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0142/08
0968/08
0074/08
0952/08
0668/1/08
0030/08
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0228/08
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0694/1/08
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0411/08B
0232/08
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0007/08B
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0800/08
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0731/07B
0084/07B
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0602/07B
0276/07
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0145/07
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0367/07
0446/07
0337/07
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0838/07B
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0563/1/07
0083/07B
0253/07
0492/07
0535/07
0776/07
0764/07B
0337/07B
0128/07
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0553/07
0359/07
0889/07
0072/07
0064/07
0487/07B
0888/07
0563/07B
0148/07
0915/07
0735/07
0618/07
0534/1/07
0072/1/07
0797/07
0764/1/07
0071/07
0337/1/07
0511/07
0292/1/07
0071/2/07
0241/07
0351/07
0535/07B
0809/07
0299/07
0897/07
0468/07
0355/07
0534/07
0535/1/07
0682/07
0739/07
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0733/07
0282/07
0122/07
0859/1/07
0838/1/07
0469/07B
0072/07B
0469/07
0080/07
0084/1/07
0764/07
0801/07
0292/07B
0229/07
0728/07
0768/07
0487/07
0579/07
0859/07
0128/2/07
0563/07
0083/1/07
0365/06
0718/2/06
0364/1/06
0414/06
0621/06
0910/1/06
0505/06
0465/06
0195/06
0096/06
0678/1/06
0590/06
0195/06B
0651/06
0521/1/06
0206/06
0054/06
0111/1/06
0510/06
0294/1/06
0364/06B
0539/06
0759/06
0828/06
0004/06
0108/2/06
0294/06
0017/06B
0288/06
0295/06B
0927/06
0621/1/06
0686/06B
0920/1/06
0094/06
0016/06
0686/1/06
0696/3/06
0795/06
0527/06B
0374/06
0285/06
0365/1/06
0621/06B
0865/06
0138/06B
0206/1/06
0190/1/06
0678/06
0361/06
0455/06
0588/06
0111/06B
0138/06
0322/06
0108/1/06
0920/06
0677/06
0800/06
0017/06
0686/06
0261/06
0521/06B
0131/06
0527/1/06
0909/1/06
0681/06
0282/06
0910/06
0094/1/06
0364/06
0621/2/06
0190/06B
0909/06
0206/06B
0015/06
0178/06
0528/06B
0264/06
0138/1/06
0796/06
0365/06B
0685/06
0477/06
0190/06
0398/06
0604/1/06
0521/06
0398/06B
0094/06B
0302/06
0486/06
0751/1/06
0294/06B
0398/1/06
0635/06
0678/06B
0589/06
0528/1/06
0696/06
0295/06
0295/1/06
0017/1/06
0527/06
0153/05B
0189/1/05
0730/05
0093/05
0355/05
0325/05B
0755/05
0790/05
0361/1/05
0093/05B
0605/05
0424/05
0194/05
0251/05
0094/05
0908/05
0947/1/05
0540/05
0829/05
0325/05
0760/1/05
0898/05B
0703/05B
0313/05
0286/1/05
0763/05
0170/2/05
0897/05
0076/3/05
0636/05B
0283/05
0281/05
0073/05
0076/05
0898/1/05
0947/05
0191/05
0361/2/05
0703/2/05
0817/1/05
0153/05
0591/1/05
0712/05
0325/1/05
0333/05
0343/05
0912/1/05
0286/05B
0543/05B
0729/05
0727/05
0746/05
0806/05
0912/05B
0063/05
0725/05
0555/05
0946/05
0819/05B
0704/05
0076/05B
0728/05
0610/05
0231/05
0543/05
0908/1/05
0908/05B
0102/05
0704/2/05
0449/05
0917/05
0810/05
0225/05
0296/05
0819/1/05
0172/05
0591/05B
0914/05
0817/05
0726/05
0093/2/05
0591/05
0093/1/05
0137/05
0636/05
0731/05
0361/4/05
0842/05
0695/05
0947/05B
0082/05
0608/05
0913/05
0173/05
0703/1/05
0301/05
0169/05
0760/05B
0760/05
0052/05
0330/05
0703/05
0597/05
0237/05
0189/05B
0399/05
0809/05
0672/05
0936/05
0794/05
0868/04B
0268/04
0618/04
0285/04B
0729/04B
0500/04B
0799/04
0968/04B
0883/04
0728/04B
0710/04B
0487/04B
0565/04
0983/04
0789/04
0622/04
0985/04
0805/04
0871/04
0860/04
0868/04
0729/1/04
0645/04
0734/04
0429/04
0871/1/04
0968/04
0728/2/04
0871/04B
0728/1/04
0259/04
0995/04
0450/1/04
0507/04B
0429/04B
0808/04
0985/1/04
0487/1/04
0958/04
0709/04
0591/04
0915/04
0847/03
0061/3/03
0299/03
0061/03B
0546/03
0450/03
0061/4/03
0762/03
0061/2/03
0061/5/03
0061/1/03
Drucksache 158/20

