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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Programmausschüsse"


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Drucksache 540/17

... Zur Neubenennung stehen folgende spezifische Programmausschüsse an:



Drucksache 184/11

... Um in kohärenter Weise auf die Bedürfnisse der Nutzer sowie der Bürgerinnen und Bürger eingehen zu können und eine solide und leistungsfähige Verwaltung der öffentlichen Mittel zu gewährleisten, beabsichtigt die Kommission, eine verbesserte Programmplanung in Bezug auf die Weltraumpolitik vorzuschlagen; diese soll durch eine engere Abstimmung in der Arbeit der Programmausschüsse (z.B. Galileo oder GMES) und, allgemeiner, durch eine verbesserte Koordinierung der Aktivitäten der verschiedenen Akteure erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/11




1. die Weltraumpolitik: eine Antwort auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen strategischen Herausforderungen, VOR denen WIR stehen

2. die vorrangigen Massnahmen für eine Weltraumpolitik der Union

2.1. Satellitennavigation: die Programme Galileo und EGNOS

2.2. Die Weltraumpolitik im Dienst der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels: das Programm GMES

2.2.1. Gewährleistung der operativen Funktionsfähigkeit von GMES

2.2.2. Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimawandel“

2.3. Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung

2.3.1. Die Komponente „S“ Sicherheit von GMES

2.3.2. Die Sicherheitsdimension der Weltraumpolitik

2.3.3. Absicherung der weltraumgestützten Infrastrukturen

2.4. Weltraumforschung

3. Wettbewerbsfähigkeit: der Weltraum als integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020

3.1. Die Raumfahrtindustriepolitik im Dienst der Wettbewerbsfähigkeit

3.2. Förderung von Forschung und Innovation

3.3. Die Telekommunikationssatelliten im Dienst der Innovation

4. die internationale Dimension der EU-Weltraumpolitik

5. Anpassung der Verwaltung

5.1. Stärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

5.2. Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA

5.3. Verbesserte Koordinierung und Verwaltung der Weltraumprogramme

6. Für ein Europäisches Weltraumprogramm

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 805/11 (Beschluss)

... 7. Die Umsetzung des Rahmenprogramms in nur einem spezifischen Programm ist vor dem Hintergrund der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich zu begrüßen, wirft jedoch auch eine Reihe von Fragen auf. Besonders kritisch sieht der Bundesrat die noch nicht hinreichend geklärte Rolle und Zahl der Programmausschüsse bzw. der geplanten Unterausschüsse. Die von den Ländern bisher genutzte Möglichkeit, Vertreter in die Programmausschüsse zu entsenden und damit Einfluss auf die Ausgestaltung der Arbeitsprogramme zu nehmen, muss auch im Forschungs- und Innovationsprogramm "Horizont 2020" erhalten bleiben. Dem Vorschlag der Kommission kann nur zugestimmt werden, wenn die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten und Regionen in Programmausschüssen oder vergleichbaren Gremien nicht eingeschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/11 (Beschluss)




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 805/1/11

... 12. Die Umsetzung des Rahmenprogramms in nur einem spezifischen Programm ist vor dem Hintergrund der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich zu begrüßen, wirft jedoch auch eine Reihe von Fragen auf. Besonders kritisch sieht der Bundesrat die noch nicht hinreichend geklärte Rolle und Zahl der Programmausschüsse bzw. der geplanten Unterausschüsse. Die von den Ländern bisher genutzte Möglichkeit, Vertreter in die Programmausschüsse zu entsenden und damit Einfluss auf die Ausgestaltung der Arbeitsprogramme zu nehmen, muss auch im Forschungs- und Innovationsprogramm "Horizont 2020" erhalten bleiben. Dem Vorschlag der Kommission kann nur zugestimmt werden, wenn die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten und Regionen in Programmausschüssen oder vergleichbaren Gremien nicht eingeschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/1/11




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

[Begründung nur gegenüber dem Plenum :

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11


 
 
 


Drucksache 333/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse des 7. Forschungsrahmenprogramms, die in den nachfolgenden Konfigurationen tagen werden, folgende Beauftragte zur ständigen Teilnahme:



Drucksache 183/10

... Mehr denn je sollten die Mechanismen der Einbeziehung der Stakeholder transparent gestaltet sein. Ihr Mitwirken ist sowohl in den Beratungen als auch als Gutachter von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Gleichzeitig sind Strukturen erforderlich, die Verantwortungen nachvollziehbar und erkennbar gestalten. Dies gilt nicht zuletzt für Art und Auswertung von Konsultationsverfahren. Eine stärkere Beteiligung der Programmausschüsse, u.a. auch um die Maßnahmen des Forschungsrahmenprogramms mit denen der gemeinsamen Programmplanung abzustimmen, ist ausgesprochen wünschenswert.



