
4.1 Geschlechterbezogene Gewalt
4.2 Menschenhandel
Zentrale Aktionen
5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft
5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur
5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt
5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien
Zentrale Aktionen
6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU
6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15
6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik
Zentrale Aktionen
Teil II politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung
Zentrale Aktionen
Überwachung der Fortschritte
Drucksache 714/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken: Europäische Qualitätscharta für Mobilität KOM (2005) 450 endg.; Ratsdok. 12639/05
... Weiters plant die Kommission, 2006 das Europäische Jahr der Arbeitskräftemobilität zu organisieren, um Sensibilität für eine Reihe rechtlicher Fragen in diesem Bereich zu schaffen: z.B. Übertragbarkeit von Pensionsansprüchen; Vorteile der Mobilität für die Karriereentwicklung der Arbeitnehmerinnen; und bestehende europäische Förderinstrumente für die Mobilität.
Begründung
1 Hintergrund
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Union
2 Konsultation der Betroffenen und Folgenabschätzung
• Konsultation der Betroffenen Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Rechtsinstrument Vorgeschlagener Rechtsakt: Empfehlung
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Ergänzende Informationen
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Anhang
Europäische Qualitätscharta für Mobilität
1. Beratung und Information
2. Lernplan
3. Personalisierung
4. Allgemeine Vorbereitung
5. Sprachliche Aspekte
6. Logistische Unterstützung
7. Mentoring
8. Anrechnung
9. Wiedereingliederung und Evaluierung
10. Verpflichtungen und Zuständigkeiten
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.