... und der Anbaumaterialverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Änderung der Anbaumaterialverordnung*

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erhaltungsmischungsverordnung

3 Anbaumaterialverordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 212/20 (Beschluss)

... auf eine flexible, hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umgerüstet werden. Um den Einsatz von Reststoffen aus der Landwirtschaft (insbesondere Gülle, Festmist etc.) sowie von Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen- und Folgefrüchten stärker anzureizen bzw. dies überhaupt zu ermöglichen, sind Anpassungen des § 9 EEG (gasdichte Verweilzeit), § 39h und § 44 EEG sowie der



Drucksache 212/20

... auf eine flexible, hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umgerüstet werden. Um den Einsatz von Reststoffen aus der Landwirtschaft (insbesondere Gülle, Festmist etc.) sowie von Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen- und Folgefrüchten stärker anzureizen bzw. dies überhaupt zu ermöglichen, sind Anpassungen des § 9 EEG (gasdichte Verweilzeit), § 39h und § 44 EEG sowie der



Drucksache 483/20

... Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, müssen gemäß § 31 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung mindestens vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Dezember dieses Jahres mit einer zulässigen Kulturpflanzenmischung bestellt sein. Nach § 31 Absatz 3 ist in dieser Zeit nur eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Absatz 4 eröffnete zunächst im Jahr 2018 und sodann (nach einer Änderung) im Jahr 2019 den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingter Futterknappheit auszuweisen, in denen neben der Beweidung mit Schafen und Ziegen auch eine Beweidung durch andere Tierarten oder eine Schnittnutzung für Futterzwecke zulässig war. Durch die Änderung wird die Regelung auf das Jahr 2020 übertragen.



Drucksache 292/20

... "Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eine Hangneigung zum Gewässer von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, innerhalb eines Abstandes von fünf Metern landseits zur Böschungsoberkante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen."



Drucksache 316/20

... Die Kommission hat 2018 die Ausweitung des Geltungsbereichs der Soforthilfereserve vorgeschlagen, damit diese bei Katastrophen innerhalb der Union aktiviert werden kann. Die Kommission schlägt nun vor, den jährlichen Höchstbetrag unter diesem Instrument, das in Solidaritäts- und Soforthilfereserve umbenannt wird, auf 3 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) zu erhöhen, damit Soforthilfe in einer den unvorhergesehenen Herausforderungen angemessenen Höhe mobilisiert werden kann. Durch die ausgeweitete Reserve können EU-Maßnahmen bei Bedarf rasch aufgestockt werden, und zwar über EU-Instrumente, die Notfallhilfe bereitstellen, etwa das Instrument für Soforthilfe, aber auch das Instrument für humanitäre Hilfe, rescEU, das Gesundheitsprogramm, das Binnenmarktprogramm (einschließlich Sofortmaßnahmen in den Bereichen Tier- und Pflanzenschutz) oder der Asyl- und Migrationsfonds.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/20




Europäische Kommission Brüssel, den 28.5.2020 COM 2020 443 final 2018/0166 APP Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Ein ehrgeiziger und innovativer EU-Haushalt für den Wiederaufbau in Europa

1.2. Notwendige Änderungen am Entwurf der MFR-Verordnung und am Entwurf der Interinstitutionellen Vereinbarung

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Artikel 2 und Erwägungsgrund 3 des Entwurfs der Verordnung

2.2. Artikel 6 und Erwägungsgrund 8 des Entwurfs der Verordnung

2.3. Artikel 8 des Entwurfs der Verordnung

2.4. Artikel 9 des Entwurfs der Verordnung

2.5. Artikel 10 des Entwurfs der Verordnung

2.6. Artikel 11, Artikel 13 und Erwägungsgrund 7 des Entwurfs der Verordnung, Nummer 11 des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung

2.7. Anhang des Entwurfs der Verordnung

2.8. Nummer 15a des Entwurfs der Interinstitutionellen Vereinbarung

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Artikel 8
Anpassungen aufgrund neuer Regelungen oder Programme mit geteilter Mittelverwaltung

Artikel 11
Solidaritäts- und Soforthilfereserve

Anhang


 
 
 


Drucksache 280/1/20

... 4. Insbesondere im Hinblick auf die in der Farmto-Fork-Strategie enthaltenen Ziele zur Ernährungs- und Versorgungssicherheit, zur Verbesserung des Tierwohls, zum Schutz der Biodiversität und der Umwelt, einer hohen Qualität agrarischer Produkte, der Reduzierung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes sowie der Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen hält der Bundesrat entsprechende Anreize für die Landwirtinnen und Landwirte über die 1. und



Drucksache 131/1/20

... In Artikel 1 Nummer 2 sind in § 38a Absatz 1 Satz 1 nach dem Wort "Flächen" die Wörter "im Sinne von § 2 Nummer 1 der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 1 Satz 1 WHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 1 Satz 1 WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 1 WHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 38a Absatz 1a - neu - WHG


 
 
 


Drucksache 69/20

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe der Leiter der Pflanzengesundheitsdienste (COPHS)



Drucksache 157/20

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 2a
Anforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/624

§ 4
Personal von Schlachtbetrieben

Artikel 4
Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 141/20

... 3. Malzextrakt oder andere aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnene Sirupe oder Dicksäfte oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 4
Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 9
Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

§ 12
Übergangsregelung für Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Begriffsbestimmungen § 7

Kennzeichnung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder § 9

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 268/20

... Der nachhaltige Charakter des Regelungsvorhabens ergibt sich zum einen dadurch, dass es das geänderte CDNI auszuführen hilft und damit dazu beiträgt, dass schädliche Dämpfe aus dem Ladungsbereich nicht in die Atmosphäre gelangen. Das Regelungsvorhaben unterstützt das geänderte CDNI damit in seinem Ziel, die Luftreinhaltung zu verbessern. Mit Einführung der Änderungen den CDNI - Verbot der Freisetzung von Dämpfen aus dem Ladungsbereich - wird erwartet, dass voraussichtlich 95 % der schädlichen Entgasungen von Schiffen in die Atmosphäre im Geltungsbereich des CDNI vermieden werden können (3.2a). Das dient dem Schutz der benachbarten Siedlungen (11.2). Das Ausführungsgesetz trägt hierzu konkret bei, indem es den Aufbau einer Infrastruktur für die Annahme von Dämpfen vorschreibt (SDG 9) Damit wird mittelbar verhindert, dass Dämpfe in das Wasser gelangen, was dem Trinkwasserschutz (6.1) und der Tier- und Pflanzenwelt in den Binnengewässern (SDB 15) zugutekommt. Zum anderen trägt der Entwurf zu den Nachhaltigkeitszielen bei, da es Regelungen einführt, um das verbotene Einleiten von Schmutzwasser effektiver zu vollziehen (15.2a).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 279/20 (Beschluss)

... 6. Er weist allerdings darauf hin, dass insbesondere die in der EU-Biodiversitätsstrategie zur Wiederherstellung der Natur genannten Ziele - dazu zählen unter anderem die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 Prozent, des Düngemitteleinsatzes um 20 Prozent, die Steigerung des Anteils der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 25 Prozent und des Anteils von Landschaftselementen auf 10 Prozent - nur umsetzbar sind, wenn Landwirtinnen und Landwirten entsprechende Anreize insbesondere über die 1. und



Drucksache 279/1/20

... 9. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass insbesondere die in der EU-Biodiversitätsstrategie zur Wiederherstellung der Natur genannten Ziele - dazu zählen unter anderem die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 Prozent, des Düngemitteleinsatzes um 20 Prozent, die Steigerung des Anteils der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 25 Prozent und des Anteils von Landschaftselementen auf 10 Prozent - nur umsetzbar sind, wenn Landwirtinnen und Landwirten entsprechende Anreize insbesondere über die 1. und