Drucksache 183/10 (Beschluss)

... Mehr denn je sollten die Mechanismen der Einbeziehung der potenziell Betroffenen und Interessenträger transparent gestaltet sein. Ihr Mitwirken ist sowohl in den Beratungen als auch als Gutachter von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Gleichzeitig sind Strukturen erforderlich, die Verantwortungen nachvollziehbar und erkennbar gestalten. Dies gilt nicht zuletzt für Art und Auswertung von Konsultationsverfahren. Eine stärkere Beteiligung der Programmausschüsse, u. a. auch um die Maßnahmen des Forschungsrahmenprogramms mit denen der gemeinsamen Programmplanung abzustimmen, ist ausgesprochen wünschenswert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms


 
 
 


Drucksache 333/10

... Zur Neubenennung stehen fünf Programmausschüsse an, die in folgenden Formationen tagen:



Drucksache 333/1/10

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse des 7. Forschungsrahmenprogramms, die in den nachfolgenden Konfigurationen tagen werden, folgende Beauftragte zur ständigen Teilnahme:



Drucksache 703/1/06

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse der Kommission "



Drucksache 744/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse des 7. Forschungsrahmenprogramms, die in folgenden Konfigurationen tagen werden, folgende Vertreter/innen zur ständigen Teilnahme:



Drucksache 744/06

... Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist - vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung über die Programme durch den Rat - um fünf Programmausschüsse1, die in folgenden Formationen tagen sollen, ergänzt worden:



Drucksache 703/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse der Kommission "



Drucksache 9/06

... Die Programmausschüsse werden vollständige und aktuelle Informationen über die finanzierten Projekte erhalten, jedoch haben sie nicht mehr die Aufgabe, die einzelnen Projekte zu verabschieden (dies ist in den am 21.09.2005 von der Kommission verabschiedeten Vorschlägen über die spezifischen Programme des RP7 vorgesehen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/06




1. Hintergrund des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. VORANGEGANGENE Konsultationen

4. Inhalt

4 Programmausschüsse

4 Helpdesks

4 Kommunikation

Vorschlag

Kapitel I
: Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Teilnahme

Abschnitt 1
: Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 6
Unabhängigkeit

Artikel 7
Indirekte Maßnahmen zu Gunsten von Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und

Artikel 9
Forschungstätigkeiten der Pionierforschung

Artikel 10
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 11
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 12
Zusätzliche Bedingungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
AUFFORDERUNGEN zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 14
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung von Vorschlägen

Artikel 15
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 17
Benennung von unabhängigen Sachverständigen

Unterabschnitt 3
Durchführung der Maßnahmen und Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 18
Allgemeines

Artikel 19
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 20
Bestimmungen im Bezug auf Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 21
Bestimmungen zur Beendigung

Artikel 22
Sonderbestimmungen

Artikel 23
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 24
Konsortialvereinbarungen

Artikel 25
Koordinator

Artikel 26
Änderungen des Konsortiums

Unterabschnitt 5
Überwachung der Programme und der indirekten Maßnahmen sowie

Artikel 27
Überprüfung

Artikel 28
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
FINANZIELLER Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
KOSTENERSTATTUNG und Förderformen

Artikel 29
Förderwürdigkeit

Artikel 30
Förderformen

Artikel 31
Erstattung zulässiger Kosten

Artikel 32
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte förderfähige Kosten

Artikel 33
Höchstgrenzen der Förderung

Artikel 34
Berichterstattung und Prüfbescheinigungen zu erstattungsfähigen Kosten

Artikel 35
Exzellenznetzwerke

Unterabschnitt 2
Zahlung, Aufteilung, EINZIEHUNG und Sicherheiten

Artikel 36
Zahlung und Aufteilung

Artikel 37
Einziehung

Artikel 38
Zurückbehaltene Beträge zur Risikoabdeckung in Konsortien

Kapitel III
Regeln für Verbreitung und Nutzung

Abschnitt I
NEUE Kenntnisse und Schutzrechte

Unterabschnitt 1
: EIGENTUM

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten zu Gunsten spezieller Gruppen

Artikel 42
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 43
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung

Artikel 44
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 45
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 46
Nutzung und Verbreitung

Artikel 47
Verbreitung von Ergebnissen in Bezug auf Maßnahmen der Pionierforschung

Abschnitt 2
ZUGANGSRECHTE ZU bereits bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 48
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 49
Grundsätze

Artikel 50
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 51
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 52
Zusätzliche Bestimmungen über die Gewährung unentgeltlicher Zugangsrechte für Maßnahmen der Pionierforschung und für Maßnahmen zugunsten spezieller Gruppen

Kapitel IV
Europäische Investitionsbank

Artikel 53

Kapitel V
Schlussbestimmung

Artikel 54


 
 
 


Drucksache 703/06

... Programmausschüsse der Kommission "



Drucksache 744/1/06

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse des 7. Forschungsrahmenprogramms, die in folgenden Konfigurationen tagen werden, folgende Vertreter/innen zur ständigen Teilnahme:



Drucksache 725/05 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Arbeit der Programmausschüsse auf die Mitwirkung bei der Ausarbeitung der jährlichen Arbeitsprogramme beschränken will. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen dass den Mitgliedstaaten das Recht zur Nachprüfung der Entscheidungen der Kommission eingeräumt wird. Zu diesem Zweck kann die Kommission zur Vorlage einer schriftlichen Begründung aufgefordert werden, die einer abschließenden Zustimmung des Programmausschusses bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/05 (Beschluss)




Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2 Allgemeines

Gemeinsame Forschungsstelle EG GFS

2 Zusammenarbeit

I. Allgemein

II. Themen

4 Gesundheit:

Zu Artikel 2

4 Ideen

4 Menschen

4 Kapazitäten

Gemeinsame Forschungsstelle Kerntechnik

4 Euratom


 
 
 


Drucksache 725/1/05

... 12. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Arbeit der Programmausschüsse auf die Mitwirkung bei der Ausarbeitung der jährlichen Arbeitsprogramme beschränken will. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen dass den Mitgliedstaaten das Recht zur Nachprüfung der Entscheidungen der Kommission eingeräumt wird. Zu diesem Zweck kann die Kommission zur Vorlage einer schriftlichen Begründung aufgefordert werden, die einer abschließenden Zustimmung des Programmausschusses bedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/1/05




Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2 Allgemeines

Gemeinsame Forschungsstelle EG GFS

2 Zusammenarbeit

I. Allgemein

II. Themen

4 Gesundheit:

Zu Artikel 2

4 Ideen

4 Menschen

4 Kapazitäten

Gemeinsame Forschungsstelle Kerntechnik

4 Euratom


 
 
 


Drucksache 273/1/05

... 29. Die Errichtung von Agenturen sollte nur erwogen werden, wenn dadurch die Verwaltungsabläufe vereinfacht und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen erzeugt werden (vgl. Ziffern 38 und 40 der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Oktober 2004, BR-Drucksache 524/04 (Beschluss)). Auch die Funktion der Programmausschüsse sollte auf dem Hintergrund der Vereinfachung überprüft werden.



Drucksache 273/05 (Beschluss)

... 28. Die Errichtung von Agenturen sollte nur erwogen werden, wenn dadurch die Verwaltungsabläufe vereinfacht und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen erzeugt werden (vgl. Ziffern 38 und 40 der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Oktober 2004, BR-Drucksache 524/04 (Beschluss)). Auch die Funktion der Programmausschüsse sollte auf dem Hintergrund der Vereinfachung überprüft werden.



Drucksache 232/04

... – Zwischen den Teilprogrammen innerhalb des integrierten Programms sollte es so viele Gemeinsamkeiten wie möglich geben. Jedes Programm innerhalb dieses Rahmens wird sich derselben Grundtypen von Maßnahmen (Mobilität, Projekte, Netze usw.) bedienen, was eine bessere Konsistenz und Übertragbarkeit zwischen den Teilprogrammen ermöglicht. Statt der derzeitigen komplexen Programmausschüsse und –unterausschüsse wird es einen einzigen Programmausschuss geben, der je nach Bedarf in unterschiedlichen Formationen (z.B. Schulbildung, berufliche Bildung) zusammentritt. Jede Formation verfügt über sämtliche Entscheidungsbefugnisse, so dass es nicht mehr zu Verzögerungen kommt, die derzeit noch dadurch entstehen, dass manche Fragen nacheinander von verschiedenen Ausschüssen behandelt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 36/18 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.