Drucksache 188/20

... Durchführung der Erhebung auf Grundlage einer politischen Absprache zwischen Bund und Ländern. Dies hätte den Nachteil, dass die Erhebungsteams kein Betretungsrecht nach § 41a Absatz 4 Bundeswaldgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Erhebung der Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Erhebungsstandards

§ 4
Maßnahmen auf militärischen Liegenschaften

§ 5
Datenübermittlung

§ 6
Bundesprobenbank

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Folgen der Rechtsverordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4642, BMEL: Entwurf einer Verordnung über Erhebungen zum Bodenzustand im Wald (BZEV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 98/20

... Mit der vorliegenden Verordnung wird die bestehende Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Düngeverordnung1

§ 8
Nährstoffvergleich (aufgehoben)

§ 9
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).

§ 13a
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen

§ 15
Übergangsvorschrift

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung

Bundesweite Maßnahmen:

Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe ad

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten

Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs

Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht

Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025

Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags

Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5 KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 98/1/20

... 18. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern und auf Basis von bereits vorliegenden Instrumenten ein bundeseinheitliches digitales Verfahren zur Herkunftsidentifikation für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowie möglichst perspektivisch auch für Pflanzenschutzmittel zu entwickeln.



Drucksache 212/1/20

... "6.a Die Bundesregierung wird gebeten, ein Konzept vorzuschlagen, um den Einsatz von Reststoffen aus der Landwirtschaft (insbesondere Gülle, Festmist etc.) sowie von Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen- und Folgefrüchten stärker anzureizen bzw. überhaupt zu ermöglichen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Maßnahmen, die in erster Linie für den Natur- und Klimaschutz in der Landwirtschaft wichtig sind, nicht zu einer Verteuerung der EEG-Umlage für die Stromkundinnen und -kunden führen, sondern möglichst in anderer Weise gefördert werden."



Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 4. Insbesondere im Hinblick auf die in der Farm\-to-Fork-Strategie enthaltenen Ziele zur Ernährungs- und Versorgungssicherheit, zur Verbesserung des Tierwohls, zum Schutz der Biodiversität und der Umwelt, einer hohen Qualität agrarischer Produkte, der Reduzierung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes sowie der Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen hält der Bundesrat entsprechende Anreize für die Landwirtinnen und Landwirte über die 1. und



Drucksache 251/20

... als Auffangklausel eine allgemeine Höchstmenge (sog. Default-Wert), die neben Rückständen von Pflanzenschutzmitteln auch Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln erfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dreiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 524/20

Vierter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung



Drucksache 344/19

... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes, einschließlich von Herbiziden und Insektiziden, in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und hierzu verbindliche gesetzliche Vorgaben in die Pflanzenschutz



Drucksache 136/1/19

... b) bei der nationalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ein Verbot für die private Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich auszusprechen.



Drucksache 410/19

... 4. bei Dauergrünland, das auf Grund der in § 16 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 und 2 genannten Vorschriften angelegt worden ist, vor Ablauf des Zeitraums, in dem die Flächen zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden müssen,



Drucksache 148/19

... ) die Belange aller landwirtschaftlichen Betriebe umfassend betroffen sind. Er bittet insbesondere darum, das hohe Potenzial von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zum Schutz von Grund-und Oberflächenwasser, nachweislich insbesondere für den Eintrag von Nitrat‐ und Pflanzenschutzmitteln und zur Verringerung der Wasserbelastungen, ausreichend zu berücksichtigen. Die Änderungen würden sich ansonsten in der Praxis auch für den Gewässerschutz kontraproduktiv auswirken können.



Drucksache 252/19

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.



Drucksache 472/19 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden


 
 
 


Drucksache 96/19

... b) die Anbauflächen nach Kulturarten, Kulturformen, Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Nutzungszweck,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 541/1/19

... Der Bundesrat sieht angesichts der vielfältigen Herausforderungen und des Rückgangs der Artenvielfalt in den Agrar-Ökosystemen und zur Herstellung von Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte die dringende Notwendigkeit, dass die angekündigte Ackerbaustrategie nach Abstimmung mit den Ländern zeitnah umgesetzt wird. Dabei sind die verschiedenen Bausteine des Ackerbaus wie Bodenbearbeitung, Bodenleben, Humusaufbau, Pflanzenschutzmaßnahmen, Fruchtfolgen usw. neu zu bewerten, um den Ackerbau nachhaltiger zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/19




Zu Ziffer 1 Buchstabe oo :


 
 
 


Drucksache 397/19

... Da die Ausbildung zur pharmazeutischtechnischen Assistentin und zum pharmazeutischtechnische Assistenten nicht mehr den Erwerb der Sachkunde für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beinhaltet und die Pflanzenschutzmittel in den Apotheken überwiegend keine Rolle mehr spielen, soll die Pflanzenschutzkunde als Unterrichtsfach entfallen. Der Stundenansatz für die verbleibende Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde wird entsprechend reduziert. Der Umgang mit Gefahrstoffen wird insbesondere auch in der Chemie zu thematisieren sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 397/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der pharmazeutischtechnischen Assistentin und des pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutischtechnische Assistentin oder pharmazeutischtechnischer Assistent

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Rücknahme der Erlaubnis

§ 4
Widerruf der Erlaubnis

§ 5
Ruhen der Erlaubnis

Abschnitt 2
Berufsbild und Befugnisse

§ 6
Berufsbild

§ 7
Befugnisse der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten

Abschnitt 3
Ausbildung

§ 8
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 9
Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung

§ 10
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 11
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 12
Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 13
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 14
Staatliche Prüfung

§ 15
Schulische Ausbildung

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

§ 17
Praktische Ausbildung

Abschnitt 4
Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

§ 18
Ausbildungsvertrag

§ 19
Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung

§ 20
Pflichten der oder des Auszubildenden

§ 21
Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung

§ 22
Sachbezüge

§ 23
Probezeit

§ 24
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 25
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 26
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 27
Nichtigkeit von Vereinbarungen

Abschnitt 5
Anerkennung i m Ausland erworbener Berufsqualifikationen

§ 28
Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses

§ 29
Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

§ 30
Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten

§ 31
Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind

§ 32
Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind

§ 33
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

§ 34
Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation

§ 35
Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen

§ 36
Anpassungsmaßnahmen

§ 37
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 38
Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

§ 39
Eignungsprüfung

§ 40
Kenntnisprüfung

§ 41
Anpassungslehrgang

Abschnitt 6
Dienstleistungserbringung

§ 42
Dienstleistungserbringung

§ 43
Meldung der Dienstleistungserbringung

§ 44
Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 45
Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation

§ 46
Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung

§ 47
Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person

§ 48
Pflicht zur erneuten Meldung

§ 49
Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen

Abschnitt 7
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

§ 50
Zuständige Behörden

§ 51
Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten

§ 52
Warnmitteilung

§ 53
Löschung einer Warnmitteilung

§ 54
Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise

§ 55
Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung

Abschnitt 8
Verordnungsermächtigung

§ 56
Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften

§ 57
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 10
Übergangsvorschriften

§ 58
Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen

§ 59
Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 60
Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

§ 61
Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten

Abschnitt 4
Grundsätze und Systematik der Notenbildung

§ 15a
Benotung

§ 15b
Vornoten

§ 15c
Prüfungsnoten

§ 15d
Gesamtnote

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1)

Teil
A Studienumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

Teil
B In der schulischen Ausbildung zu vermittelnde Kenntnisse und Handlungskompetenzen

1. Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde

2. Herstellung von Arzneimitteln Galenik, galenische Übungen Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere zu befähigen,

3. Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen allgemeine und pharmazeutische Chemie, chemischpharmazeutische Übungen

4. Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka

5. Fachbezogene Mathematik

6. Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde

7. Arzneimittelkunde, Medizinprodukte, einschließlich Information und Beratung; Übungen zur Abgabe und Beratung

8. Ernährungskunde und Diätetik

9. Körperpflegekunde

10. Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und EDV

11. Personale und soziale Kompetenzen

Teil
C Lerngebiete der praktischen Ausbildung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Berufsbild und Befugnisse

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Ausbildung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 4 Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Abschnitt 5 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Zu Abschnitt 6 Dienstleistungserbringung

Zu Abschnitt 7 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden

Zu Abschnitt 8 Verordnungsermächtigung

Zu Abschnitt 9 Bußgeldvorschriften

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 Übergangsvorschriften

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Teil A

Zu Nummer 1

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Teil B Zu Teil C

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4813, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten - PTA-Reformgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand

4 Wirtschaft

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 281/1/19

... "Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann."



Drucksache 307/19

... Mit der vorliegenden Verordnung werden Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 7a
Kennzeichnung bei Inverkehrbringen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Düngegesetzes

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Folgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand

c Weitere Kosten

2. Weitere Folgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

aaa

bbb

ccc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 115/19 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass zunehmend Gewässernutzer, insbesondere öffentliche Trinkwasserversorger sowie Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen, das Grund- oder Oberflächenwasser aufgrund von erhöhten Rückständen von chemischen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln und auch Arzneimitteln nicht unmittelbar verwenden können.



Drucksache 243/19

... /EG /EG. Es steht zudem im Einklang mit den Verpflichtungen nach dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) und weiterer völkerrechtlicher Übereinkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 45a
Umgang mit dem Wolf

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Öffentliche Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 140/19

... Absatz 3 sieht vor, dass Wolfshybriden durch die zuständige Behörde der Natur zu entnehmen sind. Hybride stellen durch die Einbringung von Haustiergenen in die Wildtierpopulation eine Gefahr für die Wildtierpopulation dar. Die International Union for Conservation of Nature (IUCN) listet Hybridisierung als einen der Faktoren, der die Zuordnung einer Art zu einer der Rote-Liste-Kategorien "vom Aussterben bedroht", "gefährdet" oder "verwundbar", rechtfertigt. In der Empfehlung Nr. 173 (2014) des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) werden die Vertragsparteien der Berner Konvention, zu denen auch Deutschland gehört, daher aufgefordert, die staatlich kontrollierte Entfernung von nachgewiesenen Wolf-Hund-Hybriden aus wilden Wolfspopulationen sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 45a
Umgang mit dem Wolf

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 45

Zu § 45a

Zu § 69

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 378/19

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 2
Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Gegenproben-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung

Artikel 5
Änderung der Fischseuchenverordnung

Artikel 6
Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Artikel 7
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Nummer 1

Nummer 1

Nummer 2

Zu den Artikeln 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 593/19

... 1. Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungs- und Oberflächenbehandlungsmittel;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 593/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Durchführung des Monitorings

§ 2
Ausschuss Monitoring

§ 3
Aufgaben des Ausschusses Monitoring

§ 4
Expertengruppen

§ 5
Monitoringplan des Ausschusses Monitoring

§ 6
Untersuchungsplan des Bundesamtes

§ 7
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 8
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 9
Handbuch

§ 10
Datenübermittlung

§ 11
Berichterstattung

§ 12
Aufhebung der AVV Monitoring 2016-2020, Übergangsvorschrift

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung


 
 
 


Drucksache 146/19

... Der Wald kann seine vielfältigen Funktionen nur dauerhaft erfüllen, wenn er nachhaltig bewirtschaftet wird. Dies und eine Forstpolitik, die diese Bewirtschaftung fördert, verlangen Kenntnisse über Zustand, Struktur, Dynamik und Leistungsfähigkeit der Wälder auf regionaler und nationaler Ebene. Die Bundeswaldinventur (BWI) liefert diese grundlegenden Informationen über den deutschen Wald. Sie ist eine auf ganz Deutschland bezogene forstliche Großrauminventur auf Stichprobenbasis und nach § 41a Bundeswaldgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zeitpunkt

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Grunddaten

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demographische Entwicklung

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

III. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 344/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, zur Erreichung der im Aktionsprogramm Insektenschutz verankerten Biodiversitätsziele künftig auch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden deutlich verringern zu wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6


 
 
 


Drucksache 137/2/19

... -Sicherheitsverordnung greift in den Paragrafen 10 und 11 den Umgang mit genetischen Elementen auf, welche die eigene Ausbreitung in Populationen sich sexuell vermehrender Organismen vorantreiben. Damit werden erstmals im deutschen Gentechnikrecht Gene Drive-Organismen regulatorisch angesprochen, die im Falle ihrer Freisetzung das Potenzial haben, neue Eigenschaften zusammen mit dem Bauplan des Mechanismus für die gentechnische Veränderung an alle Nachkommen zu vererben. Die Freisetzung von Gene Drive-Organismen birgt das Risiko, ganze Populationen von Pflanzen oder Tieren irreversibel zu verändern oder auszurotten. Es ist daher sicherzustellen, dass gentechnischen Arbeiten mit Gene Drive-Organismen in jedem Fall einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann die Behörde die Arbeiten auf der Grundlage der Risikobewertung einer anderen Sicherheitsstufe zuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/2/19




1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV

2. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV


 
 
 


Drucksache 75/19

Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1) Muster eines Antragsformulars nach § 1

2 Antrag

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu 1.

Zu 3.:

Zu 4.:

Zu 5.:

Zu 6.:


 
 
 


Drucksache 137/19 (Beschluss)

... -Sicherheitsverordnung greift in den Paragrafen 10 und 11 den Umgang mit genetischen Elementen auf, welche die eigene Ausbreitung in Populationen sich sexuell vermehrender Organismen vorantreiben. Damit werden erstmals im deutschen Gentechnikrecht Gene Drive-Organismen regulatorisch angesprochen, die im Falle ihrer Freisetzung das Potenzial haben, neue Eigenschaften zusammen mit dem Bauplan des Mechanismus für die gentechnische Veränderung an alle Nachkommen zu vererben. Die Freisetzung von Gene Drive-Organismen birgt das Risiko, ganze Populationen von Pflanzen oder Tieren irreversibel zu verändern oder auszurotten. Es ist daher sicherzustellen, dass gentechnischen Arbeiten mit Gene Drive-Organismen in jedem Fall einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann die Behörde die Arbeiten auf der Grundlage der Risikobewertung einer anderen Sicherheitsstufe zuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/19 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 3, § 11 Absatz 4 Satz 2 GenTSV

2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 2 GenTSV

4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 6 Satz 2 GenTSV

5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 GenTSV

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 GenTSV

8. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 - neu - GenTSV

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 GenTSV

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1a - neu - GenTSV

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 GenTSV

12. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 2, Sätze 3 und 4 - neu - GenTSV

13. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 GenTSV

14. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 3, Sätze 4 und 5 - neu - GenTSV

15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 GenTSV

16. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 GenTSV

17. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 4 GenTSV

18. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GenTSV

19. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 A Teil II Buchstabe b Nummer 10 Satz 2, Anlage 2 B Teil II Buchstabe b Nummer 12 Satz 2, Anlage 3 Teil II Buchstabe b Nummer 4 Satz 2, Anlage 4 Teil II Buchstabe b Nummer 16 Satz 2 GenTSV

20. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 A Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 3 Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 4 Teil III Buchstabe b Nummer 3 GenTSV

21. Zu Artikel 1 Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 1 GenTSV

22. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe a Nummer 3 - neu - GenTSV

23. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe c Nummer 2 - neu - GenTSV

24. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil III Buchstabe b Nummer 2

25. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil I Buchstabe c Nummer 2 Satz 2 - neu - GenTSV

26. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil III Buchstabe a Nummer 14 Satz 2 GenTSV

27. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 13 Satz 1a - neu - GenTSV

28. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 21 GenTSV

29. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 22 GenTSV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 344/1/19

... "01. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, zur Erreichung der im Aktionsprogramm Insektenschutz verankerten Biodiversitätsziele künftig auch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden deutlich verringern zu wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/19




1. Zur Überschrift, Zu Nummer 01 - neu - und 02 - neu -, Zu Nummer 1, Zu Nummer 2, Zu Nummer 3 - neu -

2. Zu Nummer 3 - neu -*

3. Zu Nummer 3 - neu -*


 
 
 


Drucksache 115/1/19

... 2. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass zunehmend Gewässernutzer, insbesondere öffentliche Trinkwasserversorger sowie Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen, das Grund- oder Oberflächenwasser aufgrund von erhöhten Rückständen von chemischen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln und auch Arzneimitteln nicht unmittelbar verwenden können.



Drucksache 281/19 (Beschluss)

... zu schaffen. Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/ Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann.



Drucksache 472/1/19

Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln - Antrag der Länder Berlin und Bremen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/1/19




Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 75/19 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung



Drucksache 584/19

... 4. Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 307/1/19

... (9) Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, die den Anforderungen nach Anlage 2 Tabelle 1.4 Nummer 1.4.9 in der bis zum (einsetzen: Datum der Verkündung dieser Verordnung) geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 in den Verkehr gebracht werden." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a0 - neu - Anlage 2 Tabelle 1 Nummer 1.4.9

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 9 - neu - , Nummer 8 Buchstabe a0 - neu - Anlage 2 Tabelle 1 Nummer 1.4.9

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ccc Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Nummer 7.4.13 Spalte 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anlage 2 Tabelle 8 Nummer 8.3.9 Spalte 3 Satz 4


 
 
 


Drucksache 411/19

... (1) Die gemäß Artikel 3a gewährte Unterstützung deckt lediglich die finanzielle Belastung ab, die einem Mitgliedstaat im Vergleich zu der Situation entstanden ist, in der er sich befunden hätte, wenn ein Abkommen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich abgeschlossen worden wäre. Diese Unterstützung kann beispielsweise eingesetzt werden, um Unternehmen zu unterstützen, die vom Austritt ohne Abkommen betroffen sind, u.a. durch Förderung von Maßnahmen zur Gewährung staatlicher Beihilfen für diese Unternehmen und damit zusammenhängende Interventionen, durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus und zur Sicherung des Funktionierens der Grenz-, Zoll-, Gesundheits- und Pflanzenschutzkontrollen unter Einschluss von zusätzlichen personellen und infrastrukturellen Ressourcen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/19




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1

TITEL I Geltungsbereich und FÖRDERFÄHIGKEIT

Artikel 3a

Artikel 3b

TITEL II Verfahren

Kapitel I
Naturkatastrophen

Kapitel II
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Artikel 4a

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 4b

TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 410/1/19

... "Als Dauergrünland im Sinne von Satz 1 gelten auch Flächen, die abgeweidet werden können, wo Gras und andere Grünfutterpflanzen nicht in Weidegebieten vorherrschen oder dort nicht vorkommen." ‘



Drucksache 115/19

... Die meisten Arzneimittel sind so konzipiert, dass sie schon bei geringen Konzentrationen wirken und damit für den menschlichen oder tierischen Körper verträglich sind; zudem sollen sie so lange intakt bleiben, dass sie ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können. Arzneimittel, die in der Umwelt weiterbestehen und sich über das Wasser oder den Boden ausbreiten oder sich in Pflanzen oder Wildtieren ansammeln, sowie Arzneimittel, deren Umweltkonzentrationen durch ständige Freisetzung konstant sind, können aufgrund ihrer Toxizität oder ähnlicher Eigenschaften ein Risiko darstellen. Studien haben gezeigt, dass einige Arzneimittel bereits in den niedrigen Konzentrationen, die in Wasser und Boden festgestellt wurden, oder sogar in kleineren Konzentrationen direkte Auswirkungen auf die Tierwelt haben.16 So können beispielsweise männliche Fische, die dem Hauptinhaltsstoff des Kontrazeptivums in solchen Konzentrationen ausgesetzt werden, durch seine Auswirkungen auf das endokrine System verweiblichen, was das Fortpflanzungsvermögen der Population beeinträchtigt.17 In anderen Studien wurde beobachtet, dass Fische, die geringen Konzentrationen gewisser Antidepressiva ausgesetzt waren, ihr Verhalten auf eine Weise veränderten, die ihr Überleben beeinträchtigen könnte.18 In Fischen und Ottern wurde das Schmerzmittel Diclofenac gefunden.19 Vor einigen Jahren wurde Alarm geschlagen wegen des unerwarteten Letaleffekts dieses Medikaments auf Geier in Asien, die mit ihm über Kadaver von damit behandelten Rindern in Berührung kamen.20 Ein Rückgang der Mistkäfer-Populationen wird zumindest teilweise auf den Einsatz von Antiparasitika, darunter Ivermectin21, in der Viehhaltung zurückgeführt. Dies hat Konsequenzen für den Nährstoffkreislauf; zudem könnten weitere indirekte Auswirkungen auf Ökosysteme, einschließlich seltener Fledermaus- und Vogelarten, erheblich sein.22

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/19




Mitteilung

1. Einleitung

2. Problemstellung

2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt

2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen

2.3 Auswirkungen auf die Umwelt

2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz

2.5 Wissenslücken

2.6 Ausblick

3. Die Ziele des strategischen Ansatzes

4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen

4.1 Politik der Union

4.2 Weitere Initiativen

5. Maßnahmen

5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln

5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung

5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung

5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung

5.6 Schließen weiterer Wissenslücken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 481/18

... /EWG /EWG des Rates vom 21. 5. 1992; ABI. L 206 v. 22. 7. 1992, S. 7) sieht eine Ausnahme von den Verboten des Art. 12 FFH-RL vor, um unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.